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title: "Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)"
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# Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH)

## Art. 1 {#art_1}

Abschluss
1 Der Kanton Bern ist Unterzeichnerkanton der unter der BSG-Nummer 439.34-
1 veröffentlichten Vereinbarung vom 22. September 2003/3. November 2003
zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für
Heilpädagogik Zürich (HfH).
2 Er genehmigt die unter der BAG-Nummer 25-113 wiedergegebenen Änderungen vom 12. Dezember 2024/29. Januar 2025 der Vereinbarung zwischen dem
Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich
(HfH).

## Art. 2 {#art_2}

Änderungen der Vereinbarung
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, Änderungen der Vereinbarung zuzustimmen, soweit es sich um Anpassungen des Studienangebots, der Kosten, des
Verfahrens, der Anzahl und Verteilung der Studienplätze oder der Dauer der
Studiengänge handelt.
2 Bei Anpassungen des Studienangebots sind jeweils die Kosten, die Ausbildungsalternativen und der Bedarf der Schulen nach den entsprechenden Fachkräften zu berücksichtigen.

## Art. 3 {#art_3}

Kosten
1 Der Regierungsrat bewilligt die Ausgaben für die Kosten, die sich aus der
Vereinbarung ergeben, abschliessend.
1) BSG 101.1
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
25-112
439.34 2

## Art. 4 {#art_4}

Kündigung
1 Der Regierungsrat wird ermächtigt, die Vereinbarung gemäss deren Artikel 8
zu kündigen.

## Art. 5 {#art_5}

Aufhebung von bisherigem Recht
1 Der Grossratsbeschluss vom 21. April 2004 betreffend den Abschluss der
Vereinbarung zwischen dem Kanton Bern und der Interkantonalen Hochschule
für Heilpädagogik Zürich (HfH)2) wird aufgehoben.

## Art. 6 {#art_6}

Inkrafttreten
1 Dieser Beschluss tritt am 1. März 2026 in Kraft.

## Art. 7 {#art_7}

Fakultative Volksabstimmung
1 Dieser Beschluss unterliegt der fakultativen Volksabstimmung.
Bern, 10. Juni 2025 Im Namen des Grossen Rates
Die Präsidentin: Siegenthaler
Der Generalsekretär: Trees
Auszug aus dem Protokoll des Regierungsrates vom 12. November 2025
Der Regierungsrat stellt fest, dass vom Referendumsrecht zum Grossratsbeschluss betreffend den Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Kanton
Bern und der Interkantonalen Hochschule für Heilpädagogik Zürich (HfH) innerhalb der festgesetzten Frist kein Gebrauch gemacht worden ist.
Der Grossratsbeschluss ist in die Bernische Amtliche Gesetzessammlung aufzunehmen.
Für getreuen Protokollauszug
Der Staatsschreiber: Auer
2) BSG 439.34
3 439.34
Änderungstabelle - nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung BAG-Fundstelle
10.06.2025 01.03.2026 Erlass Erstfassung 25-112
439.34 4
Änderungstabelle - nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung BAG-Fundstelle
Erlass 10.06.2025 01.03.2026 Erstfassung 25-112
