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title: "Neumühle / Bahnhofstrasse"
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# Neumühle / Bahnhofstrasse

## text {#text}

Kanton Zug •
• Gemeinde Saar
Teilrevision Bebauungs- und Baulinienplan
Neumühle / Bahnhofstrasse
1:500
Abteilung Planung I Bau 4-/<
Saar, 28.10.2011 / 20.01 .20 12
Vom Gemeinderat verabschiedet am 26.10.2011
Der Abteilungsleiter: Urs Spillmann
Der Gemeindepräsident: Der Gemeindeschreiber:
Andreas Hotz Walter Lipp
Vorprüfung durch die kantonale Baudirektion
Zug , 28.12.2011 Der Kantonsplaner: Rene Hutter
1. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6 vom 27, 1.20 12 bis 27.2.2012
Publiziert im Amtsblatt Bescheinigt von der Abteilung Planung / Bau
Vom Gemeinderat im ein fachen Verfahren beschlossen ~:tn~·M , 1012
Der Gemeindepräsident: Der GejlJ,,.ejsc reiber: ..
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2. Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathauss tr. 6 vom 16. MR Z. 201liis O4. APR, 2012
Publiziert im Amtsblatt Bescheini~t von der Abteilung Planung/ Bau
(fi
Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am
0 .Al_~ .J '~ 1n11~.
Be sbmmun
2 I. APR. 2012
Äflderuflg def Bestimmungen
Verbindlicher Inhalt Bebauungsplan
E •....., Geltungsbereich
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◄
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1 ~ 1
Bezeichnung der Baubereiche
Baubereiche mit max. Höhen (m ü. M.)
Auskragungsbereiche
Arkaden im EG
Bereich für abgestützte Terrassen
Ummantelungsbereich Anlieferung
Öffentliches Fusswegnetz
Unterirdische Zu-/ Wegfahrt Einstellhalle (Lage schematisch)
Zu- 1Wegfahrt Anlieferung für alle Baubere iche
Standplätze Anlieferung
Gedeckter Velounterstand (min. 60 Plätze, Lage schematisch)
1!_____.I Hofbereich
Gestaltete Fussgängerbereiche
Grünbereiche
Gestaltete Fussgänger- und Fahrbereiche
Informativer Inhalt Bebauungsplan
~ Bestehende Gebäude
1 c=) 1 Bäume (Lage und Anzah l schematisch)
1 • •42.&9 1 Höhenkoten bei Höhenfi xpunkten (m ü, M.)
1 ""• "'I Zum Abbruch vorgesehene Bauten
io O o/<. :.-1 Fusswege und untericdische Zu-/ Wegfahrt aussechalb Geltungsbeceich
Situation Bebauungsplan
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Bahnhofplatz
13.00
Poststrasse
Situation Bebauungsplan - Baulinien
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Bahnhofplatz
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Tiefgarage-Richtplan (in formativer Inhalt)
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Poststrasse
Informativer Inhalt Bebauungsplan - Baulinien
F-- ·- -j Genehmigte Bau linien
E--- ··-··j Genehmigte Untemiveaubaulinien
F- - - j Genehmigte Arkadenbaulinien
t - - - - j Genehmigte Zwangsbaulinien
Baubereichsflächen (gemäss Bebauungsplan)
0 5 10 20 30 40 50m
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Schnitt 2 - 2
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Schnitt 1 - 1
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Tiefgarage 439.00
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Konturen besteheni:ler Silo
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UG
2. UG
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Tiefgarage 440.1 0
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460.00
457.00
....
118 ...,,__.;1,- Arkade
UG
2. UG
Bestimmungen
Zweck
1. Mit dem Bebauungsplan Neumühle/Bahnhofstrasse werden folgende Hauptziele angestrebt:
Bauliche Erneuerung auf der Basis eines städtebaulichen Gesamtk onzeptes
Beibehalten der Merkzeichenfunktion durch ein neues Hochhaus anstelle der Silos
Stärkung der Zentrumsfunktion mit Wohn-, Verk.aufs- und Gastronomienutzungen
Gewährleistung eines grosszügigen verk.ehrsarmen Hofbereiches
Sicherung einer hohen ortsbaulichen und gestalterischen Qualität
Bebauung
2, Gebäude dürfen nur in den Baubereichen erstellt werden, welche in der Situation und den
Schemaschnitten definiert sind.
