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title: "Verordnung über die Immobilien des Kantons"
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# Verordnung über die Immobilien des Kantons

## § 1 {#par_1}

Geltungsbereich
1 Die folgenden Regelungen gelten für die Immobilien im Eigentum des Kantons sowie für die von ihm angemieteten Objekte.

## § 2 {#par_2}

Gegenstand
1 Diese Verordnung regelt Aufgaben und Zuständigkeiten sowie die Zusammenarbeit
in den Bereichen Steuerung, Planung, Projektierung, Realisierung und Betrieb sowie
Nutzung und Liquidation der Immobilien der kantonalen Verwaltung, der Gerichte
und der unselbständigen Anstalten des Kantons.

## § 3 {#par_3}

Begriffe
1 Diese Verordnung verwendet folgende Begriffe:
a) Immobilien: Grundstücke, Bauten und Anlagen.
b) Nutzerdepartemente: Alle Departemente, die Staatskanzlei, der Grosse Rat sowie die Gerichte als Nutzer von Immobilien.
1) SAR 612.310
c) Öffentliches Immobilienmanagement (PREM - Public Real Estate Management): Gesamtheit aller Massnahmen zur Deckung des Raumbedarfs der Nutzerdepartemente sowie zur Wahrung der Interessen des Kantons als Immobilieneigentümer und -besitzer oder als Bauherrschaft.
d) Bauvorhaben: Neu-, Um- und Erweiterungsbauten sowie Instandsetzungen und
Rückbauten.
e) Immobilienbetrieb: Management- und Planungsaufgaben sowie operative und
administrative Massnahmen zur Sicherstellung der Gebrauchstauglichkeit der
Immobilien.
2. Öffentliches Immobilienmanagement

## § 4 {#par_4}

Allgemeine Zuständigkeiten
1 Immobilien Aargau ist zuständig für die strategische Planung, den Abschluss von
Immobiliengeschäften und die Umsetzung von Bauvorhaben.
2 Sie ist auf Basis der Betriebsmodelle des Produktkatalogs zuständig für den Betrieb
sowie die Liquidation der Immobilien des kantonalen Portfolios.
3 Immobilien Aargau vertritt die Interessen des Kantons als Eigentümer und Besitzer
von Immobilien, steuert den Immobilienbestand, führt die Anlagenbuchhaltung sowie
die Immobilienerfolgsrechnungen über alle Immobilien und plant die erforderlichen
Investitionsmittel.
4 Das öffentliche Immobilienmanagement für die aus Mitteln der Strassenrechnung
finanzierten Immobilien obliegt dem Departement Bau, Verkehr und Umwelt. Die
nachfolgenden Bestimmungen zur Steuerung und strategischen Planung, Projektierung und Realisierung sowie zum Immobilienbetrieb sind sinngemäss anwendbar.
5 Die Zuständigkeit von Immobilien Aargau gemäss den Absätzen 1–3 gilt nur, wenn
Art und Beschaffenheit der Immobilien und Anlagen PREM zulassen.

## § 5 {#par_5}

Ausnahmen
1 Das Departement Gesundheit und Soziales ist zuständig für die Anmietung von Immobilien im Asylbereich.
2 Immobilien Aargau regelt mittels Leistungsvereinbarungen abweichende Zuständigkeiten mit den Abteilungen Landschaft und Gewässer sowie Wald.

## § 6 {#par_6}

Vertretungszuständigkeit
1 Für die Vertretung des Kantons bei Immobiliengeschäften, namentlich für den Abschluss der Verträge und die Anmeldung beim Grundbuchamt bezeichnen das Departement Finanzen und Ressourcen und das Departement Bau, Verkehr und Umwelt die
durch den Regierungsrat zu ermächtigenden Funktionen.

## § 7 {#par_7}

Koordinationsperson Immobilien
1 Jedes Nutzerdepartement bestimmt eine Koordinationsperson Immobilien als zentrale Koordinations- und Ansprechstelle.
3. Datenhaltung und Informationspflicht

## § 8 {#par_8}

Datenhaltung
1 Immobilien Aargau führt die Stammdaten der Immobilien in digitaler Form. Sie
stellt sie den Nutzerdepartementen zur Verfügung und sichert deren Qualität. Die Nutzerdepartemente melden Immobilien Aargau Veränderungen der Stammdaten.

## § 9 {#par_9}

Informationspflicht
1 Die Nutzerdepartemente stellen Immobilien Aargau finanzielle Daten sowie alle
notwendigen Informationen über Nutzung und Betrieb zur Wahrnehmung der Werkeigentümerverantwortung zur Verfügung. Letztere betreffen insbesondere folgende
Themenbereiche:
a) Brandschutz,
b) Gebäudenutzung,
c) Gebrauchstauglichkeit,
d) Gebäudesicherheit,
e) Arbeitssicherheit,
f) Gesundheitsschutz.
2 Immobilien Aargau stellt den Nutzerdepartementen die eigentümer- und bauherrenseitigen Informationen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigen, zur Verfügung.
4. Steuerung und strategische Planung
4.1 Allgemeines

## § 10 {#par_10}

Aufgaben
1 Immobilien Aargau nimmt hinsichtlich Steuerung und strategischer Planung insbesondere folgende Aufgaben wahr:
a) Portfoliosteuerung,
b) Portfoliooptimierung,
c) Portfoliorisikomanagement,
d) Bedarfsmanagement,
e) Immobiliensteuerung,
f) Abschluss von Immobiliengeschäften.

## § 11 {#par_11}

Immobilienstrategie
1 Immobilien Aargau überprüft und überarbeitet alle acht Jahre die vom Regierungsrat
festzulegende Immobilienstrategie des Kantons.
2 Sie kann im Rahmen der Immobilienstrategie mit den Nutzerdepartementen nach
Bedarf immobilienspezifische Strategien pro Portfolio, Teilportfolio oder einzelner
Immobilie entwickeln.

## § 12 {#par_12}

Immobilienstandards
1 Immobilien Aargau erstellt in Zusammenarbeit mit den Nutzerdepartementen Standards für vergleichbare Immobilien, Nutzungsarten oder Leistungsbereiche insbesondere zu den Kategorien Flächen, Bau und Betrieb.
2 Die Immobilienstandards werden in den Anhängen 1 und 1a ff. geregelt. *
4.2 Immobilienplanung

## § 13 {#par_13}

Bedarfsplanung und Flächenmanagement
1 Immobilien Aargau ist in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen für die Planung des Flächenbedarfs zuständig. Diese beruht auf der langfristigen Flächenbedarfsprognose und berücksichtigt wesentliche Belegungsänderungen, die Laufzeiten der
Mietverträge, Leerstände und mögliche Entwicklungsflächen.
2 Jedes Nutzerdepartement plant seinen räumlichen Bedarf für 10 Jahre und nimmt
einen Ausblick auf 20 Jahre vor.

## § 14 {#par_14}

Unterhaltsplanung
1 Immobilien Aargau und die Nutzerdepartemente führen gemäss den Betriebsmodellen des Produktkatalogs die Instandsetzungsplanung für 10 Jahre und die Instandhaltungsplanung für 4 Jahre.
2 Immobilien Aargau führt die Planung der grosszyklischen Sanierungen für 25 Jahre.

## § 15 {#par_15}

Raumbegehren und Projektdefinition
1 Raumbegehren zuhanden von Immobilien Aargau erfordern folgende Angaben:
a) Ausgangslage und Problemstellung,
b) Raumbedarf, Zeithorizont und Rahmenbedingungen,
c) Nachweis, dass der Bedarf nicht durch eigene organisatorische Massnahmen
oder eine Nutzungsoptimierung gedeckt werden kann,
d) mögliche Lösungsansätze,
e) Chancen und Risiken der räumlichen Massnahme.
2 Immobilien Aargau prüft das Begehren auf seine Vereinbarkeit mit der Immobilienstrategie des Kantons und den Immobilienstandards sowie auf allfällige immobilienspezifische Strategien. Sie kann das Begehren zur Überarbeitung an das Nutzerdepartement zurückweisen.
3 Nach Genehmigung des Begehrens durch Immobilien Aargau erarbeitet sie in Zusammenarbeit mit dem Nutzerdepartement die Projektdefinition. Diese umfasst insbesondere
a) den Standortentscheid, den Lösungsansatz und die Projektart
b) die Vereinbarkeit mit dem Planungsrecht und den Immobilienstandards,
c) die zeitliche Umsetzung,
d) den voraussichtlichen Kostenrahmen für die Bereitstellung,
e) die Wirtschaftlichkeit (Nutzwertanalyse) und voraussichtliche finanzielle Auswirkungen nach Bereitstellung,
f) die Abstimmung mit räumlichen Massnahmen und Projekten anderer Nutzerdepartemente,
g) den Nachweis der baulichen Machbarkeit.
4 Die Federführung für die Projektdefinition liegt beim Nutzerdepartement. Dieses ist
verantwortlich für die Geltendmachung der Nutzerbedürfnisse bei der zuständigen
Behörde.
5 Auf Basis der Projektdefinition stellt das Nutzerdepartement einen Kreditantrag an
die zuständige Instanz.
6 Die Umsetzung des Vorhabens durch Immobilien Aargau erfolgt nach der Kreditgenehmigung durch die zuständige Instanz.

## § 16 {#par_16}

Planungsliste und Priorisierung
1 Immobilien Aargau führt eine Planungsliste für 15 Jahre mit Ausblick auf 20 Jahre.
Diese enthält
a) Projekte mit bewilligten Verpflichtungskrediten,
b) Projekte mit bewilligten Budgetmitteln,
c) Projekte ohne bewilligte Budgetmittel,
d) Instandsetzungs- und Instandhaltungsmassnahmen.
2 Sie nimmt in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen jährlich eine Priorisierung
der geplanten Projekte und räumlichen Massnahmen vor.
3 Die Priorisierung richtet sich nach folgenden Kriterien:
a) Strategiekompatibilität,
b) Verbesserungspotenzial,
c) Organisationsveränderungsgrad,
d) prognostizierte Projektkosten,
e) prognostizierte wiederkehrende Nutzerkosten,
f) Projekt-Komplexitätsgrad,
g) Dringlichkeit innerhalb des Departements,
h) Risikobehaftung.
4 Über die Priorisierung entscheidet der Regierungsrat.
4.3 Finanzplanung

## § 17 {#par_17}

Budget und AFP
1 Der Regierungsrat legt auf Antrag des Departements Finanzen und Ressourcen den
finanziellen Rahmen für das Budgetjahr und die drei Planjahre des AFP fest.

## § 18 {#par_18}

Konsolidierte Immobilienkosten
1 Die Immobilienkosten werden in einem einheitlichen Immobilienkostenplan für das
gesamte Portfolio geführt.
2 Die Führung des Immobilienkostenplans und die Abstimmung mit dem kantonalen
Kontenplan liegt in der Verantwortung von Immobilien Aargau unter engem Einbezug der Abteilung Finanzen.

## § 19 {#par_19}

Budgetzuständigkeit gemäss Betriebsmodell
1 Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen obliegt die Budgetierung der
Aufwände gemäss jeweiligem Betriebsmodell.
2 Immobilien Aargau definiert die fachlichen Anforderungen an die Budgetierungsrichtlinien der Kosten für Immobilien und Nutzerservices.
4.4 Übrige Aufgaben

## § 20 {#par_20}

Veräusserung nicht mehr benötigter Immobilien
1 Immobilien, die nicht mehr für staatliche Aufgaben benötigt werden und für die
keine zweckdienliche Umnutzung möglich ist, sind zu Marktbedingungen zu veräussern oder im Baurecht abzugeben.
5. Projektierung und Realisierung von Bauprojekten
5.1 Allgemeines

## § 21 {#par_21}

Projektierung
1 Die Federführung für die Projektierung eines Bauprojekts liegt beim Nutzerdepartement. Dieses ist verantwortlich für die Geltendmachung der Nutzerbedürfnisse bei der
zuständigen Behörde.
2 Immobilien Aargau entwickelt das Projekt auf der Grundlage des Projektauftrags in
Zusammenarbeit mit dem Nutzerdepartement bis zur Baureife weiter und nimmt dabei
folgende Aufgaben wahr:
a) Durchführung eines Auswahlverfahrens für Planungsleistungen,
b) Ermittlung der voraussichtlichen Kosten des Projekts und des Kreditbedarfs für
die Projektierungsphase,
c) Erarbeitung des Projektpflichtenhefts und der Projektorganisation für die Phasen Projektierung, Ausschreibung und Realisierung,
d) Erarbeitung des Vorprojekts mit Kostenschätzung unter Optimierung des Projekts, insbesondere hinsichtlich der Konzeption und der Wirtschaftlichkeit,
e) Erarbeitung des Bauprojekts mit Kostenvoranschlag, betrieblichen Folgekosten
und Wirtschaftlichkeitsnachweis,
f) Erarbeitung des Baugesuchs,
g) Führung der Termin- und Kostenplanung sowie des Projektänderungsmanagements,
h) periodische Erstellung von Statusberichten.
3 Das Nutzerdepartement bestimmt die funktionalen und betrieblichen Anforderungen
und prüft das Vor- sowie das Bauprojekt in dieser Hinsicht.
4 Das Nutzerdepartement erstellt in Abstimmung mit Immobilien Aargau die entsprechenden Kreditanträge und vertritt diese vor der zuständigen Behörde. Davon ausgenommen sind Vorhaben mit vorwiegend baulichem Unterhalt bis Fr. 20 Mio.

## § 22 {#par_22}

Ausschreibung und Realisierung
1 Immobilien Aargau nimmt unter Einbezug des bestellenden Nutzerdepartements die
folgenden Aufgaben wahr:
a) Erarbeitung der Grundlagen für das Vergabeverfahren,
b) Durchführung des Vergabeverfahrens,
c) Erarbeitung des Ausführungsprojekts,
d) Erstellung des Bauwerks,
e) Abnahme des Bauwerks,
f) Führung der aktuellen Projektdaten, der Termin- und Kostenplanung sowie des
Projektänderungs- und Reservemanagements,
g periodische Erstellung von Statusberichten,
h) Inbetriebnahme des Bauwerks mit dem bestellenden Nutzerdepartement und
der Betriebsorganisation,
i) Übergabe des Bauwerks und der für dessen Betrieb notwendigen Dokumentation an die Betriebsorganisation,
j) Erstellung der Projektdokumentation und der Bauabrechnung,
k) Durchführung der Garantieabnahme sowie der Mängelbehebung,
l) Kreditkontrolle und -abrechnung,
m) Erfassung von Projektkennzahlen für die Vergleichbarkeit von Projekten.
5.2 Übrige Aufgaben

## § 23 {#par_23}

Betriebseinrichtung und Ausstattung
1 Die Erstbetriebseinrichtung und -ausstattung erfolgt im Rahmen des Verpflichtungskredits für das Bauprojekt.
2 Die Zuständigkeiten für Ersatzanschaffungen richten sich nach dem jeweiligen Betriebsmodell gemäss Produktkatalog Immobilien.
6. Immobilienbetrieb
6.1 Allgemeines

## § 24 {#par_24}

Zuständigkeit
1 Immobilien Aargau und die Nutzerdepartemente sind zuständig für den gesetzeskonformen Betrieb der Immobilien einschliesslich aller dazugehörenden Anlagen und
Einrichtungen.
2 Die jeweilige Zuständigkeit richtet sich nach den Betriebsmodellen des Produktkatalogs Immobilien. Dieser wird in Anhang 2 geregelt.
3 Die Einzelheiten des Immobilienbetriebs sind pro Betriebsmodell mittels Leistungsvereinbarung zwischen Immobilien Aargau und den Nutzerdepartementen zu regeln.

## § 25 {#par_25}

Aufgaben
1 Immobilien Aargau beziehungsweise die Nutzerdepartemente nehmen hinsichtlich
des Immobilienbetriebs entsprechend dem Betriebsmodell insbesondere folgende
Aufgaben wahr:
a) Bewirtschaftung,
b) Operatives Flächenmanagement,
c) Strategische und operative Betriebsführung,
d) Digitale Datenbereitstellung,
e) Anlagenbetrieb,
f) Instandhaltung,
g) Entsorgung,
h) Reinigung und Umgebungsunterhalt,
i) Objekt- und Anlagensicherheit.
2 Immobilien Aargau hat im Rahmen der vorstehend aufgeführten Aufgaben ein fachliches Weisungsrecht gegenüber allen Stellen und Personen, die Teil der Betriebsorganisation sind.

## § 26 {#par_26}

Zuordnung zu den Betriebsmodellen
1 Die kantonalen Immobilien sind anhand der Zuordnungskriterien gemäss Produktkatalog Immobilien einem Betriebsmodell zugeordnet.
2 Die Zuordnung zu den Betriebsmodellen erfolgt in Abstimmung mit den Nutzerdepartementen auf Antrag von Immobilien Aargau durch den Regierungsrat.

## § 27 {#par_27}

Immobiliennutzung
1 Das Nutzerdepartement sorgt für die plangemässe Nutzung und das Einhalten der
Nutzungsvorgaben.
2 Es ist für diejenigen Aufgaben, die eng mit der Immobiliennutzung zusammenhängen, wie namentlich Gebäudesicherheit, Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz zuständig.
6.2 Übrige Aufgaben

## § 28 {#par_28}

Beschaffungen
1 Immobilien Aargau beschafft Leistungen und Güter für den Betrieb der Immobilien
und schliesst mit Dritten entsprechende Verträge ab.
7. Inkrafttreten

