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title: "Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe"
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# Anhang zur Vollzugsverordnung vom 13. Januar 1987 zum Gesetz über die Gebäudeversicherung, Brandverhütung, Feuerwehr und Elementarschadenhilfe

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Anhang zur Vollzugsverordnung vom
13. Januar 1987 zum Gesetz über die
Gebäudeversicherung, Brandverhütung,
Feuerwehr und Elementarschadenhilfe
RRB vom 7. Juli 1987 (Stand 1. Februar 2011)
Abgrenzung Gebäude/Mobiliar
Beispiele gemäss § 13 der Vollzugsverordnung
G = Gebäudeversicherung
M = Mobiliarversicherung
GM = Gebäude, wenn fest verbunden
Mobiliar, wenn nicht fest verbunden
I. Allgemeine Beispiele
1. Behälter aller Art, wie Bottiche, Tanks, Fässer, Wannen,
Gefässe, Silos, Tröge GM
Schwimmbassins im Freien und Bassinabdeckungen und
-überdeckungen1
Behälter, die betriebsbedingte Teile einer Maschine bilden, wie zu Rührwerken, Holländern, Färberei- und Appreturmaschinen und andere mehr M
2.1. Elektrische Leitungen von der Hauseinführung bis zum
Verbraucher , soweit sie unter oder auf Putz, in oder
unter dem Gebäude oder in mitversicherten Kanälen
liegen, inbegriffen die Befestigungsmittel, Isolatoren,
Schalter, Steckdosen, Abzweigdosen und Schutzrohre G
Sicherungsschmelzeinsätze und anderes Verbrauchsmaterial M
2.2. Transformatoren, Tafeln und Pulte:
- dem Gebäude dienend G
- dem Betriebe dienend M
2.3. Gemeinsame Tafeln und Kasten:
- wenn der Gebäudeversicherungsteil überwiegt G
- wenn der Mobiliarversicherungsteil überwiegt M
3. Elektrische Maschinen, Motoren, Apparate und Instrumente sowie Schalt- und Notstromversorgungsanlagen,
Steuerungen und Steuerleitungen usw.:
- zu baulichen Einrichtungen wie zu Heizungsanlagen,
Aufzügen, Apparate zu Sonnerie- und eingebauten
Gegensprechanlagen, elektrische Türöffner G
) Fassung vom 25. September 2007.
- zu betrieblichen Einrichtungen M
Für Schwachstromanlagen gelten Ziffer 2 und 3 sinngemäss
Gebäudeleitsysteme
- dem Gebäude dienend
- dem Betrieb dienend
Telefonzentralen und -apparate (exkl. Leitungen)
EDV- und Telefoneinrichtungen
Zutrittskontrollanlagen, Zeiterfassungsgeräte
G
M
M
M
M
Für Schwachstromanlagen gelten Ziffer 2 und 3 sinngemäss
Telefonzentralen und -apparate (exkl. Leitungen) M
Alarm- und Überwachungsanlagen (inkl. Leitungen) M
(vgl. aber Ziffer 4)
4. Brand- und Gasmeldeanlagen, Sprinkler- und Gaslöschanlagen, Wasserleitungen, Löschposten, Blitzschutzanlagen G
Feuerlöscher M
5. Heiz-, Klima-, Ventilations- und Wärmerückgewinnungsanlagen und Einrichtungen, die der Raumheizung
oder -belüftung dienen G
Betriebsbedingte Klima- und Lüftungsanlagen M
Cheminées und Cheminéeöfen G
Heizstrahler1
) G
Transportable Öfen und Lufterhitzer M
6. Sanitäre Installationen:
6.1. Sämtliche sanitären Apparate und Armaturen inkl. Zu-
und Ableitungen G
Sanitäre Einrichtungen in Gewerbe- und Industriebetrieben:
- hygienischen Zwecken dienend G
- ausschliesslich andern Zwecken dienend M
6.2. Pumpen und Motoren zu Hauswasserversorgungen und
Abwasseranlagen G
6.3. Wasserenthärtungsanlagen dem Gebäude dienend2
) G
7. Transportanlagen:
Aufzugsanlagen inkl. deren Einrichtungen, Anpassrampen, Rolltreppen und -teppiche G
Transportanlagen wie Krane, Hängebahnen, pneumatische Förderanlagen, Rohrpostanlagen und dgl. inkl. deren Einrichtungen M
8. Zivilschutzanlagen:
Lüftungs- und Notstromanlagen G
sonstige Einrichtungen M
) ’Heizstrahler’ Fassung vom 25. September 2007.
