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title: "Vereinsjubiläen: Reglement"
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# Vereinsjubiläen: Reglement

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Gemeinde Balzers
Reglement zur Ausrichtung von
Gemeindebeiträgen bei Vereinsjubiläen
1. Sinn und Zweck
Aus der unbestrittenen Wertschätzung der Vereine in Bezug auf die positive Förderung
- des kulturellen Lebens
- der allgemeinen Volksgesundheit
- der Freizeitgestaltung
- und des Zusammenlebens in der Dorfgemeinschaft
erachtet es die Gemeinde als sinnvoll, bei Vereinsjubiläen einen angemessenen Beitrag
zu leisten.
Um eine möglichst einheitliche und korrekte Beitragsleistung zu erreichen, sind die
massgebenden Kriterien in diesem Reglement zusammengefasst.
2. Vereinsjubiläen
Als Vereinsjubiläum im Sinne des Reglements gilt jedes volle 25. Vereinsjahr. Demnach
werden Beiträge für 25, 50, 75, 100, 125, 150 Jahre usw. ausgerichtet, sofern der Verein
ein entsprechendes schriftliches Gesuch bei der Gemeinde einreicht.
3. Bezugsberechtigung
Als bezugsberechtigte Vereine gelten grundsätzlich alle dorfansässigen Vereine, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a) von der Vereinsversammlung genehmigte und in Kraft gesetzte Statuten besitzen
und diese bei der Gemeinde deponiert haben;
b) eine jährliche Vereinsversammlung abhalten, bei der die statutarischen Geschäfte
erledigt werden;
c) einem kulturellen, sportlichen, sozialen oder sonst der Allgemeinheit förderlichen
Zwecke dienen.
4. Beitragshöhe
Für Vereinsjubiläen gemäss Art. 2 dieses Reglements werden folgende Beiträge ausgerichtet:
25 Jahre CHF 2'500.00
50 Jahre CHF 5'000.00
75 Jahre CHF 7'500.00
100 Jahre und mehr CHF 10'000.00
Der Jubiläumsbeitrag beträgt maximal CHF 10'000.00.
Diese Beiträge werden periodisch vom Gemeinderat überprüft bzw. neu festgesetzt.
Dieses Reglement wurde anlässlich der Gemeinderatssitzung vom 4. April 2007 genehmigt und tritt rückwirkend per 1. Januar 2007 in Kraft.
………………………
Anton Eberle
Gemeindevorsteher
………………………
Manfred Frick
Vizevorsteher
Balzers, 26. März 2007
