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title: "Leihgasse / Chrisimatt"
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# Leihgasse / Chrisimatt

## text {#text}

Kanton Zug 4_a Gemelnde Baar
Bebauungsplan Leihgasse/Chriesimatt
1: 500
Abteilung Planung / Bau
Baar, 17. November 2004/ 3, März 2005
Der
Abteilungsleiter
;
/
/
W
///__‚_‚„__
Vom Gemeinderat genehmigt am 2. März 2005
Der Gemeindsprésident Der Gemeindeschraiber :
AN Z Y /»w/
Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion
Zug, 18. Januar 2005 Der Baudirektor : Hans-Beat Uttinger
Publiziert im Amtsblatt Nr. 10 & 11
bescheinigt von der e
Abteilung Planung/ Bau : L5
Offentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung
vom: 11. März 2005
bis: 11. April 2005
Von Gemeindeversammiung beschlossen am 14, Juni 2005
Der Gemeindeprasident :
NN N R
Der Gemeindeschreiber :
Publiziert im Amtsblatt Nr. 27 & 28
bescheinigt von der -
Abteilung Planung /Bau: £~ >
N 4
Offentliche Auflage auf der Gemeindeverwaltung
vom: 8. Juli 2005
bis: 27. Juli 2005
Objekt: __ Datum: 14.06.2005
Schemaschnitt A-A 1:500
Legende : Inhalt des Beschlusses
Schemaschnitt B-B 1:500
Schnitt Haus A
| Parzellengrenze
Perimeter Bebauungsplan
Baubereich 5 Voligeschosse
oberstes Vollgeschoss max. 85% Fläche des
darunterliagenden Voligeschosses
Baubersich 4 Voligeschosse
oberstes Voligescnoss max. 85% Fläche des
darunterliegenden Vollgeschosses
Baubereich 3 Vollgeschosse
oberstes Voligeschoss max. 85% Fläche des
darunterliegenden Vollgeschosses
Baubereich 2 Vollgeschosse
oberes Vaollgeschoss 100% Flache des
darunterliegenden Voilgeschosses
Lage Gebaudezwischenraum
mind. 6.00 m, max. 8.00 m breit
Ein- und Ausfahrt PW Einstellhalle
Oberirdische Parkierung (maximal 35 PP)
unengeltiches öffentliches Radwegerecht
unentgeltliches öffentliches Fusswegerecht
inteme private Fusswegverbindungen
Feuerwehr und allgemeine Notzufahrt
Bäume (vorwiegend einheimische Baume)
Quartierplatz (Lage schematisch)
Wendepiatz (als Aussenraum gestaltet und in
die Umgebung integriert)
Oberfléchenentwésserung mit ökalogischer
Gastaltung (gem. separatem Projekt}
gew. Terrain
443}:5_ —}
Schemaschnitt C-C 1:500
‘ Schnitt Haus C
Parzellengrenze’
Schnitt Haus F
2 - geschossig !
! Parzellengrenze
458.60
Schemaschnitt D-D 1:500
Schnitt Haus D
Parzellengrenze
Schemaschnitt E-E 1:500
Schnitt Haus G
|Parzellengrenze
\ Schnitt Haus E
Parzellengrenze|
Schnitt Haus |
Parzellengrenze
e
Haus |
Schemaschnitt F-F 1:500
457.90
>
gew. Terrain
Informationsinhalt
______ Abzubrechende Gebäude
Richtprojekt
Tiefgarage Richtprojekt
Begrünter Aussenraum
Wege innerhalb der Siedlung (Lage schematisch)
Bereiche für private Aussenraume
(Lage schematisch)NS
bereits erstellte Besucherparkplätze
ausserhalb des Bebauungsplanperimeter
448.85
v gewachsene Terrainkote in Meter über Meer
Anbindung ans öffentliche Rad- und Fusswegnetz
Grundstiicksnummer
gew. Terrain
gew. Terrain
.
L
‚ 13284] /“
f !
[3918]
Haus F
3 - geschossig
Haus F
2 - geschossig
456.70
>
TT
*77 448,90
__
?
|fi4iéo——
s V
da
gew. Terrain
447,63
Haus E
Parzellengrenze
gew. Terrain
|
Parzellengrenze |
Bestimmungen
1. Ziel / Zweck
11 Die planerische Absicht des Bebauungsplanes Leihgasse / Chriesimatt besteht darin,
Voraussetzungen far einen in städtebaulicher, architektonischer und funktioneller Hinsicht
qualitativ hochstehenden Wohnungsbau 2u schaffen.
2, Bebauung/ Masse
3.2
&
For die einzelnsn Baubereiche gelten folgende Grundmasse:
Baubereich Anzahl anrechenbare Kote m.0.M.
