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title: "Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Schaffhausen, dem Kanton Schaffhausen, und dem Trägerverein Jugendarbeit Schaffhausen tjs, betreffend Jugendarbeit in Schaffhausen"
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# Leistungsvereinbarung zwischen der Stadt Schaffhausen, dem Kanton Schaffhausen, und dem Trägerverein Jugendarbeit Schaffhausen tjs, betreffend Jugendarbeit in Schaffhausen

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Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. Oktober 2013) 1
Leistungsvereinbarung
zwischen der Stadt Schaffhausen, dem Kanton
Schaffhausen,
und dem Trägerverein Jugendarbeit
Schaffhausen tjs, betreffend
Jugendarbeit in Schaffhausen
vom 14. Dezember 2004
Der Stadtrat beschliesst:
1. Vorwort
1.1 Definitionen / Begriffserklärungen
In der Praxis werden die Begriffe Jugendkultur, Jugendpolitik,
Jugendarbeit, offene Jugendarbeit, aufsuchende Jugendarbeit, Quartierjugendarbeit und Jugendschutz oft falsch eingesetzt. Um Missverständnissen vorzubeugen, werden diese Begriffe
im Folgenden definiert:
Jugendkultur
Jugendkultur beinhaltet das gesamte gesellschaftliche Verhalten der Jugendlichen in verschiedenen Bereichen (Musik,
Kunst, Mode, Sprache, Wohnform usw.). Der Begriff Jugendkultur
ist übergeordnet und beschreibt etwas sehr Heterogenes. Ausserdem ist die Jugendkultur einem raschen und ständigen Wandel unterworfen.
Jugendpolitik
Oft wird Jugendpolitik mit Jugendarbeit synonym gebraucht,
doch sie spielt sich auf einer anderen Ebene ab, nämlich auf
der strategischen. Sie ist der Jugendarbeit übergeordnet und
schafft den Rahmen für die professionelle und ehrenamtliche Jugendarbeit. Es werden Einschätzungen vorgenommen, Ziele be-
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schrieben, Arbeitsinstrumente definiert und Rahmenbedingungen
geschaffen. Themen und Aufgaben der Jugendpolitik können zum
Beispiel sein:
 Bereitstellung von Angeboten für Jugendliche
 Einbringen des Themas «Jugend» in die politischen Prozesse
 Initialisierung und Begleitung von Leitbildprozessen
 Erarbeitung von Konzepten
 Erteilung von Leistungsaufträgen
 Schaffung von Infrastrukturen
 Permanente Weiterentwicklung von Zielen und Inhalten
 Partizipation der Jugendlichen.
Jugendarbeit
Jugendarbeit besteht aus Aktivitäten mit pädagogischen, entwicklungs-fördernden, sozialen und kulturellen Zielsetzungen.
Sie wird von Erwachsenen oder Jugendlichen für Jugendliche organisiert. Jugendarbeit hat einen animatorischen Charakter und
fördert konkrete Möglichkeiten zum Mitmachen und Mitbestimmen.
Sie befähigt einzelne Jugendliche und Gruppen, sich aktiv am sozialen, kulturellen und politischen Leben der Gesellschaft zu beteiligen. Damit spielt sie eine wichtige Rolle in der Prävention. Jugendarbeit umfasst offene Jugendarbeit, Verbandsjugendarbeit,
und Angebote für Jugendliche der verschiedenen Vereine. Jugendarbeit gewährleistet ein beratendes und therapeutisches Unterstützungsangebot für Jugendliche und deren Umfeld. Jugendarbeit ist
die operative Ebene der Jugendpolitik. Ihr kommt die Aufgabe zu,
die Ziele der Jugendpolitik in die Praxis umzusetzen. Zudem hat sie
die Funktion, die strategische Ebene (Jugendpolitik) mit Informationen über die Basis zu versorgen und auf Entwicklungen aufmerksam zu machen, die auf die jugendpolitischen Zielsetzungen Auswirkungen haben könnten. Die Jugendarbeit hat die Aufgabe, auf
Widersprüche zwischen Zielen und der Realität hinzuweisen und
entsprechende Lösungen oder mögliche Wege aufzuzeigen.
