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title: "Gesetz über die Fusion der Einwohner- und Burgergemeinden Sitten und Les Agettes"
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provisions: 13
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# Gesetz über die Fusion der Einwohner- und Burgergemeinden Sitten und Les Agettes

## Art. 1 {#art_1}

1 Die Einwohnergemeinden Sitten und Les Agettes werden unter dem Namen "Einwohnergemeinde Sitten" zu einer einzigen Gemeinde zusammengeschlossen.
2 Die Gebiete von Sitten und Les Agettes bilden das neue Gebiet der
Einwohnergemeinde Sitten.

## Art. 2 {#art_2}

1 Die neue Einwohnergemeinden Sitten wird dem Bezirk Sitten zugeteilt.
2 Die Umgrenzungen der Bezirke Ering und Sitten werden entsprechend geändert.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
175.101

## Art. 3 {#art_3}

1 Die Burgergemeinden Sitten und Les Agettes werden unter dem Namen
"Burgergemeinde Sitten" zu einer einzigen Burgergemeinde zusammengeschlossen.
2 Die Burger der früheren Burgergemeinden Sitten und Les Agettes werden
mit allen Rechten und Pflichten Burger der neuen Burgergemeinde Sitten.

## Art. 4 {#art_4}

1 Die Fusion der Einwohner- und Burgergemeinden Sitten und Les Agettes
tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.

## Art. 5 {#art_5}

1 Die neuen Einwohner- und Burgergemeinden erhalten die Wappen der
ehemaligen Einwohner- und Burgergemeinden Sitten.

## Art. 6 {#art_6}

1 Der Zusammenschluss hat die Übernahme der Aktiven und Passiven der
beiden Einwohnergemeinden Sitten und Les Agettes mit allen Rechten und
Pflichten zur Folge.
2 Die Verwaltungsrechnungen der beiden Einwohnergemeinden Sitten und
Les Agettes werden auf den 31. Dezember 2016 abgeschlossen.
3 Die Verwaltungsrechnungen per 31. Dezember 2016 sowie die Fusionsbilanz per 1. Januar 2017 und der Voranschlag 2017 werden dem Generalrat
der neuen Einwohnergemeinde innert der gesetzlichen Fristen zur Beschlussfassung unterbreitet.
4 Die Absätze 1 und 2 sind analog auf die beiden Burgergemeinden Sitten
und Les Agettes und auf die neue Burgergemeinde anwendbar.
5 Die Verwaltungsrechnungen per 31. Dezember 2016 sowie die Fusionsbilanz per 1. Januar 2017 und der Voranschlag 2017 werden der ersten Burgerversammlung der neuen Burgergemeinde innert der gesetzlichen Fristen
zur Beschlussfassung unterbreitet.
175.101

## Art. 7 {#art_7}

1 Die in den beiden Gemeinden Sitten und Les Agettes in Kraft stehenden
Reglemente bleiben während einer Übergangszeit, die bis zum 31. Dezember 2020 dauert, rechtskräftig und zwar insofern sie nicht in der Zwischenzeit durch eine einheitliche Reglementierung aufgehoben wurden. Ausgenommen bleiben die Reglemente, die bereits vereinheitlicht sind.
2 Die neue Burgergemeinde ist gehalten, bis spätestens zum 31. Dezember
2020 eine einheitliche Reglementierung anzunehmen.

## Art. 8 {#art_8}

1 Die Zahl der Mitglieder des Gemeinderates der neuen Einwohnergemeinde
Sitten wird auf neun festgelegt.
2 Die Gemeinderatswahlen der neuen Einwohnergemeinde Sitten werden
nach dem Proporzsystem durchgeführt.

## Art. 9 {#art_9}

1 Die Zahl der Mitglieder des Generalrates der neuen Einwohnergemeinde
Sitten wird auf sechzig festgelegt.
2 Die Generalratswahlen der neuen Einwohnergemeinde Sitten werden nach
dem Proporzsystem durchgeführt.

## Art. 10 {#art_10}

1 Die neue Burgergemeinde wird von einem getrennten Burgerrat verwaltet.
Die Zahl der Mitglieder des Burgerrates der neuen Burgergemeinde wird auf
sieben festgelegt.
2 Die Burgerratswahlen der neuen Burgergemeinde werden nach dem Proporzsystem durchgeführt.

## Art. 11 {#art_11}

1 Der Staatsrat beschliesst die notwendigen Massnahmen zur Organisation
und Durchführung der Wahlen 2016 der neuen Einwohner- und Burgergemeinden, welche an dem für die Erneuerung der kommunalen Behörden
vorgesehenen Datum stattfinden werden.
175.101

## Art. 12 {#art_12}

1 In Anwendung der Verordnung über Gemeindefusionen wird der neuen
Einwohnergemeinde Sitten eine Finanzhilfe im Gesamtbetrag von 1'416'000
Franken zugesprochen.
2 Dieser Betrag wird dem Spezialfonds zur Förderung von Gemeindefusionen entnommen.

## Art. 13 {#art_13}

1 Das vorliegende Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum.
2 Der Staatsrat bestimmt das Datum des Inkrafttretens des vorliegenden Gesetzes und trifft die zu dessen Ausführung erforderlichen Massnahmen.
175.101
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
09.03.2016 01.07.2016 Erlass Erstfassung BO/Abl. 13/2016, 27/2016
175.101
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 09.03.2016 01.07.2016 Erstfassung BO/Abl. 13/2016, 27/2016
