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title: "Reglement über die Tarife für die Benützung von Kulturräumen und evang.-ref. Kirchen (Stadttheater und Kirchen)"
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provisions: 1
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# Reglement über die Tarife für die Benützung von Kulturräumen und evang.-ref. Kirchen (Stadttheater und Kirchen)

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Tarife für die Vermietung von Stadttheater und Kirchen 270.2
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 1
Reglement über die Tarife für die Benützung
von Kulturräumen und evang.-ref. Kirchen
(Stadttheater und Kirchen)
vom 22. August 2023 1)
Der Stadtrat,
gestützt auf Art. 43 der Verfassung der Einwohnergemeinde Schaffhausen vom 25. September 2011
erlässt folgendes Reglement:
1. Stadttheater
1.1 Grundmiete
Raummiete
inkl. Heizung,
Strom, Reinigung
Regulärer
Tarif für sämtliche Veranstaltungen
Konferenzen,
Tagungen,
Vorträge
Kulturelle Anlässe Schaffhauser Vereine und Institutionen
pro Aufführungstag
Fr. 3'000.-- Fr. 2'000.-- Fr. 1'500.--
Pro Auf-/Abbau und/oder
Probetag
Fr. 1'500.-- Fr. 1'000.-- Fr. 750.--
1.2 Nebenkosten
Je nach Aufwand und Bedarf fallen zusätzliche Nebenkosten an:
Tarife für die Vermietung von Stadttheater und Kirchen 270.2
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 2
1.2.1 Technik
Mindestens die technische Leitung und/oder ein/e Bühnenmeister/in
müssen anwesend sein.
Technische Leitung/Bühnenmeister Fr. 100.--/Std.*
Veranstaltungstechniker/in Fr. 80.--/Std.*
*Zuschläge: 30 % (Montag-Freitag ab 20.00 Uhr sowie Samstag und
Sonntag ganztags)
1.2.2 Besucherservice
Bei allen Veranstaltungen stellt das Stadttheater aus Sicherheits-
und Aufsichtsgründen das Einlass- und Garderobenpersonal. Die
Verrechnung erfolgt nach Aufwand.
Garderoben- und Einlasspersonal Fr. 45.--/Std.
1.2.3 Feuerwehr
Die Feuerwehr sorgt für die Sicherheit der Besucher.
Mindestpauschale pro Einsatzperson gemäss
Reglement Fr. 125.--
1.2.4. Miete Konzertflügel und Klavier
Flügelbenützung (exkl. Stimmung) Fr. 350.--
Klavierbenützung (exkl. Stimmung) Fr. 200.--
1.2.5 Kommunikationsleistungen
Nach gegenseitiger Absprache besteht die Möglichkeit der Bewerbung von Vermietungsveranstaltungen durch das Stadttheater. Die
Tarife für Kommunikationsleistungen legt das Stadttheater fest.
1.3 Reservation, Verrechnung, Ermässigungen
1 Vermietungen sind generell möglich, sofern sie den städtischen
Theaterbetrieb nicht beeinträchtigen und in keiner Konkurrenz zum
städtischen Theaterbetrieb stehen. Die Theaterleitung entscheidet
über die Vergabe der Termine. Nach der Durchführung einer Veranstaltung werden die Aufwendungen gemäss Tarif verrechnet.
2 Für die Gewährung allfälliger Ermässigungen oder Erlasse der
Grundmiete ist das dem Stadttheater vorstehende Stadtratsmitglied
zuständig.
Tarife für die Vermietung von Stadttheater und Kirchen 270.2
Rechtssammlung der Stadt Schaffhausen (Stand: 1. September 2023) 3
2. Kirchen
2.1 Raummiete
Raummiete inkl.
Mobiliar, Heizung,
Strom und Reinigung
Konzerte und Veranstaltungen von
Profitorganisationen
Kulturelle Veranstaltungen Schaffhauser Vereine und
Institutionen
Kirche St. Johann
inkl. Konzertflügel
Fr. 2'000.--
Fr. 2'200.--
Fr. 1'000.--
Fr. 1'100.--
Münster Fr. 1'100.-- Fr. 500.--
St. Anna Kapelle unentgeltlich unentgeltlich
2.2 Nebenkosten
1 Je nach Aufwand und Bedarf fallen zusätzliche Nebenkosten für
Besucherservice, Feuerwehr sowie Provision für den Vorverkauf auf
Abendkasse (durch das Stadttheater Schaffhausen) gemäss Vorverkaufsbedingungen an.
2 Allenfalls beim Hochbauamt entstehende Kosten werden durch die
Mieterinnen und Mieter zusätzlich beglichen.
3 Die Stimmung des Konzertflügels ist separat zu begleichen. Die
Stimmung erfolgt durch das Musikhaus Hug, musikhug.ch.
4 Gemäss Leistungsvereinbarung mit den verschiedenen evang.-ref.
Kirchgemeinden steht diesen das Recht zu, die jeweilige Kirche
samt allen Einrichtungen für kirchliche Anlässe unentgeltlich zu benützen.
5 Für die Gewährung allfälliger Ermässigungen oder Erlasse der
Raummiete ist das für Kultur zuständige Stadtratsmitglied zuständig.
Fussnote:
1) Dieses Reglement tritt am 1. September 2023 in Kraft und ersetzt dasjenige vom 9. November 2010.
