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title: "Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe der Schulgemeinden des Kantons Appenzell I. Rh."
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# Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe der Schulgemeinden des Kantons Appenzell I. Rh.

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Kanton Appenzell Innerrhoden 175.230
Grossratsbeschluss über Grenzbeschriebe
der Schulgemeinden des Kantons Appenzell
I.Rh.
vom 29. November 19211 (Stand 1. Mai 2022)
Der Grosse Rat des Kantons Appenzell I. Rh.,
gestützt auf Art. 27 Abs. 2 der Kantonsverfassung vom 24. Wintermonat
1872,2
beschliesst:
Abgrenzung der Schulkreise:
Schulgemeinde Appenzell3
Von der Liegenschaft steinernes Brüggli (Witwe Fässler-Manser) am Bleichewäldlibächlein verläuft die Schulgemeindegrenze von Appenzell gemeinsam mit derjenigen von Meistersrüte der Bezirksgrenze entlang aufwärts
über die zu Appenzell gehörigen Liegenschaften Gaisböhlweidli, Guggerloch, Strahlhütten, Kostershütten, Hag, Braunloch, Flecken, Bleuer, an den
Rötelbach, sodann gemeinsam mit der Schulkreisgrenze von Steinegg dem
Rötelbach entlang bis zu dessen Einmündung in die Sitter, die Liegenschaft
Unter-Im ganz zu Appenzell, Heebs Forrenwald zu Steinegg gehörig. Vom
Einfluss des Rötelbaches in die Sitter bildet der Sitterlauf die Schulgemeindegrenze bis zur Einmündung des Weissbaches; sie folgt diesem letzten
entlang aufwärts bis zum Punkt, an dem sich der Weissbach und die westliche Grenze des Kapuzinerwaldes treffen. Ab hier läuft sie entlang der Gren-
1 Mit Revisionen vom 25. November 1940, 27. November 1951, 6. Oktober 1972,
18. November 2002, 23. Juni 2003, 19. Oktober 2009, 1. Dezember 2014, 26. März
2018, 25. Oktober 2021 und 7. Februar 2022.
2 Ingress abgeändert durch Schulgesetz vom 29. April 1984. Ingress abgeändert
durch GrRB vom 1. Dezember 2014.
3 Abgeändert durch GrRB vom 18. November 2002 (Eingemeindung der Schulgemeinde Enggenhütten). Abgeändert durch GrRB vom 19. Oktober 2009 (Aufhebung
der Schulgemeinde Kau; Inkrafttreten: 1. Januar 2010). Abgeändert durch GrRB
vom 25. Oktober 2021 (Zusammenlegung Schulgemeinden Schlatt und Haslen; Inkrafttreten: 1. Januar 2022). Abgeändert durch GrRB vom 7. Februar 2022 (Zusammenlegung Bezirke Schwende und Rüte; Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
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ze des Kapuzinerwaldes bis zur östlichen Grenze der Weid Gigen und der
Weid Vordere Wartegg, dann entlang der südlichen Grenze der Weid Blatten
bis zum Grat auf Wasserschaffen, das heisst bis zur Eckmarke in der vorderen Wasserschaffen, wo die drei Bezirke Appenzell, Gonten und Schwende-
Rüte ihre Grenze gemeinsam haben, in dem Sinne, dass folgende Weiden
und Alpen dem Schulkreise Appenzell zugeteilt werden:
