---
title: "Bebauungsplan «Sinserstrasse West»"
id: 79c0fc3c-f6f0-4a27-b06a-130e2914614a
authority: bfs1702
place: "Cham"
applies_also_from: [zg, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "7.2.2-32"
publisher_url: https://cham.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.2-32
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/79c0fc3c-f6f0-4a27-b06a-130e2914614a
language: de
in_force_from: 2024-04-11
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://cham.tlex.ch/app/de/texts_of_law/7.2.2-32
read_on: 2026-11-01
sha256: b7a53b5a8a04a3e9c5a8126f4413da88c55965815fd5ddba9421bc64bfccd541
provisions: 24
---

# Bebauungsplan «Sinserstrasse West»

## Art. 1 {#art_1}

Gelltungsberelch, Abgrenzung

## Art. 2 {#art_2}

Zweckbestimmungen

## Art. 3 {#art_3}

Bestandteile

## Art. 4 {#art_4}

Abweichungen Richtprojekte

## Art. 5 {#art_5}

Üb,argeordnetes Recht, kleinere Abweichungen
2. BEBAUUNG UND NUTZUNG 1

## Art. 6 {#art_6}

Baubereiche 1

## Art. 7 {#art_7}

Nu·tzungen 2

## Art. 8 {#art_8}

Hochbauten 2

## Art. 9 {#art_9}

Höhen 2

## Art. 10 {#art_10}

Gestaltung Dachflächen 2

## Art. 11 {#art_11}

Gestaltung Fassaden 3
3. FREIRÄUME 3

## Art. 12 {#art_12}

Freiräume allgemeine Bestimmungen 3

## Art. 13 {#art_13}

Freiraum öffentlich 3

## Art. 14 {#art_14}

Freiräume gemeinschaftlich 4

## Art. 15 {#art_15}

Freiraum privat 4

## Art. 16 {#art_16}

Fre,iräume extensive Nutzung 4
4. VERKEH RSERSCHUESSUNG/PARKIERUNG 4

## Art. 17 {#art_17}

Verkehrserschliessung 4

## Art. 18 {#art_18}

Pä1'kierung 5
5. VER- UNID ENTSORGUNG 5

## Art. 19 {#art_19}

Entwässerung 5

## Art. 20 {#art_20}

Abfälle 5
6. UMWELT 5

## Art. 21 {#art_21}

Lärmschutz 5

## Art. 22 {#art_22}

En1:irgie 5
Art. 23 lnvasive Neophyten 6
7 . SCHLUSSBESTIMMUNGEN 6

## Art. 24 {#art_24}

Inkrafttreten, Etappierun~J. Änderung 6
Art. 1
Geltungsbereich,
Abgrenzung
Art. 2
Zweckbestimmungen
Art. 3
Bestandteile
Art. 4
Abweichungen
Richtprojekte
Art. 5
Übergeordnetes Recht,
kleinere Abweichungen ·
Art. 6
Baubereiche
1. EINLEITENDE BESTIMMUNGEN
Die Sonderbauvorschriften gelten für den im Bebauungsplan «Sinserstrasse West»
begrenzten Perimeter (Geltungsbereich). Die Richtprojekte Architektur und Umgebung machen teilweise auch Aussagen zu Flächen ausserhalb des Bebauungsplanperimeters. Die Sicherstellung dieser baulichen Anpassungen wird privatrechtlich
geregelt.
Mit dem Bebauungsplan «Sinserstrasse West» wird die Grundlage zur Realisierung
einer qualitativ hochstehenden, zusammenhängenden Weiterentwicklung der im
Geltungsbereich liegenden Parzellen sichergestellt, die sich städtebaulich sehr gut
an die historisch gewachsene Situation im Chamer Zentrum anlehnt.
1 Der Bebauungsplan besteht aus den folgenden, rechtsverbindlichen Bestandteilen:
