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title: "Rigistrasse Ost"
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# Rigistrasse Ost

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Kanton Zug Gemeinde Saar
Revision Bebauungsplan Rigistrasse Ost
1:500
Abteilung Planung / Bau
Baar, den 8. August 2007 Der Abteilungsleiter: I{,. ~( t~J__ _
Vom Gemeinderat verabscf'liedet am 21.März 2007
Der Gemeindepräsident
Andreas Hotz
Der Gemeindeschreiber.
Walter Llpp
Vorprüfung durch das kantonale Amt lür Raumplanung
Zug, den 23. Mai 2007 / 14. Juni 2007 Der KAnlonsplaner:
Rene Hutter
Publiziert im Amtsblatt Nr. 33 und 34 Öffentllclle Auflage Im Erdgeschoss Rathausstr. 6
bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau vom 17. August 2007
bis 17. September 2007
Vom Gemeinderat im vereinfachten Vsrlahren genehmigt am 4. Oktober 2007
Oer Gemeihdepräsident: Der Geme inde_, r _eib . ,
/ )/ -//, /v .
Publiziert im Amts latt Nr. 41 und 42
bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau
ÖffenUiche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6
vom 12. Oktober 2007
(/.4,' bis 3 1. Oktober 2007
Von der Baudirektion des Kantons 2IJg genehmigt am
1t Nov. 2007
Objekt: 32258
Ergänzende Bestimmungen:
1. Es gelten folgende Grundmasse und Abstellplatzzahlen:
Bau- Voll- Attika- Geschossfläche i in•
bereich geschosse geschosse sdlliessfich freie achgeschossnutzung)
max. max. max.
A 5 1 1'600 m2
B 4 0 300m2
C 4 0 1'600m2
D 3 0 1'550 m2
Total 5'050 m2
Wohnanteil
min.
50%
50%
~ 48%
20%
40%
Datum: 8.8.2007
Private Velo-
Autoab- abstellstellplätze plätze
max. mm.
16 16
3 3
16 16
15 15
50 50
2. Als Gesamthöhe der jeweiligen Baubereiche gilt der senkrechte Abstand zwischen der
Höhenkote 446.00 m ü.M. und d&11l loöchstgeleqe1 ,en Punkt des Daches der Dachfläche (vgl. §§ ~ 13
und 49 14 der Verordnung zum Pla nungs- und Baugesetz). Die Gesamthöhe darf nur durch
unlefgeo,dnete technische Aufbauten übersclll'itten werden.
3. Entlang der Rigistrasse ist im Erdgeschoss der Baubereiche A. C und D eine öffentlich zugängliche
Arkade vorzusehen, welche mindestens die im Baubereich A bestehende Höhe und Breite aufweist.
&e-A-rkadn 1110:,..o:; S tötzu11 aolweiseII.
4. Das Erdgeschoss das Baubereiches Bist als dauernde. öffentliche Durchfahrt mit Durchgang
offenzuhalten, wobei das bestehende Lichtraumprofil nicht geschmälert werden darf.
5. Alle Bauten sind mit Flachdächern zu versehen. Diese sind zu begrOnen, soweit sie nicht als
Terrassen genutzt oder von Anlagen zur Nutzung der Sonnenenergie beanspruchl werden.
6. Das Attikageschoss im Baubereich A ist nord- und westseitig um min. 1.50 m von der
Baubereichsbegrenzung zurüdczuversetzen,
7. In den Balkon- und Abschirmungsbereichen dürfen bestehende, erweiterte und neue Balkone sowie
Lärm- und Sonnenschutzelemente die Baubereiehsbegrenzung um max. 1.20 m überragen. Sie sind
feingliedrig auszubilden.
8. Alle Bauten sind architektonisch gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben.
9. Die Aufstoel<ung des Gebäudes im Baubereich A mit einem Attlkageschoss ist nur zulässig, wenn
gleichzettig die Nord- und die Westfassade neu gestaltet und aufgewertet wird. Diese Neugestaltung
umfasst in sbesondere die Balkone mit ihren Brüstungen, die Fassadengliederung mit ihrer fragwürdigen Symmetrie, dte Materialien und Farben sow'ie den Arkadenbereich einschHesslich
Beleuchtung und Beschriftungen. Dabei ist auf ein gutes Zusammenwirken der Massnahmen zu
achten, um so der besonderen ortsbaulichen Stellung des Geblludes am BOelplatz gerecht zu werden.
