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title: "Marktgasse / Falkenweg"
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# Marktgasse / Falkenweg

## text {#text}

Kanton Zug Gemeinde Baar
Bebauungsplan Marktgasse / Falkenweg
1:500
Abteilung Planungr'Bau
Baar, 11. März/ 10. Juni 2010
Vom Gemeinderat genehmigt am 10. März 2010
Der Gemeindepräsident:
Andreas Hotz
Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion
Zug, 26. Mai 2010
Der Abteilungsle iter:
Ur5 Sol lh1ann
Der Gemeindeschreiber:
Walter Llpp
Der Baudirekto r:
Heinz Tännler
Publiziert im Amtsblatt Nr.
beschein igt von der Abteilung Planung/ Bau
Öffentliche Aufiage 1m Erdgeschoss Rathausstr. 6
vom 18. Juni 2010 ~
bis 19. Juli 2010
Vom der Einwohnergemeindeversammlung genehmigt am 13.
Der Gemeindepräsident: Der G
Publiziert im Amtsblat r. 1 und 2
bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
Öffentliche Auflage im Erd eschoss Rathauss1r. 6
vom 7. Januar 2011
bis 26. Januar2011 /4ß
Von der Baudirektion genehmigt am: Der Baudirektor :
Zug, • 1,API. zon
Verbindlicher Inhalt Bebauungsplan
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1 0 1
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1 0 1
Geltungsbereich
Bezeichnung der Baubereiche/ Definition mit Koordinaten gemäss Darstellung
im Baulinienplan
Baubereiche mit ma);. Höhen (m ü. M.) und Geschosszahl
Pflichtbaulinie EG / OG
Begrenzungslinie DG
Zwingende Höhenlage der auskragenden Fassaden gemäss Ziffer 9
Fusswegnetz öffentlich I privat
Zu-/ Wegfahrt Einstellhalle (Lage schematisch)
Standplätze Anlieferung
Oberirdische Parkplätze öffentlich/ privat
Veloabstellplätze {Lage schematisch)
Wendeplatz
Gestaltete Fussgängerbereiche
1~'.: '.::: '.: :~:: '.: '.: '. :1 Mischverkehrsfläche
.,\\\, Begrünter Hofbereich
F.TTr.,,/, • Hochs1ammbäume /klein- bis mittelkronige Bäume
~ (Lage und Anzahl schematisch)
informativer Inhalt Bebauungsplan informativer Inhalt Baulinienplan
I';'/ /:: ?l Bestehende Gebäude
Höhen ko1en bei Höhenfixpunkten
(m ü. M.)
Genehmigte Zwangsbaulinien
1 ° 4~2 ,69 1
•
•
•
r----------,,,, \ Bus,,'',,
~------~--~
Zum Abbruch vorgesehene Bauten
Fahrregime Gegen~erkehr / Einbahn
Gep lante Verschiebung Sperre für
Motorfahrze uge
Gep lante Bushaltestelle
30 m
~---',
Genehmigte Arkadenbaulinien
Aufzuhebende Arkadenbaulinien
zu genehmigen (separale Vorlage)
Neue Arkadenbaulinien
zu genehmigen (separate Vorlage)
N
Situation Bebauungsplan
,:A/ /
1911d
0 no ()
( ;
Situation Baulinienplan/ Definition Baubereiche
28 31
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30 117
1,::64::6__----ei 33 3B
34C
\
Felkenwag
Falken weg
35 36 6
l-----i---37 110
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7 /
Pkt. Nr.
