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title: "Geschäftsordnung des Gemeinderates"
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# Geschäftsordnung des Gemeinderates

## Art. 1 {#art_1}

Zirkularbeschlüsse
In dringenden Fällen können Beschlüsse auf dem Zirkularweg gefasst werden. Für Zirkularbeschlüsse ist analog der Regelung für reguläre Sitzungen (GemG Art. 48 Bst. 1) die Rückmeldung der Hälfte der Mitglieder des Gemeinderates (d.h. 7) notwendig. Für die Gültigkeit des
Beschlusses ist die Mehrheit der Stimmen der Rückmeldung erforderlich (absolutes Mehr).
Zirkularbeschlüsse werden in der folgenden Sitzung erneut traktandiert, um diesen Beschluss
zu bestätigen.

## Art. 2 {#art_2}

Kompetenz der Gemeindevorstehung während der Ferienzeit
Die Gemeindevorstehung ist zur Vornahme von dringenden Arbeitsvergaben und anderen
Beschlüssen ermächtigt. Sie informiert den Gemeinderat an der nächsten Gemeinderatssitzung
hierüber.
21. Stichentscheid der Gemeindevorstehung
Bei Abstimmungen und Wahlen übt die Gemeindevorstehung ihr Stimmrecht wie die übrigen
Mitglieder aus. Tritt bei einer Abstimmung oder Wahl Stimmengleichheit ein, hat die
Gemeindevorstehung den Stichentscheid.
22. Protokoll
Über die Verhandlung wird ein Protokoll geführt.
Dieses Protokoll umfasst:
- die Wiedergabe des Inhaltes eines jeweiligen Traktandenpunktes
- die im Zusammenhang mit der Abstimmung bedeutenden Erwägungen
- den genauen Wortlaut der zur Abstimmung gelangten Anträge
- die Beschlussfassung
- die Abstimmungsresultat unter Auflistung des Stimmverhaltens der Parteien.
Auf eine Namensnennung im Protokoll wird grundsätzlich verzichtet.
23. Verwaltungsinterne Informationen
Die verwaltungsinterne Information erfolgt durch die Gemeindevorstehung. Die weitere Form
wird verwaltungsintern geregelt.
Die Abwicklung und Delegation der einzelnen Gemeinderatsbeschlüsse wird abteilungsintern
geregelt.
24. Information der Öffentlichkeit
Die Information an die Öffentlichkeit über die Beschlüsse des Gemeinderates erfolgt via elektronische Medien, Protokolle an die Abonnenten, die regelmässig erscheinende Informationsbroschüre und allenfalls über die Presse.
Die Gemeindevorstehung informiert die Öffentlichkeit über die Beschlüsse des Gemeinderates.
Sie kann diese Aufgabe in Einzelfällen an Gemeinderatsmitglieder oder die
Gemeindeverwaltung delegieren.
25. Inkrafttreten
Dieses Reglement tritt am Tage der Genehmigung in Kraft und ersetzt alle bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Reglemente über die Geschäftsordnung des Gemeinderates.
Genehmigt in der Sitzung des Gemeinderates vom 8. April 1992, Trakt.Nr. 96.
Korrekturen / Ergänzungen:
- Art. 7 Abs. 4 („Der Gemeinderat führt mindestens 2 mal jährlich öffentliche Sitzungen
durch“) wird in der Gemeinderatssitzung vom 5. April 1995, Trakt.Nr. 77, ergänzt.
- Art. 10 Abs. 3 („Wiedererwägungsgesuche werden wie folgt behandelt:...“) wird in der Gemeinderatssitzung vom 29. April 1998, Trakt. Nr. 107, ergänzt.
- Art. 7 Abs. 4 („Der Gemeinderat führt mindestens 2 mal jährlich öffentliche Sitzungen
durch“) wird an der Gemeinderatssitzung vom 24. Mai 2000, Trakt. Nr. 133, ersatzlos gestrichen.
- Änderungen und Überarbeitungen genehmigt an der Gemeinderatssitzung vom 22. Oktober 2003, Trakt. Nr. 246:
Art. 2 Abs. 1, Art. 3 Abs. 1, Art. 3 Abs. 4, Art. 4 Abs. 2, Art. 7 Abs. 4, Art. 9 Abs. 1 und
Abs. 2, Art. 10 Abs. 1 und 3, Art. 11 Abs. 1, Art. 15 Abs. 1 und 2, Art. 16 Abs. 2, Art. 17
Titel und Abs. 2, Art. 21 Abs. 1, Art. 22 Abs. 1.
- Art. 18 („Abstimmungen“) und Anhang C („Erläuterungen“) werden in der Gemeinderatssitzung vom 26. Mai 2004, Trakt.Nr. 159, geändert resp. ergänzt.
- Anhang A: Einfügen der Grafik nach dem Gemeinderatsbeschluss vom 28. März 2007,
Trakt. Nr. 84
- Anhang C. eingefügt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 28. März 2007, Trakt. Nr. 84

