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title: "Bebauungsplan «Klostermatt»"
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# Bebauungsplan «Klostermatt»

## before_first {#before_first}

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Gemeinde
Cham Kanton Zug
Bebauungsplan
Klostermatt
1:500
Datum·
Rev. Datum:
06.11.2009
27.04.2010
Vom Gemeinderat beschlossen am: 17.11.2009
Der Gemeindepräsident: Bruno Werder
Von der Baudirektion vorgeprüft am: 17.03.2010
1. Publikation im Amtsblatt
Nr.: 21 und 22
Vom: 28.05.2010 und 04.06.2010
An der Urnenabstimmung beschlossen am: 28 .11.2010
Der Gemeindepräsident: Bruno Werder
2. Publikation im Amtsblatt
Nr.:
Vom:
Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis
Der Baudirektor: Heinz Tännler
1. Öffentliche Auflage in der Abteilung Planung und Hochbau
Vom: 28.05.2010
Bis: 26.06.2010
Der Gemeindeschreiber: Martin Mengis
2. Öffentliche Auflage in der Abteilung Planung und Hochbau
Vom:
Bis:
Vc,n, Rt.:t!iert:1 1"1t;Srl'!t / Von der Baudirektion des Kantons Zug genehm igt am:
2 8. FEB. 2011
Legende
Inhalt des Beschlusses
EG 428.50
OK442.20
,,
-
Perimeter Bebauungsplan
Baubereich A
aGF 4'100 m2 max.
Baubereich B
aGF 4'100 m2 max.
Baubereich C
aGF 4'600 m 2 max.
Baubereich D
aGF 4'100 m 2 max.
Baubereich E
aGF 6'500 m 2 max.
Baubereich F
1 Geschoss, aGF 100 m2 max.
Baubereich G
1 Geschoss, Gemeinschaftsraum
100 m2 max.
Baubereich H
1 Geschoss, Entsorgungsstelle
Dachgeschoss (Ziff. 3.2)
max. Erdgeschoss Höhe m.ü.M.
max. Dachrand Höhe m.ü.M
Zu- und Wegfahrten
überirdische Parkplätze
(unversiegelt)
Tiefgarage
Gedeckte Veloabstellplätze
Lage schematisch
Erschlie ssu n gsfläche
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Weiterführung der Erschliessungsstrasse gemäss Teilrichtplan Verkehr
vom 20.03.2007
Fusswege
Kombinierter Fuss-/Radweg
Übertragung ins Eigent um von
Einwohnergemeinde Cham bzw.
Kanton Zug oder Einräumung eines
unentgeltlichen, öffentlichen
Wegrechts
Freifläche (Ziff. 6.4)
Entsorgungsstelle
Gemeinschaftsraum
1nfo rmationsin halt
11/V'J
r0Z0j
poooo--+i
Strassenprojekt
Bushaltestelle
Hochhecke mit zu erhaltenden
Bäumen
Begrünter Freiraum
Spiel- und Begegnungsbereich
Gewässer, offener Bach
Versickerungs- und Retentionsraum
Bestehendes Bauernhaus,
denkmalgeschützt
Weiterführung des Trottoirs bis zur
Bushaltestelle Enikerweg
Bestimmungen
1. Zweck
Der Bebauungsplan Klostermatt bezweckt:
die Voraussetzungen für eine in städtebaulicher. architektonischer und funktioneller Hinsicht qualitativ
hochstehende Wohnüberbauung zu schaffen.
eine hohe Freiraumqualität.
die Sicherstellung des Lärmschutzes im bebauungsplanpflichtigen Gebiet
sowie die denkma !pflegerische Eingliederung des bestehenden Bauernhauses in die neue Siedlungsstruktur.
2. Bebauung
2 .1 Dem Bebauungsplan liegt ein Rrchtprojekt zu Grunde. Die Baubereiche sind entsprechend diesem Projekt mit einer
Mantellinie von ca . 1 .5 m definiert, damit für die Platzierung der Gebäude ein Spielraum besteht.
2.2 Bauten, Anlagen und Aussenräume sind so zu gestalten, dass hinsichtlich Massstäblichkeit. Formensprache,
Gliederung, Materialwahl , Farbgebung und Bepflanzung eine vorzügliche Gesamtwirkung erzielt wird.
2.3 überirdische Hauptgebäude dürfen nur innerhalb der im Bebauungsplan entsprechend gekennzeichneten Baubereichen
erstellt werden. Auf den Dachgeschossen sind Kaminummauerungen mit angrenzenden Abstellräumen im Umfang von
maximal 12m2 pro Kamin ausserhalb der Dachgeschoss-Mantellinien gestattet.
2.4 Die für die Baubereiche festgelegte maximale Höhe des Dachrands darf nur durch untergeordnete technische Aufbauten
(Uftüberfahrten, Lüftungsrohre, Kaminummauerungen, etc.) überschritten werden.
2.5 Unter Einhaltung der für die Baubereiche festgelegten Gebäudehöhen sind die Geschosshöhen frei einteilbar.
2.6 Die Dachgeschosse sind im Bebauungsplan festgelegt. Die Flächen der Räume des Dachgeschosses des
Baubereichs C machen maximal 75 % der Räume des jeweiligen darunter liegenden Vollgeschosses aus. Die Flächen
der Räume der einzelnen Dachgeschosse der übrigen Baubereiche machen maxima 1 70 % der Räume des jeweiligen