1. Ahorn (Stark Franz Anton, Haggen),
2. Aspedil (Korporation Gemeinmerk, Schwende-Rüte),
3. Unteres Sönderli (Manser, Ratsherr, Sonnenhalb),
4. Mittleres Sönderli (Korporation Gemeinmerk, Schwende-Rüte),
5. Oberes Sönderli (Broger, alt Bauherr),
6. Untere Helchen (Ebneter Franz, z. Loos),
7. Mittlere Helchen (Schürpf Josef),
8. Obere Helchen (Armleutsäckelamt),
9. Unterer Orlehan (Ebneter Emil, Steinegg),
10. Mittlerer Orlehan (Ebneter Franz, z. Loos),
11. Oberer Orlehan (Hersche Joh. Jos., im Paul),
12. Untere Gächten (Streule J. B., Ratsherr),
13. Neuenalp (Armleutsäckelamt),
14. Grossspitz (Dopple Wwe., Lank),
15. Kleinspitz (Speck Wwe., «Sonne», Steinegg),
16. Spitzli (Koster Joh. Ant.),
17. Nördli (Locher Albert, Steinegg),
18. Vordere Wasserschaffen,
19. Hintere Wasserschaffen,
20. Pfarrersnord.
Von der besagten Eckmarke auf Wasserschaffen zieht sich die Schulgemeindegrenze von Appenzell in gerader Richtung den Hang hinunter bis
zum Ursprung der Zöpfliquellen, diesem Wasserlauf entlang zum Kaubach,
welcher abwärts bis zur Einmündung des Rotbächleins die Grenze bildet.
Von hier weg verläuft die Schulkreisgrenze gemeinsam mit der Kirchgemeindegrenze gegen Gonten dem Rotbächlein entlang aufwärts bis zum
Fussweg zwischen dem Schattenwald einerseits und der Liegenschaft
Hundshenke andererseits, die Liegenschaften Rotbach, im Schlund, Halten
oder Beslers, Beslersweid, Schatten, Hundshenke und Himmelberg zum
Schulkreis Gonten, die Liegenschaften Kantenstell, Steinebrüggle, Geissfeld, Schaienhöhe und der Schattenwald zum Schulkreis Appenzell gehörig.
Vom Grat auf der Liegenschaft Schatten folgt sie der Bezirksgrenze bis zur
Liegenschaft Ebnet, letztere zu Gonten gehörig, geht dann ins Tobel hinunter und dem Bach entlang aufwärts bis zur westlichen Grenze des Bauamtswaldes, letzterer entlang aufwärts bis zum Grat und diesem wieder entlang bis zum Markstein Nr. 13 auf Steigershöhe. Von hier bis zur Einmündung des Buchbaches in die Sitter fällt die Schulgemeindegrenze mit der
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Kantonsgrenze zusammen, verläuft dann der Sitter entlang aufwärts bis zur
Einmündung des Zungbaches. Von hier ab bildet der Zungbach die Grenze
zwischen den Schulkreisen Schlatt-Haslen und Appenzell bis zur Liegenschaft obere Schlepfen, woselbst die Grenze gemeinsam mit derjenigen von
Meistersrüte gegen den Burgstock hin abzweigt, die Liegenschaft obere
Schlepfen zu Appenzell, die Liegenschaft Schopf, Rhintlersweid, sowie die
ganze Liegenschaft Burg samt Weid zu Meistersrüte gehörig. Vom Zungbach weg verläuft die Grenze über die zu Appenzell gehörigen Liegenschaften Hell, Kapf, Ebnet, Opersegg, Schötzlers, abs-Schötzlers, Köhlen, obere
Lauften bis zur Liegenschaft steinernes Brüggli an der Gaiserstrasse, wo der
Grenzbeschrieb begonnen wurde.
Schulgemeinde Meistersrüte1
Beginnend beim Kantonsmarkstein Nr. 28 in Jäcklisweidle, folgt die Schulkreisgrenze von Meistersrüte der Kantonsgrenze bis Punkt 1095 auf dem
Hohen Hirschberg bzw. bis zur Landmark Nr. 45. Von hier weg folgt die
Grenzlinie des Schulkreises der Bezirksgrenze zwischen Appenzell und
Schwende-Rüte über den Hohen Hirschberg und über Hütten bis zum Ursprung des Guggerlochbächleins und diesem letzteren entlang bis zum steinernen Brüggle an der Gaiserstrasse. Hier verlässt die Schulgemeindegrenze die Bezirksgrenze und verläuft im weiteren über die zum Schulkreis Meistersrüte gehörigen Liegenschaften steinernes Brüggle, Signersböhl, Kosterskarlonis, Filder, Studen bis zur Liegenschaft Burg, letztere samt Weid
ebenfalls ganz zu Meistersrüte gehörig. Von der Liegenschaft Burg geht die
Grenze über die zu Meistersrüte gehörige Rhintlersweid und die zu Appenzell gehörige Liegenschaft Schlepfen an den Zungbach und verläuft von hier
ab dem letzteren bzw. der Bezirksgrenze zwischen Schlatt-Haslen und Appenzell entlang bis zur Landmark Nr. 28 in Jäcklisweidle, von wo aus der
Grenzbeschrieb begonnen wurde. Eine Ausnahme auf dieser Grenzlinie
bildet einzig die Liegenschaft Schweizerhaus, welche, obschon im Bezirk
Schlatt-Haslen gelegen, ganz zum Schulkreis Meistersrüte gehört.