## Art. 4 - {#art_4}

Titel geändert nach Gemeinderatsbeschluss vom 23. Mai 2007, Trakt. Nr. 145
- Art. 4 Absatz 4 (Anträge der Gemeinderatsfraktionen) ergänzt gemäss
Gemeinderatsbeschluss vom 23. Mai 2007, Trakt. Nr. 145
- Anhang E eingefügt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 20. August 2008, Trakt. Nr.
- Art. 17 geändert gem. Gemeinderatsbeschluss vom 25. März 2009, Trakt. Nr. 52
- Art. 20 „unter Auflistung des Stimmverhaltens der Parteien“ eingefügt gem.
Gemeinderatsbeschluss vom 01. Juli 2015, Trakt. Nr. 132
- Art. 19 Zirkularbeschlüsse eingefügt gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 31. August
2022, Trakt. Nr. 194, auf den 01. Oktober 2022
- Art. 20 Kompetenz der Gemeindevorstehung während der Ferienzeit eingefügt gemäss
Gemeinderatsbeschluss vom 31. August 2022, Trakt. Nr. 194, auf den 01. Oktober 2022
- Grammatikalische Vereinfachungen und Anpassungen gemäss Gemeinderatsbeschluss
vom 31. August 2022, Trakt. Nr. 194, auf den 01. Oktober 2022
Schaan, 01. September 2022
r Geschäftsordnung GR.docx
Gemeindevorstehung Schaan
Daniel Hilti
Gemeindevorsteher
Anhang
A. Verwandtschaft
Verwandt oder verschwägert in gerader Linie sind zum Beispiel:
Grossvater → Vater → Sohn → Enkel → etc.
Grossmutter → Mutter → Tochter → Enkelin → etc.
Schwiegertochter / Schwiegersohn
Nicht verwandt sind in gerader Linie zum Beispiel:
Geschwister (auch Halbgeschwister)
Onkel / Tante
Cousin / Cousine
Neffe / Nichte
Schwager / SchwägerinGemeinderat
Eltern
Grosseltern
Urgrosseltern
Kinder
Enkel
Grossonkel /
-tante
Onkel / Tante
Geschwister Cousin /
Cousine
Neffen /
Nichten
3. Grad
direkte Linie
2. Grad
direkte Linie
1. Grad
direkte Linie
1. Grad
direkte Linie
2. Grad
direkte Linie
2. Grad
Seitenlinie
3. Grad
Seitenlinie
3. Grad
Seitenlinie
4. Grad
Seitenlinie
4. Grad
Seitenlinie
B. Juristische Personen
Die Gemeinderatsmitglieder haben in den Ausstand zu treten, wenn sie in verwandtschaftlichen
Beziehungen zum Inhaber oder zum Geschäftsführer der juristischen Person stehen.
C. Handhabung Ausstandsregeln
- Die Ausstandsregeln, wie sie im Gemeindegesetz und in der Geschäftsordnung inkl.
Anhang des Gemeinderates definiert sind, werden konsequent gehandhabt.
- Das von einem Geschäft betroffene Gemeinderatsmitglied verlässt vor Behandlung des
Traktandums das Sitzungszimmer. Im Protokoll erfolgt der Vermerk „im Ausstand“ mit
Namensnennung, dito im Protokollauszug und im Gemeindekanal.
- Bei Baugesuchen ist ein Verlassen des Sitzungszimmers nicht notwendig, der betroffene
Gemeinderat wird jedoch als „im Ausstand“ im Protokoll vermerkt.