## § 8 {#par_8}

Abs . 2 V PBG) .
2.7 Dachflächen sind in die architektonische Gesamtgesta ltung der Gebäude einzubeziehen. Sie sind extensiv zu begrünen,
sofern diese nicht als Aufenthaltsflächen genutzt werden.
2.8 Der neue Baukörper beim geschützten Bauernhaus (Baufeld F) muss typologisch und gestalterisch einem bäuerlichen
Okonomiegebäude entsprechen.
3. Nu t zung
3.1 Es sind Wohnungen und nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe zulässig . Der minimale Wohnanteil liegt
bei 80%.
3.2 In den Baubereichen A - E sind ein Untergeschoss , drei Vollgeschosse und ein Dachgeschoss (als weiteres
Vollgeschoss) zulässig. Die Ausgestaltung der Dachgeschosse ist in Ziffer 2.6 festgelegt.
4. Er schliessung
4.1 Die Erschliessung des Siedlungsgebietes erfolgt gemäss dem Quartiergestaltungsplan vom 01.09.2009 von der
Hünenbergerstrasse.
4.2 Nebenanlagen wie Beleuchtung, Signalisation usw. im Bereich des Grundstückes GS 3147 . welche zur Kantonsstrasse
gehören. müssen geduldet werden.
4.3 Mit dem Bezug der ersten Etappe der Oberbauung sind auch im Wesentlichen die Aus- und Neubauten der
Verkehrsanlagen im Bereich des Grundstückes GS 3147 fertig zu stellen
4.4 Die Bushaltestelle auf der Nordseite der Hünenbergerstrasse ist für den Zeitpunkt nach der Inbetriebnahme der
Umfahrung Cham -Hünenberg in eine Fahrbahnhaltestelle umzugestalten . Die Fläche der dannzumal aufgehobenen
Busbucht ist in eine Grunfläche umzugestalten.
5. Parkierung
5.1 Die maximal zulässige Anzahl Parkfelder für die Baubereiche A - H für Bewohner beträgt 250 Parkfelder. Sämtliche
Parkfelder müssen unterirdisch angeordnet werden .
5.2 Für die Besucher sind mindestens 10 % der Anzahl Bewohnerparkp1ätze zu erstellen . Davon sind max. 10 Parkfelder
oberirdisch am bezeichneten Standort zulässig . Weitere Besucherparkfelder sird unterirdisch anzuordnen .
5.3 Es sind mindestens 646 Zweiradabstellplätze (inkl. Abstellplätze für Besucher) zu erstellen. MiOOestens 1/ 3 der
Zweiradabstellplätze sind in Eingangsnähe anzuordnen und gedeckt auszubilden .
6. Aussenrau m
6.1 Das Umgebungskonzept vom 06.11 2009 ist ein verbindlicher Bestandteil des Bebauungsplans.
6.2 Die Lage der Fuss- und Fahrwege sowie der Aussenparkplätze ist schematisch.
6.3 Es sind vorwiegend einheimische, standort.gerechte Pflanzen zu verwenden. Rasen und Wiesenflächen siOO als
artenreiche Vegetationsflächen zu erstellen und zu unterhalten .
6.4 Die gemäss Zonenplan der Gemeinde Cham und§ 11 Abs. 4 Bauordnung Cham verlangte Freifläche von 15 % der
Bebauungsptanperimetersausgewiesen. Die Ausgestaltung ist im Umgebungskonzept vom 06.11 .2009 festgehalten . In
der Freifläche sind an den im Bebauungsplan markierten Stel len Wege und Spielp lätze sowie Massnahmen betreffend
Versickerung uOO Retention zulässig. Das Anbringen von mobilen Einrichtungen und Fahmisbauten in der Freifläche ist
zulässig . Die Freiflächen sind öffentlich zugänglich aber nicht öffentlich nuubar. Der Grundeigentümer der Grundstücke
Nr 3147 und Nr. 24, GB Cham, und die Gemeinde Cham schliessen eine entsprechende Vereinbarung ab.
7. Entwässerung und Siedlungsökologie
7 .1 Das Meteorwasser ist soweit als möglich versickern zu lassen oder wenn nötig mittels Retentionsbecken gedrosselt der
Kanalisation zukommen zu lassen.
7 .2 Der bestehende Bach dient als Retentionsvolumen für die Entwässerung der Baubereiche A. B. C, D und E.
7 .3 Im Fall einer grossräumigen Freilegung des bestehenden Bachs wird der Bach auch im Bereich des Spielplatzes
freigelegt und in die Spielplatzlandschaft integriert.
8. Umwelt
8.1 Lärmschutzwände ocler Lärmschutzwälle sind im Interesse des Ortsbildes nicht zulässig. Der Lärmschutz ist durch
Anordnung der lärmempfiOOlichen Räume auf der lärmabgewandten Seite des Gebäudes oder durch bauliche oder
gestalterische Massnahmen am Gebäude sicherzustellen .
8.2 Die im Lärmgutachten vom 25.9 .2009 detai lliert festgehaltenen Massnahmen zur Einhaltung der bunclesrechtlichen
Planungswerte sind im vorliegenden Bebauungsplan Teil der Konzeption und müssen eingehalten werden .
8.3 Neubauten sind nachdem Minergiestandard zu erstellen . Vorbehalten bleiben Änderungen der Energievorschriften von
Bund und Kanton.
9. Schl ussbestimmu n gen
Sofern der Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält. gelten die Vorschriften der jeweiligen
Bauordnung und des Zonenplanes der Gemeinde Cham . Der Gemeinderat kann kleinere Abweichungen bzw . Ausnahmen
vom Bebauungsplan bewilligen. Der Informationsinhalt gemäss Legende und die Eintragungen ausserhalb des
Bebauungsplanperimeters sind rechtlich nicht verbindlich.
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