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title: "Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung der Bezirke Einsiedeln und Höfe sowie über die Erteilung der Pumpkonzession an die Schweizerischen Bundesbahnen zur Nutzung der Sihl und ihrer Zuflüsse sowie zur Entnahme von Wasser aus dem Zürichsee (Etzelwerkkonzession)"
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# Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung der Bezirke Einsiedeln und Höfe sowie über die Erteilung der Pumpkonzession an die Schweizerischen Bundesbahnen zur Nutzung der Sihl und ihrer Zuflüsse sowie zur Entnahme von Wasser aus dem Zürichsee (Etzelwerkkonzession)

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SRSZ 1.2.2024 1452.111
Regierungsratsbeschluss über die Genehmigung der Wasserrechtsverleihung der
Bezirke Einsiedeln und Höfe sowie über die Erteilung der Pumpkonzession an die
Schweizerischen Bundesbahnen zur Nutzung der Sihl und ihrer Zuflüsse sowie zur
Entnahme von Wasser aus dem Zürichsee (Etzelwerkkonzession) 1
(Vom 25. April 2023)
Der Regierungsrat des Kantons Schwyz,
auf das Gesuch der Bezirksräte Einsiedeln und Höfe um Genehmigung der von den
Stimmberechtigten der beiden Bezirke an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 erteilten Wasserrechtsverleihung zur Nutzung der Wasserkraft der Sihl
und ihrer Zuflüsse, sowie auf das Gesuch der Schweizerischen Bundesbahnen
SBB um Erteilung einer Pumpkonzession zur Entnahme von Wasser aus dem Zürichsee (Obersee),
beschliesst:
1. Die von den Stimmberechtigten der Bezirke Einsiedeln und Höfe an der Urnenabstimmung vom 27. November 2022 der Schweizerischen Bundesbahnen SBB AG erteilte Etzelwerkkonzession (Konzessionsentscheid und Konzessionsvertrag) wird im Sinne der Erwägungen genehmigt.2
2. Der Schweizerischen Bundesbahnen SBB AG wird die Pumpkonzession für die
Ausnützung von Zürichseewasser im Etzelwerk gemäss der Konzessionsurkunde (Konzessionsvertrag) erteilt.2
3. Dieser Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht und zusammen mit der
Konzession in die Gesetzsammlung aufgenommen.
1 GS 27-16.
2 Rückwirkende Inkraftsetzung per 1. Januar 2023 (Abl. 2023 1994).
