---
title: "Nr. 7503 - Zugerberg"
id: 73830e43-a756-4dcd-b179-296f31042171
authority: bfs1711
place: "Zug"
applies_also_from: [zg, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "7.2.3-78"
publisher_url: https://zug.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.3-78
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/73830e43-a756-4dcd-b179-296f31042171
language: de
in_force_from: 2023-09-07
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://zug.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.3-78
read_on: 2026-11-01
sha256: 87279fb3acbeac4b42cb6706e234d050248763b0c9d3770cad0fdef8390edfbf
provisions: 1
---

# Nr. 7503 - Zugerberg

## text {#text}

Brunnenbach
Tennisplatz
Felsenegg
21.01.2003
21.01.2003
V_DI
V_DI
21.01.2003
21.01.2003
V_DI
V_DI
PPD
12.00
V_DI 21.01.2003
PPB
PPA
PPC
616h
641k
616b
616a
616c
616g
616e
616f
641l
1342a
1345a
641m
2243a
2244a
641e
641a
692a
641b
641f
641d
641h
Station Zugerberg
Montana
Schönfels
OeIF
BsV
OeIB
OeIF
BsV
OeIF
L
NSK
NSKW
NSKW
BA
NSKW
L
W
BsV
NSK
OeIF
NSK
BsV
Wald OeIF BsV
OeIF
GWF
OeIF
L
W
OeIF
NSK
OeIB
L
F
F F
F
F
A0
B1
A5
A3
A2
A1
C1
EG 924.50
DK 931.90
B1
EG 938.00
DK 948.00
A1
EG 931.40
DK 934.90
A3
EG 931.40
DK 947.40
D1
EG 943.80
DK: 958.30
C1
C0
A5
EG 931.00
DK 939.50
A2
EG 931.40
DK 945.40
A4
A6
D3 D2
D1
E
A8
A8
EG 930.40
DK 944.00
A7
A7
EG 931.00
DK 951.00
A4
EG 931.40
DK 937.40
A6
EG 931.70
DK 944.60
D3
EG 941.50
DK 949.50
D2
EG 945.00
DK 951.20
A
A
Bebauungsplan Zugerberg
im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG
Situationsplan 1:1'000
Plan Nr. 7503
Ersetzt Plan Nr. 7042, KBD vom 18.05.1999 Datum: 07.09.2023
Beschluss Stadtrat Einleitung Vorprüfung:
Vorprüfungsbericht Baudirektion des Kantons Zug:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2739 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 31.05.2022
1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug:
1. Publikation im Amtsblatt:
1. Öffentliche Auflage:
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2739.2
2. Lesung / Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug:
Der Präsident: Roman Burkard
2. Publikation im Amtsblatt:
2. Öffentliche Auflage:
Genehmigung Baudirektion des Kantons Zug:
Nr. 44 vom 04.11.2022 und Nr. 45 vom 11.11.2022
04.11.2022 – 05.12.2022
Bericht und Antrag des Stadtrats vom 31.01.2023
Nr. 1765 vom 11.04.2023
Der Stadtschreiber: Martin Würmli
Nr. 20 vom 18.05.2023
18.05.2023 – 16.06.2023
07.09.2023
25.10.2022
19.05.2020
21.09.2020
Format: 630/594mm Plangrundlagen: Amtliche Vermessung, Stand 03.03.2022
Legende
Beschlussinhalt
Bebauungsplanperimeter
oberirdische Parkplätze (Lage schematisch)
Schützenswertes Baudenkmal
Bauten befristet / Rückbau
Informationsinhalt
Gebiet für Aussensportanlagen
Geschütztes Baudenkmal
öffentlicher Fussweg innerhalb Perimeter (Lage schematisch)
N
0 10 20 50
PPB
Genehmigte statische Waldgrenze
Ansicht A-A' 1:500
Ein- Ausfahrt Tiefgarage
Neue Waldabstandslinie zu genehmigen
öffentlicher Fussweg ausserhalb Perimeter (Lage schematisch)
Wanderwege
A1
Bestehende Bauten
Baubereiche für Haupt- und Anbauten
EG: Massgebendes Terrain in m ü. M.
