---
title: "Richtplankarte"
id: 710329aa-c9a8-4935-a6ff-df867213c4e2
authority: bfs1706
place: "Oberägeri"
applies_also_from: [zg, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "7.2.3-1"
publisher_url: https://oberaegeri.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.3-1
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/710329aa-c9a8-4935-a6ff-df867213c4e2
language: de
in_force_from: 2025-10-16
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://oberaegeri.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.3-1
read_on: 2026-11-01
sha256: 2987ecbdf77e92f4d6b13784db1229ea23f6a7268ae926a0eee21136a461e492
provisions: 1
---

# Richtplankarte

## text {#text}

2 7 . 0 4 . 2 0
2 2
1 2 5 6
1 2 9 6
1 2 5 7
1 2 8 3
1 2 6 8
1 2 6 9
1 2 7 0
1 2 9 8
1 2 9 7
1 2 9 5
1 2 5 8
1 2 7 2
1 2 6 4
1 2 6 7
1 2 8 2
1 2 7 3
1 2 9 4
1 2 7 4 1 2 7 5 1 2 7 6
1 5 6 7
UNTERÄGERI
Ägerisee
Mittenägeri
Chaiserstock
Türlistock
Höhronen
Wildspitz
Sparenfirst
Gottschalkenberg
BruusthöchiSätteli
SCHWYZ
ZUG
SCHWYZ
ZUG
SCHWYZ
ZUG
K4
S
S
S
S
G1
A*
ES1
A
A*
F1
N2
N3
N4
N7
N8
N9
N14
E1
E2
N15
N16
N6
N5
N10
N12
N13
N1
N11
Sc1
Sk1
F2
T1
T2
T3
BR
PR
BR
BR
V1
A1
A2
A3
U1
U2
K5
K1
K2
K6
ES3
ES2
BR 4
BR 5
BR 1
G2
PR
B1
BR 2PR
K3PR
2PR
T4
T5
T6
RICHTPLANKARTE
GEMEINDE OBERÄGERI
M 1:10`000
06.11.2023
Gemeindepräsident
Vorprüfung durch die Baudirektion
Zug, den 27.02.2024
Regierungsrat
Gemeindeschreiber
Planbezeichnung
Vom Gemeinderat verabschiedet am
Marcel Güntert
KEEAS AG
Sihlstrasse 59, 8001 Zürich
044 252 85 45
www.keeas.ch
Kanton Zug
Oae Richtplan 28.08.2024Datum
Alexander Klauz
Florian Weber
vom 06.06.2024
Öffentliche Auflage
Publikation im Amtsblatt
Nr. 23 Ziffer RP-ZG25-0000000158
Öffentliche Auflage bei der Einwohnergemeinde Oberägeri
vom 06.06.2024 bis 05.07.2024
16.09.2025Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am
Publikation im Amtsblatt
Nr. 42 Ziffer RP-ZG10-0000000056
vom 16.10.2025
0 100 500
Vom Gemeinderat beschlossen am
Gemeindepräsident GemeindeschreiberMarcel Güntert Alexander Klauz
21.10.2024
M 1:10`000
0 100 500
Legende Richtplan Oberägeri
Die grau hinterlegten Legendenpunkte sind Genehmigungsinhalt, die übrigen Informationsinhalt. Die mit * hinterlegten
Legendenpunkte sind aus dem kantonalen Richtplan und können von der Gemeinde nicht geändert werden.
Siedlung
Ausgangslage
geschützte, schützenswerte Objekte (Export 9.4.2024)
Entwicklungsschwerpunkt, Arealentwicklung
Siedlungsbegrenzung
Vorranggebiet für Wohnen
Ortsbildschutz
Vorranggebiet für Arbeiten
Vorranggebiet für Mischnutzung
Gebiete mit erhöhten gestalterischen Anforderungen
Vorranggebiet des öffentliches Interessens (Bauten und Anlagen)
Zwischenergebnis Richtplaninhalt
Aufenthalts-, Begegnungsplatz
ES...
G...