a. Situationsplan mit Schnitten 1:500, 7. Juni 2023
b. Sonderbauvorschriften, 7. Juni 2023
2 Folgende Bestandteile haben wegleitenden Charakter:
a. Planungsbericht, 18. Dezember 2023
b. Richtprojekt Architektur inkl. Visualisierungen, 7. Juni 2023
c. Richtprojekt Umgebung, 7. Juni 2023
Von den Richtprojekten Architektur und Umgebung darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen
Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt wiederum eine zumindest
gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
1 Soweit der Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, gelten die Bau- und Zonenvorschriften der Bauordnung der Gemeinde Cham.
2 Der Gemeinderat kann kleinere Abweichungen vom Bebauungsplan bewilligen.
2. BEBAUUNG UND NUTZUNG
1 Im Situationsplan sind folgende Baubereiche vorgesehen:
a. Baubereiche A bis C
b. Baubereiche Balkone (ab 1. OG)
c. Baubereiche Vordächer (Oberkante EG)
d. Baubereich unterirdische Bauten
2 Die Baubereiche A bis C , Balkone und Vordächer dürfen um maximal 0.50 m
überschritten werden, sofern sich die Grundfläche pro Baubereich (A: 163 m2 ,
B: 498 m2, C: 565 m2) nicht vergrössert. Vorbehalten bleiben die geltenden
Grenz- und Gebäudeabstände. Zu berücksichtigen sind Näher- und Grenzbaurechte. Direkt angrenzend an die Sinserstrasse ist keine Über- und Unterschreitung der Baubereiche A bis C gemäss Situationsplan zulässig. Es gilt die angepasste Zwangsbaulinie. Für den Baubereich unterirdische Bauten ist keine Überschreitung zulässig.
BURKHALTER DERUNGS AG 1 1
Art. 7
Nutzungen
Art.8
Hochbauten
Art. 9
Höhen
Art. 10
Gestaltung Dachflächen
3 Die rückwärtig zur Slnserstrasse gelegenen Balkone dürfen eine Tiefe von
1.20 m und die Balkone zu den beiden Plätzen/Höfen eine Tiefe von 1.50 m
nicht überschreiten.
4 Die Vordächer dürfen eine Tiefe von 1.0 m nicht überschreiten. Davon ausgenommen ist der nördliche Baubereich Vordach angrenzend an die Sinserstrasse
rnit einer erlaubten Tiefe von 1.6 m.
1 Ober den gesamten Perimeter des Bebauungsplanes ist insgesamt eine maximale
l\usnützungszift'er von 1.66 zulässig.
2 In den Baubereichen A bis C sind in den Erdgeschossen keine Wohnnutzungen
zulässig.
3 In den direkt an der Sinserstrasse gelegenen Erdgeschosseinheiten (Kopfbauten)
~;ind publikumsorientierte Dienstleistungs-, Gastronomie- oder GE:werbenutzun-
~1en vorgeschriBben.
4 Die Erdgeschosse sind gegen die Sinserstrasse und gegenüber den internen Plätzen/Höfen transparent zu gestalten.
5 lin den Obergeschossen sind Wohnungen vorzusehen. Aus Gründen des Lärmschutzes sind ausnahmsweise auch Dienstleistungs- und Büronutzungen erlaubt.
6 E:s ist über den ganzen Geltungsbereich ein breiter Wohnungsmi:i< für verschieclene Anspruchsgruppen zu rE!alisieren.
Hochbauten sind ausschliesslich in den Baubereichen A bis C zulässig.