Offene Jugendarbeit
Offene Jugendarbeit will Jugendliche dabei anregen, unterstützen
und befähigen, ihre eigenen Interessen wahrzunehmen, in ihrem
Umfeld zu partizipieren und eigenverantwortlich erwachsen zu
werden. Sie richtet sich an alle Jugendlichen, unabhängig von Geschlecht, Herkunft und sozialer Zugehörigkeit. Ihre Angebote sind
im Gegensatz zur Verbandsjugendarbeit niederschwellig und unverbindlich.
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Aufsuchende Jugendarbeit
Aufsuchende Jugendarbeit ist die Umkehrung des Gastprinzipes
gegenüber der Jugendarbeit an einem festen Ort (z. B. Treff).
Fachpersonen suchen die Jugendlichen in Ihren verschiedenen informellen Treffpunkten im Quartier auf (z. B. Einkaufszentren,
Flussufer, Schulhäuser, Badeanstalt etc.). Sie sind Anlaufstelle bei
Fragestellungen verschiedenster Art, vermitteln und helfen bei der
Umsetzung ihrer Anliegen.
Quartierjugendarbeit
Quartierjugendarbeit ist offene Jugendarbeit z. B. in Form von Jugendtreffs und/oder aufsuchender Jugendarbeit, auf spezielle
Quartiere und Gebiete begrenzt.
Jugendschutz
Dieser umfasst die Aufgabenfelder im Frühbereich (0 bis 7 Jahre),
im Schulalter (7 bis 16 Jahre) und im Jugendalter (16 bis 18 Jahre).
Diese Aufgaben werden gesetzlich durch die Vormundschaftsbehörden, die Jugendanwaltschaft und die Schulpflegen abgedeckt
sowie durch den Sozialdienst des ED (als Jugend- und Familienberatungsstelle) wahrgenommen.
2. Rahmenbedingungen und Organisation
2.1 Rahmenbedingungen
1 In der Leistungsvereinbarung sind die Vorgaben der Stadt und
des Kantons Schaffhausen an den Trägerverein Jugendarbeit
Schaffhausen tjs aufgeführt. Die Leistungsvereinbarung dient gegenüber der Öffentlichkeit als Dokumentation der Zusammenarbeit
zwischen der Stadt, dem Kanton und dem tjs.
2 In der Leistungsvereinbarung sind u. a. Zielsetzungen und Leistungen der Arbeit des tjs festgehalten. Sie basieren auf dem Ist-
Zustand.
3 Aufgrund der beschränkten finanziellen und personellen Ressourcen (Basis Budget 2002) können gewisse Leistungen, welche zum
heutigen Zeitpunkt in der Jugendarbeit erforderlich wären, durch
den tjs nicht erbracht werden.
4 Das Jugendleitbild der Stadt Schaffhausen, bestehend seit
12.04.2003, dient als Grundlage.
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2.2 Organisation tjs
1 Als Subventionsgeber fungieren die Stadt (vertreten durch den
verantwortlichen Stadtrat) und der Kanton Schaffhausen (vertreten
durch den verantwortlichen Regierungsrat), als Leistungserbringer
dem Trägerverein Jugendarbeit Schaffhausen tjs.
2 Im Vorstand des Vereins nehmen drei Personen aus dem Grossen Stadtrat, eine Vertretung des Kantons, eine Kassierin, eine Aktuarin, eine Präsidentin und die Stellenleitung Einsitz. Der Vorsitz
des Vereins obliegt der Präsidentin. Die Führung der Fachbereiche
Jugendberatung und Jugendtreff <jam> obliegt der Stellenleitung.
Dies schliesst neu per 01.01.2005 befristet auch punktuelle Quartierjugendarbeit mit ein, welche teilweise durch personelle Ressourcen des tjs abgedeckt wird (siehe Punkt 4.3).
3 Die interne Organisation (Aufbau- und Ablauforganisation inkl.
personeller Anstellungen) ist im Rahmen der Leistungsvereinbarung Sache des Trägervereins (siehe Anhang Organigramm tjs).
4 Die Lokalitäten des Jugendtreffs <jam> an der Webergasse 4
stellt die Stadt dem tjs weiterhin zur Verfügung.
