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# Bachmatt

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Kanton Zug » L“ ‘ Gemeinde Baar
Einfacher Bebauungsplan
Bachmatt
1:500
Abteilung Planung / Bau, den 18. Juni 2019 / Rev. 8. Januar 2020
Der Abteilungsleiter: __
Offentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 21. Juni bis 22. Juli 2019.
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau: ‚_'
Vom Gemeinderat beschlossen am: 25. Februar 2020
Der Gemeindeprgsident: Die Gemeindeschreiberin:
Verbindlicher Inhalt Bebauungsplan
- Frra Geltungsbereich
Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung
m Baubereich fiir Kleinbauten und Anbauten (Abgrenzung schematisch)
Baubereich fiir Balkone
Freiflachen
Hofbereich
- Offentlicher Quartierfreiraum
G) Q Bäume (Lage und Anzahl der Bäume schematisch)
Erschliessungsflächen
Interne Fusswege
Feuerwehr- und allgemeine Notzufahrt
Retentionsmassnahmen
Bereich für Gewässerraum (gemäss Übergangsbestimmungen GSchV)
Informativer Inhalt Bebauungsplan
[El Entsorgungsstelle (ausserhalb Geltungsbereich)
: Zu- und Wegfahrt zur Tiefgarage (ausserhalb Geltungsbereich)
////////////// Bestehende Gebaude
r -
| | Geplantes Gebaude
4000 Offentliche Fusswege (ausserhalb Geltungsbereich)
—————— Abmessungen Richtprojekt Hochbauten
— — — Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage / Untergeschosse
— — —— Genehmigte Baulinie
— - —— Genehmigte Gewasserbaulinie
7 /] Offentlicher Quartierfreiraum (ausserhalb Geltungsbereich auf GS Nr. 378)
Bestimmungen
Zweck
1. Der einfache Bebauungsplan Bachmatt bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und
Baugesetzes des Kantons Zug (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) und von § 6 der
Bauordnung Baar (BO) insbesondere:
» die grundeigentiimerverbindliche Umsetzung der Inhalte des Quartiergestaltungsplans;
» die Sicherung einer abgestimmten und qualitatsvollen Uberbauung des Grundstticks;
» die Erstellung eines Quartierfreiraums;
* die Realisierung einer gemeinsamen unterirdischen Parkierung.
Bestandteile
Der Bebauungsplan besteht aus dem Situationsplan und den Bestimmungen.
Das Richtprojekt vom 28.10.2019 ist fiir die Beurteilung der kubischen Gliederung und der
gestalterischen Qualitat der Bauten, Anlagen sowie der Umgebung im Bewilligungsverfahren
wegleitend. Vom Richtprojekt darf vorbehaltlich der Bestimmungen des Bebauungsplans
sowie des Ubergeordneten Rechts aus wichtigen Griinden abgewichen werden, sofern
qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest gleichwertige und überzeugende Lésung
erzielt wird.
Geltungsbereich
4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgehalten.
Zahl, Lage und dussere Abmessungen der Gebéaude
5. Oberirdische Hauptgebaude diirfen nur innerhalb der Baubereiche erstellt werden. Die
Baubereiche gehen den Abstandsvorschriften geméss BO und PBG vor. Vorspringende
Gebaudeteile wie Vordacher, Erker u. dgl. diirfen die Baubereiche nicht Gberragen. Davon
ausgenommen sind Balkone, welche in den bezeichneten Bereichen über die Baubereiche
für Hauptgebaude hinausragen dürfen.
Unterirdische Bauten sowie Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche
zuldssig.
Kleinbauten und Anbauten dürfen nur im vorgesehenen Bereich erstellt werden. Davon
ausgenommen sind gestalterisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplatze.
Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemass § 329° Abs. 3 PBG um maximal 20% erhöht
werden.
Die pro Baubereich maximal zulassige Anzahl Vollgeschosse sowie die Zulassigkeit von
Attikageschossen sind im Situationsplan festgelegt.
Gestaltung
10.
1.
12.
13.
Bauten, Anlagen sowie Griin- und Freirdume sind sowohl fiir sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten. Die Aussenrdume sind differenziert zu gestalten
(Freiflachen / Hofbereich / 6ffentlicher Quartierfreiraum).
Es sind nur Flachdacher zulassig. Diese sind extensiv zu begriinen und diirfen nicht als
Terrassen genutzt werden. Auf den Dachern dirfen nur einzelne Dachaufbauten und Anlagen
zur Nutzung der Sonnenenergie u. dgl. erstellt werden. Dachaufbauten sind auf ein Minimum
zu begrenzen, zusammenzufassen, zentral anzuordnen und dezent zu gestalten.
Der 6ffentliche Quartierfreiraum hat eine Flache von mindestens 187 m? zu umfassen.
Dieser ist attraktiv zu gestalten und mit dem &ffentlichen Quartierfreiraum auf dem
Grundstlick GS Nr. 378 abzustimmen. Die Erstellung des Quartierfreiraums hat mit einem
Bauprojekt im Baubereich A zu erfolgen.
An schematisch bezeichneter Lage sind Bäume zu pflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für
Baume ein gentigend grosser Wurzelraum zu gewéhrleisten. Bei der Umgebungsgestaltung
der Freirdume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden.
Erschliessung
14.
15.
Die Tiefgarage ist mit der Tiefgarage auf den Grundstiicken GS Nrn. 4329 und 4330 zu
verbinden und über diese zu erschliessen.
Pro Zimmer ist ein Veloabstellplatz zu realisieren. 1/3 der Veloabstellplatze sind oberirdisch,
gedeckt und in der Nähe der Hauszugange anzuordnen.
Umwelt
16.
17.
Das Gebiet ist im Trennsystem zu entwässern und das Meteorwasser ist innerhalb des
Geltungsbereichs zu versickern.
Der im Situationsplan bezeichnete Bereich fiir Gewésserraum ist naturnah zu gestalten und
extensiv zu bewirtschaften. Innerhalb des Gewasserraums durfen keine Bauten und Anlagen
erstellt werden.
Schlussbestimmungen
18.
19.
20.
21.
Die Uberbauung kann in Etappen realisiert werden. Baugesuche haben jedoch mindestens
einen gesamten Baubereich zu umfassen.
Mit einem ersten Baugesuch ist ein detaillierter Umgebungsplan über den gesamten
Geltungsbereich zur Bewilligung einzureichen.
Wo der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften — unter
Berticksichtigung von héherrangigem Recht — der jeweils gültigen Bauordnung und des
Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend.
Der Bebauungsplan Bachmatt tritt mit dem Beschluss des Gemeinderats in Kraft.
Situationsplan
= 178
L (33082
LT
——
_
_RRB
07.07.199
A
N
8.85
14.45°
Quartier Langgass
10 25
T
RRB_07.07.1992 _ __ - —— =
RRB_07.072=
&
Miilibach
-
[
—
—
—
12,
12115
N e
4329 v
0®
