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title: "Bebauungsplan «Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd»"
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provisions: 1
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# Bebauungsplan «Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd»

## text {#text}

Gemeinde Risch ~ h
• =~:kreuz Kanton ZUg
Änderung Bebauungsplan 2010
Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd
1:2500
26. Februar 2021
Von der Baudirektion vorgeprüft am:
Der Baudirektor:
1. Publikation im Amtsblatt
Nr.: ·········································
Vom: ...... UL..SEP.1.Z0.4L ............
eversammlung beschlossen am:
sident:
2. Publikation im Amtsblatt
Nr.:
Vom: ......Q)J9.Y.J.Q?.t ....
Von der Baudirektion genehmigt:
Zug, 2 3. APR. 2024
860.7 4104.02.2021 1amo
Planteam S AG:Luzern : Bern:Liestal :Solothurn
Raumentwicklung: Städtebau: Geoinform atio n
1. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung
Vom: .......Q.!.-..SJtJ.Qn .............
Bis: 0 6. OKT. 2023
2. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung
Vom: ...... 0..2,JOY.,.2023
Bis: ......2.1..NOV ..2023
Der Baudirektor:
7 . L, .. •,
Q: risc_200311_bp_dorfkem_ rotkreuz_sued_lv95_ 02.gws
plan:team
Ausschnitt aus dem rechtsgültigenBebauungsplan (nicht Gegenstand des Verfahrens)
Orientierender PlaninhaH
Bebauungsplaninhalt
E•-•--! Perimeter
- Baubereich mit 5 Geschossen
- Baubereich mit 4 Geschossen
Baubereich mit 3 Geschossen
Baubereich mit 2 Geschossen
Baubereich mit 1 Geschossen
I~--~ Erschliessungsfläche
p½'.½"/41 Vordach
Information
lo o o o ol Fussweg
I• • • • •I Fussweg mit Erschliessung
EI I Oberirdische Parkplätze
F - - j Alkadenbaulinie
r---J Zus.hängende Parkierung im UG
j !;: 1 Zu- / Wegfahrten
1() ()1 Hochstarnbäume
,_____.I Zu· / Wegfahrten
,_____.I Bushaltestelle
Die kantonalen Baulinien innerhalb des Bebauungsplan-Perimeters sind im separaten Baulinienplan
"Baulinienplan-Änderung Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd. Kantonsstrasse B" des Tiefbauamles ersichtlich.
Ausschnitt mit Änderungen (Gegenstand des Verfahrens)
GenehmigungsinhaH
Nicht-Bauzonen / überlagernde Nutzung
Entlassung aus dem Perimeter Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd
Ausschnitt aus dem rechtsgültigen Bebauungsplan mit Änderungen (Zustand nach Genehmigung)
,.v,
r 1
'
1' ..-- { / ·'
/ d r-
- -.. \ -
Jv ":~:--_-c":~-:_-.
Orientierender Planinhalt
Bebauungsplaninhalt
E •-•3 Perimeter
- Baubereich mit 5 Geschossen
- Baubereich mit 4 Geschossen
- Baubereich mit 3 Geschossen
I2G Baubereich mit 2 Geschossen
l1G Baubereich mit 1 Geschossen
...~-----~~~~I~ __...., Erschliessungsfläche
Wff/2:1 Vordach
Information
Jo o o o ol Fussweg
I• • • • •I Fussweg mit Erschliessung
C:::m=J Oberirdische Parkplätze
C - - ~ Alkadenbaulinie
r:::J Zus.hängende Parkierung im UG
1 ~ 1 Zu- / Wegfahrten
1() (:)1Hochstarnbäume
~--~' Zu- f Wegfahrten
~--....,'! Bushaltestelle
Die kantonalen _!3aulinien innerhalb des Bebauungsplan-Perimeters sind im separaten Baulinienplan
"Baulinienplan-Anderung Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd, Kantonsstrasse B" des Tiefbauamtes ersichtlich.
l-
1r
Gemeinde Risch Kanton Zug
Änderung Bebauungsplan 2010
Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd 1:500 vom 28. März 2011
Stand: 02. Juni2014
Plan Nr.:
Ersetzt Plan Nr.:
Datum:
Vom Gemeinderat beschlossen am: .O.LSEP..J013
'-"~
Der Gemeindepräsident: ·
......./l ... u.=.i.~ .... hreiber: --(tJ
.......... ..................../41. ..........................
