---
title: "Verordnung Digitale Transformation"
id: 7e72483c-7547-4ee8-94b9-d2d819f1c8ee
authority: bl
place: "Basel-Landschaft"
applies_also_from: [ch]
kind: ordinance
in_force: true
number: "140.50"
publisher_url: https://bl.clex.ch/data/140.50/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/7e72483c-7547-4ee8-94b9-d2d819f1c8ee
language: de
in_force_from: 2026-10-23
date_basis: retrieved
status: consolidated
source_url: https://www.lexfind.ch/tol/34542/de
read_on: 2026-10-23
sha256: 6731d5cc0969414a738491d059fec6157bd757ebbf82c5d51c326454b04c9c91
provisions: 10
---

# Verordnung Digitale Transformation

## § 1 {#par_1}

Gegenstand und Geltungsbereich
1 Diese Verordnung regelt die Steuerung, Unterstützung und Umsetzung der
digitalen Transformation in der kantonalen Verwaltung.
2 Zuständigkeiten

## § 2 {#par_2}

Regierungsrat
1 Der Regierungsrat legt die übergeordneten Rahmenbedingungen der digitalen Transformation fest.
2 Der Regierungsrat:
a. beschliesst die Digitalisierungsstrategie und Massnahmen zu deren Umsetzung;
b. nimmt den jährlichen Bericht der Konferenz Digitale Transformation zur
Umsetzung der Digitalisierungsstrategie zur Kenntnis;
c. genehmigt das jährlich priorisierte digitale Projektportfolio im Aufgaben-
und Finanzplan.
1) SGS 100
2) SGS 140
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2024.006
2 140.50

## § 3 {#par_3}

Direktionen und Landeskanzlei
1 Die Direktionen und die Landeskanzlei führen und unterstützen die digitale
Transformation in ihren Dienststellen bzw. Organisationseinheiten.
2 Die Direktionen und die Landeskanzlei:
a. verfügen je über eine Beratungs- und Koordinationsstelle für digitale
Transformation;
b. sorgen für die Beratung und Unterstützung in der Organisationsentwicklung.
3 Die Finanzkontrolle, die Ombudsstelle und die Aufsichtsstelle Datenschutz
können bei der Landeskanzlei die Dienstleistungen gemäss Abs. 2 beziehen.

## § 4 {#par_4}

Dienststelle Digitale Transformation (DiDiT)
1 Die Dienststelle Digitale Transformation (DiDiT):
a. führt und koordiniert die übergeordneten Prozesse und die Weiterentwicklung der Organisation zur Förderung der digitalen Transformation;
b. führt und koordiniert die Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie und den
jährlichen Bericht zum Stand ihrer Umsetzung;
c. führt und koordiniert die Erarbeitung des digitalen Projektportfolios;
d. führt und koordiniert die Erarbeitung von Leistungsvereinbarungen zum
Führen von behördenübergreifenden digitalen Basisplattformen gemäss
§ 9 Abs. 3;
e. kann den Newsroom BL digital+ mit der internen und externen Kommunikation beauftragen;
f. stellt die Vertretung in Fachgremien und Konferenzen von Bund und
Kantonen in ihrem Zuständigkeitsbereich sicher.
3 Steuerungsgremien
3.1 Konferenz Digitale Transformation (KDT)

## § 5 {#par_5}

Aufgaben
1 Die Konferenz Digitale Transformation (KDT) ist das vorberatende Gremium
des Regierungsrats für strategische Fragen der digitalen Transformation und
stellt die behördenübergreifende Koordination sicher.
2 Die KDT:
a. fördert die behördenübergreifende Zusammenarbeit;
b. erteilt der DiDiT den Auftrag zur Erarbeitung der Digitalisierungsstrategie,
prüft diese und empfiehlt sie dem Regierungsrat zur Annahme;
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2024.006
3 140.50
c. überwacht die Einhaltung der strategischen Vorgaben, wirkt auf die einheitliche Durchführung von Massnahmen hin und kann Empfehlungen an
die Direktionen und die Landeskanzlei aussprechen;
d. genehmigt auf Antrag der DiDiT den jährlichen Bericht zur Umsetzung der
Digitalisierungsstrategie und empfiehlt diese dem Regierungsrat zur Annahme;
e. legt die Kriterien für die Priorisierung der Projekte im digitalen Projektportfolio fest;
f. prüft und genehmigt das jährlich priorisierte digitale Projektportfolio im
Aufgaben- und Finanzplan und empfiehlt es dem Regierungsrat zur Annahme;
g. empfiehlt dem Regierungsrat die Zuweisung von digitalen Basisplattformen in die Linie (Dienststelle oder Organisationseinheit gemäss
§ 9 Abs. 2);
h. ist Eskalationsgremium für die Fachgruppe Digitales Projektportfolio;
i. kann die DiDiT mit Abklärungen beauftragen.