Öffentliche Bauten oder Anlagen
Schulen
Alterssiedlungen / Altersheime
S
A A*
Landschaft
Ausgangslage
Landwirtschaftsgebiete
Zwischenergebnis Richtplaninhalt
Kantonales Naturschutzgebiet / Naturobjekt
Kommunales Naturschutzgebiet / Naturobjekt
Wildtierkorridor
Landschaftsschongebiet
Seeuferschutz
Renaturierung Gewässer
Zentrale Bootsstationierung (kantonal)
Erholungs- und Freihaltegebiete
Erholungsausstattung
Aussichtspunkte, -bereiche
Abbau- und Rekultivierungsgebiet, Deponie
UFC-Standort
Unterwerk
F...
E...
Ver- und Entsorgung
Ausgangslage Zwischenergebnis Richtplaninhalt
Grundwasserschutzzone
Zentrale Bootsstationierung (kommunal)
Freihaltegebiet
Camping, Naherholungsgebiet
N...
Anlagen für Tiersport und Tierhaltung
Verkehr
Ausgangslage
Kantonsstrassennetz
Zwischenergebnis Richtplaninhalt
Sammelstrasse
Erschliessungsstrasse
Kommunale Zufahrtsstrassen und übrige Strassen
verkehrsberuhigtes Gebiet
Änderung der Strassentypisierung
Anschlusspunkt neue Erschliessung (mit Einzugsgebiet)
Umbau und Überprüfung Knoten
Tor
Bushaltestelle und Aufhebung
Schräglift
Schiffsanlegestelle
Mobilitätshub
Kantonale Radstrecke
Kommunale Radstrecke
Bus-Nebenlinie, Ortsbus
Bus-Hauptnetz
Kommunale Route für sportliche, schnelle Velofahrer
Mountainbikeroute
Kantonaler Wanderweg
Kommunale Fussgängerverbindung
Verbindungs- und Erlebnisweg
Parkierungsanlagen, Park and Ride
Skilift
Schlittelweg, -hang
Bike and Ride
Langlaufloipe, Schneeschuhpfad
Information
Wald
Gewässer
Gemeinde-, Kantonsgrenze
BRPR
U...
A...
K...
T...
F...
Sk...
Sc..
PR
BR
B...
...
...
RICHTPLANTEXTE
Siedlung
Rpt. 1) Der Gemeinderat setzt sich für ein lebendiges Dorf und vielfältige Wohn-, Verkaufs- und Arbeitsflächen ein.
Das heutige Angebot im Dorfkern wird erhalten und ergänzt.
Rpt. 2) Der Gemeinderat setzt sich im Dorfkern und in den zentrumsnahen Bereichen für preisgünstigen
Wohnungsbau ein.
Rpt. 3) In Alosen und Morgarten setzt sich der Gemeinderat für den Erhalt der Arbeitsplätze und die Neuansiedlung
von Betrieben ein. Der Arbeitsschwerpunkt Morgarten wird flächenmässig hierfür erweitert und im Sinne einer
landschaftlichen Einbettung optimal gestaltet.
Rpt. 4) In Gebieten mit erhöhten gestalterischen Anforderungen beurteilt die Planungs- und Baukommission Baugesuche unter Anwendung von verschärften Kriterien. In der Bewertung der Qualitäten der Gestaltung sind
Standort, Stellung, Form, Proportionen und Dimension der Bauten und Anlagen, Materialien, aber auch die
Gesamtwirkung des Strassen- und Ortsbildes sowie der benachbarten Bauten zu beurteilen. Der
Gemeinderat weist Baugesuche zurück, die den verschärften Kriterien nicht entsprechen.
Rpt. 5) In Gebieten mit Seesicht ist der Grünraum durch die lockere Bebauung zu ziehen, die aus gut in die
Landschaft integrierten Einzelbauten besteht. Der Gemeinderat weist Baugesuche zurück, die den verschärften
Kriterien nicht entsprechen.
