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# Ehrungsreglement

## Art. 1 {#art_1}

Die Gemeinde führt in der Regel jährlich eine Ehrung durch.
Die Vereine werden von der Gemeindeverwaltung aufgefordert, ihre Jubilare zu melden.
Der Termin der Ehrung wird den Vereinen frühzeitig bekannt gegeben.

## Art. 2 {#art_2}

Die Gemeinde Schellenberg verleiht Ehrungen an:
a) Vereinsmitglieder für 30-, 40-, 50 oder 60-jährige aktive Vereinsmitgliedschaft
30 Jahre 800.- Franken-Gutschein Urkunde
40 Jahre 1'000.- Franken-Gutschein Urkunde
50 Jahre 1'500.- Franken-Gutschein Urkunde
60 Jahre 2'000.- Franken-Gutschein Urkunde
b) Präsidenten von Ortsvereinen für 10-, 20-, 30-, 40 oder 50-jährige Tätigkeit
10 Jahre 300.- Franken-Gutschein
20 Jahre 500.- Franken-Gutschein
30 Jahre 800.- Franken-Gutschein Urkunde
40 Jahre 1'000.- Franken-Gutschein Urkunde
50 Jahre 1'500.- Franken-Gutschein Urkunde
Vereinsjahre in auswärtigen Vereinen können bei der Ehrung angerechnet werden, sofern sie in
einem gleichartigen Verein gemacht wurden. Eine Kumulierung der Jahre zwischen verschiedenen
Vereinen ist nicht möglich.
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c) Vereinsähnliche Organisationen
Vereinsähnliche Organisationen (z.B. Lauftreff, Montagsturner, Frauengruppe oder ähnliche), welche
im kulturellen, sozialen oder sportlichen Bereich in Schellenberg aktiv sind, können einen Antrag für
einen Jubiläumsbeitrag stellen, wenn sie ihr 10-jähriges Bestehen feiern. Danach können sie frühestens alle zehn Jahre erneut ein Gesuch stellen. Die Gemeinde überreicht für die Durchführung eines
gemeinsamen Jubiläumsanlasses einen einmaligen pro-Kopf-Beitrag pro Mitglied. Über die Höhe
dieses Beitrages entscheidet der Gemeindevorsteher.
d) Verdiente Persönlichkeiten
Vorschläge betreffend die Ehrung verdienter Persönlichkeiten können jährlich bis am 15. August an
den Gemeinderat gerichtet werden. Verdiente Persönlichkeiten erhalten einen einmaligen Beitrag der
Gemeinde. Über die Höhe dieses Beitrages entscheidet der Gemeinderat von Fall zu Fall.

## Art. 3 {#art_3}

Dieses Reglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 24. September 2014 genehmigt
und tritt am 1. Januar 2015 Kraft. Es ersetzt alle vorherigen Ehrungsreglemente der Gemeinde Schellenberg.
Schellenberg, 24.09.2014
Gemeinde Schellenberg
Norman Wohlwend, Vorsteher
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