## § 31 {#par_31}

V PBG (Ober-
~(ante der Dachkonstruktion) fE3Stgelegt:
a. Baubereich A: 434.42 m. ü. M. +/- 0 .30 m
b . Baubereich B: 434.92 m. ü. M. tl- 0.30 m
c:. Baubereich C: 435.42 m. ü. M . +/- 0 .30 m
2 Die Erdgescho:sse sind pro Baubereich ebenerdig an die Sinserstrasse zu erschliessen. Ein Niveauunterschied im Erdgeschoss zu den beiden Plätzen/Höfen
t1in ist im Baub13reich B für eine bessere Eingliederung ins Terrain zulässig.
3 Die Erdgeschosse haben einE~ minimale Geschosshöhe von 3.70 m (Oberkante
bis Oberkante) aufzuweisen.
4 Mehrhöhen von maximal 2.0 m (gemessen ab Oberkante Dachkonstruktion) für
technische Aufibauten sind zulässig, wenn sich diese gut in die Dachgestaltung
einfügen und mindestens 4.0 m vom Dachrand entfernt liegen. Namentlich sind
dies:
a. Anlagen dE!r Haustechnik
b. Feuerpollwilich erforderliche Anlagen
5 E:s sind keine A.ttikageschossE! zulässig.
1 Solaranlagen dürfen die Ober~,ante der Brüstung bzw. des Dachrands nicht überragen. Auf eine extensive Begrünung der Dachflächen kann verzicr1tet werden.
BURKHALTER DERUNGS AG 1 2
'1
•t
Art. 11
Gestaltung Fas:saden
Art. 12
Freiräume allgemeine
Bestimmungen
Art. 13
Freiraum öffentlich
2 Wird diH Fläche an Solaranlagen gernäss Richtprojekt reduziert, sind diese Dachflächen extensiv zu beigrünen und entsprechend zu pflegen.
1 Bei der Materialisierung der Fassaden sind ortstypische, langlebi-ge, unterhaltsarme und witterungsbeständige Matmialen einzusetzen.
2 leichte Farbnuancen oder anderweitige gestalterische Differenzierungen zwischen d en verschiedenen Gebäuden sind zu realisifäen.
3 Mit dem Baugesuch is.t ein ist ein Farb- und Materialkonzept einzuireichen.
4 Es sind Nisthilfen für Giebäudebrüter vorzusehen.
3. FREIRÄUIME
1 Für die Gestaltung uncl Bepflanzung der Freiräume ist das Richtprojekt Umgebung
massgeibend.
2 Die einzelnen Freiräume dürfen durcl1 Stützmauern begrenzt werden. Diese sind
mit einer minimalen Höhe auszubilden und dürfen eine maximale Höhe von 0 .90 m
nicht ül)erschreiten, gemessen ab Terrain Oberkante fertig (gestaltetes Terrain).
Ausgenommen davon sind d ie Stützmauern südöstlich des Baubereichs B (zwischen Freiraum extensive Nutzung und Erschliessuings- und Verkehrsfläche) sowie die Stützmauer nö;rdlich des Baubereichs C (zwischen Freiraumgemeinschaftlich uncj Erschliessun1Js- und Verkel1rsfläche), welche eine maximale Höhe von
1.60 m aufweisen dürfen. Die Stützmauern haben ::,ich durch eine geeignete Materialisierung und/oder Begrünung gut in die Umgebung einzugliedern.
3 Geschlossene Brüstungen sind ausserhalb von Balkonen nicht gestattet.
4 Es sind ausreichend zusammenhängende, aufenthaltsfreundlich gestaltete gemeinschaftliche Freiflächen mit genü!Jend bedarfsgmechten Angeboten für unterschiedliche Altersgruppen zu erstellen und dauerhalt zu erhalten.
5 Bepflanzungen haben ökologisch weirtvoll zu ertolgen und es ist für eine entsprechende, Pflege zu sor~1en. Mit dem Baugesuch ist e in Pflegeplan eiinzureichen.
6 Abweichungen vom Richtprojekt Umgebung im Rahmen des Baubewilligungsverfahrens sind In begründeten Fällen zulässig, sofenn die ausgewiesenen Vorteile
nicht gE~schmälert werden und sofern mindestens eine gleichwerti~1e Gestaltungsqualität erzielt und nachgewiesen wird.