Rpt. 6) Das Ortsbildschutzgebiet Bättenbüehl dient der Erhaltung des Gebäudeensembles und dessen Freiräumen
in einem Gebiet mit schutzwürdigen Gebäuden und Anlagen. Die Bautätigkeit in und um die Zone
entspricht der Wertschätzung des Gesamtensembles.
Rpt. 7) G1 Quartiergestaltungsplan Kerngebiet A und B: Der Quartiergestaltungsplan zeigt die mögliche Entwicklung
der Bauvolumen und des öffentlichen Raumes (inkl. der Strassen, Wege und Plätze) auf und gibt Impulse
für eine harmonische und zusammenhängende Bauentwicklung. Er wird in seinen Aussagen periodisch
überprüft und bei Bedarf aktualisiert.
Rpt. 8) Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass Dorf-, Kirchen-, Legoren- und Burehofplatz zu einem grossen,
attraktiven Begegnungsraum verbunden werden. Wo derartige Aufenthalts- und Begegnungsplätze die
Kantonsstrasse betreffen, setzt sich der Gemeinderat beim Kanton für dieses Anliegen ein.
Rpt. 9) Der Gemeinderat setzt sich beim Kanton dafür ein, die Hauptstrasse (Kantonsstrasse 381b) zwischen
Fischmatt und Kirche für Fussgänger attraktiv und einladend zu gestalten und den Verkehr zu beruhigen.
Rpt. 10) Die Umfahrung Hofmatt dient dazu, den Dorfkern tageweise verkehrsfrei zu halten und die Strassenräume
für öffentliche Veranstaltungen zu nutzen.
Rpt. 11) E1 Seeplatz: Der Standort dient der Realisierung von Bauten und Anlagen mit seebezogener Nutzung. Die
Trockenplätze am See werden teilweise verlagert, um den knappen Platz am See für die Bevölkerung zu
erweitern und einen attraktiven Aufenthaltsort zu schaffen. Der Hafencharakter bleibt bestehen und die
historischen Fischerhäuschen werden in den Fokus gerückt. Trockenplätze und Parkierung von Personenwagen rücken in den Hintergrund. Der Platz wird überwiegend per Schiff, Velo oder zu Fuss erreicht.
Sportliche Aktivitäten sind nach wie vor willkommen.
Rpt. 12) Die Kreuzung Schneitstrasse-Grubenstrasse wird für die Begegnung im Quartier aufgewertet. Der
Gemeinderat prüft, dort den Ortsbus wie auch E-Sharing Angebote zur Verfügung zu stellen.
Rpt. 13) E2 Hofmatt: Das Areal Hofmatt soll eine hochwertige Freiraumgestaltung aufweisen. Bei Bedarf dient es zur
Erweiterung der Schulnutzung. Der Gemeinderat prüft die Notwendigkeit einer Erweiterung der bestehenden
Tiefgarage.
Rpt. 14) Das Areal Maienmatt dient den öffentlichen Nutzungen. Bei Bedarf ist die Integration eines Parkhauses
denkbar. Der räumliche Bezug zum Dorfkern ist besonders wichtig.
Rpt. 15) ES1 Das ZVB-Areal (inkl. ZKB und Poststrasse) im Zentrum des Dorfes leistet für die Entwicklung und
Belebung des Dorfkerns einen wichtigen Beitrag. An die qualitative Entwicklung des Areals werden hohe
Ansprüche gestellt. Die Bebauung des ZVB-Areals prägt den Platz massgeblich. Durch den visuellen
Bezug zum Eingang des Ägeribads sowie zu einer durchgängigen Verbindung für Velos und Fussgänger
vom Seeplatz bis zur Kirche wird hier eine gute Orientierung geschaffen. In der Tiefgarage sind öffentliche
Parkplätze sicherzustellen.
Rpt. 16) F1 Seematt/Chilematt: Das Gebiet dient als Naherholungsgebiet von kommunaler Bedeutung. Es ist langfristig von einer Bebauung freizuhalten. Das Seeufer Seematt/Chilematt ist im kantonalen Richtplan als
Renaturierungsabschnitt aufgeführt. Der geplante Seeuferweg steht nicht im Widerspruch zur kantonalen
Festsetzung. Wo dieser als Steg verzeichnet ist, wird der Eintrag gestrichen, wenn sich eine andere
Lösung ergibt.