10. Der öffenttiche Platzbereich am B0elplatz, der Zugangs- und Anlieferungsbereich sowie die
Vorbereiche entlang der Rigistrasse sind fussgängerfreundlich auszugestalten. Dabei kann eine
beschränkte Anzahl öffentticher Kurzzeitabstellplatze integriert werden.
1 1. Zwischen der Rigistrasse und den Baubereichen A und C ist eine Baumreihe vorzusehen.
12. Die oberirdische Zufahrt zu Neubauten in den Baubereichen C und D muss ausser fOr dio
Fahrzeuge der Feue,wehr ab Oberdorfstrasse über den Zugangs- und Anlieferungsbereich erfolgen.
Direktzufahrten ab Rigistrasse sind solange gestattet, wie die Gebäude Vers. Nr. 387a und 903a
bestehen bleiben.
13. -Alle Die bestehenden oberirdischen Abstellplätze sind im Zusammenhang mit Neubauten
aufzuheben oder in die zu erwetlemde Tiefgarage zu verlegen. Im Bereich des Zugangs- und
Anlieferungsbereiches für die Baubereiche C und O dürfen zwei Besucherparkplätze und zwei
Parkplätze für die Feuerwehr oberirdisch angeordnet und markiert werden. sofern längs der
Oberdor"rstrasse mindestens ein zwei Meter breiter Gehbereich gewährleistel bleibt Die maximale
Parl<platzzahl gemilss Ziffer 1 bleibt vorbehalten.
14. Im Erdgeschoss sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen, Gewerbebetriebe oder
öffentliche Dienste (Feuerwehr) vorzusehen. Wohnungen sind nicht zulässig.
15. Soweit der Bebauungs- und der Baulinienplan keine anderslautenden Bestimmungen enthalten,
gelten die VO<Schriften der jeweiligen Bauordnung. Der Gemeinderat kann im Rahmen des
Ausnahmeparagraphen der Bauordnung kleinere Abweichungen gestatten. Bei Änderungen des
Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungs~ und der Baulinienplan zu 0betprüfen,
. - .
Bebauungsplan
Inhalt des Beschlusses (Änderung)
-1\ ![ '. ! : 1 Neufestlegung Baubereich
O l:\/4':;f]:::rn Aufhe bung Baubereich
1111111111111 Neufestlegung Balkon- und Abschirmungsbereich
Aufhebung hochstämmige Bäume (schematisch)
Änderung d er Bestimmungen
Unverä nderte Inhalte
E•- •j Geltungsbereich
1:::j: ®}.I I Bezeichnung Baubereich
I>:!Pill J Zulässige Gesamthö hen
1111111111111 Balkon- und Abschirmungsbereich
~ Zugangs- und Anlieferungsbereich
~ öffentlicher Platzbereich
~ •••••••I Öffentliches Fusswegnetz
1 ◄ ► J Zu- und Wegfahrten (oberirdisch)
1 ( ) 1 Hochstämmig e Bäume (schematisch)
lnfonnatlve Inhalte
t-------4 Zonengre nze K1/K2
1 1 Genehmigte Strassenlinien
12<) HiO 1
l K11K21
~ - . 1 !
,1
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~ ,,
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.....,. '"'.11. ,,
:,
-
T
Längsschnitt A·A
Baulinien
Inhalt des Beschlusses (Änderung)
F ·-,f4- j Aufzuhebende Baulinie zu genehmigen
0 F -- j Baulinie zu genehmigen
t- -- j Arl<adenbaulinie zu genehmigen
Unveränderte Inhalte
F -- j Genehmigte Baulinie
t- - - j Genehmigte Madenbaufinie
E ··::3 Gene hmigte Untemiveaubaulinie
Informative Inhalte
E•- •j Geltungsbereich Bebauung splan
1 1 Baubereichsflächen
1 J Genehmigte Strassenlinien
Büelpfatz
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--:::: Parkierungsnachweis Untergeschoss (Information)
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