Von der Baudirektion vorgeprüft am:
Der Baudirektor:
1. Publikation im Amtsblatt
Nr .. V..$.,,9
Vom: .. D.lJ.U..,2013 / 13. DEZ. 2013
1. öffentliche Auflage auf der Bauabteilung
Vom: .Q.tP.UJ013
Bis: QJ..JANJ014
Von der Gemeindeversammlung beschlossen am:
'-"~
... O.Z.. .. J.VW.. 2014
indeschreiber: qr,./Der Gemeindepräsident:
...a....t%...L~...............
2. Publikation im Amtsb latt
Nr · ( ..7.: ....
Vom: .. 0.t JU.tU.2014 / 13. JU H2014
Von der Baudirektion genehmigt am:
Zug ,
------·- ·-·-----·----·--- - -
llr1ll
llh!JI planteam
........ ...............................................
2. ö liehe uflage auf der Bauabteilung
Vom: .Q„Q:.).~~!)D 14
Bis: JJ„rn~.I)014
3 0. OKT. 2014 Der Baudirektor:
---- --- ------- - ----
Planteam SAG - Inseli quai 10 - Postfach 3620 - 6002 Luzern
Tel. 041469 44 44 - Fa x 041469 44 45 - luzern@planteam.ch - www.planteam .ch
Erstellt: 22.07.2013 / cbo
Anpassung Situationsplan
Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd 1:500
c-,
/2
lt!~!. /.1
'-....:.__..,..
~ ' .....
Entlassung aus dem Perimeter Bebauungsplan 2010 Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd
Anpassung der Bestimmungen
Folgender Absatz aus den Bestimmungen vom 28. März 2011 wird aufgehoben, da er nur den im Plan
aufzuhebenden Perimeter betrifft:
34. Westlich des Lindenplatzes und südlich der Kantonsstrasse sind die im UG zu realisierenden
Parkplätze bezüglich Lage und Anordnung frei bestimmbar (keine Darstellung im Bebauungsplan).
Gemeinde Risch
Plan Nr:
Ersetzt:
Datum:
Bebauungsplan 2010
Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd
1:500
1022.1
Bebauungsplan mit den Plänen „Baubereiche und Geschosse",
sowie „Nutzung Erdgeschoss und Untergeschoss, Ersch liessung und Parkierung",
- "' 10<11 Ge"'"'"'"'I\ ~,..+, m 1.,.!rft<l>ltl'V.-fot,,.,,.,., l Juli \ IIM 1a.ooo,.,,~, g<UCO<lt, Rogiorur,giro1 om ll . 0•1obel 1Mel
Sonderbauvorschritten !SBV),
'""'"°'"°" - <l6r --11\..r,; ""' 1, .ful , 1!11!1 toerio~n,iq, <IYr:t,ik" ft-Qio"'"t'fl' "' 16 M!io, b,w, lB. "'P'\I 111921
r>1l1 °"' ,l,n;,,,u"II"" '°"' 1t . .lllni 11195 i-m,;,, ill>'Cf>dM ~l\lle"''V"'""'° 11. S.,,,10,~DOf l i&llJ
31.7.2009. rev. 30.11.2009, 11.1.2010, 14.9.2010
Vom Gemeinderat beschlossen am:
Der Gemeindepräsident:
Von der Baudirektion/ Amt für Raumplanung
vorgeprüft am:
Der Gemeindeschreiber:
Der Baudirektor/ Der Kantonsplaner:
Kanton Zug
1. Publikation im Amtsblatt
Nr: ef.'J / ?Oc"fr
1. Öffentliche Auflage auf der Bauabteilung
Vom: .,{() Dez /e, ,{O
Vom: (O Dez. 2c,,,r{_,,
Vom Gemeinderat beschlossen am:
Der eindepräsident:
2. Publikation im Amtsblatt
Nr:
Vom:
Bis:
.:,.\ND~ z5. JAN. 1011
~ 'f'
c., ~ ~ r Gemeindeschre iber:
. .