DK max.: Maximale Höhe oberster Punkt der Dachkonstruktion
Feuerwehrzufahrt und Anlieferung (Lage schematisch)F
Entsorgungsstelle (Lage schematisch)E
Alleebepflanzung
A1
EG 931.00
DK 934.00
PPA PPC PPD
Waldabstand für Bauten und Anlagen über dem
massgebenden Terrain (§ 12 Abs. 1 lit. a PBG)
Gebäude, geplant
Bauten befristet / Rückbau, ausserhalb des Perimeters
Zonengrenzen
Baubereiche für UnterniveaubautenA0
931.40
934.40
947.40
A1
A3A3
A2
924.8
945.40
Kanton Zug
-D
Zug Kanton Zug
Bebauungsplan Zugerberg
im ordentlichen Verfahren gemäss § 39 PBG
Bestimmungen
Plan Nr. 7503 Datum: 07.09.2023
Ersetzt Plan Nr 7042, KBD vom 18.05.1999
Beschluss Stadtrat Ein leitung Vorprüfung: 19.05.2020
Vorprüfung Baudirektion des Kantons Zug: 21.09.2020
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2739: Bericht und Antrag des Stadtrats vom 31.05.2022
1. Lesung im Grossen Gemeinderat von Zug: 25.10.2022
1. Publikation im Amtsblatt: Nr. 44 vom 04.11.2022 und Nr. 45 vom 11.11.2022
1. Öffentliche Auflage: 04.11.2022 — 05.12.2022
Grosser Gemeinderat Vorlage Nr. 2739.2 Bericht und Antrag des Stadtrats vom 31.01.2023
2. Lesung Beschluss des Grossen Gemeinderates von Zug Nr. 1765 vom 11.04.2023
Der Präsident: Roman Burkard Der Stadtschreiber: Martin Würmli
2. Publikation im Amtsblatt: Nr. 20 vom 18.05.2023
2. Öffentliche Auflage: 18.05.2023 — 16.06.2023
ÄNDERUNGEN
Genehmigung: 07.09.2023 NACHGEFÜ HRT
Inhaltsverzeichnis
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen 2
Ziff. 1 Bestandteile und Geltungsbereich 2
Ziff. 2 Zweck und Ziele 2
2. Kapitel: Bebauung 3
Ziff. 3 Baubereich allgemein 3
Ziff. 4 Bestehende Bauten 3
Ziff. 5 Etappierung 4
Ziff. 6 Baubereiche A1-A7 für neue Haupt und Anbauten und Unterniveaubau A0
(Schönfels) 4
Ziff. 7 Baubereich B1 für neue Anbauten 5
Ziff. 8 Baubereich Cl für neue Hauptbauten und Unterniveaubau Co (ZBB) 5
Ziff. 9 Baubereiche D1-D3 (Felsenegg) 5
3. Kapitel: Erschliessung 6
Ziff. 10 Parkierung 6
Ziff. 11 Veloabstellplätze 6
Ziff. 12 Öffentliche Fusswegverbindungen 6
4. Kapitel: Freiraum und Umwelt 7
Ziff. 13 Aussenraum und Umgebung 7
5. Kapitel: Ver- und Entsorgung 7
Ziff. 14 Meteorwasser 7
Ziff. 15 Entsorgung 7
6. Kapitel: Schlussbestimmungen 8
Ziff. 16 Allgemein 8
Ziff. 17 Ausnahmen 8
Ziff. 18 Inkrafttreten 8
Ziff. 19 Aufhebung bisherigen Rechts 8
BEBAUUNGSPLAN ZUGERBERG, PLAN NR. 7503 vom 07.09.2023 Inhalt 1
2/10 Bestimmungen
Der Grosse Gemeinderat der Stadt Zug, in Vollziehung von § 7 Abs. 1
des Planungs- und Baugesetzes PBG1 vom 26. November 1998 sowie
gestützt auf § 16 Abs. 2 Best. b der Gemeindeordnung der Stadt Zug
vom 1. Februar 20052, beschliesst:
1. Kapitel: Allgemeine Bestimmungen
Ziff. 1 Bestandteile 1 Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im zugehörigen Situa
und Geltungs- tionspian im Massstab 1:1,000 festgelegt.
bereich 2 Verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans Zugerberg, Plan Nr.
