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title: "Bebauungsplan «Schulhausstrasse / Sinserstrasse, Raiffeisenbank Cham»"
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provisions: 1
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# Bebauungsplan «Schulhausstrasse / Sinserstrasse, Raiffeisenbank Cham»

## text {#text}

- -7-- -- EIN C .A.~--JG
~- - 2B. Juni 2016
,_ Gerneinde_Ehäm ~_,----------"
'Planuno 11nM l}och oaul Kanton Zug
------ ·~.-- - ,_
Bebauungsplan
Sch uIhausstrasse/Sinserstrasse,
Raiffeisenbank Cham
1 : 500, GS-Nr.149, 150,151
Plan Nr: 02
Ersetzt Plan Nr: 01
Datum: 19. Januar 2016
Vom Gemeinderat beschlossen am: 15.09.2015
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:
Georaes Helfenstein Martin Menois
Von der Baudirektion vorgepriift am: 07.01 .2016 Der Baudirektor:
Heinz Tännler
1. Publikation im Amtsblatt 1. öffentliche Auflage
Nr: 4./5. Vom: 29.01 .2016 Bis: 29.02.2016
Vom: 29.01 / 05.02.2016
An der Urne beschlossen am: 05.06.2016
2. Publikation im Amtsblatt 2. öffentliche Auflage:
Nr: 214 25 Vom: 8 ,"'7, ?016 Bis: 21 ,7- 201~
Vom: 8 ,'=f.'201(, ➔- 15.t. 'Z.0 1-6
Von der Baudirektion genehmigt am: Der Bau4i,ektor: ,
1 Zug, 0 2. DEZ, 2016 - ~ ~
- f
Legende
Inhalt des Beschlusses
- - - - Perimeler Bebauungsplan
••----• Baufelder
Bereich IQr vasp~ende Gebäudeteile
------- Richtprojekt
439.50 OK Dach in m. ü. M.
423.7~ Höhenlage OK Belag Platz (in m ü. 1\1.) ±50cm Genauigkeit
Standplatz Anliefer1119
Erschtlessungslläche
O O O O O O O O ÖffenUlches und unentgelttiches Fusswegrecht {Lage schematisch)
I> I> I> I> I> I> I> I> Zufa~ristecht zur Liegenschaft Nr. 152
~~~~ Sichtfeld (MIV)
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0 0 0 0
n o o n
Ein• und Ausfahr1
Ein- und Ausfahr1 PW Einstellhalle
Veloali.teßplätze (Lage schematisch)
Begünter Aussenraum
Gartenfläche
Baum {Lage schematisch)
Verslckerungs- und Retentlonsräume (Lage schematisch)
Schemaschnitt 1 : 500
A-A
34cm
...1
50cm, :
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68cm 1.87cm
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Informationsinhalt
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lt\ZSZll
Zu fäOallder Baum
Abzubrechendes Gebäude
Rechtskräftige BauNnle
Unterirdische Bauten
Gewässer
Bestehende Slrassen / Trottol,s
Bushaltestelle
Bestehende Gebäude
ausserhalb Perimeter
Bestandteil von D enslbarl<eitan
:v~ Vetoabstellplätze (Lage schematisch)
V////,d Näherpllanzrecht
,.,l,39.60m.0
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1!,2850m.0 M ''. 1' .:!.24.40 , .o,
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Koordinaten Baufelder
121 X y
1: 2677266.15 1226097.22
2: 2677281.53 1226105.22
3: 2677294.39 1226082.54
4: 2677279.09 1226074.38
5: 2677294.57 1226097.89
6: 2677326.14 1226107.27
7: 2677329.92 1226094.52
8: 2677298.36 1226085.14
Bestimmungen
A E inleitende Bestimmungen
1 Geltungsbereich, Abgrenzung
Die Vorschriften gelten für den im Bebauungsplan dargestellten Perimeter.
2 Zweck/ Ziel
Der Bebauungsplan legt die wesentlichen Rahmenbedingungen für die bauliche Neuentwicklung fest.
3 Richtprojekt
Für den Bebauungsplanperimeter dient das revidierte Wettbewerbsprojekt der Bünzli &
Courvoisier Architekten AG, Zürich (Stand Überarbeitung 19. Januar 2016) als Richtprojekt. Das Richtprojekt hat bei der Auslegung der Vorschriften wegleitenden Charakter.
B Bebauung
4 Baufelder
' Hochbauten dürfen nur innerhalb der im Situationsplan bezeichneten beiden Baufelder 1 und 2 erstellt werden.
2 Die Gebäude können unabhängig vom gesetzlichen Grenz-, Gebäude- und Strassenabstand auf die Baufeldgrenze gestellt werden.
3Vorspringende und auskragende Gebäudeteile wie Dachvorsprünge oder Vordächer
sind nur in den dafür ausgeschiedenen Bereichen zulässig.