## § 6 {#par_6}

Zusammensetzung und Geschäftsführung
1 Die KDT setzt sich zusammen aus:
a. der Leiterin oder dem Leiter der DiDiT;
b. je 1 Digital Transformation Managerin oder Manager jeder Direktion und
der Landeskanzlei;
c. der Leiterin oder dem Leiter der Zentralen Informatik (mit beratender
Stimme);
d. der oder dem kantonalen Sicherheitsbeauftragten (mit beratender Stimme).
2 Die Gerichte können 1 Mitglied mit Stimmrecht in die KDT delegieren.
3 Die Leiterin oder der Leiter der DiDiT führt den Vorsitz.
4 Der Vorsitz wird unterstützt durch einen jährlich wechselnden Vizevorsitz, den
jeweils 1 Digital Transformation Managerin oder Manager der Direktionen, der
Landeskanzlei oder der Gerichte innehat.
5 Die KDT konstituiert sich selbst und gibt sich eine Geschäftsordnung.
6 Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefällt.
7 Die DiDiT führt die Geschäftsstelle der KDT.
3.2 Fachgruppe Digitales Projektportfolio (FaPP)

## § 7 {#par_7}

Aufgaben
1 Die Fachgruppe Digitales Projektportfolio (FaPP) ist das zuständige Gremium
zur Koordination von Digitalisierungsvorhaben.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2024.006
4 140.50
2 Die FaPP:
a. fördert den Austausch über Ideen, Vorhaben und Projekte in der Verwaltung und den Behörden;
b. bezieht periodisch die Anliegen der Unternehmen und der Bevölkerung
mit ein;
c. erarbeitet auf der Basis der Eingaben der Direktionen, der Landeskanzlei
und der Gerichte das jährlich priorisierte digitale Projektportfolio im Aufgaben- und Finanzplan zuhanden der KDT;
d. schlägt der KDT auf Grundlage einer jährlichen Berichterstattung qualitätsverbessernde Massnahmen vor für die Steuerung des Projektportfolios und die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben.

## § 8 {#par_8}

Zusammensetzung und Geschäftsführung
1 Die FaPP setzt sich zusammen aus:
a. 1 Vertretung der DiDiT (Vorsitz);
b. je 1 Vertretung jeder Direktion und der Landeskanzlei;
c. je 1 Vertretung der Kompetenzteams (mit beratender Stimme);
d. 1 Vertretung der Standortförderung Baselland (mit beratender Stimme);
e. 1 Vertretung der Zentralen Informatik (mit beratender Stimme).
2 Die Gerichte können 1 Mitglied mit Stimmrecht in die FaPP delegieren.
3 Beschlüsse werden mit einfachem Mehr gefällt.
4 Die FaPP konstituiert sich selbst und gibt sich eine Geschäftsordnung.
5 Die DiDiT führt die Geschäftsstelle der FaPP.
4 Behördenübergreifende digitale Basisplattformen