3. Zielsetzungen tjs
3.1 Generelle Zielsetzungen
Die Jugendarbeit des tjs (umfassend die Schwerpunkte Jugendberatung, und Jugendtreff <jam>) schafft für einen Teil
der Schaffhauser Jugendlichen und jungen Erwachsenen optimale Bedingungen für die persönliche Entwicklung und Lebensbewältigung.
Die Grundhaltung bei der Arbeit der MitarbeiterInnen tjs basiert
auf einem auf Selbständigkeit ausgerichteten Menschenbild.
Die politische und konfessionelle Neutralität ist in der Arbeit
gewährleistet.
Alle Gruppierungen von Jugendlichen sind gleichberechtigt
und haben den selben Zugang zu den Ressourcen des tjs.
In allen Bereichen des tjs wird die Gleichberechtigung von
Mädchen und Jungen sichtbar gemacht und gelebt.
Die Jugendarbeit des tjs unterstützt und fördert Entwicklungsprozesse, Eigenverantwortung und Partizipation der Jugendlichen auf vielen Ebenen und nimmt eine parteiliche Stellung für
deren Interessen ein.
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Entwicklungspsychologische und pädagogische Aspekte fliessen in die Arbeit des tjs ein.
Aktuelle fachliche Erkenntnisse und Standards in der Jugendarbeit und der soziokulturellen Animation werden berücksichtigt.
Die MitarbeiterInnen befassen sich mit Ursachen, Auswirkungen und Lösungsmöglichkeiten sozialer und psychischer Probleme Jugendlicher und ihres persönlichen Umfeldes.
Die MitarbeiterInnen des tjs unterstützen Jugendliche darin, ihre Ideen und Anliegen zu realisieren sowie am sozialen und
kulturellen Leben der Stadt Schaffhausen teilzunehmen.
Von Gruppierungen, welche klar rassistische und ausschliessende Tendenzen aufweisen, distanziert sich der tjs und setzt
Grenzen.
Der tjs kooperiert mit anderen für Jugendliche wichtigen Institutionen / Organisationen und arbeitet vernetzt.
Angebot und Leistungen sind für alle Ansprechpartner des tjs
(Jugendliche und Institutionen) gut erreichbar und bekannt.
Bevölkerung und Behörden werden laufend in adäquater Form
über die Aktivitäten des tjs informiert.
Das Team der ausgewiesenen und professionellen Jugendarbeitenden des tjs sieht sich in der Mittlerrolle zwischen Erwachsenen und Jugendlichen. Diese Mittlerrolle soll aber auch
in der Beziehung der Jugend unter sich zum Tragen kommen.
3.2 Zielsetzungen Jugendberatung
Die Jugendberatung bietet ein niederschwelliges Beratungs-,
Therapie- und Unterstützungsangebot für Jugendliche und deren Bezugspersonen an, wobei sich das Beratungsangebot an
den Bedürfnissen der Jugendlichen orientiert. Bei Bedarf werden Jugendliche an entsprechende andere Fachstellen der
Stadt bzw. des Kantons weiterverwiesen.
Jugendliche finden ausgebildete und erfahrene Ansprechpersonen vor, die sie bei persönlichen Fragestellungen beraten.
3.3 Zielsetzungen Jugendtreff <jam> (zentral)
Offene Angebote im Jugendtreff <jam> werden in Form von
geschlechts-, kultur- und altersspezifischen Veranstaltungen
durchgeführt und sind bedürfnisorientiert.
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Das Angebot im Jugendtreff <jam> ist allen Jugendlichen zugänglich, wobei eine Durchmischung angestrebt wird. Der respektvolle Umgang zwischen den Geschlechtern und Kulturen
wird gefördert.
Jugendliche finden ausgebildete und erfahrene Ansprechpersonen vor, die sie während Ihrer Anwesenheit, bei
Projekten und/oder persönlichen Fragestellungen begleiten,
anleiten, unterstützen und/oder beraten.
3.4 Zielsetzungen Quartierjugendarbeit
(dezentral)
Quartierjugendarbeit kann in Form von dezentraler Jugendarbeit in Schaffhauser Aussenquartieren geleistet werden.