) Ziffer 6.3. eingefügt am 25. September 2007.
9. Solarenergieanlagen1
9.1. Fotovoltaische Elemente
- bei genügender Befestigung/Verankerung
- Gebäudezweck ist reine kommerzielle Energieerzeugung
G
M
9.2. Sonnenkollektoren
- bei genügender Befestigung/Verankerung G
- Gebäudezweck ist reine kommerzielle Energieerzeugung M
II. Gebäudetypen
1. Wohnhaus
Im Wohnhaus, das der Eigentümer selbst benützt oder dem
Mieter oder Pächter zur Verfügung stellt, sind alle Einrichtungen mit dem Gebäude versichert wie
- Küchenkombinationen, alle eingebauten und nicht eingebauten Kochherde (exkl. Tischherde und Wärmeplatten),
Kühlschränke, Tiefkühlschränke und -truhen, Geschirrwaschmaschinen, Boiler, eingebaute Backöfen, Mikrowellenherde, Kaffeemaschinen und Eisautomaten2
) G
- Waschmaschinen, Tumbler und andere Wäschetrockner3
) G
- selbständige gebäudeähnliche Erzeugnisse der Bautätigkeit
(Silos, Behälter, Reservoirs, Tanks für Heizungen usw.) G
- Antennen und Kabelanlagen für Radio- und Fernsehempfang
(exkl. Radio- und Fernsehapparate) G
- Beleuchtungskörper, die üblicherweise bei Erstellen des
Baues installiert werden, wie Keller- Treppenhaus-, Küchen-,
Badezimmer- und Garagenbeleuchtung und dergleichen
(ohne Leuchtmittel)4
) G
- eingebaute Schränke und Bänke G
- Sauna privat G
- Bassinfilter- und -pumpenanlagen im Gebäude G
- Schutzraum-Liegestellen5
) G
- ...6
- ...7
- Zentrale Staubsaugeranlagen8
) G
) Ziffer 9 angefügt am 25. Oktober 2010.
2) Ziffer 1 Lemma 1 Fassung vom 25. September 2007.
) Ziffer 1 Lemma 2 Fassung vom 25. September 2007.
4) Ziffer 1 Lemma 5 Fassung vom 25. September 2007.
5) Ziffer 1 Lemma 9 eingefügt am 25. Januar 1999.
) Ziffer 1 Lemma 10 aufgehoben am 25. Oktober 2010.
7) Ziffer 1 Lemma 11 aufgehoben am 25. Oktober 2010.
) Ziffer 1 Lemma 12 eingefügt am 25. September 2007.
Nicht mit dem Gebäude versichert sind:
- die eigentliche Möblierung M
- andere Haushaltapparate und -maschinen M
- Funkantennenanlage M
- Beleuchtungskörper, die bei Erstellen des Baues üblicherweise nicht installiert werden M
- Innenbeschattung1
- Mietereinbauten2
- Mobile Sauna, Wärmekabinen3
2. Gewerbe und Industrie, einschliesslich kollektive
Haushaltungen wie Hotels, Kantinen, Spitäler usw.:
Antennen und Kabelanlagen für Radio- und Fernsehempfang
(exkl. Radio- und Fernsehapparate) G
Apparate aller Art M
Archivierungsanlage4
Aufzüge vergleiche Transportanlagen (I/7)
Ausstellungskasten GM
Autoabgas-Beseitigungsanlagen5
Autoheber
- baulicher Teil (Grube) G
- maschineller Teil M
Backöfen M
Behälter vergleiche allgemeine Beispiele (I/1)
Boiler und Durchlauferhitzer für Fabrikationszwecke M
Bodenbeläge in Kegelbahnen, Tennishallen, Turnhallen G
Brennräume
- baulicher Teil G
- mechanischer Teil M
Brennöfen M
Brückenwaagen
im Gebäude oder mit dem Gebäude verbunden:
- baulicher Teil (Grube) G
- mechanischer Teil M
Buffet und Möblierung in Restaurants usw. M
Dampfkessel: nur für Fabrikationszwecke M
Dampfmaschinen und -turbinen M
Drehöfen in Zementfabriken M
Einbruch-Sicherungsanlagen M
Elektrische Apparate, Installationen, Leitungen und Maschinen
) Ziffer 1 Lemma 17 angefügt am 25. September 2007.