## § 29 {#par_29}

Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Mai 2023 in Kraft.
Aarau, 8. März 2023 Regierungsrat Aargau
Landammann
GALLATI
Staatsschreiberin
FILIPPI
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
08.03.2023 01.05.2023 Erlass Erstfassung 2023/04-07
07.06.2023 01.07.2023 Anhang 01 Inhalt geändert 2023/07-01
27.03.2024 01.05.2024 § 12 Abs. 2 geändert 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01 Name und Inhalt geändert
2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01a eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01b eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01c eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01d eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01e eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01f eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01g eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01h eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01i eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01j eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01k eingefügt 2024/03-11
27.03.2024 01.05.2024 Anhang 01l eingefügt 2024/03-11
Änderungstabelle - Nach Paragraph
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle
Erlass 08.03.2023 01.05.2023 Erstfassung 2023/04-07
§ 12 Abs. 2 27.03.2024 01.05.2024 geändert 2024/03-11
Anhang 01 07.06.2023 01.07.2023 Inhalt geändert 2023/07-01
Anhang 01 27.03.2024 01.05.2024 Name und Inhalt geändert
2024/03-11
Anhang 01a 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01b 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01c 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01d 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01e 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01f 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01g 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01h 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01i 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01j 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01k 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
Anhang 01l 27.03.2024 01.05.2024 eingefügt 2024/03-11
DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Abteilungskonferenz Immobilien Aargau
2013.08
23. September 2013, 10:00 bis 12:00 Uhr, Tellihochhaus, Sitzungszimmer 1.3 'Lenzburg'
18. Januar 2016
Planerauswahlverfahren und
Vergleich Abwicklungsmodelle
DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
2DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
1. Planerauswahlverfahren
3DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Übersicht Beschaffungsformen Planer
SIA 142 SIA 143 SIA 144
4DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Verfahrensarten nach SIA
5DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Verfahrensarten nach SIA
SIA 142 Ordnung für Architektur- und Ingenieurwettbewerbe (2009)
Anwendung:
Der Wettbewerb ist für den Auftraggeber ein Instrument, um für die spezifische
Aufgabenstellung einen qualitativ hochstehendes Projekt zu erhalten und den
Partner für dessen Realisierung zu finden.
> Im Vordergrund steht die Qualität (Funktionalität; Flächeneffizienz, etc.)
einer Lösung
> die Anonymität "entlastet" das Preisgericht
6DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Verfahrensarten nach SIA
SIA 143 Ordnung für Architektur- und Ingenieurstudienaufträge (2009)
Anwendung:
Beim Studienauftrag steht die Qualität eines Vorhabens im Vordergrund. Er ist
dann sinnvoll, wenn ein Dialog zwischen Teilnehmern und Beurteilungsgremium aus fachlicher Sicht erforderlich ist.
> die fehlende Anonymität stellt eine hohe Anforderung an die
Unabhängigkeit und Integrität aller Beteiligten
7DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Verfahrensarten nach SIA
SIA 144 Ordnung für Ingenieur- und Architekturleistungsofferten (2013)
Anwendung:
Die beste Leistung für eine klar umschriebene Aufgabe zu finden und dem
Anbieter des bestbewerteten Angebots den Zuschlag für die
ausgeschriebenen Leistungen zu erteilen (Leistungsofferte).
> kein planerischer Lösungsansatz erforderlich
> für Dienstleistungen im Bereich Architektur und Ingenieurwesen, wo die
lösungsorientierte Beschaffungsform nicht adäquat ist
8DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Stufen des Wettbewerbs
In der Regel:
> Planungswettbewerbe einstufig (offene oder selektive Verfahren)
> Gesamtleistungswettbewerbe zweistufig
Bei mehrstufigen Verfahren sind ab der zweiten Stufe nur Teilnehmer
zugelassen, deren Projekte vom Preisgericht in der vorangegangenen Stufe
zur Weiterbearbeitung ausgewählt wurden.
Für alle Verfahren gilt:
je präziser und fundierter die Grundlagen und die Vorbereitung, umso
zielführender das Ergebnis!
9DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
2. Vergleich Abwicklungsmodelle
10DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Ziele des Kantons Aargau als Bauherr
> Kosten: Wirtschaftlichkeit (optimales Kosten-/Nutzenverhältnis)
Lebenszykluskosten (Erstellungs- und Betriebskosten)
Vertragssicherheit
Kostensicherheit
> Termin: Terminsicherheit
Optimierte Realisierungszeit
> Qualität: Vereinbarter Standard
Optimierte Erfüllung der Nutzeranforderungen
(Funktionalität; Nachhaltigkeit; Materialien; gebäudetechnische
Anlagen; bauphysikalische, energetische Eigenschaften)
Mängelfreies Werk
11DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Planungsphasen nach SIA 112
Phasen Teilphasen Ziele
1 Strategische
Planung
11 Bedürfnisformulierung,
Lösungsstrategien
Bedürfnisse, Ziele und Rahmenbedingungen definiert
Lösungsstrategie festgelegt
2 Vorstudien
21 Projektdefinition,
Machbarkeitsstudie
Vorgehen und Organisation festgelegt
Projektierungsgrundlagen definiert
Machbarkeit nachgewiesen
22 Auswahlverfahren Anbieter/Projekt ausgewählt, welche den Anforderungen
am besten entsprechen
3 Projektierung
31 Vorprojekt Konzeption und Wirtschaftlichkeit optimiert
32 Bauprojekt Projekt und Kosten optimiert
Termine definiert
33 Bewilligungsverfahren,
Auflageprojekt
Projekt bewilligt
Kosten und Termine verifiziert
Baukredit genehmigt
4 Ausschreibung 41 Ausschreibung, Offertvergleich,
Vergabeantrag
Vergabereife erreicht
5 Realisierung
51 Ausführungsprojekt Ausführungsreife erreicht
52 Ausführung Bauwerk gemäss Pflichtenheft und Vertrag erstellt
53 Inbetriebnahme, Abschluss Bauwerk übernommen und in Betrieb genommen
Schlussabrechnung abgenommen
Mängel behoben
6 Bewirtschaftung
61 Betrieb Betrieb sichergestellt und optimiert
62 Erhaltung Gebrauchstauglichkeit und Wert des Bauwerks für
definierten Zeitraum aufrechterhalten
12DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Abwicklungsmodelle Planung und Realisierung
> Konventionelle Einzelbeauftragung (Architekt als Gesamtleiter)
> Einzelplaner (Architekten, Ingenieure, Spezialisten, etc.)
> Einzelunternehmer (Baumeister, allg. Baugewerbe, etc.)
> Generalplaner-Team (GP)
> Generalunternehmer (GU)
> Totalunternehmer (TU)
> Alternatives Modell: Gesamtleistungswettbewerb
(Angebot eines Projektes)
13DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Konventionelle Einzelbeauftragung
(Architekt als Gesamtleiter)
Vertragliche Verantwortung
Fachlich-organisatorische Unterstellung
14DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Merkmale Konventionelle Einzelbeauftragung
(Architekt als Gesamtleiter)
Preis Potential für Abgebotsrunden im
freihändigen Verfahren grösser,
da Einzelvergabesummen kleiner
Vergabeerfolg zu 100% zugunsten
Bauherr
Mehr Anbieter, mehr Konkurrenz
keine keine
Bauzeit /
Termine
keine Projektierungsphase muss ggf. später
starten, da mehrere Ausschreibungen
und Vergaben notwendig
(Einzelplanerausschreibung)
Bestellungsänderungen
In der Tendenz weniger Claim
Management seitens Planer /
Unternehmer
Unterschiedlicher Reifegrad führt in der
Tendenz zu rollender Planung
(Änderungsbegehren der Nutzer zu
einem späten Zeitpunkt)
Garantien Kleineres Klumpenrisiko bei
Einzelverträgen bzgl. Insolvenz
keine, aber wichtig:
Planer koordiniert in jedem Fall die
Garantiearbeiten; bei Ausführung
durch GU ist dies vertraglich mit
Architekt zu definieren
Der Start der Garantieleistungen ist
in jedem Fall für alle
Arbeitsgattungen gesamthaft zu
definieren
15DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Qualität Es können die Besten aller
Fachdisziplinen gewählt werden
anhand der definierten
Vergabekriterien, da sich jede
Fachdisziplin einzeln bewirbt
ggf. Schnittstellenprobleme, da nicht
alles aus einer Hand
Verträge Bei Schwierigkeiten mit Planer /
Unternehmer ist einseitige
Vertragsauflösung einfacher
Weniger komplexe Vertragswerke
Vielzahl von Vertragspartnern
(Handling bei Vertragsverletzungen)
Bauherrenmanagement
Bei Schwierigkeiten mit Planer /
Unternehmer ist Einfluss /
Steuerbarkeit seitens IMAG
gegeben, da Einzelverträge
hoher administrativer Aufwand
mehrere Ansprechpartner
Submission
/ Planung
Es können die Besten aller
Fachdisziplinen gewählt werden
anhand der definierten
Vergabekriterien, da sich jede
Fachdisziplin einzeln bewirbt
Vergaben pro Arbeitsgattung
können gestaffelt und zu einem
späterem Zeitpunkt erfolgen
Gestaffelte Submissionen führen in der
Tendenz zu rollender Planung
Rekursrisiko grösser (bei jeder
Fachdisziplin)
Mehr Mitbestimmung bei der Auswahl
der Planer und Unternehmer, da
Einzelverträge
Merkmale Konventionelle Einzelbeauftragung
(Architekt als Gesamtleiter)
16DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Vertragliche Verantwortung
Fachlich-organisatorische Unterstellung
Generalplaner-Team / Generalunternehmer
17DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Merkmale Generalplaner-Team (GP)
Preis Günstiger Vergabepreis, da
Offerte koordiniert mit allen
Fachplanern, Rabatt für alle
Planer / Fachplaner
Potential für Abgebotsrunden im
Freihändigen Verfahren kleiner, da
Vergabesumme GP-Team grösser
Bauzeit /
Termine
Projektierungsphase kann ggf.
früher starten, da nur eine
Ausschreibung und eine Vergabe
für GP-Team notwendig (keine
Einzelplanerausschreibung)
keine keine
Bestellungsänderungen
Koordinationsaufwand IMAG
reduziert, da seitens GP-Team nur
1 bis wenig Schnittstellen
(Haftung)
(Hinweis: Konditionen für Planer /
Fachplaner werden im Vertrag
geregelt)
Garantien keine, aber wichtig:
Planer koordiniert in jedem Fall
die Garantiearbeiten; bei
Ausführung durch GU ist dies
vertraglich mit GP-Team zu
definieren
Der Start der
Garantieleistungen ist in jedem
Fall für alle Arbeitsgattungen
gesamthaft zu definieren
keine keine
18DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Merkmale Generalplaner-Team (GP)
Qualität Alles aus einer Hand soweit
Fachdisziplinen durch GP-Vertrag
abgedeckt (insbesondere bei
komplexen Projekten von Vorteil)
Es können nicht immer die Besten aller
Fachdisziplinen gewählt werden, da
sich das GP-Team komplett bewirbt
Verträge Nur 1 Vertrag für GP-Team,
soweit Fachdisziplinen durch GP-
Vertrag abgedeckt
Auswechslung GP-Mitglied rechtlich
nicht einfach
Vergabestatistik bzgl. Aargauer Planer
/ Fachplaner wird verfälscht (da nicht
als Einzeleinladungen / -vergaben
steuerbar)
Bauherrenmanagement
Koordinationsaufwand IMAG
reduziert, da seitens GP-Team nur
1 bis wenig Schnittstellen
(Haftung)
Bei Schwierigkeiten im GP-Team ist
Einfluss / Steuerbarkeit seitens IMAG
eingeschränkt, da nur 1 Vertrag
Submission
/ Planung
Nur einmaliges Rekursrisiko für
gesamtes GP-Team (keine
Einzelplaner)
Es können nicht immer die Besten aller
Fachdisziplinen gewählt werden, da
sich das GP-Team komplett bewirbt
Wenig bis keine Mitbestimmung bei der
Auswahl der Fachplaner, da als
ganzes Team offeriert; nur Team als
Ganzes wählbar (Einladung Aargauer
Planer / Fachplaner)
Diverses Rolle des GP-Teams als
Treuhänder des Kantons
gegenüber Dritten (insbesondere
gegenüber GU) verstärkt Position
des Bauherrn
ggf. ausgeprägteres Claim
Management des GP-Teams zulasten
des Kantons
19DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Merkmale Generalunternehmer (GU)
Preis Günstiger Vergabepreis, da 1
Gesamtpreis für alle
Ausführungsarbeiten, inkl.
Rabatten und Abgeboten der
Subunternehmer
Gesamte Vergabekosten für alle
Arbeitsgattungen zu einem frühen
Zeitpunkt bekannt
i.d.R. entspricht Vergabepreis nicht
dem Erstellungspreis (Erstellungspreis
ist höher; Erstobligo vs. Abrechnungssumme; nach Vergabe keine
Konkurrenzsituation mehr, Nachträge
entsprechend teurer)
Benchmarks nach BKP / eBKP-H ist
vertraglich zu vereinbaren (i.d.R. keine
offene Abrechnung)
Bauzeit Kürzere Vorhabenszeit und
kürzere Bauzeit möglich, da
Gesamtvergabe und -koordination
sowie Risiko bei GU (Termin ist
Bestandteil der Offerte)
Termindruck hat ggf. negativen
Einfluss auf die Qualität / gestörter
Bauablauf
Subunternehmersubmissionen
unterstehen nicht dem Submissionsdekret oder GATT/WTO-
Übereinkommen
Bestellungsänderungen
Hohe Disziplin seitens Nutzer wird
gefordert (Kostenkontrolle / -folge)
überhöhte Preise, da keine Konkurrenz Raumanforderungen und Materialien
müssen in einer frühen Phase
verbindlich definiert werden (Nutzer)
Garantien Nur 1 bzw. 2 Ansprechpartner für
Ausführung und Mängel
Haftung für Mängel durch GU
(keine Einzelunternehmerverträge)
keine, aber wichtig:
Vertragliche Absicherung für
Vertragsnachfolge durch einzelne
Subunternehmer im GU-Konkursfall
Qualität keine Gewinnoptimierung z.L. Qualität
PQM Bauherr unerlässlich (insbeso.
Einhaltung Qualität der Materialien)
20DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Merkmale Generalunternehmer (GU)
Verträge Nur 1 Unternehmer-
Vertragspartner (keine
Einzelunternehmerverträge)
I.d.R. nur 1 Planer-Vertragspartner
Auswechslung einzelner
Subunternehmer rechtlich nicht einfach
Separater Planer-Vertrag für PQM-
Mandat in SIA-Phasen 41 bis 53
Bauherrenmanagement
Koordinationsaufwand IMAG
reduziert, da seitens Unternehmer
nur 1 Submission / Vertrag /
Schnittstelle (Haftung)
Hoher Aufwand in der
Vorbereitungsphase (genaue Definition
von Kosten, Qualität und Termine)
PQM-Massnahmen Bauherr
Submission
/ Planung
Nur einmaliges Rekursrisiko für
gesamtes Unternehmerteam
(keine Einzelunternehmer)
Bei funktionaler Ausschreibung:
Hohe Anforderungen an die Planer
(Vermeidung von
Interpretationsspielraum)
Keine Mitbestimmung bei
Arbeitsvergaben an Subunternehmer
(Einladung Aargauer Unternehmer)
Raumanforderungen und Materialien
müssen in einer frühen Phase
verbindlich definiert werden (Nutzer)
Diverses Spezialereignisse wie Grossbrand
können durch grosse GU-Firmen
besser resp. effizienter
abgewickelt werden (höhere
Kapazitäten)
Mehrkosten und Terminverschiebung
bei verspäteter Planlieferung durch
GP-Team/Planer oder verspäteter
Bestellungen durch Bauherrschaft
ggf. stark ausgeprägtes Claim
Management des GU zulasten des
Kantons
Konkurrenzsituation bei Subunternehmern wird ausgeschöpft
(Überbewertung Preis)
21DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Vertragliche Verantwortung
Fachlich-organisatorische Unterstellung
Totalunternehmer (TU)
22DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Merkmale Totalunternehmer (TU) (Pauschalpreis)
Preis Günstiger Vergabepreis, da 1
Gesamtpreis für alle
Ausführungsarbeiten, inkl.
Rabatten und Abgeboten der
Subunternehmer
Vergabekosten inkl. Planerkosten
für das Gesamtwerk zu einem
frühen Zeitpunkt bekannt
i.d.R. entspricht Vergabepreis nicht
dem Erstellungspreis (Erstellungspreis
ist höher; Erstobligo vs.
Abrechnungssumme; nach Vergabe
keine Konkurrenzsituation mehr,
Nachträge entsprechend teurer; Werk
in früher Phase noch wenig definierbar)
Zusätzliche Planerleistungen für PQM-
Mandat des bauherrenseitigen GP
gegenüber TU-Planer
Bei Gesamtleistungswettbewerben:
Angebots-Preise sind schwer
vergleichbar, da unterschiedliche
Projekte mit Offerte eingereicht werden
Benchmarks nach BKP / eBKP-H ist
vertraglich zu vereinbaren (i.d.R. keine
offene Abrechnung)
Bauzeit Kürzere Vorhabenszeit und
kürzere Bauzeit möglich, da
Gesamtvergabe und -koordination
sowie Risiko bei TU (Termin ist
Bestandteil der Offerte)
Termindruck hat ggf. negativen
Einfluss auf die Qualität / gestörter
Bauablauf
Subunternehmersubmissionen
unterstehen nicht dem Submissionsdekret oder GATT/WTO-
Übereinkommen
Kurze Gesamtprojektdauer bei
Gesamtleistungswettbewerb,
da nur 1 politische Prozessphase
(nicht mehrere Kredite einzuholen)
Bestellungsänderungen
Hohe Disziplin seitens Nutzer wird
gefordert (Kostenkontrolle / -folge)
überhöhte Preise, da keine Konkurrenz Raumanforderungen und Materialien
müssen in einer frühen Phase
verbindlich definiert werden (Nutzer)
23DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Merkmale Totalunternehmer (TU) (Pauschalpreis)
Garantien Nur 1 Ansprechpartner für
Ausführung und Mängel
Werkhaftung für alles durch TU
Haftung für Mängel durch TU
(keine Einzelunternehmerverträge)
keine, aber wichtig:
Vertragliche Absicherung für
Vertragsnachfolge durch einzelne
Subunternehmer im TU-Konkursfall
Qualität Um die Qualität sicher zu stellen,
ist i.d.R. anzustreben, dass der
GP bauherrenseitig mit einem QS-
Mandat beauftragt wird (es ist zu
vermeiden, dass der GP in das
TU-Team integriert wird)
Gewinnoptimierung z.L. Qualität
PQM Bauherr unerlässlich
(insbesondere Einhaltung Qualität der
Materialien)
Verträge Nur 1 Vertragspartner (keine
Einzelplaner- / -unternehmerverträge)
I.d.R. 1 zusätzlicher Planer-
Vertragspartner (Teilleistungen
SIA-Phasen 31 bis 32 oder/und
PQM Bauherr.
Achtung: je nach TU-Modell
unterschiedlich)
Auswechslung einzelner Subplaner / -
unternehmer rechtlich nicht einfach
Zusätzliche Planerleistungen für PQM-
Mandat des bauherrenseitigen GP
gegenüber TU-Planer
24DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Merkmale Totalunternehmer (TU) (Pauschalpreis)
Bauherrenmanagement
Koordinationsaufwand IMAG
reduziert, da seitens Planer /
Unternehmer nur 1 Submission /
Vertrag / Schnittstelle (Haftung)
Hoher Aufwand in der
Vorbereitungsphase (genaue Definition
von Kosten, Qualität und Termine)
PQM-Massnahmen Bauherr
Submission
/ Planung
nur ein- bzw. einmaliges
Rekursrisiko für gesamtes
Bauwerk (keine Einzelplaner /
-unternehmer)
Bei funktionaler Ausschreibung:
Hohe Anforderungen an die Planer
(Vermeidung von
Interpretationsspielraum)
Externe Planer für Vorbereitung
Submission notwendig (herkömmlich
oder als funktionale Ausschreibung)
keine Mitbestimmung bei
Arbeitsvergaben an Subplaner /
-unternehmer (Einladung Aargauer
Planer / Unternehmer)
Raumanforderungen und Materialien
müssen in einer frühen Phase
verbindlich definiert werden (Nutzer)
Diverses Integrales Planen + Bauen
(Umsetzungsrisiko z.L. TU)
Spezialereignisse wie Grossbrand
können durch grosse TU-Firmen
besser resp. effizienter
abgewickelt werden (höhere
Kapazitäten)
Mehrkosten und Terminverschiebung
bei verspäteten Bestellungen durch
Bauherrschaft
ggf. stark ausgeprägtes Claim
Management des TU zulasten des
Kantons
Konkurrenzsituation bei
Subunternehmern wird ausgeschöpft
(Überbewertung Preis)
25DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Phasen Teilphasen
1 Strategische
Planung
11 Bedürfnisformulierung,
Lösungsstrategien
2 Vorstudien
21 Projektdefinition,
Machbarkeitsstudie
22 Auswahlverfahren
3 Projektierung
31 Vorprojekt
32 Bauprojekt
33 Bewilligungsverfahren,
Auflageprojekt
4 Ausschreibung 41 Ausschreibung, Offertvergleich,
Vergabeantrag
5 Realisierung
51 Ausführungsprojekt
52 Ausführung
53 Inbetriebnahme, Abschluss
Übersicht möglicher Kombinationsvarianten
der Abwicklungsmodelle im Verlauf der SIA 112 Planungsphasen
GP
Konventionell Einzelauftrag
Studienauftrag / Wettbewerb
Konven. Einzelauftrag
GPTU
TU
Gesamtleistungswettbewerb
GU
TU
GP
GPKonv. Einzel.
Konventionell Einzelauftrag
26DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Übersicht möglicher Kombinationsvarianten
der Abwicklungsmodelle im Verlauf der SIA 112 Planungsphasen
Alle Planer und Unternehmer werden über alle Phasen einzeln und
konventionell beauftragt.
Nach einem vorgängigen, lösungsorientierten Planerauswahlverfahren für den
Fachbereich Architektur (Studienauftrag oder Wettbewerb), erfolgt eine
konventionelle Einzelbeauftragung der weiteren Planer und Unternehmer ab der
Teilphase 31 „Vorprojekt“, respektive Teilphase 41 „Ausschreibung,
Offertvergleich, Vergabeantrag“.
Im vorgängigen lösungsorientierten Planerauswahlverfahren (Studienauftrag
oder Wettbewerb) werden die wichtigsten Planer bereits als GP-Team evaluiert
und über alle Phasen beauftragt (Auftragsauslösung phasenweise). Die
weiteren Fachplaner ergänzen das GP-Team oder werden wie die Unternehmer
einzeln und konventionell beauftragt.
27DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Übersicht möglicher Kombinationsvarianten
der Abwicklungsmodelle im Verlauf der SIA 112 Planungsphasen
In Weiterentwicklung der Kombination mit einem GP-Team, wird anstelle von
Einzelunternehmer ein GU beauftragt. Der GU erbringt keine Planerleistungen.
(Nicht dargestellt: die Einzelunternehmer agieren nun als Subunternehmer des
GU).
Aufbauend auf der Kombination übernimmt der TU ab der Phase 33
„Bewilligungsverfahren, Auflageprojekt“ die gesamte Verantwortung für Planung
und Realisierung mit einem eigenen Planerteam. Der ursprüngliche GP bleibt
dem Bauherrn unterstellt und unterstützt ihn weiterhin als Beauftragter für das
projektbezogene Qualitätsmanagement (PQM).
Als Variante zur Kombination besteht die Möglichkeit, dass der TU das
ursprüngliche GP-Team übernimmt und bei sich unter Vertrag stellt. Der
Bauherr wird sich in Folge gezwungen sehen, das PQM selber oder über Dritte
sicherzustellen. Aufgrund negativer Erfahrungen, wird von dieser Kombination
dringend abgeraten.
28DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Übersicht möglicher Kombinationsvarianten
der Abwicklungsmodelle im Verlauf der SIA 112 Planungsphasen
In dieser Kombination wird nach einem lösungsorientierten
Planerauswahlverfahren (Studienauftrag oder Wettbewerb) das evaluierte
Projekt samt Planerteam bereits in einer sehr frühen Phase einem TU
unterstellt. Die Gesamtverantwortung wechselt dabei bereits ab der Phase 31
„Vorprojekt“ zum TU. Die Risiken des Change- und Claim-Mangements nehmen
zu. Im Gegenzug ergeben sich Chancen einer frühzeitigen Kostensicherheit.
Der Bauherr wird sich in Folge ebenfalls gezwungen sehen, das PQM selber
oder über Dritte sicherzustellen.
Im Rahmen eines Gesamtleistungswettbewerbs werden gleichzeitig ein Projekt,
inklusive Planer und Unternehmer, in einem einzigen Schritt evaluiert. Da der
Anbieter in einer äusserst frühen Phase einen Pauschalpreis anzubieten hat,
sind die Anforderungen des Bauherrn und Bestellers in Form einer funktionalen
Ausschreibung umfassend, frühzeitig und möglichst abschliessend zu
formulieren. Die Risiken des Change- und Claim-Mangements nehmen
nochmals zu. Im Gegenzug ergeben sich Chancen einer frühzeitigen
Kostensicherheit. Der Bauherr wird sich in Folge erneut gezwungen sehen, das
PQM selber oder über Dritte sicherzustellen.
29DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Phasen Teilphasen
1 Strategische
Planung
11 Bedürfnisformulierung,
Lösungsstrategien
2 Vorstudien
21 Projektdefinition,
Machbarkeitsstudie
22 Auswahlverfahren
3 Projektierung
31 Vorprojekt
32 Bauprojekt
33 Bewilligungsverfahren,
Auflageprojekt
4 Ausschreibung 41 Ausschreibung, Offertvergleich,
Vergabeantrag
5 Realisierung
51 Ausführungsprojekt
52 Ausführung
53 Inbetriebnahme, Abschluss
Übersicht Zeitpunkte der Kreditsprechungen
in Abhängigkeit der Abwicklungsmodelle
GP
Konventionell Einzelauftrag
Studienauftrag / Wettbewerb
Konven. Einzelauftrag
GPTU
TU
Gesamtleistungswettbewerb
GU
TU
GP
GPKonv. Einzel.
Konventionell Einzelauftrag
Vorbereitungsaufwand (Kredit ab 250'000 Fr.)
Planungskredit RR/GR
Projektierungskredit
RR/GR
Ausführungskredit
RR/GR
30DEPARTEMENT FINANZEN UND RESSOURCEN
Schlussbemerkung
> Bestmöglichstes Abwicklungsmodell aufgrund des Umfelds wählen
Art des Vorhabens/Aufgabenstellung, Planungsteam, Bedürfnisträger, etc.
> Erfahrungen mit GU und TU sind gut
Vorausgesetzt, die Besteller und die Bauherrn (inkl. Planer) definieren ihre
Bedürfnisse präzis und kennen die „Spielregeln“
> Unternehmervarianten sind zu fördern
Vertraulichkeit wahren, Bedingungen und Beurteilung klar vorgeben und
objektiv bewerten, wenn nötig mit Unterstützung Dritter
> Allfällige Optionen sind vor der GU/TU-Submissionen festzulegen
> Vertragspartnerschaft
Faires Verhalten schafft Vertrauen
Gemeinsame Referenz schaffen
April 2023 – Version 3.0
BÜROFLÄCHEN
www.ag.ch / immobilienaargau
Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich
Fotografie © Benno Kissling, René Rötheli
Redaktion IMAG / planconsult W+B AG, Basel
Digitalversion 1.0
© 2023 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau April 2023 3IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
1 ALLGEMEINES 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Zweck und Ziele 5
1.3 Geltungsbereich 5
1.4 Abgrenzung 6
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE VERWALTUNG KANTON AARGAU 7
2.1 Standortperimeter 7
2.2 Zusammenführung von Verwaltungseinheiten 7
2.3 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 7
2.4 Zielkriterienkatalog 7
2.5 Umfeld 8
2.6 Mensch 9
2.6.1 Change-Management / Transformations-Management 9
2.7 Raum 10
2.8 Technologie 10
3 DEFINITION «UNSERE ARBEITSWELT» 11
4 KONZEPTIONELLE LEITLINIEN 12
4.1 Raumkonzept: Flexibilität für nachhaltige Bürokonzepte 12
4.2 Das Baukastensystem für flexibles Arbeiten 12
4.3 Definition der Begrifflichkeiten 13
4.3.1 Aktivitätsbasiertes Arbeiten
4.3.2 Arbeitsplätze 13
4.3.3 Arbeitsmöglichkeiten 13
4.3.4 Leitungsarbeitsplatz 13
5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 14
5.1 Grundlagen 14
5.2 Flächenstandards 14
5.3 Raumtypen 14
5.4 Flächenkennzahlen 15
5.5 Raumqualitätsanforderungen 15
5.6 Raumstruktur 15
5.7 Zonendiagramm 16
5.7.1 «Öffentliche Zone» (I) 17
5.7.2 «Gesicherte Zone» (II) 17
5.7.3 «Sicherheitszone» (III) 17
6 DER BAUKASTEN UND SEINE MÖGLICHEN SZENARIEN 19
6.1 Modulübersicht 19
6.1.1 Parameter der Module 19
7 BEISPIEL: PLANUNGSSZENARIO FÜR BÜROS 30
8 ANNEX 33
Departement Finanzen und Ressourcen,
Abteilung Informatik Aargau,
Suhrenmattstrasse 48, Unterentfelden
Immobilien Aargau April 2023 5IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
1 ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
Die Arbeitswelt ist einem steten Wandel unterworfen. Flexibilität und Austausch werden – neben
Rückzug und Konzentration – immer wichtiger.
Insbesondere in der Verwaltung werden Arbeitsplätze auch immer ortsunabhängiger. Flexibles
Arbeiten umfasst einen Mix aus Arbeit am Arbeitsplatz und ortsunabhängiger Arbeit – z. B. im Homeoffice, von unterwegs oder von einem dritten Ort
aus. Auch das Arbeiten an den verschiedenen
Standorten der Verwaltung des Kantons Aargau
stellt eine Facette der aktivitätsbasierten Arbeitsweise (Activity Based Working, siehe 4.3.1) dar.
Das flexible Arbeiten – mit weniger Präsenz vor Ort –
ist ein zentraler Bestandteil der sich verändernden
Organisations- und Führungskultur in Richtung
einer ergebnisorientierten Arbeitsweise, bei der in
erster Linie Beiträge und Resultate zählen.
Flexibles Arbeiten bietet den Mitarbeitenden mehr
Flexibilität in der Tagesplanung, wirkt sich positiv
auf die Motivation und die Identifikation aus und
führt zu höherer Produktivität. Zudem trägt flexibles
Arbeiten zu einer Reduktion der ökonomischen und
ökologischen Kosten bei und erhöht die Arbeitgeberattraktivität.
Der Arbeitgeber Kanton Aargau bekennt sich zum
flexiblen Arbeiten als Selbstverständlichkeit, nutzt
deren Vorteile und ermöglicht seinen Mitarbeitenden
in einem gegenseitigen Vertrauensverhältnis ortsunabhängiges Arbeiten.
Das Ziel: ein reibungsloses Zusammenspiel der
Departemente und ein fliessender Austausch
zwischen den Mitarbeitenden. Gemeinsame
Begegnungsflächen zwischen Mitarbeitenden,
ideal ausgestattete Räumlichkeiten und nahbare
Zonen, in denen Mitarbeitende mit Bürgerinnen
und Bürgern in Kontakt treten, unterstützen dies.
1.2 ZWECK UND ZIELE
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als
Leitfaden für den Raum zu verstehen; sie enthalten
keine Empfehlungen zu Bau- und Energie-Standards,
diese werden in der Richtlinie Nachhaltiges Bauen
abgehandelt (siehe Annex 8.7). Das Dokument ist
künftig als verbindliche Planungsgrundlage für die
Aargauer Verwaltung im Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden.
Die Standards kommen insbesondere bei Neu- und
Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume erforderlich sind
und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können.
Dieser Leitfaden ist für Planende und für Behörden
bestimmt. Er ergänzt die Richtlinien des Kantons
und gilt als Vorgabe für die Planung – von der Vorprojektphase bis zur Übergabe an die Benutzenden.
1.3 GELTUNGSBEREICH
Die Immobilien-Standards dienen als Leitfaden
für die Planung und Realisierung von Neu- und
Umbauten im Kanton Aargau und sind als Vorgabe
Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauftrags. Mit diesen Immobilien-Standards können
eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem
nutzungsgerechte Flächenevaluation sowie Projektplanung und -realisierung durch Immobilien Aargau
stattfinden.
Die Immobilien-Standards Büroflächen wurden
mit dem RRB Nr. 2023-000689 vom 7. Juni 2023
genehmigt. Sie werden in den Anhang 1 der
Immobilienverordnung (ImmoV) integriert und
treten per 1. Juli 2023 in Kraft.
Die Immobilien-Standards Verwaltung Kanton
Aargau vom 28. Oktober 2015 (RRB Nr. 2015-
001231) werden ausser Kraft gesetzt.
Immobilien Aargau April 2023 6IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
1.4 ABGRENZUNG
Die Immobilien-Standards Büroflächen beziehen
sich primär auf klassische Büroarbeitsplätze in der
Verwaltung und verkörpern die Leitplanken für
Nutzende und Planende.
Die Anforderungen der einzelnen Abteilungen
bzw. Tätigkeitsbereiche müssen bei der Planung
gemeinsam mit den Nutzenden erarbeitet werden.
Die benannten Werte sind als Maximalwerte zu
verstehen; Abweichungen müssen grundsätzlich
schriftlich begründet werden.
Die HR-Strategie schafft die Grundlage für die wertschätzende, zukunftsgerichtete und verlässliche
Personal- und Lohnpolitik des Arbeitgebers Kanton
Aargau. Die für das Anstellungsverhältnis massgebenden Grundlagen für Themenbereiche wie
Gesundheitsschutz und betriebliches Gesundheitsmanagement, aber auch Anstellungsverträge und
Arbeitszeitmodelle etc. werden durch die personalrechtlichen Bestimmungen des Kantons Aargau
geschaffen.
Die Abteilungen sind dafür verantwortlich, bei der
Definition ihrer Anforderungen an die geplanten
Arbeitsplätze auch Themen im Zusammenhang mit
Veränderungsprozessen zu berücksichtigen. Die
Mitarbeitenden sollen ihre Arbeit zu dem Zeitpunkt
und an dem Ort erledigen, an dem die Zielerreichung
optimal sichergestellt ist.
In den Immobilien-Standards Büroflächen werden
keine detaillierten Aussagen zu IT - Themen gemacht.
Diese werden einerseits durch die Fachstrategie
Informatik des Kantons Aargau, andererseits durch
den Technologie-Radar (Standardisierungsweisung)
und den Servicekatalog der Informatik Aargau (siehe
Annex 8.10) behandelt.
Alle vorhandenen Immobilien-Standards werden
im Bereich der Büroräumlichkeiten mit dem vorliegenden Standard ergänzt.
Immobilien Aargau April 2023 7IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE VERWALTUNG KANTON AARGAU
Bei der Evaluation von neuen Standorten für die
kantonale Verwaltung ist die nachfolgend definierte
Methodik anzuwenden. Die definierten Zielkriterien
können je nach Bedarf der Nutzerdepartemente
ergänzt werden.
2.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht
vor, dass das Nutzerdepartement als Grundlage
zur Durchführung von Standortevaluationen dem
Regierungsrat einen Antrag zur Genehmigung des
Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung
des Standortperimeters legt der Regierungsrat den
geografischen Perimeter fest, in dessen Rahmen
die Standortevaluation durchzuführen ist.
2.2 ZUSAMMENFÜHRUNG VON
VERWALTUNGSEINHEITEN
Im Rahmen einer Standortevaluation ist jeweils die
Zusammenführung von verschiedenen Verwaltungseinheiten oder dezentralen Organisationseinheiten
eines Departements zu prüfen, um flächenrelevante
wie auch betriebliche Synergien zu erzielen.
2.3 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATIONEN
mögliche Standorte für die Verwaltung Kanton
Aargau systematisch und transparent einander
gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse
umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur
Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren
(Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung
wird anschliessend den quantitativen Faktoren
(Anlagekosten) gegenübergestellt.
2.4 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative
Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu
· Potenzial
· Kostentreiber
Für die Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) beachten
Sie bitte das Dokument 8.5 im Annex.
Immobilien Aargau April 2023 8IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
2.5 UMFELD
«Nichts ist so beständig wie der Wandel.»*
Die Arbeitswelt ist einem steten Wandel unterworfen. Der Übergang von der Industriegesellschaft
zur Informationsgesellschaft hat in der Arbeitswelt
zu einem Paradigmenwechsel geführt. Wichtige
Treiber dieses Wandels sind die Globalisierung, die
Digitalisierung und der demografische Wandel.
Vor allem die Digitalisierung hat die Art und Weise,
wie heute gearbeitet wird, stark verändert.
Die Digitalisierung ermöglicht orts- und zeitunabhängiges Zusammenarbeiten. Die neue Art
zu arbeiten hat das Potenzial, einen Beitrag zur
Nachhaltigkeit zu leisten.
Die Einführung von neuen, modernen Arbeitsformen hat Auswirkungen auf die drei Gestaltungsdimensionen Mensch, Raum und Technologie;
diese bedingen sich gegenseitig.
Wandel bedeutet, diese drei Dimensionen –
Mensch, Raum und Technologie – gleichermassen
zu berücksichtigen und zu vereinen:
* Heraklit von Ephesus (etwa 540–480 v. Chr.)
Abbildung 1: «Dreiklang Mensch, Raum und Technologie»
Immobilien Aargau April 2023 9IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
2.6 MENSCH
Die Kultur des Arbeitgebers Kanton Aargau setzt
auf Eigenverantwortung und Vertrauen in die Mitarbeitenden und fördert das Zusammenbringen und
-arbeiten von unterschiedlichen Menschen.
Mit der Umsetzung der neuen Immobilien-Standards
wird der Wandel der Arbeits- und Führungskultur
gefördert. Die Mitarbeitenden sollen ihre Arbeit zu
dem Zeitpunkt und an dem Ort erledigen, an dem
die Zielerreichung optimal sichergestellt ist.
Der stete Wandel in den jeweiligen Arbeitsbereichen
wird durch strategisch denkende und wertschätzende Führungsverantwortliche in Zusammenarbeit
mit den Mitarbeitenden begleitet.
2.6.1 Change-Management/
Transformations-Management
Die Mitarbeitenden frühzeitig in den Prozess zu
involvieren ist essenziell. Viele Mitarbeitende haben
die Vorteile wie auch die Nachteile der ortsunabhängigen Arbeit kennengelernt.
Ein Grossteil der heutigen Büroräumlichkeiten hat
eine auf Einzelbüros und reine Schreibtische ausgelegte Struktur, welche keine Kommunikation und
keinen Austausch ermöglicht.
Daher wird vor jeglicher Planung eine Projektgruppe
aus IMAG, Nutzenden und Planenden gebildet, um
die Anforderungen, aber auch mögliche Vorbehalte
zu besprechen.
Durch Information und Kommunikation werden die
wichtigsten Anspruchsgruppen sowie die Beteiligten
und Betroffenen in den Veränderungsprozess mit
einbezogen. Dabei soll ein Rahmen geschaffen
werden, der es ermöglicht, auch Skepsis und Ängste
zu äussern. Der Einbezug der Betroffenen in die
Gestaltung der Büroräumlichkeiten und das gemeinsame Erarbeiten von Team- und Verhaltensregeln
für die zukünftige Arbeitswelt führt bei den Mitarbeitenden zur Akzeptanz der neuen Arbeitsumgebung.
Weitere Informationen finden Sie im Annex unter
8.3.
Immobilien Aargau April 2023 10IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
2.7 RAUM
Die Büroräumlichkeiten der kantonalen Verwaltung
schaffen ein Umfeld, das die Kommunikation und
Interaktion in den Vordergrund stellt und die individuelle Arbeit stärkt.
Mit der Umsetzung der neuen Immobilien-Standards
wird die Grundlage geschaffen, um auf Basis
standardisierter Szenarien mittels Baukastenprinzip
individuelle Arbeitslandschaften zu planen und
umzusetzen – abgestimmt auf die abteilungsbezogenen Anforderungen und Aufgabenbereiche.
In den meisten Fällen wird dieselbe Fläche wie
zuvor benötigt, doch sie muss zweckmässig gestaltet werden.
Ziel ist, dass sich die Mitarbeitenden gerne – und
ihren Bedürfnissen entsprechend – in den verschiedenen Arbeitsumgebungen aufhalten, in einer
optimalen Arbeitsumgebung ihre Leistung erbringen
und sich zudem auch durch die Arbeitsräume mit
ihrem Arbeitgeber identifizieren.
2.8 TECHNOLOGIE
Die technologischen Fortschritte legen die Grundlage für eine ortsunabhängige Arbeitsweise.
Die Szenarien (siehe Kapitel 6) sind je nach Tätigkeitsfeld so ausgestattet, dass optimale Arbeitsbedingungen herrschen. Die Hardware sollte immer
losgelöst von der Möblierung sein, sodass sie in
Anbetracht ihres kürzeren Lebenszyklus schnell,
nachhaltig und kostenschonend ersetzt bzw. angepasst werden kann. Eine flächendeckende ICT-
Infrastruktur ist die Voraussetzung, um das
reibungslose Arbeiten in allen bereitgestellten
Arbeitsumgebungen sicherzustellen.
Organisationsübergreifende Zusammenarbeitsformen werden mit IT-Instrumenten, -Plattformen
und -Methoden situationsgerecht und effizient
unterstützt.
Immobilien Aargau April 2023 11IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
3 DEFINITION «UNSERE ARBEITSWELT»
Unsere Arbeitswelt
Für den Kanton Aargau wirken, mit Freude und
Perspektive: Diese Vision ist das Herzstück der
Arbeitswelten in der kantonalen Verwaltung und
umfasst alle Mitarbeitenden, welche sich mit
qualitativ guten Leistungen verantwortungsvoll
für den Kanton Aargau einsetzen.
Die Arbeit bei der Verwaltung Kanton Aargau
bietet Flexibilität in allen Dimensionen: Wir vereinen
Mensch, Raum, Technik, Organisation und Zeit
mit dem Ziel, optimale Arbeitsbedingungen und
-möglichkeiten für die jeweiligen Aufgaben und
Tätigkeiten anzubieten. Unsere Zusammenarbeit
ist interdisziplinär, netzwerkorientiert und flexibel.
Unsere Arbeitswelten schaffen Identifikation mit
dem Arbeitgeber Kanton Aargau und auch unter
den Mitarbeitenden selbst.
Immobilien Aargau April 2023 12IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
4 KONZEPTIONELLE LEITLINIEN
4.1 RAUMKONZEPT: FLEXIBILITÄT FÜR
NACHHALTIGE BÜROKONZEPTE
Mit der Umsetzung der Immobilien-Standards
Büroflächen für die kantonale Verwaltung wird den
Mitarbeitenden nicht nur ein physischer Arbeitsplatz, sondern ein ganzheitliches Arbeitsumfeld zur
Verfügung gestellt. Es bietet – auf Basis offener
Raumstrukturen – neben klassischen Arbeitsplätzen
eine Vielfalt von Arbeitsmöglichkeiten für unterschiedliche Formen der Büroarbeit. Da die Räumlichkeiten in den verschiedenen Zonen mit unterschiedlichen Modulen bestückt werden, können sie leicht
an neue Anforderungen angepasst werden. Ein
Höchstmass an Flexibilität entsteht.
Das Konzept ist modular aufgebaut und zeichnet
sich insbesondere durch folgende Vorzüge aus:
· Hohe Flexibilität bei der Nutzung unterschiedlicher Zonen für die Büroarbeit: klassische Arbeitsplätze, Rückzugsangebote, Besprechungsräume,
Begegnungszonen sowie Projekträume
· Unterstützung der Kommunikation und Zusammenarbeit; temporäre Integration von abteilungsfremden Mitarbeitenden
· Möglichst grosse Flächeneffizienz durch Ausnutzung der Gebäuderaumtiefe mittels Doppelarbeitsplatzreihen sowie damit verbundene
Energieeinsparungen bei der Erstellung und
Bewirtschaftung
· Hohe Wirtschaftlichkeit infolge von skalierbaren
Flächen – die Zahl der Mitarbeitenden pro Abteilung kann ohne qualitative Verluste und aufwändige Massnahmen steigen oder sinken
· Flexible Arbeitsmöglichkeiten, die je nach Aufgabenstellung und Tageszeitpunkt unterschiedlich
genutzt werden können
· Minimierung der Umzugs- und Umbaukosten
bei Reorganisationen
Qualitativ hochwertige Arbeitsplätze, die den Bedürfnissen und Aufgaben der Mitarbeitenden gerecht werden und ihnen die Wertschätzung seitens
des Arbeitgebers aufzeigen
4.2 DAS BAUKASTENSYSTEM FÜR
FLEXIBLES ARBEITEN
Im Mittelpunkt sollen optimale Arbeitsbedingungen
für die Mitarbeitenden stehen. Damit sich alle mit
ihrem Team und letztlich mit dem Arbeitgeber
identifizieren, braucht es Arbeitsplätze, die das
Beisammensein und den Austausch fördern. Die
Mitarbeitenden sollen Freude an der Arbeit haben.
Die Leistung der Einzelnen und der Teams wird dadurch gefördert.
Das Baukastensystem besteht aus verschiedenen
Modulen. Diese bieten den Mitarbeitenden verschiedene Arbeitsmöglichkeiten. So können sie
entsprechend ihrer Tätigkeit den passenden Arbeitsplatz auswählen. Es steht ihnen das ganze Spektrum zur Verfügung: vom Rückzug für konzentriertes
Schreiben bis hin zum Projektraum für kreative
Zusammenarbeit.
Das Baukastensystem bietet den Planenden Elemente, mit denen sie den Raum flexibel strukturieren können. Es sollen Räume mit unterschiedlichen
Charakteristiken entstehen, die den verschiedenen
darin ausgeführten Tätigkeiten entsprechen. Die
Menschen sollen sich gerne in diesen Räumen
aufhalten.
Immobilien Aargau April 2023 13IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
4.3 DEFINITION DER BEGRIFFLICHKEITEN
4.3.1 Aktivitätsbasiertes Arbeiten
Beim aktivitätsbasierten Arbeiten wird die feste
Zuordnung von Arbeitnehmenden und Arbeitsplätzen aufgelöst. Alle Arbeitsplätze werden zeitlich
wechselnd von mehreren Mitarbeitenden genutzt.
Die Anzahl Arbeitsplätze ist geringer als
die der Mitarbeitenden.
Je nach Anforderungen und Tätigkeiten der jeweiligen Abteilung können Bereiche an Teams vergeben
werden – dies ist häufig ein Vorteil, wenn Teams an
zeitlich begrenzten Projekten arbeiten.
Grundsätzlich haben die Mitarbeitenden dank der
mobilen Arbeitsweise technisch die Möglichkeit,
überall zu arbeiten.
Die Räumlichkeiten sind ansprechend, schlicht
und zweckmässig gestaltet und bieten neben
grundlegenden Modulen wie Garderoben, Ablagen,
Teeküchen, Toiletten, Betriebsräumen etc. diverse
Arbeitsmöglichkeiten, sodass die Mitarbeitenden
je nach Tätigkeit und individueller Vorliebe den
präferierten Bereich nutzen können.
Es bedarf eines Zusammenspiels der verschiedenen
Module (siehe Kapitel 6.1), um ein flexibles Arbeiten
zu ermöglichen. Die Begrifflichkeiten werden ebenfalls in diesem Kapitel erläutert.
4.3.2 Arbeitsplätze
Arbeitsplätze in der offenen Raumstruktur sind für
die klassische, bildschirmzugewandte Arbeit als
2er-, 4er- oder 6er-Cluster in ruhigeren Bereichen
untergebracht. Sie haben den gültigen Arbeitsnormen zu entsprechen. In der Regel sind die Tische
höhenverstellbar, um ergonomische und bewegte
Haltungen der Mitarbeitenden zu ermöglichen.
4.3.3 Arbeitsmöglichkeiten
Module wie Besprechungsräume, Fokusräume,
Lounges, Touchdown-Plätze, aber auch die Flächen
im Bereich der Teeküche bieten eine Vielzahl an
Arbeitsmöglichkeiten neben dem klassischen
Arbeitsplatz. Je nach Ausprägung und Platzierung
im Raum bzw. in der Nähe eines Raumes können
Mitarbeitende sich zurückziehen, um konzentriert
zu arbeiten oder in Kontakt mit anderen zu treten.
Fliessende Übergänge sind aufgrund der technischen Voraussetzungen von Ort zu Ort möglich.
4.3.4 Leitungsarbeitsplatz
Der Leitungsarbeitsplatz stellt das einzige Modul
dar, welches speziell der Leitung zur Verfügung
steht. Die Räumlichkeit kann – je nach Anforderung
der Nutzenden – offen, dem Raum zugewandt,
gestaltet werden. So kann sie bei Nichtnutzung von
Mitarbeitenden als weiterer Besprechungsbereich
genutzt werden. Alternativ kann der Raum auch
«klassisch» als geschlossener Bereich der weiteren
Arbeitsplätze gestaltet werden.
Immobilien Aargau April 2023 14IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN
5.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische
Anforderungen sowie Normen und Bestimmungen,
insbesondere die SIA 500 Hindernisfreies Bauen
sowie die SECO-Richtlinien, sind den Immobilien-
Standards übergeordnet.
Ebenfalls sind grundsätzlich die aktuellen Normen
zu Schallschutz (SIA 181) und Widerstandsklassen
(DIN 1627) sowie die SIA 180 zu Wärmeschutz,
Feuchteschutz und Raumklima in Gebäuden zu
berücksichtigen.
5.2 FLÄCHENSTANDARDS
Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude
werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der
Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht
für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für
definierte Bereiche; innerhalb dieser Bereiche
lassen sie im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist für die effiziente Nutzung des
Bestandes sinnvoll und wird auch bei Neubauten als
zweckmässig erachtet, wenn es um die Realisierung
verschiedener Nutzungskonzepte geht.
Die Festlegung des konkreten Raumprogramms
für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden, deren Einbezug vor der Objektplanung als
wichtig für die spätere Akzeptanz erachtet wird.
Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen
in vorhandenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt. Hierbei muss ggf. die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem
grösseren Bereich (Abbruch von Trennwänden)
oder die Unterteilung von grösseren Objektflächen
in mehrere kleinere Bereiche (Teilung, Neubau
von Trennwänden) geprüft werden.
5.3 RAUMTYPEN
Die Raum- und Flächenarten der Büros des Kantons
Aargau können in 6 Raumtypen zusammengefasst
Die Immobilien-Standards Büroflächen beschreiben
die in den Raumtypen 2 und 3 vorkommenden
Module. Die weiteren Raumtypen (1 sowie 4–6)
müssen je nach Gebäude, Tätigkeiten der dort untergebrachten Mitarbeitenden und Personenzahl ausgelegt werden.
Raumtyp 1: Warteraum/ Schalterraum
Schalterraum für den Empfang und die Erstberatung von Kundinnen und Kunden, allgemeine
Warteräume für Kundschaft und Besuchende
Raumtyp 2: Büroflächen mit Fokus- und
Kommunikationszonen
Work-Benches (Arbeitsstationen), Touchdown-
Arbeitsplätze (temporäre Gästestationen), Fokusräume, Projekttische, Projekträume, Besprechungsräume, Leitungsarbeitsplätze und Infrastrukturzonen
Raumtyp 3: Aufenthalts- und zentrale
Teeküchen/Pausenbereiche, Lounges, Cafeteria,
zentrale Besprechungsräume, Projekt- und
Schulungsräume, Auditorien, Aufenthalts- und
Ruhezonen
Raumtyp 4: Lager- und Archivräume
Archivräume, Entsorgungsräume, Lagerräume,
Anlieferungen
Raumtyp 5: Nebenräume
Ruhe-, Sanitäts- und Stillraum, WC-Anlagen,
Duschen, Reinigung, Server
Raumtyp 6: Fahrzeugabstellflächen
Fahrzeugabstellplätze für Besuchende und
Mitarbeitende, Veloabstellplätze
Nicht als Raumtyp deklariert, aber dennoch einzuplanen sind naturnahe bzw. begrünte Erholungsflächen, die das Gebäude umgeben bzw. in dessen
Innerem liegen.
Immobilien Aargau April 2023 15IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
5.4 FLÄCHENKENNZAHLEN
Als Planungsgrundlage für Neu- und Umbauten
werden die Hauptnutzfläche (HNF) mit 15 m² (*)
pro Vollzeitäquivalent (VZÄ) und die Geschossfläche (GF) mit 25 m² pro Vollzeitäquivalent angewendet.
Die Richtwerte stehen in Abhängigkeit zu verschiedenen Einflussfaktoren wie z.B. der vorhandenen Raum- und Gebäudegeometrie (nur Bestand),
der Grösse der Organisationseinheit oder den spezifischen Raumanforderungen. Die Werte sind als
Maximalwerte zu verstehen; Abweichungen müssen
grundsätzlich gegenüber Immobilien Aargau schriftlich begründet werden.
Eine Desk-Sharing-Quote von 0,7 pro MA ist
anzustreben.
5.5 RAUMQUALITÄTSANFORDERUNGEN
Die Wertigkeit des Raumes bildet hierfür die Grundlage und spiegelt die Wertschätzung des Arbeitgebers gegenüber den Arbeitnehmenden wider.
Der angemessene Einsatz von Pflanzen im Büro ist
ein wichtiger Baustein, da sich dies positiv auf die
Luftqualität auswirkt, Lärm und Geräusche dämpft
und beruhigend wirkt.
Die Anordnung der Module im Raum spielt in
Bezug auf die benötigten Arbeitsbereiche eine
grosse Rolle, um Ruhe- sowie Kommunikationsbereiche zu schaffen.
Akustikpaneele an Wänden und Decken sowie der
Einsatz von textilen Materialien helfen, Geräusche
zu dämpfen.
* Inkl. aller der Abteilung zugeordneten Module; exkl.
Toiletten, Cafeteria, Warte- und Schalterzonen, Empfang,
Betriebsräume und Haupterschliessung
Zusammengefasst sind folgende Anforderungen
zu beachten:
· Gut erschlossene Büroflächen mit diversen
Arbeitsmöglichkeiten und Fokus auf Kommunikation, aber auch Rückzug und Ruhe
· Offene Begegnungszonen sowie attraktive
Pausenangebote (Cafeteria, Aussenbereiche),
um einen niederschwelligen Austausch
zu ermöglichen
· Einladender, offener Empfangsbereich
· Publikumsgerechte Warte- und Schalterzonen
(je nach Departement)
· Sinnvoll erschlossene Betriebsräume, die kurze
Wege sowie einen reibungslosen Warenfluss im
Gebäude ermöglichen
5.6 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung der Büros soll nach dem
3-Zonen-Modell strukturiert werden. Mit einer klaren
Trennung zwischen «Öffentlicher Zone», «Gesicherter Zone» und «Sicherheitszone» wird den erhöhten
Anforderungen an Datenschutz, Personensicherheit
und Diskretion bestmöglich Rechnung getragen.
Zusätzlich findet eine Optimierung der betrieblichen
Abläufe statt. Die nachstehende Abbildung illustriert
die 3-Zonen-Struktur. Ferner zeigt auch das Zonendiagramm in Kapitel 5.7 diese Struktur auf. Eine
strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund des
Immobilienangebots möglicherweise erschwert
werden. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und
Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit
dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu
berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot in m², Verhältnismässigkeit Kosten / Nutzen) kann es gerade bei
der Raumzuteilung im Bereich der «Gesicherten
Zone» und der «Sicherheitszone» zu abweichenden
Raumaufteilungen kommen.
I Öffentliche Zone
II Gesicherte Zone
III Sicherheitszone
Abbildung 2: 3-Zonen-Struktur
Öffentliche Zone (I)
Gesicherte Zone (II)
Sicherheitszone (III)
Schalterzone
Cafeteria
Waren
Ein-/Ausgang
Ein-/Ausgang
Personal und Waren
Auditorium
Besprechung
(9+ P.)
Betriebliche Lager
Archivflächen
ICT-Räume
Büroflächen
An- und Ablieferung
Garderobe mit
Duschen/Ruheräume
Empfang
Mitarbeitende/Kunden
Schulungsräume
Wartezone
gelegentlicher Warenfluss
Personenfluss (Mitarbeitende)
WarenflussMitarbeitende Waren
WarenAussenbereich (Zugangskontrolle)
Touchdown-
Plätze
Leitungsarbeitsplatz
(1-er)
Projekttisch Besprechung
(5–8 P.)
Pausen- und Aufenthaltsbereiche
Work-Bench
(2–8 P.)
Schliessfächer/
Stauraummöglichkeiten /
Regale
Drucker-/
Infrastrukturinsel
Lounge
Besprechung
(2–4 P.)
Fokusraum
Telefonkabine
Projektraum
(flexibler Raum)
Immobilien Aargau April 2023 16IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
5.7 ZONENDIAGRAMM
Abbildung 3: Zonendiagramm mit den primären Personen- und Warenflüssen
Immobilien Aargau April 2023 17IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
5.7.1 «Öffentliche Zone» (I)
Zur «Öffentlichen Zone» hat jedermann Zutritt.
Während der Betriebszeiten besteht keine Zutrittsbeschränkung. In dieser Zone befinden sich die
Wartezone für die Kundschaft sowie die Schalterzone. Ausserdem sind – sofern aufgrund der Objektgrösse und des Standorts vorhanden – das Auditorium, die Cafeteria, die Schulungsräume sowie
grosse Sitzungsräume in dieser Zone untergebracht.
Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung
zwischen «Öffentlicher Zone» und «Gesicherter
Zone». Er ist je nach Sicherheitsanforderungen zu
gestalten. Die Wahrung der Vertraulichkeit ist durch
geeignete bauliche Voraussetzungen sicherzustellen.
5.7.2 «Gesicherte Zone» (II)
Zur «Gesicherten Zone» haben nur Mitarbeitende
der kantonalen Verwaltung eigenständig Zutritt.
Besuchende bzw. Kundinnen und Kunden haben
nur in Begleitung Zutritt. Der Übergang von der
«Öffentlichen Zone» zur «Gesicherten Zone» ist nur
in begründeten Fällen durch einen Einbruchsschutz /
eine Alarmanlage zu sichern. In dieser Zone befinden sich alle Büroflächen und Arbeitsplätze. Die
«Gesicherte Zone» ist von der «Öffentlichen Zone»
aus oder über separate Zugänge erschlossen.
Aussenbereiche müssen so angelegt werden,
dass nur Berechtigte Zugang zu diesen haben.
5.7.3 «Sicherheitszone» (III)
Zur «Sicherheitszone» gibt es, vom Schliesssystem
vorgegeben, verschiedene Zutrittsberechtigungen;
zu dieser Zone haben ausschliesslich Mitarbeitende
der kantonalen Verwaltung Zutritt. In dieser Zone
befinden sich die rückwärtigen Bereiche wie betriebliche Lager, Archivflächen sowie Garderoben mit
Duschen, aber auch Ruhe- und Erholungsräume.
Zudem sind auch die Technik- und Serverräume
hier untergebracht.
Die Erschliessung ist situativ zu prüfen. Grundsätzlich erfolgt sie über die «Gesicherte Zone».
Departement Finanzen und Ressourcen,
Abteilung Informatik Aargau,
Suhrenmattstrasse 48, Unterentfelden
Immobilien Aargau April 2023 19IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
6 DER BAUKASTEN UND SEINE MÖGLICHEN SZENARIEN
Die Module bilden das Grundgerüst des «Baukastens». Sie sind vielfältig im Raum einsetzbar und
kombinierbar – je nach Anforderung der jeweiligen
Nutzenden und deren Tätigkeiten. Die Module
können zu unterschiedlichen Szenarien kombiniert
werden, beispielsweise bei der Einrichtung von
Touchdown-Arbeitsplätzen in der Nähe des Eingangsbereichs, an denen Abteilungsfremde kurzzeitig arbeiten können.
Die Module, die in den Büroflächen der kantonalen
Verwaltung eingesetzt werden sollen, sind mit
beispielhaften Szenarien und ihren räumlichen und
technischen Anforderungen nachfolgend aufgeführt.
Im Annex sind diese im Massstab 1: 50 abgebildet
und können somit – ausgeschnitten – in Workshops
mit Nutzenden und Planenden für einen ersten
Austausch direkt eingesetzt werden.
6.1 MODULÜBERSICHT
Die Reihenfolge der Module ist entsprechend der
Raumtypen aufgebaut. In fetter Schrift gehaltene
Module sind im Folgenden detailliert aufgeführt,
da sie flächenmässig standardisierbar sind. Die
weiteren Module haben sich den jeweiligen Anforderungen anzupassen.
Stauraumlösungen sind jeweils individuell nach
Bedarf zu planen und eignen sich häufig als Abgrenzung zwischen den Arbeitsplätzen bzw. zur
Zonierung des Raumes.
Raumtyp 1
Empfang
Lounge
Raumtyp 2
Work-Bench (Arbeitsstation) (2–8 P.)
Touchdown-Plätze (Gästestationen)
Fokusraum / Telefonkabine
Leitungsarbeitsplatz (1-er)
Drucker- / Infrastrukturinsel
Schliessfächer und Regale
Raumtyp 3
Besprechung (2–4 P.)
Besprechung (5–8 P.)
Besprechung (9+ P.)
Lounge
Cafeteria
Pausen- und Aufenthaltsbereiche
Projekttisch
Projektraum (flexibler Raum)
Auditorium
Raumtyp 4 / 5
Garderobe mit Duschen
Ruhe- und Erholungsräume
Raumtyp 6
Aussenraum (Bezug zur Natur) inkl.
Aussenraum-Arbeitsmöglichkeiten
6.1.1 Parameter der Module
Alle Module sind in ihren maximalen Flächen und
Ausstattungen analog zu den beschriebenen zu
planen. Das Mobiliar richtet sich nach den geltenden
Richtlinien des Kantons Aargau (siehe Annex 8.8).
Die nachfolgenden Illustrationen stellen Optionen
für die Umsetzung dar; sie sind jedoch kein fixer
Gestaltungsvorschlag.
Generelle technische Voraussetzungen:
· WLAN, auch in den unmittelbaren
Aussenbereichen
· Elektrische Türschlösser, um Zugangsregelungen einfach umzusetzen
Weitere Informationen finden Sie im Annex
unter 8.10.
Immobilien Aargau April 2023 20IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
6.1.1.1 Work-Bench (minimal ausgestatteter Bildschirmarbeitsplatz gemäss Arbeitsgesetz)
GESICHERTE ZONE (II)
6 m²(inkl.
anteiliger VF)
pro Arbeitsplatz
· Teambereich (Homebase)
· Leise Zone für konzentriertes Arbeiten
· Co-Working
· Touchdown-Arbeitsplatz
· Stuhl
· Tisch
· Arbeitsplatzbeleuchtung
· Optionale akustische/visuelle
Arbeitsplatzumrandung
· Ablage für Unterlagen (Regale,
Sideboards etc.)
· Platz für persönliche Gegenstände (ggf. Caddy)
· 1–2 Bildschirme
· Dockingstation
· 4 Steckdosen pro Arbeitsplatz
· 2 LAN pro Arbeitsplatz
· Nah zu Fokusräumen und Telefonzellen
· Als Touchdown Nähe zum Eingangsbereich
(= Sichtbarkeit)
Immobilien Aargau April 2023 21IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
6.1.1.2 Touchdown-Arbeitsplatz
GESICHERTE ZONE (II)
ca. 4 m²
pro Arbeitsplatz
· Stuhl
· Tisch
· Evtl. Schreibtischleuchte
· Nah zum Empfang
· Anordnung in leiser und lauter Zone möglich
· Als Co-Working-Arbeitsplätze für Mitarbeitende
anderer Departemente nutzbar
· Steckdose
· Gäste-WLAN
· Ggf. einzelne Tische mit
Dockingstations und Monitoren
Immobilien Aargau April 2023 22IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
6.1.1.3 Fokusraum/Telefonkabine
GESICHERTE ZONE (II)
ca. 6 m²
· Stühle (2+) oder Bänke
(gegenüberstehend)
· Tisch (evtl. Stehtisch)
· Nutzung für kurze Telefonate
oder Besprechungen
· Fokussiertes/konzentriertes
Arbeiten
· Nah bei den Arbeitsplätzen / rasch erreichbar, visuell
teils einsehbar, doch akustisch getrennt (z. B. durch
einen Akustikvorhang)
· Dockingstation, falls Doppelnutzung als Fokusraum erwünscht
· Steckdose für Ladegerät
· Ggf. Freisprechanlage
· Akustisch getrennt vom restlichen Büro
Immobilien Aargau April 2023 23IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
6.1.1.4 Leitungsarbeitsplatz
GESICHERTE ZONE (II)
ca. 20 m²
· Stuhl
· Tisch (evtl. Stehtisch)
· Arbeitsplatzbeleuchtung
· Besprechungs(hoch)tisch
mit mind. 4 Stühlen
· Büro / Bereich der Leitung
· Nutzung als Projektraum möglich
· Nah zu den Arbeitsplätzen
· Sichtbarkeit der Führungskraft
sollte gewährleistet sein
· Bildschirm