7503, bilden die nachfolgenden Bestimmungen mit dem dazugehöri
gen Plan im Massstab 1:1000 und das Umgebungskonzept vom 20.
Mai 2022. Das Richtprojekt vom 12. Mai 2022 ist für die Beurteilung
von Bauten und Anlagen im Baubewilligungsverfahren wegleitend.
3 Vom Umgebungskonzept und dem Richtprojekt darf vorbehältlich der
Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten
Rechts abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum
eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
Die gestalterische Beurteilung solcher Abweichungen erfolgt bei
Wettbewerben durch das Preisgericht, ansonsten durch die Stadt
bildkommission.
4 Der Planungsbericht dient der Erläuterung und ist nicht verbindlicher
Bestandteil des Bebauungsplans. Orientierende Grundlagen des Be
bauungsplans bilden weiter
— das Parkpflegewerk vom Juni 2009;
— das verkehrstechnische Gutachten vom 20. Mai 2022.
Ziff. 2 Zweck und 1 Der Bebauungsplan dient dem Erhalt des Charakters und des Er
Ziele scheinungsbildes des Planungsgebiets, dem langfristigen Bestand
der historischen Gebäudegruppen sowie der Schaffung der Rah
menbedingungen für eine qualitätsvolle ortsbauliche Entwicklung.
Weiter sollen die Voraussetzungen geschaffen werden für eine Auf
wertung der Ankunftssituation auf dem Zugerberg sowie der Aussen
räume.
1 BGS 721.11
2 Amtliche Sammlung der Ratsbeschlüsse der Stadt Zug, Band 11, S. 151
BEBAUUNGSPLAN ZUGERBERG, PLAN NR. 7503 vom 07.09,2023
3/10 Bestimmungen
2 Mit dem Bebauungsplan werden folgende Ziele verfolgt:
— die Weiterentwicklung der historischen Gebäudeensembles unter
denkmalpflegerischen Gesichtspunkten
— die Schaffung der Rahmenbedingungen für eine qualitätsvolle
Neudefinition der Ankunftssituation;
— die Sicherung einer hohen Freiraumqualität unter Berücksichti
gung der historischen Parkanlage;
— Eine zweckmässige Erschliessung
2. Kapitel: Bebauung
Ziff. 3 Baubereich 1 Haupt- und Anbauten dürfen nur in den Baubereichen A0-A6, B1,
allgemein C0-C1 und D1-D3 erstellt werden.
2 Über die Baubereiche hinausragende vorspringende und auskragen
de Gebäudeteile sind nicht zulässig. Ausgenommen sind Dachvor
sprünge.
3 Kleinbauten sowie kleinbauähnliche Bauten mit mehr als 50 m2 Ne
bennutzfläche — bspw. für Veloabstellplätze, Tiefgaragenzugänge u.
dgl. — sind unter Beachtung der Grenz-, Strassen- und Waldabstände
auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.
4 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu konzipieren und zu
gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit, Formsprache, Gliede
rung, Materialwahl, Farbgebung und Bepflanzung eine sehr gute Ge
samtwirkung erzielt wird.
5 Für die Bauten und Anlagen sind ressourcenschonende ökologische
Materialien und Baustoffe, wie mineralische Recyclingbaustoffe,
nachwachsende organische Baustoffe und generell schadstoffarme
Materialien zu verwenden.