3. Die Grundfläche des bestehenden Gebäudes im Baubereich A darf im Rahmen von Fassadensanierungen allseitig um max . 0.20 m erweitert werden.
4. Die in den Baubereichen vermerkten Höhen koten beziehen sich auf die fertigen Geschossböden und Dachflächen. Sie dürfen nur durch untergeordnete technische Aufbauten überschritten werden. Beim Baubereich Bist zudem ein Aufbau zur Gewährleistung eines Notausganges für die Dachrettung zulässig.
5. Für die einzelnen Baubereiche gelten folgende maximalen anrechenbaren Geschossflächen
(einschliesslich Dachgeschosse , aber ohne Aussenwandquerschnitte):
Baubereich A
Baubereich B
Baubereich C
Baubereich D
Baubereich E
To tal
oberirdisch
4'300 m2
4'480 m2 4!43-0-m2
2'650 m2
2'300 m2
870 m2
14'600 m2 14-c660 m2
unterirdisch
75 m2
115 m2
60 m2
250 m2
6. Geschossflächenverlagerungen zwischen einzelnen Baubereichen sind zulässig. Dabei darf
die Abweichung von den festgelegten Geschossflächen pro Baubereich höchstens 5% betragen und die anrechenbare Geschossfläche von -l4-'-650--m2 gemäss Ziffer 5 nicht überschritten werden.
7. In den Erdgeschossen sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen vorzusehen.
8. Im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens ist für Wohnnutzungen die Einhaltung der Immissionsgrenzwerte hinsichtlich Bahn - und Strassenlärm nachzuweisen .
9. In den Auskragungsbereichen dürfen nicht abgestützte Balkone auf höchstens 1/3 der Fassadenlänge um max. 1.50 m und Sonnenschutzelemente um max. 0.70 m über den Baubereich hinausragen .
10. Südlich und nörd lich an den Baubereich A angrenzend sind abgestützte Terrassen vorrangig für Restaurants zulässig . Die Höhenlage und die maximal zulässigen Abmessungen ergeben sich aus den Festlegungen im Situationsplan und in den Schnitten .
11. In den Baubereichen B. C und D sind die Flachdächer über dem obersten Geschoss extensiv zu begrünen . Auf dem Flachdach des Baubereiches E ist eine Spiel- und Aufenthaltsfläche mit hohem Grünanteil vorzusehen.
12. Die Ark.aden haben eine lichte Höhe von min. 3.50 m au fzuweisen; sie sind mit Einzelstützen tran sparent zu gestalten und frei durchgängig zu halten
13. Für den Baubereich B gelten zusätzlich folgende Festlegungen:
Erschliessung
Die bestehenden Silos dürfen nicht umgenutzt werden .
Der Abbruch der Silos ist bewilligungspflichtig .
Obergeschosse dürfen max . 85% der Baubereichsfläche beanspruchen .
Im obersten Geschoss ist ein öffentlich zugänglicher Gastron omiebetrieb mit
mindestens 60 Sitzplätzen Ufld-e+llef-AU56i-OhtsteH-asse zu real isieren.
Ein Neubau ist vor dem Baubereich E oder gleichzeitig mit diesem zu erstellen.
14. Zusammen mit dem Neubau im Baubereich B ist die Coop•Anlieferung zur Lärmabschirmung mit einer vollständigen Ummantelung zu versehen .
15. Die Tiefgarage ist von der Neugasse her über die Tiefgarage unter dem Bahnhofplatz zu erschliessen , Die Tiefgarage ist mit einer Sprink.leranlage auszurüsten.
16. Unterirdisch dürfen max. 150 Autoabstellplätze realisiert werden , welche im Verhältnis der
Geschossflächen den einzelnen Baubereichen zuzuordnen sind . Zusätzlich sind oberirdisch
je 2 Autoabstellplätze für Behinderte und für Carsharing zulässig.
17. Die Besucher- und Kundenparkplätze sind ab erster Minute mit Gebühren zu bewirtschaften . Die Tarifg estaltung ist mit dem Bauprojekt nachzuweisen .
18. Bei den Ein- und Ausfahrten der Tiefgarage sind Fahrtenzählanlagen zu installieren. Die
durchschnittlich reg istrierten Fahnen pro Tag sind der Gemeinde jährlich zu melden.