## § 9 {#par_9}

Zuständigkeit
1 Der Regierungsrat weist die Zuständigkeit für digitale Basisplattformen, die
behördenübergreifend betrieben und genutzt werden, der Dienststelle oder Organisationseinheit mit dem grössten Fachwissen zu.
2 Erfolgt die Zuweisung in eine Behörde, die nicht oder nicht ausschliesslich in
Dienststellen gegliedert ist, kann die Zuweisung an eine Organisationseinheit
erfolgen, die hierarchisch auf der Stufe einer Dienststelle steht.
3 Eine Leistungsvereinbarung zwischen der Dienststelle bzw. Organisationseinheit, der KDT und weiteren direkt betroffenen Organisationseinheiten regelt die
Leistungserbringung und die Zusammenarbeit untereinander.
4 Eine Zuweisung an die Gerichte bedarf überdies eines Beschlusses der Geschäftsleitung der Gerichte sowie einer Leistungsvereinbarung mit der betreffenden Organisationseinheit analog Abs. 3.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2024.006
5 140.50

## § 10 {#par_10}

Kompetenzteams
1 Die zuständigen Dienststellen oder Organisationseinheiten setzen zur Führung der digitalen Basisplattformen Kompetenzteams ein.
2 Ein Kompetenzteam:
a. sorgt für den Betrieb, die Weiterentwicklung und den Support der Basisplattform;
b. plant, steuert und führt die Projekte mit Bezug zur Basisplattform in Zusammenarbeit mit den betroffenen Organisationseinheiten;
c. stellt die Schulung der Benutzerinnen und Benutzer sicher.
3 Eine Weiterverrechnung von Kosten durch das Kompetenzteam findet ausschliesslich auf Basis der Betriebsbuchhaltung statt.
4 Anhang 1 nennt die Kompetenzteams, die zuständigen Dienststellen bzw. Organisationseinheiten, die Aufgaben sowie die digitalen Basisplattformen.
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2024.006
6 140.50
Änderungstabelle - Nach Beschlussdatum
Beschlussdatum Inkraft seit Element Wirkung Publiziert mit
23.01.2024 01.02.2024 Erlass Erstfassung GS 2024.006
12.03.2024 14.03.2024 Anhang 1 Name und Inhalt geändert GS 2024.013
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2024.006
7 140.50
Änderungstabelle - Nach Paragraf
Element Beschlussdatum Inkraft seit Wirkung Publiziert mit
Erlass 23.01.2024 01.02.2024 Erstfassung GS 2024.006
Anhang 1 12.03.2024 14.03.2024 Name und Inhalt geändert GS 2024.013
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses GS 2024.006
Anhang 1 zu SGS 140.50, Stand 14.03.2024
1/2
Anhang 1: Kompetenzteams gemäss § 10 Abs. 4 VoDiT
(Stand 14. März 2024)
Kompetenzteam
Zuständige Dienststelle / Organisationseinheit
Aufgabe Digitale Basisplattform
Kompetenzteam
GEVER-BL
(KT-GEVER)
Generalsekretariat
SID, in Zusammenarbeit mit der Fachstelle
Aktenführung des
Staatsarchivs
Geschäftsverwaltungssystem Fabasoft
Kompetenzteam
Datenmanagement
(KT DM)
Amt für Daten und Statistik, in Zusammenarbeit mit dem Amt für
Geoinformation
Kantonales Stammdatenmanagement
Kantonales Personenregister, kantonales Gebäude- und Wohnungsregister (kGWR), weitere
Kantonale Geodateninfrastruktur (KGDI)
GeoView BL, Geodienste, GeoShop
BL, Geodata Warehouse, ÖREB-
Kataster
Open Government Data OGD-Portal (data.bl.ch)
Datenmanagement allgemein
Kantonaler Metadatenkatalog, kantonale Dashboards und Applikationen
zur Datenerhebung, -analyse und -visualisierung
Anhang 1 zu SGS 140.50, Stand 14.03.2024
2/2
Kompetenzteam
Online-Service-
Plattform (KT OSP)
Landeskanzlei Digitaler Schalter für Private
und juristische Personen inkl.
dem notwendigen Identifikationsservice
Online-Service-Plattform, insbesondere BL-Konto
Leistungsverzeichnis und online Darstellung des Verzeichnisses
Leistungsverzeichnis und Online-
Schalter im CMS
Web-Formular-Entwicklung
und Web-Formular-Infrastruktur, inkl. den notwendigen Payment-Service
Web-Formulardienst