Diese Arbeit erfolgt durch Mitarbeitende des Jugendtreff
<jam>. U. a. in Koordination mit Fachstellen (Fachstelle für Jugendarbeit etc.) und anderen in den Quartieren tätigen Gremien.
Die Quartierjugendarbeit richtet sich nach Bedarfslage, Möglichkeiten des Quartiers und den jeweiligen Zielgruppen. Sie
orientiert sich primär an den Bedürfnissen und Ressourcen der
Jugendlichen vor Ort.
Quartierjugendarbeit hat 2005/2006 eine Pilotfunktion und
dient unter anderem dazu, erste Erfahrungen mit dezentraler
Jugendarbeit zu sammeln. Dies im Hinblick auf eine Ausweitung auf weitere Quartiere und/oder andere Schaffhauser Gemeinden.
3.5 Zielsetzungen Stellenleitung
Die Stellenleitung erreicht eine wirtschaftliche Betriebsführung
durch klare Umschreibung der an die zwei Fachbereiche (Jugendberatung und offene Jugendarbeit) gestellten Anforderungen und Aufgaben. Bezüglich der Ausweitung Quartierjugendarbeit werden Erfahrungen gesammelt.
Die Fachbereiche werden durch die Stellenleitung koordiniert.
Die Stellenleitung gewährleistet fortschrittliche und adäquate
Arbeitsbedingungen, schafft dadurch Voraussetzungen für einen reibungslosen Betriebsablauf und einen rationellen Personaleinsatz.
Das kostenbewusste Arbeiten wird durch die Stellenleitung gefördert, ohne dabei die Leistungsfähigkeit zu beeinträchtigen.
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Die Stellenleitung aktiviert die Vernetzung und Koordination
mit anderen Institutionen und Fachstellen und ist zugleich Anlaufstelle. Sie vertritt die Leistungen des tjs in der Öffentlichkeit.
Die Stellenleitung schafft durch Ihren kooperativen Führungsstil ein gutes Arbeitsklima und hält die Fluktuation dadurch
möglichst tief.
4. Leistungen tjs
4.1 Leistungen Jugendberatung
Beratung / Therapie / Unterstützung
Die Jugendberatung bietet ein niederschwelliges Beratungsangebot an; der Schwerpunkt liegt bei Kurzzeitberatungen.
Das Angebot für die erwachsenen Bezugspersonen umfasst
Einzel-, Eltern-, Paar-, und Familienberatung inkl. Kurzzeittherapien. Wenn nötig und/oder aufgrund gesetzlicher Vorgaben
erforderlich, werden Ratsuchende an Fachstellen weitervermittelt.
Jugendliche mit psychischen und/oder sozialen Problemen
werden unter fachkundiger Anleitung befähigt, konflikthafte
Lebenssituationen möglichst selbständig zu bewältigen.
Die Dienstleistungen sind rasch verfügbar.
Auf Anfragen und Anliegen der Jugendlichen wird nach Möglichkeit eingegangen.
Zielgruppe / Einzugsgebiet
Das Angebot steht Jugendlichen bzw. jungen Erwachsenen
von 12 bis 22 Jahren kostenlos zur Verfügung, sofern eine
Kostenbeteiligung nicht möglich ist. Erwachsene Bezugspersonen von Jugendlichen werden entsprechend den Fragestellungen miteinbezogen. Die Kostenbeteiligung ist nach Einkommen geregelt.
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Öffnungszeiten
Die Öffnungszeiten der Jugendberatung entsprechen den aktuellen Bedürfnissen, zur Zeit Montag bis Freitag von 10.00 bis
18.00 Uhr. Die Bedürfnisse werden laufend überprüft; entsprechend erfolgen Anpassungen.
Kooperation / Vernetzung / Information
Die Jugendberatung unterstützt die Fachleute im Jugendtreff
bei anstehenden Fragestellungen aus dem Jugendtreffalltag.
Jugendliche und Erwachsene werden regelmässig in geeigneter Form über die Aktivitäten und Projekte der Jugendberatung
informiert.
