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title: "Pumptrack Benuetzungsreglement"
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# Pumptrack Benuetzungsreglement

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saLz11s [Benützungsreglement für den Pump Track
1. Zuständigkeiten / Nutzung Seite 2
2. Allgemeine Bestimmungen Seite 2
3. Gesuche Seite 3
4. Benützungsbewilligung Seite 3
5. Gesetze, Vorschriften Seite 3
6. Sicherheit, Ordnung und Infrastruktur Seiten 3/4
7. Schutzbestimmungen Seite 4
8. Haftung / Versicherungen Seite 4
9. Gebühren / Kaution Seite 4
10. Rekursrecht und Inkraftsetzung Seite 5
2 Seite Benützungsreglement Pump Track
1. Zuständigkeiten / Nutzung
4.1 Die Verwaltung des Pump Tracks obliegt der Gemeindeverwaltung Balzers.
1:2 Die Benützung des Pump Tracks für die Durchführung einer Veranstaltung ist
bewilligungspflichtig. Hierfür muss bei der Gemeindeverwaltung ein Gesuch
eingereicht werden.
2. Allgemeine Bestimmungen
2.1 Dieses Reglement wird jedem Veranstalter abgegeben.
22 Der Veranstalter unterzieht sich den gültigen Gesetzen und Vorschriften (siehe
Punkt 5.1), auch wenn diese nicht explizit in diesem Reglement aufgeführt sind.
2:3 Nach Durchführung der Veranstaltung muss der Pump Track vom Veranstalter
wieder sauber aufgeräumt werden. Die Gemeinde kontrolliert am darauf folgenden Tag, ob der Pump Track nach der Veranstaltung in ordentlichem
Zustand verlassen wurde. Sollte dies nicht der Fall sein, wird die Gemeinde die
Kaution zurückbehalten und für Reinigungszwecke verwenden. Sofern vorgenannter Betrag für die Reinigung oder allfällige Beschädigungen nicht genügt,
wird die Gemeinde die auflaufenden Kosten dem Veranstalter in Rechnung
stellen.
2.4 Es dürfen die öffentlichen WC-Anlagen beim Gemeindesaal benutzt werden.
2.5 Es werden ausschliesslich öffentliche Veranstaltungen bewilligt.
2.6 Für eine _Strassensperrung hat der Veranstalter mit einer
Aufführungsbewilligung bei der Stabsstelle Regierungskanzlei dafür zu sorgen,
dass die Strassensperrung eingeholt und verfügt wird. Diesbezüglich gehen
sämtliche Kosten zu Lasten des Veranstalters. Das Formular kann unter
https://www.llv.li/inhalt/12178/amtsstellen/auffuhrungsbewilligungen-furveranstaltungen eingereicht werden.
2.7 Da sich der Pump Track im Wohngebiet befindet, ist die Lautstärke anzupassen.
Es gilt das Reglement der Gemeinde Balzers zur Wahrung der Nachtruhe.
2.8 Sofern ein Park- und Verkehrsdienst benötigt wird, wird derselbe von der
Gemeindepolizei in Zusammenarbeit mit dem Veranstalter organisiert. Hierfür
anfallende Kosten werden dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
2.9 Der Veranstalter hat dafür besorgt zu sein, dass die Zufahrten zu angrenzenden
Grundstücken im Bereich des Pump Tracks jederzeit frei sind und nicht
blockiert werden. Es müssen die gekennzeichneten Parkplätze benutzt
werden, welche vorab mit der Gemeindepolizei abgesprochen werden.
3 Seite Benützungsreglement Pump Track
3. Gesuche
3.1 Gesuchsformulare und das gültige Benützungsreglement können bei der
Gemeindeverwaltung bezogen oder auf der Homepage www.balzers.li
heruntergeladen werden.
3.2 Das Gesuchsformular sowie das Handbuch für öffentliche Veranstaltungen sind
mindestens zwei Monate vor dem Anlass vollständig ausgefüllt und unterzeichnet bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Mit der Unterschrift
akzeptiert der Gesuchsteller das gültige Benützungsreglement für den Pump
Track,
33 Nicht vollständig ausgefüllte Gesuchsformulare werden nicht bewilligt.
3.4 Das Gesuch sowie dessen Bewilligung sind nur für die jeweilige Veranstaltung
gültig. Für wiederkehrende Veranstaltungen ist ein neues Gesuch einzureichen.
4. Benützungsbewilligung
4.1 Die Benützungsbewilligung wird nach Prüfung durch die Gemeindeverwaltung
von der Gemeindevorstehung erteilt.
