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title: "Regierungsratsverordnung über 2 Naturschutzgebiete in Buus"
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provisions: 6
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# Regierungsratsverordnung über 2 Naturschutzgebiete in Buus

## § 1 {#par_1}

1 Die beiden Naturschutzgebiete nordöstlich vom Hof Stockacher im Gebiet
Seematten-Holl, Buus, Teile der Parzelle Nr. FR 22.10 (ca. 60 a) und Parzelle
Nr. FR 216.136 a. 4 (ca. 5 a), im Eigentum der Einwohnergemeinde Buus, werden in das Inventar der geschützten Naturdenkmäler aufgenommen.

## § 2 {#par_2}

1 Das Schutzziel besteht in der ungeschmälerten Erhaltung und natürlichen
Weiterentwicklung von Flora und Fauna sowie der Kalktuffkaskade.

## § 3 {#par_3}

1 Alle das Schutzziel beeinträchtigenden Massnahmen sind zu unterlassen,
insbesondere das Pflücken, Ausgraben und Einbringen von Pflanzen sowie
das Fangen, Stören, Töten und Aussetzen von Tieren, die nicht jagdbar sind.
2 Das Landen mit Helikoptern (ausser in Notfallsituationen) sowie das Befliegen
mit Modellflugzeugen oder Drohnen sind verboten. Als Ausnahme von diesem
Verbot bleibt das Befliegen mit Modellflugzeugen oder Drohnen für behördliche
und wissenschaftliche Zwecke gewährleistet. Vorgängig ist zwingend eine Bewilligung bei der kantonalen Naturschutzfachstelle einzuholen. *

## § 4 {#par_4}

1 Veränderungen in den Schutzgebieten dürfen nur mit dem Einverständnis
und unter Aufsicht des Amtes für Naturschutz und Denkmalpflege vorgenommen werden.

## § 5 {#par_5}

1 Aufsicht, Pflege und Unterhalt obliegen dem Natur- und Vogelschutzverein
Buus. Der Gemeinderat kann diese Aufgaben nötigenfalls durch Gemeindearbeiter ausführen lassen oder diese Pflichten anderweitig delegieren.
1) GS 22.641, SGS 790.1
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.460
2 790.408

## § 6 {#par_6}

1 Die Jagd- und Fischpachtverträge der Gemeinde Buus bleiben wie bis anhin
in Kraft und erfahren durch die Unterschutzstellung der beiden Gebiete keine
Einschränkung.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.460
3 790.408
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
01.04.1980 01.04.1980 Erlass Erstfassung GS 27.460
27.08.2024 28.09.2024 § 3 Abs. 2 eingefügt GS 2024.057
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.460
4 790.408
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 01.04.1980 01.04.1980 Erstfassung GS 27.460
§ 3 Abs. 2 27.08.2024 28.09.2024 eingefügt GS 2024.057
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 27.460