1 Der Fre,iraum öffentlich dient dem Aufenthalt und ist: öffentlich zugünglich.
2 Er ist mindestens in s.einer Dimension gemäss Riclhtprojekt (11 .5 m x 9 .6 m) zu
realisieren.
3 Er ist rnit mindestens zwei Hochstammbäumen ,und mindestens drei Niederstamml:)äumen zu bepflanzen. Es sind keine vertraglichen Regelun9en zur Höhenbeschränkung der Bäume zulässig. Die Hochstammbäume haben bei der Pflanzung ei'nen Stammumfang von minclestens 20 cm gemessen ab 1 m ab Boden
aufzuweisen.
4 Tel1Häcl1en des Freiraums öffentlich sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.
BURl-<HALTER DEF:UNGS AG 1 3
Art. 14
Freiräume
gemeinschaftlich
Art. 15
Freiraum privat
Art. 16
Freiräume extensive
Nutzung
Art. 17
Verkehrserschliessung
1 Die Freiräume gemeinschaftlich dienen dem Aufenthalt von allen Bewohnerinnen
und Bewohnern und sind entsprechend zugänglich zu gestalten.
2 Sie dürfen mit Ausnahme von begrenzenden Stützmauern oder Sitzstufen nicht
versiegelt werden.
3 Der Freiraum gemeinschaftlich direkt angrenzend an die Sinserstrasse ist mindestens in seiner Dimension gemäss Richtprojekt (16.3 m x 8.5 m) zu realisieren und
mit mindestens zwei Hochstammbäumen und mindestens drei Niederstammbäumen zu bepflanzen. Es sind keine vertraglichen Regelungen zur Höhenbeschränkung der Bäume zulässig. Die Hochstammbäume haben bei der Pflanzung einen
Stammumfang von mindestens 20 cm gemessen ab 1 m ab Boden aufzuweisen.
Teilfiächen dieses Freiraums sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.
4 Der Freiraum gemeinschaftlich rückwärtig zur Sinserstrasse gelegen ist am südwestlichen Rand mit einer gut gestalteten Sitzstufe zu begrenzen und es ist für
einen harmonischen, offenen Übergang in das dahinterliegende Quartier zu sorgen. Teilfiächen sind ökologisch wertvoll zu bepflanzen.
1 Der Freiraum privat dient dem Aufenthalt der Bewohnerinnen und Bewohner der
direkt angrenzenden Bebauung.
2 Mindestens ein Drittel der Fläche darf nicht versiegelt werden und ist ökologisch
wertvoll zu bepflanzen.
1 Die Grünbereiche extensiv dienen dem ökologischen Ausgleich.
2 Sie sind als extensive Freiflächen mit hohem ökologischem Wert zu bepflanzen.
3 Innerhalb der Freiräume extensive Nutzung sind insgesamt mindestens drei Niederstammbäume zu pflanzen.
4. VERKEHRSERSCHLIESSUNG/PARKIERUNG
1 Die Erschliessung für den motorisierten Verkehr ist nur an der im Situationsplan
bezeichneten Stelle zulässig und erfolgt von der Sinserstrasse über die Parzelle
Nr. 155. Die notwendigen Rechte sind grundbuchrechtlich sichergestellt.
2 Die im Situationsplan bezeichneten Erschliessungs- und Verkehrsflächen gewährleisten die interne Erschliessung der Baubereiche und bilden die Anschlüsse an
die umliegenden Bebauungen und Plätze sowie die Durchwegung durch das
Areal.
3 Die bezeichneten Erschliessungs- und Verkehrsflächen sind mit Ausnahme der
nördlichen Zufahrt nicht für den motorisierten Verkehr zulässig.
4 Die Erschliessungs- und Verkehrsflächen sind durch räumliche und visuelle Elemente wie Bepflanzungen, Oberflächengestaltungen und dergleichen zu strukturieren und zu gestalten.
5 Die Gebäudezugänge für Gewerbe und Wohnen erfolgen über die im Situationsplan bezeichneten Stellen.
BURKHALTER DERUNGS AG 1 4