- Da die Verwandtschaftsverhältnisse nicht immer bekannt sind, teilen die
Gemeinderatsmitglieder mit, dass sie in den Ausstand treten.
D. Erläuterungen zu Art. 18: Abstimmungen
Vorgehensweise bei der Durchführung einer Stichwahl. Die aufgeführten Beispiele sind nicht
abschliessend.
1. Abstimmungsergebnis 4 / 4 / 4 / 1
Jedes Mitglied des Gemeinderates hat zwei Stimmen, die an zwei verschiedene Personen /
Vorschläge zu geben sind. Die beiden Personen / Vorschläge, die am meisten Stimmen haben,
kommen in die Stichwahl.
2. Abstimmungsergebnis 3 / 3 / 3 / 3 / 1
Jedes Mitglied des Gemeinderates hat zwei Stimmen, die an zwei verschiedene Personen /
Vorschläge zu geben sind. Die beiden Personen / Vorschläge, die am meisten Stimmen haben,
kommen in die Stichwahl.
3. Abstimmungsergebnis 4 / 3 / 3 / 3
Die Person / der Vorschlag mit 4 Stimmen gelangt automatisch in die Stichwahl. Von den restlichen Personen / Vorschlägen (mit je 3 Stimmen) wird wie oben ausgewählt: Jedes Mitglied des
Gemeinderates hat zwei Stimmen, die an zwei verschiedene Personen / Vorschläge zu geben
sind. Die Person / der Vorschlag, die / der am meisten Stimmen hat, kommt in die Stichwahl.
4. Abstimmungsergebnis 5 / 4 / 3 / 1
Die Personen / Vorschläge mit 5 und 4 Stimmen gelangen in die Stichwahl.
5. Abstimmungsergebnis 5 / 5 / 3
Die Personen / Vorschläge mit je 5 Stimmen gelangen in die Stichwahl.
E. Ablauf Stellenbesetzungen
Vorgehensweise bei Besetzung von Stellen gemäss Gemeinderatsbeschluss vom 20. August
2008, Trakt. Nr. 180Normales Auswahlverfahren wie
bisher (nähere Auswahl durch
Gemeindevorsteher, Vorgesetzten,
Personalleiter; anschliessend
Bewerbungsgespräche
Besprechung der Ergebnisse aus
den Bewerbungsgesprächen
(Gemeindevorsteher, Vorgesetzter,
Personalleiter)
Antrag
(in der Regel 1 Person)
Vorstellung an die Fraktionen
VU: Montag Mittag
FBP: Montag Abend
FL: nach Absprache, möglichst
Montag
Allfälliger Gegenantrag: Einreichen
bis Dienstag, 17.00 Uhr, schriftlich,
mit kurzer Begründung, an den
Personalleiter
Schriftliche Abstimmung im
Gemeinderat
- Information an alle Gemeinderätinnen und
Gemeinderäte, inkl. kurzer Vorstellung dieser Person
- Ausarbeiten der Gründe für den Vorschlag (Personalleiter, Vorgesetzter)
- Beizug des Vorgesetzten an die Gemeinderatssitzung
- Darlegen der Gründe für den Antrag
- Allfällige +/- zum Gegenvorschlag
- Fragemöglichkeit für den Gemeinderat an Vorgesetzten
und Personalleiter
Gegenvorschlag bleibt aufrecht
Ja / Nein
Schriftliche Abstimmung
„Time-out“, um in den Fraktionen
beraten zu können
kein Gegenantrag Gegenantrag
