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title: "Reglement für die Aufnahme in die K+S-Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe"
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provisions: 4
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# Reglement für die Aufnahme in die K+S-Klassen am Mathematisch-Naturwissenschaftlichen Gymnasium Rämibühl Zürich mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe

## § 1 Aufnahmeverfahren {#par_1}

Das Aufnahmeverfahren umfasst eine Aufnahmeprüfung und
eine Eignungsabklärung.
Aufnahmeprüfung und

## § 2 Probezeit {#par_2}

Aufnahmeprüfung und Probezeit richten sich nach den §§ 1–
15 des Reglements für die Aufnahme in die Gymnasien mit Anschluss
an die 6. Klasse der Primarschule vom 13. Januar 20104.

## § 3 Eignungsabklärung {#par_3}

1 An die musikalischen, sportlichen oder tänzerischen Fähigkeiten der Kandidatinnen und Kandidaten werden besondere Anforderungen gestellt.
2 Die Abklärung dieser Fähigkeiten (Eignungsabklärung) richtet sich
nach §§ 18 lit. d und 26 der Verordnung über die Aufnahme in die Maturitätsschulen im Anschluss an die Sekundarstufe und nach Abschluss
der beruflichen Grundbildung vom 3. April 20195.6

## § 4 Aufnahmeentscheid {#par_4}

1 Es besteht kein Anspruch auf Aufnahme in eine K+S-Klasse.6
2 Die Schulleitung entscheidet über die Aufnahme aufgrund der
Aufnahmeprüfung, der Eignungsabklärung und nach Massgabe der verfügbaren Plätze. Sie kann besondere Umstände angemessen berücksichtigen.
413.250.33 Aufnahme in die K+S Klassen am Mathem.-Naturw. Gymn.
3 Schülerinnen und Schüler, welche die Aufnahmeprüfung gemäss
§ 2 bestanden haben, sind im Falle einer Abweisung berechtigt, in ein
kantonales Gymnasium mit Anschluss an die 6. Klasse der Primarstufe
einzutreten.
1 OS 67, 134; Begründung siehe ABl 2012, 259.
2 Inkrafttreten: 1. April 2012.
3 LS 413.21.
4 LS 413.250.1.
5 LS 413.250.2.
6 Fassung gemäss RRB vom 3. April 2019 (OS 74, 373; ABl 2019-04-12). In Kraft
seit 1. August 2022 (OS 76, 270).
