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title: "Areal Langgasse"
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provisions: 1
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# Areal Langgasse

## text {#text}

352e
Mülibach
Mülibach
352c
2191a
352g
2469a
352a
349a
2352b
2352a
2190a
2111a
218a
2851a
2848a 2845a
343s
2255b
352i
352d
352b
2319a
Langgasse
Schutzengelstrasse
34c
34b
34a
Sagenbrugg
(33082)
07.07.1992
16.02.1988
RRB
RRB
E
16.02.1988RRB
P
P P P P
P
F
F
F
V
P PP PV V V
8.00
8.29
2.8013.196.15
6.65 10.44
17.09
2.80
17.83
17.09
9.60
6.2719.34
9.54
6.73
12.41
22.25 7.58
6.55 63.21
17.62
B
A
3340a
4 Vollgeschosse
+ 1 Attika
3338a
Vollgeschosse
+ 1 Attika
3.47
2.50
4.93
Verbindlicher Inhalt
Geltungsbereich
Baubereich für Hauptgebäude mit Bezeichnung
Baubereich für Kleinbaute (Abgrenzung schematisch)
Baubereich für Balkone
Begrünte Freiflächen (Abgrenzung schematisch)
Bäume, Sträucher/Stauden (Lage und Anzahl schematisch)
Erschliessungsflächen (Abgrenzung schematisch)
Zu- und Wegfahrt Tiefgarage
Interne Fusswege
Entsorgungsstelle (Lage schematisch)
Feuerwehr- und allgemeine Notzufahrt
Retentionsmassnahmen (Abgrenzung schematisch)
Informativer Inhalt
Bestehende Gebäude
Abmessungen Richtprojekt Hochbau
Genehmigte Baulinie
Geplante Gebäude
Oberirdische Veloabstellplätze (Abgrenzung schematisch)
Arealzufahrt
Oberirdische Besucher-/Kundenparkplätze für den Geltungsbereich
(Abgrenzung schematisch)
E
F
P
Spielflächen (Abgrenzung schematisch)
V
Grundstücksgrenzen
Oberirdische Besucherparkplätze für Nachbarsgrundstück GS Nr. 419
(Abgrenzung schematisch)
P
Abmessungen Richtprojekt Tiefgarage / Untergeschosse
A
Kanton Zug Gemeinde Baar
Einfacher Bebauungsplan
Areal Langgasse
1:500
Abteilung Planung / Bau, den 22. September 2020
Der Abteilungsleiter:
René Strehler
Vom Gemeinderat verabschiedet am 22. September 2020
Der Gemeindepräsident:
Walter Lipp Andrea Bertolosi
Die Gemeindeschreiberin:
Datum: 29. Oktober 2020
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstrasse 6 vom 25. Sept. bis 26. Okt. 2020
Bescheinigt Abteilung Planung / Bau
Vom Gemeinderat beschlossen am
Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin:
BestimmungenSituationsplan
0 5 10 25
N26. Wo der einfache Bebauungsplan nichts anderes bestimmt, sind die Vorschriften – unter Berücksichtigung von höherrangigem Recht- der jeweils gültigen Bauordnung und des Zonenplans der Gemeinde Baar massgebend.
27. Bei Baugesuchen ist jeweils die Berechnung der anrechenbaren Geschossfläche sowie der Parkplätze für sämtliche Gebäude innerhalb des Geltungsbereichs des einfachen Bebauungsplans nachzuweisen.
28. Der einfache Bebauungsplan Areal Langgasse wird mit der Rechtskraft des gemeinderätlichen Festsetzungsbeschlusses verbindlich.3
Zweck
1. Der einfache Bebauungsplan Areal Langgasse bezweckt im Sinne von § 32 des Planungs- und
Baugesetzes (PBG, gültige Fassung ab 1. Juli 2019) des Kantons Zug und von § 6 der Bauordnung
Baar vom 5. Juni 2005 (BO) insbesondere:
§ die bestehende Arealbebauung gemäss der gesetzlichen Vorgaben(§ 71 PBG) in einen einfachen
Bebauungsplan gemäss § 32bis PBG zu überführen;
§ eine gute bauliche und freiräumliche Entwicklung auf dem zentralgelegenen Areal zu ermöglichen;
§ die Erstellung einer gemeinschaftlichen Tiefgarage mit Anschlussmöglichkeiten für das benachbarte
Grundstück GS Nr. 419 zu sichern
Bestandteile
2. Der einfache Bebauungsplan beseht aus dem Situationsplan im Massstab 1:500 und den Bestimmungen.
3. Das Richtprojekt vom 14. April 2020 ist für die Beurteilung der kubischen Gliederung und der gestalterischen Qualität der Bauten, Anlagen und der Umgebung im Bewilligungsverfahren wegleitend.