· Dockingstation
Immobilien Aargau April 2023 24IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
6.1.1.5 Besprechung klein (2–4 Personen) / mittel (5–8 Personen) / gross (9–X Personen)
GESICHERTE ZONE (II)
klein ca. 10 m²
gross >20 m²
mittel ca. 20 m²
· Stühle
· Besprechungstisch
· Whiteboard
· Flipchart
· Materialschrank
· Material-Caddy
· Materialablage
offen à
geschlossen à
teilgeschlossen à
• Vorhang
• Schiebetüren
· Work-Bench
· Kurze Distanzen bei kleinen/mittleren Sitzungszimmern sind sinnvoll
· Anordnung wenn möglich so, dass mehrere Abteilungen die Sitzungszimmer nutzen können
· Grosse Sitzungszimmer sollten möglichst in Bereichen liegen, die von mehreren Organisationen sowie
mit Externen genutzt werden können, um die Nutzung zu erhöhenTECHNISCHE AUSRÜSTUNG
· Beamer/Leinwand/Bildschirm
· Dockingstation
· Lautsprecher/(Kamera)
· Buchungssystem (reservierbar)
Immobilien Aargau April 2023 25IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
6.1.1.6 Lounge
ÖFFENTLICHE ZONE (I) UND GESICHERTE ZONE (II)
ca. 15–20 m²
· Sitzgelegenheiten
· Beistelltisch
· Bilder, Fachzeitschriften
· Nah zum Empfang bzw. Teil
des Empfangs
(Doppelnutzung)
· Nutzung als Pausenbereich
oder für lockeren Austausch
· Kundenwartezone
· Steckdosen
Immobilien Aargau April 2023 26IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
6.1.1.7 Projekttisch
GESICHERTE ZONE (II)
ca. 12 m²
· Tisch (evtl. Stehtisch)
· Stühle/Hocker
· Beschreibbare Wände
· Flipchart
· Halboffene oder offene Gestaltung
· Anordnung in lauter Zone
· Kann Teil der Teeküche (Doppelnutzung) sein
· Bildschirm an der Wand /
integriert in den Tisch
Immobilien Aargau April 2023 27IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
6.1.1.8 Projektraum (flexibler Raum)
GESICHERTE ZONE (II)
ca. 20 m²
· Stühle
· Tische (flexible Möblierung)
· Whiteboard
· Flipchart
· Beschreibbare Wände/Magnetwände
· Ablage/Regal für Material
(Workshop-Utensilien, Getränke
etc.)
· Durch mobile Raumtrennungen kann der Projektraum zur übrigen Bürolandschaft hin geschlossen,
halboffen oder offen gestaltet werden
· Sinnvoll nah des Eingangsbereichs
· Raumgrösse kann durch mobile Abtrennungen
(Vorhang, Schiebetür) angepasst werden
· Workshop-Raum
· Temporäres Projektbüro
· Beamer/Leinwand
· Ggf. Videokonferenzlösung
· Dockingstation
· Lautsprecher
· Buchungssystem (reservierbar)
Immobilien Aargau April 2023 28IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
6.1.1.9 Ruhe- und Rückzugsraum
SICHERHEITSZONE (III)
ca. 15 m²
· Sichtschutz in den Raum hinein
und im Raum zwischen den
Liegemöglichkeiten
· Mobiliar, das Privatsphäre bietet
· Wasserstation, Kühlschrank
· Wickeltisch
· Separater Bereich im Gebäude: Ruhezone,
mit Blick in die Natur ideal
· Anordnung in einem zurückgezogenen Bereich
mit wenig Verkehr
· Stillraum
· Ruhe- und Rückzugsraum zur Rekreation
· Adaptierbare Lichtstimmung
· Verdunklungsmöglichkeit
Immobilien Aargau April 2023 29IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
KOMMUNIKATION
DISKRETE KOMMUNIKATION
FOKUS
SITZUNG
PAUSE
STILLE
Piktogramme
Piktogramme dienen zur Unterstützung der Planung,
um Tätigkeitsbereiche innerhalb der Büroflächen zu
definieren. Anhand der Piktogramme können die
Module in ganz unterschiedliche Szenarien verwandelt werden, um vielfältige Arbeitsmöglichkeiten
zu schaffen.
Immobilien Aargau April 2023 30IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
7 BEISPIEL: PLANUNGSSZENARIO FÜR BÜROS
Anhand eines Geschosses im Telli-Gebäude
zeigt dieses Beispiel modellhaft auf, wie eine
Abteilung mit ca. 24 Mitarbeitenden zusammenarbeiten könnte (unter der Annahme einer Desksharing-Quote von 0.7 / MA und dem Verhältnis
von 0.87 VZÄ / MA; Stand 2022).
Der Flächenbedarf ergibt sich wie folgt:
· Hauptnutzfläche: 21 x 15 m2 = 315 m2 HNF
(Telli-Gebäude 1 Geschoss: 309 m2 HNF)
· Geschossfläche: 21 x 25 m2 = 525 m2 GF
(Telli-Gebäude 1 Geschoss: 447 m2 GF)
Es werden 17 vollausgerüstete Arbeitsplätze
benötigt (24 x 0.7) benötigt und zusätzlich ca.
7 weitere Arbeitsmöglichkeiten, um auch bei
Vollbelegung einen Arbeitsort für alle Mitarbeitenden zu gewährleisten.
Regale, Schränke, Ablagen und Pflanzen dienen
als Raumgliederung und sollten von Anfang
an eingeplant werden, um den Anforderungen
der einzelnen Nutzenden bestmöglich
gerecht zu werden.
Pausenbereich
Immobilien Aargau April 2023 31IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
Abbildung 4: Planungsszenario Telli-Hochhaus Kanton Aargau
Departement Bildung, Kultur und Sport,
Abteilung Sonderschulung,
Heime und Werkstätten,
Bachstrasse 15, Aarau
Immobilien Aargau April 2023 33IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
8.1 Module im Massstab 1:50 zum Ausschneiden für Planende / Nutzerworkshops 34
8.2 Piktogramme zum Ausschneiden für Planende / Nutzerworkshops 41
8.3 Nutzungskonzept und Nutzeranforderungen («Ein Tag in der kantonalen Verwaltung») 42
8.4 Erläuterung der Zielkriterien / Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 43
8.5 Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 44
8.6 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum SIA 416 / DIN 277)
8.7 Richtlinie Nachhaltiges Bauen
8.8 Richtlinie Mobiliar
Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau.
8.9 Anforderungen an Sozialräume
8.10 Fachstrategie Informatik des Kantons Aargau
8 ANNEX
Immobilien Aargau April 2023 34IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
Erläuterung
Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie alle
Module und Piktogramme zum Ausschneiden
im Massstab 1:50, um erste Planungsworkshops
auf Ihren Grundrissen durchzuführen.
Diese bieten den Nutzenden eine Unterstützung
bei der Präzisierung ihrer Anforderungen.
WORK-BENCH
PFLANZE
ANNEX 8.1 – MODULE IM MASSSTAB 1:50
Immobilien Aargau April 2023 35IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
BESPRECHUNG
REGAL
Immobilien Aargau April 2023 36IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
LEITUNGSARBEITSPLATZ
FOKUSRAUM/TELEFONKABINE
Immobilien Aargau April 2023 37IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
TOUCHDOWN-ARBEITSPLATZ
LOUNGE
Immobilien Aargau April 2023 38IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
PROJEKTRAUM
Immobilien Aargau April 2023 39IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
RUHERAUM
Immobilien Aargau April 2023 40IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
PROJEKTTISCH
Immobilien Aargau April 2023 41IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
ANNEX 8.2 – PIKTOGRAMME
Immobilien Aargau April 2023 42IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
ANNEX 8.3 – EIN TAG IN DER KANTONALEN VERWALTUNG
Fragen zur Vorbereitung eines ersten Nutzerworkshops mit Immobilien Aargau
TEIL 1: TYPISCHER ARBEITSTAG DER ABTEILUNG / DES DEPARTEMENTS
(von der Abteilungsleitung auszufüllen)
Name der Abteilung
Name der Sektion
Heutiger Standort und Grösse der Büroräumlichkeiten
Anzahl Mitarbeitende
Anzahl Mitarbeitende in VZÄ
Tätigkeitsfelder
Besonderheiten (Homeoffice-Regelung, spezielle Regelungen etc.)
Beschrieb eines typischen Arbeitstags
Auslöser für die Anfrage nach Veränderungen der Büroräumlichkeiten
TEIL 2: MITARBEITERINFORMATIONEN
(von jeder/jedem Mitarbeitenden auszufüllen)
Vollzeitäquivalent der/des Mitarbeitenden
Typische Tätigkeiten
Arbeitsort der/des Mitarbeitenden
· Büro % Homeoffice % unterwegs / anderer Ort %
Einzelarbeit
· Kreativ offline % online %
· Konzentriert offline % online %
· Administrativ offline % online %
Formale Meetings
· Anzahl pro Woche physisch Teilnehmerzahl
· Anzahl pro Woche virtuell Teilnehmerzahl
Zusammenarbeit
· Anzahl Workshops pro Woche physisch virtuell Teilnehmerzahl
· Co-Working-Zeit in Stunden/Woche physisch virtuell Teilnehmerzahl
· Anzahl informelle Meetings pro Woche physisch virtuell Teilnehmerzahl
Regeneration
· Anzahl Pausen pro Woche Mittag kleine (Kaffee-)Pausen
· Anzahl Pausen für Sport/Entspannung pro Woche Art des Sports / der Entspannung
Immobilien Aargau April 2023 43IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
ANNEX 8.4 – ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN/
STANDORTEVALUATIONEN (BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
Bei der Durchführung von Standortevaluationen sind für die Bewertung der Standorte die nachfolgenden
Kriterien zu berücksichtigen.
OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN DER ZIELKRITERIEN
1 Lage-/Betriebsqualität
11 Abdeckung des
Flächenbedarfs
Maximale Note: benötigter Flächenbedarf + max. 10%
12 Optimale
Betriebsorganisation
Maximale Note: freie betriebliche Gestaltung und
reibungslose Betriebsorganisation, geeignete Umsetzung
des Bürokonzepts mit offenen Raumstrukturen unter
Einhaltung der 3-Zonen-Struktur
13 Standortqualität,
logistische Anbindung an
ÖV
Maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m),
in Gehdistanz zu anderen Verwaltungseinheiten,
in Gehdistanz zum Dienstleistungsangebot für den
täglichen Bedarf
2 Realisierbarkeit 21 Spezifische Hemmnisse Maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse seitens der Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine offensichtliche
Einsprachegefahr
22 Rechtliche Voraussetzung Maximale Note: keine Konflikte bzgl. Drittnutzung,
Bau auf eigenem baureifem Land
23 Zeitliche Verfügbarkeit Maximale Note: entsprechend dem Bedarf
3 Potenzial 31 Nutzungsangebot,
Ausbaupotenzial
Maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von
ca. 10% der maximal erforderlichen Raumnachfrage
32 Nutzungsflexibilität für
interne Betriebsabläufe
Maximale Note: flexible Geschossgestaltung,
organisatorische Einheiten auf einem Geschoss realisierbar, hohe Nutzungsflexibilität inkl. Systemtrennung
33 Sicherheit Maximale Note: möglichst geringe Sach- und
Personenrisiken
4 Kostentreiber 41 Nutzerbetriebs- und
Gebäudebetriebskosten
Maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie/-struktur aufgrund der Grundstückseigenschaften
42 Etappierbarkeit Maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund der
Grundstückseigenschaften und städtebaulichen Lage
beliebig wählbar
Für weitere Arbeitsmittel zur Ausarbeitung der Zielkriterien wenden Sie sich bitte an Immobilien Aargau.
ANNEX 8.5 – FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277
GSF
Grundstücksfläche
AGF *
Aussengeschoss-
AKF
Aussen-
Konstruktionsfläche***
ANGF
Aussennettogeschossfläche
GF
Geschossfläche
(Brutto-Grundfläche
BGF) **
GGF
Gebäudegrund-
UF
NGF
Nettogeschossfläche (Netto-
Grundfläche)
KF
Konstruktionsfläche ****
BUF
Bearbeitete
UUF
Unbearbeitete
UUF 11
GGF 12
Gebäudegrundfläche******
NF
Nutzfläche
FF
Funktionsfläche
VF
Verkehrsfläche
Hauptnutzfläche
NNF
Nebennutzfläche
HNF 1
Wohnen und
Aufenthalt
ANGF 0
Aussennetto-
Geschossfläche*****
HNF 2
Büroarbeit
HNF 3
Produktion, Hand-
und Maschinenarbeit, Experimente
HNF 4
Lagern, Verteilen,
Verkaufen
HNF 5
Bildung, Unterricht
und Kultur
HNF 6
Heilen und Pflegen
NNF 7
Sonstige Nutzungen
FF 8
Betriebstechnische
VF 9
Verkehrserschliessung und -sicherung
BUF 10
1.1
Wohnräume
2.1
Büroräume
3.1
Werkhallen
Lagerräume
5.1
Unterrichtsräume
mit festem Gestühl
allgemeiner med.
Sanitärräume
8.1
Abwasseraufberei tung
und -beseitigung
9.1
Flure, Hallen
10.1
11.1
begrünte Flächen
Immobilien Aargau April 2023 44IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
Quelle: SIA Dokumentation d 0165
10.2
befestigte Flächen
11.2
Wasserflächen
* weitere Gliederung nach SIA 416
(z.B. Balkone, Terrassen, etc.)
** In Klammern und kursiv sind die
Bezeichnungen dargestellt, wie sie in der
DIN 227 verwendet werden.
*** Die Konstruktionsfläche wird nicht
erfasst. Sie wird aus der Differenz der
AGF und ANGF errechnet.
**** Die Konstruktionsfläche wird nicht
erfasst. Sie wird aus der Differenz der
GF und NGF errechnet.
***** Die ANGF Flächen werden nur in der
ersten Tiefe (ANGF 0.0) erfasst.
****** Die Gebäudegrundfläche wird nur in der
ersten Tiefe (GGF 12.0) erfasst.
1.2
Gemeinschafts-
Büro-Nebenfläche
Archive,
Sammlungsräume
Allgemeine
6.2
besonderer med.
Garderoben
8.2
Wasserversorgung
9.2
Treppen
Pausenräume
Technologische
4.3
Kühlräume
5.3
Besondere
6.3
Räume für operative
Eingriffe etc.
Abstellräume
8.3
Heizung und
Brauchwassererwärmung
9.3
Schächte für
1.4
Warteräume
2.4
Konstruktionsräume
3.4
Physikalische,
Physikalischtechnische, elektrotechnische Labors
Annahme- und
Ausgaberäume
Bibliotheksräume
6.4
Strahlendiagnostik
7.4
8.4
Gase (ausser für
Heizzwecke) und
Flüssigkeiten
9.4
Fahrzeugsverkehrs-
9.5
Luftraum
1.5
Speiseräume
Schalterräume
3.5
Chemische,
bakteriologische
4.5
Verkaufsräume
5.5
Sporträume
6.5
7.5
Fahrgastflächen
8.5
Elektrische
Stromversorgung
1.6
Hafträume
2.6
Bedienungsräume
3.6
Tierhaltung
4.6
Ausstellungsräume
Versammlungs-
6.6
Physiotherapie und
Rehabilitation
7.6
Räume für zentrale
Technik
8.6
Fernmeldetechnik
2.7
Aufsichtsräume
3.7
Pflanzenzucht
5.7
Bühnen-,
Studioräume
6.7
Bettenräume
mit allg. Ausstattung in Krankenhäusern
7.7
Schutzräume
8.7
Raumlufttechnische
Bürotechnikräume
Küchen
5.8
Schauräume
6.8
Bettenräume mit
bes. Ausstattung
8.8
Aufzugs- und
3.9
Sonderarbeitsräume
5.9
Sakralräume
sonst. betriebstechnische Anlagen
Immobilien Aargau April 2023 45IMMOBILIEN-STANDARDS BÜROFLÄCHEN
Departement Finanzen und Ressourcen,
Abteilung Human Resources Aargau,
Tellistrasse 67, Aarau
16. Mai 2023
REGIERUNGSRAT
BIODIVERSITÄT
2 von 17
Inhalt
1. Allgemeines ................................................................................................................................. 3
1.1 Geltungsbereich ..................................................................................................................... 3
1.2 Gesetzliche und strategische Vorgaben .................................................................................. 3
1.3 Ausgangslage ........................................................................................................................ 3
1.4 Ziel und Zweck ....................................................................................................................... 4
1.5 Allgemeine Grundsätze .......................................................................................................... 5
1.6 Begriffsdefinitionen ................................................................................................................. 6
1.7 Anforderungen ....................................................................................................................... 7
1.8 Abgrenzung............................................................................................................................ 7
2. Anforderungen Gebäude ............................................................................................................ 8
2.1 Zielnutzungskonflikte bewerten ............................................................................................... 8
2.2 Details zu konkreten Bauteilen ............................................................................................... 8
2.2.1 Dächer begrünen ............................................................................................................ 8
2.2.1.1 Dächer extensiv begrünen ...................................................................................... 8
2.2.1.2 Dächer intensiv begrünen ....................................................................................... 9
2.2.1.3 Solar- und Gründächer kombinieren........................................................................ 9
2.2.2 Fassaden begrünen ........................................................................................................ 9
2.2.3 Bestehende Kolonien von Gebäudebrütern und Fledermäusen schützen ...................... 10
2.2.4 Vögel schützen ............................................................................................................. 10
2.2.5 Tiefbautenanordnung.................................................................................................... 10
3. Anforderungen Umgebung ....................................................................................................... 10
3.1 Anlagen und Bauten in die Umgebung einpassen ................................................................. 11
3.2 Bestehende Naturwerte erhalten .......................................................................................... 11
3.3 Lebensräume diversifizieren ................................................................................................. 11
3.4 Nahrungsgrundlagen schaffen .............................................................................................. 12
3.5 Versiegelungen minimieren und gewachsenen Boden schützen ........................................... 12
3.6 Baumfördernde Gestaltung planen und umsetzen ................................................................ 13
4. Anforderungen Pflege............................................................................................................... 13
4.1 Pflege differenzieren ............................................................................................................ 13
4.2 Details zu konkreten Pflegeaspekten .................................................................................... 14
4.2.1 Mahd- und Erntetechnik wählen .................................................................................... 14
4.2.2 Stoffkreisläufe vor Ort aufrechterhalten ......................................................................... 15
4.2.3 Auf Torf verzichten ....................................................................................................... 15
4.2.4 Auf synthetische Hilfsmittel verzichten .......................................................................... 15
4.2.5 Ersatzpflanzungen von Bäumen ................................................................................... 15
4.2.6 Invasive Neophyten bekämpfen .................................................................................... 15
4.3 Pflege standardisieren und verbindlich regeln ....................................................................... 16
5. Schnittstellen zwischen Gebäude, Umgebung und Pflege ..................................................... 16
5.1 Lebensräume vernetzen ....................................................................................................... 16
5.2 Regenwassermanagement ans Klima anpassen ................................................................... 17
5.3 Tier- und menschenfreundliche Beleuchtung sicherstellen .................................................... 17
6. Annex......................................................................................................................................... 17
6.1 Broschüre "Gebäudebegrünung – Dach Fassade Innenraum" .............................................. 17
6.2 Leitfaden "Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung" .............................................................. 17
3 von 17
1. Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Der Immobilienstandard "Biodiversität" für die kantonalen Liegenschaften wurde mit dem RRB Nr.
XXXX-XXXXXX vom XX.XX.2023 in Kraft gesetzt.
Der Immobilienstandard "Generalablaufplan für Hochbauvorhaben (GAP)" legt das generelle Vorgehen bei Hochbauvorhaben und die damit verbundenen Zuständigkeiten fest. Die weiteren Grundlagenstandards (Immobilien-Standards) für Ausführung und Flächen konkretisieren die Nutzer- oder
Objektspezifischen Anforderungen. Der Immobilienstandard "Biodiversität" dient als Grundlage für
die Konzeption, Planung, Realisierung und den Unterhalt von naturnahen und ökologisch hochwertigen Umgebungen aller Liegenschaften, welche direkt durch die Organisationseinheiten des Kantons
Aargau genutzt werden. Der Standard bezieht sich auf die Nachhaltigkeitsdimension “Umwelt” und
konkretisiert die Förderung der Biodiversität, abgestimmt mit den Anforderungen des Ortsbilds, der
Freiraumqualität, der Gartendenkmalpflege, der Klimaanpassung sowie der Nutzerinnen und Nutzer.
In diesem Sinn trägt er zu den Sustainable Development Goals (SDG) 11 (Nachhaltige Städte und
Gemeinden), 13 (Massnahmen zum Klimaschutz) und 15 (Leben an Land) der Agenda 2030 für
nachhaltige Entwicklung bei.
1.2 Gesetzliche und strategische Vorgaben
Die Förderung der Biodiversität beruht auf gesetzlichen und strategischen Vorgaben auf Bundes-
und Kantonsebene.
Bundesebene
• Bundesverfassung Art. 2 und 74
• Bundesgesetz über den Natur- und Heimatschutz (NHG)
• Verordnung über den Natur- und Heimatschutz (NHV)
• Raumplanungsgesetz Art. 3 (RPG)
• Umweltschutzgesetz (USG)
• Aktionsplan Strategie Biodiversität Schweiz
• Agenda 2030 mit 17 Zielen für eine nachhaltige Entwicklung
Kantonsebene
• Gesetz über Raumentwicklung und Bauwesen (Baugesetz, BauG)
• Bauverordnung (BauV)
• Richtplan des Kantons Aargau (S1.1 Siedlungsqualität und innere Siedlungsentwicklung)
• Immobilienstrategie des Kantons Aargau 2021–2029
• Klimastrategie des Kantons Aargau
• Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften – Richtlinie für Planung, Bau und Betrieb
• Programm Natur 2030 der Abteilung Landschaft und Gewässer
1.3 Ausgangslage
In der Schweiz sind gemäss Bericht des Bundesamts für Umwelt über den Zustand und die Entwicklung der Biodiversität aus dem Jahr 2017 fast die Hälfte der Lebensräume und mehr als ein Drittel
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der Tier- und Pflanzenarten bedroht. Der Kessler-Index bildet die Artenvielfalt in verschiedenen Lebensräumen des Kantons Aargau ab und zeigt, dass im Gegensatz zu Wald- und Landwirtschaftsflächen die Artenvielfalt im Siedlungsgebiet auf einem tiefen Niveau verharrt. Das Siedlungsgebiet umfasst im Kanton Aargau rund 18 % der Kantonsfläche. Davon gelten gemäss Raumbeobachtung
Aargau 2020 rund 90 % als überbaut. Aufgrund des anhaltend hohen Bevölkerungswachstums ist
dieser Anteil weiter steigend. Zudem erfordert die steigende Bevölkerungszahl mehr Flächen für
Freizeit- und Erholungsnutzungen sowie für die Mobilität. Mit dem 2014 festgesetzten Auftrag der
hochwertigen Siedlungsentwicklung nach innen gemäss Art. 1 Abs. 2 lit abis Raumplanungsgesetz (RPG), konzentriert sich die Siedlungsentwicklung auf einen Ausbau im bereits bestehenden
Siedlungsgebiet. Wodurch auch der Druck auf Freiräume im Siedlungsgebiet weiter wächst. Daher
gewinnen verbleibende Grünräume sowie deren Vernetzung und deren Qualität weiter an Wichtigkeit.
Naturnahe Freiräume, Gebäudeumgebungen und -begrünungen übernehmen für den Erhalt und die
Förderung der heimischen Biodiversität wichtige und zunehmend unverzichtbare Aufgaben. Sind die
Lebensräume untereinander vernetzt und der Boden unversiegelt, kann eine für die Aufrechterhaltung der Populationen und der genetischen Vielfalt notwendige ökologische Qualität sichergestellt
werden. Zudem werden dadurch die vielfältigen und für den Menschen überlebenswichtigen Ökosystemdienstleistungen aufrechterhalten.
Die Wichtigkeit, die Biodiversität im Kanton Aargau zu schützen und zu fördern wird vom Regierungsrat im Entwicklungsleitbild 2021–2030, in der Immobilienstrategie des Kantons Aargau 2021–
2029 und im Programm Natur 2030 der Abteilung Landschaft und Gewässer anerkannt. Der Standard "Biodiversität bei kantonalen Liegenschaften" ist ein wichtiger Baustein zur Umsetzung der
übergeordneten Leitbilder, Strategien und Programme und stellt sicher, dass der Kanton Aargau mit
den eigenen Immobilien eine Vorbildfunktion einnimmt.
1.4 Ziel und Zweck
Die Liegenschaften der kantonalen Verwaltung leisten bei der Förderung der Biodiversität den bestmöglichen Beitrag.
Der vorliegende Immobilienstandard ist als Planungsgrundlage zur Konzeption, Planung, Realisierung und Unterhalt von biodiversitätsfreundlichen und klimaangepassten Gebäuden und Aussenräumen anzuwenden.
Der Standard kommt bei Neubauten, bei bestehenden Bauten sowie der Gestaltung von deren Aussenräumen zur Anwendung. Er unterstützt die Nutzenden bei der Bedürfnisformulierung, leistet einen
Beitrag zur Umsetzung des politischen Willens in Bezug auf die Anliegen der Biodiversität und erleichtert den Dialog zwischen den involvierten Disziplinen (u.a. Raum- und Stadtplanung, Naturschutz, Anpassung an den Klimawandel, Architektur und Denkmalpflege, Energiegewinnung und
Landschaftsarchitektur).
Der vorliegende Standard definiert Anforderungen und Absichten, welche für Submissionen und Ausschreibungen als Grundlagen dienen.
Die im Kapitel 1.5 beschriebenen allgemeinen und in den Kapiteln 2, 3, 4 und 5 beschriebenen spezifischen Grundsätze sind bei den Planungs-, Umsetzungs- und Unterhaltsarbeiten (unter anderem
bei folgenden Arbeiten) zu beachten:
• Planung von Neubauten, Um- und Anbauten sowie grosszyklischen Sanierungen
• Massnahmen im Betrieb bei bestehenden Bauten
• Erfassung des Ist-Zustands
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• Definition des Ziel-Zustands (ökologische Aufwertungsmassnahmen)
• Umsetzung von qualitätssichernden Massnahmen
• Anforderungen bei Submissionen und Ausschreibungen
1.5 Allgemeine Grundsätze
Abbildung 1: Die drei Säulen der Biodiversität im Siedlungsgebiet
Ein naturnahes Gebäude:
• bietet Lebensräume oder Ressourcen für Flora und Fauna.
• ist so geplant, dass schädigende Einflüsse für Flora und Fauna minimiert und Gefahrenquellen für
Tiere entschärft werden.
• ist Teil der natürlichen Kreisläufe.
• gewährt ein gesundes Aussen- und Innenklima für die Nutzenden.
Eine naturnahe Umgebung:
• ist strukturreich und bietet eine dem Standort entsprechende grosse Vielfalt an Lebensraumtypen.
• braucht gewachsene Böden als wichtige Grundlage für die Entwicklung von Lebensgemeinschaften.
• ist in horizontaler und vertikaler Ausrichtung artenreich und möglichst mit einheimischen Pflanzenarten bepflanzt.
• fördert natürliche Kreisläufe.
• enthält möglichst viele alte und ökologisch wertvolle Elemente.
• darf sich entwickeln und erhält entsprechenden Raum dafür.
• darf an bestimmten Orten wild sein.
• ist vernetzt mit umliegenden naturnahen Flächen über zusammenhängende, linienförmige Biotopkorridore und/oder Trittsteinbiotope.
• bietet Möglichkeiten, die Natur und ihre Entwicklung zu erleben.
6 von 17
Eine naturnahe Pflege:
• erhält natürliche Lebensräume oder schafft neue.
• lässt offene Bodenstellen und lückige Vegetation zu.
• bekämpft invasive Neophyten gemäss der Freisetzungsverordnung und der Liste der invasiven
gebietsfremden Arten der Schweiz vom Bundesamt für Umwelt (BAFU).
• erlaubt eine Rezyklierung des Materials vor Ort.
• verzichtet wo immer möglich auf synthetische Stoffe wie Pestizide oder mineralische Dünger sowie auf Torf.
• schont alte Strukturen, setzt auf lebensverlängernde Massnahmen und legt Ersatzstrukturen frühzeitig an.
• achtet an bestimmten Orten auf gestaffelte Eingriffe.
• überlässt, wo möglich, bestimmte Orte ganz der Natur.
• berücksichtigt den Erhalt zusammenhängender Lebensräume auch über die Grundstücksgrenze
hinweg.
Die Aussenräume für den Menschen:
• sind funktional und gestalterisch ansprechend.
• wirken einladend (erholen, bewegen, treffen).
• fördern das Wohlbefinden.
• sprechen alle Sinne an.
• ermöglichen Naturerfahrungen und -erlebnisse.
• schaffen durch ihr Erleben Verständnis für Naturwerte.
• erhöhen die Aufenthaltsqualität und damit auch die Attraktivität der Immobilie insgesamt.
• steigern die Attraktivität des Arbeitsplatzes.
• tragen zu einem angenehmen Mikroklima (Schatten, Feuchtigkeitsregulation, etc.) und dem Klimaschutz bei.
1.6 Begriffsdefinitionen
Begriff Definition
Biodiversität Beschreibt die biologische Vielfalt und gliedert sich in
genetische Vielfalt, Artenvielfalt und Vielfalt der Lebensgemeinschaften sowie ihrer Interaktionen.
Lebensraum Gebiet mit bestimmten abiotischen und biotischen
Faktoren und Ressourcen, die es einer Art ermöglichen, dort vorzukommen und zu überleben.
Naturwert Naturnahe Lebensräume und Strukturen, welche die
Artenvielfalt fördern.
Neophyten, invasive Neophyten Neophyten sind gebietsfremde Pflanzen, die durch
menschliche Tätigkeiten in Lebensräume ausserhalb
ihres natürlichen Verbreitungsgebiets eingebracht
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Begriff Definition
wurden oder werden. Die Einbringung durch den Menschen kann sowohl absichtlich als auch unabsichtlich
erfolgen.
Als invasiv werden Neophyten bezeichnet, wenn von
ihnen bekannt ist oder angenommen werden muss,
dass sie durch ihre Ausbreitung in der Schweiz die biologische Vielfalt, Ökosystemleistungen und deren
nachhaltige Nutzung beeinträchtigen oder Mensch
und Umwelt gefährden.
Ökosystemdienstleistungen Dienstleistungen oder Vorteile, die Menschen von den
ökologischen Systemen beziehen.
Standortgerechte und einheimische Pflanzen Bepflanzung, die mit einheimischen Arten erfolgt und
berücksichtigt, dass die Pflanzen an die gegebenen
Standortbedingungen angepasst sind.
1.7 Anforderungen
Die Innenentwicklung von Siedlungsgebieten führt u.a. zu einer grossflächigen Versiegelung und
Überbauung von Freiräumen. Damit reduziert sich u.a. die Zahl potenzieller Vegetationsflächen, die
naturhaushaltswirksame Funktionen wie Klimaregulation (Hitzeminderung, Wasserhaushalt) oder Lebensraum für Pflanzen, Tiere und andere Organismen übernehmen können. Dies mit entsprechenden Folgen für die Lebensraumqualität der Menschen und die Biodiversität im Siedlungsraum. Um zu
einer, auch aus ökologischer Sicht, hochwertigen Innenentwicklung beizutragen, werden im vorliegenden Immobilienstandard Anforderungen definiert. Sie gelten für Gebäude, Umgebung und Pflege
sowie für ihre Schnittstellen, damit die Zielsetzung "Biodiversitätsförderung" bestmöglich erreicht
werden kann.
Dies setzt eine interdisziplinäre Zusammenarbeit zwischen allen Planungs- und Unterhaltsbeteiligten
voraus, um die Synergien zwischen dem Gebäude, der Umgebung und der Pflege optimal auszunutzen.
Der vorliegende Standard definiert Anforderungen an:
a) das Gebäude
b) die Umgebung
c) die Pflege
d) die Schnittstellen zwischen Gebäude und Umgebung sowie die ökologische Vernetzung
Die Anforderungen gelten, soweit dies technisch und betrieblich möglich und unter Berücksichtigung
und Gewichtung anderer Ansprüche verhältnismässig ist.
1.8 Abgrenzung
Die Gültigkeit des Immobilienstandards Biodiversität bezieht sich auf Liegenschaften, welche im Aufgabenbereich 430, Immobilien Aargau geführt werden. Bei Arealen mit einem Parkpflegewerk werden die Aspekte betreffend Biodiversität in der Regel direkt darin behandelt. Hier dient der Immobilienstandard als Ergänzung. Wird ein Vorhaben z.B. gemäss dem Standard Nachhaltiges Bauen
Schweiz (SNBS) zertifiziert, sind jene Kriterien vorrangig und der Immobilienstandard kommt ergänzend und präzisierend zur Anwendung.
Weitere kantonale Liegenschaften, insbesondere jene, welche über die Strassenkasse finanziert
werden, oder Liegenschaften von kantonsnahen Institutionen, wie zum Beispiel der Aargauischen
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Pensionskasse, unterliegen nicht diesem Standard. Für diese Immobilien gilt der Immobilienstandard
Biodiversität als Empfehlung.
2. Anforderungen Gebäude
Bauten und Anlagen sind als Lebensraum und als Teil natürlicher Kreisläufe (z.B. Wasser- und Stoffkreisläufe) ein integraler Bestandteil der naturnahen Gesamtgestaltung eines Perimeters. Für nachhaltige Lösungen gilt es die verschiedenen Nutzungs- und Funktionsansprüche vernetzt zu betrachten und allfällige Zielnutzungskonflikte aufzuzeigen.
2.1 Zielnutzungskonflikte bewerten
Mögliche Zielnutzungskonflikte gilt es standort- / projektspezifisch zu bewerten. Der Bewertungsprozess und die resultierende Entscheidung gilt es zu dokumentieren und die Priorisierung der diversen
Ansprüche festzuhalten.
2.2 Details zu konkreten Bauteilen
2.2.1 Dächer begrünen
Eine Dachbegrünung für Flachdächer und flach geneigte Schrägdächer (<15 Grad) ist zu prüfen und
sofern keine anderen Nutzungs- oder Funktionsansprüche (z.B. Nutzung als vollständig begehbare
Terrasse, bei direkt ins Dach integrierten Solarpanels, Ausgewogenheit in den Dimensionen der
Nachhaltigkeit) entgegenstehen einzuplanen.
Die Substratdicke und die Ausführung des Dachaufbaus sind bei Gründächern entscheidend für die
auf ihnen ausgebildeten Vegetationsformen und die daraus resultierende Lebensraumqualität und
Wasserspeicherfähigkeit. Der Bodenaufbau entscheidet darüber, ob es sich um eine intensive oder
extensive Dachbegrünung handelt. Bei einer intensiven Dachbegrünung wird der natürliche Bodenaufbau auf dem Dach nachgeahmt und die Bepflanzung ist entsprechend frei wählbar, während bei
einer extensiven Begrünung ein geeignetes Substrat zum Einsatz kommt und die Pflanzenwahl eingeschränkt ist.
Unabhängig von einer intensiven oder extensiven Dachbegrünung können auf Dächern Kleinstrukturen wie mineralische Strukturen, Sandlinsen oder Totholz, unterschiedliche Mikroklimata und Lebensräume schaffen und die Artenvielfalt fördern, indem sie beispielsweise Nist- oder Überwinterungsplätze für Insekten bieten. Je unterschiedlicher die Lebensräume gestaltet werden, desto höher
ist die zu erwartende Biodiversität und der Wert eines Dachs als Trittsteinbiotop.
Generell wird durch die Begrünung die Dachhaut besser geschützt und es ist eine längere Lebensdauer zu erwarten. Begrünte Dächer sind insgesamt wirtschaftlicher als Schwarz-, Blech- oder Kiesklebedächer.
2.2.1.1 Dächer extensiv begrünen
Eine extensive Dachbegrünung von nicht begehbaren Flachdächern ist in den meisten kommunalen
Bau- und Nutzungsordnungen als Standard verankert. Die extensive Begrünung eignet sich durch
den geringeren Substrataufbau insbesondere bei Bestandsbauten mit beschränkter Auflast und kann
wertvolle Trockenstandorte bieten. Die extensive Begrünung kann mittels Substratdicke variiert werden. Die Substratdicke soll möglichst so gewählt werden, dass wertvolle Lebensräume für Kräuter,
Moose, Flechten, Gräser, Orchideen sowie Bienen und weiteren Insekten geboten werden. Die Vielfalt kann mit Kleinstrukturen wie Steinlinsen, Totholz oder Substrathaufen zusätzlich erhöht werden.
Ein Vorteil ist auch, dass wenig Pflege notwendig ist. In der Regel sind pro Jahr ein bis zwei Kontrollgänge notwendig.
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2.2.1.2 Dächer intensiv begrünen
In Hinblick auf die steigenden Temperaturen, langanhaltenden Trockenperioden und zunehmenden
Starkniederschlägen, ist ein intensiver Dachaufbau mit möglichst hohen Substratdicken empfehlenswert. Ein positiver Effekt einer intensiven Dachbegrünung ist auch die noch vielfältigere Lebensraumqualität für Flora und Fauna, welche durch die vielfältigen naturnahen Bepflanzungsmöglichkeiten
entsteht. Die Dachbegrünung kann auch den Hitzeinseleffekt reduzieren.
2.2.1.3 Solar- und Gründächer kombinieren
Die kombinierte Ausführung ist eine ausgewogene und standortspezifische Lösung, welche die Ziele
Biodiversitätsförderung, Energiegewinnung und Wasserretention berücksichtigen. Mit der Kombination werden insbesondere für die Dimensionen Biodiversität und Energiegewinnung gute Ergebnisse
erzielt, die sich gegenseitig positiv beeinflussen. Drei Beispiele dafür sind:
• Die Verdunstungsleistung der Vegetation und des Bodens kühlt die Umgebung, was den Effektivitätsgrad der Solarpanels erhöht. Dies führt zu unterschiedlichen Wachstumsbedingungen, was
die Artenvielfalt erhöht.
• Die Paneele schaffen schattige Orte und tragen so zu einer Umgebung mit unterschiedlichen
Mikroklimata bei.
• Beim Einsatz von vertikal montierten PV-Anlagen (in der Regel mit Ost-West-Ausrichtung) kann
der Pflegeaufwand für die Dachbegrünung und die PV-Anlage reduziert werden.
Die Mächtigkeit des Substrataufbaus und die Substratart müssen mit der Installation der PV-Anlage
abgestimmt werden. Die Kombination einer PV-Anlage mit einem intensiv begrünten Dach hat sich
unter Einhaltung bestimmter Planungshinweise bewährt (Aufständerung, Substratdicke, Anordnung
der Solarpanels, Unterhaltsgassen).
Der Lösungs-Mix ist gestalterisch in das architektonische Konzept einzubetten.
2.2.2 Fassaden begrünen
Fassadenbegrünungen verbessern das Mikroklima rund um ein Gebäude und tragen zur Kühlung
eines Gebäudes und der unmittelbaren Umgebung bei. Durch eine sorgfältige naturnahe Gestaltung,
mit einer entsprechend umsichtigen Pflanzenwahl, tragen sie zu einer guten Einbettung des Gebäudes in seine Umgebung und zur Vernetzung von Lebensräumen bei. Grundvoraussetzung ist die Berücksichtigung der städtebaulichen und ortsspezifischen Situation.
Eine Begrünung der Fassaden ist zu prüfen und soll unter Berücksichtigung weiterer Umweltziele sowie architektonischer und städtebaulicher Ziele, umgesetzt werden. Bei Fassaden, die sich für die
Installation von PV-Anlagen eignen, hat eine Abwägung zwischen den Zielen Biodiversität und Energiegewinnung zu erfolgen und ist falls technisch möglich kombiniert (PV-Anlage und Begrünung) umzusetzen. Im Idealfall sind beide Systeme gegenseitig förderlich.
Bodengebundene Systeme sind gegenüber wandgebundenen Begrünungen zu bevorzugen, da sie
einen höheren Wert für die Biodiversität haben und bei der Realisierung wie auch beim nachfolgenden Unterhalt ressourcenschonender und wirtschaftlicher sind. Werden sie mit einheimischen oder
ökologisch wertvollen Pflanzen begrünt, bieten sie Tieren wertvollen Lebensraum, Nahrung und Nistplätze.
Zu achten ist auf eine Auswahl an geeigneten Pflanzen, eine sorgfältige, durch Fachleute ausgeführte Konstruktionsplanung der Kletterhilfen und eine Untersuchung des Untergrunds hinsichtlich
seiner Eignung zur Anbringung von Kletterhilfen. Bereits bei der Planung sollte die notwendige
Pflege und Wartung der Begrünung miteinbezogen werden. Ebenso müssen früh baurechtliche Abklärungen getroffen werden hinsichtlich bestehenden Baulinien, Brandschutz, Grünflächenziffer, etc.
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2.2.3 Bestehende Kolonien von Gebäudebrütern und Fledermäusen schützen
Bestehende Kolonien von Gebäudebrütern und Fledermäusen sind bei Sanierungen oder Umbauten
zu schützen oder ihre Lebensräume wiederherzustellen. Alle Möglichkeiten sind zu prüfen, um geeignete Nisthilfen für potenziell vorkommende Arten zu schaffen. Dafür werden bestehende Inventare
konsultiert und bei Bedarf entsprechende Beratungsangebote genutzt oder Fachleute hinzugezogen.
Je nach Vogel- oder Fledermausart werden unterschiedliche Nistkastenformen oder Standorte bevorzugt. Nistkästen erfüllen ihre Aufgabe nicht nur während der Brutzeit, sondern sind auch im Winter als Überwinterungsplätze wichtig. Nisthilfen helfen aber nur dann, wenn auch der passende Lebensraum und ausreichende sowie geeignete Nahrungsquellen zur Verfügung stehen.
2.2.4 Vögel schützen
Das Risiko von Vogelschlag ist soweit möglich mit den entsprechenden Massnahmen zu minimieren.
Dafür sind Fenster, Glasscheiben, Glasabdeckungen von Balkonen und Verandas auf Gefahren für
Vögel zu prüfen und Vogelschutzmassnahmen zu ergreifen.
Der moderne Baustil mit grossen Fensterscheiben und Glasfassaden ist eines der grössten Vogelschutzprobleme in Siedlungen. Glas birgt eine doppelte Gefahrenquelle, indem es durchsichtig ist
und die Umgebung reflektiert. Gerade bei einer gut durchgrünten Umgebung steigt das Risiko für Vogelschläge an durchsichtigen oder spiegelnden Oberflächen. Der Leitfaden der Vogelwarte Sempach
“Vogelfreundliches Bauen mit Glas und Licht” gibt eine Übersicht zu den Gefahren und führt geeignete Massnahmen auf.
2.2.5 Tiefbautenanordnung
Tiefbauten werden im Immobilienstandard als integraler Bestandteil von Gebäuden behandelt. Wenn
Tiefbauten notwendig sind, sind sie so zu planen, dass natürlich gewachsener Boden geringstmöglich zerstört wird und natürliche Boden- und Wasserstoffkreisläufe erhalten bleiben.
Notwendige Untergeschossbauten werden vorwiegend unterhalb der Gebäudegrundfläche angeordnet. Freiräume sollten von unterirdischen Bauten soweit möglich freigehalten werden. So soll natürlicher Boden erhalten bleiben und bodengebundene Vegetationsflächen sowie Bepflanzungen mit
Bäumen, grossen Sträuchern und anderen Pflanzen, welche qualitativ hochwertige und spezifische
Bodenstandorte brauchen, ermöglichen. Insbesondere eine gesunde Entwicklung und Alterung von
Sträuchern und Bäumen sind auf gute Standortbedingungen und einen natürlichen Boden mit ausreichend durchwurzelbaren Raum angewiesen. So brauchen Bäume auf Unterbauungen eine Überdeckung von mindestens 1,5 Metern, um möglichst gute Wachstumsbedingungen zu haben. Zu beachten ist, dass auch bei Sanierungen von Tiefbauten bestehende Naturwerte nicht zerstört, sondern
erhalten werden (siehe auch 3.2 Bestehende Naturwerte). Bei Tiefbauarbeiten und bei Arbeiten an
z.B. Werk- oder Fernwärmeleitungen im Wurzelbereich von Bäumen sind in jedem Fall ein Baumpflegespezialist beizuziehen und projektspezifische Massnahmen zu definieren.
3. Anforderungen Umgebung
Die Umgebung eines Gebäudes ist das Bindeglied zwischen dem Gebäude selbst und den Grünräumen inner- und ausserhalb des Projektperimeters. Die Gestaltung der Umgebung ist auf die Bedürfnisse von Menschen und Natur abzustimmen. Zudem ist die Gestaltung der Umgebung für die sich
etablierenden Lebensgemeinschaften massgeblich. Dabei ist die Qualität der Anbindung an und die
Vernetzung mit angrenzenden Lebensräumen entscheidend für die Geschwindigkeit der Entwicklung
und Artenvielfalt der entstehenden Lebensgemeinschaft.
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3.1 Anlagen und Bauten in die Umgebung einpassen
Anlagen und Bauten sowie deren Aussenräume müssen sich gestalterisch und baulich in das Gelände und die Umgebung einpassen. Zur Erreichung eines stimmigen Gesamtbilds sollen möglichst
wenig Veränderung am vorhandenen Terrain und den ökologisch wertvollen Lebensräumen vorgenommen werden. Dabei sind neu geschaffene Lebensräume auf die in der näheren und weiteren
Umgebung natürlich vorkommenden Lebensräume abzustimmen.
Die natürlich vorkommenden Lebensräume sollen durch die Umgebungsgestaltung erweitert werden.
Es können für die lokale oder regionale Flora und Fauna bedeutende Lebensraumtypen ergänzt werden. Die Bepflanzung erfolgt mit standorttypischen und vorwiegend einheimischen Pflanzen, um die
ökologischen Kreisläufe zu erhalten. Für die Bodenbefestigung, wo eine solche nötig ist, werden,
wenn immer möglich ortstypische, kreislauffähige, natürliche und sickerfähige Materialien verwendet
(Holz, Kies, Natursteine etc.). Zur Gewährleistung der Durchlässigkeit für Flora und Fauna sind wo
immer möglich einheimische Strauchgruppen, Hecken oder Kletterpflanzen als Einzäunungen und
Sichtschutzelemente zu verwenden.
3.2 Bestehende Naturwerte erhalten
Im Rahmen der Planung ist der Erhalt bereits vorhandener Naturwerte sorgfältig zu prüfen. Insbesondere sind im Rahmen der Grundlagenerhebung und Planung für Realisierungsprojekte und grössere Eingriffe in Umgebungs- und Dachflächen kantonaler Liegenschaften, Inventare von schützenswerten Lebensräumen sowie gefährdeten und seltenen Arten zu erstellen. Alte und gewachsene
Lebensräume sind besonders wertvoll und sollen nach Möglichkeit erhalten werden. Insbesondere
alte und grosskronige Bäume sind zu schützen, aber auch natürlich gewachsenem Boden kommt
eine besondere Bedeutung zu.
Um ansässige Arten auch bei Veränderungen zu schützen ist der Erhalt des gewachsenen Bodens
anzustreben. Besonders alte und grosskronige Bäume sind für die Förderung der Biodiversität und
das Wohlbefinden der Menschen sehr wertvoll. So mildern sie die Hitze, speichern CO2 und verbessern das Mikroklima, die Bodenstruktur sowie die Sicker- und Wasserrückhaltefähigkeit.
Zu den Faktoren, die darüber entscheiden, ob ein Erhalt der Naturwerte sinnvoll und realistisch ist,
gehören:
• der Zustand, die Art und das Alter der Vegetation,
• die Regenerationszeit und -fähigkeit eines Lebensraums,
• der ökologische Wert eines Lebensraums,
• die Grösse und Art des zu bebauenden Grundstücks sowie
• der Zeitplan und die Ressourcen des Bauprojekts.
Die Erhaltung von Naturwerten verringert zudem den Bedarf an Neubepflanzung, d. h. die mit dem
Erhalt von Naturwerten verbundenen Anstrengungen werden z.T. durch geringere Pflanz- und Pflegekosten kompensiert.
3.3 Lebensräume diversifizieren
Bei der Umgebungsplanung ist auf Lebensraum- und Strukturvielfalt zu achten. Dabei sind standort-
und regionaltypische Lebensräume soweit wie möglich in die Umgebungsplanung aufzunehmen.
Jedes Lebewesen braucht Raum und Ressourcen (Nahrung, Nist- und Überwinterungsplätze).
Mikroklima, Exposition und Bodenbeschaffenheit bestimmen die vorkommenden Pflanzengesellschaften, welche wiederum das Vorkommen und Einwandern von Tierarten beeinflussen. Je höher
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die Lebensraum- und Strukturvielfalt ist, desto mehr Arten siedeln sich an und desto höher ist die
Biodiversität.
Ökologisch wertvolle Lebensräume im Siedlungsraum sind unter anderem:
Artenreiche Blumenwiesen und Blumenrasen, Magerwiesen, Ruderalfluren, Wildstaudenbeete, Wildhecken, einheimische Sträucher, Bäume, Teiche, Sumpfbeete, intensive naturnahe Dachbegrünungen und Fassadenbegrünungen aus einheimischen Pflanzen.
Kleinstrukturen mit wertvollen ökologischen Qualitäten sind unter anderem:
Totholz, Laubhaufen, Trockensteinmauern, Steinhaufen und andere Steinstrukturen, Sandbeete und
Linsen sowie offene Bodenstrukturen mit spezifischen Bodensubstraten, mineralische und organische Niststrukturen mit Hohlräumen für wärmeliebende Tier- und förderungswürdige und gefährdete
Insektenarten.
Die Planung diverser Lebensraumtypen sowie die Wahl der Pflanzenarten ist nicht nur von zentraler
Bedeutung für die Förderung der Biodiversität, sondern auch für die Etablierung eines gegenüber diversen Umwelteinflüssen stabilen Ökosystems (z.B. Klimaresilienz). Lebensräume entwickeln und
verändern sich über die Zeit. Dies ist Teil eines natürlichen Prozesses und soll, sofern Funktionalität
und Gestaltung nicht beeinträchtigt werden, zugelassen und gefördert werden.
3.4 Nahrungsgrundlagen schaffen
Bei der Bepflanzung ist darauf zu achten, dass einheimische und aus der Region stammende Wild-
und keine Zuchtformen verwendet werden. Invasive Neophyten gemäss der Freisetzungsverordnung
und der Liste der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz vom Bundesamt für Umwelt (BAFU)
sind verboten.
Bei der Förderung der Biodiversität im Siedlungsgebiet kommt der Wahl des Saat- und Pflanzguts
eine zentrale Bedeutung zu. Die Wechselwirkungen zwischen Flora und Fauna haben sich über
Jahrhunderte gemeinsam entwickelt und aneinander angepasst (Koevolution). Einheimische Pflanzen bilden die Basis der Nahrungskette. Viele Tiere ernähren sich vorwiegend und teils sogar ausschliesslich von einheimischen Pflanzenarten, z.B. von Blättern, Nektar, Pollen, Früchte etc. Für die
Förderung einer möglichst grossen Vielfalt an Tieren, ist es wichtig, dass die verwendeten Pflanzen
einheimisch sind und möglichst verschiedene und dem Standort entsprechende Arten gewählt werden. Beim Saat- und Pflanzgut ist darauf zu achten, dass es sich um einheimische Wild- und keine
Zuchtformen handelt, die wenn möglich von Arten abstammen, die in der Region vorkommen. Dieses
sogenannte autochthone Saat- und Pflanzgut ist auf die Umweltbedingungen des Standorts angepasst und damit besonders widerstandsfähig (vergleiche unter anderem "Biodiversität und Landschaftsqualität im Siedlungsgebiet", BAFU 2022). In gewissen innerstädtischen Bereichen kommen
einheimische Baumarten aufgrund des beschränktem Wurzelraums und der extremen klimatischen
Bedingungen an ihre Grenzen und sind nur noch beschränkt alterungsfähig. Bei Neubepflanzungen
sollte deshalb auf diese extremen Standortbedingungen geachtet und die Baumartenwahl entsprechend angepasst werden (siehe Kapitel 4.6).
3.5 Versiegelungen minimieren und gewachsenen Boden schützen
Versiegelungen von Flächen sind zu vermeiden und müssen nachvollziehbar begründet werden. Wo
sie unvermeidlich sind, sind möglichst sickerfähige Beläge zu wählen.
Versiegelte, wasserundurchlässige Flächen gehören zu den wichtigsten Ursachen für Hitzeinseleffekte und erschweren die Biotopvernetzung sowie ein klimaangepasstes Regenwassermanagement.
Als versiegelt gelten Bodenoberflächen mit Belägen aus Teer, Beton oder ähnlichen Stoffen sowie
jede andere Bedeckung des Bodens mit wasserundurchlässigen Materialien. Wo immer möglich ist
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der gewachsene Boden als Lebensraum und wichtiger Teil von natürlichen Kreisläufen zu erhalten
(siehe auch 3.2 Bestehende Naturwerte). Dabei ist abzuwägen zwischen dem Ziel, magere Standorte für gefährdete Pflanzen- und Tierarten zu schaffen, und dem Erhalt von natürlich gewachsenem
Boden.
Zusätzlich sollten Flächenentsiegelungen geprüft und in Betracht gezogen werden.
3.6 Baumfördernde Gestaltung planen und umsetzen
Bei der Planung ist auf eine baumfördernde Gestaltung zu achten. Dabei sollen einerseits gute
Standortbedingungen für Bäume gewährleistet werden, damit Bäume gesund altern können. Wenn
immer möglich, müssen einheimische, standortgerechte und regionstypische Baumarten (Wildform)
gewählt werden und hinsichtlich des Klimawandels auf eine möglichst grosse Baumvielfalt geachtet
Bäume erfüllen viele Ökosystemdienstleistungen und spielen unter anderem für die Biodiversität und
Klimaanpassung im Siedlungsgebiet eine zentrale Rolle. Das Alter des Baums ist für die Erfüllung
dieser Leistungen von zentraler Bedeutung. Je älter und grösser ein Baum, desto wertvoller ist er als
Habitatbaum und als Schattenspender.
Im Siedlungsraum sind Bäume für das lokale Klima, die Lebens- und Ortsbildqualität sowie für die
Biodiversität von entscheidender Bedeutung. Bäume regulieren das lokale Klima und können die
sommerlichen Temperaturen von Plätzen, Strassenzügen oder Quartieren um bis zu 8 Grad senken.
Zudem binden sie Feinstaub und Regenwasser. Für die Biodiversität besonders wertvoll sind alte,
grosse und einheimische Bäume. Sie sind Lebensraum und Nahrungsquelle für zahlreiche Arten von
Pilzen, Moosen, Flechten sowie Tieren und dienen in dicht bebauten Räumen auch als Trittsteine.
In Hinblick auf die Klimaerwärmung ist bei einer Neu- / Ersatzpflanzung auf die Baumartenvielfalt und
die Toleranz der einzelnen Baumarten bzgl. Trockenheit und Hitze zu achten. Der neu entwickelte
Index für Stadtbäume im Klimawandel ist hierfür eine gute Grundlage. Nur an Extremstandorten soll
auf Baumarten ausgewichen werden, die nicht regionaltypisch sind (Arten aus Südosteuropa). Bei
guter Planung sollte es jedoch kaum extreme Standorte geben, denn mit einer auf Bäume abgestimmten und durchdachten Planung können Extremstandorte für Bäume weitestgehend vermieden
Bei Bauarbeiten im Bereich von Bäumen ist der Wurzel- und Kronenbereich zu beachten und eine
Verdichtung des Wurzelbereichs soll vermieden werden.
4. Anforderungen Pflege
Lebensräume erhalten und entwickeln ihr ökologisches Potential nur bei einer fachgerechten Pflege.
Die Grünräume der Umgebung sind durch natürliche Prozesse einer ständigen Dynamik unterworfen. Die Pflege ist daher nicht nur entscheidend für die Förderung der Biodiversität und Aufrechterhaltung der Ökosysteme, sondern auch für die gestalterische Wirkung, die Erfüllung geplanter Funktionen und für die Nutzung und Akzeptanz durch den Menschen.
4.1 Pflege differenzieren
Die Umgebungspflege der kantonalen Immobilien soll nach dem Prinzip der differenzierten Pflege
erfolgen.
Eine differenzierte Pflege erlaubt es, verschiedene Ansprüche an einen Freiraum aufeinander abzustimmen. Die Flächen werden je nach Potenzial und Funktion (Ästhetik, Soziales, Ökologie) sowie
unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen unterschiedlich intensiv gepflegt.
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Der Grundsatz der differenzierten Pflege lautet: So wenig wie möglich, aber so viel wie nötig pflegen.
Dabei kann aufgrund der Funktion einer Fläche oder aus gestalterischen Ansprüchen eine intensivere Pflege erforderlich sein (z.B. Eingangsbereich einer Immobilie oder eine Gartenanlage mit kulturhistorischem Wert). Bei einer intensiven Pflege werden die Massnahmen laufend analysiert (Kosten, Düngung, Bewässerung, natürliche Ressourcen) und angepasst. Bei einer naturschonenden
Pflege können auch intensiv gepflegte Flächen einen Wert für die Biodiversität entwickeln. Extensiv
gepflegte Flächen hingegen erhalten nur eine minimale Pflege (z.B. keine Düngung, keine Bewässerung oder eine schonende Mahd).
Zu einer extensiven Pflege gehören u.a.
• die saisonale Abstimmung gewisser Pflegemassnahmen, damit keine Überwinterungsquartiere
zerstört werden,
• das Zulassen von “wilden Ecken”, die zugunsten der natürlichen Entwicklung von Lebensräumen
nur minimal gepflegt werden,
• die Gesamtbetrachtungsweise eines Areals, indem durch Pflegeeingriffe zusammenhängende Lebensräume nicht voneinander getrennt werden,
• die Förderung natürlicher Prozesse und die Einschränkung der Nutzung zugunsten der natürlichen Prozesse und von Ökosystemfunktionen.
4.2 Details zu konkreten Pflegeaspekten
4.2.1 Mahd- und Erntetechnik wählen
Die Mahd von Wiesenflächen soll möglichst umwelt- und faunaschonend erfolgen. Bei der Wahl der
Mahd- und Erntetechnik soll eine Abwägung zwischen den zur Verfügung stehenden Ressourcen
(weniger effizient bei Handarbeit) und dem ökologischen Gewinn erfolgen. Beim Einsatz von Maschinen sind möglichst leichte Geräte, solche mit grösseren Arbeitsbreiten und schonende Mähwerke zu
verwenden.
Der Mahdzeitpunkt und die Mahdfrequenz sind an den Vegetationstyp, die Produktivität sowie die zu
fördernden Zielarten an einem Standort anzupassen.
Folgende Massnahmen gelten als besonders faunaschonend:
• Flächen gestaffelt mähen, damit Tiere Rückzugsorte und Überwinterungsmöglichkeiten finden,
von wo aus sie die Flächen wieder besiedeln können.
• Bei der Mahd von grösseren Flächen Rückzugsstreifen als Refugium für Tiere stehenlassen. Dabei wird empfohlen, von innen nach aussen zu den Rückzugsstreifen zu mähen, damit mobile
Kleintiere in ungemähte Bereiche fliehen können.
• Eine Schnitthöhe von mindestens 10 cm bei ökologisch wertvollen Grünflächen einhalten, um weniger mobile Insekten, Amphibien und Weichtiere zu schützen.
• Das Schnittgut vor Ort trocknen zu lassen, zusammenzunehmen und sinnvoll weiterzuverwenden
(Futter/Vergärung/Kompost).
• Die Anzahl Überfahrten bzw. die Anzahl Bewirtschaftungsgänge minimieren, um Fauna und Boden zu schonen.
• Verzicht auf den Einsatz von Laubbläsern beim Zusammennehmen des Schnittguts, Blättern, etc.
zur Schonung von Insekten und der Reduktion von CO2- und Lärmemissionen.
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4.2.2 Stoffkreisläufe vor Ort aufrechterhalten
Um Stoffkreisläufe aufrechtzuerhalten, geschlossene Stoffkreisläufe zu ermöglichen und Transportwege zu sparen, soll bei Pflegemassnahmen angefallenes organisches Material möglichst vor Ort
wiederverwendet werden. Beispielsweise können damit Kleinstrukturen geschaffen werden, die Tieren Überwinterungsplätze oder Unterschlupf bieten und als Trittsteinbiotope Lebensräume verbinden
können.
4.2.3 Auf Torf verzichten
Auf die Verwendung von torfhaltigen Materialien wird verzichtet.
Der Abbau von Torf verursacht erhebliche Umweltschäden hinsichtlich Klima und Biodiversität.
Moore sind in der Schweiz seit 1987 geschützt, jedoch wird der Torf aus dem Ausland importiert, aus
Ländern, wo die Moore kaum oder nicht wirkungsvoll geschützt sind.
4.2.4 Auf synthetische Hilfsmittel verzichten
Auf den Einsatz synthetischer Hilfsmittel wird bei der Pflege verzichtet, ausser in gut begründeten
Fällen, welche bewilligungspflichtig sind.
Synthetische Stoffe wie Pestizide oder mineralische Dünger verringern die Biodiversität und belasten
den Boden, das Grundwasser und die Oberflächengewässer. Diese Belastungen wirken sich auch
negativ auf die Gesundheit der Menschen aus. Auf Dächern und Terrassen, auf Lagerplätzen, auf
und an Strassen, Wegen und Plätzen, auf Böschungen und Grünstreifen entlang von Strassen und
Gleisanlagen ist der Einsatz von Herbiziden verboten (Chemikalien-Risikoreduktions-Verordnung
814.81).
Alternativ zu Pestiziden können bei Bedarf biologische Pflanzenschutzmittel eingesetzt werden
(siehe Positivliste FIBL 2022). In Ausnahmefällen dürfen Herbizide bei Einzelstockbehandlungen von
Problempflanzen eingesetzt werden, wenn keine oder keine wirtschaftlichen Alternativen möglich
sind.
Düngen ist nirgends nötig, weil im Boden generell genügend Nährstoffe vorhanden sind und magere
Standorte ökologisch wertvoll sind. Wenn Flächen begründet gedüngt werden sollen, werden keine
mineralischen Düngemittel verwendet (siehe Positivliste FIBL 2022).
4.2.5 Ersatzpflanzungen von Bäumen
Die Gesundheit der Bäume ist regelmässig zu kontrollieren. Wenn Bäume krank sind, ihre Lebensdauer erreicht haben oder aus anderen Gründen entfernt oder gefällt werden müssen, wird frühzeitig
eine Ersatzpflanzung geplant. Dabei wird darauf geachtet, dem Baum für seine charakteristische
Grösse ausreichend Platz und einen genügend grossen Wurzelraum zu gewähren, damit er vital
bleibt und gesund altern kann (zur Artenwahl siehe Kapitel 3.6.).
4.2.6 Invasive Neophyten bekämpfen
Invasive Neophyten gemäss Freisetzungsverordnung und der Liste der invasiven gebietsfremden Arten der Schweiz vom Bundesamt für Umwelt (BAFU) sind in der naturnahen Pflege zu bekämpfen.