Fachlichkeit / Befähigung / Kosten
Die MitarbeiterInnen bringen ein hohes fachliches Niveau in
Jugendarbeit mit und bilden sich laufend fort (Abschluss/Studium Psychologie, Psychopathologie und Entwicklungspsychologie, familientherapeutische Ausbildung, psychotherapeutische Weiterbildung).
Die Jugendberatung arbeitet mit überprüfbaren Jahreszielsetzungen (durchgeführte Beratungen etc.).
Die rasch wandelnden Tendenzen und Entwicklungen werden
berücksichtigt (Magersucht, Selbstverletzungen etc.).
Die Leistungen werden mittels Honorarblatt der Jugendberatung verrechnet (insbesondere ausserkantonale Fälle).
4.2 Leistungen Jugendtreff <jam> (zentral)
Animation / Betreuung / Unterstützung
Im Jugendtreff <jam> werden geschlechts-, kultur- und altersspezifische Veranstaltungen durchgeführt.
Während den Öffnungszeiten werden die Jugendlichen durch
die JugendarbeiterInnen betreut.
Die MitarbeiterInnen des Jugendtreffs beraten und unterstützen Jugendliche bei der persönlichen Lebensbewältigung.
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Auf Anfragen und Anliegen der Jugendlichen wird eingegangen.
Ein wöchentliches Angebot für Mädchen ist fester Bestandteil
im Jugendtreff.
Personelle Doppelbesetzungen sind, bedingt durch die Steigerung der Besucherzahlen und der Unübersichtlichkeit des Jugendtreffs (4 Stockwerke), während den Öffnungszeiten unumgänglich.
Die Gleichberechtigung von Mädchen und Jungen wird sichtbar umgesetzt.
Die Jugendlichen erhalten durch die MitarbeiterInnen die Möglichkeit, Kompetenzen in verschiedenen Bereichen zu erwerben, zu erweitern und anzuwenden.
Jugendliche werden im Jugendtreff in Planung und Durchführung von Aktionen und Projekten angeleitet. Jugendlichen
werden Möglichkeiten geboten, ihre kreativen Fähigkeiten
auszuprobieren und zu verbessern. Durch Mitarbeit in verschiedenen Projektgruppen können durch die Jugendlichen
wichtige Sozialkompetenzen erworben werden.
Beziehungsarbeit und Gesprächsangebote sind Grundlagen
der praktischen Arbeit.
Zielgruppe / Einzugsgebiet
Die Zielgruppe im Jugendtreff sind Jugendliche zwischen 13
bis 17 Jahren.
Öffnungszeiten
Es wird ein offener Treffpunkt mit regelmässigen Öffnungszeiten flexibel betrieben (auf Basis Ganzjahresarbeitszeit der Mitarbeitenden). Die Bedürfnisse werden laufend überprüft, entsprechend erfolgen die Anpassungen.
Lebensräume / Räume / Infrastruktur
Der Jugendtreff <jam> bietet Räume ohne Konsumationszwang für ein ungezwungenes Zusammentreffen der Jugendlichen sowie für jugendspezifische Veranstaltungen.
Den Jugendlichen werden weitgehende Mitgestaltungsmöglichkeiten bzw. Beteiligungs- und Gestaltungsräume eingeräumt.
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Die Räume sind mit der notwendigen Infrastruktur eingerichtet,
welche als Grundangebot zur Verfügung stehen: Café als
Treffpunkt, Tanzraum, Billard- Raum, sowie Dart, Tischfussball, Spielangebote (Karten etc.) und Zeitungen/Heftli.
Ein kleiner Kiosk mit alkoholfreien Getränken und Snacks steht
zur Verfügung.
Der Jugendtreff <jam> bietet die Benutzung eines Internet-
Cafes mit der notwendigen Infrastruktur gegen ein Entgeld an.
Es gibt Gestaltungs- und Begegnungsräume, welche von verschiedenen Jugendlichen benutzt werden.
Jugendliche übernehmen Verantwortung für Räume, die ihnen
zur Verfügung gestellt werden, indem sie sich an der Mitgestaltung beteiligen.