2. Öffentliche Auflage auf der Bauabteilung
Vom:
Bis:
Vom Regierungsrat /Von der Baudirektion des Kantons Zug genehmigt am:
1 8. M'l. 10 11
Legende
Inhalt des Beschlusses
Perimeter
Baubereich mit 5 Geschossen
Baubereich mit 4 Geschossen
Baubereich mit 3 Geschossen
Baubereich mit 2 Geschossen
!1G ! Baubereich mit 1 Geschoss
'~---~I Erschliessungsfläche
l(½W/4'.l I Vordach
Information
Gebäude realisiert gern. BBP
best. Gebäude innerhalb Perimeter
loO O O ol Fussweg
I• • • • • I Fussweg und Erschliessung
1 m I überirdische Parkplät2e
F - - j Arkadenbaulinie
[ - - -J Zus.hängende Parkierung im UG
---1 ::::;:: 1 Zu- /Wegfahrten
IÜ C)I Hochstammbäume
1 1 best. Gebäude ausserhalb Perimeter
1~ I Bushaltestelle
Die kantonalen Bau linien innerhalb des Bebauungsplan-Perimeters sind im separaten Baulinienplan
' Bau!inienplan•Änderung Geschäftsdorfkern Rotkreuz Süd, Kantonsstrasse B' des Tiefbauamtes ersichtlich.
~
\\•
\ --·---·--·--·.-·-·
Sonderbauvorschrlften
Zl•I. Zweck
1. Der Bebauungsplan „Geschäftsdorfkem Rctkreuz SOd" bezweck! die bauliche Erneuerung des ;;ilten Dorfkerns von
Rotkreuz nach einheitlichen Planen und die Schaffung e,nes attraktiven Dorizentrums nach den Bedür1nissen der
Gemeinde. An11estrebt wird ein vielfältiges Angebot versch iodener Nutzungen mit Wohnungen. Arbeltspllitzon,
Dienstleistungsbetrieben und nichtstörenden Gewerbebetrieben sowie die Gestaltung attraktiver Plätte und Freiräume
Überge o rdnete ■ Recht
2. Sow~t besondere Bestimmungen in den Sonderbauvorschriften tenien, gelangen die Qemeindfiche 6auordnunQ 1.mc:t c:tie
anderen elnschl~gigen bou1ech.tl1chen Erlasse zur Anwendung.
B1ubtr1lche, Bauvelumtn, Baullnltn
3. Das zulässige Beuvolumen erg bt sich aus der Begreniung der Baubereiche und der zul~ssigen Zahl der Geschosse oder
der Beorenzuna der Cieb~udehöhe.
4. Ditt Gebtlude können bis en die Begrenzung der Baubereicho ge~tellt werden. Wo sine Pflichtbaulinio:t festgeste llt ist, 5ind
die Gebäude mit ihrer !Wa99en,ei1igen Fassade auf di!lse zu s1el en
Grtn:rb•u
5. Innerhalb eines Bauoereiches besteht Grenzbaupflid'lt lvorbehältjich der „Wegleitung der Feuerpolizei'")
6. Vorbehalten bleiben AuS1'18hmen, wenn zwei benachbarte Grundstoclc.i, nlch1 gle!chzeltlg Oberbau! werden.
7. Gegenübi,r Grundstüclc.<:m ausserhllb des Plenurgsberelchtrs gelten die üblchen n~ch~rrechtlichen Vorsch'"ilten (i,B.
Niherbaurechte mit Zustimmung det Nachbarn).
Au,n,hmen f Or dl• Bciubw1lth1t
8. Der Gemeinderat kann im Rahmen der Bauoroje~toenehmigung le,ctite BaubereichsJberschreitungen bew1ll1gen, wenn
dndurch ~l!lino Mehrll'J~nützung errl!licht wird
Msll!nde zu Nechbarorunostücken nicht verringert werden, es sei denn, die Zustimmung der Nechbarn liege vor
sich g85llmtheft oine dem Bebauun'ijsplen ent$pri,1;hi:mde architekton isch guto Lösung ergibt.