2) Ziffer 1 Lemma 18 angefügt am 25. September 2007.
) Ziffer 1 Lemma 19 angefügt am 25. September 2007.
4) 'Archivierungsanlage' Fassung vom 25. September 2007.
) 'Autoabgas-Beseitigungsanlagen' Fassung vom 25. September 2007.
vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3)
Entstaubungs-Anlagen nur für Fabrikationszwecke M
Etablis M
Feuerlöscher M
Feuerungsanlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/ 5)
Garderobe-Einrichtungen M
Gegensprech-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele
(I/2 und 3)
Geldschränke GM
Gestelle M
Glühöfen M
Härteöfen M
Hebebühnen nur baulicher Teil G
Kassenschränke (vergleiche Tresor)
Kegelbahnen :
- baulicher Teil (inkl. Bodenbelag) G
- mechanischer Teil und Automatik M
Kino- und Saalbestuhlung1
Klima-Anlagen betriebsbedingt, geschlossene Systeme M
Kompressoren samt Druckleitungen:
nur für Fabrikationszwecke2) M
Krane und Kranbahngeleise vergleiche Transportanlagen (I/7)
Küchen-Einrichtungen wie Kochherde, stationäre Kippkessel
und Bratpfannen, Back- und Tröckneöfen, Geschirrspülautomaten, Friteusen, Kaffeemaschinen usw. M
Kühlräume :
- baulicher Teil G
- mechanischer Teil M
Kühlschränke einschliesslich Tiefkühlschränke und -truhen: nur
für Fabrikationszwecke M
Labortische M
Ladeneinrichtungen M
Lagergestelle M
Lautsprecheranlagen inkl. deren Leitungen M
Maschinen vergleiche allgemeine Beispiele (I/3)
Motoren vergleiche allgemeine Beispiele (I/3)
Notstromanlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/3)
Praxiseinrichtungen3
Pulte in Schützenhäuser (fest montiert)
M
G
Pumpen vergleiche Sanitäre Installationen (I/6.2)
Rampen G
Rauchkammern GM
Reklamen
- eingehauen, eingemauert oder aufgemalt G
) ’Kino- und Saalbestuhlung’ Fassung vom 25. September 2007.
2) 'Nur für Fabrikationszwecke' Fassung vom 25. September 2007.
) 'Praxiseinrichtungen' Fassung vom 25. September 2007.
- mit Leuchtröhren und elektrischen Teilen M
- alle übrigen Reklamen M
Sanitäre Installationen vergleiche allgemeine Beispiele (I/6)
Sauna gewerblich M
Schalteranlagen M
Sirenen M
Signalanlagen in Schützenhäuser M
Schmelzöfen M
...1
...2
Sonnenstoren, gewerblich genutzt3
Späne-Transportanlagen M
Spritzräume:
- baulicher Teil G
- mechanischer Teil M
Spritzkabinen M
Tankstellen-Überdachung G
Telefon-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/2 und 3)
Telefon-Kabinen GM
Transport-Anlagen vergleiche allgemeine Beispiele (I/7)
Trefferanzeige4
Treibhäuser
M
G
Tresor M
Tresoranlagen:
- baulicher Teil G
- betrieblicher Teil M
Trockenräume :
- baulicher Teil G
- mechanischer Teil M
Trockenöfen M
Uhren-Anlagen inkl. deren Leitungen M
Ventilations-Anlagen nur für Fabrikationszwecke M
Wärmekraft-Koppelungsanlagen5)
- dem Gebäude dienend G
- betrieblichen oder kommerziellen Zwecken dienend M
Wascheinrichtungen wie Waschkessel und -maschinen, Wäschetrockner, Ausschwing- und Glättemaschinen6
Werkbänke M
Zivilschutz-Lüftungsanlagen G
) ’Solarzellanlagen (Fotovoltaik)’ aufgehoben am 25. Oktober 2010.
) ’Sonnenkollektoren’ aufgehoben am 25. Oktober 2010.
3) ’Sonnenstoren, gewerblich genutzt' eingefügt am 25. Januar 1999.
4) 'Trefferanzeige' Fassung vom 25. September 2007.
) 'Wärmekraft-Koppelungsanlagen' eingefügt am 25. Januar 1999.
6) 'Wascheinrichtungen wie Waschkessel und -maschinen, Wäschetrockner, Ausschwing- und Glättemaschinen' Fassung vom 25. September 2007.