Vom Richtprojekt darf vorbehältlich der Bestimmungen des Bebauungsplans sowie des übergeordneten Rechts aus wichtigen Gründen abgewichen werden, sofern qualitativ insgesamt eine mindestens gleichwertige und überzeugende Lösung erzielt wird.
Geltungsbereich
4. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Situationsplan festgehalten.
Bebauung
5. Lage sowie Grenz- und Gebäudeabstände von neuen oberirdischen Hauptgebäuden ergeben sich
aus den festgelegten Baubereichen. Vorspringende Gebäudeteile wie Vordächer, Erker und dergleichen dürfen den Baubereich nicht überragen. Davon ausgenommen sind Balkone, welche in den
Baubereichen für Balkone über den Baubereich für Hauptgebäude hinausragen dürfen.
6. Unterirdische Bauten sowie Unterniveaubauten sind auch ausserhalb der Baubereiche zulässig.
7. Kleinbauten dürfen nur im vorgesehenen Bereich erstellt werden. Davon ausgenommen sind gestalterisch gut integrierte, gedeckte Veloabstellplätze sowie Zugänge zur Tiefgarage.
8. In den Baubereichen für Hauptgebäude sind max. 4 Vollgeschosse und ein Attikageschoss zulässig.
9. Im Baubereich B gilt eine maximale Gebäudelänge von 60 m.
10. Das zonenkonforme Nutzungsmass darf gemäss § 32 Abs. 3 PBG um maximal 20 % erhöht werden.
11. Bauten, Anlagen sowie Grün- und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.4
12. Es sind nur Flachdächer zulässig. Abgesehen von den Bereichen mit Solaranlagen sind sie extensiv
zu begrünen. Dachaufbauten sind auf ein Minimum zu begrenzen, zentral anzuordnen und gegenüber der Fassade um mindestens ihre Eigenhöhe zurück zu rücken. Neben technisch bedingten
Aufbauten und Anlagen sind auf den Dächern lediglich Solaranlagen zulässig.
Freiraum
13. Entlang der Langgasse ist eine Baumreihe zu erstellen.
14. Sämtliche Flächen des Freiraums, die nicht der Erschliessung dienen, sind zu begrünen und mit
Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen. Im Bereich der Tiefgarage ist für Bäume ein genügend
grosser Wurzelraum zu gewährleisten. Bei der Umgebungsgestaltung der Freiräume sind standortgerechte und einheimische Arten zu verwenden.
15. Meteorwasser ist innerhalb des Geltungsbereichs zu versickern. Es gilt das Trennsystem.
16. Die Spielflächen haben mind. 15 % der für das Wohnen anzurechnenden Geschossfläche zu betragen und sind kindgerecht zu gestaltet und auszustatten.
Erschliessung
17. Die Erschliessung erfolgt an bezeichneter Stelle ab der Schutzengelstrasse.
18. Der Zugang zum Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 ist als Notzufahrt sowie für Fussgänger und Velofahrer im Grundbuch zu sichern.
19. Im Geltungsbereich ist eine Tiefgaragenzufahrt gemäss Eintrag im Situationsplan zulässig, die über
den Geltungsbereich hinaus auch der Erschliessung der Nachbarsgrundstücke GS Nr. 419 sowie
GS Nrn. 420 und 421 (max. 6 Parkplätze) dient.
20. Oberirdisch sind maximal 25 Besucher- und Kundenparkplätze für den Geltungsbereich und 5 Besucherparkplätze für das Nachbarsgrundstück GS Nr. 419 in den hierfür im Plan vorgesehenen Bereichen zulässig. Es ist ein sickerfähiger Belag zu verwenden.
21. Bei Wohnnutzungen ist ein Veloabstellplatz pro Zimmer zu realisieren. Bei Gewerbenutzungen richtet
sich der Bedarf an Veloabstellplätzen gemäss VSS-Normen.1/3 der gesamthaft erforderlichen Veloabstellplätze sind oberirdisch, witterungsgeschützt und in der Nähe der Hauszugänge anzuordnen.
Im Aussenraum sind Veloabstellplätze nur an den schematisch bezeichneten Lagen erlaubt.
22. An den bezeichneten Stellen sind Fusswege zu errichten.
23. An bezeichneter Stelle ist eine Entsorgungsstelle mit Unterflurcontainer zu errichten.
Schlussbestimmungen
24. Die Bestandsbauten Assek.-Nr. 3338a und 3340a können angemessen erweitert, umgebaut und in
ihrem Zweck teilweise geändert werden, sofern dadurch nicht weiter vom geltenden Recht abgewichen wird. Bei Anpassungen, welche das in § 72 PBG zulässige Mass übersteigen, muss der Bebauungsplan revidiert werden.
25. Erste Baugesuche für Hauptgebäude haben mindestens einen gesamten Baubereich zu umfassen.