S. Ausserhalb der Baubereiche sind kleinere Beuten und Anlegen für Pletz'ij~t11ltungen gestattet
VollgHchou e.G1..::hou h6h•n,Dechg•-.chou1
10 Ole Im Plon festges,mten Vollgeschosszah'e"I und Gebtluclehöhen s nd ainwhaltan. Sie gelten sls Maximalmassa, Im
Baubereich Ces 8a1Ylhofs smd im süclichen Teil gemäss der im Plan bezeict,neten Baubereichsfl~che 2 bis 4
Vollg,esc~.osse zul6ss ii;r.
11 Die zullissige Gebilvclehöhe ergibt sich aus cler Zahl der Volli.iaschoase, gamesaen ab Strassenniveau Ksntonsstrasse
!Trottoir) +/- 20 cm:
a) im Er::lgeschoss ist eine M ,ndestgeschossht!he von 4 m und eine mex. Gesohosshöhe ~on 4 5 m OK-OK einzuhalten.
b) Ausne hme: Auf den GS Nr 62 und 774 ist die maximale Geschosshöhe im EG auf 4.0 m OK-OK begrenzt.
c) Der Dachriind dllrl das obor.ite Vollgoschoss um 0.5 m überr~gen. Tochnlsche Aulb11vten (Lllt, Sonnenkollektoren,
etc) dürlen den D8chrand nicht mehr 1119 0.5 m ühe rr9gen.
d) Gi,noigte Dächer dür1en am hO()hsten Punkt die oberste Decke um max. 1.0 m Oberrflgen.
B•1•h•nd• G•b;iode gemi" Plan
12 Für die im Plan beteichnEten „bestehenden Gebäude" ist das bestahenda Volumen gewiihrlaistet , Beuliche
Veriindenmgen an den bestehenden Geb!iudi,n sind oestattet 1ür gestalterisd'le Verbesserungen an Fassade und Dach.
Übrig• b„teh • nde Bauten
13. Bel den 1Jes1ahenden Geb.lluden lnni,rhalb der Baubereiche, dio den Bebcluungspl;mvorschriften widvrsprtrchen, ist der
Unterhalt sowie Umbau gaw!lhr1eiste\. Auf- und Anbauten sincl nur untl!f Berücksichtigung der zulässigen aeschosszahi
und In geringfüg gern Ai;smass möQlich. wenn s e nicnt mehr els 10% der b8S18heMen BruttO\leSChOSSfl!Ch& bzw. des
bestehenden Volumens betragen , ErMtzbauten sind nicht gestattet.
Arlc.1d1tnberelth
14 , Innerhalb der Arkadenberalche gem!lss P'en sind im EG Arkaden von mind. 2 50 m 8rei1e freizuhalten und sls öffentliche
FussgilngeN&rblndungen zu gestalten, die nicht als Verlcau1sflllche verwendet werden dür1en.
15 Wird der Arkadenbereloh auf Kosten des 9euberoiches vergrössert, bleibt dieser Bereich privnt nutzbl:lr.
EG•Nl'IHU
16 Das EG-Niveau richte! sich nach dem Nivaau cler Kantonsstresse {Trottoirhöhe). +/· 20 om.
17 Oer Gemeinderat kann 11usmihmsweise geringe Abwelchvngen im Rahmen der Bai,bewilligungen ge,tatten. Die
Fussgilngerberelche (Arkeaen, Tr01101rs, Fussg!ngervertJlndungen, Zu~nge zu den Llkfenl müssen aber durchgehend
stufenlos und ro!ls tuhlgängig benüubar sein.
Vordlk:htr
18 Die im PIRn lestgeleg;en Vordächer 9ind mind. 1 60 m breit IU ers1ellen.
Umyebun11•9Hlmltu ng
19 Für Pl!!tze, Wege und Clurchgänge. die der Öffentlichlc.eit zugänglich sind, und soweit es sich nK:ht um Kantonsstrasssnantelle hendelt, legt der Gemoindem Belagsart, Beleuchtung und Ausstattung im Rahmen der B~uprojektgenehmigung
nach einheitlichen Kriterien test.