Ziff. 4 Bestehende 1 In den geschützten und schützenswerten Baudenkmälern sind unter
Bauten Berücksichtigung ihrer historischen Umgebung Ausbauten, Erneue
rungen und Änderungen im Rahmen denkmalpflegerischer Vorgaben
und dem Richtprojekt entsprechend gestattet.
2 Bestehende Bauten geniessen Bestandesgarantie gemäss überge
ordnetem Recht.
BEBAUUNGSPLAN ZUGERBERG, PLAN NR. 7503 vom 0709.2023
4/10 Bestimmungen
1 Mit der Realisierung des Bebauungsplans sind die im Plan bezeich
Ziff. 5 Etappierung neten Bauten rückzubauen. Der Neu- und Rückbau kann etappiert
erfolgen.
2 Bis spätestens drei Monate nach Erstbezug des Anbaus im Baube
reich Dl oder spätestens bis Ende 2027 sind die im Situationspian
bezeichneten Gebäude Assek.-Nrn. 6411 und 616g rückzubauen. Der
Rückbau der Gebäude Assek,-Nrn. 6411 und 616g ist vertraglich si
cherzustellen und im Grundbuch anzumerken.
3 Bis spätestens sechs Monate nach Erstbezug des Anbaus im Baube
reich Dl oder spätestens bis Ende 2027 ist die Umgebungsgestal
tung gemäss dem Umgebungskonzept zwischen dem Baubereich A6
und dem Baubereich Dl inklusive der Allee gern. Ziff. 13 Abs. 2 um
zusetzen.
4 Bis spätestens drei Monate nach Erstbezug der letzten Hauptbaute in
den Baubereichen AG bis A5 oder spätestens 15 Jahre nach Rechts
kraft des Bebauungsplans sind die Gebäude Assek.-Nrn. 641 h und
641k sowie das Provisorium nördlich des Gebäudes Assek-Nr. 641a
(Provisorium 3 Schönfels) rückzubauen und die Umgebungsgestal
tung nördlich der Geissbodenstrasse inklusive Aussensportanlagen
gemäss dem Umgebungskonzept umzusetzen. Der Rückbau der
Gebäude Assek.-Nr. 641h und 641k sowie des Provisoriums nördlich
des Gebäudes Assek-Nr. 641a (Provisorium 3 Schönfels) ist vertrag
lich sicherzustellen und im Grundbuch anzumerken.
5 Bauten im Baubereich D3 sind spätestens drei Monate nach dem
Erstbezug der letzten Hauptbaute in den Baubereichen AG bis A5
oder spätestens 15 Jahre nach Rechtskraft des Bebauungsplans
rückzubauen. Der Rückbau der Bauten im Baubereich D3 ist
vertraglich sicherzustellen und im Grundbuch anzumerken.
Ziff. 6 Baubereiche 1 Die Baubereiche A1-A7 sind für Schul- und lnternatsbetrieb be
A1-A7 für stimmt. Wohnraum, der dem Schul- und lnternatsbetrieb dient, ist zuneue Haupt lässig.
und Anbauten 2 Der Baubereich AG gilt als Unterniveaubau mit einer OK Dach von
und Unterni- 931 .00m.ü.M. Diese Kote definiert das massgebende Terrain für die
veaubau AO Baubereiche A1-A6.
(Schönfels)
3 Von den im Plan bezeichneten maximalen Höhe oberster Punkt
Dachkonstruktion sind Netze bzw. Gitter und Beleuchtungsanlagen
für eine Dachnutzung als Sportplatz ausgenommen. Diese Anlagen
sind sehr gut in die Umgebung zu integrieren.
BEBAUUNGSPLAN ZUGERBERG. PLAN NR. 7503 vom 07.09.2023
5/10 Bestimmungen
4 Im Baubereich A5 ist ein zweigeschossiger Anbau an das bestehen
de Gebäude erlaubt. Die zulässige Höhe orientiert sich an den ersten
zwei Geschossen der angrenzenden bestehenden Baute.
