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title: "Nr. 7001 - Foyer zwischen Gubelstrasse - Aabachstrasse - Landis + Gyr - Strasse und SBB-West"
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# Nr. 7001 - Foyer zwischen Gubelstrasse - Aabachstrasse - Landis + Gyr - Strasse und SBB-West

## text {#text}

1:500
PLANNR: 7001
ERSETZT TEILWEISE PLAN NR. 7151
DATUM : 06. MAI 2008/ 13. OKTOBER 2008
VOM STADTRAT ZUR VORPRUFUNG EINGEREICHT AM: 20. MAI 2008
VON DER KANTONALEN BAUDIREKTION VORGEPRUFT AM: 4. SEPTEMBER 2008
GGR - VORLAGE NR: 2010
VOM: 6. JANUAR 2009
VOM STADTRAT VERABSCHIEDET AM: 6. JANUAR 2009
1. OFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT1. PUPLIKATION IM AMTSBLATT
NR: 12,13 VOM: 20. MARZ 2009 BIS: 20. APRIL 2009
VOM: 20. UND 27. MARZ 2009
ZIFFER: 1544 UND 1675
VOM GROSSEN GEMEINDERAT BESCHLOSSEN AM: 30. JUNI 2009
DIE PRASIDENTIN: DER STADTSCHREIBER:
ISABELLE REINHART ARTHUR CANTIENI
2. PUPLIKATION IM AMTSBLATT 2, OFFENTLICHE AUFLAGE AUF DEM BAUDEPARTEMENT
NR: 27 UND 28 VOM: 3. JULI 2009 BIS: 3. AUGUST 2009
VOM: 3. UND 10. JULI 2009
ZIFFER: /
- v — /7
Von der Baudirektion genehmigt am: Der Baudirektor: S [
Zug, 27 Nov. 2009 g |
LEGENDE
GENEHMIGUNGSINHALT
EEER BEBAUUNGSPLANPERIMETER
(A X XX J ABGRENZUNG TEILGEBIET B |
BAU MITTE
BAU WEST
HOCHHAUS
BAU BESTEHEND
TEILGEBIET B
NEUE BAULINIE ZU GENEHMIGEN
AUFZUHEBENDE BAULINIE ZU GENEHMIGEN
4 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULASSIG)
TRAUFHOHE BZW. OK BRUSTUNG MAX. 435.50 M.U.M.
FIRSTHOHE MAX. 438.50 M.U.M.
WOHNANTEIL MAX. 50 %, AGF MAX. 14'000 M2
8 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULASSIG)
TRAUFHOHE BZW. OK BRUSTUNG MAX. 450.80 M.U.M.
FIRSTHOHE MAX. 454.30 M.U.M.
WOHNANTEIL MAX. 20 %, AGF MAX. 13'200 M2
21 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULASSIG)
TRAUFHOHE BZW. OK BRUSTUNG MAX. 501.00 M.U.M.
FIRSTHOHE MAX. 505.00 M.U.M.
WOHNANTEIL MIND. 60 % .,
AGF MAX. 14’200 M2 (FLACHE EINES ALLFALLIGEN TECHNIKGESCHOSSES
IST NICHT ZUR AGF ANZURECHNEN)
AGF/GESCHOSS MAX. 675 M2/ EG, 1. + 2. OG MAX. 850 M2
21. GESCHOSS MIT TEILWEISE OFFENTLICHER NUTZUNG
8 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULASSIG)
FIRSTHOHE MAX. 450.00 M.U.M.
WOHNANTEIL MAX. 20 %, AGF MAX. 10'000 M2
8 VOLLGESCHOSSE (ATTIKAGESCHOSS NICHT ZULASSIG)
TRAUFHOHE BZW. OK BRUSTUNG MAX. 450.80 M.U.M.
FIRSTHOHE MAX. 454.30 M.UM.
WOHNANTEIL MAX. 20 %, AGF MAX. 19'000 M2
UNTER EINHALTUNG DER MAXIMALEN GEBAUDEHOHE UND GESCHOSSZAHL
SIND DIE GESCHOSSHOHEN FREI BESTIMMBAR.
DIE MAXIMAL ZULASSIGE BAUMASSE ERGIBT SICH AUS DEN
BESTIMMUNGEN ZU DEN EINZELNEN BAUFELDERN.