Art. 18
Parkierung
Art. 19
Entwässerung
Art.20
Abfälle
Art. 21
Lärmschutz
Art, 22
Energie
6 Die Anlieferun~J erfolgt über die im Situationsplan beizeichnete Stelle.
1 Für den gesamten Geltungsbereich sind insgesamt maximal 36 Parkplätze für Be··
wohnerinnen und Bewohner sowie E:esucherinnen iund Besucher :zulässig.
2 Sämtliche Par~(plätze für die Bewohnenden sind unterirdisch anzuordnen. Oberir--
disch sind insfiesamt maximal zwei, gedeckte Par~(plätze für Besuchende sowie
Kundinnen und Kunden an im Situati'onsplan bezeichneter Lage zulässig.
3 unterirdisch sind zusätzlich mindestens 4 Abste!!p!ä"tze für Motorräder zu erstellen.
4 Für Fahrräder :sind insgesamt mindestens 120 Abstellplätze zu realisieren. Davon
sind mindestens 84 Abstellplätze gut zugänglich unterirdisch oder ebenerdig in
Gebäuden zu erstellen. Wo möglich sind diese direkt vom Aussenraum zugänglich
zu machen. Mindestens 36 Abstellplätze für Fahrräcler sind im Aus:senraum in Ein··
gangsnähe miit entsprechenden Halterungssystemen vorzusehen. Die Abstell--
plätze im Auss.enraum sind möglichst zu überdachen.
6 Es sind ausreichend, gut zugängliche Abstellplätze für Klnderwagein und Fahrrad··
anhänger vorzusehen.
c::
....>. VER-- UND ENTSORGUNG
1 Alle befestigten Flächen wie Fusswe!~e. Plätze und dergleichen sind, soweit tech·-
nisch möglich und zweckmässig, mi't sickerungsfähiigem Belag zu versehen.
2 Das verbleibende Meteorwasser soll nach Möglichkeit versickert werden.
1 Für den Kehricht ist keine eigene Unterflurcontaineranlage innerhalb des Bebau -
ungsplanperirneters notwendig.
2 Die Entsorgung der Grünabfälle erfolgt über eine Sammelstelle an der im Situationsplan bezeichneten Lage. Diese Sammelstelle ist so anzuordnen und zu gestal·-
ten, dass mö~1lichst keine nachteilig13n Auswirkungen auf die Nachbarschaft entstehen.
ß. UMVVELT
Die Planungswe,rte für den Lärm der Einstellhalle sind prioritär durch Massnahmen
an der Quelle ocjer mit Massnahmen irn Ausbreitungsbereich (z. B. Überdachung,
absorbierende Verkleidung Einfahrtsbereich etc.) einzuhalten.
1 Es ist ein erhölhter Gebäudestandard im Rahmen von Minergie voirzusehen.
2 Die Wärme- und Kälteversorgung ist vollständig üb13r erneuerbare Energien abzudecken.
3 Es sind wo möglich und sinnvoll re,ssourcenschonende ökologische Materialien
und Baustoffe wie mineralische Recyclingbaustoffe, nachwachsende organische
Baustoffe und generell schadstoffarme Materialien ,einzusetzen.
4 Auf den Dächern sind Photovoltaikanlagen vorzusel1en.
BURKHALTER DEF!UNGS AG 1 5
Art.23
lnvasive Neophyten
Art. 24
Inkrafttreten,
Etappierung, Änderung
5 Die Infrastruktur für die Elektromobilität ist konzeptionell zu planen und bedarfsgerecht umzusetzen. Für Abstellplätze von Motorfahrzeugen ohne Zugang zu einer
Ladestation sind im Minimum Leerrohre vorzusehen.
lnvasive, gebietsfremde Arten sind nicht zulässig.
7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1 Der Bebauungsplan tritt mit Genehmigung durch die Baudirektion in Kraft.
2 Die Umgebungsgestaltung und der Bau der Tiefgarage sind mit dem ersten Bauvorhaben über das ganze Areal zu realisieren.
3 Die Änderung oder Aufhebung bedarf des gleichen Verfahrens wie der Erlass des
Bebauungsplanes.
BURKHALTER DERUNGS AG 1 6