Ziff. 7 Baubereich B1 1 Der Baubereich B1 ist für Wohnnutzungen bestimmt.
für neue An- 2 Im Baubereich B1 ist ein Anbau an das bestehende Gebäude er
bauten laubt. Die maximale vertikale Ausdehnung der Dachkonstruktion ori
entiert sich am Bestand.
3 Der Anbau im Baubereich B1 hat sich, insbesondere bezüglich Mate
rialität und Farbgebung, besonders gut in die bestehende Bebauung
zu integrieren.
Ziff. 8 Baubereich ci 1 Der Baubereich Cl ist für die technischen und betrieblichen Einrich
für neue tungen der Bergbahn sowie für Gastro- und Wohnnutzungen be
Hauptbauten stimmt. Es sind 1000 m anrechenbare Geschossfläche zulässig,
und Unterni- davon sind mindestens 250 m2 anrechenbare Geschossfläche für
veaubau Co Gastronomienutzung mit mindestens 40 Sitzplätzen zu verwenden.
(ZBB) 2 Der Baubereich CO gilt als Unterniveaubau. Die bestehende Zuger
bergstrasse definiert das massgebende Terrain.
3 Ein Neubau im Baubereich Cl bedingt einen Projektwettbewerb un
ter Einbezug des Baudepartements der Stadt Zug. Bauten und Anla
gen sowie Freiräume haben eine besonders gute architektonische
Gestaltung aufzuweisen und haben sich städtebaulich besonders gut
in das Siedlungs- und Landschaftsbild einzuordnen.
Ziff. 9 Baubereiche 1 Die Baubereiche D1-D3 sind für Schul- und lnternatsbetrieb be
D1-D3 (Felsen- stimmt. Wohnraum, der dem Schul- und Internatsbetrieb dient, ist zu
egg) lässig.
2 Im Baubereich Dl ist ein Anbau an das bestehende Gebäude er
laubt, dessen maximale vertikale Ausdehnung sich am Bestand ori
entiert.
3 Ein Neubau im Baubereich Dl bedingt ein Variantenstudium
unter Einbezug des Baudepartements der Stadt Zug. Bauten und An
lagen sowie Freiräume haben eine besonders gute architektonische
Gestaltung aufzuweisen und haben sich städtebaulich besonders gut
in das Siedlungs- und Landschaftsbild einzuordnen.
BEBAUUNGSPLAN ZUGERBERG, PLAN NR. 7503 vom 07.09.2023
6/10 Bestimmungen
3. Kapitel: Erschliessung
Ziff. 10 Parkierung 1 In den Baubereichen A0-A6 und D1-D3 sind ober- und unterirdisch
maximal 50 Parkplätze erlaubt. Die Parkierung erfolgt grundsätzlich
unterirdisch in einer Tiefgarage im Baubereich A0. An den im Plan
bezeichneten Stellen sind die folgende maximale Anzahl oberirdi
scher Parkplätze erlaubt:
PPA: 4 Parkplätze
PPD 3 Parkplätze
2 Die Parkierung des Baubereichs B1 erfolgt oberirdisch an der im
Plan bezeichneten Stelle und wird auf maximal folgende Anzahl
Parkplätze beschränkt:
PPB: 2 Parkplätze
3 Die Parkierung der Baubereiche C0-C1 erfolgt oberirdisch an der im
Plan bezeichneten Stelle und wird auf maximal folgende Anzahl
Parkplätze beschränkt:
PPc: 20 Parkplätze
Ziff. 11 Veloabstell- 1 Die Bedarfsermittlung ist gemäss VSS-Norm3 vorzunehmen. Das
plätze Anlagesystem ist gemäss VSS-Norm4 auf den Standort abzustim
men.
2 Die Abstellplätze für Velos von Bewohnerinnen und Bewohner sind
bei Neu- und Ersatzbauten in den Gebäuden an gut zugänglicher
Lage anzuordnen.