Invasive gebietsfremde Pflanzen (Neophyten) verbreiten sich auf Kosten einheimischer Arten sehr
effizient und verdrängen diese. Sie tragen weltweit zum Rückgang der biologischen Vielfalt bei. Werden invasive Neophyten entdeckt, müssen sie vor der Samenbildung fachgerecht entfernt und entsorgt werden. Generell ist zu vermeiden, Arten mit Potenzial zur invasiven Verbreitung anzupflanzen.
Stattdessen sind konsequent einheimische Arten zu verwenden.
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4.3 Pflege standardisieren und verbindlich regeln
Die Pflege der Umgebungen von Immobilien, welche sich im Eigentum des Kantons befinden und
direkt durch dessen Organisationseinheiten genutzt werden, wird in einem Pflegemanual geregelt.
Pflegekonzepte, -pläne und -manuals tragen dazu bei, auf dem gesamten Perimeter die Wirkung einer naturnahen Gestaltung unter dem gegebenen Einsatz von Ressourcen (Fachwissen, Einsatzpläne, Maschinen, chemische Hilfsmittel, anfallendem Schnittgut und Geld) zu maximieren. Gleichzeitig legen sie verbindliche Qualitätsvorgaben bzgl. Pflege- und Unterhaltsmassnahmen fest. In
Abwägung der Grösse und Komplexität des Aussenraums einer Immobilie oder Parzelle ist individuell abzuwägen, ob ein Pflegekonzept oder -manual sinnvoll ist und erarbeitet werden soll oder ob ein
allgemein gültiges Dokument mit Pflegerichtlinien zur Anwendung kommt.
5. Schnittstellen zwischen Gebäude, Umgebung und Pflege
Im folgenden Kapitel werden Aspekte der Biodiversitätsförderung behandelt, welche sowohl das Gebäude als auch die Gestaltung und Pflege der Umgebung betreffen. Diese Aspekte sind daher von
unterschiedlichen Planungsdisziplinen (Architektur, Landschaftsarchitektur, Biologie) vernetzt sowie
standort- und phasenübergreifend zu betrachten.
5.1 Lebensräume vernetzen
Die Lebensräume innerhalb eines Planungsperimeters oder Areals müssen, wenn immer möglich
miteinander vernetzt sein und an die umliegenden Lebensräume anschliessen.
Ökologische Vernetzungen führen zu Austausch zwischen Beständen von Pflanzen, Tieren und anderen Organismen und gewährleisten dadurch die Etablierung und den Erhalt von Populationen. Ein
solcher Austausch ist auch bei sich verändernden Umwelteinflüssen eine Voraussetzung für das Entstehen resilienter Bestände und Arten. Die Vernetzung von Lebensräumen stellt zudem sicher, dass
Arten mit einem Anspruch an mehrere unterschiedlichen Lebensräume ihren Lebenszyklus erfolgreich beenden können.
Ob Lebensräume ökologisch vernetzt sind, hängt von der räumlichen Distanz und den dazwischenliegenden Barrieren ab. Die Fähigkeit, Distanzen und Barrieren zu überwinden, ist artspezifisch. Für
eine gute ökologische Vernetzung ist folgendes zu beachten:
Trittsteinbiotope schaffen
Lebensräume sind über sogenannte Trittsteinbiotope mit artenspezifischen Distanz zwischen 50–200
m oder mit linearen Lebensräumen, sogenannten Wanderkorridoren, verbunden. Trittsteine dürfen
nur dort geschaffen werden, wo sie für die Arten gefahrlos erreicht werden können und nicht zu Todesfallen werden.
Hindernissen, Barrieren und Fallen vermeiden
Die Lebensräume können nur erreicht werden, wenn keine Hindernisse, Barrieren und Fallen die
Wanderung und Ausbreitung der Tiere den Verbindungsweg unterbrechen. Daher gilt es folgendes
zu berücksichtigen:
• Wasserstellen und Kellergeschosse sind mit Ausstiegshilfen zu versehen.
• Lichtschächte sind mit feinmaschigen Gittern abzudecken.
• Kamine sind abzudecken.
• Spiegelnde und durchsichtige Oberflächen sind eine Gefahrenquelle für Vögel und deshalb zu
vermeiden.
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• Zäune, Mauern und Absätze sind so zu gestalten, dass sie kein Hindernis darstellen.
• Lichtquellen in der Nacht sind auf ein Minimum zu beschränken.
• An Strassen schützen Baumreihen flugfähige Säuger, Insekten und Vögel vor dem Verkehr.
5.2 Regenwassermanagement ans Klima anpassen
In der Planung müssen mögliche Massnahmen für ein klimaangepasstes Regewassermanagement
berücksichtigt und getroffen werden.
Wasserelemente und bepflanzte Versickerungsmulden, Rasenflächen, Wiesen, Sträucher, Bäume
sowie intensive Dachbegrünungen können Regenwasser aufnehmen und ermöglichen eine Versickerung und Rückhaltung vor Ort. Sind sie naturnah gestaltet, bilden sie gleichzeitig ökologisch wertvolle Lebensräume und dienen als Trinkstelle für Tiere oder als Bewässerungsreserven. Dürreperioden aber auch Starkniederschläge und Überflutungen werden damit besser bewältigt und entlasten
Kläranlagen und Kanalisationen. Zudem tragen solche Elemente und Flächen mittels Verdunstung
zu einem angenehmen Lokalklima bei (Hitzeminderung).
5.3 Tier- und menschenfreundliche Beleuchtung sicherstellen
Die Grundsätze zur Vermeidung von Lichtemissionen sind zu berücksichtigen und Beleuchtungen
gemäss dem 7-Punkte-Plan des Bundesamts für Umwelt zu planen (Empfehlungen zur Vermeidung
von Lichtemissionen, BAFU 2021).
Die Lichtverschmutzung bzw. der Verlust der Nachtdunkelheit gehört zu den häufigsten Umweltverschmutzungen. Viele physiologische Prozesse und Verhaltensweisen von Tieren sind vom Licht oder
der Dunkelheit abhängig. Die Nachthelligkeit beeinflusst uns Menschen ebenso wie nachtaktive Tiere
negativ. Künstliches Licht verstärkt die Homogenisierung der Arten. Lichttolerante Arten profitieren
wohingegen die Überlebenschancen lichtscheuer Arten sinken. Beleuchtung ist soweit möglich zu
reduzieren und nur dort einzusetzen, wo es sie zwingend braucht.
6. Annex
6.1 Broschüre "Gebäudebegrünung – Dach Fassade Innenraum"
• Zu finden auf www.ag.ch
6.2 Leitfaden "Hitzeangepasste Siedlungsentwicklung"
• Zu finden auf www.ag.ch
Mai 2014 – Version 1.0
GERICHTE
www.ag.ch/immobilienaargau
Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich
Fotografie Daniel Desborough, Roger Frei Architekturfotografie
Redaktion IMAG / Fuhr Buser Partner Bauökonomie AG, Basel
© 2014 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau Mai 2014 3ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
1 ALLGEMEINES 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Ziel und Zweck 5
1.3 Begriffsdefinition / Organisation 6
1.4 Arten von Standards 6
1.5 Gerichte Kanton Aargau 7
2 STANDORTKRITERIEN FÜR GERICHTE KANTON AARGAU 8
2.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 8
2.2 Zielkriterienkatalog 8
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS
FÜR GERICHTE KANTON AARGAU 9
3.1 Grundlagen 9
3.2 Raumstruktur 9
3.2.1 «Öffentliche Zone» 9
3.2.2 «Gesicherte Zone» 9
3.2.3 «Sicherheitszone» 9
3.3 Raumtypen 10
3.4 Flächenstandards nach Nutzungsart und Betriebskategorie 10
3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone» 11
3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» 12
3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» 13
3.5 Raum- und Ausstattungsstandards je Raumtyp 17
3.6 Arbeitsplatzlayout 17
ANHANG 19
I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 20
II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 21
III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 22
IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 27
V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 39
VI Schallschutzanforderungen 40
VII Widerstandsklassen 44
VIII Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 46
IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 48
Hinweis:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung für beide Geschlechter.
Immobilien Aargau Mai 2014 5ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
1 ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
Die Immobilien-Standards Gerichte Kanton Aargau
wurden mit dem RRB Nr. 2014-000565 vom
21. Mai 2014 in Kraft gesetzt.
Die Ansprüche an den Staat sind in den letzten
Jahren gestiegen. Immer mehr Aufgaben führen zu
einem steigenden Aufwand. Gepaart mit den immer
noch spürbaren Auswirkungen der Finanz- und
Schuldenkrise ist der Kanton Aargau gefordert, den
Verfassungsauftrag eines sparsamen, wirtschaftlichen und konjunkturgerechten Finanzhaushalts zu
erfüllen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat
im Rahmen der Leistungsanalyse in Jahr 2013
rund 200 Massnahmen beschlossen, die zu einer
substanziellen Entlastung des Staatshaushalts
führen sollen. Die Massnahme Nr.: 430-10, definiert
neu die Weisung, dass die Büroflächen bei anstehenden Neubauten und Mieterausbauten langfristig
um 15 % reduziert werden.
Neben anderen Bereichen bedarf es der Anpassung
der betrieblichen Abläufe der Gerichte Kanton
Aargau namentlich aufgrund des Inkrafttretens
der veränderten Strafprozessordnung, per 1.1.2011,
des neuen Gerichtsorganisationsgesetzes (GOG),
per 1.1.2013 und der Teilrevision des Zivilgesetzbuches des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts
(KESR). Gleichzeitig werden erhöhte Sicherheitsanforderungen betreffend dem Datenschutz, der
Personensicherheit und der Diskretion erforderlich. Bis anhin bestehen im Kanton Aargau keine
immobilienspezifischen Standards für die Gerichte.
Die aktuellen Standorte der einzelnen Gerichte
weisen daher und aufgrund der bestehenden
baulichen Gegebenheiten unterschiedliche Raumgrössen und Infrastrukturangebote auf.
1.2 ZIEL UND ZWECK
Die folgenden Standards sind Instrumente zur
Konzeption und Planung der Rauminfrastruktur
Gerichte Kanton Aargau. Sie dienen der Harmonisierung der Ansprüche sowie der transparenten
Herleitung der Raumbegehren. Auf diese Weise
soll der wirtschaftliche Umgang mit den Raumressourcen des Kantons gestärkt werden.
Diese Standards lösen keine Verpflichtung aus,
dass bestehende Gerichte gemäss den nachfolgenden Konzepten umgerüstet werden müssen. Die
Standards kommen insbesondere bei Neu- und
Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume erforderlich sind
und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können.
Betriebliche Änderungen und Umstrukturierungen
haben zur Folge, dass bestimmte Raumtypen pro
Standort nicht mehr erforderlich sind.
Das vorliegende Dokument definiert die räumlichen
Sollgrössen für das Generalsekretariat der Gerichte
Kanton Aargau, für das Ober-, Spezialverwaltungs-
und Bezirksgericht sowie für das Konkursamt.
Immobilien Aargau Mai 2014 6ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
1.3 BEGRIFFSDEFINITION / ORGANISATION
Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf
eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau
eine allgemeine Gültigkeit hat.
Generalsekretariat
Das Generalsekretariat ist die Stabsstelle der Justizleitung und unterstützt die Geschäftsleitungen
des Obergerichts, des Spezialverwaltungsgerichts,
der Bezirksgerichte und des Konkursamtes. Es unterstützt weiter die Anwalts- und die Aufsichtskommission bei administrativen Aufgaben. Das Generalsekretariat umfasst heute ca. 30 Arbeitsplätze.
Obergericht
Das Obergericht mit Sitz im Kantonshauptort Aarau
umfasst die Abteilungen Straf-, Zivil, Handels-,
Verwaltungs- und Versicherungsgericht.
Das Obergericht umfasst heute ca. 110 Arbeitsplätze.
Spezialverwaltungsgericht
Das Spezialverwaltungsgericht mit den Abteilungen
Steuern sowie Kausalabgaben und Enteignungen
hat den Sitz in Aarau.
Das Spezialverwaltungsgericht umfasst heute ca.
15 Arbeitsplätze.
Bezirksgericht
Die 11 Bezirksgerichte mit den Abteilungen Zivil-,
Straf-, Arbeits-, Jugend- und Familiengericht haben
den Sitz am jeweiligen Bezirkshauptort.
Die Bezirksgerichte können grob in die folgenden
drei Grössenkategorien unterteilt werden:
a) bis 30 Arbeitsplätze,
2 bis 3 Gerichtspräsidenten (z.B. Brugg)
b) 30 bis 50 Arbeitsplätze,
4 bis 7 Gerichtspräsidenten (z.B. Lenzburg)
c) über 50 Arbeitsplätze,
8 und mehr Gerichtspräsidenten (z.B. Baden)
Das Konkursamt führt die Konkursverfahren
im Kanton Aargau durch. Sie amten an den drei
Standorten Baden, Brugg und Oberentfelden.
Jedes Konkursamt umfasst heute ca. 8 Arbeitsplätze.
1.4 ARTEN VON STANDARDS
Folgende Standards werden definiert:
Standortkriterien
Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im
Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützten
eine transparente Bewertung von möglichen
Gerichtsstandorten.
Raumstruktur
Die Raumstruktur definiert die «3-Zonenstruktur»
innerhalb der Gerichte Kanton Aargau.
Raumtypen
Die verschieden Raumarten sind in 9 Raumtypen
zusammengefasst.
Flächenstandards
Flächenstandards definieren die Grundanforderungen
an Räume bezüglich der notwendigen m²-Zahl.
Raumstandards
Raumstandards definieren die Grundanforderungen
an Räume in Bezug auf die Raumkonditionierung
und die Materialisierung.
Ausstattungsstand
Ausstattungsstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der Ausstattung.
Immobilien Aargau Mai 2014 7ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
1.5 GERICHTE KANTON AARGAU
Reinfelden Laufenburg
Baden
Zurzach
Brugg
Bremgarten
Lenzburg
Oberentfelden
Aarau
Muri
Kulm
Zofingen
GS
GS
OG
OG
c
Generalsekretariat
Obergericht
Spezialverwaltungsgericht
Bezirksgericht a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten)
Bezirksgericht b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten)
Bezirksgericht c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten)
c
Immobilien Aargau Mai 2014 8ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
2.1 BEWERTUNGSMETHODIK
FÜR STANDORTEVALUATIONEN
mögliche Standorte für die Gerichte Kanton Aargau
systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst
einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzer).
Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung
wird anschliessend den quantitativen Faktoren
(Anlagekosten) gegenübergestellt.
2.2 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative
Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu
· Potenzial
· Kostentreiber
Im Anhang II sind die Erläuterungen zu den Zielkriterien.
2 STANDORTKRITERIEN FÜR GERICHTE KANTON AARGAU
Immobilien Aargau Mai 2014 9ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
3.1 GRUNDLAGEN
Die gesetzlichen Vorgaben und die sicherheitsspezifischen Anforderungen sowie die Normen
und Bestimmungen, insbesondere SIA 500
Hindernisfrei Bauen sind den Raum- und Flächenstandards übergeordnet.
3.2 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung der Gerichte Kanton Aargau
soll nach dem 3-Zonenmodell strukturiert werden.
Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone»,
«Gesicherte Zone» und «Sicherheitszone» wird
den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz, die Personensicherheit und die Diskretion
bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich
findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe
statt. Die nachstehende Abbildung illustriert
die «3-Zonenstruktur». Ferner ist im Anhang III
die «3-Zonenstruktur» in Form eines Funktionendiagramms für das Generalsekretariat, das
Obergericht, das Spezialverwaltungsgericht, die
Bezirksgerichte und die Konkursämter dargestellt.
3-Zonenstruktur
Zugang:
Jedermann
Zugang:
begrenzter Personenkreis / Publikum
Zugang:
nur Mitarbeiter Gerichte
Kanton Aargau /
kein Zutritt für Publikum
Eine strikte Einhaltung des Modells kann
aufgrund des Immobilienangebots möglicherweise erschwert werden. Grundsätzlich ist
bei der Belegungs- und Flächenplanung die
Machbarkeit zu prüfen. Dies insbesondere unter
Berücksichtigung des Sicherheitskonzepts.
Aus immobilienspezifischen Gründen (z.B. Grundriss, Flächenangebot in m², Verhältnismässigkeit
Kosten / Nutzen) kann es gerade in der Raumzuteilung im Bereich der «Gesicherten Zone» und
der «Sicherheitszone» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen.
3.2.1 «Öffentliche Zone»
In der «Öffentlichen Zone» hat jedermann Zutritt.
In dieser Zone befinden sich der Empfang mit
Schalter für Kunden.
Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung
zwischen der «Öffentlichen Zone» und der
«Gesicherten Zone». Der Empfang mit Schalter
ist mit Sicherheitsglas zum Kunden ausgestaltet.
3.2.2 «Gesicherte Zone»
In die «Gesicherte Zone» hat nur ein begrenzter
Personenkreis Zutritt. Der Übergang von der
«Öffentlichen Zone» zur «Gesicherten Zone» ist
durch einen Einbruchschutz / Alarmanlage zu
sichern. In dieser Zone befinden sich die Einstellzellen, die Warteräume der Parteien und die
Gerichtssäle. Vorgeladene Personen bewegen sich
in dieser Zone nur in Begleitung eins Mitarbeiters
der Gerichte Kanton Aargau. Die «Gesicherte Zone»
ist von der «Öffentlichen Zone» her erschlossen.
3.2.3 «Sicherheitszone»
In die «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeiter
der Gerichte Kanton Aargau Zutritt. In dieser Zone
befinden sich die Büroräumlichkeiten der Gerichte
Kanton Aargau. Die «Sicherheitszone» ist von der
«Öffentlichen Zone» wie auch von der «Gesicherten
Zone» her erschlossen.
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS
FÜR GERICHTE KANTON AARGAU
Öffentliche Zone
Immobilien Aargau Mai 2014 10ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
3.3 RAUMTYPEN
Die Raum- und Flächenarten der Gerichte Kanton
Aargau können in neun Raumtypen zusammengefasst werden.
Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum
Warteraum für Kunden, Schalterraum
Raumtyp 2: Obergerichtsbibliothek
Schalter / Bibliothekarbüro, Bibliothek mit Lesesaal
inkl. Computerbereich, Freihandbibliothek oder
bedientes Büchermagazin, Besprechungsraum,
Kopierbereich, Garderobe
Raumtyp 3: Einstellzellen
Einstellzelle
Raumtyp 4: Einvernahmeräume
Raumtyp 5: Gerichtsspezifische Räume
Gerichtssaal gross, Gerichtssaal klein, Einzelrichterraum, Kinderbefragungszimmer,
Parteien- / Anwaltszimmer, Multimediaraum,
Akteneinsichtsraum Aussenstehende, Besprechungsraum, Raum für indirekte Befragung
Raumtyp 6: Büro- und Besprechungsräume
1er Büro, Mehrpersonenbüro, Besprechungsraum,
Bibliothek mit Lesesaal, Akteneinsichtnahme
Aussenstehende, Handarchivraum, Tresorraum,
Infrastrukturzone, Verteilbereich Post intern,
Pausenraum / Küche
Raumtyp 7: Lager- und Archivräume
Archivräume, Obergerichtsbibliotheksarchiv,
Lager, Einstellhalle Konkursaktiven, Entsorgung,
Postbereich Ein- /Ausgang
Raumtyp 8: Nebenräume
WC-Anlagen, Dusche / Umkleide, Reinigungsraum
Raumtyp 9: Fahrzeugabstell- und Aussenflächen
Fahrzeugabstellfläche, Vorfahrt und Parkplatz
Gefangenentransport, Anlieferung, Veloparkplätze
3.4 FLÄCHENSTANDARDS NACH NUTZUNGS-
ART UND BETRIEBSKATEGORIE
Die auf den nachfolgenden Seiten definierten
Flächenstandards gliedern sich nach fünf unterschiedlichen Betriebskategorien.
Da auch innerhalb der Kategorien die Anzahl
der beschäftigten Personen sehr differieren kann,
muss im Einzelfall die Verhältnismässigkeit der
notwendigen Räume überprüft werden.
Die folgenden m²-Angaben sind Richtgrössen.
Immobilien Aargau Mai 2014 11ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone»
Generalsekretariat
Obergericht Spezialverwaltungs-
Bezirks-
Empfang / Schalterraum HNF 2.5 1 10 m2 10 m2 10 m2 10 m2 10 m2
Warteraum HNF 1.4 1 10 m2 10 m2
2 Stk.
2 Stk.
a) 2 Stk.
b) 2 Stk.
c) 3 Stk.
Obergerichtsbibliothek HNF 5.4 2 200 m2
NNF 7.1 8 4 m2 4 m2 4 m2 4 m2 4 m2
Fahrzeugabstellplatz
Besucher
Anzahl 9 2 Stk. 8–10 Stk. 4 Stk. a) 4 Stk.
b) 5–8 Stk.
c) 8–10 Stk.
4 Stk.*
* sofern keine öffentliche Parkplätze vorhanden sind muss die Anzahl eventuell erhöht werden
Kategorien Bezirksgericht
a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten)
b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten)
c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten)
Immobilien Aargau Mai 2014 12ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone»
Generalsekretariat
Obergericht Spezialverwaltungs-
Bezirks-
Gerichtssaal gross HNF 2.3 5 120 m2 70 m2 90 m2
Gerichtssaal klein HNF 2.3 5 70 m2
2 Stk.
70 m2
Einzelrichterraum HNF 2.3 5 30 m2
7 Personen
30 m2
7 Personen
a) 1 Stk.
b) 1 Stk.
c) 2 Stk.
Kinderbefragungszimmer
HNF 2.3 5 10 m2
3–4 Personen
3–4 Personen
Parteien- und
Anwaltszimmer
HNF 2.3 5 10 m2
2 Stk.
3–4 Personen
2 Stk.
3–4 Personen
a) 2 Stk.
b) 4 Stk.
c) 6 Stk.
3–4 Personen
Multimediaraum für
separate Datenträger
HNF 2.3 5 15 m2
6 Personen
15 m2
6 Personen
Besprechungsraum HNF 2.3 5 50 m2
20 Personen
40 m2
15 Personen
35 m2 *
Schlichtungsstelle
Gleichstellung
HNF 2.3 5 15 m2
6 Personen
Präsident Mietschlichtungsstelle
HNF 2.3 5 25 m2
10 Personen
Akteneinsichtnahme für
Aussenstehende
HNF 2.3 5 10 m2 10 m2
Indirekte Befragung HNF 2.1 5 10 m2 10 m2
Einvernahmeraum gross HNF 2.1 4 20 m2
10 Personen
Einstellzelle HNF 1.1 3 7 m2 7 m2
* wenn zu klein, evtl. Gerichtssaal oder externer Raum anmieten
Kategorien Bezirksgericht
a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten)
b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten)
c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten)
Immobilien Aargau Mai 2014 13ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
3.4.3 Räume in «Sicherheitszone»
Generalsekretariat
Obergericht Spezialverwaltungs-
Bezirks-
1er Büros
Oberrichter HNF 2.1 6 24 m2 / AP
Generalsekretär HNF 2.1 6 24 m2 / AP
Gerichtspräsident /
Fachrichter KESR
HNF 2.1 6 18 m2 / AP
Abteilungspräsident HNF 2.1 6 24 m2 / AP
Konkursbeamter mit
Publikumsverkehr /
Einvernahme (6 Pers.)
HNF 2.1 6 18 m2 / AP
Sachbearbeiter mit
Publikumsverkehr /
Einvernahme (6 Pers.)
HNF 2.1 6 18 m2 / AP
Leiter Konkursamt HNF 2.1 6 15 m2 / AP
Sektionsleiter
HNF 2.1 6 15 m2 / AP
Sektionsleiter
Informatik
HNF 2.1 6 15 m2 / AP
Betreibungsinspektorat HNF 2.1 6 15 m2 / AP
Präsident Mietschlichtungsstelle
HNF 2.1 6 15 m2 / AP
Präsident Schlichtungsstelle Gleichstellung
HNF 2.1 6 15 m2 / AP
Fachrichter /
Ersatzrichter
HNF 2.1 6 12 m2 / AP
Wissenschaftlicher
HNF 2.1 6 12 m2 / AP
Gerichtsschreiber HNF 2.1 6 12 m2 / AP 12 m2 / AP 12 m2 / AP
Liquidator HNF 2.1 6 12 m2 / AP
Bibliothekar in
HNF 2.1 6 12 m2 / AP
Sozialarbeiter HNF 2.1 6 12 m2 / AP
Revisor HNF 2.1 6 12 m2 / AP
Immobilien Aargau Mai 2014 14ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» (Fortsetzung)
Generalsekretariat
Obergericht Spezialverwaltungs-
Bezirks-
Mehrpersonenbüros
Kanzleichef HNF 2.2 6 9 m2 / AP
Schalter mit Empfang /
Anmeldung / Kasse /
Kassierer
HNF 2.2 6 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP
Kanzlei / Sekretariat HNF 2.2 6 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP
Aktenablage Kanzlei HNF 2.2 6 5 m2 5 m2 5 m2 5 m2 5 m2
Rechtspraktikant HNF 2.2 6 9 m2 / AP 9 m2 / AP 9 m2 / AP
Rechnungswesen /
Controlling
HNF 2.2 6 9 m2 / AP
Konkursamt Mitarbeiter HNF 2.2 6 9 m2 / AP
Personaladministration HNF 2.2 6 9 m2 / AP
Informatik HNF 2.2 6 9 m2 / AP
Auszubildende HNF 2.2 6 9 m2 / AP
Mietschlichtungsmitarbeitende
HNF 2.2 6 9 m2 / AP
(Richter)
HNF 2.3 5 30 m2
8–10 Personen
30 m2
8–10 Personen
30 m2
8–10 Personen
(Gerichtsschreiber /
Richter)
HNF 2.3 6 15 m2
6 Personen
15 m2
6 Personen
15 m2 (3)
6 Personen
Besprechungsraum HNF 2.3 6 20 m2
10 Personen
Freihandbibliothek
mit Lesebereich und
Computer
HNF 5.4 6 25 m2 50 m2 25 m2 30–50 m2
a) 25 m2
b) 35 m2
c) 45 m2
20 m2
Pausenraum / Küche HNF 1.3 6 30–50 m2 40–50 m2 15–20 m2 30–50m2
a) 30 m2
b) 40 m2
c) 50 m2
15 m2
Kategorien Bezirksgericht
a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten)
b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten)
c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten)
Immobilien Aargau Mai 2014 15ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
Generalsekretariat
Obergericht Spezialverwaltungs-
Bezirks-
Infrastrukturräume
Handarchivraum* HNF 4.1 6 10 m2 10 m2 10 m2 10–20 m2
a) 10 m2
b) 15 m2
c) 20 m2
20 m2
Tresorraum HNF 4.1 6 10 m2 10 m2 10 m2 10–20 m2
a) 10 m2
b) 15 m2
c) 20 m2
20 m2
Kopierer, Material,
Server*
HNF 2.8 6 20 m2 30 m2 20 m2 20–40 m2
a) 20 m2
b) 30 m2
c) 40 m2
15 m2
Lager- und Archivräume
Archiv (UG möglich)
Annahme: m2 / flm 0.12
HNF 4.2 7 50 m2
ca. 400 flm
360 m2
ca. 3000 flm
60 m2
ca. 500 flm
120–240 m2
ca.1000–2000 flm
a) 120 m2
b) 180 m2
c) 240 m2
60–170 m2
ca. 500 –1400 flm
Einstellhalle
(Konkursaktiven, insbesondere Fahrzeuge)
UG
HNF 4.2 7 40 m2
Obergerichtsbibliotheksarchiv mit Alt- und
Dublettenbestand
UG
HNF 4.2 7 50 m2
(Möbel, EDV-Geräte, etc.)
UG
HNF 4.2 7 20 m2 20 m2 10 m2 10–20 m2
a) 10 m2
b) 15 m2
c) 20 m2
* pro 30 Arbeitsplätze
Kategorien Bezirksgericht
a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten)
b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten)
c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten)
Immobilien Aargau Mai 2014 16ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» (Fortsetzung)
Generalsekretariat
Obergericht Spezialverwaltungs-
Bezirks-
Verteilbereich Post
intern
NNF 7.3 6 5 m2 10 m2 5 m2 5–15 m2
a) 5 m2
b) 10 m2
c) 15 m2
Akten / Papier
UG
NNF 7.3 7 10 m2 10 m2 10 m2 10 m2 10 m2
Postbereich
Eingang / Ausgang
UG
NNF 7.3 6 5 m2 5 m2 5 m2 5 m2
WC-Anlagen Damen,
siehe Anhang V
NNF 7.1 8 20 m2 40 m2 10 m2 20–40 m2
a) 20 m2
b) 30 m2
c) 40 m2
WC-Anlagen Herren,
siehe Anhang V
NNF 7.1 8 20 m2 40 m2 10 m2 20–40 m2
a) 20 m2
b) 30 m2
c) 40 m2
Umkleide / Duschraum
Damen / Herren,
siehe Anhang V
UG
NNF 7.2 8 10 m2 10 m2 6 m2 6–10 m2
a) 6 m2
b) 10 m2
c) 10 m2
mit abgetrenntem Lager
Reinigungsmittel
UG
NNF 7.3 8 6 m2 6 m2 6 m2 6 m2 6 m2
Fahrzeugabstellflächen
Vorfahrt Gefangenentransport / Parkplatz
NNF 7.4 9 18 m2 18 m2 18 m2
Anlieferung NNF 7.4 9 15 m2 15 m2 15 m2 15 m2
pro Parkplatz PP,
Anzahl PP für Mitarbeiter nicht definiert
NNF 7.4 9 18 m2 /
Parkplatz
18 m2 /
Parkplatz
18 m2 /
Parkplatz
18 m2 /
Parkplatz
18 m2 /
Parkplatz
Veloparkierung AGF 9 Siehe Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb»
Velokonferenz Schweiz
Kategorien Bezirksgericht
a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze (2 bis 3 Gerichtspräsidenten)
b) umfasst 30 bis 50 Arbeitsplätze (4 bis 7 Gerichtspräsidenten)
c) umfasst über 50 Arbeitsplätze (8 und mehr Gerichtspräsidenten)
Immobilien Aargau Mai 2014 17ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
3.5 RAUM- UND AUSSTATTUNGS-
STANDARDS JE RAUMTYP
In Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich
Ausbau, elektrische Installationen und Haustechnik je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die
Regelungen der Kommunikationsinfrastruktur
des Kantons Aargau (KIKA). Ferner ist die Grundausstattung je Raum festgelegt.
In Bezug auf die Raumstandards sind weiter
insbesondere folgende Merkblätter und Richtlinien
zu berücksichtigen:
· eco – bau, Merkblätter ökologisches Bauen nach
Baukostenplan BKP
· Richtlinien Gebäudetechnik der Immobilien Aargau
In Anhang V sind die Bedarfszahlen für Sanitärräume definiert.
In Anhang VI sind die Schallschutzanforderungen
zwischen den Räumen definiert.
In Anhang VII sind die Widerstandsklassen für
Türen und Fenster definiert.
In Anhang VIII ist der Flächenbaum nach SIA 416 /
DIN 277 abgebildet.
3.6 ARBEITSPLATZLAYOUT
In Anhang IX sind mögliche Arbeitsplatzlayouts für
1er und Teambüros abgebildet.
Immobilien Aargau Mai 2014 19ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 20
II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen 21
III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 22
IV Raumstandards und Ausstattungsstandard je Raumtyp 27
V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 39
VI Schallschutzanforderungen 40
VII Widerstandsklassen 44
VIII Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 46
IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 48
ANHANG
Immobilien Aargau Mai 2014 20ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND BEGRIFFSDEFINITIONEN
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
HNF Hauptnutzfläche
KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (WLAN Anschluss, UMT / LTS-Anschluss)
MFP Multifunktionsprinter
NNF Nebennutzfläche
RC Resistance Class
SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik – Ingenieuren
UKV-Anschlüsse universelle Kommunikationsverkabelung
BEGRIFFSDEFINITIONEN
Einstellzelle für Personen in polizeilicher Obhut, die für wenige Stunden untergebracht werden
Einvernahmeraum mit einem oder mehreren Arbeitsplätzen für die Einvernahme von Personen, namentlich für
das Zwangsmassnahmengericht
Immobilien Aargau Mai 2014 21ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN
1 Lage- /
Betriebsqualität
11 Abdeckung des Flächenbedarfs maximale Note: ausreichend verfügbare Fläche und Parkplätze
12 optimale Betriebsorganisation maximale Note: freie Gestaltung insbesondere die Möglichkeit
einer getrennten Erschliessung Opfer und Täter
13 Standortqualität,
logistische Anbindung ÖV
maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu
anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf
2 Realisierbarkeit 21 spezifische Hemmnisse maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse
seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine
offensichtliche Einsprachegefahr
22 rechtliche Voraussetzung maximale Note: keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem
baureifem Land
23 zeitliche Verfügbarkeit maximale Note: sofort (innert Jahresfrist) verfügbar
3 Potential 31 Nutzungsangebot,
Ausbaupotential
maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von mehr als
10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage
32 Nutzungsflexibilität für interne
Betriebsabläufe
maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung,
gesamte Raumnachfrage auf einem Geschoss realisierbar
33 Sicherheit, Technik maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten / Gebäuden
(die im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehen),
Objektsicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen in Folge
Lage, Architektur und Umgebung
4 Kostentreiber 42 Betriebs- und Gebäudebetriebskosten
maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie /
-struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften
43 Etappierbarkeit maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund Grundstückseigenschaften und städtebaulicher Lage beliebig wählbar
II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN
(BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
Immobilien Aargau Mai 2014 22ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
III 3-ZONENSTRUKTUR (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG)
GENERALSEKRETARIAT
im Teambüro
Auszubildender
Teambüro Rechnungswesen /
Controlling
Informatik
Personaladministration
Kanzlei /
Sekretariat
Kasse inkl.
Schalter
Tresorraum
Postbereich
Ein- / Ausgang
Infrastrukturzone
WC-Anlagen,
Umkleide,
Duschen (D / H)
wissenschaftl.
Betreibungsinspektorat
Sektionsleiter
Informatik
Generalsekretär
Pausenraum /
Kunden WCWarteraum
Verteilraum
Post intern
und Veloparkplätze für
Besucher /
BüroräumeLager- und
Archivräume
Empfang /
ZoneSicherheitszone
Sektionsleiter
Immobilien Aargau Mai 2014 23ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
OBERGERICHT
Obergerichtsbibliotheksarchiv
Tresorraum
Postbereich
Ein- / Ausgang
Infrastrukturraum, Server
WC-Anlagen,
Umkleide,
Duschen(D / H)
Bibliothekar
Rechtspraktikant
Gerichtsschreiber
Oberrichter
Einstellzelle
raum (Richter)
raum Richter /
Gerichtsschreiber
Pausenraum /
Akteneinsicht
Aussenstehende
Parteienzimmer, Anwaltszimmer
Mutimedia-
Kunden WCWarteraum
Indirekte
Befragung
Kinderbefragungszimmer
Gerichtssaal
klein
Gerichtssaal
gross
Reinigungs-
Verteilraum
Post intern
und Veloparkplätze für
Besucher /
Vorfahrt /
Parkplatz für
Gefangenentransport
separater
Zugang
Gefang.-
zuführung
ohne Publikumskontakt
BüroräumeLager- und
Archivräume
Obergerichtsbibliothek
Empfang /
Kasse inkl.
Schalter
ZoneSicherheitszone
Kanzleichef /
Kanzlei /
Sekretariat
Immobilien Aargau Mai 2014 24ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
SPEZIALVERWALTUNGSGERICHT
Rechtspraktikant
Kanzlei /
Sekretariat
Kasse inkl.
Schalter
Tresorraum
Postbereich
Ein- / Ausgang
Infrastrukturzone
WC-Anlagen,
Umkleide,
Duschen (D / H)
Gerichtsschreiber
Präsident
Schlichtungsstelle
Abteilungspräsident
raum (Richter)
Pausenraum /
raum Richter /
Gerichtsschreiber
Parteienzimmer,
Anwaltszimmer
Einzelrichterraum
raum, Schlichtungsstelle
Gerichtsaal
gross
Kunden WCWarteraum
Verteilraum
Post intern
und Veloparkplätze für
Besucher /
BüroräumeLager- und
Archivräume
Empfang /
Zone
ohne Publikumskontakt
Immobilien Aargau Mai 2014 25ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
BEZIRKSGERICHT
Tresorraum
Postbereich
Ein- / Ausgang
Infrastrukturzone
WC-Anlagen,
Umkleide,
Duschen (D / H)
Rechtspraktikant
Sozialarbeiter
Revisor
Büro Präsident
Mietschlichtungsstelle
Fachrichter /
Ersatzrichter
Büro Gerichtspräsident / Fachrichter KESR
Einstellzelle
raum (Richter)
Pausenraum /
raum Richter /
Gerichtsschreiber
Akteneinsicht
Aussenstehende
Parteienzimmer,
Anwaltszimmer
Multimediaraum
raum Präsident
Mietschlichtungsstelle
Einvernahmeraum gross
Kunden WCWarteraum
Indirekte
Befragung
Kinderbefragungszimmer
Einzelrichter-
Gerichtssaal
klein
Gerichtssaal
gross
Verteilraum
Post intern
und Veloparkplätze für
Besucher /
Vorfahrt /
Parkplatz für
Gefangenentransport
BüroräumeLager- und
Archivräume
Empfang /
Kasse inkl.
Schalter
Kanzlei /
Sekretariat
Zone
Teambüro Mietschlichtungsmitarbeitende
Gerichtsschreiber
ohne Publikumskontakt
separater
Zugang
Gefang.-
zuführung
Immobilien Aargau Mai 2014 26ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
KONKURSAMT
Teambüro Kanzlei / Sekretariat
Büro Sachbearbeiter mit
Publikumsverkehr
Büro Konkursbeamter mit
Publikumsverkehr
Konkursaktive
Kasse inkl.
Schalter
Tresorraum
Infrastrukturzone
WC-Anlagen,
Umkleide,
Duschen (D / H)
Liquidator
Bibliothek Pausenraum /
Kunden WCWarteraum
und Veloparkplätze für
Besucher /
BüroräumeLager- und
Archivräume
Empfang /
ZoneSicherheitszone
Leiter
und
Einvernahme
und
Einvernahme
Fahrzeuge
raum, Versteigerungsraum
Immobilien Aargau Mai 2014 27ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM
Beschreibung Warteraum für Kunden, Schalterraum
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht
Bodenbeläge Kunststein oder Linoleum
Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181 zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz
Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 4; Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI
Abschluss gegenüber «gesicherte Zone»: Widerstandsklasse, RC 4
Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslicht abhängig
Schwachstrom (ICT) Klingel beim Schalter, Gegensprechanlage, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1 Einzelbüro
Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume
Warteraum Kunden Schalterraum
Möbel / Ausstattung Sitzbank oder Stühle Schaltertheke abgegrenzt mit schusssicherem
Glas und schusssicherem Unterbau
(z.B. keine Leichtbau-Gipselemente)
Informationstafel
Ablage für Infomaterial
Garderobe
Abfalleimer
Telekommunikation 1 Telefonapparat 1 Telefonapparat
Informatikgeräte keine Videoüberwachung
(muss angeschrieben und fest eingebaut sein)
IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP
Immobilien Aargau Mai 2014 28ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
RAUMTYP 2: OBERGERICHTSBIBLIOTHEK
Beschreibung Schalter / Bibliothekarbüro, Bibliothek mit Lesesaal inkl. Computerbereich, Freihandbibliothek
oder bedientes Büchermagazin, Besprechungsraum, Kopierbereich, Garderobe
Grundsatz des Standards Übliches Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht
Bodenbeläge Kunststein, Linoleum oder Teppich
Raumakustik Nachschallzeit T° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz
Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 2
Beleuchtung 500 lx mit Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig
Mehrfachsteckdose bei Lesearbeitsplätzen
Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*,
Gegensprechanlage
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 4.3 Bibliothek
Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume, Lüftungsanlage
Immobilien Aargau Mai 2014 29ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
Schalter /
Bibliothekarbüro
Lesesaal,
Computerbereich
Freihandbibliothek /
Bücher magazin
Kopierbereich
Garderobe
Möbel / Ausstattung
Arbeitstisch / Stuhl • 8 •
Pultkorpus •
Besprechungstisch / Stühle 6er
Stauraum offen / geschlossen
(120 cm / 3 Ordner hoch)
•
Aktenschrank • •
Magnetwand •
Regale / Compactusanlage x-lfm
Flip-Chart •
Garderobe •
Telekommunikation • •
Informatikgeräte
PC-Workstation • •
Drucker •
Drucker / Kopierer •
Beamer •
Immobilien Aargau Mai 2014 30ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
RAUMTYP 3: EINSTELLZELLEN
Beschreibung Einstellzelle
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum
in der Regel innenliegend, keine Fenstern, wenn Fenster Sichtschutz
resistente Oberflächen
minimale technische Anschlüsse
feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt
Bodenbeläge Zement oder Linoleum
Wandbeläge Hartbeton beschichtet
Decken roh gestrichen
Raumakustik schallsicher: Schallschutz nach SIA 181
Türen Widerstandsklasse: RC 4, mit Sichtkontrolle (Spion)
Schallschutzanfoderungen siehe Anhang VI
Sonnenschutz keine Anforderungen
Trennwände keine
Beleuchtung Grundbeleuchtung: 300 lx, Schalter ausserhalb der Zelle
Starkstrom keine
Schwachstrom (ICT) Alarmtaster
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1 Einzel- / Gruppenbüro
Lüftung / Klima Zu- und Abluft
Sanitärinstallationen WC und Lavabo vandalensicher, Bodenablauf verschlossen
Einstellzelle
Möbel / Ausstattung gemäss Sicherheitsstandards
Telekommunikation keine
Informatikgeräte keine
weitere Alarmtaste
Immobilien Aargau Mai 2014 31ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
RAUMTYP 4: EINVERNAHMERÄUME
Beschreibung Einvernahmeraum
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht / Sichtschutz
feuerpolizeiliche Vorschriften
Bodenbeläge Linoleum
Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz
Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 3 wenn im Erdgeschoss, RC 2 wenn im Obergeschoss bei Aussentüren
und -fenster
Fenster verschlossen / verschraubt
Trennungsmöglichkeit zwischen Opfer / Täter
Beleuchtung 500 lx regulierbar
Starkstrom keine Wandsteckdose bei Eingang
Mehrfachsteckdose bei Besprechungstisch
Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung mit Taster
UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
mindestens ein Raum mit ID-Scan Installation
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1 Einzel- / Gruppenbüro
Lüftung / Klima Zu- und Abluft
Möbel / Ausstattung 4er Besprechungstisch mit Stühle
Telekommunikation 1 Telefonapparat
Informatikgeräte 1 PC-Workstation
weitere Videoüberwachung (festeingebaut)
soll angeschrieben sein und den Betroffenen eröffnet werden
Immobilien Aargau Mai 2014 32ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
RAUMTYP 5: GERICHTSSPEZIFISCHE RÄUME
Beschreibung Gerichtssaal gross, Gerichtssaal klein, Einzelrichterraum, Kinderbefragungszimmer,
Parteien- / Anwaltszimmer, Multimediaraum, Akteneinsichtsraum Aussenstehende,
Besprechungsraum, Raum für indirekte Befragung
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Gerichtssäle inkl. Lüftungsanlage,
Tageslicht
Bodenbeläge Gerichtssaal gross und klein: Parkett, (Kunst-) Stein, Linoleum oder Teppich
übrige gerichtsspezifische Räume: Kunststein, Linoleum oder Teppich
Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz
Türen / Fenster Widerstandsklasse, RC 3 wenn im Erdgeschoss, RC 2 wenn im Obergeschoss bei Aussentüren
und -fenster
Beleuchtung 500 lx, Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig
Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen
Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung mit Taster
UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Gegensprechanlage
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024:
3.1 Einzel- / Gruppenbüro = Akteneinsicht, Kinderbefragung, Raum für indirekte Befragung,
Multimediaraum
3.3 Sitzungszimmer = Einzelrichterraum, Besprechung, Parteien- / Anwaltszimmer
4.4 Hörsaal = Gerichtssaal gross und klein
Lüftung / Klima Gerichtssaal gross und klein: natürlich belüftete Räume, Zu- und Abluft, Auslegung nach
max. Personenbelegung, Benutzungsabhängige Steuerung
übrige gerichtsspezifische Räume: natürlich belüftete Räume
Multimediaraum: interne Abwärme der Gerätschaften
Immobilien Aargau Mai 2014 33ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
Grosser Saal
Kleiner Saal
Einzelrichterraum
Kinderbefragungszimmer
Parteienzimmer
Multimediaraum,
für separate
Datenträger
Akteneinsichtraum
Raum für indirekte
Befragung
Möbel / Ausstattung
Richterpult / Stuhl 11 / 11 7 / 7
Parteientisch / Stühle 2 / 4 2 / 4
Zeugentisch / Stühle 1 / 2 1 / 2
Bestuhlung 30 10
Besprechungstisch / Stühle 7er 4er 6er 4er 2er 4er–20er 4er
Aktenschrank • •
Aktenschrank veschlossen •
Garderobe • • • • • • •
Telekommunikation • • • • • • • • •
Informatikgeräte
PC-Workstation • • • • • •
Drucker • • • •
Beamer • • • •
Livebildübertragung in Gerichtssäle und Einzelrichterraum
•
Immobilien Aargau Mai 2014 34ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
RAUMTYP 6: BÜRO- UND BESPRECHUNGSRÄUME
Beschreibung 1er Büro, Mehrpersonenbüro, Besprechungsraum, Bibliothek mit Lesesaal,
Akteneinsichtnahme Aussenstehende, Handarchivraum, Tresorraum, Infrastrukturzone,
Verteilbereich Post intern, Pausenraum / Küche
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht (nicht im Handarchivraum)
Bodenbeläge Linoleum oder Teppich
Raumakustik Nachschallzeit T° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz
Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 3 wenn im Erdgeschoss, RC 2 wenn im Obergeschoss bei Aussentüren
und -fenster
Beleuchtung 500 lx, Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig
Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen
Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Gegensprechanlage
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024:
1.2 Küche = Pausenraum / Küche
3.1 Einzel- / Gruppenbüro = 1er Büro u. Mehrpersonenbüro
3.2 Grossraumbüro = Verteilbereich Post intern
3.3 Sitzungszimmer = Besprechungsraum und Akteneinsichtnahme
4.3 Bibliothek = Bibliothek
12.2 Nebenräume = Handarchivraum, Tresorraum
12.9 Serverraum = Infrastrukturzone
Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume
Immobilien Aargau Mai 2014 35ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
1er Büro, 25 –30 m2
1er Büro, 12–18 m2
Mehrpersonenbüro /
Bedarf pro AP
Sitzungszimmer
Handarchivraum
Tresorraum
Akteneinsicht
Aussenstehende
Kopierer, Material
Verteilbereich Post
intern
Pausenbereich /
Möbel / Ausstattung
Arbeitstisch / Stuhl • • • • •
EDV-Tisch • • •
Druckermöbel •
Pultkorpus • • •
Besprechungstisch / Stühle 4 –6er 2er • • • •
Stauraum offen,
(120 cm / 3 Ordner hoch)
• • • • •
Stauraum abschliessbar,
geschlossen
(120 cm / 3 Ordner hoch)
• • •
Regal / Zeitschriftenauslage •
Aktenschrank • • • • •
Regalsystem,
z.B. Compactusanlage mit
Sicherheitsanforderungen
• •
Magnetwand • • • •
Flip-Chart • • •
Garderobe • • • • • • • •
Telekommunikation • • • • • • •
Informatikgeräte
PC-Workstation • • • •
Drucker / MPF • •* •*
Beamer •
Visualizer •
Weitere
Kalt- / Warmwasseranschluss •
Mikrowelle •
* Gemäss Zonenkonzept; Einsatzrichtlinien Team Drucker und MPF-Geräte (Staatskanzlei, 14.01.2010)
Immobilien Aargau Mai 2014 36ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
RAUMTYP 7: LAGER- UND ARCHIVRÄUME
Beschreibung Archivräume, Obergerichtsbibliotheksarchiv, Lager, Einstellhalle Konkursaktiven, Entsorgung,
Postbereich Ein- / Ausgang
Grundsatz des Standards trockenes Raumklima, Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich
technische Grundversorgung
Bodenbeläge Hartbetonbelag, Zementüberzug gestrichen
Wandbeläge roh gestrichen
Decken roh gestrichen
Raumakustik keine Anforderungen
Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC 3
keine Fenster erforderlich (falls vorhanden RC 2)
Sonnenschutz keine Anforderungen
wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell
Trennwände Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI
Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder
Schwachstrom (ICT) keine
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 12.2 Nebenräume
Lüftung / Klima Zu- und Abluft
Sanitärinstallationen i.d.R keine
Lagerraum Administration Archivräume
Möbel / Ausstattung Schrank / Regal / Tisch Schrank / Regal / Tisch
Immobilien Aargau Mai 2014 37ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
RAUMTYP 8: NEBENRÄUME
Beschreibung WC-Anlagen, Dusche / Umkleide, Reinigungsraum
Grundsatz des Standards technische Grundversorgung, Tageslicht nicht zwingend erforderlich
bei Reinigungsräumen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen:
· EKAS Richtlinie, «Brennbare Flüssigkeiten, Lagerung und Umgang»
· SUVA pro Checkliste, «Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten»
Bodenbeläge keine spezifischen Anforderungen
Wandbeläge WC-Anlage, Dusche / Umkleide: keramische Platten / Putz gestrichen
Reinigungsraum: roh gestrichen
Reinigungsraum: roh gestrichen
Raumakustik keine Anforderungen
Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifische Anforderungen
Türe in Reinigungsraum min. 90 cm und nach aussen öffnend
Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII
Sonnenschutz keine Anforderungen
Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII
Beleuchtung 200 lx, Präsenzmelder
Mehrfachsteckdose für Trocknungsgerät, 230 V (oder 400V)
Schwachstrom (ICT) keine Anforderungen / wenn Telefon Anschluss, dann UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024:
12.2 Nebenräume = Reinigungsraum
12.4 WC = WC-Anlage
12.5 Garderoben / Duschen = Dusche / Umkleide
Lüftung / Klima Zu- und Abluft
Sanitärinstallationen Garderoben / Duschen siehe Anhang IV
Reinigungsraum: Bodenablauf
WC-Anlage Duschen / Umkleide Reinigungsraum
Möbel / Ausstattung Urinoir, Klosett, Lavabo Dusche, Lavabo
Kleiderschränke, Garderobe
Schrank, Regal, Wäscheleine
Immobilien Aargau Mai 2014 38ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
RAUMTYP 9: FAHRZEUGABSTELL- UND AUSSENFLÄCHEN
Beschreibung Fahrzeugabstellfläche, Vorfahrt und Parkplatz Gefangenentransport, Anlieferung,
Veloparkplätze
bei Veloparkplätzen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen:
Velokonferenz Schweiz, Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb»
Grundsatz des Standards im Freien, Einstellhalle
Bodenbeläge Hartzement: zweckmässige Ausführung
Wandbeläge Hartzement: zweckmässige Ausführung
Decken roh: zweckmässige Ausführung
Raumakustik keine Anforderungen
Türen / Fenster keine Anforderungen
Sonnenschutz keine Anforderungen
Trennwände keine Anforderungen
Beleuchtung Zweckmässige Grundbeleuchtung
Starkstrom keine Anforderungen
Schwachstrom (ICT) keine Anforderungen
Heizung nicht vorhanden
Lüftung / Klima nicht vorhanden
Sanitärinstallationen nicht vorhanden
fläche Mitarbeiter /
Besucher
Vorfahrt
Gefangenentransport
Anlieferung Veloparkplätze
Ausstattung Bodenmarkierung Bodenmarkierung,
mit entsprechenden
Sicherheitsanforderungen
Bodenmarkierung siehe Handbuch
Immobilien Aargau Mai 2014 39ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
Quelle: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (seco 2006)
Anzahl
Personen
Klosett Urinor Waschtisch Dusche
Herren Damen Herren Herren Damen Damen / Herren
10 1–2 1–2 1–2 1–2 1–2 –
20 2 2–3 2–3 2 2 1
25 2–3 3 – 4 3 2–3 3 – 4 1
35 3 4 3 3 4 2
50 4 5 4 3 – 4 4–5 2
V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME
Immobilien Aargau Mai 2014 40ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN
1. GRUNDSÄTZE DER SIA 181 (2006)
«SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU»
(Auszug aus der Norm)
Allgemeines
In der SIA Norm 181 (2006) werden Anforderungen
für den Schallschutz gegen lnnenlärm zwischen
Nutzungseinheiten (Luftschall, Trittschall, Körperschall, Geräusche haustechnischer Anlagen und
fester Einrichtungen im Gebäude) festgelegt. Die
folgenden Ausführungen beziehen sich insbesondere auf den Luftschall und den Trittschall.
Für die Handhabung von Innenlärm innerhalb der
gleichen Nutzungseinheit sind Empfehlungen in
Anhang G mit niedrigeren (Stufe 1) und höheren Anforderungen (Stufe 2) angegeben. Es ist jeweils projektspezifisch zu entscheiden, welche Stufe umgesetzt werden soll. Die definierten Werte sind als
Planungsgrundlage und Empfehlungen zu verstehen.
Grundsätzlich sind die Empfehlungen gemäss SIA
Norm 181 Tabelle 15 als Planungsgrundlage zu
verwenden. Für Räume mit erhöhten Anforderungen an Vertraulichkeit, werden die entsprechenden
Empfehlungen separat ausgewiesen.
Keine Anforderungen gelten für den Schallschutz
von Räumen, die planmässig nur kurzfristig durch
Personen genutzt werden, wie Abstellräume,
Treppenhäuser, Laubengänge, Einstellgaragen,
Heizungs-, Haustechnik usw.
Legende
LS Luftschall
TS Trittschall
Di Anforderungswert für Luftschall interner
Quellen in dB
L’ Anforderungswert für Trittschall in dB
Immobilien Aargau Mai 2014 41ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
2. SUBJEKTIVE EMPFINDUNG DES SCHALLSCHUTZES IN ABHÄNGIGKEIT
VOM GRUNDGERÄUSCH
Luftschallschutz (SIA Norm 181, Tab. 17)
Spektral- und volumenkorrigierte bewertete Standard-Schallpegeldifferenz Di'tot in [dB]
Grundgeräusch liegt bei 30dB(A)
30 gut zu verstehen
40 teilweise zu verstehen
45 hörbar, jedoch nicht zu verstehen
55 kaum hörbar
Grundgeräusch:
20 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel in Wohnungen zur Abendzeit
30 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel bei Einzelbüronutzung
Aufgrund der vorliegenden Nutzung wird von einem Grundgeräuschpegel von ca. 30 dB(A) ausgegangen.
Dies entspricht den Angaben der VDI Richtlinie Nr. 2569 «Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro».
3. VERGLEICH DER ANFORDERUNGSSTUFEN
Die Norm SIA 181 regelt den Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten. Als Hilfe für
die Planer und als Grundlage für entsprechende vertragliche Vereinbarungen enthält die nachfolgende
Tabelle, der SIA 181 Anhang G, Empfehlungen für den Schallschutz zwischen Räumen innerhalb einer
Nutzungseinheit. In der Tabelle 15 erfolgt die Zuordnung der Anforderungen zur Raumnutzung zu den
Schallarten und den Komfortstufen (Stufe 1 mit niedrigeren und Stufe 2 mit höheren Anforderungen).
Empfehlungen für Trennbauteile innerhalb einer Nutzungseinheit Di bzw. L’ in dB
(SIA Norm 181, Tab. 15, Auszug Nutzung Büro)
Nutzung Raum 11 Raum 21 Empfehlung Luftschall Empfehlung Trittschall
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 Stufe 2
Büro Büro Büro 35 40 60 55
Büro Sitzung 40 45 60 55
Büro Direktion 45 50 60 55
Korridor Büro 30 35 60 55
Sitzung Direktion 45 50 60 55
Korridor Direktion 35 40 60 55
Sitzung Sitzung 40 45 60 55
Korridor Sitzung 30 35 60 55
1 Empfehlungen für Räume ohne Einfluss der Türen und offener Treppen (Messung mit Vorsatzschalen)
Immobilien Aargau Mai 2014 42ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
4. ANGABEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER GERICHTE AARGAU
Anforderungen Luftschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz
Angaben gemäss Tabelle 15 der SIA 181, Stufe 1, mit Ergänzungen der Schalldämmanforderungen
der einzelnen Bauteile.
Raum 1 Raum 2 Anforderung
gesamt Di [dB]
Anforderung
Wand R’W [dB]
Anforderung
Türen R’W [dB]
Schall-Längsleitung Fassade
Büro Büro 35 37 32 42
Büro Sitzung 40 42 37 47
Büro Direktion 45 47 37 47
Korridor Büro 30 32 27 37
Sitzung Direktion 45 47 37 52
Korridor Direktion 35 37 32 42
Sitzung Sitzung 40 42 37 47
Korridor Sitzung 35* 37 32 42
* Von der Norm abweichender Empfehlungswert
Anforderungen Trittschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz
Für Räumlichkeiten mit normalen Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe
1 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 60 dB empfohlen.
Immobilien Aargau Mai 2014 43ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
Anforderungen Luftschall Räume mit erhöhten Anforderungen an die Vertraulichkeit
Räume mit Anspruch an Vertraulichkeit müssen immer gesamtheitlich betrachtet werden.
In der nachfolgenden Tabelle wurden Anforderungen an Räume mit Vertraulichkeit in Anlehnung an
die VDI 2569 zusammengestellt.
Raum 1 Raum 2 Anforderung
gesamt Di [dB]
Anforderung Wand
R’W [dB]
Anforderung Türen
R’W [dB]
Schall-Längsleitung
Fassade
Büro- und
52 54 Doppeltüre 59
Nebenräume2
allgemein zugänglich
52 54 Doppeltüre 59
Korridore 45 47 37 52
Nebenräume 3
nicht allgemein
zugänglich
35 37 32 42
Gericht spez.
Räume1
Gericht spez.
Räume1
52 54 Doppeltüre 59
Gericht spez.
Räume1
Büro- und
50 52 Doppeltüre 57
Gericht spez.
Räume1
Nebenräume2
allgemein zugänglich
50 52 Doppeltüre 57
Gericht spez.
Räume1
Korridore 45 47 37 52
Gericht spez.
Räume1
Nebenräume 3
nicht allgemein
zugänglich
35 37 32 42
1 Gericht spezifische Räume: Dabei handelt es sich um alle Räume in der «Gesicherten Zone»
2 Allgemein zugängliche Räume wie z.B. Kaffeeräume, Kopier- und Vorräume
3 Nicht allgemein zugängliche Räume wie z.B. Lager- und Archivräume
Anforderungen Trittschall für Räume mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz
Für Räumlichkeiten mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe
2 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 55 dB empfohlen.
Zum Vergleich die Anforderungen bei zwei Nutzungseinheiten, z.B. bei EFH oder MFH:
MINDESTANFORDERUNGEN
Vergleich Mietwohnungsbau
Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB]
mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 52 53
ERHÖHTE ANFORDERUNGEN
Vergleich Eigentumswohnungsbau
Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB]
mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 55 50
Immobilien Aargau Mai 2014 44ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
VII WIDERSTANDSKLASSEN
1. DEFINITION
Quelle: DIN EN 1627
Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp / Vorgehensweise (Modus operandi)
RC 1 N (neu) 3 Minuten Es wird ein zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen durchgeführt.
Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit
körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und
Herausreissen (vorwiegend Vandalismus) auf. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas ausgeführt.
RC 2 N (neu) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird
lediglich mit Standardfensterglas (d.h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt.
RC 2 (alt WK 2) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
Eine Verglasung gemäss EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben.
RC 3 (alt WK 3) 5 Minuten Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher
und einem Kuhfuss, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
RC 4 (alt WK 4) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt,
Stemmeisen, Hammer und Meissel, sowie eine Akku-Bohrmaschine ein.
RC 5 (alt WK 5) 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder
Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein.
RC 6 (alt WK 6) 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 250 mm ein.
2. EMPFEHLUNG DER POLIZEILICHEN
BERATUNGSSTELLE
Die polizeiliche Beratungsstelle hat in einer Empfehlung (März 2014) die Minimalstandards der
Verwaltungssicherheit festgelegt. Davon abweichende Werte behalten ihr Gültigkeit, sind jedoch
als sogenannte Maximalstandards zu betrachten.
Die Empfehlung bezieht sich insbesondere auf
die geforderten Widerstandsklassen bei der Trennung zwischen öffentlicher Zone und gesicherter
Zone oder Sicherheitszone sowie Einstellzellen
und Einvernahmeräumen. Zudem wird das Thema
Einbruchhemmung behandelt, welches sich auf
die Widerstandsklassen der Türen und Fenster der
Gebäudeaussenhülle bezieht.
Immobilien Aargau Mai 2014 45ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
Immobilien Aargau Mai 2014 46ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
VIII FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277
Quelle: SIA Dokumentation d 0165
GSF
Grundstücksfläche
AGF *
Aussengeschoss-
GF
Geschossfläche
(Brutto-Grundfläche
BGF) **
GGF
Gebäudegrundfläche
UF
NGF
Nettogeschossfläche (Netto-
Grundfläche)
KF
Konstruktionsfläche
(Konstruktions-
Grund fläche KGF)
BUF
Bearbeitete
UUF
Unbearbeitete
NF
Nutzfläche
FF
Funktionsfläche
VF
Verkehrsfläche
Hauptnutzfläche
NNF
Nebennutzfläche
HNF 1
Wohnen und
Aufenthalt
HNF 2
Büroarbeit
HNF 3
Produktion, Hand-
und Maschinenarbeit, Experimente
HNF 4
Lagern, Verteilen
und Verkaufen
HNF 5
Bildung, Unterricht
und Kultur
HNF 6
Heilen und Pflegen
NNF 7
Sonstige Nutzungen
FF 8
Betriebstechnische
VF 9
Verkehrserschliessung und -sicherung
BUF 10
1.1
Wohnräume
2.1
Büroräume
3.1
Werkhallen
Lagerräume
5.1
Unterrichtsräume
mit festem Gestühl
allgemeiner med.
Sanitärräume
8.1
Abwasseraufberei tung
und -beseitigung
9.1
Flure, Hallen
10.1
Immobilien Aargau Mai 2014 47ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
* weitere Gliederung nach SIA 416
(z.B. Balkone, Terrassen, etc.)
** in Klammern und kursiv sind die
Bezeichnungen dargestellt wie sie in der
DIN 227 verwendet werden
1.2
Gemeinschafts-
Grossraumbüros
Archive,
Sammlungsräume
Allgemeine
6.2
besonderer med.
Garderoben
8.2
Wasserversorgung
9.2
Treppen
Pausenräume
Technologische
4.3
Kühlräume
5.3
Besondere
6.3
Räume für operative
Eingriffe, Endoskopien und
Entbindungen
Abstellräume
8.3
Heizung und
Brauchwassererwärmung
9.3
Schächte für
1.4
Warteräume
2.4
Konstruktionsräume
3.4
Physikalische,
Physikalischtechnische, elektrotechnische Labors
Annahme und
Ausgaberäume
Bibliotheksräume
6.4
Strahlendiagnostik
7.4
8.4
Gase (ausser für
Heizzwecke) und
Flüssigkeiten
9.4
Fahrzeugsverkehrs-
1.5
Speiseräume
Schalterräume
3.5
Chemische,
bakteriologische,
morphologische
4.5
Verkaufsräume
5.5
Sporträume
6.5
7.5
Fahrgastflächen
8.5
Elektrische
Stromversorgung
1.6
Hafträume