Schulgemeinde Schwende
Von der Wirtschaft zum «Alpstein», letztere zu Schwende gehörig, zieht sich
die Schulkreisgrenze von Schwende gemeinsam mit derjenigen von
Steinegg zwischen den Liegenschaften Dörig, Schuhmacher, zu Steinegg
gehörig, und Jegerlis (Fuchs, Vater) zu Schwende gehörig, an die Sitter,
verläuft gemeinsam mit der Schulkreisgrenze von Appenzell der ersteren
1 Abgeändert durch GrRB vom 27. November 1951, 26. März 2018 und durch GrRB
vom 7. Februar 2022 (Zusammenlegung Bezirke Schwende und Rüte; Inkrafttreten:
1. Mai 2022).
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entlang bis zur Einmündung des Weissbaches, geht weiter diesem letzteren
entlang aufwärts bis zum Seckbach und diesem entlang wieder aufwärts
folgend bis zum Bruggerwald bzw. bis zur Kantonsmark Nr. 2, so dass das
Potersalperlöchli und die Potersalp ganz zu Schwende gehören. Von hier ab
folgt die Schulkreisgrenze von Schwende der Kantonsgrenze über die
Kammhalde nach Gyrenspitz und Säntis und über den Lysengrat nach dem
Altmann, wo dieselbe mit der Schulgemeindegrenze von Brülisau zusammenfällt. Vom Altmann weg geht die Grenze gemeinsam mit derjenigen von
Brülisau der Schneeschmelze entlang über den Fählenschafberg auf den
Hundstein, sodann hinunter auf den Bötzelgrat, dem letzteren entlang über
Marwies bis Bogarten und obere Mans, letztere ganz zu Schwende gehörig.
Von der oberen Mans weg verläuft die Grenze der Bergwand auf dem Siegel
entlang bis zur Zahmen Gocht, von hier den Gütergrenzen der zu Brülisau
gehörigen Weiden Bärstein und Kehr entlang bis zur Weid Klepfenleugangen, welche ganz der Schulgemeinde Schwende zugeschieden worden ist.
Von hier weg zieht sich die Grenze immer gemeinsam mit derjenigen von
Brülisau über die zu Schwende gehörigen Weiden Stoffleren, Leugängeli,
Gross-Leugangen, Bogerlisweid, sodann über die ebenfalls nach Schwende
steuerpflichtigen Liegenschaften Fuster Johann Anton, Dörig, Kastenwirt,
Wwe. Rusch, Dörig, alt Kantonsrichter, Schiegg Jos. A., bis zur Scheregg,
letztere samt dem Schereggweidli ebenfalls zu Schwende gehörig. Von der
Scheregg geht die Grenze in gerader Richtung über das Klustobel auf die
Gütergrenze zwischen den Liegenschaften Böschel einerseits und Steig
anderseits, erstere zu Brülisau, letztere zu Schwende gehörig, sodann über
die zu Schwende gehörigen Liegenschaften Tobel, Ulrichlis, Böhlisjockes
wiederum zur Wirtschaft «Alpstein», von wo aus der Grenzbeschrieb begonnen wurde. Gemäss besonderen Vereinbarungen gehören inskünftig die
Weiden Gross- und Klepfenleugangen, obere Mans und das Schereggweidli
sowie der Altmann ganz zur Kirch- und Schulgemeinde Schwende.