Rpt. 17) F2 Das Erholungs- und Freihaltegebiet im Bereich Trittlibach ist von Bauten freizuhalten. Für die hierdurch
betroffenen neuen Flächen im Vorranggebiet Wohnen darf die bauliche Dichte kompensiert werden.
Rpt. 18) ES2 Der Gemeinderat prüft die künftige Nutzung des Areals Breiten und klärt den Bedarf für Ausbaumöglichkeiten des Alterszentrums sowie öffentlichen Infrastrukturen und sozialen Wohnformen.
Rpt. 19) ES3 Areal Ländli: Der Standort mit seiner einzigartigen Lage wird langfristig gepflegt und als Ferienort und
Seminarzentrum sowie für ein nachhaltiges, preisgünstiges Wohnangebot entwickelt. Für Neubauten ist ein
Ordentlicher Bebauungsplan Voraussetzung. Bauten und Anlagen haben sich besonders gut in die Landschaft einzubetten. Es entsteht ein repräsentativer, öffentlicher Raum, eine attraktive Parkanlage mit einer
sicheren Strassenquerung für Besucherinnen und Besucher sowie die Bevölkerung. Das Areal erhält eine
verbesserte Busanbindung. Der Gemeinderat prüft die Integration einer Buseinstellhalle.
Rpt. 20) G2 Alosen: Die Bebauung passt sich vorbildlich in die empfindliche Landschaft ein. Es werden erhöhte
gestalterische Anforderungen an die Bebauung gestellt.
Landschaft
Rpt. 21) Der Gemeinderat wertet die Grünräume entlang der Bäche und des Seeufers artenreich auf, so dass sie
für Menschen und Tiere einen Mehrwert darstellen. Eingedolte Bäche werden, wo möglich, offengelegt und
zu grünen Bachläufen im Siedlungsgebiet aufgewertet.
Rpt. 22) Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, den unteren Abschnitt des Dorfbachs im Rahmen der Seeufergestaltung zu revitalisieren, so dass er zu einem Naherholungsgebiet in der Siedlung wird.
Rpt. 23) Der Gemeinderat unterstützt die Erarbeitung von Vernetzungsprojekten nach Öko-Qualitätsverordnung.
Rpt. 24) Der Gemeinderat fördert die Ökologie durch Erhaltung und Revitalisierung von naturnahen Lebensräumen.
Rpt. 25) Der Gemeinderat strebt die Renaturierung der Lagerflächen Morgarten an.
Verkehr
Rpt. 26) Der Gemeinderat setzt sich beim Kanton für die Gestaltung der unter Rpt. 27 bis 29 aufgeführten Tore ein.
Allgemein setzt sich der Gemeinderat dafür ein, dass der motorisierte Verkehr beruhigt und der Fokus auf
den Fuss- und Veloverkehr gelegt wird.
Rpt. 27) T1 Tor Hauptstrasse Bereich Restaurant Ägerisee einrichten. Der Knotenpunkt ist als Dorfeingang und beruhigter öffentlicher Strassenraum gestaltet. Die Umsteigebeziehung und Fusswege sind sicher und attraktiv.
Rpt. 28) T2 Tor Morgartenstrasse Bereich Chilematt zur Reduktion des Tempos und für sichere, fussgängerfreundliche Querungen einrichten.
Rpt. 29) T3 Tor Alosenstrasse Bereich Maienmatt einrichten. Am Tor Alosenstrasse erfolgt eine Verlangsamung des
Verkehrs, der Ausbau wichtiger, sicherer und fussgängerfreundlicher Querungen sowie eine entsprechend
verbesserte Wahrnehmbarkeit von Gemeindehaus und Schule.