2.6
Bedienungsräume
3.6
Tierhaltung
4.6
Ausstellungsräume
Versammlungs-
6.6
Physiotherapie und
Rehabilitation
7.6
Räume für zentrale
Technik
8.6
Fernmeldetechnik
2.7
Aufsichtsräume
3.7
Pflanzenzucht
5.7
Bühnen-,
Studioräume
6.7
Bettenräume
mit allg. Ausstattung
in Krankenhäusern,
Pflegeheimen, Heil- und
Pflegeanstalten
7.7
Schutzräume
8.7
Raumlufttechnische
Bürotechnikräume
Küchen
5.8
Schauräume
6.8
Bettenräume mit
bes. Ausstattung
8.8
Aufzugs- und
3.9
Sonderarbeitsräume
5.9
Sakralräume
sonst. betriebstechnische Anlagen
Immobilien Aargau Mai 2014 48ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
Büro 24 m2
Arbeitsplatz mit Ablage
Besprechungstisch bis 6 Personen
Büro 15 m2
Arbeitsplatz mit Ablage
Besprechungstisch bis 4 Personen
Büro 12 m2
Arbeitsplatz mit Ablage
ohne Besprechungstisch
IX BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT
120x40x115120x40x115
100x42x189100x42x189100x42x189
180x80
120x40x115120x40x115
100x42x189
120x40x115120x40x115
Immobilien Aargau Mai 2014 49ImmobIiIlen Aaeragr uu MlgI20Aluu
Büro Sachbearbeiter 9 m2 / AP
Arbeitsplätze mit Ablage
Gerichtssaal 120 m2
850x100
850x100
Handbibliothek
80x80 80x80 80x80 80x80
80x80
80x80
Zeuge
GerichtsschreiberIn RichterIn RichterIn AuditorIn
Zuschauer / Presse
Zuschauer / Presse
SIPO SIPO
Mobile
Pulte
Mobile
Pulte
Mobile
Pulte
April 2014 – Version 1.0
GRUNDBUCHÄMTER
www.ag.ch/immobilienaargau
Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich
Fotografie René Rötheli, Baden
Redaktion IMAG / Walker Architekten AG, Brugg
© 2014 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau April 2014 3ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
1 ALLGEMEINES 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Ziel und Zweck 5
1.3 Gültigkeit des Standards 5
1.4 Begriffsdefinition 5
1.5 Arten von Standards 6
1.6 Grundbuchämter Kanton Aargau 7
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE GRUNDBUCHÄMTER DES KANTONS AARGAU 8
2.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 8
2.2. Zielkriterienkatalog 8
2.3 Neuer Flächenstandard für Büroflächen ab August 2013 8
3 RAUM-, FLÄCHEN-, AUSSTATTUNGS- UND INSTALLATIONSSTANDARDS 9
3.1 Grundlagen 9
3.2 Raumstruktur 9
3.2.1 «Öffentliche Zone» 9
3.2.2 «Sicherheitszone» 9
3.3 Raumtypen 9
3.3.1 Räume in «Öffentliche Zone» 10
3.3.2 Räume in «Sicherheitszone» 11
3.4 Raum- und Ausstattungsstandards je Raumtyp 13
3.5 Arbeitsplatzlayout 13
3.6 Sicherheitsstandards 13
ANHANG 15
I Abkürzungsverzeichnis 16
II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 17
III 2-Zonenstruktur (Schematische Darstellung) 18
IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 19
V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 25
VI Schallschutzanforderungen 26
VII Sicherheitsanforderungen 29
VIII Widerstandsklassen 30
IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 31
X Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 32
Hinweis:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung für beide Geschlechter.
Immobilien Aargau April 2014 5ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
1 ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
Die Immobilienstandards Grundbuchämter Kanton
Aargau wurden mit dem RRB Nr. 2014-000480 vom
30. April 2014 in Kraft gesetzt.
Die Ansprüche an den Staat sind in den letzten
Jahren gestiegen. Immer mehr Aufgaben führen zu
einem steigenden Aufwand. Gepaart mit den immer
noch spürbaren Auswirkungen der Finanz- und
Schuldenkrise ist der Kanton Aargau gefordert, den
Verfassungsauftrag eines sparsamen, wirtschaftlichen und konjunkturgerechten Finanzhaushalts zu
erfüllen. Aus diesem Grund hat der Regierungsrat
im Rahmen der Leistungsanalyse im Jahr 2013
rund 200 Massnahmen beschlossen, die zu einer
substantiellen Entlastung des Staatshaushalts
führen sollen. Die Massnahme Nr. 430-10 definiert
neu die Weisung, dass die Büroflächen bei anstehenden Neubauten und Mieterausbauten langfristig
um 15 % reduziert werden.
1.2 ZIEL UND ZWECK
Die folgenden Standards sind Instrumente zur
Konzeption und Planung der Rauminfrastruktur der
Grundbuchämter. Sie dienen der Harmonisierung
der Ansprüche sowie der transparenten Herleitung
der Raumbegehren. Auf diese Weise soll der wirtschaftliche Umgang mit den Raumressourcen des
Kantons gestärkt werden. Die Standards lösen keine Verpflichtung aus, bestehende Grundbuchämter
gemäss den nachfolgenden Konzepten umzurüsten.
Sie kommen insbesondere bei Neu- und Umbauten zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu
prüfen, welche Räume erforderlich sind und wie
die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen
bestmöglich umgesetzt werden können. Betriebliche Änderungen und Umstrukturierungen haben
zur Folge, dass bestimmte Raumtypen je Standort
nicht mehr erforderlich sind. Das vorliegende Dokument definiert die Sollgrössen für die einzelnen
Grundbuchämter.
1.3 GÜLTIGKEIT DES STANDARDS
Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur
Führung des Immobilienbestandes des Kantons
Aargau nehmen Bezug auf das Betriebsmodell des
Nutzerdepartementes aus dem Jahre 2013. Dieses
sieht für die Grundbuchämter eine mittel- bis längerfristige Gültigkeit von 10 bis 20 Jahren vor.
1.4 BEGRIFFSDEFINITION
Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf
eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau
eine allgemeine Gültigkeit hat.
Kennzahl
Eine Kennzahl kann aus einem einzelnen Parameter
oder aus einer Funktion von Parametern bestehen.
Parameter
Als Parameter werden eindeutig definierte Masseinheiten (z. B. Hauptnutzfläche) bezeichnet.
Immobilien Aargau April 2014 6ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
1.5 ARTEN VON STANDARDS
Folgende Standards werden definiert:
Standortkriterien
Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im
Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützten
eine transparente Bewertung von möglichen
Grundbuchämterstandorten.
Raumstruktur
Die Raumstruktur definiert die «2-Zonenstruktur»
innerhalb der Grundbuchämter.
Raumtypen
Die verschiedenen Raumarten sind in 5 Raumtypen
zusammengefasst.
Flächenstandards
Flächenstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der notwendigen m²-Zahl.
Raumstandards
Raumstandards definieren die Grundanforderungen
an Räume in Bezug auf die Raumkonditionierung,
die Materialisierung und Sicherheitsanforderungen.
Ausstattungsstandards
Ausstattungsstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der Ausstattung
nach eBKPH J9 (Ausstattung Gebäude).
Immobilien Aargau April 2014 7ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
1.6 GRUNDBUCHÄMTER KANTON AARGAU
Reinfelden
Laufenburg
Baden
Zurzach
Brugg
Bremgarten
Lenzburg
Aarau
Kulm
Muri
Zofingen
Bezirke Standorte
Aarau Aarau
Baden Baden
Bremgarten und Muri Wohlen
Brugg Brugg
Kulm Unterkulm
Laufenburg Laufenburg
Lenzburg Lenzburg
Rheinfelden Rheinfelden
Zofingen Zofingen
Zurzach Bad Zurzach
Immobilien Aargau April 2014 8ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE GRUNDBUCHÄMTER
DES KANTONS AARGAU
2.1 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATION
die Standorte für die Grundbuchämter des Kantons
Aargau systematisch und transparent einander
gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse
umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur
Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren
(Nutzer). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung
wird anschliessend den quantitativen Faktoren
(Anlagekosten) gegenübergestellt.
2.2. ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung
zu berücksichtigen:
· Lage und Betriebsqualität
· Potential
· Wirtschaftlichkeit
Im Anhang II sind die Erläuterungen zu den
Zielkriterien dargestellt.
2.3 NEUER FLÄCHENSTANDARD FÜR
BÜROFLÄCHEN AB AUGUST 2013
Mit Regierungsratsbeschluss vom August 2013
wurde ein Reduktionsfaktor gegenüber dem bisher
gültigen Standard um 15 % für alle Büroflächen
HNF 2.1 und HNF 2.2 festgelegt. Die Durchschnittsfläche HNF / AP reduziert sich damit von heute
14 m2 / AP auf 12 m2 / AP.
Immobilien Aargau April 2014 9ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
3.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische
Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen,
sind den Standards übergeordnet.
3.2 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung der Grundbuchämter im Kanton Aargau soll nach einem 2-Zonen-Modell in eine
«Öffentliche Zone» und eine «Sicherheitszone»,
aufgeteilt werden. Eine Trennung mit einem Schalter hat die Vertraulichkeit und die Sicherheit der
Daten zu gewährleisten. Zukünftig kann mit eher
rückläufigem Kundenkontakt gerechnet werden,
sodass die «Öffentliche Zone» klein ausfallen wird.
Zusätzlich findet eine Optimierung der betrieblichen Abläufe statt.
2-Zonen-Struktur mit Schalter
Keine Zutrittsbeschränkung während Betriebszeiten
Zutritt nur für Mitarbeitende der Grundbuchämter und allenfalls
Urkundspersonen
Ferner ist im Anhang III diese Struktur in Form
eines Funktionsdiagramms für das Grundbuchamt
aufgezeigt.
Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit dem
Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen Gründen
(z. B. Grundriss, Flächenangebot, Verhältnismässigkeit Kosten / Nutzen) könnten abweichenden Raumaufteilungen in Kauf zu nehmen sein.
3.2.1 «Öffentliche Zone»
In der «Öffentlichen Zone» besteht während der
Betriebszeit keine Zutrittsbeschränkung. Hier befindet sich der Empfang mit dem Wartebereich, an
welchem Auskünfte erteilt werden. Die Wahrung
der Vertraulichkeit ist durch geeignete bauliche Voraussetzungen sichergestellt. Der Zutritt von Berechtigten zur «Sicherheitszone» ist nur nach Freigabe in
geeigneter Form, z. B. blosser Sichtkontakt als minimale Massnahme durch Mitarbeitende des Grundbuchamtes, möglich.
3.2.2 «Sicherheitszone»
Zur «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeitende der
Grundbuchämter Zutritt sowie allenfalls Urkundspersonen. Hier befinden sich die Büroräumlichkeiten, die Archive und Ablagen der Grundbücher. Die
«Sicherheitszone» ist von der «Öffentlichen Zone»
her erschlossen und deren Zugang ist in geeigneter
Form kontrolliert.
3.3 RAUMTYPEN
Die Raumstruktur der Grundbuchämter ist in
fünf Raumtypen unterteilt:
Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum
Empfang
Raumtyp 2: Büro- und Besprechungsräume
Einzelbüro, Teambüro, Arbeitsplätze 1 – 2 Praktikantinnen / Praktikanten, Besprechungsraum / Pausenraum (inkl. Kochtheke und Beamer), Infrastrukturzone (Kopierer, Scanner, Multifunktionsprinter),
Hand- und Tagesarchiv, Bibliothek (z. B. auch als
Stellfläche im Erschliessungsbereich)
Raumtyp 3: Lager- und Archivräume
Lager Material/ Technikfläche, Aktenfläche (Grundbücher, Planschränke, Losblattschränke), Aktenfläche (Belege), zukünftig verlagert sich voraussichtlich der Archivbestand neuer Belege an einen
zentralen Ort, da der Zugriff elektronisch erfolgt
(Scanning neuer Belege ab 2013)
Raumtyp 4: Nebenräume
WC-Anlage, Dusche, Reinigungsraum
Raumtyp 5: Fahrzeugabstellflächen
Besucher: Fahrzeugabstellplätze, Veloparkplätze
Mitarbeitende: Fahrzeugabstellplätze gemäss
Mobilitätskonzept, Veloparkplätze
3 RAUM-, FLÄCHEN-, AUSSTATTUNGS- UND
INSTALLATIONSSTANDARDS
Öffentliche Zone
Schalter
Immobilien Aargau April 2014 10ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
3.3.1 Räume in «Öffentliche Zone»
Raumtyp Fertigmasse
Anzahl Mitarbeitende (MA; 100 % Stellen) Kategorie A
15 – 20
Kategorie B
10 – 16
Kategorie C
7 – 12
Warte- und Schalterraum
Empfang HNF 2.5 1 15 m2 15 m2 15 m2
Fahrzeugabstellflächen
Fahrzeugabstellplatz
Besucher
NNF 7.4 5 18 m2 /
Parkplatz
2 Stk. 2 Stk. 1 Stk.
Velostellplatz Besucher NNF 7.4 5 siehe
Handbuch*
3 Stk. 3 Stk. 2 Stk.
* Siehe Handbuch: «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz
Immobilien Aargau April 2014 11ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
3.3.2 Räume in «Sicherheitszone»
Raumtyp Fertigmasse
Anzahl Mitarbeitende (MA; 100 % Stellen) Kategorie A
15 – 20
Kategorie B
10 –16
Kategorie C
7–12
Büro- und Besprechungsräume
Durchschnittswert
HNF 2.1 + HNF 2.2
12 m2 / AP
Standortleiter/in
(GBV)
HNF 2.1 2 15 m2 / AP 1 AP 1 AP 1 AP
Grundbuchverwalter/in
Sachbereichsleiter/in
HNF 2.1 2 15 m2 / AP 3 – 4 AP 2 – 3 AP 1 – 2 AP
(Sachbearbeiter/in)
HNF 2.2 2 10 m2 / AP 11 – 15 AP 7 – 12 AP 5 – 9 AP
AP Praktikant/in HNF 2.1 2 10 m2 / AP 2 AP 1 – 2 AP 0 – 1 AP
und Pausenraum
HNF 2.3 2 1.2 m2 / MA 18 – 24 m2 12 – 19 m2 9 – 15 m2
Multifunktionsprinter
HNF 2.8 2 1 m2 / AP 15 – 20 m2 10 – 16 m2 7 – 12 m2
Hand- / Tagesarchiv HNF 4.2 2 1 m2 / AP 15 – 20 m2 10 – 16 m2 7 – 12 m2
Bibliothek HNF 5.4 2 6 LM, integriert an geeigneter Stelle
Lager- und Archivräume
Lager Material /
Technikfläche
HNF 4.1 3 15 m2 13 m2 10 m2
Aktenfläche
(GB, PS, LBS)
HNF 4.2 3 3 m2 / AP 45 – 60 m2 30 – 48 m2 21 – 36 m2
Aktenfläche
(Belege)
HNF 4.2 3 43 LM / AP 645 – 860 LM 430 – 688 LM 301 – 516 LM
Immobilien Aargau April 2014 12ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
3.3.2 Räume in «Sicherheitszone» (Fortsetzung)
Raumtyp Fertigmasse
Anzahl Mitarbeitende (MA; 100 % Stellen) Kategorie A
15 – 20
Kategorie B
10 –16
Kategorie C
7–12
WC Mitarbeiterinnen
Damen*
NNF 7.1 4 16 m2 8 m2 8 m2
WC Mitarbeiter
Herren*
NNF 7.1 4 16 m2 8 m2 8 m2
WC Mitarbeitende hindernisfrei gem. SIA 500
NNF 7.1 4 3 m2
Umkleide / Dusche
Damen und Herren
für Mitarbeitende,
ausserhalb WC*
NNF 7.2 4 10 m2 1 Stk. 1 Stk. 1 Stk.
Reinigungsraum NNF 7.3 4 6 m2
Fahrzeugabstellflächen
Velostellplätze
NNF 7.4 5 ** 10 Stk. 8 Stk. 5 Stk.
* Siehe Anhang V: Bedarfszahlen für Sanitärräume
** Siehe Handbuch: «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz
Immobilien Aargau April 2014 13ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
3.4 RAUM- UND AUSSTATTUNGSSTAN-
DARDS JE RAUMTYP
Im Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich
Ausbau, techn. Installationen und Ausstattung
je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die Regelungen
der Kommunikationsinfrastruktur des Kantons
Aargau (KIKA). Ferner ist die Grundausstattung je
Raum festgelegt.
In Bezug auf die Raumstandards sind weiter insbesondere folgende Merkblätter und Richtlinien zu
· Richtlinien der Fachstellen der Immobilien Aargau
(Gebäudetechnik, Nachhaltiges Bauen und
Bewirtschaftung, Schadstoffe, etc.)
Im Anhang V sind die Bedarfszahlen für Sanitärräume definiert.
Im Anhang VI sind die Schallschutzanforderungen
zwischen den Räumen definiert.
Im Anhang VIII sind die Widerstandsklassen für
Türen und Fenster definiert.
Im Anhang X ist der Flächenbaum nach SIA 416 /
DIN 277 abgebildet.
3.5 ARBEITSPLATZLAYOUT
Im Anhang IX sind mögliche Arbeitsplatzlayouts für
Einzel- und Mehrpersonenbüros abgebildet.
3.6 SICHERHEITSSTANDARDS
Im Anhang VII sind die Sicherheitsanforderungen
für die einzelnen Bereiche definiert.
Immobilien Aargau April 2014 15ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
I Abkürzungsverzeichnis 16
II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 17
III 2-Zonenstruktur (Schematische Darstellung) 18
IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 19
V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 25
VI Schallschutzanforderungen 26
VII Sicherheitsanforderungen 29
VIII Widerstandsklassen 30
IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 31
X Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 32
ANHANG
Immobilien Aargau April 2014 16ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AP Arbeitsplatz
ARP Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand
BKP Baukostenplan
DVI Departement Volkswirtschaft und Inneres
EKAS Eidgenössische Koordinationskommission für Arbeitssicherheit
GB Grundbuch
GBA Grundbuchamt
GBV Grundbuchverwalterin, Grundbuchverwalter
GRUNAG Informatisiertes Grundbuch des Kantons Aargau
G+N Departement Volkswirtschaft und Inneres
Abteilung Register und Personenstand, Sektion Grundbuch und Notariat
HNF Hauptnutzfläche
IMAG Departement Finanzen und Ressourcen
KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (WLAN Anschluss, UMT / LTS-Anschluss)
LBS Losblattschrank
LM Laufmeter
MA Mitarbeitende
NNF Nebennutzfläche
PS Planschrank
RC Resistance Class
SUVA Schweizerische Unfallversicherungsanstalt
UKV Universelle Kommunikationsverkabelung
WK Widerstandsklasse
Immobilien Aargau April 2014 17ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN
1 Lage- /
Betriebsqualität
11 Abdeckung des Flächenbedarfs maximale Note: ausreichend verfügbare Fläche und Parkplätze
12 optimale Betriebsorganisation maximale Note: freie Gestaltung
13 Standortqualität,
logistische Anbindung ÖV
maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu
anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf
2 Realisierbarkeit 21 spezifische Hemmnisse maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse
seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine
offensichtliche Einsprachegefahr
22 rechtliche Voraussetzung maximale Note: keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem
baureifem Land
23 zeitliche Verfügbarkeit maximale Note: sofort (innert Jahresfrist) verfügbar
3 Potential 31 Nutzungsangebot,
Ausbaupotential
maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von mehr als
10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage
32 Nutzungsflexibilität für interne
Betriebsabläufe
maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung,
gesamte Raumnachfrage auf einem Geschoss realisierbar
33 Sicherheit, Technik maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten / Gebäuden
(Brennpunkt des öffentlichen Interesses), Objektsicherheit: Schutz
vor äusseren Einwirkungen (Lage, Architektur und Umgebung)
4 Wirtschaftlichkeit 41 Betriebs- und Gebäudebetriebskosten
maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie /
-struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften
42 Etappierbarkeit maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund Grundstückseigenschaften und städtebaulicher Lage beliebig wählbar
II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN
(BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
Immobilien Aargau April 2014 18ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
III 2-ZONENSTRUKTUR (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG)
Sachbearbeiter/in
(fachl. spezialisiert)
Hand- und
Tagesarchiv
Bibliothek Besprechungs- und
Pausenraum
Sachbearbeiter/in
(fachl. spezialisiert)
Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in
Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in Sachbearbeiter/in
Grundbuchverwalter/in
WC-Anlagen Dusche
Aktenfläche
Sachbereichsleiter/in
Empfang
Leitung
Grundbuchamt
Schalter
Lager Material /
Technikfläche
Besucher/
Besucherinnen
Fahrzeugparkplätze;
Veloparkplätze
Mitarbeitende:
Fahrzeugparkplätze
gemäss Mobilitätskonzept;
Veloparkplätze
z. T. vorhanden, abhängig von Kategorie A, B oder C
Anzahl variiert in den Kategorien A, B oder C
Büro- und
NebenräumeLager- und
Archivräume
ZoneSicherheitszone
Grundbuchverwalter/in
Warte- und
Immobilien Aargau April 2014 19ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM
Beschreibung Empfang
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht
Sicherheit Sperrung Eingang automatisch gemäss Betriebszeiten
Eingangstür RC 3 wenn im EG, RC 2 wenn im OG
Bodenbeläge Linoleum
Wandbeläge Abrieb, gestrichen
Decken Abrieb, gestrichen, bei Linoleumboden zus. Akustikmassnahmen
Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181 zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500Hz
Türen / Fenster Stahlzargen, Türblatt Holz Natur oder gestrichen
Trennwände Leichtbauwand, Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI
Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig
Starkstrom Wandsteckdosen beim Eingang
Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1. Einzelbüros
Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume
Empfang
Möbel / Ausstattung Schaltertheke abgegrenzt, ohne Sicherheitsanforderung aber mit Wahrung der Vertraulichkeit
Sitzmöglichkeit
Informationstafel
Ablage für Infomaterial
Telekommunikation Telefon
Informatikgeräte PC-Station
IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP
Immobilien Aargau April 2014 20ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
RAUMTYP 2: BÜRO- UND BESPRECHUNGSRÄUME
Beschreibung Einzelbüro, Teambüro, Arbeitsplatz Praktikantin und Praktikant, Besprechungs- und
Pausenraum mit Kochtheke, Infrastrukturzone, Hand- und Tagesarchiv,
Bibliothek (z. B. als Stellfläche im Erschliessungsbereich)
Grundsatz des Standards übliches Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht
Sicherheit Sicherstellung der Vertraulichkeit
Brandmeldeanlage; Löschanlage in geeigneter Form erwünscht
Fenster EG und OG: RC 2
Bodenbeläge Linoleum oder Teppich
Nutzlast 6 kN/m²
Wandbeläge Abrieb, gestrichen
Decken Abrieb, gestrichen; Beton gestrichen
Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500Hz
Türen / Fenster Stahlzargen, Türblatt Holz Natur oder gestrichen
Trennwände Leichtbauwand, Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI
Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig
Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen
Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 3.1. Einzelbüro
Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume
Immobilien Aargau April 2014 21ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
Einzelbüro,
15 m2
Teambüro,
10 m2 / AP
Besprechungs- /
Pausenraum
Hand- / Tagesarchiv
Möbel / Ausstattung
Arbeitstisch / Stuhl • • •
Beistelltisch • • • •
Rollkorpus • •
Besprechungstisch / Stühle 4er •
Sideboard • • • •
Regalsystem •
Magnetwand •
Flip-Chart •
Garderobe • • •
Telekommunikation
Telefon • • •
Fax •
Informatikgeräte
PC-Workstation • • •
Drucker / Multifunktionsprinter • •
Beamer •
Weitere
Kalt- / Warmwasseranschluss •
Kochtheke •
Immobilien Aargau April 2014 22ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
RAUMTYP 3: LAGER- UND ARCHIVRÄUME
Beschreibung Aktenfläche, Lagerraum Material und Technikfläche
Grundsatz des Standards trockenes Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich
technische Grundversorgung
Sicherheit Türe RC 3
Brandmeldeanlage; Löschanlage in geeigneter Form erwünscht
Bodenbeläge Hartbetonbelag, gestrichen
Nutzlast 6 kN / m²
Wandbeläge roh, gestrichen
Decken roh, gestrichen
Raumakustik keine
Türen / Fenster Stahlzargen, Türblatt Holz Natur oder gestrichen;
keine Fenster erforderlich
Sonnenschutz ja
Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder
Starkstrom (Technikfläche: Wandsteckdose bei Eingang)
Schwachstrom (ICT) Aktenfläche: Telefonanschluss
(Technikfläche: UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*)
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382/1, Merkblatt 2024: 12.2. Nebenräume
Lüftung / Klima relativ Luftfeuchtigkeit <40 % (41% mit Filter)
Aktenfläche Lagerraum mit Technikfläche
Möbel / Ausstattung Rollregale oder freistehende Regale Regale
Planschränke
Korpus Grundbücher
Losblattschränke
Beistelltisch
Telekommunikation 1 Telefonapparat –
Informatikgeräte Scanner, Multifunktionsprinter –
* KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur Kanton
Immobilien Aargau April 2014 23ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
RAUMTYP 4: NEBENRÄUME
Beschreibung WC-Anlage, Dusche, Reinigungsraum
Grundsatz des Standards übliches Raumklima / Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich,
technische Grundversorgung
bei Reinigungsräumen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen:
· EKAS Richtlinie «Brennbare Flüssigkeiten, Lagerung und Umgang»
· SUVA pro Checkliste «Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten»
Bodenbeläge WC-Anlage, Dusche: keramische Platten; Reinigungsraum, Technikraum: roh gestrichen
Wandbeläge WC-Anlage, Dusche: keramische Platten
Reinigungsraum: roh, gestrichen
Decken WC-Anlage, Dusche, Reinigungsraum: roh gestrichen, Linoleum
Raumakustik keine Anforderung
Türen / Fenster Fenster nicht zwingend erforderlich
Reinigungsraum: Tür min. 90cm i.L., nach aussen öffnend
Sonnenschutz keine Anforderung
Trennwände WC-Anlage: Element Trennwände
Beleuchtung 200 lx mit Präsenzmelder
Starkstrom –
Schwachstrom (ICT) –
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024: 12.2 Nebenräume
Lüftung / Klima Zu- und Abluft
Sanitärinstallationen Kalt- und Warmwasser , WC-Anlage: siehe Anhang V
Reinigungsraum: Wasseranschluss
WC-Anlage, Dusche Reinigungsraum
Möbel / Ausstattung Klosett / Urinoir / Lavabo Ausguss
Dusche Putzschrank abschliessbar
Telekommunikation – –
Informatikgeräte – –
Immobilien Aargau April 2014 24ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
RAUMTYP 5: FAHRZEUGABSTELLFLÄCHE
Beschreibung Besucher: Fahrzeugabstellplätze, Veloparkplätze
Mitarbeitende: Fahrzeugabstellplätze gemäss Mobilitätskonzept, Veloparkplätze
Grundsatz des Standards Im Freien oder in Einstellhalle
Bei Fahrzeugabstellflächen ist das Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung
und Betrieb» Velokonferenz Schweiz zu beachten
Bodenbeläge roh: zweckmässige Ausführung
Wandbeläge roh: zweckmässige Ausführung
Decken roh: zweckmässige Ausführung
Raumakustik –
Türen / Fenster –
Sonnenschutz –
Trennwände –
Beleuchtung zweckmässige Grundbeleuchtung
Starkstrom –
Schwachstrom (ICT) –
Heizung –
Lüftung / Klima –
Sanitärinstallationen –
Warteraum Kunden Velostellplatz
Möbel / Ausstattung Bodenmarkierung **
** Siehe Handbuch: «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb» Velokonferenz Schweiz
Immobilien Aargau April 2014 25ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
Quelle: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (SECO 2006)
Anzahl
Personen
Klosett Urinor Waschtisch Dusche
Herren Damen Herren Herren Damen Herren / Damen
10 1– 2 1– 2 1– 2 1– 2 1– 2 1
20 2 2 – 3 2 – 3 2 2 1
25 2 – 3 3 – 4 3 2 – 3 3 – 4 1
35 3 4 3 3 4 1
50 3 – 4 4 – 5 3 – 4 3 – 4 4 – 5 1
Die Bedarfskennzahlen beziehen sich auf eine Gebäudenutzung mit 50 % Männer und 50 % Frauen.
V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME
Immobilien Aargau April 2014 26ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN
1. GRUNDSÄTZE DER SIA 181 (2006)
«SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU»
(Auszug aus der Norm)
Allgemeines
In der SIA Norm 181 (2006) werden Anforderungen
für den Schallschutz gegen lnnenlärm zwischen
Nutzungseinheiten (Luftschall, Trittschall, Körperschall, Geräusche haustechnischer Anlagen und
fester Einrichtungen im Gebäude) festgelegt. Die
folgenden Ausführungen beziehen sich insbesondere auf den Luftschall und den Trittschall.
Für die Handhabung von Innenlärm innerhalb der
gleichen Nutzungseinheit sind Empfehlungen in
Anhang G mit niedrigeren (Stufe 1) und höheren Anforderungen (Stufe 2) angegeben. Es ist jeweils projektspezifisch zu entscheiden, welche Stufe umgesetzt werden soll. Die definierten Werte sind als
Planungsgrundlage und Empfehlungen zu verstehen.
Grundsätzlich sind die Empfehlungen gemäss SIA
Norm 181 Tabelle 15 als Planungsgrundlage zu
verwenden. Für Räume mit erhöhten Anforderungen an Vertraulichkeit, werden die entsprechenden
Empfehlungen separat ausgewiesen.
Keine Anforderungen gelten für den Schallschutz
von Räumen, die planmässig nur kurzfristig durch
Personen genutzt werden, wie Abstellräume,
Treppenhäuser, Laubengänge, Einstellgaragen,
Heizungs-, Haustechnik usw.
Legende
LS Luftschall
TS Trittschall
Di Anforderungswert für Luftschall interner
Quellen in dB
L’ Anforderungswert für Trittschall in dB
Immobilien Aargau April 2014 27ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
2. SUBJEKTIVE EMPFINDUNG DES SCHALLSCHUTZES IN ABHÄNGIGKEIT
VOM GRUNDGERÄUSCH
Luftschallschutz (SIA Norm 181, Tab. 17)
Spektral- und volumenkorrigierte bewertete Standard-Schallpegeldifferenz Di'tot in [dB]
Grundgeräusch liegt bei 30dB(A)
30 gut zu verstehen
40 teilweise zu verstehen
45 hörbar, jedoch nicht zu verstehen
55 kaum hörbar
Grundgeräusch:
20 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel in Wohnungen zur Abendzeit
30 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel bei Einzelbüronutzung
Aufgrund der vorliegenden Nutzung wird von einem Grundgeräuschpegel von ca. 30 dB(A) ausgegangen.
Dies entspricht den Angaben der VDI Richtlinie Nr. 2569 «Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro».
3. VERGLEICH DER ANFORDERUNGSSTUFEN
Die Norm SIA 181 regelt den Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten. Als Hilfe für
die Planer und als Grundlage für entsprechende vertragliche Vereinbarungen enthält die nachfolgende
Tabelle, der SIA 181 Anhang G, Empfehlungen für den Schallschutz zwischen Räumen innerhalb einer
Nutzungseinheit. In der Tabelle 15 erfolgt die Zuordnung der Anforderungen zur Raumnutzung zu den
Schallarten und den Komfortstufen (Stufe 1 mit niedrigeren und Stufe 2 mit höheren Anforderungen).
Empfehlungen für Trennbauteile innerhalb einer Nutzungseinheit Di bzw. L’ in dB
(SIA Norm 181, Tab. 15, Auszug Nutzung Büro)
Nutzung Raum 11 Raum 21 Empfehlung Luftschall Empfehlung Trittschall
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 Stufe 2
Büro Büro Büro 35 40 60 55
Büro Sitzung 40 45 60 55
Büro Direktion 45 50 60 55
Korridor Büro 30 35 60 55
Sitzung Direktion 45 50 60 55
Korridor Direktion 35 40 60 55
Sitzung Sitzung 40 45 60 55
Korridor Sitzung 30 35 60 55
1 Empfehlungen für Räume ohne Einfluss der Türen und offener Treppen (Messung mit Vorsatzschalen)
Immobilien Aargau April 2014 28ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
4. ANGABEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER GRUNDBUCHÄMTER
Anforderungen Luftschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz
Angaben gemäss Tabelle 15 der SIA 181, Stufe 1, mit Ergänzungen der Schalldämmanforderungen
der einzelnen Bauteile.
Raum 1 Raum 2 Anforderung
gesamt Di [dB]
Anforderung
Wand R’W [dB]
Anforderung
Türen R’W [dB]
Schall-Längsleitung Fassade
Büro Büro 35 37 32 42
Büro Sitzung 40 42 37 47
Büro Direktion 45 47 37 47
Korridor Büro 30 32 27 37
Sitzung Direktion 45 47 37 52
Korridor Direktion 35 37 32 42
Sitzung Sitzung 40 42 37 47
Korridor Sitzung 35* 37 32 42
* Von der Norm abweichender Empfehlungswert
Anforderungen Trittschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz
Für Räumlichkeiten mit normalen Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe
1 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 60 dB empfohlen.
Zum Vergleich die Anforderungen bei zwei Nutzungseinheiten, z.B. bei EFH oder MFH:
MINDESTANFORDERUNGEN
Vergleich Mietwohnungsbau
Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB]
mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 52 53
ERHÖHTE ANFORDERUNGEN
Vergleich Eigentumswohnungsbau
Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB]
mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 55 50
Immobilien Aargau April 2014 29ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
Quelle: Anforderungen GBA
Zone Standard
Öffentliche Zone Eingang ausserhalb Betriebszeiten abgeschlossen, Zutritt ausserhalb Betriebszeiten
nur mit Badge oder gegen Anmeldung
Keine unkontrollierte Zugangsmöglichkeit zu «Sicherheitszone»
Schalter lässt die gleichzeitige und individuelle Erteilung von Auskünften
unter Wahrung der Anonymität zu
Vom Schalter aus können keine Gespräche in der «Sicherheitszone» mitgehört werden.
Vom Schalter aus besteht keine unmittelbare Einblick- und Mithörmöglichkeit in die
Arbeitsplätze der Urkundspersonen
Sicherheitszone Keine unkontrollierte Zutrittsmöglichkeit aus der öffentlichen Zone
VII SICHERHEITSANFORDERUNGEN
Immobilien Aargau April 2014 30ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
VIII WIDERSTANDSKLASSEN
1. DEFINITION
Quelle: DIN EN 1627
Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp / Vorgehensweise (Modus operandi)
RC 1 N (neu) 3 Minuten Es wird ein zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen durchgeführt.
Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit
körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und
Herausreissen (vorwiegend Vandalismus) auf. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas ausgeführt.
RC 2 N (neu) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird
lediglich mit Standardfensterglas (d.h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt.
RC 2 (alt WK 2) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
Eine Verglasung gemäss EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben.
RC 3 (alt WK 3) 5 Minuten Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher
und einem Kuhfuss, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
RC 4 (alt WK 4) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt,
Stemmeisen, Hammer und Meissel, sowie eine Akku-Bohrmaschine ein.
RC 5 (alt WK 5) 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder
Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein.
RC 6 (alt WK 6) 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 250 mm ein.
2. EMPFEHLUNG DER POLIZEILICHEN
BERATUNGSSTELLE
Die polizeiliche Beratungsstelle hat in einer Empfehlung (März 2014) die Minimalstandards der
Verwaltungssicherheit festgelegt. Davon abweichende Werte behalten ihr Gültigkeit, sind jedoch
als sogenannte Maximalstandards zu betrachten.
Die Empfehlung bezieht sich insbesondere auf
die geforderten Widerstandsklassen bei der Trennung zwischen öffentlicher Zone und gesicherter
Zone oder Sicherheitszone sowie Einstellzellen
und Einvernahmeräumen. Zudem wird das Thema
Einbruchhemmung behandelt, welches sich auf
die Widerstandsklassen der Türen und Fenster der
Gebäudeaussenhülle bezieht.
Immobilien Aargau April 2014 31ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
Büro 15 m2
Leitung GBA, Grundbuchverwalter/in,
Sachbereichsleiter/in
Arbeitsplatz mit Ablage
Besprechungstisch bis 4 Personen
Büro Sachbearbeiter 10 m2 / AP
Arbeitsplätze mit Ablage
IX BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT
80x40x11580x40x115
100x100
80x40x115
80x40x115
100x100
100x100
80x40x115
80x40x115 80x40x115
80x40x11580x40x115
100x100
80x40x115
80x40x115
100x100
100x100
80x40x115
80x40x115 80x40x115
Immobilien Aargau April 2014 32ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
X FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277
Quelle: SIA Dokumentation d 0165
GSF
Grundstücksfläche
AGF *
Aussengeschoss-
GF
Geschossfläche
(Brutto-Grundfläche
BGF) **
GGF
Gebäudegrundfläche
UF
NGF
Nettogeschossfläche (Netto-
Grundfläche)
KF
Konstruktionsfläche
(Konstruktions-
Grund fläche KGF)
BUF
Bearbeitete
UUF
Unbearbeitete
NF
Nutzfläche
FF
Funktionsfläche
VF
Verkehrsfläche
Hauptnutzfläche
NNF
Nebennutzfläche
HNF 1
Wohnen und
Aufenthalt
HNF 2
Büroarbeit
HNF 3
Produktion, Hand-
und Maschinenarbeit, Experimente
HNF 4
Lagern, Verteilen
und Verkaufen
HNF 5
Bildung, Unterricht
und Kultur
HNF 6
Heilen und Pflegen
NNF 7
Sonstige Nutzungen
FF 8
Betriebstechnische
VF 9
Verkehrserschliessung und -sicherung
BUF 10
1.1
Wohnräume
2.1
Büroräume
3.1
Werkhallen
Lagerräume
5.1
Unterrichtsräume
mit festem Gestühl
allgemeiner med.
Sanitärräume
8.1
Abwasseraufberei tung
und -beseitigung
9.1
Flure, Hallen
10.1
Immobilien Aargau April 2014 33ImmobIiIlen Aaeragr uu pg2erb2014mAlguuu
* weitere Gliederung nach SIA 416
(z.B. Balkone, Terrassen, etc.)
** in Klammern und kursiv sind die
Bezeichnungen dargestellt wie sie in der
DIN 227 verwendet werden
1.2
Gemeinschafts-
Grossraumbüros
Archive,
Sammlungsräume
Allgemeine
6.2
besonderer med.
Garderoben
8.2
Wasserversorgung
9.2
Treppen
Pausenräume
Technologische
4.3
Kühlräume
5.3
Besondere
6.3
Räume für operative
Eingriffe, Endoskopien und
Entbindungen
Abstellräume
8.3
Heizung und
Brauchwassererwärmung
9.3
Schächte für
1.4
Warteräume
2.4
Konstruktionsräume
3.4
Physikalische,
Physikalischtechnische, elektrotechnische Labors
Annahme und
Ausgaberäume
Bibliotheksräume
6.4
Strahlendiagnostik
7.4
8.4
Gase (ausser für
Heizzwecke) und
Flüssigkeiten
9.4
Fahrzeugsverkehrs-
1.5
Speiseräume
Schalterräume
3.5
Chemische,
bakteriologische,
morphologische
4.5
Verkaufsräume
5.5
Sporträume
6.5
7.5
Fahrgastflächen
8.5
Elektrische
Stromversorgung
1.6
Hafträume
2.6
Bedienungsräume
3.6
Tierhaltung
4.6
Ausstellungsräume
Versammlungs-
6.6
Physiotherapie und
Rehabilitation
7.6
Räume für zentrale
Technik
8.6
Fernmeldetechnik
2.7
Aufsichtsräume
3.7
Pflanzenzucht
5.7
Bühnen-,
Studioräume
6.7
Bettenräume
mit allg. Ausstattung
in Krankenhäusern,
Pflegeheimen, Heil- und
Pflegeanstalten
7.7
Schutzräume
8.7
Raumlufttechnische
Bürotechnikräume
Küchen
5.8
Schauräume
6.8
Bettenräume mit
bes. Ausstattung
8.8
Aufzugs- und
3.9
Sonderarbeitsräume
5.9
Sakralräume
sonst. betriebstechnische Anlagen
Juni 2021 – Version 1.0
KANTONSARCHÄOLOGIE
IMMOBILIEN
KULTUR
STANDARDS
PROVISORISCH
www.ag.ch / immobilienaargau
Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich
Fotografie © Kanton Aargau
Redaktion IMAG / planconsult W+B AG, Basel
Digitalversion 1.0
© 2021 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau Juni 2021 3ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
1 VORWORT 5
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6
2.1 Geltungsbereich 6
2.2 Zweck und Ziele 6
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7
3.1 Staatsauftrag 7
3.2 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7
4 STANDORTKRITERIEN 10
4.1 Standortperimeter 10
4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10
4.3 Zielkriterienkatalog 10
5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 11
5.1 Grundlagen 11
5.2 Flächenstandards 11
5.3 Raumqualität / Qualitätsanforderungen 11
5.4 Raumstruktur 12
5.5 Raumgruppen 13
6 ANFORDERUNGEN KANTONSARCHÄOLOGIE 16
6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 16
6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss 17
6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 18
7 ANNEX 20
Immobilien Aargau Juni 2021 5ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
1 VORWORT
Die Kantonsarchäologie Aargau verwaltet Wissen
über archäologische Fundstellen. Sie ist Gedächtnisinstitution und Informationsdienstleister für sämtliche
Fragen zur (Prä-)Historie auf dem heutigen Kantonsgebiet. Für viele Epochen der Vergangenheit sind
archäologische Funde die einzige Informationsquelle.
Historische und archäologische Stätten sind ein
wesentlicher Teil der reichhaltigen Aargauer Kulturlandschaft. Am Zusammenfluss der grossen Flüsse
des Mittellandes gelegen, mit fruchtbaren Böden
und einer attraktiven Siedlungslandschaft, hat dieses
Gebiet die Menschen in allen Epochen angezogen.
Davon zeugen rund 3’400 bekannte archäologische
Fundstellen, darunter mehrere von internationaler
Bedeutung. Die ältesten Funde reichen über 100’000
Jahre zurück.
Die Fundobjekte, die bei archäologischen Ausgrabungen, Prospektionen, Bauuntersuchungen oder als
Einzelfunde zum Vorschein kommen, finden Eingang
in die archäologische Sammlung. Diese Sammlung
bildet zusammen mit dem Fundstelleninventar und
den Dokumentationen aus den archäologischen
Untersuchungen das Quellenarchiv zu den archäologischen Hinterlassenschaften aus dem Kanton
Aargau. Ziel und Zweck dieses Archivs ist es, die
archäologischen Quellen für heutige und zukünftige
Generationen zu bewahren und für wissenschaftliche
Forschungen zur Verfügung zu stellen.
Die Erforschung, der Schutz und die Pflege des
archäologischen Erbes hat im Kanton Aargau eine
lange Tradition. Bereits im 16. Jh. wurden römische
Inschriften gesammelt und publiziert. 1756 fanden in
der römischen Villa von Oberkulm die ersten systematischen archäologischen Ausgrabungen statt. Zwei
der ältesten archäologischen Schutzbauten Europas
stehen in Zofingen. Sie wurden 1829 eingeweiht und
schützen zwei hervorragend erhaltene Mosaikböden
des 1826 ausgegrabenen Herrenhauses einer römischen Villa. Viele private Organisationen setzen sich
seit dem 19. Jh. und insbesondere seit der ersten
Hälfte des 20. Jh. stark für die Archäologie im Aargau
ein, namentlich die Gesellschaft Pro Vindonissa,
die Historische Vereinigung Seetal und Umgebung,
die Fricktalisch-Badische Vereinigung für Heimatkunde, die Historische Vereinigung des Bezirks
Zurzach und die Historische Gesellschaft Freiamt.
Vor diesem Hintergrund erstaunt es nicht, dass der
Aargau 1943 als erster Deutschschweizer Kanton
eine archäologische Fachstelle eingerichtet hat. In
den nachfolgenden Jahrzehnten ist die Kantonsarchäologie kontinuierlich gewachsen. Im Zusammenhang mit diesem Wachstum sind zwei wichtige
Meilensteine zu nennen. Zum einen das Jahr 1996
mit dem Umzug in grössere Räumlichkeiten am
heutigen Standort in Brugg. Zum anderen das Jahr
2020 mit der Fertigstellung des Umbaus im ehemaligen Zeughaus in Windisch zu einem Funddepot.
Der Standort der Kantonsarchäologie geht auf eine
enge Verbundenheit mit dem Fundplatz Vindonissa
zurück und hat sich bis heute bestens bewährt.
Als Folge des seit einigen Jahren (Stand 2021)
anhaltenden Baubooms und der zunehmenden
Innenverdichtung in historischen Kernzonen
im Kantonsgebiet ist eine starke Zunahme von
archäologischen Interventionen erfolgt. Diese
Mengenzunahme hat zu einem weiteren Wachstum
der Kantonsarchäologie sowie der Archiv- und
Sammlungsbestände geführt. Mit Ausnahme des
umgebauten Funddepots sind die bestehenden
Räumlichkeiten dabei nicht grösser geworden,
sodass die Platzverhältnisse heute sehr beengt sind
und zu umständlichen Arbeitsprozessen führen.
1. April 2021
Thomas Doppler
Leiter Kantonsarchäologie
Immobilien Aargau Juni 2021 6ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE
2.1 GELTUNGSBEREICH
Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden
für die Planung und Realisierung von einem Neubau
oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vorgabe
Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauftrags.
Durch diese Immobilien-Standards kann eine gezielte,
ressourcenschonende und vor allem nutzergerechte
Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung
durch Immobilien Aargau stattfinden.
Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur
Führung des Immobilienbestandes des Kantons
Aargau nehmen Bezug auf die IST- und SOLL-
Flächenanalyse von 2021.
Die Kantonsarchäologie Aargau hat Stand März 2021
diverse Standorte im Kanton Aargau. Alle heutigen
Standorte, ob angemietet oder im Eigentum, wurden
in diesem Bericht begutachtet:
· Industriestrasse 3, Brugg
· Altes Spital Königsfelden, Windisch
· Ehemaliges Armeezeughaus, Mülligerstrasse 46,
Windisch
Die provisorischen Immobilien-Standards Kantonsarchäologie wurden vom Regierungsrat am
1. September 2021 mit dem RRB Nr. 2021-001040
zur Kenntnis genommen.
2.2 ZWECK UND ZIELE
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als
Raumstandards zu verstehen und enthalten keine
Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das
Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungsgrundlage für die Kantonsarchäologie im Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden.
Die Raumstandards sind für Planende und Behörden
bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons
und gelten als Vorgaben für die Planung – von der
Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden.
Immobilien Aargau Juni 2021 7
IMMOBILIEN-STANDARDS KULTUR KANTONSARCHÄOLOGIE
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG
1 SAR 495.200 Kulturgesetz vom 31.03.2009 (Stand 01.08.2013)
Für viele Epochen der Vergangenheit sind archäologische Hinterlassenschaften die einzigen Informationsquellen. Als zuständige Fachstelle schützt und
erschliesst die Kantonsarchäologie Aargau diese
Hinterlassenschaften im Kantonsgebiet und macht
sie für kommende Generationen als kulturgeschichtliche Quelle nutzbar.
3.1 STAATSAUFTRAG
Der staatliche Auftrag der Kantonsarchäologie leitet
sich aus den Artikeln 723 und 724 des Schweizerischen Zivilgesetzbuchs vom 10.12.1907 und aus
§ 36 der Kantonsverfassung vom 25.06.1980 ab.
Er ist im Kulturgesetz (KG) vom 31.03.2009 und
in der Verordnung zum Kulturgesetz (VKG) vom
04.11.2009 geregelt. Die Aufgaben und Zuständigkeiten der Kantonsarchäologie sind insbesondere
in den §§ 21, 36, 38, 40, 42 und 44 KG sowie in den
§§ 22, 24, 30, 30a und 31 VKG erläutert.
Kulturgesetz1
§ 21 Archäologische Sammlung
Der Kanton
· unterhält eine archäologische Sammlung,
· erschliesst und erforscht die Sammlungsobjekte,
· vermittelt der Bevölkerung die Sammlung durch
Ausstellungen, Veranstaltungen und Publikationen.
3.2 AUFGABEN, ORGANISATION UND
UMFELDENTWICKLUNG
3.2.1 Aufgaben
Im Wesentlichen umfasst der gesetzliche Auftrag
der Kantonsarchäologie fünf Hauptaufgaben. Die
primäre Aufgabe der Kantonsarchäologie besteht
darin, die archäologischen Hinterlassenschaften im
Kanton zu erhalten und zu schützen. Wenn eine
Erhaltung nicht möglich ist, führt die Kantonsarchäologie auf der Grundlage wissenschaftlicher Standards archäologische Untersuchungen durch oder
veranlasst diese. Ziel ist es, die archäologischen
Befunde vor der Zerstörung zu dokumentieren und
die Funde sicherzustellen. Das Fundmaterial und
die Dokumentationen werden archiviert und für
kommende Generationen aufbewahrt – als Wissensspeicher und Grundlagen für die Forschung. Erst
durch die Erforschung dieser Grundlagen findet der
eigentliche Erkenntnisgewinn statt. Die gewonnenen
Erkenntnisse werden der breiten Bevölkerung und
der Forschung zugänglich gemacht und vermittelt.
Das Wissen der Aargauerinnen und Aargauer um
ihre Vergangenheit ist wiederum eine wichtige
Voraussetzung für die langfristige Erhaltung und den
Schutz der archäologischen Hinterlassenschaften
im Kanton.
Schema Hauptaufgaben /-prozesse der Kantonsarchäologie
gemäss Kulturgesetz vom 31. März 2009
Immobilien Aargau Juni 2021 8ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
3.2.2 Organisation
Innerhalb der kantonalen Verwaltung ist die Kantonsarchäologie Aargau dem Departement Bildung,
Kultur und Sport (BKS) angegliedert. Sie gehört als
eigene Sektion zur Abteilung Kultur. Als solche
arbeitet sie nach den Grundsätzen des New Public
Management und bildet ihre Ziele und Leistungen
im Aufgaben- und Finanzplan ab. Dabei orientiert
sie sich am regierungsrätlichen Entwicklungsleitbild,
am Leitbild des Departements BKS sowie an den
im Kulturkonzept des Kantons Aargau formulierten
kulturpolitischen Zielen. Die vom Regierungsrat
gewählte Kommission für Denkmalpflege und
Archäologie berät den Regierungsrat und das Departement BKS in Fragen der Erhaltung und Pflege
der Kulturgüter und ist eine wichtige Partnerin für
die Kantonsarchäologie. Die oben genannten Hauptaufgaben werden in den Ressorts «Schutz/Erhalt/
Fundstellen», «Archäologische Untersuchungen»,
«Archäologische Sammlung», «Vermittlung/Öffentlichkeitsarbeit/Medien» sowie «Dienste» unter Mitwirkung verschiedener externe Partner, wie zum
Beispiel das Wissenschaftliche Gremium (beratend)
oder die Vindonissa-Professur (forschend), erfüllt.
3.2.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen
Der Kanton Aargau als attraktiver Wohn- und Wirtschaftsstandort entwickelt sich weiterhin dynamisch.
Die Bevölkerungszahl und die Mobilität wachsen –
und damit auch die gesellschaftliche Heterogenität.
Nachdem die jährlichen Bauinvestitionen jahrelang
gestiegen sind, werden sie gemäss Prognosen in
den kommenden Jahren auf hohem Niveau horizontal verlaufen oder möglicherweise sinken. Mit dem
neuen Raumplanungsgesetz und den damit verbundenen Vorgaben zur inneren Siedlungsverdichtung
sowie aufgrund grosser Infrastrukturprojekte bleibt
jedoch der Druck auf die archäologischen Hinterlassenschaften hoch, insbesondere in historischen
Siedlungskernen.
Die Kantonsarchäologie wird dadurch weiterhin stark
gefordert sein und hat sich in der aktuellen Strategie 2
entsprechende Ziele gesetzt. Mit einer konsequenten
Fortführung der in den letzten Jahren umgesetzten
strategischen Massnahmen kann die Erfüllung des
gesetzlichen Auftrags trotz momentan stagnierenden
2 Strategie 2020−2024, Kantonsarchäologie Aargau
finanziellen und personellen Ressourcen noch
gewährleistet werden. Trotz des allgemeinen gesellschaftlichen Trends zur Schnelllebigkeit und der
Themenkonkurrenz ist nach wie vor ein grosses
Interesse der Bevölkerung an archäologischen
Themen festzustellen. Die lokale Präsenz der
Kantonsarchäologie im ganzen Kanton bietet die
Chance, die Bevölkerung für das archäologische
Erbe in ihrem direkten Umfeld zu sensibilisieren, sie
aktiv daran teilhaben zu lassen und damit das Kulturerbe als identitätsstiftende Ressource zu stärken.
Der allgemeine digitale Wandel bietet in Bezug
auf die Arbeitsprozesse und -instrumente in der
Kantonsarchäologie sowohl Chancen als auch
Herausforderungen. Hier gilt es, die betrieblichen
Entwicklungen proaktiv zu gestalten und zu steuern.
Das Thema Nachhaltigkeit im umfassenden Sinn
(wirtschaftlich, sozial, ökologisch) hat aktuell und in
Zukunft eine hohe gesamtgesellschaftliche Relevanz.
Auch die Kantonsarchäologie kann hier in Bezug
auf ihre betriebliche Ausrichtung und Entwicklung
und in Bezug auf ihre Themensetzung wichtige
Beiträge leisten.
Um die strategischen Ziele zu erreichen, wurden
die sechs Handlungsfelder A−F definiert. Sie dienen
als Orientierungslinien für die Aktivitäten und Entwicklungsmassnahmen in der Kantonsarchäologie.
Innerhalb der sechs Handlungsfelder werden acht
Massnahmen umgesetzt. Die Verantwortung für
deren Realisierung liegt bei den einzelnen Ressorts/
Betriebseinheiten.
1. Handlungsfeld A: Schutz und Erhalt
Wir setzen die uns zur Verfügung stehenden gesetzlichen und raumplanerischen Mittel konsequent
ein, um die bedeutenden Teile der archäologischen
Hinterlassenschaften langfristig zu erhalten.
2. Handlungsfeld B: Qualität und
Schwerpunktsetzung
Mittels einer laufenden Überprüfung/Optimierung
unserer Arbeitsinstrumente, -standards und -abläufe
stellen wir Qualität, Effektivität und Effizienz sicher.
Dabei setzen wir auf Grundlage klarer fachlicher
Immobilien Aargau Juni 2021 9ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
Kriterien bewusst Schwerpunkte und machen in
anderen Bereichen Abstriche.
3. Handlungsfeld C: Kooperation und Vernetzung
Wir pflegen die Zusammenarbeit mit unseren
Partnern und zugewandten Interessensgruppen und
nutzen Synergien optimal.
4. Handlungsfeld D: Vermittlung und Teilhabe
Durch eine kompetente, zielgruppenorientierte
Vermittlung vor Ort und am Objekt und die Förderung von Teilhabe steigern wir das Bewusstsein
und das Verständnis für das archäologische Kulturerbe und dessen Nutzen als Ressource für die
Gesellschaft.
5. Handlungsfeld E: Digitalisierung
Wir fördern die Entwicklung und Integration
bestehender und neuer digitaler Werkzeuge in
allen Arbeitsbereichen und nutzen damit gezielt
die Chancen der Digitalisierung.
6. Handlungsfeld F: Nachhaltigkeit
Wir machen Nachhaltigkeit zum Thema, indem wir
in der Forschung und Vermittlung ein Augenmerk
auf entsprechende Themen legen und unsere Kompetenzen, Abläufe und Aktivitäten im umfassenden
Sinn nachhaltig weiterentwickeln.
Immobilien Aargau Juni 2021 10ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
4 STANDORTKRITERIEN
4.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht
vor, dass als Grundlage zur Durchführung von
Standortevaluationen das Nutzerdepartement
dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des
Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung
des Standortperimeters legt der Regierungsrat den
geografischen Perimeter fest, in dem die Standortevaluation durchzuführen ist.
Die zentrale Lage des heutigen Standortes der Kantonsarchäologie in Brugg ist aus Sicht der Fachstelle
beizubehalten, da von Brugg aus alle Grabungsstellen
und wichtigen Orte gut und zeitnah zu erreichen
sind, insbesondere das ehemalige Legionslager
Vindonissa und das Vindonissa-Museum. Zudem
befindet sich das Funddepot im ehemaligen Armeezeughaus an der Mülligerstrasse in Windisch. Es
wurde von 2018–2020 mit baulichen Massnahmen
an seinen neuen Verwendungszweck angepasst und
weist Raumreserven für einen mittel- bis langfristigen
Horizont auf. Aufgrund der guten ÖV-Anbindung
in Brugg sind zudem die meisten Reisen auf nachhaltigem Weg möglich.
4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATION
mögliche Standorte für die Kantonsarchäologie
einander systematisch und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen
Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse
besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das
Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten)
gegenübergestellt.
4.3 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen
Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu
· Potenzial
· Kostentreiber
Im Dokument «Erläuterung der Zielkriterien für
die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse);
Kanton Aargau» sind die Erläuterungen zu den
allgemein gültigen Zielkriterien aufgeführt.
(Annex 7.10)
Immobilien Aargau Juni 2021 11ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
5 RAUMSTANDARDS/RAUMANFORDERUNGEN
5.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische
Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen,
sind den Standards übergeordnet.
5.2 FLÄCHENSTANDARDS
Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude
werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der
Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht
für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern für
definierte Bereiche und lassen innerhalb dieser im
Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies
ist sinnvoll für die effiziente Nutzung des Bestandes
und wird auch bei Neubauten als zweckmässig
zur Realisierung verschiedener Nutzungskonzepte
betrachtet.
Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für
ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden,
deren Einbeziehung vor der Objektplanung auch als
wichtig für die spätere Akzeptanz erachtet wird.
Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen
in vorhandenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt. Hierbei müssen ggf. die Zusammenfassung von mehreren Objektflächen zu einem
grösseren Bereich (Herausnahme von Trennwänden)
oder die Unterteilung von grösseren Objektflächen
in mehrere kleineren Bereiche (Teilung, Neubau von
Trennwänden) geprüft werden.
5.3 RAUMQUALITÄT/
QUALITÄTSANFORDERUNGEN
Eine der wichtigsten Prämissen einer Kantonsarchäologie ist die Sicherheit der Funde. Die Kantonsarchäologie erhält und schützt die Hinterlassenschaften auf aargauischem Gebiet. Dem Schutz
dieser unersetzlichen, einmaligen Funde vor Bränden,
Hochwasser, Erdbeben, Sabotage und Diebstahl ist
entsprechend den geltenden Standards des Kulturgüterschutzes Rechnung zu tragen.
Zudem geht es um ideale Arbeitsverhältnisse, darum,
in den einzelnen Bereichen trotz der vielfältigen
Tätigkeiten und offenen Räume Nebengeräusche
auszublenden und darum, eine Atmosphäre zu
schaffen, die sowohl fokussiertes Arbeiten als auch
einen Austausch zulässt.
Eine Besonderheit der archäologischen Fachstelle ist,
dass aufgrund der Feldarbeit und der damit einhergehenden Verschmutzung der Kleidung und der
Funde die Räumlichkeiten in verschiedene Sauberkeitszonen unterteilt werden müssen, sodass durch
den Prozess ein sicherer Umgang mit sensiblen
Funden und Archivalien gewährleistet ist. Spezifische
Nutzeranforderungen sind in Kapitel 6 aufgeführt.
Zusammengefasst sind folgende Anforderungen zu
beachten:
· Gut erschlossene Depoträume mit Klimatisierung
· Publikumsgerechte Benutzungsräume
· Einladender, offener Empfangs- und Bibliotheksbereich
· Fachgerecht ausgerüstete Labor- und Spezialarbeitsplätze sowie Werkstätten
· Sachgerechte Arbeitsplätze für die Arbeit mit
Funden (Auswertung/Forschung)
· Büros der Fachbereiche und Verwaltung mit
Rückzugsmöglichkeiten für Telefonate, Konferenzen und Zusammenarbeit (Kollaboration und
Konzentration)
Immobilien Aargau Juni 2021 12ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
5.4 RAUMSTRUKTUR
Die Raumstruktur der Kantonsarchäologie Aargau
soll anhand eines 3-Zonenmodells und eines
4-Zonenmodells definiert werden. Die beiden Zonenmodelle werden teilweise überlappend sein.
I Öffentliche Zone
II Gesicherte Zone
III Sicherheitszone
IV Sicherheitszone
PLUS
Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone»,
«Gesicherte Zone», «Sicherheitszone» sowie «Sicherheitszone PLUS» wird beim 4-Zonenmodell den
erhöhten Anforderungen an den Datenschutz,
an die Sicherheit der Mitarbeitenden und an den
Kulturgüterschutz (Annex 7.9) mit einer gestaffelten
Zugänglichkeit bestmöglich Rechnung getragen.
Das 3-Zonenmodell teilt die Bereiche in verschiedene
«Sauberkeitszonen» ein. Aufgrund der sehr unterschiedlichen Tätigkeiten in den Arbeitsprozessen der
Kantonsarchäologie ist es essenziell, dass die Tätigkeitsbereiche der «Schmutzzone», der «Mischzone»
sowie der «Sauberkeitszone» (wenn immer möglich)
ohne Durchkreuzungen beieinanderliegen bzw.
Schmutzschleusen eingeplant werden. Zusätzlich
findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt.
Die nachstehenden Abbildungen illustrieren die
beiden Zonenmodelle. Ferner zeigt in Kapitel 6 das
Zonendiagramm diese Struktur auf.
Eine strikte Einhaltung der Modelle kann aufgrund
des Immobilienangebots möglicherweise erschwert
werden. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und
Flächenplanung die Machbarkeit prioritär im Einklang
mit dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung
zu berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen
Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot in m²,
Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es
gerade bei der Raumzuteilung im Bereich