5. Gesetze, Vorschriften
5.1 Alle gültigen Gesetze und Vorschriften (feuerpolizeiliche Vorschriften, Jugendschutzgesetz, allgemeine Polizeistundenregelung etc.) müssen eingehalten
werden.
6. Sicherheit, Ordnung und Infrastruktur
6.1 Der jeweilige Veranstalter hat sich mindestens zwei Wochen vor der Benützung
des Pump Tracks bei der Gemeindepolizei zu melden.
6.2 Der Veranstalter hat für Sicherheit und Ordnung zu sorgen.
6.3 Die Gemeinde gestattet dem Veranstalter einen Restaurationsbetrieb zu führen.
Es ist auf jeden Fall darauf zu achten, dass die Nachbarn durch den
Restaurationsbetrieb in keiner Weise in ihrer Wohnqualität beeinträchtigt
werden.
6.4 Das Mitführen von Hunden auf dem Pump Track ist untersagt. Gemäss
Hundegesetz besteht Leinenpflicht auf öffentlichen Anlagen.
6:5 Auf der ganzen Anlage besteht Helmpflicht.
Es wird empfohlen, dem Alter und Können entsprechende Schutzausrüstungen
zu tragen.
6.6 Die Benützung der Anlage ist nur mit geeigneten Fahrgeräten (z.B. Velos,
Likeabikes, Trottinette, Skateboards, Inlineskates) erlaubt.
6.7 Motorisierte Fahrzeuge wie Mofas oder Roller sind nicht gestattet.
4 Seite Benützungsreglement Pump Track
6.8 Jeder Benutzer verpflichtet sich, dieses Reglement einzuhalten. Sofern ein
Benutzer gegen die Bestimmungen verstösst, wird er bei der nächsten
Gesuchsstellung nicht mehr berücksichtigt.
6.9 Die Weisungen der Gemeindepolizei sind zu befolgen.
7. Schutzbestimmungen
7:1 Der Veranstalter hat einen Verantwortlichen zu bestimmen. Er wirkt bei der
Planung des Anlasses mit und ist dafür verantwortlich, dass
Sicherheitsmassnahmen im Rahmen der Gesetze und Vorschriften eingehalten
werden.
72 In jedem Fall sind durch den Veranstalter resp. den Verantwortlichen vor und
während des Anlasses Kontrollgänge zur Gewährleistung der betrieblichen
Sicherheit durchzuführen.
7.3 Das Abbrennen von Feuerwerk und die Entfachung offenen Feuers ist auf dem
Areal verboten.
7.4 Grundsätzlich ist der Veranstalter für die Einhaltung und Durchsetzung der
Sicherheitsmassnahmen verantwortlich.
8. Haftung / Versicherungen
8.1 Für Gegenstände, welche der Veranstalter oder die Besucher mitbringen,
übernimmt die Gemeinde keine Haftung.
8.2 Die Gemeinde lehnt unter Vorbehalt der gesetzlichen Haftpflicht jede Haftung
für Unfälle und Schäden während des Aufenthaltes ab.
8.3 Es muss eine Veranstalter-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden,
welche dem Gesuch beizulegen ist!
8.4 Für sämtliche Beschädigungen ist der Veranstalter gegenüber der Gemeinde
haftbar. Erfolgt eine Sachbeschädigung, muss dieselbe umgehend bei der
Gemeindepolizei gemeldet werden.
9. Gebühren / Kaution
9.1 Für die Durchführung einer Veranstaltung ist eine Kaution von CHF 300.00 bei
der Gemeindeverwaltung (Empfang) zu hinterlegen!
9.2 Die Gebühr pro Veranstaltungstag beläuft sich auf CHF 300.00.
9.3 Balzner Ortsvereine bezahlen keine Gebühren. Die Kaution von CHF 300.00
muss hinterlegt werden.
9.4 Werden Mitarbeitende der Gemeinde Balzers aufgeboten um eine
Dienstleistung für die Veranstaltung zu erbringen, werden dem Veranstalter
Kosten von CHF 60.00 / Std. in Rechnung gestellt.
5 Seite Benützungsreglement Pump Track
10. Rekursrecht und Inkraftsetzung
10.1 Für die Regelung von Streitigkeiten, welche aus der Anwendung dieses Reglements entstehen, steht dem gesuchstellenden Veranstalter das Rekursrecht an
den Gemeinderat zu.
10.2 Das Benützungsreglement wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom
03. Juli 2019 genehmigt und tritt ab sofort in Kraft.
Unterschriften:
DZ ZZ 1) Yin ko
(Gemeindevorsteher Hansjörg Büchel) (Vizevorsteherin Desiree Bürzle)
Balzers, im Juli 2019