Rpt. 30) Es sind verkehrsberuhigte Zonen anzustreben. Der Gemeinderat führt Untersuchungen durch, welche
Strassen ausgeschieden werden. Sie müssen nicht das ganze Gemeindegebiet umfassen.
Rpt. 31) V1 Der Gemeinderat setzt sich beim Kanton dafür ein, dass die Ratenstrasse zwischen Birchliweg und der
Schwandstrasse (Kantonsstrasse R) im Rahmen ihrer Funktion zweckmässig umgestaltet wird.
Rpt. 32) Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass die Buslinie 601 mindestens bis ins Ländli verlängert wird.
Rpt. 33) B1 Der Gemeinderat setzt sich dafür ein, dass eine neue Haltestelle mit Wendemöglichkeit und Umsteigebeziehung für die Linien 601, 609, 610 und 634 und den künftigen Ortsbus im Bereich Poststrasse-
Hauptstrasse eingerichtet wird. Solange keine andere Lösung realisierbar ist, dient das ZVB-Areal weiterhin
den Bedürfnissen des öffentlichen Verkehrs (Umsteigebeziehung + Garagierung).
Rpt. 34) Der Gemeinderat fördert Konzepte, die den Zugang der Bewohner ausserhalb des Einzugsgebietes der
bestehenden Bushaltestellen zum öffentlichen Verkehr erleichtern. Sei dies mit attraktiven, direkten Fusswegen, Schrägliften, Park-and-Ride–Angebot, Sharing-Diensten (Mobility, E-Scooter, E-Bikes), allenfalls
mit Orts- und Rufbussen oder weiteren Möglichkeiten. Der Gemeinderat nimmt die notwendigen
Abklärungen vor.
Rpt. 35) Der Gemeinderat prüft den Bedarf für Bike-and-Ride-Plätze und Bushäuschen an Bushaltestellen und
ergänzt diese bei Bedarf.
Rpt. 36) A1/A2 Die neue Sammelstrasse zwischen Gärbi und Ehrliberg (Trittlibachweg) dient zur Erschliessung
neuer Siedlungsflächen und zur Entlastung der bestehenden Schneitstrasse. Sie erfolgt nur im Zusammenhang mit einer späteren Einzonung dieses Gebiets.
Rpt. 37) A3 Gebiet Alosenrain wird von der Gyreggstrasse her erschlossen.
Rpt. 38) U1 Umtypisierung Moosstrasse (Ratenstrasse bis Moosweg) (ES in ZS).
Rpt. 39) U2 Umtypisierung Seestrasse von Seeplatz bis Hauptstrasse (ES in ZS).
Rpt. 40) K1 Umbau/Überprüfung Knoten Hauptstrasse-Mitteldorfstrasse.
Rpt. 41) K2 Umbau/Überprüfung Knoten Mitteldorfstrasse-Schneitstrasse.
Rpt. 42) K3 Umbau/Überprüfung Knoten Schneitstrasse-Fichtenstrasse.
Rpt. 43) K4 Umbau/Überprüfung Knoten Hauptstrasse-Poststrasse.
Rpt. 44) K5 Umbau/Überprüfung Knoten Hauptstrasse-Alosenstrasse.
Rpt. 45) K6 Umbau/Überprüfung Knoten Ratenstrasse-Moosstrasse.
Rpt. 46) In absehbarer Zeit soll ein langfristiger Standort für den Ökihof definiert werden. Für die Suche eines
Standortes sind folgende Kriterien zu werten: Gut erreichbar für die Bevölkerung, zu Fuss und motorisiert,
kann lärmvorbelastet sein, genügend grosse und flexible Fläche für wandelnde Ansprüche.
Rpt. 47) In absehbarer Zeit soll ein neuer Standort für Feuerwehr und allenfalls Werkhof definiert werden, um deren
Bedürfnissen zu entsprechen und um die Möglichkeit zu schaffen rund um das Schulhaus eine
verkehrsfreie Zone zu schaffen.
M 1:30`000 0 500
RICHTPLANKARTE öffentlicher Verkehr
GEMEINDE OBERÄGERI
1'000
