---
title: "Verordnung über die Ladenöffnungszeiten"
id: 82b5f92e-c223-49f8-99ca-f940ceb8def2
authority: bfs1707
place: "Risch"
applies_also_from: [zg, ch]
kind: communal_act
in_force: true
number: "9.5-1"
publisher_url: https://risch.tlex.ch/app/de/texts_of_law/9.5-1
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/82b5f92e-c223-49f8-99ca-f940ceb8def2
language: de
in_force_from: 2018-11-20
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://risch.tlex.ch/app/de/texts_of_law/9.5-1
read_on: 2026-11-01
sha256: e3fcde58dbfab5821399ff3de189e8e66cb8dc49ce61abb9254b879628ef0ecd
provisions: 2
---

# Verordnung über die Ladenöffnungszeiten

## Art. 1 Abendverkäufe {#art_1}

1
In der Gemeinde Risch finden die Abendverkäufe im Grundsatz jeweils freitagabends bis 20.00 Uhr statt.
2
Fällt ein öffentlicher Ruhetag auf einen Freitag oder auf einen Samstag, so wird der Abendverkauf zwei Tage vor diesem öffentlichen Ruhetag festgelegt.
3
Fallen Weihnachten (25. Dezember) oder Neujahr (1. Januar) auf einen Donnerstag, so findet der Abendverkauf jeweils am Dienstagabend zuvor statt.

## Art. 2 Öffnungszeiten an öffentlichen Ruhetagen {#art_2}

1
Am 8. Dezember sowie am letzten Sonntag vor Weihnachten (25. Dezember) wird jeweils ein Sonntagsverkauf von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr durchgeführt. Fällt der 8. Dezember auf einen Samstag, werden die Ladenöffnungszeiten auf 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr festgelegt. *
2
&hellip; *
