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title: "Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa"
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provisions: 9
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# Reglement über die Beiträge für das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa

## Art. 1 A. Geltungsbereich {#art_1}

Dieses Reglement regelt das Erheben von Beiträgen für
das Berufsvorbereitungsjahr an der Fachschule Viventa, soweit
die Tarife nicht durch das kantonale Recht bestimmt sind.

## Art. 2 B. Beiträge für Lernende {#art_2}

Der Beitrag für eine Lernende oder einen Lernenden
(Schulgeld) beträgt pro Schuljahr:
a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientier
ten Angebote: Fr. 2500.–;
b. für die betrieblichen Angebote: Fr. 500.–.

## Art. 3 {#art_3}

1 Das Schulgeld wird den Lernenden oder deren Eltern
jeweils zu Beginn eines Semesters in Rechnung gestellt.
2 Die weiteren Zahlungsmodalitäten, die Härtefallregelung und
die Regelung bei einem begründeten Abbruch des Berufsvorbe
reitungsjahres richten sich nach der Verordnung über die Finan
zierung von Leistungen der Berufsbildung (VFin BBG)3.

## Art. 4 {#art_4}

1 Die Anmeldegebühr beträgt Fr. 100.–.
2 Die Bearbeitung der Anmeldung erfolgt erst nach Eingang der
Zahlung.
3 Die Anmeldegebühr ist geschuldet, auch wenn die Anmeldung
zurückgezogen wird.
1 AS 101.100
2 AS 172.101
3 vom 24. November 2010, LS 413.312.
Geltungs
bereich
Schulgeld
a. Höhe
b. Zahlungs
modalitäten,
Härtefälle
und Abbruch
Anmeldegebühr
2Reglement über die Beiträge für das
Berufsvorbereitungsjahr an der
Fachschule Viventa
413.440
4 Sie wird an das Schulgeld angerechnet.

## Art. 5 {#art_5}

1 Die Pauschale für Unterrichtsmaterial und abgegebene
persönliche Lehrmittel beträgt pro Schuljahr:
a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientier
ten Angebote: Fr. 200.–;
b. für die betrieblichen Angebote: Fr. 100.–.
2 Der Unkostenbeitrag für auswärtige obligatorische Schulan
lässe oder Projektarbeiten beträgt pro Tag Fr. 17.–.

## Art. 6 {#art_6}

Gebühren für verlorene Dokumente werden wie folgt er
hoben:
a. für den Ersatz eines Schulausweises: Fr. 20.–;
b. für die Kopie eines verlorenen Zeugnisses oder Kompetenz
nachweises: Fr. 50.–.

## Art. 7 C. Gemeindebeiträge {#art_7}

1 Der Gemeindebeitrag für eine Lernende oder einen
Lernenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb der
Stadt und innerhalb des Kantons Zürich beträgt pro Schuljahr:
a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientier
ten Angebote: Fr. 16 000.–;
b. für die betrieblichen Angebote bei einem Schultag pro Wo
che: Fr. 6000.–;
c. für die betrieblichen Angebote bei zwei Schultagen pro Wo
che: Fr. 8500.–.
2 Im Beitrag sind das Schulgeld und die Anmeldegebühr nicht
enthalten.

## Art. 8 {#art_8}

1 Der Gemeindebeitrag für eine Lernende oder einen
Lernenden mit stipendienrechtlichem Wohnsitz ausserhalb des
Kantons Zürich beträgt pro Schuljahr:
a. für die schulischen, praktischen und integrationsorientier
ten Angebote: Fr. 30 500.–;
b. für die betrieblichen Angebote bei einem Schultag pro Wo
che: Fr. 11 700.–;
c. für die betrieblichen Angebote bei zwei Schultagen pro Wo
che: Fr. 14 700.–.
2 Im Beitrag sind das Schulgeld und die Anmeldegebühr enthal
ten.
Gebühren für
Unterrichts
material und
Lehrmittel
Gebühren
für verlorene
Dokumente
Lernende
aus dem
Kanton Zürich
Ausserkanto
nale Lernende
3Reglement über die Beiträge für das
Berufsvorbereitungsjahr an der
Fachschule Viventa
413.440

## Art. 9 D. Schlussbestimmung {#art_9}

Dieses Reglement tritt am 1. August 2023 in Kraft. Inkrafttreten