Schulgemeinde Brülisau
Die Grenze der Schulgemeinde Brülisau zieht sich von der Weid Heubühl,
wo die Schulgemeindegrenzen von Steinegg, Eggerstanden und Brülisau
zusammenstossen, über die Weid Fähnernspitz, letztere ganz zu Brülisau
gehörig, und über die zu Eggerstanden gehörigen Weiden Gross-Heieren,
Förstli und Bildstein an die Kantonsgrenze gegen St. Gallen, sodann der
letzteren entlang bis zum Altmann, woselbst allfällig entstehende Gebäulichkeiten nach Schwende steuerbar wären. Die an der Kantonsgrenze gelegenen Weiden Schaien-Rossberg, oberer Rossberg, Alp Soll, Rainhütten,
Furgglen, Bollenwies und Fählen sind alle steuerbar nach Brülisau. Vom
Altmann weg zieht sich die Schulkreisgrenze von Brülisau gemeinsam mit
derjenigen von Schwende der Schneeschmelze entlang über den Fählenschafberg auf den Hundstein, sodann hinunter auf den Bötzelgrat, dem letz-
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teren entlang über Marwies bis Bogarten und obere Mans, letztere ganz zu
Schwende gehörig. Von der oberen Mans verläuft die Grenze der Bergwand
auf dem Siegel entlang bis zur Zahmen Gocht, von hier über die zu Brülisau
gehörige Weid Bärstein zur Weid Kehr, welch letztere als Pertinenz zur Liegenschaft des Jos. Ant. Fässler auf dem Berg ebenfalls nach Brülisau steuerpflichtig ist. Von hier ab zieht sich die Grenze über die zu Schwende gehörige Weid Klepfenleugangen zur Liegenschaft Leugangen, letztere ganz zu
Brülisau gehörig, sodann über die ebenfalls nach Brülisau steuerpflichtigen
Liegenschaften Schaienegg, Gampis, Stoffleren, Horers, Bötz bis zu dem
ganz nach Schwende gehörigen Schereggweidle, von hier weg in gerader
Richtung über das Klustobel bis zuunterst in die Liegenschaft Böschel, letztere ganz zu Brülisau gehörig, sodann über die ebenfalls nach Brülisau
steuerpflichtigen Liegenschaften Halden und Jos. Ant. Goldener an den Ibach, dem letzteren entlang bis zu der ganz nach Brülisau steuerpflichtigen
Liegenschaft Gehr. Von hier ab geht die Grenze vom Ibach weg gemeinsam
mit der Schulkreisgrenze von Steinegg über die zu Brülisau gehörige Hemmerenweid und die zu Steinegg gehörigen Weiden Fähnernweidli und
Mockeweid zum Heubühl zurück, von wo aus der Grenzbeschrieb begonnen
wurde.
Schulgemeinde Eggerstanden1
Die Grenze des Schulkreises Eggerstanden zieht sich entsprechend der
Kirchgemeindegrenze von der Brandegg (Punkt 1178) in östlicher Richtung
der Kantonsgrenze entlang bis zum Hörgelkopf, von hier, ebenfalls der Kantonsgrenze folgend, in direkt südlicher Richtung über die Landmark Nr. 93
beim hölzernen Kreuz und über die Landmark Nr. 94 auf Neuenalp nach der
Weid Kosters Bildstein. Von hier ab geht die Grenze gemeinsam mit derjenigen von Brülisau bis zum Fähnernspitz, die Weiden Kosters Bildstein, Förstli, Heieren und Heubühl ganz zu Eggerstanden, die Weid Spitz ganz zu Brülisau gehörig. Auf der Weid Heubühl treffen sich die Schulgemeindegrenzen
von Eggerstanden, Brülisau und Steinegg. Die Grenze des Schulkreises
Eggerstanden verläuft von hier ab gemeinsam mit derjenigen von Steinegg
über das zum Schulkreis Steinegg gehörige Fähnernweidli zur Weid Aebiskraut, letztere ganz zu Eggerstanden, das beim Aebiskraut gelegene Moos
von Hauptmann Fässler hingegen zu Steinegg gehörig. Von der Weid Aebiskraut zieht sich die Grenze zwischen der zu Eggerstanden gehörigen
Liegenschaft Hasengaden und der zu Steinegg gehörigen Liegenschaft Grüt
hindurch dem Graben entlang, der in den Rötelbach einmündet, bis zur Liegenschaft Rötelbach, letztere ganz zu Steinegg gehörig. Hierauf verläuft die
Schulkreisgrenze, gemeinsam mit derjenigen von Appenzell, dem Rötelbach
1 Abgeändert durch GrRB vom 7. Februar 2022 (Zusammenlegung Bezirke Schwende
