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title: "Nutzungsreglement Turnhalle"
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# Nutzungsreglement Turnhalle

## Art. 1 {#art_1}

Rechtliche Grundlagen ...............................................................................................2

## Art. 2 {#art_2}

Sprachliche Gleichstellung..........................................................................................2

## Art. 3 {#art_3}

Definitionen .................................................................................................................2

## Art. 4 {#art_4}

Geltungsbereich..........................................................................................................2

## Art. 5 {#art_5}

Zuständigkeiten...........................................................................................................2

## Art. 6 {#art_6}

Publikation ..................................................................................................................2
II. Nutzung des Objekts...................................................................................................3

## Art. 7 {#art_7}

Nutzungsbewilligung ...................................................................................................3

## Art. 8 {#art_8}

Gebühren ....................................................................................................................3

## Art. 9 {#art_9}

Vorbereitung der Veranstaltung ..................................................................................4

## Art. 10 {#art_10}

Durchführung einer Veranstaltung ..............................................................................4

## Art. 11 {#art_11}

Rückübergabe nach jeder Veranstaltung....................................................................4

## Art. 12 {#art_12}

Haftung .......................................................................................................................4
III. Schlussbestimmungen................................................................................................5

## Art. 13 {#art_13}

Aufhebung des bisherigen Reglements ......................................................................5