5 Gebäudehöhen
1 Die maximalen Gebäudehöhen Oberkante Dach für beide Baufelder werden mit
439.50 Meter über Meer (m.ü.M.) festgelegt.
2 Davon ausgenommen sind Kamine, Sonnenkollektoren, Oberlichter, Lüftungsauslässe, Photovoltaikanlagen und dergleichen, kleinere technisch bedingte Aufbauten wie
Liftüberfahrten und Dachausstiege; nicht jedoch Technikzentralen .
6 Geschosszahl
Im Baufeld 1 dürfen in Teilbereichen maximal fünf Vollgeschosse, im Baufeld 2 maximal vier Vollgeschosse erstellt werden. Attikageschosse sind nicht zulässig.
7 Art der Nutzung
Im Baufeld 1 sind ausschllesslich Dienstleistungsnutzungen zulässig. Im Baufeld 2
sind - neben der Dienstleistungsnutzung im Erdgeschoss - in den Obergeschossen
frei wählbare Anteile von Wohn- und Dienstleistungsnutzungen zulässig .
B Ausnatzung
1 Die maximal zulässige oberirdische Ausnützung im Bebauungsplanperimeter beträgt
1.30. Die maximal zulässige Ausnützung im Untergeschoss beträgt 0.50.
2 In Anlehnung an die Privilegierung von Attikageschossen (§ 16 Abs. 2 lit. c VPBG)
sind im jeweils obersten Geschoss nur die das Mass von 50 % der darunterliegenden
anrechenbaren Geschossfläche überschreitenden Flächen zur Ausnützung anzurechnen.
9 Realisierung
Die Bauten in Baufeld 1 und Baufeld 2 sind grundsätzlich in einem Zug zu erstellen.
Eine zeitlich gestaffelte Realisierung zur Optimierung des Bauablaufes ist jedoch zulässig.
C Umwelt
10 Energie
Vor der Erstellung von technischen Anlagen zur Sonnenenergienutzung ist deren gute
gestalterische Eingliederung nachzuweisen.
D Aussenraum
11 Allgemeine Bestimmungen
1 Die begrünten Aussenräume sind von Bauten freizuhalten. Davon ausgenommen
sind Fluchtanlagen, -bauten aus Einstellhallen sowie Anlagen für die Entsorgung.
2 Aussenräume sind mit Bäumen und weiteren Pflanzungen naturnah zu gestalten.
12 Richtprojekt Umgebung
Das Richtprojekt Umgebung von Benedikt Staehli (Stand 19. Januar 2016) erläutert die
Leitideen der Umgebungsgestaltung, die Verkehrsführung und die Bepflanzung. Das
Richtprojekt hat bei der Auslegung der Vorschriften wegleitenden Charakter.
E Verkehr
13 Erschliessung
1 Die Erschliessung des Perimeters für den motorisierten Verkehr erfolgt über die
Schulhausstrasse an der im Situationsplan bezeichneten Stelle (Ein- und Ausfahrt).
2 Weitere untergeordnete Zufahrten (z. B. Anlieferung, Notzufahrten) sind zulässig.
14 Parkierung
1 Sämtliche Abstellplätze für Personenwagen sind unterirdisch anzuordnen.
2 Die Anzahl der Abstellplätze für Personenwagen wird auf minimal 21 und maximal 33
Stück festgelegt.
3 An der im Situationsplan bezeichneten Stelle ist ein Abstellplatz für die Anlieferung
anzuordnen.
4 An den im Situationsplan bezeichneten Stellen sind oberirdische Veloabstellplätze für
Kunden zu erstellen. Mindestens die Hälfte der oberirdischen Veloabstellplätze ist zu
überdachen. Sämtliche Abstellplätze für Beschäftigte und Bewohner sind unterirdisch
anzuordnen.
5 Die Anzahl der Abstellplätze für Velos bemisst sich nach dem zum Zeitpunkt eines
Baugesuchs gültigen Parkplatzreglement der Gemeinde Cham.
6 Sofern die erforderliche Anzahl Veloabstellplätze teilweise ausserhalb des Bebauungsplanperlmeters realisiert und rechtlich gesichert werden kann, können die Standorte gemäss Absatz 4 reduziert werden.
F Schlussbestimmungen
15 Ausnahmen
Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die
Bauordnung, insbesondere die Vorschriften für die Kernzone. Der Gemeinderat kann
im Sinne von § 31 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 16. November
1999 Ausnahmen gestatten. Eintragungen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters
sind nicht verbindlich.
16 Kleinere Abweichungen
Kleinere Abweichungen innerhalb des Bebauungsplans können vom Gemeinderat
bewilligt werden.
17 Inkrafttreten
Der Bebauungsplan Schulhausstrasse/Sinserstrasse, Raiffeisenbank Cham tritt mit der
Genehmigung des Regierungsrats in Kraft .