der Depots und der dazugehörigen Werkstätten
und Arbeitsplätzen zu Aufteilungen in zwei
Gebäude(-trakte) kommen.
5.4.1 «Öffentliche Zone» (I)
In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In
dieser Zone befinden sich der Empfangsbereich
und der Empfang des Sekretariats, welches in
seiner Funktion bereits in der «Gesicherten Zone»
liegt. Der Empfang mit Schalter ist mit Sicherheitsglas zum Kunden ausgestaltet.
5.4.2 «Gesicherte Zone» (II)
Zur «Gesicherten Zone» haben nur die Besuchenden
Zutritt, welche sich an der Empfangstheke, die
Teil des Sekretariats sein sollte, angemeldet haben.
Die Anmeldung erfolgt meist im Vorfeld, um die
Bibliothek zu nutzen oder einen Termin mit einem
Mitarbeitenden wahrzunehmen. Die Bibliothek sollte
daher in unmittelbarer Nähe zum Sekretariat sein.
Zu dieser Zone gehören der Eingangsbereich, die
Bibliothek sowie die Sitzungszimmer. Die Zone ist
vom Eingang her erschlossen und wird durch Mitarbeitende des Sekretariats «bewacht». Unterstützt
wird – je nach Örtlichkeit – die Eingangsüberwachung
durch vereinzelte Kameras. Aussentüren sowie
Türen zu Fluchtwegen müssen alarmgesichert sein.
Mitarbeitende haben mit einem Badge eigenständigen Zutritt.
5.4.3 «Sicherheitszone» (III)
In dieser Zone befinden sich die Büroräumlichkeiten,
Inventarisierungsräume, der Pausenraum sowie
ein Projektraum. Weiter sind hier Spezialräume wie
z. B. ein «Scherbendruckerraum», ein Waschraum
für die Funde und verschiedene Lagerräumlichkeiten
sowie das Verwaltungsarchiv angesiedelt. Zusätzlich
befinden sich hier auch das Lager und die Werkstatt
der Grabungstechnik sowie die Anlieferung und
die Entsorgung. Die «Sicherheitszone» verfügt über
einen eigenen Ein-/Ausgang, wird aber auch von
den anderen Zonen her erschlossen sein.
5.4.4 «Sicherheitszone PLUS» (IV)
In dieser Zone befinden sich die Depots und das
Dokumentationsarchiv. Weiterhin sind die Labore,
die Restaurierungsräume und die Fotografie in
Immobilien Aargau Juni 2021 13ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
dieser Zone angesiedelt. Die «Sicherheitszone PLUS»
muss von den anderen Zonen her erschlossen sein,
ist aber nur einem ausgewählten Mitarbeitendenkreis zugänglich.
Schmutzzone (C)
Mischzone (B)
Sauberkeitszone (A)
5.4.5 Schmutzzone (C)
In der Schmutzzone liegen die Räumlichkeiten, die
von Personen genutzt werden, die zwischen Feldarbeit und dem Gebäude der Kantonsarchäologie
wechseln. Auf die damit einhergehende Verschmutzung der Kleidung und der Funde ist bis zu deren
Reinigung innerhalb von zusammenhängenden
Räumen, wie z. B. der Anlieferung, dem Eingangslager und dem Waschraum, zu achten.
5.4.6 Mischzone (B)
In der Mischzone befinden sich die meisten Räumlichkeiten der Kantonsarchäologie wie z. B. der
Empfang und die Büroräumlichkeiten. Mitarbeitende
und Besuchende nutzen diese Räumlichkeiten. Es
wird mit Funden gearbeitet, die von den gröbsten
Verunreinigungen gesäubert worden sind. Es gibt
keinerlei Zusatzmassnahmen; jedoch ist sicherzustellen, dass dieser Bereich nicht mit den Verkehrswegen der «Schmutzzone» gemischt wird.
5.4.7 Sauberkeitszone (A)
In der Sauberkeitszone befinden sich die Labore, das
Fotostudio, die Depots, das Dokumentenarchiv, der
Sanitätsraum, der Fokusraum und die Bibliothek.
Die meisten dieser Räume sind nur einem definierten
Mitarbeitendenkreis zugänglich, um dem heiklen
Umgang mit dem Equipment und den Dokumenten
sowie den Funden Rechnung zu tragen. Insbesondere im Dokumentenarchiv und den Depots ist nicht
nur auf Sauberkeit zu achten, sondern es sind ebenfalls die Standards des Kulturgüterschutzes einzuhalten. Es handelt sich hierbei explizit nicht um die
Anforderungen von Laborreinräumen.
5.5 RAUMGRUPPEN
Generell umfasst die Institution drei Bereiche mit
jeweils sehr unterschiedlichen Funktionen:
· Transparent und offen präsentiert sich der Bereich
der gesicherten Zone, in der alle Mitarbeitenden,
Kunden, Forschenden und Besuchenden aufeinandertreffen und sich im Sitzungsraum und der
Bibliothek treffen. Kollaboration und Kommunikation stehen hier im Fokus.
· Im Bereich der Verwaltung, der Auswertung und
der Inventarisierung steht die Projektarbeit und die
Administration im Vordergrund. Büroflächen mit
Rückzugsmöglichkeiten und angemessenem
Stauraum in einem klimatisch an die Jahreszeiten
angepassten Umfeld unterstützen die unterschiedlichen Tätigkeitsfelder.
· Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind
Depots, Archive, Labore und Restaurierungsräume, um bei Kleinst- wie Grossfunden dieselbe
qualitative Handhabung zu gewährleisten.
Aussenbereich (0)
Die Kantonsarchäologie benötigt durch ihre Aussenarbeit Stellplätze für die Zwischenlagerung von
Containern und Pferdeanhängern, wenn diese
nicht auf Grabungen eingesetzt werden. Aufgrund
der hohen Anlieferungsdichte und vor allem der
schweren Lasten ist eine Rampe vorzusehen und
eine damit verbundene Rangier- und Kurzzeitparkfläche. Benötigt werden zudem Parkplätze für die
Fahrzeuge der Kantonsarchäologie und Abstellmöglichkeiten für Fahrräder. Zudem sollten Aussensitzplätze für die Mitarbeitenden vorgesehen werden.
Dieser letztgenannte Bereich soll nur vom Pausenraum her (Raumgruppe 8) zugänglich sein.
Eingangsbereich (1)
Der Eingangsbereich liegt in der «Gesicherten Zone»
und bildet eine Übergangszone zwischen dem
Aussenbereich und dem Innenbereich der Institution.
Ziel ist es, einen Empfangsbereich zu gestalten,
der auch als Aufenthalts- und Begegnungsort für
Besuchende, Mitarbeitende und Forschende dient,
welche die sich anschliessende Bibliothek nutzen
oder sich zu einer Besprechung im Sitzungszimmer
treffen. Garderoben und Toiletten für Besuchende
sowie ein Sanitäts-, Gebets- und Stillraum sind hier
ebenfalls untergebracht.
Immobilien Aargau Juni 2021 14ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
Bibliothek (2)
Im Anschluss an den Eingangsbereich liegt die
Bibliothek, die auch der interessierten Öffentlichkeit
auf Anmeldung zur Verfügung steht. Um die Bücher
und Materialien vor Ort zu sichten, sind Arbeitsplätze
und Leseplätze neben der Freihandbibliothek anzuordnen. Eine kleine Infrastrukturinsel mit Scanner,
Drucker und Kopierer ist ebenfalls hier anzusiedeln.
Der Lesebereich muss, auch wenn räumlich oder
akustisch abgetrennt, idealerweise vom Sekretariat
aus kontrollierbar sein.
Inventarisierung (3)
Die geborgenen Ausgrabungsfunde müssen inventarisiert werden. Die Räume, die sich alle in der
«Sicherheitszone» befinden, benötigen daher grosse
Auslegeflächen und grosse, schwellenlose Türen,
um die Funde behutsam und gegebenenfalls auf
Palettrollis von Raum zu Raum zu bringen. Die
Nähe zu spezifischen Räumen, insbesondere dem
Scherbendruckerraum, dem Waschraum sowie
dem Labor, ist unerlässlich für die einzelnen, in sich
greifenden Arbeitsschritte.
Fotografie (4)
In der «Sicherheitszone PLUS» liegen neben den
Laboren und den Depots die Räumlichkeiten der
Fotografie. Die meisten Fundstücke werden im
Labor ebenfalls fotografisch inventarisiert (Tendenz
steigend). Von besonderen Funden werden hochauflösende Studiofotografien für Publikationen und
wissenschaftliche Arbeiten erstellt.
Depots/Fundlager/Archive (5)
Archäologische Funde zeichnen sich durch sehr
unterschiedliche Grössen, Formen und Materialien
aus. Sie können organischer oder mineralischer
Natur sein. Die Anforderungen an die einzelnen
Bereiche/Räume der Depots sind daher sehr unterschiedlich. Insbesondere Leder, eine wichtige
Fundgattung im Kanton Aargau, und die diversen
Metallfunde gilt es bei optimalen Bedingungen
für die kommenden Generationen zu sichern.
Anders als in den meisten Institutionen sind die
Depots aktive Arbeitsorte, da sämtliche Funde
für wissenschaftliche Forschungen genutzt werden.
Die räumliche Nähe von an die Depots angeschlossenen Arbeitsplätzen ist daher unabdingbar.
Um den Schutz der Funde zu gewährleisten sind
neben den klimatischen Bedingungen auch die
Sicherheitsbedingungen gemäss Kulturgüterschutz
sowie der Schutz vor Diebstahl unerlässlich.
Daher liegen diese Räumlichkeiten auch in der
«Sicherheitszone PLUS», zu der nur ausgewählte
Mitarbeitende Zugang haben.
Weiter ist das Dokumentationsarchiv in dieser
Raumgruppe angesiedelt, in dem Akten, Pläne und
Dias von durchgeführten Ausgrabungen liegen.
Labore und Werkstätten (6)
Diese Raumgruppe dient einerseits der Restaurierung der Funde. Insbesondere Kleinfunde aus Metall
müssen direkt und sorgsam konserviert werden, um
nicht zu korrodieren. Die Labore müssen für die
filigranen Funden ausgestattet sein. Die Funde und
die Mitarbeitenden befinden sich je nach Arbeitsgang in unterschiedlichen Räumen, daher sind kurze
Wege für die Arbeiten wichtig. Die Verbindung zu
den restlichen Raumgruppen, insbesondere zur
(Labor-)Fotografie und zu bestimmten Depots ist
durch eine gute Erschliessung mit breiten und
schwellenlosen Wegen zu gewährleisten. Andererseits ist auch die Werkstatt der Grabungstechnik in
dieser Raumgruppe angesiedelt. Räumlich ist diese
jedoch in der Nähe des Lagers Grabungstechnik und
des An- bzw. Ablieferungsbereichs zu verorten.
Fachbereiche und Verwaltung (7)
Die Büros und Meetingräume sind in der «Sicherheitszone» untergebracht und nur mit einem Badge
zugänglich. Hier arbeiten die Leitung, die Assistenz,
die Ressort- und Bereichsleitenden und generell
all jene Mitarbeitenden, deren Tätigkeit nicht den
ständigen, direkten Kontakt mit den Funden voraussetzt. Zur Förderung des internen Austauschs und
einer optimalen Kommunikation befinden sich die
meisten Arbeitsplätze in Gruppenbüros.
Immobilien Aargau Juni 2021 15ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
Für eine konzentrierte Kommunikation sind die
Mitarbeitenden von einzelnen Ressorts oder Bereichen zusammen gruppiert. Es soll mehrere Begegnungszonen geben: Eine Zone im Aussenbereich für
die Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche bzw. einen
Pausenraum. Der Kopierraum und die Postfächer
sollten zentral angeordnet werden. Besprechungsräume, ein Gruppenarbeitsraum sowie Bereiche
für konzentriertes Arbeiten – einzeln oder in kleinen
Gruppen – und Telefonieren müssen gut erreichbar
innerhalb dieser Raumgruppe und nahe der Raumgruppe «1 Eingangsbereich» liegen.
Eine Besonderheit der Kantonsarchäologie ist die
wissenschaftliche Arbeit mit (den bereits inventarisierten) Funden in der «Auswertung» genannten
abschliessenden Phase einer Ausgrabung. Für diese
Arbeit sind neben dem Zugriff auf die IT-Infrastruktur
mehrere Auslegetische nötig, d. h. es besteht ein
grösserer Flächenbedarf als es die Immobilienstandards für Verwaltungs- und Büroarbeitsplätze
vorsehen. Sehr oft wird die Auswertung von Externen geleistet, die bei grossen Projekten in Teams
arbeiten. Für sie sind Arbeitsplätze in genügender
Anzahl und im Idealfall Räume verschiedener – oder
von flexibler – Grösse vorzusehen (siehe dazu
auch die Vereinbarung mit der Universität Basel zur
Vindonissa-Professur, worin den Mitarbeitenden
Arbeitsplätze in der KAAG zugesichert werden).
Die Flächen hierfür sind im Raumprogramm (Annex
7.5) berücksichtigt.
Infrastruktur und Betriebsräume (8)
In dieser Raumgruppe befinden sich Lagerräumlichkeiten, das Büro des Hauswarts und Räume, die
dem Gebäudeunterhalt und der Waren- bzw. Fundanlieferung dienen.
Die Lagerräume für die Labore, das Lager für IT,
das Lager für die Vermittlung und ein Lager für die
eigenen Publikationen und Büromaterialien sowie
der Putzraum inkl. Lager für Putzutensilien, befinden
sich hier.
Ebenfalls in dieser Raumgruppe, aber in der
«Sicherheitszone PLUS» angesiedelt, befindet sich
neben der An- und Ablieferung das sogenannte
«Fundeingangslager» (Raumgruppe 5). Es ist in
den meisten Fällen der erste Ablageort für Funde,
wenn diese von der Ausgrabungsstelle in die
Kantonsarchäologie zur Inventarisierung und
weiteren Bearbeitung kommen.
Immobilien Aargau Juni 2021 16ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
6 ANFORDERUNGEN KANTONSARCHÄOLOGIE
6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM
PROGNOSE 2030
Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden
zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste
für die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden
dabei die Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige
Arbeitsplätze. Weiter wurden Prognosen
zur Entwicklung der Fundbestände erarbeitet.
Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener
Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt
worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem
die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung
Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksichtigt worden. Für die Bereiche Depots und Archive
wurden die Vorgaben der DIN 67700 «Bau von
Bibliotheken und Archiven – Anforderungen und
Empfehlungen für die Planung» (Stand: Mai 2017)
herangezogen. Die Flächen aller anderen Bereiche
wurden mittels weiterer Standards oder Erfahrungswerten ermittelt.
Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm
für die Kantonsarchäologie aufgeführt. Ein
detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter
Kapitel 7.5 zu finden.
Nr. Nutzung Nutzfläche in m²
0 Aussenbereich 395
1 Eingangsbereich 55
2 Bibliothek 65
3 Inventarisierung 100
4 Fotografie 100
5 Depots/Fundlager/Archive 2’590
6 Labore und Werkstätten 200
7 Fachbereiche und Verwaltung 700
8 Infrastruktur und Betriebsräume 450
Total 4’655
Immobilien Aargau Juni 2021 17ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS
Öffentliche Zone (I)
Gesicherte Zone (II)
Sicherheitszone (III)Sicherheitszone PLUS (IV)
Sitzungszimmer
Sanitätsraum
Fokusraum Pausenraum inkl.
Aussenbereich
Lager/Vermittlung/Bücher
Waschraum
Projektraum
Verwaltungsarchiv
Scherbendruckerraum Inventarisierung
Dokumentationsarchiv
Fotografie Labor/Restaurierung
Restaurationsraum
Verwaltung
Fund-Zwischenlager
Depots
Fund-Eingangslager
Lager/Werkstatt
Grabungstechnik
Anlieferung
Empfangszone/Sekretariat
Konzentration Kollaboration
Kunden/Mitarbeitende/Waren
Mitarbeitende/Waren
Personenfluss Warenfluss Sauberkeitszone (A) Mischzone (B) Schmutzzone (C)
Immobilien Aargau Juni 2021 18ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
Feinstaub
Grenzwerte PM10. F9-Filter für Filterung Zuluft.
Maximaler Grenzwert 75 μg/m3.
Maximaler Jahresmittelwert 20 μg/m3.
Allgemein sind staubabweisende Oberflächen
vorzusehen.
Gasförmige Luftschadstoffe
(Schwefeldioxid, Stickoxide, Ozon)
ISO-Norm 11799 angestrebt. Grenzwerte laut
Luftreinhalteverordnung.
6.3 SPEZIFISCHE
NUTZERANFORDERUNGEN
Oberstes Ziel ist die Minimierung der klimatischen
Schwankungen in den Depots und im Archiv und
der systematische Einsatz von Schleusen/Übergangszonen zwischen den unterschiedlichen
Klimazonen. In den Depots ist ein täglicher Luftaustausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend.
Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige
Umwälzung der Luft zu sorgen.
Die Depots und das Archiv sollten so ausgebildet
sein, dass für ein stabiles und gleichmässiges Klima
technische Massnahmen in möglichst geringem
Umfang erforderlich sind. Die tägliche Schwankung
der Temperatur sollte den Wert von +/– 1 °C, die
tägliche Schwankung der relativen Luftfeuchte den
Wert von +/– 3 % nicht überschreiten.
Beim Dokumentationsarchiv gilt es zu beachten,
dass die in Tabelle 2 aufgeführten Werte für
Temperatur und Luftfeuchtigkeit nicht für alle
dort archivierten Materialien genügen. Es müssen
zusätzlich Klimaboxen (mit jeweils geringem
Flächenbedarf) für folgende Materialien und mit
den jeweiligen Anforderungen vorgesehen werden:
· Dias –10 °C // 20–50 % rel. F.
· SW- und Farbnegative 18–22 °C // 30–40 % rel. F.
· Mikrofiche 21 °C // 20–50 % rel. F.
Die Ermittlung der genauen Klimawerte für
verschiedene Materialien sollte nach ISO/TR
19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799
zu entnehmen.
Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung
anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei
unterstützend wirken.
Depot-/Archiv Typ Sicherheitszone Sauberkeitszone
Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit
(F) inkl. Schwankungen pro Tag
Depot für Bunt- und Edelmetall IV A 18-22°C // max. 35 % rel. F.
Depot für Eisen IV A 18-22°C // max. 10 % rel. F.
Depot für Glas/Organik IV A 18-22°C // 45-55 % rel. F.
Depot für weniger empfindliche
Materialien
IV A 18-22°C // 35-65 % rel. F.
Fund-Eingangslager
Fund-Zwischenlager
IV B 18-22°C // 35-65 % rel. F.
Dokumentationsarchiv IV A 18°C +/- 1°C // 35-50% rel. F.
Verwaltungsarchiv III B 20-30°C // 30-60 % rel. F.
Immobilien Aargau Juni 2021 20ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
7.1 Herleitung Laufmeter Funde, inkl. Mengengerüste 21
7.2 Herleitung Laufmeter Akten und Unterlagen, inkl. Mengengerüste 23
7.3 Herleitung Laufmeter Vermittlung, inkl. Mengengerüste 25
7.4 Herleitung Laufmeter Grabungsmaterial, inkl. Mengengerüste 26
7.5 Raumprogramm Kantonsarchäologie 28
7.6 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.7 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen»)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.8 Schallschutzanforderungen (SIA 181)
7.9 Kulturgüterschutz:
· Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen)
· Nationale Rechtsgrundlagen
· Verordnungen
· Querverweise zu anderen Bundesgesetzen
> zu finden auf: www.babs.admin.ch
7.10 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse)
> Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau.
7 ANNEX
Immobilien Aargau Juni 2021 21ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung
Bunt- und Edelmetall 18-22°C // max. 35% rel. F. 43.00
Schubladenschrank 36.00
Plexidosen -> Schubladen 2’737 8 0.60 1.15 1 342 10 2 1.4 29.00
Schubladen 75 1 0.60 1.15 1 75 10 2 1.4 7.00
Unverpackt 7 7.00 Annahme Lagerung auf Europaletten
Eisen 18-22° // max. 10% rel. F. 70.00
Schubladenschrank 36.00
Plexidosen -> Schubladen 2’599 8 0.6 1.15 1 325 10 2 1.4 27.00
Schubladen 108 1 0.6 1.15 1 108 10 2 1.4 9.00
Fachbodenregal 34.00
Rakokisten 220 1 0.4 0.95 1 220 6 1.6 1.4 29.00
Holzkiste, ESCAL-Beutel 23 1 0.4 0.95 1 23 6 1 1.4 5.00
Glas/Organik 18-22° // max. 45-55% rel. F. 101.00
Fachbodenregal 2.00
Rakokisten 6 1 0.4 0.95 1 6 6 1.6 1.4 1.00
Rakokisten 2 1 0.6 1.15 1 2 6 1 1.4 1.00
Schubladenschrank 40.00
Plexidosen -> Schubladen 1’235 8 0.6 1.15 1 154 10 2 1.4 13.00
Archivkarton -> Schubladen 40 2 0.6 1.15 1 20 10 2 1.4 2.00
Schubladen 48 1 0.6 1.15 1 48 10 2 1.4 4.00
Schubladen 93 1 0.7 1.25 1 93 10 1 1.4 18.00
Schubladen 15 1 0.6 1.15 1 15 5 2 1.4 3.00
Bodenlagerung 59.00
Palette 11 1 2.35 2.9 1 11 1 1 1.4 59.00
Weniger empfindliche Materialien 18-22° // max. 35-65% rel. F. 9.00
Schubladenschrank 9.00
Schubladen 100 1 0.6 1.15 1 100 10 2 1.4 9.00
7.1 HERLEITUNG LAUFMETER FUNDE
Immobilien Aargau Juni 2021 22ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung
Aussenklima nicht unter 0°C 2’174.00
Hochregal 368.00
Palette 629 1 1.2 2.6 1 629 6 1.25 1.4 294.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand
Gitterkiste 124 1 1.2 2.6 1 124 6 1.25 1.4 58.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand
Rakokiste -> Gitterkiste 100 3 1.2 2.6 1 34 6 1.25 1.4 16.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand
Fachbodenregal 1’562.00
Rakokiste 13’389 1 0.6 1.15 1 13’389 6 2.5 1.4 1’469.00
Rakokiste 1’360 1 0.3 0.85 1 1’360 6 2.5 1.4 93.00
Metallschrank 96.00
unverpackt 700 1 0.6 1.15 1 700 6 2 1.4 96.00 Medien pro Meter geschätzt
Bodenlagerung 148.00
Palette 19 1 1.2 2.6 1 19 1 1.25 1.4 54.00 Bediengangbreite gemäss IST-Zustand
Holzkisten/unverpackt 30 1 1.2 1.75 1 30 1 1.25 1.4 70.00
Holzkisten/unverpackt 4 11.00 4 Kisten mit je 2.7m²
unverpackt 1 3.00 Modell Hallwyl
Paletten (Leergut) 48 1 1.2 2.6 1 48 10 1.25 1.0 10.00
TOTAL 2’397.00
tR [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.);
bR [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1);
n1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2);
nM die Anzahl der unterzubringenden Medien;
n2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6);
n3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7);
NR der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8).
Immobilien Aargau Juni 2021 23ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung
Archiv 18°C // 35-50 % rel. F. 47.00
Dokumentationsarchiv 45.00
Standregal 203.25 1 0.4 0.95 6 203 10 1 1.4 14.00 x1 in Lfm
Planschrank 3 1.15 1.70 1.4 8.00
Planschrank 11.2 0.7 1.25 1.4 20.00
Hochschrank 1.1 1.35 1.90 1.4 3.00
Gemeindearchiv 2.00
Hängeregister 7 7 2.00
Archiv -10°C // 20-50 % rel. F. 5.00
Archiv Dias 5.00
Standregal 34.2 1 0.4 0.95 1 34 10 1 1.4 5.00 x1 in Lfm
Archiv 18-20°C // 30-40 % rel. F. 1.00
Archiv SW- und Farb-Negative 1.00
Standregal 5.3 1 0.4 0.95 1 5 10 1 1.4 1.00 x1 in Lfm
Archiv 21°C // 20-50 % rel. F. 1.00
Archiv Mikrofiche 1.00
Standregal 3.2 1 0.4 0.95 1 3 10 1 1.4 1.00 x1 in Lfm
Standard 20-30°C // 30-60 % rel. F. 131.00
Bibliothek 52.00
Compactus 324 1 0.35 1.30 6 324 6 1 1.5 36.00 x1 in Lfm
Standregale 67.5 1 0.4 1.05 1 68 6 1 1.5 16.00 x1 in Lfm
Akten SEF 3.00
Standregal 15 1 0.30 0.95 1 15 6 1 1.4 3.00 x1 in Lfm
Geschäfts- / Verwaltungsakten 16.00
Standregal 85 1 0.30 0.95 1 85 6 1 1.4 16.00 x1 in Lfm
Bücherlager 47.00
Standregal 210 1 0.4 1.05 1 210 6 1 1.5 47.00
7.2 HERLEITUNG LAUFMETER AKTEN UND UNTERLAGEN
Immobilien Aargau Juni 2021 24ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung
Sekretariat 13.00
Standregal 59 1 0.4 1.05 1 59 6 1 1.4 13.00
Grabungscomputer, Kabel etc. 3.00
Standregal 6 1 0.6 1.25 1 6 6 1 1.4 2.00
Standregal 2 1 0.4 1.05 1 2 6 1 1.4 1.00
TOTAL 185.00
tR [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.);
bR [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1);
n1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2);
nM die Anzahl der unterzubringenden Medien;
n2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6);
n3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7);
NR der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8).
Immobilien Aargau Juni 2021 25ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung
Innenlagerung 24.00
Industriestrasse 5.00
Regal 0.4 7 1.1 4.00
Hängeregister 0.3 1 1.1 1.00
Zeughaus 19.00
Palette 5 1 1.2 1.75 1 5 1 1.25 1.1 10.00
Auslegetisch 1 1 2 2.55 1 1 1 1 1.1 4.00
Infoblachen 4 1 0.80 1.35 1 4 6 1 1.1 3.00
Regal (Rakobehälter) 15 1 0.40 0.95 1 15 6 2 1.1 2.00
TOTAL 24.00
7.3 HERLEITUNG LAUFMETER VERMITTLUNG
tR [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.);
bR [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1);
n1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2);
nM die Anzahl der unterzubringenden Medien;
n2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6);
n3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7);
NR der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8).
Immobilien Aargau Juni 2021 26ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung
Aussenaufbewahrung 302.00
Fahrzeuge und Zubehör 105.00
Stellplatz (Fahrzeuge) 10.26 5 1.1 57.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
Stellplatz (Anhänger) 14.4 3 1.1 48.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
Container 96.00
Stellplatz (Büro) 15 4 1.1 65.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
Stellplatz (Lager) 7 1 1.1 9.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
Stellplatz (Werkzeug) 7 3 1.1 22.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
Zelte 20.00
Grosszelt 7 2 1.1 16.00
Gestänge 4 7 7 1.1 4.00 gestapelt
Bauholz, Sicherung 54.00
Lagerplatz gestapelt 5 8 1.1 44.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
Stellplatz (Bautreppe) 1 1 1.1 2.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
Stellplatz (Gerüsttreppe) 1 12 1.1 8.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
Besonderes 27.00
Schrank (Brennstoff) 1 3 1.1 5.00
Maschine (Blachentrocknung) 18 1 1.1 20.00
Paletten (Reserve) 1 1 1.1 2.00
Innenlagerung 146.00
Fahrzeuge und Zubehör 3.00
Palettiert (Autozubehör) 4 1 1.2 2.60 1 4 4 1 1.4 3.00
Zelte 21.00
Palettiert (Blachen und Zubehör) 44 1 1.20 2.60 1 44 6 1 1.4 21.00
Bauholz, Sicherung 22.00
Stellplatz (Schaltafeln) 3 1 1.4 5.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
7.4 HERLEITUNG LAUFMETER GRABUNGSMATERIAL
Immobilien Aargau Juni 2021 27ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
x1 x1 pro nM tR [m] bR [m] n1 nM n2 n3 NR AR [m²] Bemerkung
Palettiert (Garbungssicherung) 6 1 1.20 2.60 1 6 1 1 1.4 17.00
Elektromaterial 32.00
Bobine 1 1 1.4 2.00
Palette 26 1 1.20 2.60 1 26 6 1 1.4 13.00
Regal 4 1 0.4 0.95 1 4 2 1 1.4 3.00
Stellplatz (Förderbänder) 2.45 4 1.4 14.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
Werkzeuge 30.00
Sammelbehälter 12 1 0.6 1.15 1 12 2 2.5 1.4 4.00
Palette 4 1 1.2 2.60 1 4 2 1.25 1.4 6.00
Schubkarren 1.04 12 1.4 18.00 x1 ist benötigte Fläche pro Stellplatz,
Regal (Kleinwerkzeug) 6 1 1.40 1.95 1 6 6 3 1.4 2.00
Abdeckmaterial 4.00
liegend 12 1 2 2.55 1 12 6 2.5 1.4 4.00
Fundbergung 34.00
Palette 42 1 1.2 2.60 1 42 4 1.25 1.4 30.00
Schrank 2 1 1.6 2.15 1 2 1 2 1.4 4.00
TOTAL 0.00
tR [m] die Fachtiefe, in m (siehe 7.4.2.);
bR [m] die Bediengangbreite der Regale, in m (siehe 7.4.3.1);
n1 die Anzahl der einem Bediengang zugeordneten Doppelregalreihen bei Rollregalanlagen (siehe 7.4.3.2);
nM die Anzahl der unterzubringenden Medien;
n2 die Anzahl Fächer je Regalfeld (siehe 7.4.6);
n3 die Anzahl der Medien/Schachteln/Ablagestapel je 1 m Fachlänge, in 1/m (siehe 7.4.7);
NR der Faktor für Erschließungsfläche der Regale (siehe 7.4.8).
Immobilien Aargau Juni 2021 28ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
7.5 RAUMPROGRAMM KANTONSARCHÄOLOGIE
TOTAL 4’655 54
0 Aussenbereich* 395 0 *Summe exkl. Parkplätze
0.1 Parkplätze und
Veloabstellplätze für
-1 NNF
7.4/
AGF
Anzahl gemäss Parkplatzkonzept, VSS Normen und
kommunale Vorschriften
sind einzuhalten.
0.2 Parkplätze und
Veloabstellplätze für
Besuchende
-1 NNF
7.4/
AGF
Anzahl ist nach Betriebsführungskonzept zu
definieren, VSS Normen
und kommunale Vorschriften sind einzuhalten.
0.3 Stellplätze für
Fahrzeuge
90 1 AGF Stellplätze für 5 Fahrzeuge
à 7m L x 2.50 B
0.4 Stellplätze für
Container und
Anhänger
145 0.6 AGF Container werden mit
Kranwagen verladen, es darf
kein Dach in unmittelbarer
Nähe sein.
Stellplätze für 4 Büro-,
1 Lager- und 3 Werkzeugcontainer und 3 Anhänger.
0.5 Lagerfläche für
Grabungsmaterial
100 ANGF Lagerfläche für Zelte, Bauholz
und Sicherungen, Brennstoff,
Blachentrocknungsgerät und
Reservepaletten
Sollte zum Teil
überdacht sein.
0.6 Rampe/Gedeckter
Abstellplatz für LKW
40 8.10,
8.11,
5.5,
5.6,
0.4,
8.4
ANGF Immobilien-Standards Verwaltung Kanton Aargau
0.7 Aussensitzplätze für
20 8.1 ANGF Zugang nur über den Pausenraum, nicht direkt von aussen
(Sicherheitsaspekt)
Immobilien Aargau Juni 2021 29ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
1 Eingangsbereich 55 2
1.1 Sekretariat 30 2 III B TL 7.1,
2.1,
1.2
2 AP mit je 9m²/AP + zusätzlicher Stauraum (13 m²)
gemäss Angaben aus dem
Mengengerüst.
1.2 Warteraum/
Kundenzone
10 II B TL 1.1 HNF
1.4
1.3 Sanitätsraum 10 II A HNF
Sanitätsraum kann auch
als Still- oder Gebetsraum
genutzt werden.
1.4 Kunden WC 5 II B NNF
2 Bibliothek 65 0
2.1 Bibliothek 55 20-30°C
30-60%
rel. F
II A KL 1.1 HNF
Lagerung in Compactusanlage und Standregalen.
Bibliothek sollte zentral im
Gebäude angeordnet sein.
Bibliothek sollte zentral im
Gebäude angeordnet sein.
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akutstisch dämpfend
Sonnenschutz: nicht notwendig
2.2 Arbeitsplätze Bibliothek 10 II A TL 1.1 HNF
2 temporäre Arbeitsplätze
(1 mal inkl. Spezialscanner/
Kopierer). Nutzfläche
gemäss DIN 67700 (Tabelle
8 und 13)
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akutstisch dämpfend
3 Inventarisierung 100 2
3.1 Inventarisierung 50 2 III B TL 5.5,
5.6,
3.2,
(7.10)
2 AP mit je 15.5 m²
(vgl. DIN 67700 Tabelle 43)
plus zusätzliche Fläche
zur Zwischenlagerung
der Funde
3.2 Raum für
Scherbendrucker
10 III B 3.1 HNF
Ein spezieller «Scherbendrucker» beschriftet Knochen
und Keramikfragmente direkt
mit einer Inventarnummer.
Aufgrund der Emissionen
(Lärm und Gerüche) muss der
Scherbendrucker in einem
abgetrennten Raum sein.
1 temporärer PC-Arbeitsplatz inkl. Platz für den
Scherbendrucker und
Ablagefläche.
Stark-/Schwachstrom: UKV-Anschluss
Sonstiges: Es braucht eine Lüftungs-/Abzugsanlage
Immobilien Aargau Juni 2021 30ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
3.3 Waschraum/
Schlämmarbeitsplätze
40 III C TL HNF
Lage im Erdgeschoss
von Vorteil
2 Fundwaschplätze und
2 Schlämm-Arbeitsplätze.
Grösse und Ausstattung
gemäss IST-Zustand.
Wände: Fliesen, oder wasserabweisendes Material
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom
Sonstiges: Kalt- und Warmwasseranschluss, Edelstahlbecken mit
Schlammfang, Raum ist als Nasszelle auszuführen
4 Fotografie 100 1
4.1 Fotostudio 45 IV A HNF
5.7
Gemäss IST-Zustand Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom,
UKV-Anschluss
Sonstiges: Muss ein freier Raum sein, keine Säulen/Stützen
im Raum
4.2 Bildbearbeitung 20 1 IV A TL HNF
2.1
1 AP mit 9 m² plus zusätzlicher Arbeitsfläche (11 m²
vgl. DIN 67700 Tab. 43)
4.3 Fotostudio
Restaurierung
35 IV A 6.1 HNF
3 Arbeitsstationen mit
je 10.6 m² (vgl. DIN 67700
Tab. 43)
Sonnenschutz: aussenliegend, automatisch sowie innenliegender
Sonnenschutz manuell
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom,
UKV-Anschluss
5 Depot/Fundlager/
2’590 0
5.1 Depot für Bunt-
und Edelmetall
45 18-22°C
max. 35
% rel. F.
IV A KL 5.9 HNF
Lagerung der Funde in
Schubladenschrank und
freistehend im Raum
5.2 Depot für Eisen 70 18-22°C
max.
10%
rel. F.
IV A KL 5.9 HNF
Lagerung der Funde in
Schubladenschrank und
Fachbodenregal
Immobilien Aargau Juni 2021 31ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
5.3 Depot für Glas/Organik 100 18-22°C
max.
rel. F
IV A KL 5.9 HNF
Lagerung der Funde in
Schubladenschrank, Fachbodenregal und Paletten
auf dem Boden
5.4 Depot für weniger
empfindliche
Materialien
2’185 4.80 18-22°C
max.
35-65%
rel. F.
IV A KL 5.9,
6.2
Lagerung der Funde in
Schubladenschrank, Fachbodenregal, Metallschrank,
Hochregallager und Paletten
auf dem Boden
Hinweis: Bei Anpassung der
lichten Höhe muss die Nutzfläche neu berechnet werden.
mind. Nuzlast gemäss IST-Zustand (Zeughaus)
5.5 Fund-Eingangslager 60 18-22°C
max.
35-65%
rel. F.
IV B 3.1,
0.6
Lagerung der Funde in
Kisten. Diese werden wiederum auf Paletten gestapelt.
Nutzfläche für 40 Paletten
inkl. ausreichend Rangierfläche mit dem Palettrolli.
Türen/Fenster: Türe abschliessbar und alarmgesichert
5.6 Fund-Zwischenlager 40 18-22°C
max.
35-65%
rel. F.
IV B 3.1,
0.6
Lagerung der Funde in Kisten
auf Paletten. Auch Zwischenlagerung von Auswertungsprojekten auf Tablettwagen
Nutzfläche für 20 Paletten
und 5 Tablettwagen inkl.
ausreichend Rangierfläche.
Türen/Fenster: Türe abschliessbar und alarmgesichert
5.7 Dokumentationsarchiv 50 18°C
35-50%
rel. F.
IV A KL HNF
inkl. Gemeindearchiv
Lagerung in Compactusanlage, Planschrank
und Hängeregister
(Gemeindearchiv)
Klima: neben dem in der Spalte Klima angegeben Werten werden
verschiedene Klimaboxen für unterschiedliche Anforderungen
benötigt:
- Dias: -10°C // 20-50 % rel. F. (5 m²)
- SW- und Farbnegative: 18-20°C // 30-40 % rel. F. (1 m²)
- Mikrofiche: 21°C // 20-50 % rel. F. (1 m²)
5.8 Verwaltungsarchiv 20 20-30°C
30-60%
rel .F
III B KL HNF
Lagerung in Standregalen Berechnung der Nutzfläche
Immobilien Aargau Juni 2021 32ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
5.9 Fundmonitoring 20 IV A 5.1,
5.2,
5.3,
Temporär genutzte Arbeitsplätze für das Arbeiten mit
den Funden direkt im Depot.
2 temporäre AP mit je
10.3 m² (vgl. DIN 67700
Tabelle 43)
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Schwachstrom, UKV-Anschluss
6 Labore und
200 4
6.1 Technisches Labor 100 4 IV A TL 4.3 HNF
Restaurierungs-AP sind
ausgerüstet mit Mikroskop,
Arbeitslampe, mobiler
Filteranlage. Die zwei Laborkapellen sind mit einem
Druckluftanschluss zu planen.
Weitere Geräte: Airbrush-
Gerät, Feinstrahlgerät, Trocknungsanlage (weitere Geräte
gemäss Angaben Nutzer)
Nähe zu Fundeingang und
Fundbearbeitung wichtig.
Ebenso räumlich nahe dem
Fotostudio/Restaurierung.
4 Restaurierungs-AP
(10.3 m² je AP, vgl. DIN
67700 Tab. 43),1 zusätzlicher Computer-AP (9 m²,
Verwaltung Kanton Aargau),
2 Laborkapellen (5.25 m²,
Erfahrungswert Planconsult), zusätzliche
Ablage- sowie Arbeitsfläche und ausreichend
Rangierfläche (auch für
Palettübergrösse).
Türen/Fenster: Türe abschliessbar und breiter als Palettengrösse
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom,
UKV-Anschluss
Sonstiges: Kalt- und Warmwasseranschluss, Druckluftanschluss,
Lüftungs- und Abluftanlage
6.2 Restaurationsraum 40 4.80 IV C TL 5.4 HNF
Restaurierungswerkstatt-AP
mit zusätzlicher mobiler
Trocknungsstelle
und mobilem Hebekran.
2 Restaurierungswerkstatt-AP
Nutzfläche gemäss
IST-Zustand im Zeughaus
(exkl. der Fläche für die
Schlämmarbeitsplätze)
mind. Nuzlast gemäss IST-Zustand (Zeughaus)
Türen/Fenster: Türe abschliessbar und breiter als Palettengrösse
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom,
UKV-Anschluss
6.3 Werkstatt
Grabungstechnik
60 III C 8.4 HNF
Mehrere Werkbänke als
Arbeitsfläche sowie Regale
als Lagerfläche
Fläche gemäss Angaben
Mengengerüst und
IST-Zustand
Wände: hohe Traglast zur sicheren Lagerung von Werkzeugen
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom,
UKV-Anschluss
7 Fachbereiche inkl.
Verwaltung*
700 45 *Hinweis: Total Fläche
ist gerundet
7.1 Büro Sektionsleitung 18 1 III B TL 1.1 HNF
2.1
(1 AP plus Besprechungstisch für 2-4 Personen)
Immobilien Aargau Juni 2021 33ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
7.2 Mehrpersonenbüro 235 26 III A TL HNF
Lager Vermittlung sollte
in der Nähe sein.
(plus 1 zusätzlicher Tisch
mit 2 m²)
7.3 Mehrpersonenbüro 172 18 III B TL HNF
plus (5 zusätzliche Tische
mit je 2 m²)
7.4 Fokusraum 27 III A TL HNF
3 Räume für je 2-4 Personen
für Besprechungen oder
Arbeit mit Funden.
(1 Raum mit 9 m² je 15 AP)
7.5 Ruhiges Arbeiten 18 III B TL HNF
3 Räume für je 1 Person
für ruhiges Arbeiten
bzw. Telefongespräche, Videokonferenzen.
(1 Raum mit 6 m² je 20 AP)
7.6 Besprechungszimmer
für 6 Personen
12 II B TL 1.1 HNF
Sollte im Eingangsbereich
sein, damit man mit Kunden/
Besuchenden nicht in die
Sicherheitszone muss.
7.7 Sitzungszimmer
für 10 Personen
25 II B TL 1.1 HNF
Sollte im Eingangsbereich
sein, damit man mit Kunden/
Besuchenden nicht in die
Sicherheitszone muss.
7.8 Gruppenarbeitsraum 24 III B TL HNF
7.9 Infrastrukturzone 45 III B HNF
Nähe zu Mehrpersonenbüros
und ein Raum in direkter
Nähe zum Sekretariat (1.1).
(3 Räume mit je 15 m²)
7.10 Auswertungs-/
Projektarbeitsplätze
120 III B TL HNF
Fläche sollte temporär in
2-3 Räume aufgeteilt werden
können, um flexibel für unterschiedlich grosse Projekte
genutzt werden zu können.
6 temporäre AP mit je
15.5 m² (vgl. DIN 67700
Tabelle 43) plus zusätzliche
Fläche zur Zwischenlagerung der Funde
Boden: palettrollibefahrbar
8 Infrastruktur und
Betriebsräume
450 0
8.1 Pausenraum inkl.
55 III B TL 0.7 HNF
25 Plätze für 53 Mitarbeitende
und inkl. Küche
Pro Sitzplatz 2.25 m²
(Erfahrungswert
Planconsult)
Immobilien Aargau Juni 2021 34ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
8.2 Duschraum/Umkleide
30 III B NNF
(3 Garderoben mit je 10 m²)
8.3 WC Mitarbeitende
35 III B NNF
(Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz
(seco 2015)
Damen: 5 WC/
4-5 Waschtische
Herren: 4 WC/4 Urinale/
3-4 Waschtische
8.4 Lager Grabungstechnik 145 4.80 III C 6.3,
0.6
Lagerung auf Paletten, in
Hochregalen und Regalen,
auf Bobine oder direkt auf
dem Boden. Zeltplanen
Wasch- und Trocknungsanlage
Hinweis: Bei Anpassung der
lichten Höhe muss die Nutzfläche neu berechnet werden.
mind. Nuzlast 1‘200 kg/m² (gem. IST-Zustand Zeughaus)
Wände: hohe Traglast
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Stark- und Schwachstrom
8.5 Lager Geräte
Grabungstechnik
5 III C 8.4 HNF
Kann als abschliessbare
Fläche in der Fläche Lager
Grabungstechnik liegen.
Lagerung von Tachymeter,
GPS etc. in Standregalen
(wenn nicht als abschliessbare Fläche ausgeführt, dann
müssen die Materialien in
abschliessbaren Schränken
gelagert werden)
Wände: hohe Traglast
8.6 Lager Vermittlung 25 III A HNF
Lagerung der Materialien in
Regalen und Hängeregister
(nähe zu Büro Vermittlung
von Vorteil) oder auf Paletten
(muss nicht in direkter
Büronähe sein)
Sonnenschutz: k.A
8.7 Lager Büromaterial/
Bücher
50 III A HNF
Lagerung in Standregalen Berechnung der Nutzfläche
Sonnenschutz: k.A
Immobilien Aargau Juni 2021 35ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe ag01–oioVIl
8.8 Lager EDV 5 III A HNF
Lagerung von Computern,
Hardware für die Grabungen
in Standregalen
Berechnung der
Nutzfläche gemäss
DIN 67700 (Kap. 7.4.9)
und den Angaben
im Mengengerüst
Sonnenschutz: k.A
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen Schwachstrom, UKV-Anschluss
8.9 Serverraum
(Informatik/Technik)
5 III A HNF
8.10 Anlieferung 40 II C 0.6,
8.11
8.11 Entsorgung 30 II C 0.6,
8.10
8.12 Büro Hauswart 15 III B NNF
8.13 Putzraum 10 III B NNF
Anzahl Räume ist nach
Betriebsführungskonzept zu
definieren.
Bemerkung zum Klima
Für den Standard gelten die Vorgaben der Immobilien Standards
Verwaltung Kanton Aargau:
Das Raumklima entspricht einer Bürozone mit Tageslicht:
- i.d.R. natürlich belüftete Räume
- bei Neubauten gemäss Minergie Standard
Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen)
I Öffentliche Zone: Besucher
II Gesicherte Zone: Besucher (bewacht)
III Sicherheitszone: Mitarbeitende
IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit
Zugangsberechtigung
Belichtung zwingend
TL Tageslicht
KL Kunstlicht
A Sauberkeitszone
B Mischzone
C Schmutzzone
Juni 2021 – Version 1.0
KANTONSBIBLIOTHEK
UND STAATSARCHIV
IMMOBILIEN
KULTUR
STANDARDS
www.ag.ch / immobilienaargau
Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich
Fotografie Bibliothek und Archiv Aargau / Abteilung Kultur; Anne Morgenstern
Redaktion IMAG / planconsult W+B AG, Basel
Digitalversion 1.0
© 2021 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau Juni 2021 3ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
1 VORWORT 5
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6
2.1 Geltungsbereich 6
2.2 Zweck und Ziele 6
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7
3.1 Staatsauftrag Kantonsbibliothek 7
3.2 Staatsauftrag Staatsarchiv 7
3.3 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7
3.4 Reorganisation und strategische Ziele ab 2016 9
4 STANDORTKRITERIEN 10
4.1 Standortperimeter 10
4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10
4.3 Zielkriterienkatalog 10
4.4 Zusammenführung von Staatsarchiv und Kantonsbibliothek 10
5 RAUM- UND FLÄCHENANFORDERUNGEN /-STANDARDS 11
5.1 Grundlagen 11
5.2 Flächenstandards 11
5.3 Raumqualität / Qualitätsanforderungen 11
5.4 Raumstruktur 11
5.5 Raumgruppen 12
6 ANFORDERUNGEN KANTONSBIBLIOTHEK 15
6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 15
6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss Kantonsbibliothek 16
6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 17
7 ANFORDERUNGEN STAATSARCHIV 18
7.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 18
7.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss Staatsarchiv 19
7.3 Spezifische Nutzeranforderungen 20
8 SYNERGIEEFFEKTE BEI ZUSAMMENLEGUNG BEIDER INSTITUTIONEN 21
8.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 21
8.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss BAAG Synergien 22
8.3 Fazit 23
9 ANNEX 25
Immobilien Aargau Juni 2021 5ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
1 VORWORT
Die Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv sind
die ersten kantonalen Kulturinstitutionen, die mit
der Kantonsgründung ihre Tätigkeit aufnahmen und
bis heute als zentrale Gedächtnisinstitutionen und
Informationsdienstleister wirken. Während das
Staatsarchiv die Entscheide der Legislative, Exekutive und Judikative der kantonalen Staatsebene seit
1803 dokumentiert, bildete der Kauf der Zurlaubenbibliothek 1807 den Grundstock für die Kantonsbibliothek. Die Kantonsbibliothek dokumentiert mit
ihrem Sammelauftrag der aargauischen Publikationen und insbesondere der Presseerzeugnisse die
vierte Gewalt im Kantonsgebiet. Die beiden Institutionen sichern auch die Vorgeschichte des Kantons
mit den umfangreichen Buch- und Aktenbeständen
der aufgehobenen Klöster und der Landvogteien.
Zusätzlich zur staatlichen Sphäre dokumentiert die
Kantonsbibliothek mit ihrem Bestandsaufbau (Sachbücher, Literatur, graue Literatur und historische
Buchbestände) die Entwicklung der Wissensgesellschaft. Beide Institutionen repräsentieren mit Nachlässen von Personen und Organisationen einen Teil
der Zivilgesellschaft an der Schnittstelle von öffentlichen und privaten Aufgaben wie beispielsweise
Bildung und Fürsorge. Gleichzeitig dienen beide
Institutionen der Öffentlichkeit und der Wissenschaft
mit der Bereitstellung von Medien und der Vermittlung von Informations- und Medienkompetenz.
Der Sitz von Kantonsbibliothek und Staatsarchiv
war von Anfang an im Regierungsviertel in Aarau
angesiedelt und erhielt 1959 zusammen mit dem
Aargauer Kunsthaus erstmals ein eigenes Gebäude.
Es präsentiert sich modern, schlicht und funktional
gemäss den Betriebskonzepten der 1950er-Jahre.
Die Kantonsbibliothek wurde als reine Magazinbibliothek betrieben – mit dem Bücherturm und
dem Lesesaal als Herzstück mit umfangreichen
Nachschlagewerken und einer Zeitschriftenauslage.
Im Foyer stand der Bibliothekskatalog in Form
raumgreifender Karteikästen und regelmässig
wurden Ausstellungen gezeigt. Für die Kundschaft
des Staatsarchivs bot die Bibliothek umfangreiche
Forschungsgrundlagen, und die Verwaltungsakten
waren in eigenen Magazinen im Untergeschoss
aufbewahrt. Alle drei Kulturinstitutionen zeichnen
sich durch wachsende Sammlungen und Bestände
aus, und so wurde 1998 mit dem Bau des Verwaltungsgebäudes «Buchenhof» an der Entfelderstrasse 22 das Staatsarchiv ausquartiert. Die
Unterstellung und innere Organisation der beiden
Institutionen hat in den über 200 Jahren einige
Wechsel erfahren.
Heute vereint Bibliothek und Archiv Aargau die
kantonalen Dienstleistungen des Staatsarchivs, der
Kantonsbibliothek und der Bibliotheksförderung.
Bibliothek und Archiv Aargau versteht sich als
zentrale Gedächtnisinstitution und Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung der Bibliotheks-
und Archivlandschaft des Kantons. Wichtig ist
deshalb ein zentraler Standort der beiden vereinten
Institutionen und ein Gebäude, das eine sichere
Aufbewahrung der umfangreichen Sammlungen und
Bestände gewährleistet und gleichzeitig als offenes
Haus wirkt, das der Öffentlichkeit als Wissens-,
Forschungs-, Lern- und Begegnungsort für den
Austausch dient.
1. Oktober 2020
Andrea Völlmin
Leiterin Bibliothek und Archiv Aargau
Immobilien Aargau Juni 2021 6ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE
Bibliothek und Archiv Aargau (BAAG) vereint die
kantonalen Dienstleistungen der Kantonsbibliothek,
des Staatsarchivs und der Bibliotheksförderung.
Es ist eine zentrale Gedächtnisinstitution und die
Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung der
Bibliotheks- und Archivlandschaft des Kantons.
2.1 GELTUNGSBEREICH
Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden
für die Planung und Realisierung von einem Neubau
oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vorgabe
Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauftrags.
Durch diese Immobilien-Standards kann eine gezielte,
ressourcenschonende und vor allem nutzergerechte
Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung
durch Immobilien Aargau stattfinden.
Die Standards und Kennzahlen als Instrument zur
Führung des Immobilienbestandes des Kantons
Aargau nehmen Bezug auf die IST- und SOLL-
Flächenanalyse von 2020.
Die provisorischen Immobilien-Standards
Kantons bibliothek und Staatsarchiv wurden vom
Regierungsrat am 1. September 2021 mit dem
RRB Nr. 2021-001040 zur Kenntnis genommen.
2.2 ZWECK UND ZIELE
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als
Raumstandards zu verstehen und enthalten keine
Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das
Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungsgrundlage für die Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv im Zusammenhang mit Raumbereitstellungen
anzuwenden.
Die Raumstandards sind für Planende und Behörden
bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons
und gelten als Vorgaben für die Planung – von der
Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden.
Immobilien Aargau Juni 2021 7ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG
1 Kulturgesetz (KG) vom 31.03.2009 (Stand 01.08.2013), § 20 Aargauer Kantonsbibliothek
2 Gesetz über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) vom 24. Oktober 2006
(Stand 1. August 2018), § 44 Staatsarchiv
Bibliothek und Archiv Aargau vereint die kantonalen
Dienstleistungen der Kantonsbibliothek, des Staatsarchivs und der Bibliotheksförderung. Bibliothek und
Archiv Aargau ist eine zentrale Gedächtnisinstitution
und Koordinationsstelle für die Weiterentwicklung
der Bibliotheks- und Archivlandschaft des Kantons.
3.1 STAATSAUFTRAG KANTONSBIBLIOTHEK
Die Aargauer Kantonsbibliothek ist eine öffentliche
Bibliothek mit wissenschaftlicher Ausrichtung und
kantonalem Sammelauftrag. Die Kantonsbibliothek
sammelt, erschliesst, bewahrt und vermittelt
gedruckte oder auf anderen Informationsträgern
gespeicherte Informationen. Sie koordiniert die
Bibliotheken der kantonalen Verwaltung und Schulen.
Die Kantonsbibliothek erfüllt ihre Aufgabe
insbesondere durch:
· langfristiges Erhalten von veröffentlichten Informationen über den und aus dem Kanton Aargau,
· Bereitstellen von Dokumentensammlungen und
anderen Informationsquellen,
· Zugänglichmachen von Wissen und Informationen durch verschiedene Medien und Dienstleistungen,
· Präsentation und Vermittlung der Sammlung1.
3.2 STAATSAUFTRAG STAATSARCHIV
Das Staatsarchiv ist als unselbstständige öffentlichrechtliche Anstalt das zentrale Archiv des Kantons
und seiner Rechtsvorgänger. Es bewahrt das kulturelle Erbe und stellt die dauerhafte Dokumentation
für die Bedürfnisse des Kantons, der Öffentlichkeit
und der Wissenschaft sicher.
Das Staatsarchiv sorgt für die fachgerechte Aufbewahrung, Erschliessung und Vermittlung der
Dokumente. Es berät die öffentlichen Organe in
Archivfragen. Kantonale Archive stehen unter
Aufsicht des Staatsarchivs2.
3.3 AUFGABEN, ORGANISATION UND
UMFELDENTWICKLUNG
3.3.1 Aufgaben
Die Aargauer Kantonsbibliothek erwirbt, sammelt,
erschliesst und erhält gedruckte und digitale
Informationen mit Bezug zum Kanton Aargau. Als
wissenschaftlich-öffentliche Bibliothek richtet sie
ihr weiteres Angebot nach ihrem Erwerbungsprofil
und den neuesten technologischen Entwicklungen
aus. Ihr Angebot an Informationsdienstleistungen
ist öffentlich zugänglich. Sie leitet und koordiniert
das aargauische Bibliotheksnetz, zu dem die Bibliotheken der kantonalen Verwaltung und der kantonalen Schulen gehören.
Das Staatsarchiv des Kantons Aargau ist das zentrale
Archiv des Kantons und seiner Rechtsvorgänger. Zu
seinen Aufgaben gehören die Übernahme, Bewertung, Erschliessung und Aufbewahrung von amtlichem Archivgut sowie die fachliche Beratung der
öffentlichen Organe in Archivfragen. Für die öffentlichen Organe des Kantons besteht eine Anbietepflicht. Das Staatsarchiv legt mit diesen fest, welche
Dokumente archivwürdig sind und übergeben werden. Damit leistet es einen wichtigen Beitrag zur
Informations- und Rechtssicherheit für Behörden und
Öffentlichkeit. Ausserdem verfügt es über Sammlungen und Nachlässe von Personen, kantonalen
Organisationen sowie Unternehmen, welche für die
Geschichte des Kantons Aargau von Bedeutung sind.
Die Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv ermöglichen der Bevölkerung durch Führungen, Veranstaltungen, Informationsdienstleistungen und
Öffentlichkeitsarbeit den Zugang zu ihren eigenen
Beständen. Mittels Erschliessung und Katalogisierung ermöglichen diese den elektronischen Zugang
zu den eigenen Beständen und Sammlungen und
zu immer neuen Medien und Archivunterlagen sowie
zu Archiven, Bibliotheken und Informationsquellen
weltweit. Durch die Mitwirkung an Publikationen
und universitären Veranstaltungen fördern sie die
Benutzung und Auswertung der Bestände.
Immobilien Aargau Juni 2021 8ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
Die Bibliotheksförderung unterstützt die öffentlichen
Gemeindebibliotheken und kombinierten Gemeinde-
und Schulbibliotheken in ihrer Weiterentwicklung
durch Aus- und Weiterbildungskurse für die Bibliotheksmitarbeitenden sowie durch Beratung und
finanzielle Beiträge für Projekte und Programme.
3.3.2 Organisation
Die Aargauer Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv
sind unselbständige öffentlich-rechtliche Anstalten.
Sie werden gemeinsam unter der Dachorganisation
«Bibliothek und Archiv Aargau» (BAAG) geführt und
hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung koordiniert. Die
Bibliotheksförderung ist organisatorisch in BAAG
eingegliedert. BAAG ist Teil der Abteilung Kultur
im Departement Bildung, Kultur und Sport (BKS)
Sowohl das Staatsarchiv wie auch die Bibliotheksförderung werden von einer Fachkommission unterstützt. Ihre Mitglieder werden durch den Regierungsrat gewählt. Die Archivkommission unterstützt
und berät den Regierungsrat bei der Förderung und
Koordination des Archivwesens im Kanton. Die
Bibliothekskommission unterstützt das Departement
BKS bei der Förderung und Koordination des allgemeinen öffentlichen Bibliothekswesens im Kanton.
3.3.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen
Aufgrund der rasch voranschreitenden Digitalisierung und mit vergleichbaren Fragestellungen von
Archivierung und Kundendienstleistungen konfrontiert, verfolgen Kantonsbibliothek, Staatsarchiv und
Bibliotheksförderung gemeinsame strategische
Ziele und bauen gemeinsame Dienstleistungen auf.
Der Bestand des schriftlichen, audiovisuellen und
digitalen Erbes wird langfristig und unter Ausnutzung der vorhandenen Synergien gesichert und für
die Öffentlichkeit zugänglich gemacht. Ausgewählte
Kernbestände des kulturellen Erbes des Kantons
Aargau sollen über ein digitales Portal präsentiert
und einem breiten Publikum vermittelt und erlebbar
gemacht werden.
Gleichzeitig ist Bibliothek und Archiv Aargau der
Taktgeber für die Förderung der öffentlichen Bibliotheken im Kanton. Als Grundlage dient der 2015
beschlossene Entwicklungsplan für die öffentlichen
Bibliotheken. Bibliotheken werden immer mehr zu
Lern- und Begegnungsorten. Publikumszugang zu
den Beständen und attraktive Räume zum Verweilen,
zum Lernen und zum Austausch sind ebenso Grundlage einer modernen Bibliothek wie vermehrte
digitale Angebote und ihre Vermittlung.
Durch die stets wachsende und sich verändernde
Informationswelt hat die heutige Gesellschaft einen
erhöhten Bedarf am Erwerb von Informations- und
Medienkompetenzen. Das Staatsarchiv, die Kantonsbibliothek und die Bibliotheksförderung unterstützen
Interessierte dabei und beraten ihre Kundschaft
individuell. In der Kantonsbibliothek richtet sich die
Erwerbung der Medien auf definierte Zielgruppen
aus. Die digitalen Angebote werden gemäss Marktangebot erweitert und die Zugänge dazu vereinfacht.
Der Sammelauftrag der Kantonsbibliothek liegt von
Gesetzes wegen schwerpunktmässig bei Publikationen von und über den Aargau. Der bestehende
und künftige Bücher- und Zeitschriftenbestand soll
diesbezüglich bereinigt werden. Ein Aussonderungskonzept für die bisher gesammelten Buchbestände
der Kantonsbibliothek, exklusive der historischen
Buchbestände und Nachlässe, ist in Arbeit.
Die fortschreitende Digitalisierung der Kantonsverwaltung und der Medienlandschaft stellt Bibliothek
und Archiv Aargau mit ihrem Sammelauftrag vor
die Herausforderung, digitale Dokumente und Publikationen zu übernehmen und langfristig zu sichern.
Die Aufgaben von Bibliothek und Archiv Aargau
beginnen bereits bei der Erstellung von digitalen
Inhalten: Zur Umsetzung der überarbeiteten Richtlinie für Aktenführung und Archivierung ist das
Beratungsangebot des Staatsarchivs auszubauen.
Das Staatsarchiv muss die Archivierung der archivwürdigen digitalen Daten aus Verwaltung und
Gesellschaft über den Lebenszyklus der zugrundeliegenden Hard- und Softwaresysteme hinaus
ebenso gewährleisten wie den Zugang dazu. In
der Bibliothekslandschaft wird per 2020 die neue
Swiss-Library-Service-Plattform der Hochschulbibliotheken realisiert und damit der Informationsverbund Deutschschweiz (IDS) aufgelöst. Für den
IDS-Partner Aargauer Bibliotheksnetz stellt sich
damit die Frage einer Neuorientierung.
Die Sicherstellung der digitalen Langzeitarchivierung
wird in einer Kooperationslösung mit anderen
kantonalen Archiven verfolgt. Der digitale Zugang
Immobilien Aargau Juni 2021 9ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
zu bereits archivierten analogen Beständen wird
systematisch vorangetrieben. Nach wie vor besteht
eine grösser werdende Erschliessungslücke, welche
in definierten Projekten aufgearbeitet wird.
3.3.4 Digitalisierung
Die kantonale Richtlinie Aktenführung und Archivierung stellt es den Verwaltungsorganen bisher
frei, ob sie für ihre Geschäftsbearbeitung papierbezogene und/oder elektronische Systeme einsetzen.
Entsprechend bestimmen in der Hauptsache sie
die massgebende Form, in der sie – analog, digital
oder hybrid – ihre archivwürdigen Dokumente ans
Staatsarchiv übergeben.
Da Dokumente frühestens zehn Jahre nach
Abschluss eines Geschäftsvorgangs ans Staatsarchiv
übergeben werden, ist auch weiterhin mit mehrheitlich papierbezogenen Ablieferungen zu rechnen.
Zudem liegen noch Altbestände in der Verwaltung,
welche bisher nicht übernommen werden konnten.
Bis zur Festlegung der digitalen Aktenführung als
massgeblicher Standard in der kantonalen Verwaltung und ihrer flächendeckenden Umsetzung
wird das Staatsarchiv weiterhin papierbezogene
Dokumente – vermehrt aber auch elektronische
und andere Informationsträger – im Umfang des
jährlichen Mittelwerts übernehmen. Die Einführung
des digitalen Primats in der Verwaltung wird sich
also frühestens nach zehn Jahren auf den Umfang
der Übernahme von Papierakten auswirken und zu
einer allmählichen Abnahme der papierbezogenen
Dokumente führen.
Gemäss strategischer Ausrichtung haben Kantonsbibliothek und Staatsarchiv bereits einzelne Sammlungen und Teilbestände zum Schutz der Originale
und für eine orts- und zeitunabhängige Benutzung
retrodigitalisiert (z. B. mittelalterliche Handschriften).
Auch nach der Digitalisierung verbleiben die physischen Originale im Bestand und werden nicht ausgeschieden. Ausgenommen davon sind mehrfach
vorhandene Publikationen in der Kantonsbibliothek.
Die öffentlichen Organe des Kantons digitalisieren
analoge Kernbestände heute für den operativen
Gebrauch (z. B. Grundbücher, Pläne, Akten der
Kreisgeometer). Nach der Retrodigitalisierung
werden die Originalakten, die aufbewahrt werden
müssen (vgl. Art. 37 Abs. 4 der Grundbuchverordnung GBV), dem Staatsarchiv übergeben. Inwiefern
digitale Medien in den nächsten Jahren in der Kantonsbibliothek eine grössere Bedeutung erlangen,
hängt vom Angebot, den Organisationsformen und
vom Preis ab. Schon jetzt fliessen Steigerungen
im Medienbudget in den Erwerb von digitalen
Angeboten, sofern dem Profil der Kantonsbibliothek
entsprechende Medien erhältlich sind.
3.4 REORGANISATION UND
STRATEGISCHE ZIELE AB 2016
Das übergeordnete Ziel der Reorganisation von
Kantonsbibliothek und Staatsarchiv ist es, die
gemeinsamen Aufgaben und Kompetenzen des
Staatsarchivs und der Kantonsbibliothek zu bündeln,
Synergien zu nutzen und insbesondere die Leistungen der Kantonsbibliothek vor dem Hintergrund der
Entwicklung der Kommunikations- und Informationstechnologien auf den Kernauftrag zu fokussieren.
BAAG ist in vier Ressorts aufgeteilt: Sammlungen
und Bestände, Kundendienst und Vermittlung, Koordination Bibliotheken/Archive sowie Digitale Dienste.
Die Ressortleitenden bilden zusammen mit der
Leitung Bibliothek und Archiv Aargau die Geschäftsleitung von BAAG.
Immobilien Aargau Juni 2021 10ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
4 STANDORTKRITERIEN
4.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht
vor, dass als Grundlage zur Durchführung von
Standortevaluationen das Nutzerdepartement
dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des
Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung
des Standortperimeters legt der Regierungsrat den
geografischen Perimeter fest, in dem die Standortevaluation durchzuführen ist.
4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATION
mögliche Standorte für die Verwaltung Aargau
einander systematisch und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen
Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse
besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das
Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten)
gegenübergestellt.
4.3 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen
Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu
· Potenzial
· Kostentreiber
Im Dokument «Erläuterung der Zielkriterien für
die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse);
Kanton Aargau» sind die Erläuterungen zu den
allgemein gültigen Zielkriterien aufgeführt.
(Annex 9.9)
4.4 ZUSAMMENFÜHRUNG VON STAATS-
ARCHIV UND KANTONSBIBLIOTHEK
Organisatorisch werden die Aargauer Kantonsbibliothek und das Staatsarchiv als unselbständige
