---
title: "Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpolizei Stadtratsbeschluss"
id: 86a6875d-7e80-422a-bf2b-eed78954dd81
authority: bfs261
place: "Zürich (city)"
applies_also_from: [zh, ch]
kind: decree
in_force: true
number: "551.340"
publisher_url: https://www.stadt-zuerich.ch/de/politik-und-verwaltung/politik-und-recht/amtliche-sammlung/5/551/340.html
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/86a6875d-7e80-422a-bf2b-eed78954dd81
language: de
in_force_from: 1994-09-01
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://www.stadt-zuerich.ch/dam/web/de/politik-verwaltung/politik-recht/amtliche-sammlung/551/340/551.340%20Abschleppen%20von%20Fahrzeugen%20V1.pdf
read_on: 2026-10-24
sha256: b3509ea5702846a7101fb5c184b041076acb9ed7554eb5625eb2d702834c49a7
provisions: 1
---

# Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpolizei Stadtratsbeschluss

## text {#text}

551.3401
Gebühren für das Abschleppen von
Fahrzeugen durch die Stadtpolizei
Stadtratsbeschluss vom 6. Juli 1994 (1681)1
1. Für das Abschleppen von Fahrzeugen durch die Stadtpolizei oder von dieser beauftragten Unternehmen werden folgende Gebühren festgelegt: Fr.
1.1 Abschleppgebühr pauschal 200
1.2 Umtriebsgebühr, falls die/der verantwortliche
Fahrzeuglenkerin/-lenker erscheint, bevor das
angeforderte Abschleppfahrzeug eingesetzt
werden muss («Leerfahrt») 130
1.3 Umtriebsgebühr für die Rückgabe des
Fahrzeuges 90
1.4 Umtriebsgebühr für das Ausrücken der Polizei 120
2. Diese Regelung tritt auf den vom Polizeivorstand zu bestimmenden Zeitpunkt in Kraft.2
3. Der Stadtratsbeschluss vom 23. Dezember 19923 betreffend Gebühren für das Abschleppen von Fahrzeugen durch
die Stadtpolizei wird auf den Zeitpunkt des Inkrafttretens
dieses Beschlusses aufgehoben.
1 AS 41, 545.
2 1. September 1994.
3 AS 41, 196.