und Rüte; Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
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entlang bis zur Einmündung des Grabens, der von der neuen Eggerstandenstrasse über die Möser führt, diesem letzteren wiederum entlang bis zur
Liegenschaft Braunloch, zu Appenzell gehörig, sodann in nördlicher Richtung das Tobel aufwärts zwischen den Liegenschaften Hag (ausschliesslich)
und Rothaus (einschliesslich) hindurch bis zur Liegenschaft Dählershütten,
letztere ganz zu Eggerstanden gehörig. Von hier ab zieht sich die Grenze
des Schulkreises Eggerstanden in östlicher Richtung über das Dotschenweidle (einschliesslich) und die Grundstücke Fuchsjockes und Eggmartis
(ausschliesslich) bis zum Markstein der Bezirksgrenze zwischen Appenzell
und Schwende-Rüte am westlichen Waldrand, sodann der Bezirksgrenze
entlang bis zur Landmark Nr. 45 bzw. zum Punkt 1095, und von da zur
Landmark Nr. 46 bzw. Punkt 1178 auf Brandegg, von wo aus der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
Schulgemeinde Steinegg
Vom Studenhüsli an der Sitter zieht sich die Grenze dem Rötelbach entlang
aufwärts bis zur Liegenschaft Rötelbach (Koller Alois), die Liegenschaften
Bleuer und Unter-Im gesamthaft zu Appenzell, die Liegenschaften Blatten
und beide Greben sowie Heebs Forrenwald ganz zu Steinegg gehörig. Von
der Liegenschaft Rötelbach folgt die Schulkreisgrenze von Steinegg der
Grenze zwischen den beiden Kirchgemeinden Eggerstanden und Appenzell
bis zur Weid Heubühl, die Liegenschaft Hasengaden sowie die Weid Aebiskraut zu Eggerstanden, die Liegenschaft Grüt sowie das beim Aebiskraut
gelegene Moos von Hauptmann Fässler zu Steinegg gehörig. Von der Weid
Heubühl, letztere zu Eggerstanden gehörig, zieht sich die Schulkreisgrenze
von Steinegg zwischen der zu Brülisau gehörigen Hemmerenweid und den
zu Steinegg gehörigen Weiden Fähnernweidli und Mockeweid hinunter bis
zur Liegenschaft Gehr, letztere ganz zu Brülisau gehörig, und bis an den
Ibach, diesem entlang zwischen den zu Steinegg gehörigen Liegenschaften
Schötzlers und Hanses oder oberer Alpstein einerseits und den zu Brülisau
gehörigen Liegenschaften Goldeners und Halden anderseits hinunter an die
Weissbadstrasse, die Wirtschaft zum «Alpstein» zum Schulkreis Schwende,
die Liegenschaft unterer Alpstein zum Schulkreis Steinegg gehörig. Von der
Weissbadstrasse zieht sich die Grenze zwischen der zu Steinegg gehörigen
Liegenschaft Dörig, Schuhmacher, einerseits und der zu Schwende gehörigen Liegenschaft Jegerlis (Fuchs, Vater) anderseits an die Sitter und folgt
der letzteren abwärts bis zum Studenhüsli bzw. bis zum Einfluss des Rötelbaches, von wo aus der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
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Schulgemeinde Schlatt-Haslen1
Von der Einmündung des Zungbachs in die Sitter verläuft die Grenze der
Schulgemeinde Schlatt-Haslen bachaufwärts bis zum Quellgebiet des Zungbachs im Oberen Acker. Die nördlich daran angrenzende Liegenschschaft
Schwizerhus, die im Bezirk Schlatt-Haslen liegt, gehört zur Schulgemeinde
Meistersrüte. Vom Oberen Acker an ist die Grenze, wie schon entlang des
Zungbachs, identisch mit der Bezirksgrenze zwischen den Bezirken Schlatt-
Haslen und Appenzell. Sie trifft bei der Jäcklisweid auf die Kantonsgrenze zu
Appenzell A.Rh. Von hier weg bildet die Kantonsgrenze bzw. der Rotbach
bis zur Einmündung in die Sitter auch die Grenze der Schulgemeinde
Schlatt-Haslen. Vom Zusammenfluss von Rotbach und Sitter verläuft die
Grenze der Sitter entlang bachaufwärts bis zur Einmündung des Zungbachs
und somit zurück zum Ausgangspunkt des Grenzbeschriebs.