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x • Koordinme ~ · Koordina1e
682548, 75 227839.78
1/
1/ /
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Büelpletz
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B/Jelpletz
/
I 1
1 /
\
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11 682477.89 22111s.a8
18 682476.75 227776.68
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)) ~~-'=''--1--''-"""'""-'"'"'---1--=2:::27-'77-=0•;;_07'---j
21 682450.64 227762,51
22 682442.46 227782.60
23 682440.32 227803.67
24 682453.60 227B05.02
25 682457.14 227788.58
882564,92 227842.59 .-- ~ 26 682526.32 227816.77
3 682578.17 227840.20 ~~ .%-A.,\A' 27 682435.64 227837.99
/ 1---=,'-+--,","""-,"',.""-1---=,"2,"a-',a".,"-,-,~%; ~ "-,,~ +---""",.","a.""o,'--+--',",-=""-'s-'.,",-,
5 682557.68 227820.04 . 29 682452.56 227815.05
6 682521.56 227838.90 30 682439.36 227813,12
7 682533.56 227838.84 31 682457 .56 227839,19
6 682547.18 227814.23 32 682474.51 227837.93
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10 682529.86 227BOB.08 34 682459,97 227819 ,34
11 682519.13 227602.1 3 ~----:'.J~~~•~~,~,~~~6.1~2~•~,1~.,~,~=½22~,t"~'-t"~'---+----=~='-- ----,,_ +-+--~-+-->----____,12 6B2520.58 227799.51 ~ 682508.0B 227838,89
13 6B2504.48 227790.60 ~ 37 682509.70 227825.38
14 6B2503.34 227793.40 \0 (~e__\ 3B 682'-82.34 227822.00
Tiefgarage-Richtpl an (informativer Inh alt)
/v
1 1
= 14 648
120 2. Et ppe
116 9
115 31
Schnitt A - A
\
ij
Fs/ksnweg
2. Etap pe
Unterteilung i we itere
Zwischene1app n
gemäss Bauproj kt
450.00
/ 1 1
/
0 106
1 ,,,,
16 17 Büelplalz
/
J147
457.50 459.00 PIUchlbaulloill OG\
' '' '.--- ---- -------- --------~ ' -----· -------- -. ---- -- ~
Schnitt B - B
Stk:h$1rM8'!1
ca. 445.6 □
zwingend• H~h<lrjage deir •u~nden
Fa„aden t,emha Zlflor 9
)
I
/
1/
' 1
Zweck
1· Der Bebauungsplan Marktgasse/ Falkenweg bezweckt:
den Zentrumsbereich von Beer mit attraktiven Nutzu ngen zu ergänzen
eine Zentrumsüberbeuung von hoher städtebaulicher und architektonischer Qualität realisieren zu können
eine einheitlich gestaltete Häuserzeile längs der Marktgasse sicher zu stellen, welche in
der kubischen Gliederung der Bauvolumen einen Bezug zu den kleinrnassstäblichen bestehenden Bauten herstellt
einen grosszügigen verkehrsarmen Hofbereich zu sichern, der ansprechend gestaltet ist
und dle Bewohner und Beschäftigten zum Verweilen einlädt
eine Etappierung zu gewährleisten, die auf die bestehenden Elgentumsverhäl1nisse
ROcksicht nimmt
Verhältnis zur Bauordnung
2· Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften der jeweils gültigen
Bauordnung der Gemeinde Saar massgebend.
Zahl, Lage und äussere Abmessungen der Gebäude
3· Die Lage und ausseren Abmessungen von Hauptgebäuden ergeben sich aus den im Plan
festgeleg1en Baubereichen Abis E. Auskragende Gebäudtei1e wie Dachvorspünge, Vordächer, Balkone usw. dürfen nicht über die Mantellinien der Baubereiche hinausragen. Beim
Baubereich A dürfen Dachvorsprünge die Oachgeschossbegrenzungslinie bis zur Mantellinie überragen.
• Mit Ausnahme von technisch notwendigen Aufbauten darf kein Bauteil die im Situatlonsplan
und den Schnitten festgelegten Höhenkoten überschreiten.
~ Die zulässigen anrechenbaren Geschossflächen werden wie folg1 auf die einzelnen Baubereiche aufgetei lt: (einschliesslich Dachgeschosse, aber ohne Aussenwandquerschnitte):
Baubereich A 1'600 m2
Baubereich 8 5'920 m2
Baubereich C 1'130 m2
Baubereich D 950 m2
Baubereich E 1'280 m2
Total 10'880 m2
5- Für die Ermittlung der Geschossflächen ist die Geschosshöhe des Erdgeschosses gemäss
§ 44 Ziffer 5) der Bauordnung unerheblich.
7 Geschossflächenverlagerungen zwischen einzelnen Baubereichen sind zulässig. Dabei darf
die Abweichung von den festgelegten Geschossflächen pro Baubereich höchStens 5%
betragen und die gesamthaft zulässige anrechenbare Geschossfläche von 10·000 m2 nich1
überschritten werden.
8 Das Erdgeschoss im Baubereich 8 ist in geschlossener Bauweise zu erstellen,
9 In Abweichung zu den Festlegungen des Baulini enplans Neugasse-Marktgasse vom 3. November 1999 müssen die jeweiligen Fassaden der Erd• und Obergeschosse auf die im Situations plan bezeichneten Pflichtbaulinien gestell1 werden. Dabei sind die auskragenden
Fassaden der Obergeschosse im Baubereich A zwingend auf einer Höhe Yen 449.50 m ü.
M. und im Baubereich B zwingend auf einer Höhe von 449.00 m ü. M. anzusetzen. Die
auskragenden Bautei le dürfen nicht abgestützt werden .
10- Die beiden Fussgängerdurchgänge beim Baubereich B haben eina Breite von min. 4.00 rn
und eine lichte Höhe von min. 3.00 m aufzuweisen.
Nutzweise
11• Im Erdgeschoss sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen. Es sind
keine Wohnungen zulässi g,
12· In Abweichung zu§ 44 Bauordnung beträgt der minimale Gewerbeanteil im Baubereich A
mindestens 55% und in den Baubereichen B bis E mindestens 25%. Im Baubereich A gilt
kein minimaler Wohnanteil gemäss § 44.
