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title: "Ordnung für das Gesundheitszentrum Riehen"
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provisions: 5
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# Ordnung für das Gesundheitszentrum Riehen

## § 1 {#par_1}

Grundsatz
1 Die Einwohnergemeinde Riehen sorgt für die Einrichtung und den Betrieb eines ambulanten Gesundheitszentrums in Riehen mit Notfallabdeckung und ergänzendem stationären Angebot im Bereich der
Betagten- und Krankenpflege.

## § 2 {#par_2}

Vernetzung mit anderen Dienstleistungen
1 Das Gesundheitszentrum bildet Teil eines gut vernetzten Angebots von vielfältigen medizinischen
und pflegerischen Dienstleistungen sowie Aktivitäten zur Gesundheitsförderung.

## § 3 {#par_3}

Koordination mit dem Kanton
1 Der Gemeinderat sorgt für die erforderliche Koordination mit dem Kanton, namentlich was die akutmedizinische Spitalversorgung der Riehener Bevölkerung betrifft.

## § 4 {#par_4}

Trägerschaft und Beiträge der Einwohnergemeinde
1 Die Einwohnergemeinde kann sich an der Trägerschaft des Gesundheitszentrums beteiligen.
2 Sie kann ferner Deckungsbeiträge an gemeinwirtschaftliche Leistungen des Gesundheitszentrums,
wie beispielsweise erweiterte Öffnungszeiten, Notfallabdeckung oder Hausbesuche, gewähren. Das
Nähere wird in einem Leistungsauftrag geregelt.

## § 5 {#par_5}

Schlussbestimmungen
1 Der Gemeinderat erlässt die nötigen Ausführungsbestimmungen in einem Reglement und bestimmt
den Zeitpunkt der Wirksamkeit dieser Ordnung. 1)
2 Mit dem Wirksamwerden dieser Ordnung wird die Ordnung für das Spital Riehen vom 29. Oktober
2008 2) aufgehoben.
Publikation und Volksabstimmung
Dieser Beschluss wird publiziert und den Stimmberechtigten mit der Empfehlung auf Verwerfung der
Initiative und Annahme des Gegenvorschlags zum Entscheid vorgelegt. 3) Wird die Initiative zurückgezogen, so unterliegt die Ordnung für das Gesundheitszentrum Riehen dem Referendum.
1) Wirksam seit 1. 1. 2010.
2) RiE 332.400. (Titel und Datum redaktionell berichtigt.)
3) Angenommen in der Gemeindeabstimmung vom 6. 9. 2009.
Gesundheitszentrum: Ordnung RiE 332.400
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
17.06.2009 01.01.2010 Erlass Erstfassung KB 20.06.2009
Gesundheitszentrum: Ordnung RiE 332.400
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 17.06.2009 01.01.2010 Erstfassung KB 20.06.2009