71 BEREICHFURTIEFGARAGE
000 oo UNENTGELTLICHES OFFENTLICHES FUSSWEGRECHT
oooao UNENTGELTLICHES OFFENTLICHES FAHRWEGRECHT FUR FAHRRADER
EINHEITLICHE AUSSENRAUMGESTALTUNG GEMASS UMGEBUNGSPLAN ARBORETUM
VOM 13. OKTOBER 2008
OFFENE WASSERFUHRUNG DES SIEHBACHS IM RAHMEN DES GESAMTKONZEPTS
AUSSENRAUM, LAGE SCHEMATISCH.
DIE NOTWENDIGKEIT EINER ARKADE FUR EINEN AUSBAU DES KNOTENS AABACHSTRASSE/
GUBELSTRASSE IST MIT DEM KANTONALEN TIEFBAUAMT ZU KLAREN.
Bz
AV
EIN- + AUSFAHRT BESUCHERPARKPLATZE, ZU- UND ANLIEFERUNG, LAGE SCHEMATISCH
ZUFAHRT GS 434 + 4572 UND ZUFAHRT TG OST
i
EIN-
UND
AUSFAHRT
IM
RECHTSABBIEGEVERKEHR;
NUR
FUR HOTELVORFAHRT, ANLIEFERUNG
UND
BESUCHERPARKPLATZE
ZULASSIG, MIT
MASSNAHMEN
FUR KONFLIKTARME
QUERUNG
DER BUSSPUR UND LANGSAMVERKEHRSVERBINDUNGEN
81ma.M.
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RRB\{9.1
W INFORMATION
ANA
—(F)— _ FEUERWEHRZUFAHRT
FAHRRADABSTELLPLÄTZE
BEREICH FÜR EIN- UND AUSFAHRTEN
TIEFGARAGE
ANLIEFERUNG
84.50
m
GENEHMIGTE BAULINIE
GENEHMIGTE ARKADENBAULINIE
KÜNFTIGE GLEISEACHSE 8
ABZUBRECHENDE GEBÄUDE
INTERESSENSGRENZE SBB
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23 m
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Kundenparkpiags
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KONZEPTE AABACHSTRASSE UND GUBELSTRASSE
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GUBELSTRASSE
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12,07.1994
BESTIMMUNGEN
1. Zweck / Ziel
11 Der Bebauungsplan Foyer regelt gut aufeinander abgestimmte Gebäudevolumen unter Einbezug der bestehenden
Bauten. Er akzentuiert den Zugang zum neuen Stadtteil Landis + Gyr und ordnet besucherorientierte Nutzungen im
Umfeld des Bahnhofes und entlang der Strassen an. Weiter regelt der Plan die Realisierung eines einheitlich gestalteten,
grosszügigen öffentlich zugänglichen Freiraums.
1.2 Der Bebauungsplan ist in die Teilgebiete A und B gegliedert. Das Teilgebiet A ist baureif und enthält die entsprechenden
detaillierten Regelungen. Das Teilgebiet B ist noch nicht baureif. Für die Überbauung des Teilgebiets B sind die detaillierten
Regelungen bei Bedarf auszuarbeiten. Der Bebauungsplan Foyer, Plan Nr. 7001, ist im ordentlichen Verfahren zu ergänzen.
2. Nutzung
Aligemein sind méssig stérende gewerbliche Nutzungen, Dienstleistungen und Wohnen zuldssig.
Im Hochhaus sind zusétzlich Hotel- und Restaurantnutzungen zuléssig.
In den Erdgeschossen an der Dammstrasse (Teilgebiet B und Hochhaus) sind publikumsorientierte Nutzung anzuordnen,23
SO dass ein attraktiver und belebter Umgebungsbereich entsteht.
3. Aussenraum
Der Umgebungsplan Arboretum vom 13. Oktober 2008 ist für die weitere Bearbeitung als Konzept verbindlich und| 3.1
| stellt einen Bestandteil dieses Bebauungsplanes dar.
3.10
32 Das ganze Teilgebiet A st als grossflachiger Platz zu gestalten. Die Platzfléche beinhaltet einen durchgehenden Belag
(natdrlich wirkender Asphalt mit speziellen Zuschlagstoffen und Oberflachenbehandlung) und frei geformte Intarsien
aus Pflanzenbereichen und Rasenfléachen.
3.3 Die verschiedenen Platzbereiche ergeben jeweils ein Vegetationsbild unterschiedlicher Baumarten. Der Platanenbestand ist
in Teilbereichen zu erhalten; er wird in Rasenmulden angeordnet.
3.4 Die Uberschittungen im Bereich der Tiefgaragen sind so zu modellieren, dass eine gute Gesamtwikung entsteht.
35 Der Innenhof des Baus Mitte ist begehbar. Es sind mindestens drei Durchstiche der Tiefgarage von mindestens 6 m2 fur
die Pflanzung grésserer Baume zu erstellen.
