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title: "Dekret über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2025 im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fonds"
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place: "Valais"
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kind: decree
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number: "612.2"
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language: de
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status: consolidated
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provisions: 2
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# Dekret über die Anwendung der Bestimmungen über die Ausgaben- und Schuldenbremse im Rahmen des Budgets 2025 im Zusammenhang mit der Verwaltung der Fonds

## Art. 1 {#art_1}

Zweck
1 Ziel dieses Dekrets ist es, einige gesetzliche Bestimmungen im Zusammenhang mit Einlagen in Spezialfinanzierungen und Fonds zu ändern, damit
das in der Kantonsverfassung vorgesehene Ziel eines finanziellen Gleichgewichts erreicht werden kann.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
612.2

## Art. 2 {#art_2}

Besondere Bestimmungen
1 Gibt es bei Abschluss der vom Dekret betroffenen Rechnungsjahre einen
Ertrags- und Finanzierungsüberschuss, so wird der Überschuss vorrangig
und proportional dem Fonds zur Vorausfinanzierung des Kapitals der FMV
SA, dem Fonds für den Rückkauf von Wasserkraftanlagen und dem Solidaritätsfonds für Energie und Wasser zugewiesen. Ein allfällig verbleibender
Überschuss wird anschliessend für eine Einlage in die Fonds verwendet, die
vom Einfrieren der Verzinsung betroffen sind, sofern eine vollständige Verzinsung möglich ist.
612.2
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Quelle Publikation
14.11.2024 01.01.2025 Erlass Erstfassung RO/AGS 2024-147
612.2
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Quelle Publikation
Erlass 14.11.2024 01.01.2025 Erstfassung RO/AGS 2024-147
