---
title: "Richtlinie Strassenbenennung"
id: 82ab8370-d300-4299-a74d-e5d3903ffc48
authority: li7004
place: "Triesenberg"
applies_also_from: [li]
kind: communal_act
in_force: true
number: "richtlinie_strassenbenennung.pdf"
publisher_url: https://www.triesenberg.li/wp-content/uploads/richtlinie_strassenbenennung.pdf
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/82ab8370-d300-4299-a74d-e5d3903ffc48
language: de
in_force_from: 2026-11-08
date_basis: retrieved
status: authentic
source_url: https://web.archive.org/web/20250418163036id_/https://www.triesenberg.li/wp-content/uploads/richtlinie_strassenbenennung.pdf
copied_from: internet_archive
copy_captured_on: 2025-04-18
read_on: 2026-11-08
sha256: dd123352fc3bef935c327e690e8d7f495016d9be312d1ad3344321172158ebd8
provisions: 1
---

# Richtlinie Strassenbenennung

## text {#text}

Strassenbenennung
Triesenberg
Richtlinie
Grundsätze und Allgemeines
Die Richtlinie gilt für das ganze Gemeindegebiet. Für die Benennung der Strassen und
der öffentlichen Plätze ist die Gemeinde zuständig. Umbenennungen von Strassen sollen möglichst vermieden werden. Über die Strassenbezeichnung entscheidet der Gemeinderat endgültig.
Der Gemeinderat kann eine beratende Kommission einsetzen, welche mit der Namensfindung für die Benennung der Strassen betraut wird. Strassenbezeichnungen die zu
Verwechslungen führen können, sind zu vermeiden.
Die Strassenbenennung bzw. die Adressierung ist ein obligatorischer Bestandteil der
Amtlichen Vermessung.
Benennung von Strassen
Strassen, welche im öffentlichen Eigentum stehen und dem allgemeinem Verkehr dienen, erhalten einen Strassennamen.
Eine Privatstrasse wird benannt, wenn die Benennung von öffentlichen Strassen nicht
die nötige Orientierung und Auffindbarkeit gewährleistet.
Gliederung der Strassen
Die hierarchische Gliederung der öffentlichen Strassen wird anhand der verkehrstechnischen Bedeutung und Funktion definiert. Durch die Gliederung der Strassen soll ein logisches Muster und eine harmonische Benennung angestrebt werden. Folgende Gliederung definiert das Grundwort für die Bildung der Strassennamen:
a. Strasse
b. Weg
c. Gasse
Schreibweise
Schriftsprache
Grundsätzlich ist die Schriftsprache bei der Namensgebung anzuwenden, da die Strassennamen eine allgemeine und überregionale Bedeutung haben.
Moderate Dialektschreibweise
Die moderate Dialektschreibweise wird bei der Bildung von Strassennamen in Verbindung mit den Weiler- und Flurnamen (Mundartform) angewendet.
Dialektschreibweise
Die Dialektschreibweise ist im internationalen Gebrauch schlecht verständlich und ist
daher grundsätzlich nicht anzuwenden. Bei der Benennung von öffentlichen Plätzen und
Freiflächen kann die Dialektschreibweise angewendet werden, da die Namen nur von
lokaler Bedeutung sind.
Präpositionen
Die Verwendung von Präpositionen bei Strassennamen ist nur in Fällen einer lokalen
Bedeutung anzuwenden.
Umlaute
Die Schreibweise der Umlaute Ä, Ö und Ü am Anfang von Strassennamen ist einheitlich
zu verwenden.
Zusammen-/Getrenntschreibung
Im Normalfall wird die Zusammenschreibung angewendet. Mehrteilige Namen werden
mit Bindestrichen zusammengefügt.
Lesbarkeit und Schreibung
Eine gute Lesbarkeit und eine einfache Schreibung der Strassennamen muss gewährleistet werden. Es sind kurze, klare und einprägsame Namen mit einer Maximallänge
von 24 Buchstaben zu wählen.
Benennungsmotive
Die nachfolgenden Benennungsmotive sind bei der Namensgebung zu berücksichtigen:
a. Weilerbezeichnungen
b. Flurnamen
c. Angaben zu der Lage und Orientierung
d. Angaben zu lokalen Gegebenheiten und kulturellen Bereichen
e. Angaben zu bestimmten Ereignissen und Funden
f. Angaben in Bezug zur Natur
g. Ortsbezogene Kulturgüter- und Walserbegriffe.
Diese Richtlinie wurde an der Gemeinderatssitzung vom 22. April 2008 beschlossen.
Triesenberg, 29. April 2008
__________________________
Hubert Sele, Vorsteher