Im Sommer ist der Jugendtreff <jam> über 5 bis 6 Wochen geschlossen (auf Basis Ganzjahresarbeitszeit der Mitarbeitenden). Diese Zeit wird durch die MitarbeiterInnen genutzt für Ferienbezug oder Erledigung von „Backoffice“-Arbeiten.
Kooperation / Vernetzung / Information
Triage, Weiterleitung und Vermittlung der Jugendlichen an Jugendberatung.
Jugendliche und Erwachsene werden regelmässig in geeigneter Form über die Angebote, Aktivitäten und Projekte des Jugendtreffs <jam> informiert.
Fachlichkeit / Befähigung / Kosten
Die MitarbeiterInnen bringen ein hohes fachliches Niveau in
Jugendarbeit mit und bilden sich laufend fort (Abschluss/Studium einer Fachhochschule für Soziale Arbeit, Soziokulturelle Animation, Studium in Sozialpädagogik u. a.).
Der Jugendtreff-Betrieb wird durch weibliche und männliche
Fachpersonen gewährleistet, damit bei den Jugendlichen geschlechtsspezifische Fragestellungen entsprechend unterstützt
werden können.
Der Jugendtreff <jam> arbeitet mit überprüfbaren Jahreszielsetzungen bei welchen Tendenzen und Trends berücksichtigt
werden (siehe auch Jugendberatung, Punkt 4.1).
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4. 3. Leistungen Quartierjugendarbeit (dezentral)
Animation / Betreuung / Unterstützung
Der tjs führt 2005/2006 ein Pilotprojekt "dezentrale Jugendarbeit"
durch. Dafür stehen jährlich ca. 700 Arbeitsstunden zur Verfügung.
Folgende Leistungen werden erbracht:
Beziehungsarbeit mit Zielgruppen Jugendlicher im Quartier
(Aufbau von Kontakten, regelmässige Präsenz an Treffpunkten
sowie themenunspezifische Präsenz).
Bedürfnisabklärung bei den Zielgruppen vor Ort.
Unterstützung Jugendlicher bei der Umsetzung ihrer Ideen,
Projekte und Anliegen.
Unterstützung von jugendkulturellen Veranstaltungen inner-
und/oder ausserhalb des Quartiers.
Kommunikation und Zusammenarbeit mit allen relevanten
PartnerInnen (Fachstelle für Jugendarbeit, Quartierorganisationen, Eltern, Schulen, Verwaltung etc.).
Fachlichkeit / Befähigung / Kosten
Die Leistungen werden durch die MitarbeiterInnen des Jugendtreffs <jam> in Zusammenarbeit mit relevanten PartnerInnen
erbracht.
Die Leistungen werden bei gleich bleibendem Budget (Punkt
5) erbracht, was eine Reduktion der Leistungen Jugendtreff
<jam> (Punkte 4.2) mit sich zieht.
4.4 Leistungen Stellenleitung
Information / Öffentlichkeitsarbeit / Vernetzung
Die Stellenleitung informiert Gremien und Bereiche sowie die
Öffentlichkeit über Dienstleistungen und Fragestellungen der
Fachbereiche Jugendtreff <jam> (inkl. definierter/vereinbarter
Quartierjugendarbeit) und Jugendberatung (Beratungs-,
Grund-, Zusatzangebote und aktuelle Jugendthemen/-trends).
Die Stellenleitung setzt sich für Vernetzung und Koordination
mit anderen Institutionen und Fachstellen aktiv ein.
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Management / Unterstützung
Die Stellenleitung setzt die finanziellen Mittel nach budgetierten und durch den Vorstand genehmigten Vorgaben ein.
Die Stellenleitung gewährleistet das Kosten/Nutzen-Verhältnis
einzelner Dienstleistungen in Jugendberatung und Jugendtreff
<jam> (inkl. definierter/vereinbarter Quartierjugendarbeit). Die
Stellenleitung koordiniert die Aufgaben und Aktivitäten der
Fachbereiche.
Die Leitung unterstützt und begleitet die MitarbeiterInnen bei
der Umsetzung ihrer fachlichen Zielsetzungen in Form von regelmässigen Besprechungen.
Bei Bedarf erfolgt die Unterstützung der Stellenleitung durch
Mitarbeit bei einzelnen Aktivitäten.