19. Pro Autoabstellplatz sind zwei Veloabstellplätze zu erstellen . Mindestens ein Fünftel dieser
Veloabstellplätze sind oberirdisch und witterungsgeschützt im Bereich der im Plan schematisch bezeichneten Stelle vorzusehen .
20 . Es sind mindestens 20 Motorradabstellplätze zu erstellen, wovon mindestens 5 oberirdisch
und witlerungsgeschützt anzulegen sind.
21 . Zwischen der Poststrasse und dem Bahnhofplatz ist für Velofahrer eine sichere Verbindung
über den Hofbereich anzubieten .
22 . Die Zufahrt für die Anlieferung sowie für die oberirdischen Auto- und Motorradabstellplätze
ist nur von der Poststrasse her zulässig . Die ebenerdige Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge ab Poststrasse und Bahnhofstrasse ist bei der Dimensionierung der Tiefgarage zu berücksichtigen .
Gestaltung
23. Bauten, Anlagen und Umschwung sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang
besonders gut zu gestalten . Die in der Bauordnung umschriebenen Anforderungen an Arealbebauungen sind sinngemäss zu erfüllen .
24 , Zur Sicherste ll ung einer hochwertigen architektonischen Gestaltung des neuen Hochhauses
im Baubere ich B sowie der Umgebungsgestaltung ist in Absprache mit der Gemeinde ein
Konkurrenzverfahren unter min. 3 qualifizierten Projektteams mit Fachleuten aus den Bereichen Archilek.tur und Landschaftsarchitek.tur durchzuführen. Im Rahmen dieses Verfahrens
sind für folgende Aspek.te überdurchschnittl ich gute Lösungen nachzuweisen:
Wahrnehmbarkeit und Merkzeichenwirkung im Ortsbild (Baubereich BJ
Volumetrische Gliederung und Proportionen (Baubereich B)
Städtebauliche Venräglichkeit der maximalen anrechenbaren Geschossfläche gemäss
Ziff. 7 (Baubereich B)
Fassadenstruktur mit Materialien , Oberflächen und Farben {Baubereiche B-E)
Gestaltung der Nebenbauten (Ummanlelungsberelch Anlieferung und abgestützte Terrassen Baubereich A)
Umgebungsgestaltung für den gesamten Geltungsbereich , insbesondere Hofbereich und
Zugangsbereich ab Bahnhofstrasse
25. Der Hofbereich ist als aufenthaltsfreundlicher und nutzungsneutraler Freiraum auszubilden
und mit Bäumen aufzuwerten. Die detaillierte Gestaltung ist einschliesslich der gestalteten
Fussgängerbereiche , des Spiel- und Aufenthaltsbereiches im Baubereich E, der begrünten
Flachdächer sowie der erforderlichen Baumgruben für die Baumpflanzungen im Baubewi lligungsverfahren nachzuweisen. Die oberirdische Wendemöglichkelt für Lastwagen zur Anlieferung des Baubere ichs Aist bei der Umgebungsgestaltung des Hofbereichs zu gewährleisten.
26. Spätestens bei Fertigstellung des Neubaus im Baubereich B sind die östlich an das bestehende Gebäude Assek. Nr. 451a grenzenden Nebenbauten abzubrechen.
27. Der bezeichne te Fussgänger- und Fahrbereich an der Bahnhofstrasse ist in die Umgebungsgestaltung miteinzubeziehen, namentlich hinsichtlich Oberflächengestaltung und Niveauunterschieden . Die Detailausbildung ist im Bauprojek.t nachzuweisen .
Schlussbestimmungen
28. Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die jeweilige
Bauordnung . Der Gemeinderat kann im Sinne von§ 31 der Verordnung zum Planungs- und
Baugesetz (V PBG) Ausnahmen gestatten. Bei Änderungen des Zonenplanes und/oder der
Bauordnung ist der Bebauungsplan zu überprüfen.
29. Der am 10. Dezember 2001 festgesetzte und am 23. April 2002 genehmigte Bebauungsplan
Neumühle/Bahnhofstrasse (1 . Etapp e) wird aufgehoben .
30 , Der Bebauungsplan Neumühle/Bahnhofstrasse tritt nach der Genehmigung durch den Regierungsrat sofort in Kraft.
