---
title: "Beschluss betreffend die Entschädigungen an die Mitglieder der kantonalen Baukommission"
id: 75c9752c-395f-42c9-8020-b3d69149868f
authority: vs
place: "Valais"
applies_also_from: [ch]
kind: other
in_force: true
number: "705.102"
publisher_url: https://lex.vs.ch/data/705.102/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/75c9752c-395f-42c9-8020-b3d69149868f
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/19225/de
read_on: 2026-10-23
sha256: 014599251f55d3cec33be1b85c0be9bfbac2d17b9988045249227d95a705c479
provisions: 5
---

# Beschluss betreffend die Entschädigungen an die Mitglieder der kantonalen Baukommission

## Art. 1 {#art_1}

Sitzungen und Zeitaufwand
1 Die Entschädigungen der Mitglieder der kantonalen Baukommission, welche nicht in der kantonalen Verwaltung tätig sind, für die Sitzungen und den
übrigen Zeitaufwand (Studien, Vorbereitungsarbeiten, usw.) werden wie folgt
festgelegt:
a) pro Tag Fr. 600
b) pro Halbtag Fr. 300
c) pro Stunde Fr. 70
2 Zusätzlich zu den erwähnten Entschädigungen erhalten der Präsident und
die Vizepräsidenten der kantonalen Baukommission eine jährliche Pauschalentschädigung von 4'000 Franken beziehungsweise von 2'000 Franken.

## Art. 2 {#art_2}

Spesen
1 Die Spesen (Reisespesen, Verpflegung, Übernachtung) werden entsprechend dem Beschluss über die Kommissionsentschädigungen vom 18. Juni
2008 festgelegt.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
705.102

## Art. 3 {#art_3}

Übrige Kosten
1 Die übrigen Kosten (Porto, Telefonspesen, Kopien usw.) werden nach dem
effektiven Aufwand entschädigt.

## Art. 4 {#art_4}

Zahlung
1 Die Bezahlung der Entschädigungen erfolgt aufgrund von Quartalsabrechnungen, welche durch die Betroffenen gemäss Anweisungen der zuständigen Dienststelle erstellt sowie vom Präsidenten und dem Chef der zuständigen Dienststelle unterzeichnet werden.

## Art. 5 {#art_5}

Veröffentlichung und Inkrafttreten
1 Der vorliegende Beschluss wird im Amtsblatt veröffentlicht; er tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
705.102
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
14.11.2012 01.01.2013 Erlass Erstfassung BO/Abl. 47/2012
705.102
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 14.11.2012 01.01.2013 Erstfassung BO/Abl. 47/2012