Der Verwaltungsaufwand ist auf ein Minimum begrenzt.
Die Stellenleitung führt mit allen MitarbeiterInnen regelmässige
Gespräche durch (Management by Objectives). Sie dienen der
Qualifikation und Optimierung der Arbeitsweise und der persönlichen Weiterentwicklung.
Fachlichkeit / Befähigung / Kosten
Die Stellenleitung verfügt über einen Leistungsausweis in den
Bereichen Management, Konfliktmanagement und/oder Sozialarbeit / -pädagogik.
Die Führung der Fachbereiche wird durch die Stellenleitung
professionalisiert und den Mitarbeitenden die notwendige Unterstützung in geeigneter Form geboten.
Sie fördert und motiviert die Mitarbeitenden und ist für die geeignete Aus- und Weiterbildung verantwortlich.
5. Finanzierung (ab Budget 2002)
1 Die Stadt Schaffhausen bzw. der Kanton erbringen dem Trägerverein die folgenden finanziellen Leistungen pro Jahr:
Stadt Fr. 390'000.--
Kanton Fr. 92'000.--
Diese Leistungen werden nur unter der Voraussetzung der Genehmigung durch die zuständigen politischen Entscheidungsträger
im Rahmen des jeweiligen ordentlichen Budgetprozesses erbracht.
2 Das Kostendach darf durch den tjs nicht überschritten werden.
Nicht ausgeschöpfte Finanzmittel sind wie folgt zu behandeln:
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1/3 des Überschusses bleibt beim tjs. Der Rest von 2/3 wird transitorisch verbucht, dass heisst dementsprechend reduzieren sich anteilmässig der städtische und der kantonale Beitrag im folgenden
Jahr.
3 Der tjs arbeitet mit einem Jahresbudget, welches vom Vorstand
tjs genehmigt wird.
4 Weitere Zuwendungen / Subventionen erfolgen, wie im Vereinsbudget detailliert ersichtlich, durch diverse Gemeinden und in Form
von Mitgliederbeiträgen.
6. Reporting und Controlling
1 Stadtrat und Regierungsrat erhalten jährlich einen Tätigkeitsbericht des tjs mit Bilanz und Erfolgsrechnung. Diese Dokumente
werden auch der Zentralverwaltung der Stadt Schaffhausen zugestellt.
2 Die Stellenleitung des Trägervereins Jugendarbeit Schaffhausen
tjs ist für die Umsetzung der Leistungsvereinbarung verantwortlich.
Die Zielerreichung wird vom Vorstand anhand der Jahreszielsetzungen und Statistiken überprüft.
3 Die von Stadtrat und Erziehungsdepartement bestimmten zuständigen Personen überprüfen mindestens einmal im Jahr die Erfüllung der Leistungsvereinbarung. Die Rechnung des Vereins wird
von den gewählten Revisoren der städtischen und kantonalen Finanzkontrolle jährlich geprüft.
7. Anpassung der Leistungsvereinbarung
1 Grundsätzliche Änderungen der Leistungsvereinbarung erfolgen
mit allseitigem Einverständnis der drei Vertragsparteien. Gründe
dafür können unter anderem eine veränderte Bedarfslage, strukturelle Änderungen (Einführung der WoV) oder politische Vorgaben
sein.
2 Die jährliche Überprüfung erfolgt jeweils im Mai, um eventuelle
Änderungen rechtzeitig in den Budgetprozess von Stadt und Kanton einzubringen.
8. Dauer der Vereinbarung / Kündigung
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1 Die bisherige Leistungsvereinbarung war auf drei Jahre befristet
und trat per 1. Januar 2002 in Kraft.
2 Die vorliegende Leistungsvereinbarung ersetzt diejenige vom
01.01.2002 und wird auf vorerst zwei Jahre befristet (01.01.2005
bis 31.12.2006), da zum Thema Quartierjugendarbeit Erfahrungen
(Pilotfunktion) gesammelt werden müssen.
3 Sie kann vor Ablauf dieser Dauer unter Beachtung einer Kündigungsfrist von vier Monaten auf Ende eines Kalenderjahres aufgelöst werden.