3.6 Der Siehbach ist ein gestalterisches Element. Er wird soweit méglich frei gelegt. Wo er nicht offen geführt werden kann, muss
der Bachverlauf an der Oberfléche ablesbar sein. Sohle, Böschung und Seitenrénder sind fugenreich auszugestalten.
Der Bachlauf ist mit standortgerechter Initialpflanzung zu ergänzen.
3.7 Das auf Dach- und Belagsflachen anfallende Meteorwasser ist in Kiespackungen und Füllkörperrigolen unter den
Belagsflachen und in Randbereichen der Vegetationsfléchen zu speichern und verzégert abzugeben. Die Bauweise
der Speicherelemente muss gewahrleisten, dass ein Teil des Wassers den Pflanzen verfiigbar wird.
3.8 Der ganze Freiraum ist öffentlich zugénglich. Vorbehaltiich der Bedurfnisse spezifischer Erdgeschossnutzungen
darf der Aussenraum nicht abgegrenzt werden (Ausnahme Innenhof Bau Mitte). Einschrankungen der Zuganglichkeit
zur Gewahrleistung der Sicherheit und Ordnung sind in Absprache mit der Stadt Zug méglich.
Mit dem Baugesuch des ersten Bauvorhabens ist ein detaillierter Umgebungsplan für das ganze Teilgebiet A basierend auf
dem Umgebungsplan Arboretum vom 13. Oktober 2008 einzureichen. Dieser ist für alle weiteren Bauvorhaben verbindlich.
Spétestens zusammen mit der Erschliessung des Hochhauses ist die Neugestaltung des Platanenplatzes entsprechend
den Vorgaben des Umgebungsplans zu realisieren.
3.11 Der Umgebungsplan Arboretum ist bei der Entwicklung des Teilgebiets B entsprechend zu ergénzen.
4. Gestaltung der Bauten
Bauten und Anlagen sind so zu konzipieren, dass beziiglich Massstéblichkeit, Formensprache, Gliederung, Materialwahl
und Farbgebung eine sehr gute Gesamtwirkung erzielt wird. Dachaufbauten und Installationen auf Flachdachern sind nur
zulässig, wenn der Standort technisch bedingt ist. Sie sind in die Dachgestaltung einzubeziehen. Bei guter Einordnung in
die Dachgestaltung kénnen Ausnahmen bewilligt werden. Flachdécher sind naturnah zu begriinen.
" 4.2 Der Neubau Mitte kann durchgängig gebaut werden. Es sind Durchbrüche zu allen vier Seiten hin (Norden, Osten, Stiden,
Westen) von max. 6.0 m Breite zulässig. Die Fassaden sind aussen bündig auf die Grenze des Baufeldes zu stellen.
4.3 Das aussere Erscheinungsbild des Hochhauses ist in Varianten zu erarbeiten und in enger Zusammenarbeit mit der
Staditbildkommission zu entwickeln. Die hohen Anforderungen geméss des Kantonalen Richtplanes (S 3.1.3) müssen
nachgewiesen werden.4.4
Die
zukiinftige
Uberbauung
im
Teilgebiet
B
bildet
im
Osten
den
Anschluss
des
stédtebaulichen
Konzeptes
Foyer.
Die
Westfassade
des Bauvolumens
muss
dieselbe
Hohe
Lange
aufweisen,
wie
Neubau
West.
Die
genaue
Lage
Form
des Bauvolumens
ist
bei
weiteren
Planung
festzulegen.
4.5
Bauvorhaben
haben
mindestens
den
MINERGIE®-Standard
einzuhalten.
Mindestens
%
des
Energiebedarfs
für
Heizung
Warmwasser müssen
mit
emneuerbarer Energie
gedeckt
werden.
Sofern
die
örtlichen
Verhéltnisse dies
verunmaglichen,
kann
Staditrat
den
Anteil
an
erneuerbarer Energie
senken;
Anteil
muss
aber
in
jedem
Fall
mindestens
%
betragen.
5. Erschliessung
Die Erschliessung des Bebauungsplangebietes für den motorisierten Individualverkehr erfolgt ab der Damm- und ab der5.1
Landis + Gyr-Strasse.
5.2 Die Ein- und die Ausfahrt des Platanenplatzes an der Gubeistrasse ist spatestens mit dem Bau des Hochhauses und der
Neugestaltung von dessen Umgebung aufzuheben. Ab der Gubelstrasse ist dann nur noch die Ein- und Ausfahrt im
Rechtsabbiegeverkehr
fiir
die
Hotelvorfahrt,
Anlieferung
die
max.