öffentlich-rechtliche Anstalten seit 2016 gemeinsam
unter der Dachorganisation «Bibliothek und Archiv
Aargau» (BAAG) geführt und hinsichtlich ihrer Aufgabenerfüllung koordiniert. Die mehrfache Trennung
und Zusammenführung der beiden Institutionen
im Laufe der mehr als 200-jährigen Geschichte
des Kantons hat die Wahrnehmung ihrer zentralen
Funktionen für den Kanton nicht gestärkt. Ein
räumlicher Zusammenschluss mit einer eindeutigen
«Adresse» für die Kundschaft und einem «Auftritt»
als einladendes, öffentliches Gebäude würde der
Bedeutung von Bibliothek und Archiv Aargau als
zeitgemässer Informationsdienstleister und öffentlicher Begegnungsort entsprechen.
Ein räumlicher Zusammenschluss in einem Neubau
bzw. in einem speziell auf die Bedürfnisse zugeschnittenen Gebäude wäre sinnvoll. Siehe hierzu
auch das Kapitel 8 «Synergieeffekte bei Zusammenlegung beider Institutionen».
Immobilien Aargau Juni 2021 11ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
5 RAUM- UND FLÄCHENANFORDERUNGEN/-STANDARDS
5.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische
Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen,
sind den Standards übergeordnet.
5.2 FLÄCHENSTANDARDS
Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude
werden Flächenstandards als äusserer Rahmen der
Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht
für jeden einzelnen Raum vorgegeben, sondern
für definierte Bereiche und lassen innerhalb dieser
im Einzelfall unterschiedliche Raumeinteilungen
zu. Dies ist sinnvoll für die effiziente Nutzung des
Bestandes und wird auch bei Neubauten als zweckmässig zur Realisierung verschiedener Nutzungskonzepte betrachtet.
Die Festlegung des konkreten Raumprogramms
für ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden, deren Einbeziehung vor der Objektplanung
wichtig für die spätere Akzeptanz ist. Die Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten. Sie sind
ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vorhandenen
Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur zulässt.
Hierbei müssen ggf. die Zusammenfassung von
mehreren Objektflächen zu einem grösseren Bereich
(Herausnahme von Trennwänden) oder die Unterteilung von grösseren Objektflächen in mehrere
kleineren Bereiche (Teilung, Neubau von Trennwänden) geprüft werden.
5.3 RAUMQUALITÄT/
QUALITÄTSANFORDERUNGEN
Eine der wichtigsten Prämissen eines Archivbetriebs
ist die Sicherheit der archivierten Unterlagen. Das
Staatsarchiv dokumentiert die politischen und
gesellschaftlichen Entwicklungen auf aargauischem
Gebiet anhand schriftlicher, audiovisueller und
digitaler Originalquellen. Dem Schutz dieser unersetzlichen Dokumente vor Bränden, Erdbeben,
Sabotage und Diebstahl ist entsprechend den international für Archivgut geltenden Standards Rechnung zu tragen. Dem Schutz der Kulturgüter dienen
auch die unten definierten Magazinbedingungen.
Auch in der Kantonsbibliothek spielt die Sicherheit
der historischen und aargauischen Buchbestände
eine wichtige Rolle. Die Lagerkonditionen sind hier
ebenfalls einzuhalten.
Zudem geht es um ideale akustische Verhältnisse,
um trotz offener Räume Nebengeräusche auszublenden und so eine ruhige Lern- und Studienatmosphäre zu schaffen. Nebenräume wie Gruppenräume
sind so anzuordnen, dass diese keine akustischen
Störungen hervorrufen. Spezifische Nutzeranforderungen sind in Kapitel 6 und 7 aufgeführt.
Zusammengefasst sind folgende Anforderungen
zu beachten:
· Gut erschlossene Magazingeschosse mit
Klimatisierung
· Publikumsgerechte Benutzungsräume
· Einladender, offener Bibliotheks-/Informationsbereich
· Sachgerechte Werkstätten und Verwaltungsräume
im Hintergrund
5.4 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung des Staatsarchivs und der
Kantonsbibliothek Aargau soll nach dem 4-Zonenmodell strukturiert werden. Mit klarer Trennung
zwischen «Öffentliche Zone», «Gesicherte Zone»,
«Sicherheitszone» sowie «Sicherheitszone PLUS»
wird den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz und an die Sicherheit sowie einer gestaffelten
Zugänglichkeit bestmöglich Rechnung getragen.
Zusätzlich findet eine Optimierung betrieblicher
Abläufe statt. Die nachstehende Abbildung illustriert
die «4-Zonenstruktur». Ferner zeigen in Kapitel 6
und 7 die Zonendiagramme diese Struktur auf.
Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund
des Immobilienangebots möglicherweise erschwert
werden. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und
Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit
dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu
berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen
Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot in m²,
Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es
gerade bei der Raumzuteilung im Bereich der
Immobilien Aargau Juni 2021 12ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
«Eingangszone» und dem «Nutzerbereich mit
Zugangskontrolle» zu abweichenden Raumaufteilungen kommen.
I Öffentliche Zone
II Gesicherte Zone
III Sicherheitszone
IV Sicherheitszone
PLUS
5.4.1 «Öffentliche Zone» (I)
In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In
dieser Zone befinden sich der Empfangsbereich, die
Cafeteria, ein Veranstaltungsraum, WC-Anlagen und
ein Sanitätsraum. Im Staatsarchiv gehört zusätzlich
ein sog. «Archivfenster» in diese Zone. Der Empfang
mit Schalter bildet die Trennung zwischen der
«Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone».
Der Empfang mit Schalter ist mit Sicherheitsglas
zum Kunden ausgestaltet.
5.4.2 «Gesicherte Zone» (II)
Zur «Gesicherten Zone» haben Besuchende nur
nach Registrierung eigenständig Zutritt (z. B. mit
einem Badge). Die Mitarbeitenden haben vom
Empfang aus einen transparenten Einblick in die
Leseräume und auf die Freihandbestände. Die
«Gesicherte Zone» ist von der «Öffentlichen Zone»
her erschlossen.
5.4.3 «Sicherheitszone» (III)
Hier befinden sich die Büroräumlichkeiten und
Werkstätten der Mitarbeitenden sowie die Personalräume. In dieser Zone sind zudem die Archive/
Magazine angesiedelt.
Die «Sicherheitszone» soll von der «Gesicherten
Zone» her erschlossen sein sowie über einen
eigenen Zugang verfügen. Zusätzlich befindet sich
hier auch der Wareneingang.
5.4.4 «Sicherheitszone PLUS» (IV)
Zur «Sicherheitszone PLUS» haben nur bestimmte
Mitarbeitende des Staatsarchives und der Kantonsbibliothek Zutritt. Hier befinden sich Archive und
Magazine mit sensiblen Inhalten. Die «Sicherheitszone PLUS» soll von der «Sicherheitszone» her
erschlossen sein.
5.5 RAUMGRUPPEN
Generell umfassen die beiden Institutionen zwei
Bereiche: Einen Bereich für die Besuchenden und
Benutzenden (Raumgruppen 1–4) und einen Bereich
für die Mitarbeitenden (Raumgruppen 5–8). Die
zwei Bereiche haben jeweils sehr unterschiedliche
Funktionen:
· Transparent und offen präsentiert sich der Eingangsbereich und der gesamte Benutzungsbereich
mit den Veranstaltungsräumen und dem Lesesaalbereich.
· Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind die
Magazine, Werkstätten und die Fachbereiche mit
Verwaltung. Diese sind für das Publikum weder
zugänglich noch einsehbar.
Nachfolgend werden die wichtigsten Anforderungen
der einzelnen Raumgruppen (nummeriert gemäss
Raumprogramm) bzw. deren Verhältnis zueinander
beschrieben.
Aussenbereich (0)
Die Zone rund um den Gebäudekomplex erfüllt nicht
nur logistisch-verkehrstechnische Zwecke, sondern
auch konzeptionelle. Hier kommen einerseits die
betrieblichen Warenströme zusammen, andererseits
fliessen die Besucherströme beider Institutionen
hindurch. Gewünscht ist für diese Zone eine Gestaltung, die das Gebäude nach aussen öffnet und
zum Aufenthalt auch ohne Besuch der Institutionen
einlädt.
Eingangsbereich (1)
Der Eingangsbereich liegt in der «Öffentlichen Zone»
und bildet eine publikumsaktive Übergangszone
zwischen dem Aussenraum und dem Innenbereich
der Institutionen. Ziel ist es, einen (ggf. gemeinsamen) Empfangsbereich zu gestalten, der auch als
öffentlicher Aufenthalts- und Begegnungsort für
Immobilien Aargau Juni 2021 13ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
Passanten, Besuchende, Mitarbeitende und die
Quartierbevölkerung dient. Das Archivfenster / die
Vitrinen liegen innerhalb des Eingangsbereiches
und sollten Schaufenstercharakter haben, um auch
ausserhalb der Öffnungszeiten auf die Inhalte aufmerksam zu machen. Toiletten und ein Sanitätsraum
sind hier ebenfalls untergebracht.
Publikumsbereich (2)
Der Publikumsbereich liegt ebenfalls in der «Öffentlichen Zone». Es wurden im Raumprogramm für
beide Institutionen bestimmte Räume vorgesehen,
die sich zur Eingangszone hin orientieren und auch
externen Nutzenden zur Verfügung stehen (z. B. bei
Vermietung).
Diese extern nutzbaren Räume sind für beide
Institutionen folgende:
· Veranstaltungsraum
· Café/Cafeteria
· Infrastruktur (Toiletten, Sanitätsraum)
Diese Räume müssen auch unabhängig von den
Öffnungszeiten der jeweiligen Institutionen zugänglich sein. Das Café / die Cafeteria sollte auch von
aussen zugänglich sein. Die betrieblichen Abläufe
und die innenräumlichen Abhängigkeiten sind dabei
zwingend einzuhalten. Die Anlieferung und Lagerzugänglichkeit für die Gastronomie müssen ausserhalb der Sichtbarkeit für die Besuchenden gewährleistet sein.
Lesesaalbereich (3)
Der Lesesaalbereich befindet sich in der «Gesicherten Zone». Er ist eine räumlich fliessende, offene
Zone mit unterschiedlichen Informationsangeboten.
Hier befinden sich Lesesaalbereiche (Akten und
Multimedia, Bilder und Pläne sowie Bücher,
Zeitschriften und Zeitungen) unterschiedlichen
Charakters. Der frei begehbare, weniger kontrollierte
Bereich erlaubt das Lesen, Recherchieren und
Betrachten von frei zugänglichem Bibliotheksgut,
das Recherchieren in Dokumentationen und Archivkatalogen, das Online-Arbeiten mit digitalem und
digitalisiertem Archivgut oder Web-Ressourcen.
Hier findet auch in der Kantonsbibliothek das
«Co-Learning» statt. An diversen Arbeitsplätzen
lernen Studierende und Auszubildende in den Räumlichkeiten der Kantonsbibliothek. Tendenz steigend.
Im stärker kontrollierten Bereich können bestelltes
analoges Archivgut, wertvolle Medien (Handschriften, alte Drucke etc.) sowie nicht frei zugängliches
digitales Archivgut eingesehen werden. Während
man sich im frei begehbaren Bereich der schnellen
Recherchen widmet, finden Benutzende hier Raum
für stille, konzentrierte Einsichtnahme und Forschung. Die Lesesaalbereiche und der Akklimatisierungsraum für auszuleihende Archivalien und
Medien müssen sich in unmittelbarer Nähe zu der
Raumgruppe Sammlung und Ausleihbibliothek
befinden.
Die Bestellung, Ausgabe und Rücknahme von
Archivgut und Medien verlaufen zentral über den
Kundendienst im Lesesaalbereich. Von hier aus
werden die Benutzenden auch bei ihrer Arbeit mit
dem Archivgut oder Medien beaufsichtigt und
beraten. Alle Lesesaalbereiche müssen, auch wenn
räumlich oder akustisch voneinander getrennt,
idealerweise von einem einzigen Desk / einer einzigen Theke aus bedienbar und mit unterschiedlicher
Intensität kontrollierbar sein.
Sammlung und Freihandbereich,
Freihandmagazin (4)
Das bisherige Konzept der reinen Magazinbibliothek
mit einem Freihandbereich, in dem nur die Neuerwerbungen des laufenden Jahres ausgestellt
werden können, entspricht nicht mehr den heutigen
Kundenbedürfnissen. Im Freihandbereich können
die Kundinnen und Kunden selbst an den Regalen
die Medien aussuchen und an einer Selbstverbuchungsstation ausleihen. Dieser Bereich soll
erweitert werden. Die Freihandbibliothek soll in
einen Freihandbereich mit den Erwerbungen der
letzten fünf Jahre mit lockerer Aufstellung und
Lesenischen und ein Freihandmagazin mit den
frei ausleihbaren Medien aufgeteilt werden.
Die historischen Buchbestände und Handschriften
hingegen verbleiben in einem Magazin, das nur
durch das Bibliothekspersonal betreten wird und
dessen Medien auf Bestellung in einem Sonderlesesaal konsultiert werden können.
Magazine und Archive (5)
Zu den Magazinen, die sich in der «Sicherheitszone»
und «Sicherheitszone PLUS» befinden, haben nur
Immobilien Aargau Juni 2021 14ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
Mitarbeitende (zum Teil nur mit Berechtigung)
Zutritt. Hier werden die umfangreiche Sammlung,
das Ringier Bildarchiv sowie das Verwaltungsarchiv
gesichert. In den Magazinen befinden sich Akten
und Protokollbände, Bücher und Zeitschriften, aber
auch verschiedenste Medienträger sowie Pläne.
Für eine langfristige Konservierung sind hier spezifische Magazinbedingungen erforderlich. Alle
Archivräume sind künstlich belichtet und für hohe
Nutzlasten ausgelegt. Frequentiert werden die
Archive durch die Mitarbeitenden zum Beispiel im
Rahmen des Kundendiensts oder für Recherchen
zu bestimmten Themen oder für die allg. Magazinbewirtschaftung.
Sämtliche Magazine werden nach der Maxime
grösstmöglicher Sicherheit geführt. Diese nicht
öffentlich zugängliche Raumgruppe muss stabile und
materialgerechte Magazinbedingungen garantieren,
die einen umfassenden Schutz vor Brand, Diebstahl,
Wasser, Feuchtigkeit, Erdbeben und weiteren schädlichen Umwelteinflüssen wie Tageslicht bieten.
Den unterschiedlichen Trägermaterialien vom Urkundenpergament bis hin zum DVD-Kunststoffverbund
und allen Risiken wird mit jeweils spezifischen Klima-
und Brandabschnitten Rechnung getragen.
In der Raumgruppe Magazine und Archive befinden
sich keine Arbeitsplätze. Lediglich autorisierte Mitarbeitende des Archivs haben Zugang, um bestellte
Archivalien zur Benutzung abzuholen und nach
Gebrauch zurückzustellen oder für die interne
Recherche. Ferner wird Einblick im Rahmen von
gelegentlichen Gruppenführungen gewährt.
Die Raumgruppe Magazine und Archive muss sich
in unmittelbarer Nähe zum Erschliessungsraum,
zur Bestandserhaltung und zu den Lesesaalbereichen
resp. zum Akklimatisierungsraum befinden
(geschossübergreifend über Warenlift möglich).
Werkstätten (6)
Diese Raumgruppe dient der Erschliessung und
Ausscheidung sowie der Restaurierung von Archivalien und Medien. Vom Prinzip her gibt es für die
einzelnen Tätigkeiten je einen Arbeitsraum. Die
Objekte und Mitarbeitenden bewegen sich je
Arbeitsgang von Raum zu Raum. Kurze Wege sind
deshalb für die Arbeiten wichtig. Die Verbindung
zu den restlichen Raumgruppen, insbesondere den
Magazinen und Archiven sowie den Lesesälen,
ist durch eine gute Erschliessung mit breiten und
schwellenlosen Wegen zu gewährleisten.
Zu den Werkstätten zählen unter anderem
folgende Räume:
· Erschliessung
· Restaurierung und Fotorestaurierung
· Reinigung (von Archivalien)
· Akzession
· Digitalisierung
· Akklimatisierung (für Aktenreservation)
Fachbereiche und Verwaltung (7)
Die Büros und Meetingräume sind in der «Sicherheitszone» untergebracht und nur mit einem Badge
zugänglich. Hier arbeiten die Gesamtleitung, die
Ressortleitenden und generell all jene Mitarbeitende,
deren Tätigkeit nicht den ständigen, direkten Kontakt
mit der Kundschaft oder dem Archivgut voraussetzt.
Zur Förderung des internen Austauschs und einer
optimalen Kommunikation befinden sich die meisten
Arbeitsplätze in Gruppenbüros.
Für eine konzentrierte Kommunikation sind die
einzelnen Teams gruppiert. Es soll mehrere Begegnungszonen geben: Eine Zone im Aufenthaltsraum
für die Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche. Der
Kopierraum und die Postfächer sollten zentral
angeordnet werden. Die Sitzungszimmer müssen
gut erreichbar innerhalb dieser Raumgruppe liegen.
Die für die Raumgruppe Lesesaalbereich zuständigen Mitarbeitenden erledigen hier administrative
Hintergrundarbeiten. Für die Arbeit im Benutzungsbereich selbst, wie etwa die Aktenausgabe und
-rücknahme, die Aufsicht oder die Beratung, stehen
diesen Mitarbeitenden im Lesesaal weitere Arbeitsplätze (Kundendienst) zur Verfügung.
Infrastruktur und Betriebsräume (8)
In dieser nicht öffentlich zugänglichen Raumgruppe
befinden sich Lagerräumlichkeiten, das Büro des
Hauswarts und Räume, die dem Gebäudeunterhalt
und der Warenanlieferung dienen. Dies sind die
Lager für die Werkstätten, das Lager für IT, das
Lager Mobiliar sowie der Putzraum inkl. Lager für
Putzutensilien.
Immobilien Aargau Juni 2021 15ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
6 ANFORDERUNGEN KANTONSBIBLIOTHEK
6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM
PROGNOSE 2030
Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden
zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste
für die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden
dabei die Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige
Arbeitsplätze sowie auch die Anzahl Besuchende,
Schulungs- und Veranstaltungsteilnehmende. Für
die Kantonsbibliothek spielt auch die Belegung
der Publikumsarbeitsplätze eine grosse Rolle. Weiter
wurden Prognosen zur Entwicklung der Medienbestände erarbeitet.
Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener
Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt
worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem
die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung
Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksichtigt worden. Für die Bereiche Lesesaal, Sammlung
und Freihandbereich, Magazine und Archive sowie
Werkstätten wurden die Vorgaben der DIN 67700
«Bau von Bibliotheken und Archiven – Anforderungen und Empfehlungen für die Planung» (Stand:
Mai 2017) herangezogen. Die Flächen aller anderen
Bereiche wurden mittels weiterer Standards oder
Erfahrungswerten ermittelt.
Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm
für die Kantonsbibliothek aufgeführt. Ein detailliertes
Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 9.2
zu finden.
Nr. Nutzung Nutzfläche in m²
1 Eingangsbereich 125
2 Publikumsbereich 235
3 Lesesaalbereich 855
4 Sammlung und Freihandbereich 770
5 Magazine und Archive1 1’845
6 Werkstätten 135
7 Fachbereiche und Verwaltung 335
8 Infrastruktur und Betriebsräume 280
Total 4’580
1 Flächenbedarfsprognose bei den Magazinen inkl. Tendenz 2040 (siehe Raumprogramm Annex 9.2)
Immobilien Aargau Juni 2021 16ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS KANTONSBIBLIOTHEK
Öffentliche Zone (I)
Gesicherte Zone (II)
Sicherheitszone (III)
Bistro
Archivfenster
Veranstaltungsraum
Schulungs- und
Gruppenräume
Betriebliche Lager
Fachbereiche
inkl. Verwaltung
Lesesaalbereiche
Akklimatisierungsraum
und Aktenreservation
Magazine
Freihandbereich
Freihandmagazin
Bestandserhaltung
Katalogisierung
Erschliessungsarbeit
Anlieferung
Empfangszone
überwacht öffentlichImobilbimen AairguJIr201–
Kunden
Waren
Personenfluss (öffentlich) Warenfluss gelegentlicher Warenfluss
Immobilien Aargau Juni 2021 17ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
6.3 SPEZIFISCHE
NUTZERANFORDERUNGEN
Oberstes Ziel ist die Minimierung der klimatischen
Schwankungen in Magazin- und Benutzungsräumen
und der systematische Einsatz von Schleusen/Übergangszonen zwischen den unterschiedlichen Klimazonen. In den Magazinen ist ein täglicher Luftaustausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend.
Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige
Umwälzung der Luft zu sorgen.
Magazine sollten so ausgebildet sein, dass für
ein stabiles und gleichmässiges Klima technische
Massnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Die tägliche Schwankung der Temperatur sollte den Wert von +/– 1 °C, die tägliche
Schwankung der relativen Luftfeuchte den Wert
von +/– 3 % nicht überschreiten.
Die Ermittlung der genauen Klimawerte für
verschiedene Materialien sollte nach ISO/TR
19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur
Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799
zu entnehmen.
Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung
anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei
unterstützend wirken.
Magazintyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit
inkl. Schwankungen pro Tag
Handschriften lV 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
Zeitschriften und Bücher III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
Kartenmagazin III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
Freihandmagazin III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
Immobilien Aargau Juni 2021 18ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
7 ANFORDERUNGEN STAATSARCHIV
7.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM
PROGNOSE 2030
Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für
das Staatsarchiv aufgeführt. Ein detailliertes Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 9.3 zu finden.
Nr. Nutzung Nutzfläche in m²
1 Eingangsbereich 70
2 Publikumsbereich 245
3 Lesesaalbereich 260
4 Sammlung und Präsenzbibliothek 160
5 Magazine und Archive1 4’330
6 Werkstätten 500
7 Fachbereiche und Verwaltung 315
8 Infrastruktur und Betriebsräume 565
Total 6’445
1 Flächenbedarfsprognose bei den Magazinen inkl. Tendenz 2040 (siehe Raumprogramm Annex 9.2)
Immobilien Aargau Juni 2021 19ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
7.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS STAATSARCHIV
Öffentliche Zone (I)
Gesicherte Zone (II)
Sicherheitszone (III)
Cafeteria
Archivfenster
Veranstaltungsraum
Schulungs- und
Gruppenräume
Betriebliche Lager
Fachbereiche
inkl. Verwaltung
Lesesaalbereiche
Akklimatisierungsraum
und Aktenreservation
Magazine
Präsenzbibliothek
Bestandserhaltung
Erschliessungsarbeit
Übernahme
Anlieferung
Empfangszone
überwacht öffentlichImobilbimen AairguJIr201–
Kunden
Waren
Personenfluss (öffentlich) Warenfluss gelegentlicher Warenfluss
Immobilien Aargau Juni 2021 20ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
7.3 SPEZIFISCHE
NUTZERANFORDERUNGEN
Oberstes Ziel ist die Minimierung der klimatischen
Schwankungen in Magazin- und Benutzungsräumen
und der systematische Einsatz von Schleusen/Übergangszonen zwischen den unterschiedlichen Klimazonen. In den Magazinen ist ein täglicher Luftaustausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend. Es
ist jedoch für eine stetige und gleichmässige Umwälzung der Luft zu sorgen.
Magazine sollten so ausgebildet sein, dass für ein
stabiles und gleichmässiges Klima technische Massnahmen in möglichst geringem Umfang erforderlich
sind. Die tägliche Schwankung der Temperatur sollte
den Wert von +/– 1 °C, die tägliche Schwankung
der relativen Luftfeuchte den Wert von +/– 3 % nicht
überschreiten.
Für das Digitale Archiv und den Magazinraum mit
Acetatfilmen mit Essigsyndrom gelten spezielle
Bedingungen.
Die Ermittlung der genauen Klimawerte für
verschiedene Materialien sollte nach ISO/TR
19815:2017 erfolgen. Weitere Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN ISO 11799 zu
entnehmen.
Es ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung
anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei
unterstützend wirken.
Feinstaub
Grenzwerte PM10. F9-Filter für Filterung Zuluft.
Maximaler Grenzwert 75 μg/m3. Maximaler Jahresmittelwert 20 μg/m3.
Allgemein sind staubabweisende Oberflächen
vorzusehen.
Gasförmige Luftschadstoffe
(Schwefeldioxid, Stickoxide, Ozon)
ISO-Norm 11799 angestrebt. Grenzwerte laut
Luftreinhalteverordnung.
Magazintyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit
inkl. Schwankungen pro Tag
Akten III + lV 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
Planarchiv III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
AV-Medien (Bildarchiv) III 12°C +/- 1°C 30% +/- 3%
Archivbibliothek III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
Zwischenmagazin 1 III 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
Zwischenmagazin 2 lV 16-19°C +/- 1°C 45-55% +/- 3%
Immobilien Aargau Juni 2021 21ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
8 SYNERGIEEFFEKTE BEI ZUSAMMENLEGUNG
BEIDER INSTITUTIONEN
Die Zusammenlegung der Kantonsbibliothek und
des Staatsarchivs ist eine Option, die bereits in der
Vergangenheit umgesetzt wurde und heute in der
Führung der beiden Institutionen durch eine Person
strukturell bereits gelebt wird.
8.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM PROGNOSE 2030
Nr. Nutzung Nutzfläche in m²
2 Gebäude
Nutzfläche in m²
Synergie
Einsparung in %
1 Eingangsbereich 195 125
2 Publikumsbereich 480 305
3 Lesesaalbereich 1’115 855
4 Sammlung und Ausleihbibliothek 930 925
5 Magazine und Archive 6’175 6’175
6 Werkstätten 635 550
7 Fachbereiche und Verwaltung 650 635
8 Infrastruktur und Betriebsräume 845 705
Total NF 11’025 10’275 6,8%
Total GF1 17’640 15’415 12,6%
1 GF geschätzt: 2 Gebäude = Faktor 1.6; 1 Gebäude = Faktor 1.5
Immobilien Aargau Juni 2021 22ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
8.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS BAAG SYNERGIEN
Öffentliche Zone (I)
Gesicherte Zone (II)
Sicherheitszone (III)
Cafeteria bzw. Bistro
Archivfenster
Veranstaltungsraum
Schulungs- und
Gruppenräume
Betriebliche Lager
Fachbereiche
inkl. Verwaltung
Lesesaalbereiche
Akklimatisierungsraum
und Aktenreservation
Magazine
Freihandbereich
Freihandmagazin
Präsenzbibliothek
Bestandserhaltung
Erschliessungsarbeit
Übernahme
Anlieferung
Empfangszone
überwacht öffentlichImobilbimen AairguJIr201–
Kunden
Personenfluss (öffentlich) Warenfluss gelegentlicher Warenfluss
Waren
Immobilien Aargau Juni 2021 23ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
8.3 FAZIT
Die Synergieeffekte liegen weniger in der Nutzflächenoptimierung, da sich die grössten Flächen
der Institutionen in den Magazinen, der Sammlung
und dem erweiterten Freihandbereich/-magazin
befinden. Einzig bei den Bereichen des Eingangs
mit seinen öffentlichen Räumen und in der Infrastruktur findet sich Potenzial.
Anders sieht es aus, wenn die Gesamtflächen angeschaut werden und nicht nur die Nutzflächen. Hier
ist von einer Flächenoptimierung, je nach Architektur
auszugehen.
Nicht zu vernachlässigen sind jedoch die niedrigeren
Betriebskosten eines Gebäudes, insbesondere in
Bezug auf die Haustechnik.
Zusätzlich weisen die Bereiche Prozesse, Personal
und Nutzerfreundlichkeit Synergiepotenziale auf:
Hier kann von einer höheren Effizienz und Effektivität
ausgegangen werden, da die informelle Kommunikation vereinfacht und die Wege verkürzt werden.
Die Kunden finden sich und ihre Bedürfnisse an
einem Ort wieder.
Immobilien Aargau Juni 2021 25ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
9.1 Herleitung Laufmeter Magazine und Archive 26
9.2 Raumprogramm Kantonsbibliothek
inkl. Ausstattungsstandard und klimatische Anforderungen 27
9.3 Raumprogramm Staatsarchiv
inkl. Ausstattungsstandard und klimatische Anforderungen 34
9.4 Raumprogramm Synergien 45
9.5 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277)
> zu finden auf: www.ag.ch
9.6 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen»)
> zu finden auf: www.ag.ch
9.7 Sicherheitskonzept BAAG
> zu finden auf: www.bafu.admin.ch
9.8 Kulturgüterschutz:
· Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen)
· Nationale Rechtsgrundlagen
· Verordnungen
· Querverweise zu anderen Bundesgesetzen
> zu finden auf: www.babs.admin.ch
9.9 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse)
> Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau.
9 ANNEX
Immobilien Aargau Juni 2021 26ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
Magazin Typ Tablartiefe Laufmeter Bediengangbreite Anzahl Tablare Nutzfläche
Akten 0.35 7’800 0.90 5.5 644.21
Akten 0.40 4’940 0.95 5.5 462.23
Akten 0.50 130 1.05 5.5 15.02
Akten 0.80 130 1.35 5.5 23.58
Handschriften
Zeitschriften
Bücher 0.30 5’400 0.85 4.5 472.65
Bücher 0.45 2’700 1.00 4.5 345.00
Bücher 0.50 900 1.05 4.5 127.08
DVD, CD
Freihandbestand
9.1 HERLEITUNG LAUFMETER MAGAZINE UND ARCHIVE
Immobilien Aargau Juni 2021 27ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK
TOTAL 4’580 43
1 Eingangsbereich 125 3
1.1 Empfang/Theke 40 3 I TL 4.1 HNF
und die DIN 67700 (Tabelle 11, 12 und
13)
Türen/Fenster: Sicherheitstür, barrierefrei, automatische Türe,
Sicherungsgate für Medien (wegen automatischer Verbuchung),
automatisches Buchrückgabesystem
Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anlagen, KIKA-Richtlinien
1.2 Garderobe Benutzer 40 50 I NNF
Ausgelegt für 150 Personen Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm
Stark-/Schwachstrom: k.A.
Sonstiges: Schliessfächer
1.3 Sanitätsraum 10 I HNF
Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschluss
1.4 WC Besucher
30 I NNF
Raumprogramm Staatsarchiv
Damen: 2 WC / 2 Waschtische
Herren: 1-2 WC / 2 Urinale / 1-2
Waschtische
1.5 IV-WC Besucher 5 I NNF
2 Publikumsbereich 235 0
2.1 Bistro 160 I TL HNF
1.5
Sonnenschutz: nötig
9.2 RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN
Immobilien Aargau Juni 2021 28ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK
2.2 Veranstaltungsraum 75 50 I TL HNF
Grundlage für die Berechnung:
1.5 m²/Gast (Kantonsbibliothek
St. Gallen)
Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den Beamer
dienen
Türen/Fenster: grossflächige Fenster
Sonnenschutz: Sonnenschutz aussen
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen und UKV-Anschlüsse
gem. KIKA-Richtlinien, Veranstaltungstechnik
3 Lesesaalbereich 855 1
3.1 Chatroom/
Gruppenraum
80 II TL HNF
Standards Mittelschulen Kt. Aargau
27 m² je Einheit, mind. 3 Gruppenräume
(Vergleich Immobilien-Standards
Kanton Aargau: 12 m² für Besprechungsraum bis 6 Personen)
Sonnenschutz: nötig
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse,
fixe AV-Medienausstattung
3.2 Schulungsraum 70 II TL HNF
Standards Mittelschulen Kt. Aargau
(Vergleich Immobilien Standards
Verwaltung Kanton Aargau: 42m² für
Sitzungsraum bis 20 Personen)
Sonnenschutz: nötig, automatisch
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse,
fixe AV-Medienausstattung
3.3 Lesesaal 585 II TL HNF
und die DIN 67700 (Tabelle 8: Variante
3 für konzentrierte Einzelarbeit)
172 Publikumsarbeitsplätze
Sonnenschutz: automatische Verdunkelung
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse und
Beleuchtung an jedem Tisch
Schallschutz: hohe Anforderungen
3.3.1 Lesesaalaufsicht 10 1 II TL 3.3 HNF
Kann zusammen
mit Empfang sein
und die DIN 67700 (Tabelle 11)
Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung
gem. KIKA-Richtlinien
3.4 Sonderlesesaal –
Audiovisuelle Medien
10 II KL HNF
und die DIN 67700 (Tabelle 8)
Sonnenschutz: nötig, manuell
Schallschutz: hohe Anforderungen
Immobilien Aargau Juni 2021 29ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK
3.5 Sonderlesesaal –
Digitaler Zugang
10 II TL HNF
und die DIN 67700 (Tabelle 8)
Sonnenschutz: nötig, manuel
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse,
fixe AV-Medienausstattung
3.6 Selbstdigitalisierungs-/
Reproraum
10 II HNF
DIN 67700 – Tabelle 43 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm
Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss
3.7 Kopier- und Druckbereich für Nutzer
15 II HNF
Kanton Aargau – Tabelle 5.5.2
(Infrastrukturzone)
Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss
3.8 Sonderlesesaal –
Historische Bestände
10 II TL HNF
und die DIN 67700 (Tabelle 8)
Türen/Fenster: Türen abschliessbar, Einlasssystem (Klingel o.ä.)
Sonnenschutz: nötig, manuell
Sonstiges: klimatisiert, videoüberwacht
3.9 Leseplätze 55 II TL HNF
und die DIN 67700 (Tabelle 9)
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, ggf. Teppich
Sonnenschutz: automatische Verdunkelung
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse und
Beleuchtung an jedem Arbeitsplatz
4 Sammlung und
Freihandbereich
770 0
4.1 Freihandbereich (inkl.
Fläche für DVD/CD,
Neuerwerbungen und
Bestellungen)
755 II TL 1.1,
Berechnung Nutzfläche nach
DIN 67700
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akutstisch dämpfend
Sonnenschutz: automatische Verdunkelung
Sonstiges: klimatisierte Vitrine für Austellung wertvoller Bücher
Standregale
Immobilien Aargau Juni 2021 30ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK
4.2 Katalogrecherche/
Findmittel
15 II TL 4.1 HNF
und die DIN 67700 (Tabelle 8)
Sonnenschutz: automatische Verdunkelung
5 Magazine und
Archive
1’845 0
5.1 Handschriften 200 2.4 16-19°C
45-55 %
IV KL HNF
Berechnung Nutzfläche nach
DIN 67700
Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung
Rollregale aus Metall
5.2 Zeitschriften und
Bücher
450 2.4 16-19°C
45-55 %
III KL HNF
Berechnung Nutzfläche nach
DIN 67700
Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung
Rollregale aus Metall
5.3 Kartenmagazin 45 2.4 16-19°C
45-55 %
III KL HNF
Berechnung Nutzfläche nach
DIN 67700
Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlun
Planschränke und Stehregale
5.4 Freihandmagazin 1’120 2.4 16-19°C
45-55 %
II KL HNF
Standregale vgl.
St. Gallen, Nr. 46
Berechnung Nutzfläche nach DIN
67700 (Flächenbedarf für Kompaktanlage gerechnet, für Standregale
würde der Flächenbedarf 1’215 m²
betragen)
Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung
Rollregale aus Metall
5.6 Akklimatisierungsraum 30 2.4 ? III KL 5.1 HNF
Sonnenschutz: Keine direkte Sonneneintrahlung
Stehregale
Immobilien Aargau Juni 2021 31ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK
6 Werkstätten 135 8
6.1 Restaurierungsatelier
und Buchbinderei
60 3 III HNF
und die DIN 67700
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse
für die Maschinen
6.2 Erschliessungsraum
historische Bestände/
Sammlungen
65 4 III HNF
und die DIN 67700
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse
für die Maschinen
6.3 Sortierung 10 1 III HNF
und die DIN 67700 (Tabelle 39)
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse
für die Maschinen
7 Fachbereiche inkl.
Verwaltung
335 30
7.1 Büros 270 30 III TL HNF
2.1/2.2
7.2 Besprechung
(bis 6 Personen)
25 III TL 7.2 HNF
Kanton Aargau 1 Raum pro 20 MA
(12 m²)
7.3 Pausenraum mit
15 III TL HNF
Kanton Aargau 1 Raum pro 60 MA
(12 m²)
7.4 Personalgarderobe 10 III NNF
7.5 Kopierzone 15 III HNF
Immobilien Aargau Juni 2021 32ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK
8 Infrastruktur und
Betriebsräume
280 1
8.1 Werkstatt Hauswart 15 1 III NNF
8.2 Putzraum inkl. Lager
Reinigungsmaterial
10 III NNF
Kanton Aargau: Anzahl Räume gemäss
Betriebskonzept
Boden: Fliesen
Wände: Fliesen
8.3 WC Personal
35 III NNF
Damen: 5 WC / 4-5 Waschtische
Herren: 4 WC / 4 Urinale /
3-4 Waschtische
8.4 Anlieferung 40 III HNF
Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar
8.5 Entsorgung 30 III HNF
Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar
8.6 Post, Kurierdienst 10 III NNF
8.7 Abstellraum
(Mobiliarlager)
50 III NNF
Mobiliarlager,
Bücherwagen
Immobilien Aargau Juni 2021 33ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
RAUMPROGRAMM KANTONSBIBLIOTHEK
8.8 Küche (zu Bistro) 60 III 2.1 HNF
Boden: Fliesen
Wände: Fliesen
8.9 Lager Küche 10 III 2.1 HNF
Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar
8.10 Garderobe Küche
10 III 2.1 NNF
8.11 Dusche Küche
10 III 2.1 NNF
Boden: Fliesen
Wände: Fliesen
Stark-/Schwachstrom: k.A.
Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen)
I Öffentliche Zone: Besucher
II Gesicherte Zone: Besucher nach Registrierung
III Sicherheitszone: Mitarbeitende
IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung
Belichtung zwingend
TL Tageslicht
KL Kunstlicht
Immobilien Aargau Juni 2021 34ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
TOTAL 6’445 52
1 Eingangsbereich 70 2
1.1 Empfang/Kanzlei 10 2 I TL HNF
Kanton Aargau – Kapitel 5.5.1
Türen/Fenster: UV-Schutz, Sicherheitstür, barrierefrei,
automatische Türe
Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anlagen, KIKA-Richtlinien
1.2 Garderobe Benutzer 15 20 I NNF
Ausgelegt für 50 Personen Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm
Türen/Fenster: UV-Schutz,Türe abschliessbar
Stark-/Schwachstrom: k.A.
Sonstiges: Schliessfächer verschiedener Grösse,
Garderobenaufhängung, Schirmständer
1.3 Sanitätsraum 10 I HNF
Kanton Aargau – Kapitel 5.5.2
Türen/Fenster: UV-Schutz,Türe abschliessbar
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschluss
Wasseranschluss: nötig
Sonstiges: Liege, Erstehilfeschrank
1.4 WC Besucher
(Damen, Herren)
30 I NNF
Damen: 2 WC / 2 Waschtische
Herren: 1-2 WC / 2 Urinale /
1-2 Waschtische
1.5 IV-WC Besucher 5 I NNF
Kanton Aargau – Kapitel 5.5.1
9.3 RAUMPROGRAMM STAATSARCHIV INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN
Immobilien Aargau Juni 2021 35ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
2 Publikumsbereich 245 2
2.1 Cafeteria 100 I TL HNF
1.5
Kleines Café
ohne eigene
Herstellung von
Speisen
Sonnenschutz: nötig
Wasseranschluss: nötig
2.2 Veranstaltungsraum
(multifunktional)
75 50 I TL HNF
Grundlage für
Berechnung:
1.5 m²/Gast
(Kantonsbibliothek
St. Gallen)
Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den Beamer
dienen, Schiebewände als Raumtrenner
Türen/Fenster: UV-Schutz, grossflächige Fenster
Sonnenschutz: Sonnenschutz aussen
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen und UKV-Anschlüsse
gem. KIKA-Richtlinien, Veranstaltungstechnik
2.3 Schauarchiv/
Archivschaufenster
40 I TL HNF
5.8
Sonnenschutz: nötig
Sonstiges: Ausstellungstechnik, klimatisierte Vitrinen
2.4 Kundendienst/
Beratungsbereich
30 2 I TL HNF
die DIN 67700 (Tabelle 11 und 12)
Türen/Fenster: UV-Schutz, Sicherheitstür, barrierefrei
Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anlagen, KIKA-Richtlinien
Sonstiges: Desk (Theke), Raumtrennung von Lesesälen mit
Sichtkontakt
3 Lesesaalbereich 260 1
3.1 Gruppenraum
für 4-6 Personen
30 II TL HNF
Standards Mittelschulen Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm
Türen/Fenster: UV-Schutz, Türen abschliessbar
Sonnenschutz: nötig
Sonstiges: Sitzungstechnik, Raumtrenner
Immobilien Aargau Juni 2021 36ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
3.2 Schulungsraum
(intern/extern) für bis
zu 25 Personen
70 II TL HNF
Standards Mittelschulen Kanton Aargau Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm
Sonnenschutz: nötig, automatisch
Sonstiges: Veranstaltungstechnik, Raumtrenner
3.3 Lesesaal 60 >2.40 II TL HNF
die DIN 67700 (Tabelle 8)
Türen/Fenster: UV-Schutz
Sonnenschutz: automatische Verdunkelung
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, UKV-Anschlüsse und
Beleuchtung an jedem Tisch
Schallschutz: hohe Anforderungen
Sonstiges: überwachter Bereich
3.3.1 Lesesaalaufsicht 5 1 II TL 3.3 HNF
Kann zusammen
mit Empfang sein
die DIN 67700 (Tabelle 11)
Türen/Fenster: Möglichkeit der Verdunklung, UV-Schutz
Sonnenschutz: nötig, automatische Bedienung
gem. KIKA-Richtlinien
Sonstiges: Überwachungstechnik, abgetrennt mit Sichtkontakt
3.4 Sonderlesesaal –
Audivisuelle Medien
60 II KL HNF
die DIN 67700 (Tabelle 8)
Türen/Fenster: UV-Schutz, Türen abschliessbar
Sonnenschutz: nötig, manuell
Schallschutz: hohe Anforderungen
Sonstiges: überwachter Bereich
3.5 Sonderlesesaal –
Digitaler Zugang
10 II KL HNF
die DIN 67700 (Tabelle 8)
Türen/Fenster: UV-Schutz, Türen abschliessbar
Sonnenschutz: nötig, manuell
Sonstiges: überwachter Bereich
Immobilien Aargau Juni 2021 37ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
3.6 Selbstdigitalisierungs-/
Reproraum
10 II KL HNF
die DIN 67700 (Tabelle 43)
Türen/Fenster: UV-Schutz
Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss
Sonstiges: überwachter Bereich, abgetrennt vom Lesesaal
3.7 Kopier- und Druckbereich für Benutzer
15 II 4.1,
Kanton Aargau – Tabelle 5.5.2
(Infrastrukturzone)
Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss
Sonstiges: überwachter Bereich, ausserhalb des Lesesaals
4 Sammlung und
Ausleihbibliothek
160 0
4.1 Freihandbibliothek 150 II TL HNF
Prognose
Wachstum
die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9)
Türen/Fenster: UV-Schutz
Sonnenschutz: automatische Verdunkelung
4.2 Katalogrecherche/
Findmittel
10 II TL HNF
die DIN 67700 (Tabelle 8)
Türen/Fenster: UV-Schutz
Sonnenschutz: automatische Verdunkelung
5 Magazine und
Archive
4’330 0
5.1 Akten 2’700 2.4 16-19°C
III+lV KL HNF
Grundlage für die Berechnung bildet
die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9)
Kulturgüterschutz
Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik
Sonstiges: Abschnitt mit Sicherheitszone PLUS
Rollregale aus Metall
Immobilien Aargau Juni 2021 38ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
5.2 Planarchiv 400 2.4 16-19°C
III KL HNF
Grundlage für die Berechnung bildet
die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9)
Kulturgüterschutz
Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik
Rollregale aus Metall
Planschränke und Stehregale
5.3 AV-Medien (Bildarchiv) 450 2.4 12°C +/-
1°C
30% +/-
3%
III KL HNF
Grundlage für die Berechnung bildet
die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9)
Kulturgüterschutz
Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik
Klima: automatische Klimaregelung, Spezialklima für AV-Medien
Hängeregister, Rollregale aus Metall
Stehregale
5.4 Archivbibliothek 80 2.4 16-19°C
III KL HNF
Grundlage für die Berechnung bildet
die DIN 67700 (Kapitel 7.4.9)
Kulturgüterschutz
Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik
Rollregale aus Metall
Stehregale
5.5 Zwischenmagazin 1 300 16-19°C
III KL 6.3,
6.4,
6.5,
6.6,
8.4,
8.6
Doppelt so gross
wie im Staatsarchiv
Basel-Stadt inkl.
Reserven für nach
Kulturgüterschutz
Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik
Rollregale aus Metall, Stehregale und Plan-schränke
5.6 Zwischenmagazin 2 300 16-19°C
lV KL 6.3,
6.4,
6.5,
6.6,
8.4,
8.6
Doppelt so gross
wie im Staatsarchiv
inkl. Reserven
für nach 2030,
Sicherzeitszone
PLUS
Kulturgüterschutz
Türen: Möglichkeit der Zugangsbeschränkung, abschliessbar,
Sicherheitstechnik
Rollregale aus Metall, Stehregale, Planschränke,
abschliessbare Bereiche und Schränke
Immobilien Aargau Juni 2021 39ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
5.7 Akklimatisierungsraum 60 2.4 Spezialklima
III KL 3.3,
5.1,
5.2,
5.3,
5.8
Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik
Sonnenschutz: nicht nötig
Klima: vgl. Bemerkungen
Hängeregister, Rollregale aus Metall
Stehregale
Sonstiges: Verschiedene Klimaboxen und -Bereiche mit
Spezialklima für optimale Akklimatisierung,
z. B. für AV-Medien und Bildbestände
5.8 Aktenreservation 40 2.4 16-19°C
III KL 3.3,
5.1,
5.2,
5.3,
5.7
Referenz
Kulturgüterschutz
Türen: abschliessbar, Sicherheitstechnik
Sonstiges: Je nach Medienart Spezialeinrichtungen
Rollregale aus Metall, Stehregale
6 Werkstätten 500 18
6.1 Restaurierungsatelier 50 2 III TL HNF
das Mengengerüst Staatsarchiv,
die Immobilien-Standards Verwaltung
Kanton Aargau und die DIN 67700
(Kapitel 7.7)
Klima: Klimaregelung mit Filter und Lüftung
Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse
für die Maschinen
Wasseranschluss
Sonstiges: spezif. Einrichtungen für Laborbereich, Nassbereich, Desinfektion und Entkeimung,
Gestelle und Planschränke und grosszügige Arbeitsflächen,
Gefahrenstoffarbeitsplatz, Aufbewahrungsschränke
6.2 Erschliessungsraum
Archivare
155 10 III TL 5.1 -
5.6,
6.1,
8.6,
das Mengengerüst Staatsarchiv,
die Immobilien-Standards Verwaltung
Kanton Aargau und die DIN 67700
(Kapitel 7.7)
Türen/Fenster: UV-Schutz, abschliessbar, Sicherheitstechnik
Strom: Steckdosen
Sonstiges: Pro Arbeitsplatz, grosszügige Ablageflächen,
Regale für die Arbeitsplätze
Immobilien Aargau Juni 2021 40ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
6.3 Reinigungsraum
Archivalien
30 3 III KL HNF
das Mengengerüst Staatsarchiv und
die DIN 67700 (Kapitel 7.7)
Klima: Klimaregelung mit Filter und Lüftung
Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse
für die Maschinen
Wasseranschluss
Sonstiges: Umluftentkeimer, Unterdruckerzeugung, Gestelle,
grosszügige Arbeitsflächen
6.4 Anlieferungszone
100 16-19°C
III 5.1 -
5.6,
6.1,
6.5,
6.6,
8.4,
8.6,
Aufbewahrung
und erste
Sichtung/Triage
der Archivalien
6.5 Akzessionsraum 60 16-19°C
III KL 5.1 -
5.6,
6.1,
6.5,
6.6,
8.6,
Sonstiges: Gestelle
6.6 Quarantäneraum 30 2.4 16-19°C
III KL 5.1 -
5.6,
6.1,
6.5,
6.6,
8.6,
Sonstiges: Gestelle
6.7 Digitalisierungs-/
Reproraum
40 1 III KL 5.1 -
5.6,
DIN 67700 – Tabelle 43 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm
Stark-/Schwachstrom: Wandsteckdosen, UKV-Anschluss
Sonstiges: Gestelle, Einrichtungen für verschiedene
Reproduktionsmedien, grosszügige Arbeitsflächen
Immobilien Aargau Juni 2021 41ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
6.9 Atelier für die
Fotorestaurierung
30 2 III TL 5.3,
6.1,
6.2,
6.3,
8.13
DIN 67700 – Tabelle 43 Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar,
Klima: Klimaregelung mit Filter und Lüftung
Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen, Starkstromanschlüsse
für die Maschinen
Wasseranschluss
Sonstiges: spezif. Einrichtungen für Fotorestaurierung,
Nassbereich, Desinfektion und Entkeimung,
grosszügige Arbeitsflächen, Gestell und Ablagefläche
6.10 Personalgarderobe 5 III NNF
Türen/Fenster: UV-Schutz,Türe abschliessbar
Stark-/Schwachstrom: k.A.
Sonstiges: Schliessfächer für Personal und Garderobe für
Arbeitsbekleidung, Garderobenaufhängung
7 Fachbereiche inkl.
Verwaltung
315 28
7.1 Büros 255 28 III TL HNF
2.1/2.2
Kanton Aargau Kapitel 5.4: 9 m² pro AP
7.2 Besprechung
(bis 6 Personen)
25 III TL HNF
Kanton Aargau Kapitel 5.5.2:
1 Raum pro 20 MA (12m²)
7.3 Pausenraum mit
15 III HNF
Kanton Aargau Kapitel 5.5.2:
1 Raum pro 60 MA
7.4 Personalgarderobe 5 III NNF
7.5 Kopierzone 15 III HNF
Kanton Aargau Kapitel 5.5.2: 15 m²
Immobilien Aargau Juni 2021 42ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
8 Infrastruktur und
Betriebsräume
565 1
8.1 Werktstatt (Büro)
Hauswart
15 1 III NNF
Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung
Wasseranschluss
8.2 Putzraum inkl. Lager
Reinigunsmaterialien
10 III NNF
Anzahl Räume gemäss Betriebskonzept
Boden: Fliessen
Wände: Fliessen
Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung
Stark-/Schwachstrom: Steckdose
Sonstiges: Schränke und Gestelle für Reinigungsmaterialien
8.3 WC Personal 30 III NNF
Damen: 4 WC / 4 Waschtische
Herren: 3 WC / 3 Urinale / 3 Waschtische
8.4 Anlieferung 90 III 6.4 HNF
8.5 Entsorgung/Abfall 90 III HNF
8.6 Entsorgung/Kassation 20 III HNF
Türen: Türe abschliessbar
8.7 Mobiliarlager 50 III HNF
Türen: Türe abschliessbar
Immobilien Aargau Juni 2021 43ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
8.8 Lager IT 20 III HNF
8.9 Lager
Verpackungsmaterial
25 III HNF
Sonstiges: Gestelle und Schränke
8.10 Materiallager
20 III 6.1/6.2 HNF
In unmittelbarer
Nähe zu den
Sonstiges: Gestelle und Schränke
8.11 Materialraum
Vermittlung
15 III 1.1/2.4 HNF
Nähe öffentlicher
Bereich
Sonstiges: Gestelle und Schränke
8.12 Materialraum
Verwaltung
15 III 7.1 HNF
Nähe Verwaltung Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar,
Sonstiges: Gestelle und Schränke
8.13 Lager
Restaurierungsmaterial
15 III 6.2 HNF
Sonstiges: Aufbewahrungsschränke, Regale und Spezialschränke
(u.a. für Chemikalien) und Kühlschrank
Immobilien Aargau Juni 2021 44ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
8.14 Lager
Konservierungsmaterial
90 III 6.1,
6.2
8.15 Lager
Transportmaterial
30 III 8.4 HNF
Schätzung PLC
auf Basis
Platz für ca. 120 Transportboxen Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar,
Sonstiges: Platz zum Rangieren wichtig, ist immer etwas schmutzig
8.16 Küche (zu Café) 15 III 2.1 HNF
Spülmaschine,
Spüle,
Kühlschränke,
Arbeitsfläche,
Mikrowelle, etc.
Boden: Fliesen
Wände: Fliesen
8.17 Lager Cafeteria 10 III 2.1 HNF
Kühlwaren,
Getränke, etc.
Boden: wiederstandsfähig, unterhaltsarm, Palettrolli befahrbar
8.18 Garderobe Cafeteria
5 III 2.1 NNF
Spind,
Waschbecken,
Toilette
Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen)
I Öffentliche Zone: Besucher
II Gesicherte Zone: Besucher nach Registrierung
III Sicherheitszone: Mitarbeitende
IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung
Belichtung zwingend
TL Tageslicht
KL Kunstlicht
Immobilien Aargau Juni 2021 45ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
STAATSARCHIV KANTONSBIBLIOTHEK OHNE SYNERGIEN SYNERGIEEFFEKT
Nr. Nutzung NF (m²) Nr. Nutzung NF (m²) NF (m²) NF (m²) Erläuterung
TOTAL 6’445 TOTAL 4’580 11’025 10’275
1 Eingangsbereich 70 1 Eingangsbereich 125 195 125
1.1 Empfang/Kanzlei 10 1.1 Empfang/Theke 40 40
1.2 Garderobe Benutzer 15 1.2 Garderobe Benutzer 40 40
1.3 Sanitätsraum 10 1.3 Sanitätsraum 10 10
1.4 WC Besucher (Damen, Herren) 30 1.4 WC Besucher (Damen und Herren) 30 30
1.5 IV-WC Besucher 5 1.5 IV-WC Besucher 5 5
2 Publikumsbereich 245 2 Publikumsbereich 235 480 305
2.1 Cafeteria 100 2.1 Cafeteria/Pausenraum 160 160
2.2 Veranstaltungsraum (multifunktional) 75 2.2 Veranstaltungsraum 75 75
2.3 Schauarchiv/Archivschaufenster 40 40
2.4 Kundendienst/Beratungsbereich 30 30
3 Lesesaalbereich 260 3 Lesesaalbereich 855 1’115 855
3.1 Gruppenraum (4-6 Personen) 30 3.1 Chatroom/Gruppenraum 80 80 3 Gruppenräume ausreichend
3.2 Schulungsraum (intern/extern) (25 Personen) 70 3.2 Schulungsraum 70 70 1 Schulungsraum ausreichend
3.3 Lesesaal 60 3.3 Lesesaal 585 585
3.3.1 Lesesaalaufsicht 5 3.3.1 Lesesaalaufsicht 10 10
3.4 Sonderlesesaal – Audivisuelle Medien 60 3.4 Sonderlesesaal – Audiovisuelle Medien 10 10 11 von 13 AP ausreichend, da nicht
dauerhaft belegt
3.5 Sonderlesesaal – Digitaler Zugang 10 3.5 Sonderlesesaal – Digitaler Zugang 10 10 1/3 mehr NF
3.6 Selbstdigitalisierungs-/Reproraum 10 3.6 Selbst-Digitalisierungs-/Reproraum 10 10 eine Station ausreichend
3.7 Kopier- und Druckbereich für Benutzer 15 3.7 Kopier- und Druckbereich für Nutzer 15 15 eine Station ausreichend
3.8 Sonderlesesaal – Historische Bestände 10 10
3.9 Leseplätze 55 55
4 Sammlung und Ausleihbibliothek 160 4 Sammlung und Ausleihbibliothek 770 930 925
4.1 Freihandbibliothek 150 4.1 Ausleihbibliothek/Medienbestände 755 905
4.2 Katalogrecherche/Findmittel 10 4.2 Katalogrecherche/Findmittel 15 20 4 AP statt 5 AP
9.4 RAUMPROGRAMM SYNERGIEN
Immobilien Aargau Juni 2021 46ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
STAATSARCHIV KANTONSBIBLIOTHEK OHNE SYNERGIEN SYNERGIEEFFEKT
Nr. Nutzung NF (m²) Nr. Nutzung NF (m²) NF (m²) NF (m²) Erläuterung
5 Magazine und Archive 4’330 5 Magazine und Archive 1’845 6’175 6’175
5.1 Akten 2’700 2’700
5.2 Planarchiv 400 400
5.3 AV-Medien (Bildarchiv) 450 450
5.5 Archivbibliothek 80 80
5.6 Zwischenmagazin 1 300 300
5.7 Zwischenmagazin 2 300 300
5.8 Akklimatisierungsraum 60 60
5.9 Aktenreservation 40 40
5.1 Handschriften 200 200
5.2 Zeitschriften und Bücher 450 450
5.3 Kartenmagazin 45 45
5.4 Freihandmagazin 1’120 1’120
5.6 Akklimatisierungsraum 30 30
6 Werkstätten 500 6 Werkstätten 135 635 550
6.1 Erschliessungsraum Archivare 50 6.2 Erschliessungsarbeit Archivare 60 180
6.2 Restaurierungsatelier 155 6.1 Restaurierungsatelier 65 65
6.3 Reinigungsraum Archivalien 30 30
6.4 Anlieferungszone Archiv 100 100
6.5 Akzessionsraum 60 60
6.6 Quarantäneraum 30 30
6.7 Digitalisierungs-/Reproraum 40 40
6.9 Atelier für die Fotorestaurierung 30 30
6.10 Personalgarderobe 5 5
6.3 Sortierung 10 10
7 Verwaltung 315 7 Verwaltung 335 650 635
7.1 Büros 255 7.1 Büros 270 525
7.2 Besprechung (bis 6 Personen) 25 7.2 Besprechung (bis 6 Personen) 25 50
7.3 Pausenraum mit Teeküche 15 7.3 Pausenraum mit Teeküche 15 30
7.4 Personalgarderobe 5 7.4 Personalgarderobe 10 15
7.5 Kopierzone 15 7.5 Kopierzone 15 15
Immobilien Aargau Juni 2021 47ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
STAATSARCHIV KANTONSBIBLIOTHEK OHNE SYNERGIEN SYNERGIEEFFEKT
Nr. Nutzung NF (m²) Nr. Nutzung NF (m²) NF (m²) NF (m²) Erläuterung
8 Infrastruktur und Betriebsräume 565 8 Infrastruktur und Betriebsräume 280 845 705
8.1 Werktstatt (Büro) Hauswart 15 8.1 Werkstatt Hauswart 15 15
8.2 Putzraum inkl. Lager Reinigunsmaterialien 10 8.2 Putzraum inkl. Lager Reinigungsmaterial 10 10
8.3 WC Personal 30 8.3 WC Personal (Damen und Herren) 35 50
8.4 Anlieferung 90 8.4 Anlieferung 40 90
8.5 Entsorgung/Abfall 90 8.5 Entsorgung 30 90
8.6 Entsorgung/Kassation 20 20
8.7 Mobiliarlager 50 50
8.8 Lager IT 20 20
8.9 Lager Verpackungsmaterial 25 25
8.10 Materiallager Werkstätten 20 20
8.11 Materialraum 15 15
8.12 Abstellraum 15 15
8.13 Lager Restaurierungsmaterial 15 15
8.14 Lager Konservierungsmaterial 90 90
8.15 Lager Transportmaterial 30 30
8.16 Küche (zu Cafeteria) 15 8.8 Küche (zu Cafeteria) 60 60
8.17 Lager Küche 10 8.9 Lager Küche 10 10
8.18 Garderobe Küche (Damen und Herren) 5 8.10 Garderobe Küche (Damen und Herren) 10 10
8.19 Dusche Küche (Damen und Herren) 0 8.11 Dusche Küche (Damen und Herren) 10 10
8.6 Post, Kurierdienst 10 10
8.7 Abstellraum (Mobiliarlager) 50 50
Immobilien Aargau Juni 2021 48ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu JaeAoe bIbiIoA0lJu2eru AaaA ag10I–
August 2021 – Version 1
MITTELSCHULEN
www.ag.ch / immobilienaargau
Bearbeitung Metron Raumentwicklung AG, Brugg
Redaktion Immobilien Aargau
Gestaltungskonzept Driven GmbH, Zürich
Fotografie Diverse Quellen
© 2021 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau August 2021 3IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
1 ALLGEMEINES 5
1.1 Geltungsbereich 5
1.2 Zweck und Ziele 5
1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen 5
1.4 Design der Prozesse 5
1.5 Anwendung der Raumtabellen 6
1.6 Anforderungen an die Bauweise 6
2 ORGANISATION DER MITTELSCHULEN AARGAU 9
2.1 Aufgaben der Mittelschulen 9
2.2 Bildungsgänge der Mittelschulen 9
2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven 12
3 PÄDAGOGISCH-DIDAKTISCHE UND SCHULORGANISATORISCHE AUSRICHTUNG UND
NUTZUNGSKONZEPT 15
3.1 Anforderungen an die Gesamtanlage der Mittelschulen 15
3.2 Räumlich-pädagogisches Konzept 15
3.3 Nutzungskonzept der Aargauer Mittelschulen 16
4 STANDORTKRITERIEN 19
4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 19
4.2 Zielkriterienkatalog 19
5 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS 21
5.1 Strukturierungssysteme 21
5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich 22
5.3 Bedarfsermittlung 30
ANHANG 33
I Abkürzungsverzeichnis 34
II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen
(Basis zur Nutzwertanalyse) 35
III Nutzungskonzept 36
IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 42
V Bedarfskennzahlen 50
VI Schallschutzanforderungen 54
VII Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 56
Immobilien Aargau August 2021 5IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
1 ALLGEMEINES
1.1 GELTUNGSBEREICH
Die Immobilienstandards Mittelschulen dienen als
Leitfaden für die Konzeption, Planung und Realisierung eines Neubaus, eines Umbaus oder eines Erweiterungsbaus an den Mittelschulen des Kantons
Aargau. Sie ermöglichen eine ressourcenschonende
und nutzergerechte Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung der Bauprojekte. Sie sind
eine der Vorgaben des Planungs- und Ausführungsauftrags.
Die Immobilienstandards Mittelschulen wurde am
18.08.2021 vom Regierungsrat beschlossen (RRB
Nr. 2021-000973).
1.2 ZWECK UND ZIELE
Die Immobilienstandards Mittelschulen unterstützen die Nutzer bei der Bedürfnisformulierung, leisten einen Beitrag zur Stärkung des politischen Verständnisses für die Anliegen der Schulen und
erleichtern den Dialog zwischen den Disziplinen Pädagogik und Architektur. Die Immobilienstandards
dienen der Implementierung der neun strategischen
Leitsätze, die mit dem Planungsbericht "Aargauer
Mittelschulen: Entwicklungsstrategie 2045" (GRB
2019-1398) vom Grossen Rat genehmigt worden
sind.
Die Immobilienstandards sind als verbindliche Planungsgrundlage in Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden und für Planende und
Behörden bestimmt. Sie gelten als Vorgaben für die
Planung von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe
an den Benutzer. Sie regeln die Aufgaben, Verantwortlichkeiten und Kompetenzen der an der Planung beteiligten Akteure. Sie definieren und erklären architektonische und pädagogische Begriffe im
Kontext eines kooperativen Planungsprozesses.
Ausserdem beschreiben sie Prozesse und Methoden zur Bedarfsermittlung der Infrastruktur und definieren räumliche Zielgrössen und Kennzahlen. Sie
gewährleisten somit eine transparente Herleitung
der Raumansprüche.
1.3 BEZUG ZU GESETZLICHEN VORGABEN,
NORMEN UND BESTIMMUNGEN
Die vorliegenden Immobilienstandards sind als
Raumstandards zu verstehen und enthalten keine
Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards und
zu Spezialnutzungen. Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die relevanten Normen und Bestimmungen, die von Ämtern publiziert werden, sind den Standards übergeordnet. Sie sind in der jeweils aktuell gültigen
Version beizuziehen.
1.4 DESIGN DER PROZESSE
Die Erarbeitung eines Nutzungskonzepts liegt in
der Verantwortung des Departements BKS gemeinsam mit der betroffenen Schule. Auf der Basis der
pädagogischen und architektonischen Bestandesaufnahmen werden räumliche Organisationsmodelle für verschiedene Nutzungsarten im Dialog entwickelt. Die Methodenwahl der Mitwirkung wird auf
die Komplexität der Aufgabenstellung abgestimmt.
Der Planungs-, Bau- und Bewilligungsprozess erfolgt nach dem jeweils aktuellen Generalablaufplan
(GAP).
Immobilien Aargau August 2021 6IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
1.5 ANWENDUNG DER RAUMTABELLEN
Eine Standardisierung der Mittelschulnutzungen impliziert eine Harmonisierung des Raumbedarfs aller
kantonalen Mittelschulen. Diese sind jedoch in sehr
unterschiedlichen Schulanlagen angesiedelt, die
entweder von Anfang an für Schulnutzungen konzipiert (z.B. Kantonsschule Baden) oder für diese umfunktioniert wurden (z.B. Kantonsschule Wettingen). Die Schulbauten stammen aus
unterschiedlichen Epochen, deren damalige pädagogischen Werte die Architektur prägen. Für die
Aufnahme des Schülerwachstums werden neue
Standorte benötigt, die in den nächsten Jahren geplant und gebaut werden. Immobilienstandards im
Mittelschulbereich können darum nicht den Anspruch erheben, den Raumbedarf über alle Standorte einheitlich zu gewährleisten. Dort wo es aus
