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title: "Poststrasse / Kreuzplatz"
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# Poststrasse / Kreuzplatz

## text {#text}

Kanton Zug •• Gemeinde Baar
Änderung Bebauungs- und Baulinienplan
Poststrasse/ Kreuzplatz
1:500
Abteilung Planung/Bau
Baar, 26.10.2006 / 29.3.2007 Der Abteilungsleiter: /( W//__ _
Vom Gemeinderat verabschiedet am 12.7.2006 / 25.10.2006 / 24.1.2007
o~o.;;:::;t ~o,t::
VorprOfung durc~kantonale Baudirektion
Zug, 4.10.2006 Der Baudirektor:
Publiziert Im Amtsblatt Nr. 45 und 46
bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau
Hans-Beat Ullinger
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6
vom 10.11.2006
bis 11.12.2006
Vom Gemeinderat im vereinfachten Verfahren genehmigt am 28.3.2007
Der Gemeindepräsident Der Gemein ~chreiber:
/?/ ✓/ JJ_
Publiziert im Amtsblatt Nr. 14 und 15
bescheinigt von der Abteilung Planung/ Bau
Öffentliche Auflage im Erdgeschoss Rathausstr. 6
vom 5.4.2007
bis 4.5.2007
Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am:
2 2. Mai 2007
Verbindliche Inhalte Bebauungsplan
Inhalt der Änderung
E •--, NeufesUegung Geltungsbereich
~ Aufhebung Geltungsbereich und Inhalte
Unveränderte Inhalte
Bezeichnung der Baubereiche
~ Baubereiche mit max. Höhenangabe (m o. M.)
111111111111111111 11111111111111 Fassadengestaltung / Balkonbereich
jooooooi Öffentliches Fusswegnetz
11 11 111111 Gestaltung Freiraum (frei zugängliche Flächen)
1 1e1 Parkierung oberirdisch (Besucher- und Kundenparkplätze)
1 ◄ Ein- und Ausfahrt Einstellhalle
1+ - - - +I Anlieferung
1 r···············j Arl<aden im EG
Informative Inhalte Bebauungsplan
1 ~ 1 Bestehende Gebäude
1 • 442,9'2 1 Höhenkoten bei Höhenfi~punkten (m o. M.)
looooool Fusswege ausserhalb Geltungsbereich
Situation Bebauungsplan - Baulinien
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Verbindliche Inhalte Baulinienplan
E#- · #- -1 Aufhebung Baulinien zu genehmigen
F->l'--··-#·j Aufhebung Unternlveaubaulinien zu genehmigen
F------ ·j Neue Unterniveaubaulinien zu genehmigen
Informative Inhalte Baulinienplan
E·- ·- -1 Genehmigte Baulinien
F··-··-··j Genehmigte Untemiveaubaulinien
f - - - j Genehmigte Arl<adenbaulinien
1 1 Baubereichsflächen (gemäss Bebauungsplan)
Die Baulinie und die Arkadenbaulinie innerhalb des aufzuhebenden
Geltungsbereichs werden in den neu festzusetzenden Bebauungsplan
Neum0hle / Bahnhofstrasse übernommen.
(BOB = Baudirektions-Beschluss)
124 1
)
Bestimmungen
1. Es gelten folgende anrechenbaren Geschossflächen (einschliesslich Dachgeschosse, aber
ohne Aussenwandquerschnilte} sowie unter- und oberirdische Autoabstellplätze und oberir•
sische Velo- und Motoabstellplätze für Besucher;
Baubereich GS-l>Ji:. Auto- Motorrad- Velo-Geschossftäche
(max.)
abstellplätze abstell plätze abstellplätze
(ma,.) (min.) (min.)
A/B
C
34 J5, ii
3'3
2'840 m2
1'540 m2
1'960 m~
28 7 55
15 4 30
18 d 34
Total 6'040 m:1 4'380 m2 l>4 43 4-e 11 ,l.:10, 86
Die Veloabstellplätze sind überdeckt in der Nähe der Hauseingänge vorzusehen.
2. Oberirdische Parkplätze sind nur auf den dafür ausgeschiedenen Plätzen zulässig.
3. Die Zufahrt zur Einstellgarage erfolgt Ober eine Einfahrtsrampe ab Poststrasse.
4. F0r die Höhenlage der Baubereiche gelten folgende Erdgeschoss-Koten;
Baubereich A; 443.50 m ü.M.
Baubereich B: 443.50 m O.M.
Baubereich C; 443.00 m ü.M.
Ba~-443-.00 m u .M,
5. Die Gestattung und definitive Lage der Grünflächen. Spielplätze und dergleichen sind im
Bauprojekt zu fixieren. Die Gestaltung des Bereiches zwischen der Poststrasse und dem
Baubereich Chat fussgängerfreundlich und im Rahmen eines Gestaltungskonzeptes unter
Einbezug der Poststrasse zu erfolgen.
6 . Im Erdgeschoss sind überwiegend publikumsorientierte Nutzungen und Gewerbebetriebe
vorzusehen. Wohnungen sind nicht zulässig.
7. Im Baubereich A 11f\4-0-darf für Wohnungen eine Baubewilligung nur aufgrund eines Lärmgutachtens erteilt werden.
8 . Die Zufahrt/Erschliessung inkl. Feuerwehrzufahrt hat über die Poststrasse zu erfolgen. Bei
der definitiven Gestaltung des Freiraumes ist darauf zu achten, dass die Zufahrt für Feuerwehr- und Rettungsfahrzeuge gewährleistet ist.
9. Die Tiefgarage ist mit einer Sprinkleranlage zu versehen.
10. Alle Bauten sind architektonisch gut zu gestalten; dies gilt auch für Materialien und Farben.
11. Fassadengestaltung/Balkonbereich: Balkone dürfen bis zu 1/3 der Fassadenlänge 1.50 m,
Sonnenschutzelemente 0.70 m über den Baubereich hinausragen. Dies gilt für die im Bebauungsplan festgelegten Bereiche.
12. Die Fussgängerpassage im Erdgeschoss (Baubereich A/B) ist min. 3.00 m breit. Die genaue
Lage wird im Baubewilligungsverfahren definiert. Die Arkade bei den Baubereichen A und D
hat eine lichte Höhe von min. 3.50 m autzuweisen und Ist transparent mit Einzelstützen zu
gestalten.
13. Das Flachdach Im Baubereich B (450.50 m ü.M.) ist, soweit es nicht als privater Sitzplatz
genutzt wird, zu begrünen.
14. Soweit der Bebauungs- und Baulinienplan keine anderslautenden Bestimmungen enthalten.
gelten die Vorschriften der jeweiligen Bauordnung. Der Gemeinderat kann ,~~-086
AAISR~-af&A.~Aflilg kleinere Abwe1st1un9en gestatteA- Im Sinne von§ 31
der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz (V PBG) Ausnahmen geslatlen. Bei Änderungen des Zonenplanes oder der Bauordnung ist der Bebauungs- und Baulinienplan zu
überprüfen.
15. Die Änderung de..c; Bebauungsplanes Poststrasse/Kreuzplatz tritt nach der Genehmigung
durch den Regierungsrat sofort in Kraft
Blau Aufzuhebende Inhalte
Rot Neue Inhalte
Schwarz Unveränderte Inhalte
Schnitt 1 - 1
460.00
4. 00 ~
"'
II 3. 00
2.00 450.50 ~0,
i! 1. 00
1 C EG ~
1 1. UG Parkieru
2. UG Keller
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0 S 10 20 30 40 SOm
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