3. Landwirtschaftliche Gebäude
Grundsatz: In landwirtschaftlichen Gebäuden gilt für den
Wohnteil Ziffer II/l (Wohnhaus), für den Landwirtschaftsteil
Ziffer II/2 (Gewerbe und Industrie) sinngemäss Apparate aller
Art M
Boiler und Durchlauferhitzer G
Dämpfer M
Dörranlagen M
Entmistungs-Anlagen M
Fütterungsanlagen1
Futter-Aufzüge und -Förderanlagen, inbegriffen stationäre
Antriebsmotoren M
Futterkocher in Käsereien und Landwirtschaft M
Heu-Gebläse und -Verteilung M
Heu-Belüftung :
- baulicher Teil G
- maschineller Teil M
Jauche-Grube geschlossen G
Jauche-Grube offen, auch baulicher Teil M
Jauche-Rührwerk M
Käsekessi samt zugehörigen Rührwerken M
Melkanlagen samt zugehörigen Leitungen M
Milchkühlanlagen M
Milchzentrifugen M
Silos:
- Getreidesilo M
- Grünfuttersilo G
Stall-Belüftung G
Vieh-Anbindevorrichtungen, permanente G
Vieh-Tränkeanlagen samt Wasserleitungen G
4. Öffentliche Gebäude
Grundsatz: In öffentlichen Gebäuden, die nicht unter II/2 (Gewerbe und Industrie) fallen, gilt II/l (Wohnhaus) sinngemäss
4.1. Bahn-Anlagen
Allgemein:
Fahrleitungen samt Trägern auch im Gebäudeinnern2
Geleise samt Weichen im Gebäudeinnern M
Stellwerk-Einrichtungen M
Laderampen G
) 'Fütterungsanlagen' Fassung vom 25. September 2007.
2) 'Fahrleitungen samt Trägern auch im Gebäudeinnern' Fassung vom 25. September 2007.
Perron-Vordächer G
Putzgruben G
Telefon-Kabinen GM
Bei Stand- und Luftseilbahnen, Sessel- und Skiliften:
- bahnbetriebliche Anlagen M
4.2. Kirchen:
Altäre GM
Beichtstühle G
Bestuhlungen GM
Glocken mit oder ohne Läutwerk G
Kanzeln GM
Orgeln GM
Turmuhren G
4.3. Kraftwerke (Ausnahmen zu II/2, Gewerbe und Industrie)
elektrische Zentralen, Unterwerke, Transformatorenstationen:
- baulicher Teil, wie Kanäle, Gruben, Schächte (exkl.
nicht gemauerte Druckleitungen), gemauerte Zellen,
Schützen, Rechen (exkl. Reinigungsmaschinen) G
- maschinelle Anlagen für die Stromerzeugung, -umformung und -abgabe mit allen mechanischen und elektrischen Apparaten, Instrumenten usw., inbegriffen
alle elektrischen Leitungen in, am und unter dem Gebäude, elektrische Sonnerie- und Telefonleitungen M
Raumheizung, -belüftung und -klimatisierung exkl.
elektrische Leitungen G
4.4. Wasserversorgungen und Abwasseranlagen:
- baulicher Teil einschliesslich Leitungen, Schieber,
Pumpen und deren Steuerungen sowie Filter, Faulturm usw. G
- alle anderen mechanischen und maschinellen Einrichtungen M
4.5. Schulhäuser und Turnhallen:
- alle Einrichtungen wie Wandtafeln, Pulte, Turngeräteund Schulkücheneinrichtungen usw. M
4.6. Spitäler vergleiche II/2 (Gewerbe und Industrie)
4.7. Kultur- und Sportbauten:
betriebliche Einrichtungen wie Pumpen, Schwimmbad-
Wasseraufbereitungsanlagen, Kälteanlagen, Bühneneinrichtungen usw.1
Schützenhaus-Scheibenstandeinrichtungen (exkl. Pulte) M
) Ziffer 4.7. Fassung vom 25. September 2007.
II.
Diese Änderungen treten mit der Publikation der Änderung der Verordnung zum Gebäudeversicherungsgesetz im Amtsblatt in Kraft.
Inkrafttreten am 16. Juli 1987.1
) Inkrafttreten der Änderungen vom:
- 25. Januar 1999 am 1. März 1999;
- 25. September 2007 am 1. Januar 2008;
- 25. Oktober 2010 am 1. Februar 2011.