Besucher-
Kundenparkplatze
unter
Einhaltung
maximalen
Anzahl
geméss
6.4
zuléssig.
Dabei
darf
die
Nutzung
Fussganger-
Fahrradverbindung
sowie
Busspur
nicht
eingeschrénkt
werden,
die
Querung
muss
konfliktarm
erfolgen
können.
5.3
Fussgänger-
Fahrradverbindungen
innerhalb
des
Perimeters
diirfen
nicht
durch
gestalterische
Elemente
verstellt
werden.
5.4 Die Ein- und Ausfahrten an der Aabachstrasse sind spétestens zum Zeitpunkt der Eréfinung der Nordstrasse aufzuheben.
Im
Teilgebiet
B
kann
nérdliche
Zugang
zur
Unterführung
Gubelstrasse
(Fahrradrampe
Fussgéngertreppe)
neu55
konzipiert werden. Die Umgestaltung hat in Zusammenarbeit mit den stadtischen und kantonalen Fachstellen zu erfolgen
6. Parkierung
Die Berechnung der Anzahl Parkplétze richtet sich nach den Bestimmungen des Sondernutzungsplanes Landis & Gyr/6.1
SBB West, Plan Nr. 7072 vom 16. September 2008.
6.2 Die für die Parzelle GS 4524 zuléssigen Parkplétze nach den Bestimmungen des Sondemutzungsplanes Landis & Gyr/
Gebauden anzuordnen. Davon ausgenommen ist die Rampe der Tiefgarage für das Hochhaus.
6.4 Oberirdisch sind im Teilgebiet A des Bebauungsplans Foyer maximal 52 Besucher- und Kundenparkplatze (Bereiche
schematisch im Plan eingezeichnet) und im Teilgebiet B maximal 13 Besucher- und Kundenparkplétze zulssig.
In
den
Tiefgaragen
von
Bau West
Bau
Mitte sollen
ca.
Parkplétze
ausserhalb der
Biirozeiten
an
Wochenenden
Offentlichkeit
zur
Verfügung
gestelit
werden.
In
Dienstbarkeitsvertréagen
zwischen
Stadt
den
8.5
betroffenen Grundeigentimern sind Fragen zum Kostenteiler, Unterhalt, éffentlichen Zuganglichkeit usw. zu regeln.
6.6
Für
die
Parkplatzbewirtschaftung
gelten die
Bestimmungen
des
Sondernutzungsplanes
Landis
&
Gyr
/
SBB
West,
Plan Nr. 7151 vom 21. Oktober 2003.
Im Teilgebiet A sind zusammen mit der Realisierung der Hochbauten mindestens 200 gedeckte Abstellplatze für6.7
Fahrréder an gut zugénglichen Lagen in der Nähe der Hauseing&nge zu erstellen. Weiter 200 Abstellpltze sind
entsprechend der Nachfrage zu erstellen.
Im Teilgebiet B sind zusammen mit der Realisierung der Hochbauten mindestens 150 Abstellplétze für Fahrrader,6.8
Bahndamms sind zusétzlich mindestens 100 gedeckte Abstellplétze zu erstellen.
7. Aligemeine Bestimmungen
SBB
West,
Plan
Nr.
vom
16.
September
2008,
dürfen
innerhalb
des
Teilgebiets
A
des Bebauungsplans
Foyer
angeordnet
werden.
6.3 Sämtliche Parkplatze fur Beschaftigte und Bewohner sind unterirdisch anzuordnen. Die Tiefgarageneinfahrten sind in den
davon
mindestens
gedeckte,
an
gut
zugénglichen
Lagen
in
Nähe
Hauseingénge
zu
erstellen.
Entlang
des
Sofern der
Bebauungsplan
keine
abweichenden Bestimmungen
enthélt,
gelten die Vorschriften
des Sondemutzungsplans Landis
&
Gyr
/
SBB
West,
Plan
Nr.
vom
16.
September
2008,
sowie der
jeweiligen
Bauordnung und des
Zonenplans. Der Stadtrat kann kleinere Abweichungen bewilligen.
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Bebauungsplan Foyer Zug
Umgebungsplan Arboretum, 6.Mai 2008
Massstab 1:500
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ebiet B: Für die Überbauung ist
Im
usammenharig mit dem
nebauungsplan zu ergänzen
Stampfenbachstrasse 57
CfMoo6 Zürich
Telefon
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+41 44 360 54 54
Fax
mail@vogt-la.ch
Web
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