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• • • e ss, e • • • •
Obergescho"•Nutzungen
20. Ca. 1/3 der Geschossflächen eines Gebäudes sind 1u Wohnzweck.an zu nutzen, soweit dies aus wohnhygienischen
Gesicht~punkten und aufgrund der L!lrmscnutnnloraerungen möglich ist.
ErdgeachoH-Nubiun1•n
21. Im Erdgescho:15 dar Baubere ehe sind nicht oder nur mä,sig stOrende G11wertJe-, Oienstle,stungs,, und Ladenbatriebe.
61fentliche und kulturell& Nutzungen gestattet.
22. Ausser an den im Plan bezeichneten Stellen sind entlang /\ffentlic h.er Strassen und Fussg~ngarbareiche von den
iulässigen Nutzungen aus'ilanomrnen:
Lagerfl.lch&n
Parkpl!IIZI!
Wohr,ungen
fenstarlose odetr sonst w,e etDWeisend gestaltete Fassaelen oc:ter Wiinde.
Gebiud191staltung
23. Met,rie lien und Formen ,Jer Bau1en entlang dtrr Kantonssuasse und em Krouzp a!z sind so au/einander abzustimmen,
dast ein einheitliches Gesamtbild entsteht. Oie Deteilges1altung, insbesondere die Fassadengestaltung, ist individuell zu
variieren. Der Gerne nderst lc.oordinien die Ges1111111ng der Bauten.
Einh•itllch• GHt•ltunil •m Kreuipl1h
24. Für die einheitl iche Gestaltung de$ Kreuzplatzos soll in Absprache mit Gemeinde I Kenton oln hochwertiges
Gesamtkonzept erarbeitet werden
25. Das Gesamtkonzept der Gestaltung des Kreuzplalles soll euch die Gestaltung cler Freiräume Im Kontext zur Bebauung
aufzeigen.
26. Die Bauten am Kreuzplatz sind In wrschledenen, au1einander ao-ijestimmten Rot1önen zu halten,
Kulturobjekt · RotH Krtuz·
Z7. Die Versdiiebung und Neuplatzierung cles Kulturobjek tes „ Rotes Kr11uz" i1t in Absprache m,t der kant. D&nkme'pllege 2u
planen und zu geste 1en.
Sonnhal1Hn11raH1t
2B. Die Sonnh111donstrs5se dient 11ls durchgehende Zufahrt::istresso mit einer Ein- und Au::ifahrt vom Kreuzplatz in die
Kantonsstrasse.
29. Sie iSt bei Neubeu1an in den betre1fenden Ab9chnitten mit 5 m Breite zu erstellen. Die oe1rotfenen Strassenenstösser
innerhnlb des Porimet!'lrs hsben die entsprechende Stro,ssonll!icho iur Vorfügung zu ::itellon.
Parkplitze
30, Für die 8erechnun11 und R99lis 11rung der arfcrd11rliehen Parkplätze sind die Bestlmmungliln der ~ommunalen Bauordnung
massgebend
31 . Ausnahmen:
Auf GS Nr. 62 sind minimal 18 Parkplätze iu ers!ellen
Auf GS Nr. 774 sind minimal 12 Parkplätze zu erstellen
Auf den GS Nr. 64, 742 und 895 sind tuS11mmen minimal 10 Partpliitie iu 8rstel len
32. Ergeben ,ich bei einem Bauprojekt bei der gemllss Bauordnung minclestens w realisierenden Perkplatm1hl Mehrfliidien
gegenüber der im UG dargestellten Perkplatzfl~che, so kann der Gemeinderat eine Abgeltung bewilli11en. wenn au~h auf
benachbarten Grundstücken kein e Realiiien.mg gemiiss Plan rnö9lich is t.
33 . Die Park.plätze sind wie folgt zu realisieren:
aJ offene <urzperkierer g81llilss Plan
b) übrige erlordorllche Pai1<.pl!ltze im Untergeschoss i;remäss Plan
cl allf~llige wei1ere nach Ba,Jordnung er1ordartichi, PerlcDlitze sind abzugelten,
34. westllcn i:1&9 Llndenplatzes und südlich c:ter Kenion9sirasse sind die Im UG zu realislerendi,n Perll:plätte bezüglich Lage
und Anordnung frei bestimmbar !keine Darstell,;ng im Bebauungsplan).
