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title: "Einführungsverordnung betreffend die Kostenübernahme bei Hospitalisation"
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provisions: 7
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# Einführungsverordnung betreffend die Kostenübernahme bei Hospitalisation

## § 1 {#par_1}

Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt das Verfahren der Kostengutsprache und der
Kostenübernahme durch den Kanton bei Leistungen eines Spitals, welches nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt ist.

## § 2 {#par_2}

Kostengutsprache
1. Gesuch
1 Bei einer geplanten Hospitalisation ist das Gesuch um Kostenübernahme vorgängig auf dem dafür vorgesehenen Formular bei der Kantonsärztin oder beim Kantonsarzt einzureichen.
2 Bei Notfalleinweisungen ist das Gesuch um Kostengutsprache so
rasch als möglich nach dem Spitaleintritt an die Kantonsärztin oder an
den Kantonsarzt zu richten.

## § 3 {#par_3}

2. Entscheid
1 Über das Gesuch einschliesslich des anwendbaren Tarifs entscheidet
die Kantonsärztin oder der Kantonsarzt beziehungsweise die Stellvertreterin oder der Stellvertreter.
2 Vor dem Entscheid über das Gesuch kann ein zusätzlicher ärztlicher
Bericht eingeholt werden.
1) SR 832.10
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses 1
742.12

## § 4 {#par_4}

3. Vorbehalt
1 Die Kostengutsprache gilt nur insoweit, als der Krankenversicherer seinerseits die Kosten anteilsmässig übernimmt.

## § 5 {#par_5}

Rechnungsstellung, Festsetzung des Betrages
1 Die Spitalrechnung ist dem Amt einzureichen.
2 Die Rechnung hat insbesondere die Kosten, die Leistung und die geltenden Tarife für Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons zu enthalten.
3 Das Amt legt den vom Kanton zu übernehmenden Betrag fest.

## § 6 {#par_6}

Aufhebung bisherigen Rechts
1 Die Einführungsverordnung vom 19. September 2000 betreffend die
Kostenübernahme bei ausserkantonaler Hospitalisation2) wird aufgehoben.

## § 7 {#par_7}

Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2017 in Kraft.
2) A 2000, 1779
742.12
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
20.12.2016 01.01.2017 Erlass Erstfassung A 2017, 6
742.12
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 20.12.2016 01.01.2017 Erstfassung A 2017, 6
