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title: "Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg"
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provisions: 4
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# Kantonsratsbeschluss über die Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie bei der Baarburg

## § 1 {#par_1}

1 Dem Regierungsrat wird zur Einrichtung einer zentralen Kehrichtdeponie
bei der Baarburg ein Kredit von Fr. 505 000.– zu Lasten der ordentlichen
Verkehrsrechnung erteilt.

## § 2 {#par_2}

1 Die Gemeinden haben dem Kanton 275 000 Franken zurückzuerstatten.
2 Dieser Betrag wird vorerst auf die Gemeinden nach der Zahl der
Einwohner am 31. Dezember 1963 umgelegt und ist in jährlichen Raten von
mindestens Fr. 1.– je Kopf zu entrichten.
3 Die endgültige Kostenverteilung erfolgt nach Abschluss der Benützung
der Deponie durch die Gemeinden auf Grund der angelieferten Kehrichtmengen in Kubikmetern.

## § 3 {#par_3}

1 Der Betrieb der Deponiestelle wird dem Kanton übertragen.
2 Über Einnahmen und Ausgaben des Betriebes wird eine separate Abrechnung erstellt.
3 Von den jährlichen Nettokosten übernimmt der Kanton im Voraus die
Hälfte zu seinen Lasten, während der Rest nach Massgabe der jeweils angelieferten Kehrichtmengen auf die Gemeinden umgelegt wird.
GS 18, 481 1
732.4

## § 4 {#par_4}

1 Dieser Beschluss wird als dringlich erklärt und tritt sofort in Kraft.
2 Der Regierungsrat wird mit dem Vollzug beauftragt.
732.4
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung GS Fundstelle
16.09.1963 16.09.1963 Erlass Erstfassung GS 18, 481
732.4
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung GS Fundstelle
Erlass 16.09.1963 16.09.1963 Erstfassung GS 18, 481