Gestaltung
13· Bau1en , Anlagen und Umschwung sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang
besonders gut zu gestalten. Die in der Bauordnung umschriebenen Anforderungen an Areelbebauungen sind sinngemäss zu erfüllen. Diese Anforderungen werden namentlich 11cm
Projekt Wiederkehr Krummenacher Architekten AG vom 5.3.2010 sowie vom Umgebungskonzept der Fontana Landschaftsarchitekten AG vom 5.3,2010 erfOllt. Diese Gestaltungs•
qua lltät ist für die Beurteilung von Bauvorhaben weg leitend.
14 · Die Erdgeschossfassaden längs der Marktgasse sind zu einem überwiegenden Teil mit einer raumhohen Glaskonstruktion zu versehen.
·s, Unterhalb der in den Schnitten bezeichneten 2:wlngenden HOhenkoten dürfen keine Rekla -
men an den auskragenden Bau1eilen angebracht werden.
,a Der begrünte Hofbereich ist als aufenthallsfreundlicher und nutzungsneutraler Freiraum
auszubilden und mit Bäumen aufzuwerten. Es sind mindestens 2 Hochstammbäume zu setzen. Diese sind ausserhalb der Unterniveaubau1en anzuordnen. Bei den übrigen klein- bis
rnitlelkronigen Bäumen auf der Tiefgarage ist ein durchwurze lbarer Bodenaufbau Yon mindestens 50cm zu gewährleisten,
17· Entlang dem Falkenweg sind Hochstammbäume zu pflanzen.
ie. Mit der Neubebauung des Areals ist eine hohe Aufenthaltsqualität für die Fussgänger zu erreichen. Die bezeichneten Mischverkehrsflächen sind verkehrsberuhigt zu gestalten.
HI. Die Flachdächer sind extensiv zu begrünen, soweit sie nicht für den Bau von Anlagen zur
Nutzung von Sonnenenergie beansprucht werden. Anderweitige Nutzungen und Anlagen
si nd nicht zulässig.
20· Die Massnahmen gemäss Ziffer 16 bis 19 sind durch eine ausgewiesene Fachperson zu
planen und zu begleiten.
Erschliessung
21. Das Areal ist über den westlichen Abschnitt des Falkenweges zu erschllessen.
12· Im Endausbau dürfen auf dem Areal für Bewohner, Beschäftigte, Besucher und Kunden
maximal 174 Parkplätze erstellt werden, welche im Verhältnis der Nutzflächen den einzelnen Baubereichen zuzuordnen sind . An den speziell bezeichneten Stellen sind ma:idmal
6 private und 4 öffentliche oberirdische Parkpläize zulässig. Die übrigen Parkplä1ze sind In
einer Tiefgarage zweckmässlg zusammenzufassen. Die Tiefgaragenrampe ist in des Gebäude Im Baubereich B zu integrieren.
a Für Besucher und Kunden sind im Endausbau gesamthaft mindestens 35 Parkfolder zu reservieren . Diese Besucher- und Ku ndenparkplätze sind zu bewirtschaften.
2~ Es sind gesamthaft mindestens 250 Veloabstellplätze zu erstellen, Davon sind mindestens
40 Veloebste llplätze oberirdisch und witterungsgeschützt bei den Hauszugängen und wel1e•
re 40 Veloabstellplätze an den im Situationsplan bezeichneten Stellen anzuordnen.
25 Die bezeichneten Fusswege auf dem Areal haben eine Breite von mindestens 3m aufzuweisen .
25· Die Anlieferung ha1 an den bezeichneten Stellen zu erfolgen.
27· An der bezeichneten Stelle ist ein gestalteter Wendeplatz vorzusehen , der auf die Geometrie eines Lieferwagens ausgelegt Ist.
2s. Bei der Dimensionierung der Tiefgarage Ist die rückwärtige Zufahrt für Rettungsfahrzeuge
der Feuerwehr über den Hofbereich zu berücksichtigen.
Umwelt
21i, Im Rahmen des Baub9willigungsverfahren ist nachzuweisen, wie für lärmempfindliche Räu -
me der Gebäude in den Baubereichen A und B die Immissionsgrenzwerte der ES III eingehalten werden können.
30· Im Baubewilligungsverfahren 191 eine rationelle Energienutzung mindestens na ch dem
Mlnergle-Standard nachzuweisen.
Etappierung
i, . Gleichzeitig mit einem Bauvorhaben im Baubereich Bist das Umgebungskonzept auf den
Grundstücken GS Nrn. 110 bis 114 umzusetzen.
52· FOr die Etappierung der Tiefgarage Ist der Tlefgaragenrichtplan wsgleitend .
Schlussbestimmungen
33· Der Gemeinderat kan n im Sinne von§ 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V
PBG) Ausnahmen von den Festlegungen des Bebauungsplans gestalten, Bei Änderungen
des Zonenplanes und/oder der Bauordnung Ist der Bebauungsplan zu überprüfen.
:M Der Bebauungsplan Marktgasse/Falkenweg 1rit1 nach der Genehmigung durch den Regierungsrat in Kraft.