Schulgemeinde Gonten2
Die Grenze der Schulgemeinde Gonten zieht sich ab dem Einfluss des Rotbächleins in den Kaubach in diesem letzteren entlang aufwärts bis zum Ursprung der Zöpfliquellen und hernach in gerader Richtung weiter bis zur
Eckmarke in der vorderen Wasserschaffen, wo die drei Bezirke Appenzell,
Gonten und Schwende-Rüte ihre Grenze gemeinsam haben.
Ab hier deckt sich die Schulkreisgrenze in westlicher Richtung mit der Grenze zwischen den Bezirken Schwende-Rüte und Gonten, und zwar bis zur
Weid Blatten, der südlichen Grenze dieser Weid entlang, sodann der östlichen Grenze der Weid Vordere Wartegg und der Weid Gigen folgend sowie
hernach entlang der Grenze des Kapuzinerwaldes bis zu demjenigen Punkt,
wo sich die westliche Grenze des Kapuzinerwaldes und der Weissbach treffen. Ab diesem Punkt zieht sich die Grenze dem Weissbach entlang aufwärts bis zur Einmündung des Seckbaches, diesem wiederum folgend bis
zum Bruggerwald bzw. bis zum Kantonsmarkstein Nr. 2, so dass das Potersalperlöchli und die Potersalp ganz zum Schulkreis Schwende, die Weiden
Langälpli und Schutzenälpli ganz zum Schulkreis Gonten gehören.
Vom Kantonsmarkstein Nr. 2 folgt die Schulkreisgrenze von Gonten der
Kantonsgrenze zum Kantonsmarkstein Nr. 3 auf der Nusshalde und sodann
weiter bis zur Steigershöhe, das heisst, die Schulgemeindegrenze von Gonten fällt hier durchwegs mit der Kantonsgrenze zusammen. Vom Kantonsmarkstein Nr. 13 auf Steigershöhe verläuft die Grenze wiederum entspre-
1 Abgeändert durch GrRB vom 25. Oktober 2021 (Zusammenlegung Schulgemeinden
Schlatt und Haslen; Inkrafttreten: 1. Januar 2022).
2 Abgeändert durch GrRB vom 19. Oktober 2009 (Aufhebung der Schulgemeinde
Kau; Inkrafttreten: 1. Januar 2010) und durch GrRB vom 7. Februar 2022 (Zusammenlegung Bezirke Schwende und Rüte; Inkrafttreten: 1. Mai 2022).
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chend der Kirchgemeindegrenze dem Grat entlang abwärts bis zur westlichen Grenze des Bauamtswaldes, folgt sodann dieser letzteren ins Tobel
hinunter, geht dem Bach entlang bis zur Liegenschaft Ebnet, letztere zu
Gonten gehörig, sodann zu der ebenfalls zu Gonten gehörigen Liegenschaft
Schatten, dem Schattenwald entlang und über die zu Gonten gehörigen
Liegenschaften Himmelberg, Hundshenke, Schatten, Beslersweid, Halten,
Schlund, Rotbach bis hinunter an den Kaubach bzw. bis zum Einfluss des
Rotbächleins, von wo aus der Grenzbeschrieb begonnen wurde.
Schulgemeinde Oberegg1
Das Gebiet der Schulgemeinde Oberegg ist identisch mit dem Gebiet des
Bezirkes Oberegg.
Der Bezirk Oberegg hat die Schulgemeinde Oberegg am 1. Januar 2018
aufgenommen.
1 Abgeändert durch GrRB vom 23. Juni 2003 (rückwirkend auf den 1. Januar 2003 in
Kraft getreten). Abgeändert durch GrRB vom 26. März 2018.