Vollgeschosse Geschossfiache aGF | OK Gebaude
A 5 3750 m2 465.45
8 5 3150 m2 465.55
CalCb 4 3'600 m2 462.35/461.65
D 3 2'200 m2 457.90
E 3 2'350 m2 456.70
F2/F3 2/3 2'150 m2 456.30/459.30
G 3 1'650 m2 45860
H 3 1'650 m2 457 .95
1 3 2'050 m2 456.70
A-l max. 22550 m2
Das oberste Voligeschoss darf nicht mehr als 85% der anrechenbaren Geschossfldche des
darunter liegenden Vollgeschosses aufweisen. Einzige Ausnahme bildet der Bereich F2, deren
oberstes Vollgeschoss maximal 100% der anrechenbaren Geschossflache des darunter
liegenden Voligeschosses aufweisen darf. Eine freie, zusatzliche Dachfidchennutzung gemass
$ 16 Abs. 2c V-PBG ist ausgeschlossen.
Ein Transfer von anrechenbarer Geschossflache unter benachbarten Baubereichen ist im
Umfang von maximal 15 % zulässig.
Vorbauten fur Hauszugange sind im Bereich ab OK Terrain bis und mit Erdgeschoss bis
maximal 3 Meter ab Fassadenflucht zulassig und kdnnen die Baubereiche Gberschreiten. Bei
den Bauten A, B, C, F, G, H, | haben die Zug4nge auf der Ostseite zu liegen, bei den Bauten D
und E auf der Westseite der Hauser.
Pro Zimmer sind mindestens 0,5 Veloparkplatze zu erstellen. Davon mussen 50% oberirdisch
platziert werden. Oberirdische, gedeckte Veloabstellplätze sind im Bereich der Hauszugange
anzuordnen.
Gestaltung der Bauten, Anlagen und Umgebung
Es gelten folgende erhohten Anforderungen:
a) besonders gute architektonische Gestaltung der Bauten, Anlagen und Freiraume
b) besonders gute Einordnung in das Orts-, Quartier- und Landschaftsbild
c) besonders gut gestaitete Grundrisse bezüglich Wohnkomfort und Wohnhygiene bzw.
Arbeitsplatzqualitat
d) besonders gute Spiel-, Freizeit-, Erholungs-, Garten- und Gemeinschaftsaniagen
e) zweckmassige arealinterne Fussgangerverbindungen und Anschluss an das gemeindliche
Fuss- und Radwegnetz
f) gentgend zweckmassig angeordnete Absteiiflachen for Fahrrader und Kinderwagen
g) umweitfreundliche Energie- und Wassernutzung
h) hindernisfreies Bauen
Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens einer ersten Etappe ist ein Umgebungsplan tber
das gesamte Areal vorzulegen. Im Umgebungsplan sind die im Bebauungsplan getroffenen
Festiegungen bezüglich Fuss- und Radwege, Notzufahrt. Bepflanzung, Quartierplatz,
Wendeplatz, Oberfiachenentwasserung mit skoiogischer Gestaltung, begrunte Aussenraume
sowie die Bereiche für die privaten Aussenraume zu konkretisieren. Samtliche Dachflachen sind
zu begranen.
Die als Quartierplatze bezeichneten Fiachen sind attraktiv zu gestalten und sollen auch als
Spielplatze genutzt werden kénnen. Sie sind als zusatzliches Angebot zu den gemass
Bauordnung der Gemeinde Baar erforderlichen Spiefflachen zu erstellen. Die Ausgestaltung
und Lage richtet sich nach der definitiven Wegfahrung, welche im Umgebungsplan des
Bauprojektes zu konkretisieren ist.
Es sind vorwiegend einheimische, standortgerechte Baume zu pflanzen. Die Lage der
Tiefgarage, respektive deren Niveau unter Terrain muss so gewählt werden, dass eine
Bepfianzung mit Baumen, wie sie auf dem Bebauungsplan bezeichnet ist, realisiert werden
kann.
Etappierung
Die Realisierung in Etappen ist moglich. Bauten, Anlagen und Umgebung haben auch bei
etappierter Realisierung hinsichtlich Massstablichkeit, Gliederung, architektonischem Ausdruck,
Materialisierung, Farbgebung und Bepflanzung eine vorzugliche Gesamtwirkung zu erzielen, so
dass die Anforderungen gemass Ziffer 3.1 erfulit sind.
8. Erschliessung
Die unterirdische Parkierung der Gebaude D, E, F, G, H, t wird über die neue Erschiiessungsstrasse an die Rigistrasse angeschlossen. Die Gbrigen unterirdischen Parkplatze werden an die
Chriesimattstrasse angeschlossen. Es kannen innerhalb des Bebauungsplanperimeters
maximal 35 oberirdische und 230 unterirdische Parkplatze erstellt werden.
Eine Baubewilligung kann erst erteilt werden, wenn das Konzept über die Lage der
Bushaltestellen EW Baar und Sonnenweg und deren Fusswegerschliessung vorliegt
6. Bauordnung
6.1
6.2
Soweit der Bebauungsplan keine anderslautenden Bestimmungen enthait, gelten die
Vorschriften der Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Rahmen des Ausnahmeparagraphen
der Bauordnung kieinere Abweichungen gestatten. Bei Anderungen des Zonenplanes oder der
Bauordnung ist der Bebauungsplan zu aberprafen.
Der Bebauungsplan Leihgasse / Chriesimatt muss nicht an die laufende Ortsplanungsrevision
der Gemeinde Baar angepasst werden.