35. Oie Kun:parkpl.!lt2e sind als solche zu bezeichnen ,..,d zu beWlrtscheften. Die oberirdischen Parkplätze ~ind gestalterisch
In die Urrgebung elnzuglieoern.
36. Entlang der K11ntonsstrasse und an weiteren geeigneten Onen (insb. em Bahnho'pletzl sind Rad-St11ndpl~tze 2u
markieren.
RHllslerung dH P1rkl1rung,gnchoH11 Im UG
37. Dia Im Plan festge legten gemeinsamen Ein-/Avs'ahnen ab .(sntonsstrasse sind verbind! eh, Der Gemeinderat kann
Provi~orien bewilligen. wenn d.os bei der ote.pponweisen Reelisierung nötig ist. Die im Plan fest9E1logten Ein-/Auslahrten
~önnen auf ders&lben Pan:elle 1m R8hmen des Bauprojektes leicht verändert werden. wenn dies zu einer besseren
Lösung fl!hrt
38. Bei d11r otnpponweison Re~lisierung de~ UG ist zu gew!hrlel~ten, dess des Geschoss auf die N~chberperzelle gemäss
Plankon1ept: waiterQeführl werden kann (Grenzba ul.
39. Eine BaubeWilligung wird ers t erteilt. wenn de Rechte una Lasten für ein durchgehendes, zusammenhängendes
P11rkierung~geschos~ mit den derugeh~renden Durchfehrt,m~glichlc.ei:on im UG auf dem Grundstück des Gesuchstollers
gruncloucnl eh ges ichert sind.
40 GS Nr. 774 lc.ann euch e ganständig oberirdisch erschlossen werden ,
-----·---._ ·--------------------. ---- -------
Ottentllch1 Fun 11lng1rv1rl>lndungen
41 . Die Fu9,w&gvArblndunoen gemäss Plan 9ind öffemlich. GenauA LBQ8 und Begrenzung di,r öffentl ichen FuS&NelJ·
vsrbindun'ilan sowie ihre grundbuchliche Sicherstellung, sind im R11hmen dos Baubewilligungsvarlehrens festzu legen
42. Finanzierung und Roalisiarung do5 Krevzpletzes l,t Seehe der Gemeinde. Auf Antrag der Grundeigentümer über~immt die
Gemeinde den Untarh~lt dieser Wage.
BeurKhtt •uf O,undt tück•n der Otmelnde
43. wo 1ür eile Verwirklichung von Geb~uden und Anlagen GrundstOclce der Gemeinde tangiert werden, ist dar Gem8indera1
berecht igt, Baurechte zu erteilen, Lana ebzuteuschen oder zu ven!ussern (devon ausgenommen ist GS Nr. 65) .
Energlt
44. Die Neubauten im Bebeuungsplsnperimetl'lr sind im Min ergie-Standard nach SIA 380/1 zu ers1elllen.
lnkrllfttr.ten
45. Der Bebauungsplan . Gesch!!!tsdom:ern Rotkreuz-Süd" mitsamt den Sonderbauvorschriftan tritt nach der
Bosehlus5lessung In der Oeme ndever3ammlung mit der Genohmigung des Aegierungsrotes in Kreft
46. Für die Erarbeitung des 3ebauungsplenes leisten d,a betroffenen Grundeigen1ümer Kostenbeiträge . Diese we,ci.n
gleid'lieltig mit der Festsetzung des Bebauungsplanes in einem separaten Amrag durch die GemelndeversammllJng
beschloasen. Vorgesohen i~t ein Kostenbeitrag von CHF 4.- pro m2 (inde>1ie,tl einbezogene Grundstücks;l8che, IÖ lig im
Zoitpunkt einer Baubewilligung.
-·-·---·-·-·--·
lllinb
-·-·-·-·--=---- --11=~-·
-----------·-·-- ·-·-r-·
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t 932 Flampe
- ·-·-·-·-------.
.-- .- . --- . - .- . - . - ---=-----------------· - · - · - · -
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