## Art. 14 {#art_14}

Inkrafttreten.................................................................................................................5
Nutzungsreglement Turnhalle
Präambel
Die Gemeinde Gamprin erachtet es als ihren Auftrag das soziale, kulturelle und sportliche
Leben der Einwohnerinnen und Einwohner von Gamprin zu fördern. Um Einzelpersonen,
Interessensgruppen und Vereine, welche sich im Sinne dieses Auftrags engagieren, zu
unterstützen, bietet die Gemeinde Gamprin der Öffentlichkeit Räumlichkeiten und
Infrastrukturen an.
I. Allgemeine Bestimmungen
Art. 1 Rechtliche Grundlagen
Der Gemeinderat erlässt das gegenständliche Reglement auf der Basis des
Gemeindegesetzes (GemG) vom 20. März 1996, LGBl. 1996 Nr. 76.
Art. 2 Sprachliche Gleichstellung
Personenbezeichnungen in diesem Reglement beziehen sich auf Angehörige jeden
Geschlechts.
Art. 3 Definitionen
In diesem Reglement verstehen wir unter:
Objekt Turnhalle der Primarschule Gamprin mit WC-Anlagen,
Umkleideräume, inklusive Sportgeräte und Utensilien
Nutzer Personenkreis, welcher für die Nutzung der Turnhalle eine
Bewilligung erhalten hat.
Verantwortliche Person Personen, welche gemäss Nutzungsbewilligung die
Verantwortung während der Nutzung haben (Trainer,
Vereinspräsident) bzw. haftbar gemacht werden können.
Art. 4 Geltungsbereich
Dieses Reglement regelt die Vergabe und Nutzung des Objekts zwecks Hallentrainings.
Art. 5 Zuständigkeiten
Für die Verwaltung des Objektes ist die Gemeinde Gamprin zuständig.
Für Wartung und Unterhalt des Objekts ist der Schulwart zuständig.
Für die Terminkoordination und Erstellung des Belegungsplans ist der Schulwart zuständig.
Für die Ausstellung und den Versand der Bewilligung ist die Leitung Kanzlei zuständig.
Für Ausnahmebewilligungen ist die Gemeindevorstehung zuständig.
Für die Aufbewahrung von Fundgegenständen ist das Fundbüro der Gemeinde zuständig.
Art. 6 Publikation
Dieses Reglement wird als öffentliches Reglement definiert und ist auf der Website zu
publizieren.
Nutzungsreglement Turnhalle
II. Nutzung des Objekts
Art. 7 Nutzungsbewilligung
a) Antragsteller und Nutzungsarten
Das Objekt wird während der Unterrichtszeit von der Gemeindeschule Gamprin genutzt.
Ausserhalb dieser Zeit sind zur Nutzung berechtigt und priorisiert in folgender Reihenfolge:
- Vereine der Vereinsliste Gamprin, insbesondere die Sportvereine
- Clubs und Sport-Plauschgruppen aus Gamprin
- Angebote zur frühkindlichen Förderung
- Auswärtige Sportvereine des Landes
Zulässig sind folgende Nutzungen:
- sich wiederholende Trainingseinheiten (dauerhafte Nutzung gemäss Belegungsplan)
Bei der Berücksichtigung und Einteilung gelten folgende Prioritäten:
- Vereine der Vereinsliste Gamprin, die eine hallengeeignete Sportart betreiben.
- Vereine und Sportgruppen, die sich vorwiegend aus Einwohnern der Gemeinde
zusammensetzen.
b) Nutzungszeiten
Während der Schulzeit kann das Objekt von Montag bis Samstagmittag genutzt werden.
Vom 23. Dezember bis 2. Januar und in der 1. Sommerferienhälfte ist das Objekt geschlossen.
Das Objekt kann wegen Wartungs- und Reinigungsarbeiten sowie aufgrund Eigennutzung für
die Nutzer auch an zusätzlichen Daten geschlossen werden.
c) Gesuch
Bisherige Nutzer: Die verantwortliche Person meldet bis spätestens Ende Juni beim Hauswart
mündlich oder schriftlich das Nutzerinteresse für ein weiteres Schuljahr an.
Neue Nutzer haben bis Ende Juni frühzeitig per Mail einen begründeten Antrag zur Nutzung
der Turnhalle an die Leitung Kanzlei zu richten.
Mit der Anmeldung des weiteren Nutzungsinteresses oder der Einreichung eines Gesuches
akzeptiert die gesuchstellende Person diese Bestimmungen, bestätigt deren Kenntnisnahme
und verpflichtet sich, im Falle einer Bewilligung, diese einzuhalten.
d) Belegungsplan und Bewilligung
Basierend auf den eingegangenen Anmeldungen und Gesuchen wird ein neuer
Belegungsplan erstellt. Terminkollisionen werden ausgehandelt. Flexibilität und gegenseitige
Rücksichtnahme wird bei allen Gesuchstellern vorausgesetzt.
Der Bewilligungsentscheid wird schriftlich mitgeteilt.
Der Belegungsplan tritt mit Beginn des Schuljahres (August) in Kraft.
Die Bewilligung gilt für die im Bewilligungsentscheid aufgeführte Bewilligungsperiode.
Bewilligungen werden nicht automatisch für das nächste Schuljahr verlängert.
Art. 8 Gebühren
Die Nutzung des Objekts ist gratis.
Den verantwortlichen Personen werden jedoch fehlendes und defektes Inventar, übermässige
Verunreinigung und/oder Schäden am Objekt in Rechnung gestellt.
Nutzungsreglement Turnhalle
Art. 9 Vorbereitung der Nutzung
Zu Beginn des Schuljahres treffen sich die verantwortlichen Personen mit dem Schulwart zur
Besprechung im Objekt. Der Schulwart gibt den verantwortlichen Personen Anweisungen für
die korrekte, sorgfältige Nutzung und zur Reinigung.
Die verantwortlichen Personen sind verpflichtet, dieses Reglement und die Anweisung des
Schulwarts den Nutzern zur Kenntnis zu bringen und für die Einhaltung dieser Vorschriften
besorgt zu sein.
Art. 10 Während der Nutzung
Die Nutzer dürfen das Objekt nur zu den ihnen bewilligten Zeiten nutzen.
Die Heizung und andere technischen Einrichtungen dürfen nur vom Schulwart bedient werden.
Die Nutzung der Akustikanlage durch die verantwortliche Person ist erlaubt.
Der Turnhallenboden darf nur mit hallentauglichen sauberen Turnschuhen, die keine
Abfärbung verursachen, betreten werden.
Die Innengeräte dürfen grundsätzlich nicht ausserhalb der Turnhalle benützt werden.
Steinstossen, Gewichtheben und Werfen mit Wurfgeräten sind untersagt, sofern sie nicht
speziell zum Gebrauch in der Halle geeignet sind.
Die Turngeräte sind sorgfältig zu behandeln und nach Gebrauch an den für sie bestimmten
Platz zurückzustellen. Sie sind, sofern nicht rollbar, zu tragen.
Nutzern mit eigenen Sportutensilien stehen, je nach Kapazität, Schränke zur Verfügung.
Art. 11 Rückübergabe nach jeder Veranstaltung
Die verantwortliche Person kontrolliert die benützten Räume und sorgt dafür, dass sämtliche
Lichter gelöscht sind.
Die verantwortliche Person schliesst den Hallenbereich.
In allen Räumen ist von allen Nutzern auf Ordnung und Reinlichkeit zu achten.
Schäden sind umgehend dem Schulwart zu melden. Wird die Meldung unterlassen oder
weigern sie sich den Schaden zu decken, kann als erste Massnahme die Bewilligung entzogen
werden. Die Anordnung von Reparaturen ist Sache der Gemeindevertretung.
Art. 12 Haftung
Die Gemeinde haftet als Objekteigentümerin ausschliesslich im Rahmen der gesetzlichen
Bestimmungen.
Die Gemeinde lehnt jede Haftung für Unfälle während des Aufenthalts im Objekt ab. Die
Gemeinde lehnt jegliche Haftpflichtfolgen ab. Der Abschluss einer Haftpflichtversicherung ist
Sache der jeweiligen verantwortlichen Person.
Die Gemeinde übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an oder Verlust von
Gegenständen, die von den Nutzern eingebracht werden.
Bei mutwilliger Beschädigung des Objekts haftet die verantwortliche Person für den daraus
entstandenen Schaden. Bei Schäden am Objekt ist es unerheblich, ob diese durch die
verantwortliche Person oder durch die Nutzer verursacht wurden. Für alle Beschädigungen
am Objekt ist die verantwortliche Person haftbar.
Erfolgt eine Sach- oder Gebäudebeschädigung, ist diese umgehend der Hauswartung zu
melden.
Nutzungsreglement Turnhalle
III. Schlussbestimmungen
Art. 13 Aufhebung des bisherigen Reglements
Mit diesem Reglement wird das Reglement für die Benutzung der Turnhalle der Primarschule
Gamprin vom 13. Januar 1999 aufgehoben.
Art. 14 Inkrafttreten
Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 18. Dezember 2024
genehmigt und tritt per 01. Januar 2025 in Kraft.
Dieses Reglement wurde am 30. September 2026 an das Erscheinungsbild der Gemeinde
Gamprin angepasst.
Johannes Hasler
Gemeindevorsteher