Ziff. 12 Öffentliche 1 Die öffentlichen Fusswege sind gemäss den Vorgaben des Umge
Fusswegver- bungsplanes und in Absprache mit dem Baudepartement zu gestal
bindungen ten.
Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute, SN 640 065 Parkieren; Sedarfsermitt
lung und Standortwahl von Veloparkierungsanlagen
Vereinigung Schweizerischer Strassenfachleute. SN 640 066 Parkieren; Projektierung
von Veloparkierungsanlagen
BEBAUUNGSPLAN ZUGERBERG, PLAN NR. 7503 vom 07.09.2023
7/10 Bestimmungen
4. Kapitel: Freiraum und Umwelt
Ziff. 13 Aussenraum 1 Für die Begrünung sind vorzugsweise heimische und standortgerech
und Umge- te Pflanzen zu verwenden. Wiesenflächen sind als artenreiche Vege
bung tationsflächen zu erstellen und zu unterhalten.
2 Bis spätestens sechs Monate nach Erstbezug des Anbaus im Baube
reich Dl ist die im Situationsplan bezeichnete Alleebepflanzung unter
Einbezug des Baudepartements Instand zu stellen und ein Pflegekonzept zu erstellen. Ausgenommen sind diejenigen Alleebäume,
welche aufgrund der Erschliessung des Baubereichs D3 noch nicht
gepflanzt werden können. Diese sind nach Rückbau der Bauten im
Baubereich D3 zu pflanzen.
3 Neue Aussensportanlagen sind in dem im Plan bezeichneten Gebie
ten erlaubt.
5. Kapitel: Ver- und Entsorgung
Ziff. 14 Meteorwasser 1 Das Meteorwasser ist so weit möglich im Planungsgebiet versickern
zu lassen. Für jede Bauetappe ist ein Entwässerungskonzept zu er
stellen und der Bewilligungsbehörde einzureichen.
Ziff. 15 Entsorgung 1 Für jede Bauetappe ist ein Entsorgungskonzept mit Entsorgungser
klärung zu erstellen und der Bewilligungsbehörde einzureichen. Es
gilt die Verwertungspflicht gemäss Verordnung über die Vermeidung
und die Entsorgung von Abfällen VVEA. Abweichungen sind zu be
gründen.
2 Für die Entsorgung von Siedlungsabfällen sind an der im Situations
plan bezeichnete Stelle sich besonders gut in die Umgebung einord
nende Entsorgungsstellen mit Unterflurcontainern vorzusehen. Die
UFC-Anlage ist einzugrünen und so anzuordnen, dass mit Blick nach
Süden / Südwesten hinter der Anlage das Wohnhaus und die Alleebäume in Erscheinung treten.
BEBAUUNGSPLAN ZUGERBERG, PLAN NR. 7503 vom 07.09.2023
8/10 Bestimmungen
6. Kapitel: Schlussbestimmungen
Ziff. 16 Allgemein 1 Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen ent
hält, gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung und des Zo
nenplanes.
Ziff. 17 Ausnahmen 1 Der Stadtrat kann, im Sinne jeweils geltenden kantonalen Vorschrif
ten Ausnahmen gestatten, wenn damit das Gesamtkonzept nicht be
hindert oder verschlechtert wird.
2 Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters sind recht
lich nicht verbindlich.
Ziff. 18 Inkrafttreten 1 Der Bebauungsplan tritt nach Beschlussfassung des Grossen Ge
meinderates von Zug und mit Genehmigung des Regierungsrates
des Kantons Zug in Kraft.
2 Die Inkraftsetzung setzt voraus, dass die vertraglichen Regelungen
unterzeichnet sind.
Ziff. 19 Aufhebung 1 Mit dem Inkrafttreten dieses Bebauungsplanes gilt der Bebauungs
bisherigen Rechts plan Felsenegg, Plan Nr. 7042, RRB vom 18.05.1999, als aufgeho
ben.
BEBAUUNGSPLAN ZUGERBERG. PLAN NR. 7503 vom 07.09.2023