denkmalpflegerischen oder bautechnischen Gründen Raumstrukturen zu erhalten gilt, sind Abweichungen von diesen Standards zu erwarten.
Der Raumbedarf wurde pro Standortgrösse definiert, was die Vergleichbarkeit verbessert. Die
Standortgrössen beruhen auf der Festlegung, dass
pro 11 Abteilungen bei 3 Wochenlektionen Sport
eine Sporthalle benötigt wird. In den Immobilienstandards wird daher der Flächenbedarf für die
Standortgrössen von 22 bis 66 Abteilungen angegeben.
Die dabei resultierenden Flächen pro Nutzungsbereich sind nur bei Neubauten in der entsprechenden
Grösse (Errichtung eines neuen Standorts) als
massgebende Vorgabe zu verwenden. Bei Erweiterungen beeinflussen die bestehenden Raumstrukturen und Betriebsanforderungen die erforderlichen
Flächen pro Nutzungsbereich stark, wodurch grosse Abweichungen vom errechneten Flächenbedarf
gemäss Standards sowohl gegen unten wie oben
möglich sind.
Die Standards kommen insbesondere bei Neu- und
Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume wo erforderlich
sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können. Die Standards lösen keine Verpflichtung aus,
bestehende Schulen gemäss den nachfolgenden
Konzepten anzupassen.
1.6 ANFORDERUNGEN AN DIE BAUWEISE
In einer Gesellschaft, die sich immer schneller entwickelt, ändern sich die Anforderungen an Bauten
und somit auch an Schulbauten stetig. Änderungen
von ökologischen Anforderungen, der Unterrichtsform, von politischen, rechtlichen und finanziellen
Vorgaben sowie der technische Fortschritt erfordern eine gewisse Flexibilität der Bauweise. Eine
Anpassung der Räume und der Technik muss ohne
Eingriffe in die Grundstruktur möglich sein.
Immobilien Aargau August 2021 7IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Immobilien Aargau August 2021 8IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN© Fotografie: Ariel Huber, Lausanne
Immobilien Aargau August 2021 9IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
2.1 AUFGABEN DER MITTELSCHULEN
Die Mittelschulen schliessen an die Volksschule an.
Sie führen vollzeitliche Bildungsgänge auf Sekundarstufe II, die zum Studium an den akademischen
und Fachhochschulen führen und werden von Jugendlichen der Altersstufe von 16 bis 20 Jahren besucht. Mittelschulen werden vollzeitlich besucht,
das heisst, dass sich während des ganzen Tages
Schülerinnen und Schüler, Lehrpersonen und die
Mitarbeitenden der Schulverwaltung und der Dienste in der Schule aufhalten. Eine Sonderstellung
nimmt die Aargauische Maturitätsschule (AME) für
Erwachsene ein: Sie führt Bildungsgänge für Erwachsene, die bereits eine Berufsausbildung haben,
und die an einer akademischen oder Fachhochschule studieren wollen.
Den Mittelschulen und der AME ist per Dekret und
Verordnungen vorgegeben, welche Bildungsgänge
sie führen und mit welcher Stundentafel, mit welcher Promotionsordnung, mit welchen Lehrplänen
und mit welchen Ressourcen sie sie führen. Die Tagesorganisation, namentlich der Stundenplan, die
Rhythmisierung der Fächer, und die Jahresorganisation, namentlich die Organisation der kulturellen,
curricularen und sportlichen Anlässe während des
Schuljahres werden von den Schulen festgelegt.
Die räumlichen Begebenheiten haben diese Abläufe
zu ermöglichen und zu unterstützen und begrenzen
sie gleichzeitig auch, beispielsweise durch kleinere
Räume in historischen Gebäuden. Welche Rolle die
Immobilienstandards diesbezüglich spielen, ist in
den räumlich-pädagogischen Leitsätzen (Kapitel
3.2) und in dem darauf fussenden Nutzungskonzept
(Anhang III) dargelegt.
2.2 BILDUNGSGÄNGE DER
MITTELSCHULEN
Gymnasium
Das Gymnasium dauert vier Jahre, vermittelt eine
breite Allgemeinbildung und führt zur gymnasialen
Maturität, die zum Studium an den akademischen
Hochschulen im In- und Ausland (Universitäten,
ETH) und an den Fachhochschulen berechtigt.
Fachmittelschule (FMS)
Die Fachmittelschule vermittelt eine breite Allgemeinbildung sowie eine Vorbildung in den Berufsfeldern Pädagogik, Gestaltung, Gesundheit, Kommunikation und Soziale Arbeit, die zum Studium an
einer Höheren Fachschule berechtigt. Im Anschluss
an die dreijährige Fachmittelschule kann in einer
einjährigen Ausbildung eine Fachmaturität absolviert werden, die den Zugang zur Fachhochschule
im jeweiligen Bereich öffnet. Inhaberinnen und Inhaber einer Fachmaturität können an der AME den
Passerellenlehrgang absolvieren, um an einer akademischen Hochschule studieren zu können.
Handelsmittelschule (WMS)
Die Handelsmittelschule, im Aargau bekannt als
Wirtschaftsmittelschule, kombiniert die vollschulische kaufmännische Berufsbildung mit einer breiten Allgemeinbildung und führt zu einer Berufsmaturität Wirtschaft und Dienstleistungen Typ
Wirtschaft. Die ersten drei Jahre werden an der
Wirtschaftsmittelschule verbracht, anschliessend
folgt ein einjähriges Praktikum in einem Wirtschaftsbetrieb. Der vierjährige Ausbildungsgang berechtigt zum prüfungsfreien Übertritt an die Fachhochschulen. Inhaberinnen und Inhaber einer
Berufsmaturität können an der AME den Passerellenlehrgang absolvieren, um an einer akademischen
Hochschule studieren zu können.
2 ORGANISATION DER MITTELSCHULEN AARGAU
Immobilien Aargau August 2021 10IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Informatikmittelschule (IMS)
Die Informatikmittelschule kombiniert Allgemeinbildung, Informatikausbildung und kaufmännische Berufsbildung. Der vierjährige Ausbildungsgang berechtigt zum prüfungsfreien Eintritt in
Fachhochschulen. Die Informatikmittelschule umfasst eine dreijährige schulische Ausbildung sowie
ein Praxisjahr in einem Wirtschaftsbetrieb und führt
zum Eidgenössischen Fähigkeitszeugnis Informatiker / Informatikerin der Richtung Applikationsentwicklung sowie zu einer Berufsmaturität Wirtschaft
und Dienstleistungen Typ Wirtschaft . Der vierjährige Ausbildungsgang berechtigt zum prüfungsfreien
Übertritt an die Fachhochschulen. Inhaberinnen und
Inhaber einer Berufsmaturität können an der AME
den Passerellenlehrgang absolvieren, um an einer
akademischen Hochschule studieren zu können.
Sekundarstufe II Tertiärstufe
Volksschule
Berufsbildungsbereich Allgemeinbildungsbereich
Berufliche
Grundbildung +
BM lehrbegleitend
-stiekgihäF.gdiE
zeugnis EFZ +
Berufsmaturität
BM I
Wirtschaftsmittelschule
WMS
-stiekgihäF.gdiE
zeugnis EFZ +
Berufsmaturität
BM I
Informatikmittelschule
IMS
-stiekgihäF.gdiE
zeugnis EFZ +
Berufsmaturität
BM I
Berufliche
Grundbildung
Eidg. Fähigkeitszeugnis EFZ
Vorkurs
Pädagogik
Höhere Fachschule HF
Dipl. HF
Fachhochschule FH
Bachelor
PH
Bachelor
PH
Master
Universität / ETH
Bachelor
Maturitätslehrgang
Erwachsene
Fachhochschule FH
Master
Universität / ETH
Master
Universität / ETH
Dr.
Fachmittelschule
FMS
Gymnasium
Fachmaturität
Passerelle 2Passerelle 1
Berufsmaturität
BM II
Geltungsbereich der Immobilienstandards Mittelschule
Immobilien Aargau August 2021 11IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Maturitätslehrgang für Erwachsene (Aargauer
Maturitätsschule für Erwachsene (AME)
Der Maturitätslehrgang ist ein dreieinhalbjähriger,
berufsbegleitender Ausbildungsgang, der zur eidgenössisch anerkannten Maturität führt und zum Studium an den akademischen Hochschulen im In- und
Ausland (Universitäten ETH) und an den Fachhochschulen berechtigt.
Passerellenlehrgang (AME)
Der Passerellenlehrgang ist ein einjähriger Lehrgang, der Personen mit Berufsmaturität oder Fachmaturität auf die Ergänzungsprüfung Passerelle vorbereitet. Die bestandene Ergänzungsprüfung
berechtigt zusammen mit dem Berufs- oder Fachmaturitätsausweis zur Zulassung zu den Eidgenössischen Technischen Hochschulen (ETH), den kantonalen Universitäten und den Pädagogischen
Hochschulen. Die Berechtigung gilt nicht für die
Zulassung zu ausländischen Universitäten.
Vorkurs Pädagogik I (AME)
Der Vorkurs Pädagogik ist ein knapp einjähriger
Lehrgang, der auf die Ergänzungsprüfung vorbereitet, die für die Aufnahme zu den Studiengängen
Kindergarten-/Unterstufe und Primarstufe an der
Pädagogischen Hochschule der Fachhochschule
Nordwestschweiz oder einer anderen Schweizer PH
berechtigt.
Immobilien Aargau August 2021 12IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
2.3 PÄDAGOGISCHE UND DIDAKTISCHE
ENTWICKLUNGSPERSPEKTIVEN
Die Bildungsgänge der Mittelschulen dürften sich
im Planungshorizont von 25 Jahren nicht grundlegend verändern. Jedoch dürften sich die infolge der
pädagogischen, didaktischen und digitalen Entwicklung ergebenden Anforderungen an den Schulraum ändern. Das selbständige Arbeiten der Schülerinnen und Schüler in Gruppen und alleine wird
gegenüber den im Frontalunterricht organisierten
Inputsequenzen durch Lehrpersonen an Bedeutung
gewinnen, ebenso wie die Arbeit mit digitalen Plattformen und Lehrmitteln. Grundlegende Züge des
Schulalltags werden bestehen bleiben, so die Organisation der Schülerinnen und Schüler in Abteilungen und Kursgruppen und die Organisation der
Lehrinhalte in Fächer. Dies hat weitreichende Konsequenzen auf die räumliche Organisation der Mittelschulen.
Der zusätzliche Schulraum, der infolge des Schülerzahlenwachstums zur Verfügung gestellt werden
muss, soll sich deshalb nach dem pädagogischräumlichen Konzept für die Aargauer Mittelschulen
ausrichten.
Immobilien Aargau August 2021 13IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
KSBA
KSWE
KSWO
KSZO
AKSA
NKSA
GYM IMS
GYM FMS
GYM FMS
WMS
GYM
GYM
IMS
AMEGYM FMS
WMS
KSMI
KSFR
Schulstandorte
AKSA Alte Kantonsschule Aarau
NKSA Neue Kantonsschule Aarau
KSBA Kantonsschule Baden
KSWE Kantonsschule Wettingen
KSWO Kantonsschule Wohlen
KSZO Kantonsschule Zofingen
Neue Schulstandorte
KSFR Kantonsschule im Fricktal
KSMI Kantonsschule im Mittelland
Bildungsgänge
GYM Gymnasium
AME Aargauische Maturitätsschule für Erwachsene
FMS Fachmittelschule
IMS Informatikmittelschule
WMS Wirtschaftsmittelschule
Einzugsgebiete
Ausserkantonale Schulbesuche
Immobilien Aargau August 2021 15IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
3 PÄDAGOGISCH-DIDAKTISCHE UND SCHULORGANISATORISCHE
AUSRICHTUNG UND NUTZUNGSKONZEPT
3.1 ANFORDERUNGEN AN DIE
GESAMTANLAGE DER MITTELSCHULEN
Jede neue, erweiterte oder sanierte Mittelschule
soll die gleiche Ausdruckskraft und Ausstrahlung
entwickeln wie die sechs bereits bestehenden Mittelschulen des Kantons Aargau.
Die Gebäude und Aussenräume der Mittelschulen
ergänzen sich gegenseitig, zeichnen sich in möglichst vielen Bereichen durch eine hohe Multifunktionalität aus und weisen ein sehr differenziertes
Raumangebot auf.
Die Gestalt der Schule wird ihrer Ausstrahlung in
der Bildungslandschaft gerecht und gibt zugleich
eine Antwort auf die Lage im Ort und die nähere
Umgebung. Das Schulareal ist grundsätzlich öffentlich zugänglich. Mit Bereichen wie Sporthallen,
Mensa/Cafeteria, Mediothek, Aula oder Ausstellungsflächen werden der Austausch mit der Aussenwelt gefördert und ein Mehrwert auch für die
Bevölkerung vor Ort geschaffen. Neue Mittelschulen betten sich sowohl in ihrer Bedeutung für ihren
Standort als auch in Hinblick auf die angebotenen
Bildungsgänge in die bereits bestehende Schullandschaft ein.
3.2 RÄUMLICH-PÄDAGOGISCHES KONZEPT
Das räumlich-pädagogische Konzept zeigt in 17
Leitsätzen auf, welche pädagogisch-didaktischen
und schulorganisatorischen Ausrichtungen zukünftig an den Aargauer Mittelschulen handlungsleitend
sein werden und wie sich diese in den Raumanforderungen niederschlagen sollten. Standort und Umgebung sowie der gesellschaftspolitische Kontext
haben Auswirkungen auf die Mittelschulen; diese
reflektieren bildungs- und gesellschaftspolitische
Entwicklungen. Das räumlich-pädagogische Konzept äussert sich auch dazu. Die Leitsätze sind miteinander vernetzt.
Das räumlich-pädagogische Konzept gilt für alle an
den Aargauer Mittelschulen unterrichteten Bildungsgänge, für Neubauten wie auch für Erweiterungsbauten und Sanierungen gleichermassen. Bei
der Anwendung sind die jeweiligen Gegebenheiten
vor Ort, wie beispielsweise bestehende räumliche
Strukturen, Schulkultur, spezifische Bedürfnisse der
Lehrgänge einzubeziehen. Das räumlich-pädagogische Konzept ist ein internes Arbeitsinstrument für
die an den Bauprojekten beteiligten Fachpersonen
der Mittelschulen und der Verwaltung, für Planer
und Architekten. Es ist eine Grundlage der Immobilienstandards.
Immobilien Aargau August 2021 16IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Pädagogische Leitsätze
· P1 Im Zentrum der Mittelschule steht die Bildung
der Schülerinnen und Schüler, in deren Entwicklungsprozess die Lehrpersonen eine massgebliche Rolle einnehmen.
· P2 Der Unterricht fördert das fachbezogene sowie
das fachübergreifende vernetzte Denken und Lernen und ist didaktisch und methodisch vielfältig.
· P3 Der Lernprozess wird möglichst individuell gestaltet, was durch die Digitalisierung gefördert
wird.
· P4 Die Schule ist ein wichtiger Ort der sozialen
Kontakte und fördert die Persönlichkeitsentwicklung der Schülerinnen und Schüler.
Leitsätze zur Schulorganisation und zum Schulbetrieb
· S1 Die Schulorganisation fördert den Austausch
zwischen den Fachschaften.
· S2 Die Schülerinnen und Schüler sind in Abteilungen und in Kursgruppen organisiert.
· S3 Die Schule ist prinzipiell auch ausserhalb der
Unterrichtszeiten zugänglich.
· S4 Die Unterrichtsräume sind für alle nutzbar.
Ausnahme bilden die Spezialräume.
Leitsätze zur Raumgestaltung
· R1 Die Schule ist ein attraktiver Lern-, Arbeits-
und Lebensraum für Schülerinnen und Schüler,
Lehrpersonen sowie Schulverwaltungspersonal.
· R2 Das vielfältige Raumangebot ermöglicht einen
zeitgemässen Unterricht mit grosser Methodenvielfalt.
· R3 Die multifunktionale Nutzung möglichst vieler
Räume erhöht deren Auslastung.
· R4 Das Schulareal weist der Schule vorbehaltene
Bereiche auf sowie öffentlich nutzbare und ermöglicht Begegnung und Austausch mit aussenstehenden Personen und Institutionen.
· R5 Die Grundrisse von neuen Schulbauten sind
flexibel anzulegen.
Bezug zum Standort und zur Umgebung
· U1 Bei der Planung von Bauprojekten an den Aargauer Mittelschulen wird auf die Umgebung und
die Eigenheiten der Standortgemeinde eingegangen.
· U2 Der Aussenraum der Schule ist Aufenthalts-
und Erholungsraum sowie Lehr- und Lernort.
Gesellschaftspolitische Ausrichtung und Nachhaltigkeit
· G1 An den Aargauer Mittelschulen werden Heterogenität und Inklusion gelebt.
· G2 Bei der Erstellung von neuen Mittelschulen
sowie bei Bauprojekten an bestehenden Mittelschulen wird auf eine langfristig effektive und effiziente Verwendung der öffentlichen Mittel geachtet.
3.3 NUTZUNGSKONZEPT DER AARGAUER
MITTELSCHULEN
Grundlagen des Nutzungskonzepts
Das Nutzungskonzept der Aargauer Mittelschulen
gründet auf dem räumlich-pädagogischen Konzept
und den Dimensionierungen an den bestehenden
Mittelschulen. Es beschreibt in schematischer
Form, welche Nutzungen, basierend auf spezifischen konzeptionellen Ausrichtungen, in welcher
Dimensionierung für den Betrieb einer Mittelschule
im Kanton Aargau vorzusehen sind.
Das Nutzungskonzept dient als Grundlage für Architekturwettbewerbe für neue Mittelschulen. Es dient
auch als Grundlage für eine Raumbestellung an einer bestehenden Mittelschule, wobei jeweils die
Bedingungen vor Ort zu projektspezifischen Anpassungen an den Vorgaben des Nutzungskonzepts
führen können.
Immobilien Aargau August 2021 17IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Immobilien Aargau August 2021 19IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
4.1 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATIONEN
mögliche Standorte für Mittelschulen im Kanton
Aargau systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse basiert auf einem Zielkriterienkatalog, bei dem die
Nachhaltigkeitsdimensionen (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) und die Anspruchsgruppen angemessen berücksichtigt werden. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren. Das
Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt.
4.2 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative
Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu
· Potenzial (Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft)
· Ressourcenverbrauch
Die Zielkriterien sind im Anhang II dokumentiert. Je
nach Aufgabestellung sind einzelne Kriterien mehr
oder weniger relevant, und es können einzelne Kriterien weggelassen oder zusätzliche Kriterien berücksichtigt werden. Die Gewichtung der Zielkriterien erfolgt ebenfalls aufgabenspezifisch.
4 STANDORTKRITERIEN
Immobilien Aargau August 2021 21IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
5.1 STRUKTURIERUNGSSYSTEME
Norm SIA 416
Die Norm SIA 416 definiert Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie der aus ihnen abgeleiteten Volumen. Zu den Anwendungsbereichen dieser
Flächensystematik gehören Flächen- und Volumennachweise als Grundlage von Variantenvergleichen,
Kostenermittlungen, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen usw.
In den vorliegenden Flächenstandards Mittelschulen Kanton Aargau werden vorwiegend Hauptnutzflächen (HNF) und bearbeitete Umgebungsflächen
(BUF) definiert. Aus diesen beiden Flächenarten lassen sich entsprechende Kennwerte ableiten. Die
Flächensystematik gemäss Norm SIA 416 ist im Anhang VII dokumentiert. Die Zuweisung Raum zu
Flächenart ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersichtlich.
Nutzungsbereiche
Die Nutzungsbereiche definieren Gruppen von funktional und räumlich zusammengehörenden Räumen. Sie geben in der Projektierung Hinweise für
die räumliche Anordnung von Raumgruppen (Cluster) und deren Beziehungen untereinander. Folgende Nutzungsbereiche werden definiert (Detailbeschrieb siehe Anhang III Nutzungskonzept):
100 Forum
200 Allgemeines Lernen & Lehren
300 Naturwissenschaftliches Lernen &
Lehren
400 Musisches Lernen & Lehren
500 Zentrale Nutzungen
600 Sport (Innen- und Aussenanlagen)
700 Nebennutzungen
800 Aussenraum
Raumtypen
Die Raumtypen definieren Gruppen von Räumen,
die dieselben Raum- und Ausstattungsstandards
aufweisen. Folgende Raumtypen werden definiert
(die Zuweisung Raum zu Raumtypen ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersichtlich):
5 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS
C1 Unterrichtsräume Allgemein
C5 Sporthallen
C7 Nasszellen
C4 Grossräume
Fachunterrichtsräume
Naturwissenschaften
Fachunterrichtsräume musisch
C3 Büros
C2 Sammlungen / Mediotheken
C6 Produktionsküchen
C8 Nebenräume
C9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen
C11 kooperative Arbeitszone
C12 Inputzimmer
C13 Unterricht / Praktika NWS
C14 Fachlabore
C15 Atelier BIG
C16 Atelier Musik
C17 Instrumentalräume
C18 Maschinen
C41 Veranstaltungsräume
Basis-Standard
Erweiterter Standard
C42 Aufenthaltsräume
Übergeordnete Gesetze und Standards
Allgemeine Gesetze und Normen
Allgemeine Standards/Anforderungen
Nutzungsspezifische Anforderungen
A
B
C
Immobilien Aargau August 2021 22IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
5.2 FLÄCHENSTANDARDS NACH NUTZUNGSBEREICH
Die in den nachfolgenden Tabellen definierten Flächenstandards gliedern sich nach den unter Kapitel 5.1
beschriebenen Nutzungsbereichen. Die m²-Angaben pro Nutzungsbereich sind Flächenbudgets. Die einzelnen Raumpositionen sind Orientierungsgrössen und können projektspezifisch variieren.
Flächenbedarf pro Raumtyp
Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit
100 Forum
101 Arbeitsplätze offen HNF 5.2 C9 1 pro 1 Abt 19 m²
200 Allgemeines Lernen & Lehren
201 Unterrichtsraum HNF 5.2 C12 1 pro 1.8 Abt 80 m²
202 Multifunktionsraum HNF 5.2 C12 1 pro 8 Abt 100 m²
203 kooperative Lern- und Arbeitszone HNF 5.2 C11 1 pro 1 Abt 13 m²
204 Vorbereiten allgemeiner Unterricht HNF 2.2 C3 1 pro 1 AP 5 m²
Immobilien Aargau August 2021 23IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Flächenbedarf pro Standortgrösse
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen
Bezeichnung Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m²
100 Forum 420 630 840 1050 1260
101 Arbeitsplätze offen 22 420 33 630 44 840 55 1050 66 1260
200 Allgemeines Lernen & Lehren 1740 2710 3530 4350 5270
201 Unterrichtsraum 12 960 18 1440 24 1920 30 2400 36 2880
202 Multifunktionsraum 3 300 5 500 6 600 7 700 9 900
203 kooperative Lern- und Arbeitszone 22 280 33 420 44 560 55 700 66 840
204 Vorbereiten allgemeiner Unterricht 40 200 70 350 90 450 110 550 130 650
Immobilien Aargau August 2021 24IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Flächenbedarf pro Raumtyp (Fortsetzung)
Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit
300 Naturwissenschaftliches Lernen & Lehren
301 Fachlabore Chemie/Biologie HNF 5.3 C14 1 pro 11 Abt 120 m²
302 Fachlabor/Werkstatt Physik HNF 5.3 C14 1 pro 44 Abt 120 m²
303 Unterrichtsräume Naturwissenschaften HNF 5.3 C13 1 pro 4.5 Abt 100 m²
304 Vorbereitung / Sammlung Naturwissensch. HNF 2.2 C2 1 pro 1 Lab 17 m²
400 Musisches Lernen & Lehren
401 Ateliers Bildnerisches Gestalten HNF 5.3 C15 1 pro 15 Abt 100 m²
402 Maschinenraum Holz/Metall HNF 3.2 C18 1 pro 1 Anl 100 m²
403 Materialraum BIG/Werken HNF 4.2 C8 1 pro 1 Anl 80 m²
404 Atelier Musik HNF 5.3 C16 1 pro 22 Abt 140 m²
405 Materialraum Musik HNF 4.2 C8 1 pro 11 Abt 10 m²
406 Instrumentalräume Musik HNF 5.3 C17 1 pro 2.8 Abt 15 m²
407 Vorbereiten BIG/Musik HNF 2.2 C3 1 pro 1 Abt 3 m²
500 Sport
501 Sporthalle (pro Einheit) HNF 5.5 C5 1 pro 11 Abt 460 m²
502 Kraft- / Fitnessraum HNF 5.5 C5 1 pro 1 Anl 140 m²
503 Geräte Innen HNF 4.1 C8 1 pro 1 Hal 80 m²
504 Geräte Aussen HNF 4.1 C8 1 pro 1 Anl 50 m²
505 Garderobe Lehrer / Sanität HNF 5.5 C7 1 pro 1 Hal 15 m²
506 Garderobe / Dusche HNF 5.5 C7 2 pro 1 Hal 30 m²
507 Vorbereitung Fachschaft Sport HNF 2.2 C3 1 pro 1 Hal 10 m²
Immobilien Aargau August 2021 25IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Flächenbedarf pro Standortgrösse (Fortsetzung)
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen
Bezeichnung Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m²
300 Naturwissenschaftliches Lernen & Lehren
1000 1490 1860 2490 2860
301 Fachlabore Chemie/Biologie 2 240 3 360 4 480 5 600 6 720
302 Fachlabor/Werkstatt Physik 1 120 1 120 1 120 2 240 2 240
303 Unterrichtsräume Naturwissenschaften
5 500 8 800 10 1000 13 1300 15 1500
304 Vorbereitung / Sammlung Naturwissensch.
8 140 12 210 15 260 20 350 23 400
400 Musisches Lernen & Lehren 740 1080 1190 1540 1750
401 Ateliers Bildnerisches Gestalten 2 200 3 300 3 300 4 400 5 500
402 Maschinenraum Holz/Metall 1 100 1 100 1 100 1 100 1 100
403 Materialraum BIG/Werken 1 80 1 80 1 80 1 80 1 80
404 Atelier Musik 1 140 2 280 2 280 3 420 3 420
405 Materialraum Musik 2 20 3 30 4 40 5 50 6 60
406 Instrumentalräume Musik 8 120 12 180 16 240 20 300 24 360
407 Vorbereiten BIG/Musik 22 80 33 110 44 150 55 190 66 230
500 Sport 1440 2070 2690 3320 3940
501 Sporthalle (pro Einheit) 2 920 3 1380 4 1840 5 2300 6 2760
502 Kraft- / Fitnessraum 1 140 1 140 1 140 1 140 1 140
503 Geräte Innen 2 160 3 240 4 320 5 400 6 480
504 Geräte Aussen 1 50 1 50 1 50 1 50 1 50
505 Garderobe Lehrer / Sanität 2 30 3 50 4 60 5 80 6 90
506 Garderobe / Dusche 4 120 6 180 8 240 10 300 12 360
507 Vorbereitung Fachschaft Sport 2 20 3 30 4 40 5 50 6 60
Immobilien Aargau August 2021 26IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Flächenbedarf pro Raumtyp(Fortsetzung)
Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit
600 Zentrale Nutzungen
601 Mensa / Cafeteria HNF 1.5 C42 1 pro 1 SPM 1.8 m²
602 Freeflow / Ausgabe HNF 3.8 C42 1 pro 1 SPM 0.3 m²
603 Mediothek HNF 5.4 C2 1 pro 1 SuS 0.7 m²
604 Nebenraum Mediothek HNF 2.2 C3 1 pro 1 Anl 20 m²
605 Aula / Mehrzweckraum (inkl. NR) HNF 5.6 C41 1 pro 1 SuS 0.4 m²
606 Arbeitszone Schulleitung/Sekretariat HNF 2.2 C3 1 pro 1 AP 15 m²
607 Sitzungszimmer gross HNF 2.3 C12 1 pro 1 Anl 40 m²
608 Sitzungszimmer klein HNF 2.3 C11 1 pro 22 Abt 20 m²
700 Nebennutzungen
701 Küche Mensa HNF 3.8 C6 1 pro 1 Anl 70 m²
702 Nebenraum Küche HNF 4.1 C8 1 pro 1 Anl 70 m²
703 Garderobe Personal Mensa HNF 5.5 C7 1 pro 1 Anl 35 m²
704 WC-Anlage NNF 7.1 C7 1 pro 1 Anl Projektspezifisch
705 Putzraum NNF 7.1 C7 1 pro 1 Anl Projektspezifisch
706 Zentrallager Hausdienst NNF 4.1 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch
707 Archiv Lager NNF 4.2 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch
708 Anlieferung, Ver-/Entsorgung NNF 1 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch
709 Technik NNF 7.6 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch
710 Lüftungszentrale NNF 7.6 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch
711 Sonstige Nebennutzfläche NNF 7 C8 1 pro 1 Anl Projektspezifisch
712 Werkstatt Hauswart HNF 3.2 C15 1 pro 1 Anl 35 m²
Immobilien Aargau August 2021 27IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Flächenbedarf pro Standortgrösse (Fortsetzung)
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen
Bezeichnung Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m² Anz. m²
600 Zentrale Nutzungen 1070 1565 2050 2490 2945
601 Mensa / Cafeteria 160 290 240 430 320 580 400 720 480 860
602 Freeflow / Ausgabe 160 50 240 70 320 100 400 120 480 140
603 Mediothek 484 340 726 510 968 680 1210 850 1452 1020
604 Nebenraum Mediothek 1 20 1 20 1 20 1 20 1 20
605 Aula / Mehrzweckraum (inkl. NR) 484 190 726 290 968 390 1210 480 1452 580
606 Arbeitszone Schulleitung/Sekretariat
8 120 11 165 13 200 13 200 15 225
607 Sitzungszimmer gross 1 40 1 40 1 40 1 40 1 40
608 Sitzungszimmer klein 1 20 2 40 2 40 3 60 3 60
700 Nebennutzungen 210 210 210 210 210
701 Küche Mensa 1 70 1 70 1 70 1 70 1 70
702 Nebenraum Küche 1 70 1 70 1 70 1 70 1 70
703 Garderobe Personal Mensa 1 35 1 35 1 35 1 35 1 35
704 WC-Anlage
705 Putzraum
706 Zentrallager Hausdienst
707 Archiv Lager
708 Anlieferung, Ver-/Entsorgung
709 Technik
710 Lüftungszentrale
711 Sonstige Nebennutzfläche
712 Werkstatt Hauswart 1 35 1 35 1 35 1 35 1 35
Immobilien Aargau August 2021 28IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Flächenbedarf pro Raumtyp (Fortsetzung)
Bezeichnung Flächen nach SIA Raumtyp Bezugsgrösse m2/Einheit
800 Aussenraum
801 Hartbereich BUF 20 1 pro 1 SuS 7 m²
802 Grünbereich BUF 20 1 pro 1 SuS 7 m²
803 Infrastruktur BUF 20 1 pro 1 SuS 0.5 m²
804 Parkierung BUF 20 1 pro 11 Abt Projektspezifisch
805 Sportbereich Spielwiese BUF 20 1 pro 1 Anl 7’420 m²
806 Sportbereich Allwetterplatz BUF 20 1 pro 1 Anl 1’290 m²
807 Sportbereich Laufbahn+Weitsprung BUF 20 1 pro 1 Anl 800 m²
808 Sportbereich Beachvolleyball BUF 20 1 pro 1 Anl 360 m²
Immobilien Aargau August 2021 29IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Flächenbedarf pro Standortgrösse (Fortsetzung)
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen
Bezeichnung m²
800 Aussenraum 16900 20498 20400 25822 24300 31496 27700 36820 32550 43444
801 Hartbereich 3400 4840 5100 7260 6800 9680 8450 12100 10150 14520
802 Grünbereich 3400 4840 5100 7260 6800 9680 8450 12100 10150 14520
803 Infrastruktur 250 968 350 1452 500 1936 600 2420 750 2904
804 Parkierung
805 Sportbereich Spielwiese 7400 7400 7400 7400 7400
806 Sportbereich Allwetterplatz 1300 1300 1300 1300 2600
807 Sportbereich
Laufbahn+Weitsprung
800 800 800 800 800
808 Sportbereich Beachvolleyball 350 350 700 700 700
Immobilien Aargau August 2021 30IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
5.3 BEDARFSERMITTLUNG
Hauptnutzflächen (HNF)
Die Bedarfsermittlung für detaillierte Raumprogramme richtet sich nach den in Kapitel 5.2 definierten Flächenstandards nach Raum und Nutzungsart. Die Anzahl durch die Stundenplanung belegbarer Räume
wird durch die erforderlichen Lektionen und die Belegbarkeit einzelner Raumtypen bestimmt (s. Anhang
V). Die Tabellen in Kapitel 5.2 weisen die Raumanzahl in Abhängigkeit zur Standortgrösse aus.
Für Räume, die nicht in direkter Abhängigkeit zur Stundentafel stehen, werden ausser der Anzahl Abteilungen noch andere Bezugsgrössen beigezogen (z.B. zur Berechnung Arbeitsplätze, Sanitäranlagen, Parkplätze, Mensa etc.). Bei der Dimensionierung von Arbeitsplätzen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal
wird pro Vollzeitäquivalent, resp. einem Vollzeitpensum mit einem Arbeitsplatz gerechnet. In den Faktoren
Anzahl Beschäftigte zu Vollzeitäquivalenten ist ein Desksharing-Ratio von 0.6 mitberücksichtigt. Die wichtigsten Planungswerte (Durchschnitt) stellen sich wie folgt dar:
Unterrichtszimmer maximales Auslastungspotenzial von 36 Lektionen pro Woche
Fachunterrichtszimmer maximales Auslastungspotenzial von 25-27 Lektionen pro Woche
Sporthallen maximales Auslastungspotenzial von 40 Lektionen pro Woche
Abteilungsgrössen (Zielwert) 22 SuS/Abt
Personal Lehrpersonen 3.3 Lehrpersonen/Abt 2.0 Vollzeitstellen
Personal Verwaltung 0.6 Angestellte/Abt 0.4 Vollzeitstellen
Personal total 3.9 Angestellte/Abt 2.4 Vollzeitstellen
Arbeitsplätze Fachschaften 2 Arbeitsplätze/Abt à 5 m2 (2 Vollzeitstellen/Abt)
Sitzplätze Mensa 7.7 Sitzplätze/Abt (1/3 SuS + 1/3 Personal)
Sitzplätze Aula 0.375 Plätze/SuS (1/4 SuS, resp. 1 Jahrgang)
Da die Planungswerte standortspezifisch variieren können (z.B. Personalstruktur, Arbeitsplatzkonzept, Verpflegungskonzept etc.), sind die Werte in den Flächenstandards als Richtgrössen zu verstehen.
Aus dem Total aller HNF-Positionen lassen sich Richtgrössen pro Abteilung in Abhängigkeit zur Standortgrösse ableiten. Da einige Kernnutzungen unabhängig von den Standortgrössen zur Verfügung gestellt
werden müssen, ist der Bedarf an Hauptnutzflächen mit zunehmender Standortgrösse kleiner:
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen
Total Hauptnutzfläche
m² HNF Total 6’620 9’755 12’370 15’450 18’235
m² HNF Total ohne Sport 5’180 7’685 9’680 12’130 14’295
m² HNF / Abteilung (ohne
Sport)
235 233 220 220 217
Immobilien Aargau August 2021 31IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Geschossflächen (GF)
Geschossflächen ergeben sich projektspezifisch. Sie
setzen sich aus den Hauptnutzflächen (HNF), den
Nebennutzflächen (NNF), den Verkehrsflächen (VF),
den Funktionsflächen (FF) und den Konstruktionsflächen (KF) zusammen (vergleiche auch Anhang
VII). Da in einem frühen Projektstadium noch kein
architektonisches Konzept vorliegt, wird insbesondere für die Ermittlung des Arealbedarfs und der
Grobkosten das HNF-Raumprogramm mit einem
Faktor hochgerechnet. Für diese Berechnungen
wird ein Faktor 1.8 Geschossfläche zu Hauptnutzfläche (GF/HNF) angenommen oder ein Faktor 0.56
Hauptnutzfläche zu Geschossfläche (HNF/GF). Diese Werte resultieren aus verschiedenen Benchmarks im Mittelschulbereich (Durchschnittswert
verschiedener Referenzprojekte). In der konkreten
Umsetzung können diese Werte je nach Rahmenbedingungen stark variieren.
Gebäudegrundfläche (GGF)
Die ermittelte Geschossfläche lässt Rückschlüsse
auf die Gebäudegrundfläche zu. Dazu ist die Geschossigkeit im entsprechenden Kontext zu bestimmen (GF/Anzahl Geschosse = GGF). Neben der qualitativen Beurteilung von städtebaulichen
Gesichtspunkten sind auch funktionale Kriterien zu
beachten. In der Regel sollten Bauten im Mittelschulbereich nicht mehr als vier Vollgeschosse
(oberirdisch) aufweisen.
Damit werden kurze Wege und eine effiziente Entfluchtung des Gebäudes gewährleistet. In dichten
urbanen Situationen kann aber eine grössere Höhenentwicklung des Gebäudes nötig werden. In jedem Fall ist aber eine Überschreitung der Hochhausgrenze zu vermeiden. Ein Untergeschoss ist für
Neben- und Technikräume, allenfalls aber auch für
Versammlungsräume ausreichend. Wird die Parkierung unterirdisch gelöst, werden gegebenenfalls
weitere Untergeschosse nötig. In den vorliegenden
Standards sind Abstellflächen für Autos und Fahrräder oberirdisch ausgewiesen.
Bearbeitete Umgebungsflächen (BUF)
Die bearbeitete Umgebungsfläche beinhaltet alle
Nutzungsarten gemäss Kapitel 4.4, 10 Aussenraum.
Dabei gilt es zu differenzieren, ob flächenintensive
Aussensportanlagen am Standort vollständig, teilweise oder gar nicht angeboten werden (z.B. Auslagerung in benachbarte Areale). Eine Bedarfserhebung für den Aussenraum muss insbesondere
dieser Gegebenheit Rechnung tragen.
Grundstücksfläche (GSF)
Die Grundstücksfläche setzt sich zusammen aus der
Gebäudegrundfläche (GGF) und der Umgebungsfläche (UF = BUF). Die aus den Flächenstandards
abgeleitete Grundstücksfläche stellt gleichzeitig den
Arealbedarf für Erweiterungen oder Neubauten in
Abhängigkeit zur Standortgrösse dar.
Immobilien Aargau August 2021 33IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
I Abkürzungsverzeichnis 34
II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 35
III Nutzungskonzept 36
IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 42
V Bedarfskennzahlen 50
VI Schallschutzanforderungen 54
VII Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 56
ANHANG
Immobilien Aargau August 2021 34IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AKSA Alte Kantonsschule Aarau
AME Aaargauer Maturitätslehrgang für Erwachsene
BASPO Bundesamt für Sport
BKS Departement Bildung, Kultur und Sport (Kanton Aargau)
BM Berufsmaturität
BUF Bearbeitete Umgebungsfläche
DFR Departement Finanzen und Ressourcen (Kanton Aargau)
DIN Deutsches Institut für Normung
EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
ETH Eidgenössische Technische Hochschule
FMS Fachmittelschule
GF Geschossfläche
GYM Gymnasium
HNF Hauptnutzfläche
IMS Informatikmittelschule
IT Informationstechnik
KIKA Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
KSBA Kantonsschule Baden
KSFR Kantonsschule im Fricktal
KSMI Kantonsschule im Mittelland
KSWE Kantonsschule Wettingen
KSWO Kantonsschule Wohlen
KSZO Kantonsschule Zofingen
LAP Lehrerarbeitsplätze
MS Mittelschule
NKSA Neue Kantonsschule Aarau
NNF Nebennutzfläche
RRB Regierungsratsbeschluss
SN Schweizer Norm (Schweizerische Normen-Vereinigung SNV)
SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
SPM Sitzplatz Mensa
SuS Schülerinnen und Schüler
UKV Universelle Kommunikationsverkabelung
VF Verkehrsfläche
VKF Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen
VSS Schweizerischer Verband der Strassen- und Verkehrsfachleute
WMS Handelsmittelschule (im Aargau: Wirtschaftsmittelschule)
Immobilien Aargau August 2021 35IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
OBERZIELE
ZIELKRITERIEN
ERLÄUTERUNGEN DER
ZIELKRITERIEN
KANTON
EINZUGSGEBIET
AREAL
1 Optimale Lage- / Betriebsqualität
11 Genügende Abdeckung des Flächenbedarfs: Innenflächen
Beispielsweise optimale verfügbare Fläche gemäss Raumprogramm
• • •
12 Genügende Abdeckung des Flächenbedarfs: Aussenflächen
Beispielsweise optimale verfügbare Fläche gemäss Raumprogramm
• • •
13 Hohe Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe
Beispielsweise flexible Raumnutzung nach Raumtypen, flexible
Binnenstrukturierung des vorhandenen Raums mit Gestaltungsfreiheiten für verschiedene Unterrichtsformen und Arbeitsstrukturen, Weglängen zwischen Raumtypen / Clustern
(•) •
14 Hohe Aufenthaltsqualität Beispielsweise Wohlbefinden und Möglichkeit zu verschiedenen
Lernsituationen, Ruhephasen und sozialem Austausch aufgrund
Exposition Grundstück, Einrichtungen im Umfeld, Lärm- und
Luftimmissionen
• • •
15 Gute Erreichbarkeit Beispielsweise Lage des Schulstandortes im Verhältnis zu
Wohnorten der Schülerinnen und Schüler, ÖV-Güteklasse, Distanz zum nächsten Bahnhalt, Potenzial Fuss- und Veloverkehr
• •
2 Hohes Potenzial
21 Ausreichendes Erweiterungspotenzial
Beispielsweise Flächen- und Volumenreserven (potenzielle HNF) • • •
22 Hohe Ausstrahlungskraft Beispielsweise Setzen neuer Akzente, Katalysatorwirkung,
Chancen für weitere gesellschaftliche und kulturelle Belebung,
Erhöhung Standortgunst
• •
23 Schülerpotenzial Grösse des potenziellen Einzugsgebiets
3 Plangemässe Realisierbarkeit
31 Förderlicher Rechtlicher Rahmen Beispielsweise Notwendigkeit von Eigentumsübertragungen,
Bewilligungen und Dienstbarkeiten seitens Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer; Raumplanerische Hürden
• • •
32 Passender Zeitrahmen Beispielsweise Zeitgerechtes Angebot an Mittelschulflächen • • •
33 Sinnvolle Etappierbarkeit Beispielsweise Etappierbarkeit wählbar aufgrund Grundstücks-
und Gebäudeeigenschaften und städtebaulicher Lage
• • •
34 Geringe Projektrisiken Beispielsweise bauliche, finanzielle Risiken, Einsprachegefahr • • •
4 Geringer Ressourcenverbrauch
41 Hohe Energieeffizienz Beispielsweise Kompaktheit, Energieverbrauch, minimale graue
Energie
•
42 Optimales Ausschöpfen von Synergien
Beispielsweise Abdeckung eines Teils des Raumprogramms
durch bereits bestehende Infrastrukturen an anderen öffentlichen Einrichtungen, Möglichkeit zur Abdeckung von zusätzlichem konkreten Raumbedarf durch andere öffentliche Einrichtungen
• •
II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN
(BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
Immobilien Aargau August 2021 36IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
III NUTZUNGSKONZEPT
NUTZUNGSBEREICHE
100 Forum
Das Forum eröffnet den durch den Haupteingang
Eintretenden das Gebäude von innen und heisst sie
willkommen. Es ist als zentraler Ankunfts-, und Begegnungsort belebt. Es verbindet die verschiedenen
Nutzungsbereiche und dient der horizontalen und
vertikalen Erschliessung.
Das Forum macht mit seinem Tageslicht die Verbindung von Innen- und Aussenwelt sichtbar, und es
verleiht den Eintretenden Orientierung in die innere
Struktur der Schule. Es steht sinnbildlich für den offenen, evolutiven Charakter der Mittelschule. Daher
sind Lichtst-immungen und akustische Stimmungen besonders wichtig.
Zentrale Nutzungen, wie zum Beispiel Mediothek,
Mensa, Aula, Schulverwaltung, sind an das Forum
angeschlossen beziehungsweise via Forum mit kurzen Gehdistanzen erreichbar, so dass eine öffentliche Nutzung dieser Räume möglich ist.
Das Forum kann zum Veranstaltungsort für grössere Anlässe werden und bietet dadurch eine Ergänzung zur Aula. Die Treppen sind so gestaltet, dass
sie in die Nutzung als Veranstaltungsort einbezogen
werden können.
Ausserhalb der Unterrichtszeiten sind via Forum
einzelne, auch der Öffentlichkeit zugängliche Bereiche erreichbar (Mensa, Aula, Mediothek).
Das Forum soll nicht fest möbliert werden. Es ist
ein wandelbarer Raum.
Im Übergangsbereich zwischen dem Forum und
den übrigen Schulnutzungen befinden sich Zonen,
die dem jeweiligen Bereich ein Erweiterungspotenzial bieten: Das Forum wird situativ zur Erweiterung
respektive zum Foyer der Aula, zur Ausdehnung der
Mensaplätze, zur Ausstellungszone des Bildnerischen Gestaltens, zur Leseecke der Mediothek.
Ausserdem beherbergt der Übergangsbereich zwischen Forum und Schulnutzungen Arbeitsbereiche,
die mit geeigneter akustischer und visueller Zonierung und Ausstattung unterschiedliche Orte für das
selbstorganisierte Lernen und den Aufenthalt zur
Verfügung stellen. Dieser Übergangsbereich verbindet das Forum mit dem Unterrichtsbereich und
dient gleichzeitig der Erschliessung.
200 Allgemeines Lernen & Lehren
Im Zentrum der Mittelschule steht die Bildung der
Schülerinnen und Schüler. Der Unterricht fördert
das fachbezogene sowie das fachübergreifende,
vernetzte Denken und Lernen und ist didaktisch
und methodisch vielfältig. Lernsituationen sind mit
physischen Rahmenbedingungen verknüpft, zum
Beispiel nach dem Konzept von Thornburg (Campfire, Watering-hole, Cave, Life, Mountaintop).
Der Lernprozess wird möglichst individuell gestaltet, wozu auch die Digitalisierung beiträgt. Die
Schule vermittelt eine inspirierende, den fachübergreifenden Dialog fördernde Atmosphäre.
Im Unterricht wechseln sich Sequenzen im Plenum
und in Gruppen mit individuell gestalteten Lern-
und Arbeitsformen ab. Diese Vielfalt an Lernformen
und Lehrformen zeigt sich in der Vielfalt der anregenden Unterrichtsräume und kooperativen Lernzonen, die in fächerübergreifenden Clusters organisiert sind.
Für alle Lernformen bietet die Mittelschule den flexibel nutzbaren Raum: für Inputlektionen, selbständiges Arbeiten in der Gruppe oder individuell; Projektunterricht, Prüfungsvorbereitung und
Prüfungsdurchführung.
Grundsätzlich sind drei unterschiedliche Konzepte
der Strukturierung der Unterrichtszonen denkbar:
geschlossene Unterrichtseinheiten, halboffene
Lernlandschaften und offene Lernlandschaften (s.
Schemata).
Der Unterricht mit Inputsequenzen findet in der Regel in Unterrichts- und Multifunktionsräumen statt.
Die meisten allgemeinen Unterrichtszimmer sind
multifunktional und bieten Platz für mindestens 25
Schülerinnen und Schüler. Durch ihre Grösse erlauben sie die Rhythmisierung des Unterrichts in Inputsequenzen, Gruppenarbeiten sowie Einzelarbeiten im selben Raum. Ergänzt werden die
Unterrichtsräume mit einigen kooperativen Lernzonen.
Einzelne Unterrichtsräume können durch die Erweiterungsmöglichkeiten der kooperativen Lernzone
auch etwas kleiner sein und primär für Inputsequenzen im Plenum, kleinere Kursgruppen oder
Gruppenarbeiten dienen.
Einige wenige übergrosse Räume erlauben als Multifunktionsräume das abteilungsübergreifende Arbeiten.
Die Übergänge zwischen den einzelnen Bereichen
Immobilien Aargau August 2021 37IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
sind so angelegt, dass sie Begegnungen und den
Austausch zwischen den Lehrpersonen über die Fächer und Fachbereiche hinweg fördern.
Die Arbeitszone für Lehrpersonen befindet sich in
einem oder mehreren, möglichst aneinander angrenzenden Räumen. Diese sind keinem spezifischen Fach oder Fachbereich zugeordnet. Die Arbeitszone bietet Bereiche für konzentriertes und
kooperatives Arbeiten. Besprechungsnischen und
Begegnungszonen mit Teeküchen sind in die Arbeitszone integriert. Akustisch abgetrennte Bürotechnikräume ergänzen die Arbeitszone.
Zusätzlich können Lehrpersonen, wie die Schülerinnen und Schüler, überall arbeiten, wo sich eine freie
Sitzgelegenheit anbietet.
Nicht belegte Unterrichtsräume sind offenstehende
Arbeitsräume und auch ausserhalb der Unterrichtszeiten für Schülerinnen und Schüler zugänglich.
300 Naturwissenschaftliches Lernen & Lehren
Alle Instruktionsräume in den Naturwissenschaften
(Physik, Biologie, Chemie) sind auch für praktische
Übungen ausgestattet und dadurch multifunktional
nutzbar, was die Rhythmisierung des Unterrichts im
selben Raum ermöglicht. Daher sind sie flächenmässig grösser als die Unterrichtsräume allgemeines Lernen und Lehren. Neben den Instruktionsräumen Naturwissenschaften gibt es fachspezifische
Labore, in denen grössere, auch mehrstündige
Übungen durchgeführt werden.
Die Chemie- und die Biologieräume sollen zusammen geplant werden. Bezüglich Labore, Vorbereitungsräume, Infrastruktur und beim Personal bieten
sich verschiedenste Synergien.
Im Bereich Physik ist das Labor so auszustatten,
dass in Zusammenarbeit mit der Informatik zum
Beispiel Robotik oder ein Soundlabor betrieben
werden können.
Die fachübergreifende, naturwissenschaftliche
Sammlung ist nicht ein Museum, sondern beherbergt Exponate, die im Unterricht im täglichen Einsatz sind. Sie ist in der Dimension entsprechend bescheiden.
Die Spezialräume mit besonderer Ausstattung (zum
Beispiel in den Fächern Chemie oder Physik) sind
ausserhalb des Unterrichts nur mit Zustimmung einer Lehrperson nutzbar und für die Schülerinnen
und Schüler nicht frei zugänglich.
Die Arbeitsplätze für Lehrpersonen, Laborantinnen
und Laboranten in der Vorbereitung sowie allenfalls
in der Sammlung werden fachübergreifend genutzt
und fördern den interdisziplinären Austausch. Sie
sind abschliessbar.
400 Musisches Lernen & Lehren
In den musischen Fächern benötigen die Unterrichtsformen sowie fachübergreifende Projekte tendenziell und allgemein mehr Fläche als in den allgemeinen Fachbereichen. Offene Ateliers, die nicht
ausschliesslich einem einzelnen Fach zugeordnet
sind, fördern die fachübergreifende Arbeit.
Neben den Ateliers für Bildnerisches (BiG) Gestalten/Technisches Gestalten sind eine Werkstatt für
Holz-/ Metallproduktion (inkl. Maschinenraum) sowie Materialräume vorzusehen. Werkstatt und Materialräume können mit geeigneten Trennvorrichtungen in die Ateliers integriert, aber auch separat,
etwa im Untergeschoss angesiedelt werden.
Musik wird ebenfalls in Ateliers unterrichtet, in denen Instrumente (mindestens ein Klavier) Platz finden müssen. Eine der Ateliereinheiten ist so dimensioniert, dass sie als Veranstaltungsort mit Flügel
und Raum für Chorproben, für das Orchester etc.
genutzt werden kann. Dieses Atelier ist direkt beim
Forum angeordnet, damit es für Veranstaltungen
geöffnet werden kann.
Der Instrumentalunterricht findet in kleinen Instruktionsräumen statt. Diese sind eher peripher angeordnet und schalltechnisch abgesondert.
Die Arbeitsplätze der Lehrpersonen werden fachübergreifend genutzt und fördern den interdisziplinären Austausch.
Schülerinnen- und Schüler haben freien Zugang zu
den Räumen für Bildnerisches Gestalten/Technisches Gestalten sowie zur Musik- und Instrumentalzone.
500 Sport
Der Sportunterricht erweitert die Bewegungserfahrung, fördert das Bewegungslernen, verbessert die
körperliche Leistungs-, Ausdrucks- und Spielfähigkeit und ermöglicht intensives emotionales Erleben.
Der Sportunterricht regt zu weiterführender sportlicher Aktivität an: Durch eine gezielte und aktuelle
Auswahl von Sportarten lernen die Jugendlichen
Möglichkeiten für eine lebenslange sportliche Betätigung kennen.
Auch stärkt der Sportunterricht die Sozialkompe-
Immobilien Aargau August 2021 38IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
tenz, indem sich die Schülerinnen und Schüler in
Sport- oder Spielteams integrieren und sich fair verhalten. Bewegung, Sport und Spiel wird als Teil des
gesellschaftlichen und kulturellen Lebens wahrgenommen.
Die Sporthallen sowie die Aussenanlagen können
prinzipiell losgelöst vom Schulkomplex stehen. Sie
sollen nicht ausschliesslich durch das Schulgebäude erreicht werden können, sondern weisen unabhängige Eingänge aus, damit die Anlagen auch von
Vereinen genutzt werden können.
Sporthallen: Es sind vier Sporthallen vorgesehen.
Eine Dreifachsporthalle deckt sämtliche Normen
gemäss BASPO ab. Sie ist zumindest teilweise barrierefrei, so dass auch Vereine für Behindertensport
vor Ort trainieren können. Zu den Sporthallen kommen Krafträume, Geräteräume für den Innen- und
Aussenbereich, Duschen/Garderoben etc.
Eine Einzelsporthalle ist polyvalent nutzbar zum Beispiel für Versammlungen und Veranstaltungen,
Tanz, Chorproben, Prüfungen in grösseren Einheiten sowie den Theorieunterricht im Sport. Diese
Einzelhalle ist idealerweise dem Forum angeschlossen und durch dieses erreichbar.
600 Zentrale Nutzungen
Der Zugang zur Schule und das Schulgebäude
selbst sind barrierefrei. Alle Räume mit Ausnahme
derer, die einem Fach gewidmet sind und nur unter
Aufsicht von Fachlehrpersonen benutzt werden
können, sind multifunktional und prinzipiell immer
zugänglich, wenn sie nicht durch Unterrichtslektionen belegt sind.
Bürotechnikräume: Diese Räume sind nahe bei den
Arbeitszonen anzuordnen. Sie beinhalten Equipment zum Kopieren, Drucken und Binden. Zudem
dienen sie als Lagerraum für Papier und Büromaterial. Bürotechnikräume sind akustisch von den Arbeitszonen abzutrennen.
Mensa/Cafeteria: Die Mensa betreibt eine einfache
Produktionsküche. Sie ist auf 320 Sitzplätze ausgelegt. Sie ist so angeordnet, dass von der Mensa aus
eine Veranstaltung im Forum oder in der Aula bewirtet werden kann. Zudem ist sie zu einem Aussensitzplatz offen. Die Mensa ist immer offen und
für das selbstorganisierte Arbeiten von Schülerinnen und Schülern und Lehrpersonen zugänglich. In
der Nähe der Mensa sind auch Mikrowellen für die
Selbstverpflegung der Schülerinnen und Schüler
vorhanden. Die Mensa ist während den Unterrichtszeiten, nicht aber über Mittag, auch für auswärtige
Gäste offen.
Aula: Die Aula bietet Raum für zahlreiche schulische und öffentliche Veranstaltungen. Eine Bühne
bietet die Möglichkeit für Konzerte und Theater,
aber auch für Referate und andere Veranstaltungen.
Die Aula ist multifunktional ausgestattet, kann auf
unterschiedliche Weise möbliert und auf mindestens eine Seite zum Forum hin geöffnet werden.
Kurze Wege zur Mensaküche gewährleisten Verpflegungsmöglichkeiten vor und nach Veranstaltungen.
Die Aula mit ihrer charakteristischen Ausstrahlung
ist für die Öffentlichkeit zugänglich und eignet sich
für die Vermietung an Dritte.
Mediothek: Die Mediothek ist ein bedeutender
Lernort und vom Forum gut erreichbar. Die Mediothek ist ein Informations- und Dienstleistungszentrum für die ganze Schule und für alle Fachbereiche.
Sie beherbergt Medien für den Unterricht, für das
fachliche und fachübergreifende Interesse der
Schülerinnen und Schüler und der Lehrpersonen
sowie die Fachschaftsmediotheken (mit Ausnahme
der von den Lehrpersonen unmittelbar genutzten
Medien). Sie weist neben den Gestellen mit den
Medien eine Vielzahl von Tischen auf, an denen allein oder in der Gruppe gearbeitet werden kann. Die
Mediothek soll einladend wirken und auch zur Erholung genutzt werden können, zum Beispiel durch
bequeme Sitzgelegenheiten.
Schulleitung und Administration / Leitung Dienste: Schulleitung und Administration sind vom Forum aus erreichbar, müssen aber keineswegs prominent neben dem Haupteingang liegen. Es sind
verschiedene Arbeitsplatzkonzepte denkbar, vom
Grossraumbüro für alle bis zu Einzelbüros für die
Schulleitung und Grossraumbüro für die Administration. Es gibt separierte Besprechungsräume. Die
Schulleitung/Administration verfügt über eine kleine
Kaffeeküche und eine bequeme Sitzgelegenheit.
Support IT / Hauswartung: Support IT und Hauswartung sind in den hinteren Bereichen der Schulgebäude zu finden. Der Weg zu ihnen ist einfach
auffindbar. Die Leitung IT ist in Nähe der Server angesiedelt.
Aufbewahrung / Spinde: Die Aufbewahrungsorte
(zum Beispiel Spinde) für 900 Schülerinnen und
Schüler sind nahe bei den Eingängen / beim Veloparkplatz anzubringen.
Immobilien Aargau August 2021 39IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
700 Nebennutzungen
Der Bereich Nebennutzungen umfasst Sanitärräume
Toilettenanlagen, Putzräume, Zentrallager für den
Hausdienst, Archivräume für die Schule und die für
den Betrieb notwendigen Technikräume. Je nach
Gebäudekonzept werden Toilettenanlagen geschossweise oder bereichsbezogen im Gebäude
verteilt. Grössere Toilettenanlagen im Pausen- und
Aulabereich sollten auch für die ausserschulische
Nutzung zur Verfügung stehen. Zusätzlich sollten
kleinere Toilettenanlagen möglichst in der Nähe der
Unterrichtsräume liegen. Auf jedem Geschoss soll
mindestens ein barrierefreies WC eingeplant werden.
800 Aussenraum
Erschliessung und Plätze: Bereiche mit Hartbelag
oder Kies dienen der Erschliessung, als Aufenthalts-
und Verpflegungsbereich, als Treffpunkt oder als
multifunktionale Plätze. Gedeckte Bereiche bieten
Schutz vor Wind, Regen und Sonne. Sie sind mit
den Schulgebäuden verbunden und ermöglichen
bestenfalls einen geschützten Wechsel zwischen
den verschiedenen Schulgebäuden.
Sitzbereiche / Unterrichtsflächen Aussen: Attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten mit Sitzgelegenheiten
sind in Hart- und Grünbereichen anzuordnen. Der
Aussenraum kann als Erweiterungsraum für die
Produktionen der musischen Fächer (Aufführungen
Theater, Konzerte etc.) dienen. Bei Veranstaltungen
kann der Aussenraum als Bühne oder Zuschauerraum integriert werden. Unterricht im Freien ist
ebenfalls möglich. Solche Bereiche sind vor Witterung geschützt (z. B. Sonnensegel oder Baumgruppe) und an eher ruhigen Orten auf dem Areal angelegt. Sie können auch für individuelles Lernen und
Arbeiten genutzt werden. Auch die Mensa verfügt
über Aussensitzplätze.
Grünbereiche: Offene Rasenflächen sind intensiv
nutzbar als Liegewiese, zum Verweilen oder für den
Unterricht. Bäume sorgen für Beschattung und erhöhen die Aufenthaltsqualität. Rasenflächen sind
wie die Erschliessungsflächen und Plätze Teil der
Aussenraumstruktur und bedingen eine attraktive
Gestaltung und Raumgliederung. Durch Bepflanzung mit Stauden, Hecken und Gehölzen abgetrennte Nischen und Rückzugsräume mit Sitzgelegenheiten dienen als Treffpunkte oder für
individuelles Lernen und Arbeiten. Auf Rand- und
Restflächen ist eine möglichst hohe Biodiversität
anzustreben. Auch diese Bereiche (Garten, Versuchsbeete, Ruderalflächen, Biotop etc.) können als
Lernbereiche für praktische Arbeiten und Versuche
im Freien, insbesondere für den naturwissenschaftlichen Unterricht dienen.
Auto- und Veloabstellplätze, Logistikflächen: Zufahrt und Parkierungsfläche sind an einer für den
Schulbetrieb störungsfreien Lage vorzusehen.
Grundsätzlich sollen die Parkierungsflächen von den
Aufenthaltsflächen getrennt angeordnet werden.
Die Veloabstellplätze berücksichtigen die Hauptrichtungen der Schülerströme und sind nötigenfalls
aufzuteilen. Die Hälfte der Stellplätze soll überdacht
sein.
Bereiche für die Ver- und Entsorgung sowie die Geräte für die Umgebungsarbeiten sind separat oder
als integraler Bestandteil der Schulgebäude zu erstellen. Die Zufahrt zur Mensa/Cafeteria muss mit
einem LKW möglich sein.
Aussensportanlage
Die Aussensportanlagen schliessen unmittelbar an
die Sporthallen an. Die Zugänglichkeit des Aussengeräteraums ist zu gewährleisten. Massgebend für
die Ausgestaltung der Anlagen sind die entsprechenden Grundlagen des Bundes. Die Dimensionierung der Spielwiese kann projektspezifisch von der
Empfehlung des BASPO abweichen. Die Sportanlage kann ausserhalb der Schulzeiten auch von der
Öffentlichkeit genutzt werden.
Spielwiese (Rasenspielfeld): Naturrasen für intensive Nutzung mit fest eingebauter Bewässerungsanlage, Ballfang und Freiflächen/Abstellfläche für
Tore, Ballsäcke und Unterrichtsmaterial ist vorzusehen. Da eine Mehrfachnutzung durch den Vereinssport vorgesehen ist, soll eine Beleuchtung für die
Nutzung in den Abendstunden eingeplant werden.
Sportbereich Allwetterplatz: Für Allwetterplätze
werden Kunststoffbeläge bevorzugt (gute Dämpfungseigenschaften, Trittsicherheit, leichte Pflege
und Beständigkeit).
Sportbereich Laufbahn: Die Laufbahn wird mit ausreichend Sicherheitsabstand in einer kombinierten
Anlage mit Allwetterplatz und den weiteren Leichtathletikanlagen geplant. Eine Weitsprunganlage sowie ein Beachvolleyballfeld sind vorzusehen. Evtl.
ist eine Kugelstossanlage zu integrieren.
Immobilien Aargau August 2021 40IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Spielwiese
100 x 64 m
100m Laufbahn 5 x 120 m
4 Positionen
Gesamtfläche ca. 130 m x 77 m = 100 a
Allwetterplatz
45 x 28 m
Beachvolley
24 x 15 m
Weitsprung 4 x 50 m
6 Positionen
Spielwiese
100 x 64 m
Allwetterplatz
45 x 28 m
Allwetterplatz
45 x 28 m
100m Laufbahn 5 x 120 m
5 Positionen
Beachvolley
24 x 15 m
Beachvolley
24 x 15 m
Spielwiese
100 x 64 m
Weitsprung 4 x 50 m
Allwetterplatz
45 x 28 m
Gesamtfläche ca. 150 m x 80 m = 120 a
Gesamtfläche ca. 160 m x 80 m = 130 a
Beachvolley
24 x 15 m
Beachvolley
24 x 15 m100m Laufbahn 5 x 120 m
Weitsprung 4 x 50 m
RAUMSTRUKTUR AUSSENRAUM:
SPORTBEREICH
Im Grundangebot einer Aussensportanlage sind 4
Nutzungspositionen vorzusehen:
· 2 Spielfelder (Spielwiese unterteilbar in 2 Felder)
· 1 Allwetterplatz
· 1 Beachvolleyballfeld
· Leichtathletikanlage (Laufbahn 100m, Weitsprung) kombiniert mit Allwetterplatz und Beachvolleyballfeld
· Optional Kugelstossen, Hochsprung
Ab 44 Abteilungen sind 5 und ab 66 Abteilungen 6
Nutzungspositionen vorzusehen (zusätzlicher Allwetterplatz oder Beachvolleyballfeld). Aussengeräteräume sind mit Vorteil in die Sporthallen zu integrieren. Für die Dimensionierung und Ausstattung
der Aussensportanlagen ist die BASPO-Richtlinie
"101 d Freianlagen" massgebend.
Immobilien Aargau August 2021 41IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
NUTZUNGSSCHEMA MITTELSCHULE
Zentrale Nutzungen
Allgemeines Lernen & LehrenNaturwissenschaftliches Lernen & Lehren
Musisches Lernen & Lehren
Sport
Infrastruktur
Vorbereitung
Mensa /
Cafeteria
Aula
Schulverwaltung
SitZi
gedeckter
Eingangsbereich
Werkaussen
Sportaussen
Infrastrukturflächen aussen
(Parkplätze, Container etc.)
Sitzplätze
aussen
Lernflächen
aussen
F O R U M
Ausstellungsmusikalische Events
Mediothek
Versammlungen
Arbeitszone
ArbeitszoneFoyer
Schulgarten
Geräteräume
Dreifach-Halle
Fitness
Einfach-Halle
Vorbereitung
Vorbereit.
Garderobe
Masch.
Ateliers MusikAteliers BiG
Arbeitszone
Instrumentalräume
Vorbereitung
Assistenz
Sammlung
Arbeitszone
Kooperative Lern- und Arbeitszone
Unterrichtsräume
Multifunktion
Grünflächen aussen
WC
Garderoben
Gebäudetechnik
andere
Nebennutzungen
Anlieferung
Verkehrsflächen aussen
Entflechtung Fahrzeug-/Personenströme
Fachlabore
Chemie
Biologie
Physik
Unterrichtsräume NaWi
(Instruktion, Praktika)
Nutzungsschema
Das Forum macht mit seinem Tageslicht die Verbindung von Innen- und Aussenwelt sichtbar, und es verleiht den Eintretenden Orientierung in die innere Struktur der Schule. Es steht sinnbildlich für den offenen,
evolutiven Charakter der Mittelschule. Daher sind Lichtstimmungen und akustische Stimmungen besonders
wichtig.
Zentrale Nutzungen, wie zum Beispiel Mediothek, Mensa, Aula, Schulverwaltung sind an das Forum angeschlossen beziehungsweise via Forum mit kurzen Gehdistanzen erreichbar, so dass eine öffentliche Nutzung
dieser Räume möglich ist.
Das Forum kann zum Veranstaltungsort für grössere
Anlässe werden und bietet dadurch eine Ergänzung zur
Aula. Die Treppen sind so gestaltet, dass sie in die Nutzung als Veranstaltungsort einbezogen werden können.
Ausserhalb der Unterrichtszeiten sind via Forum einzelne, auch der Öffentlichkeit zugängliche Bereiche erreichbar (Mensa, Aula, Mediothek).
Das Forum soll nicht fest möbliert werden. Es ist ein
wandelbarer Raum.
seecke der Mediothek.
Ausserdem beherbergt der Übergangsbereich zwischen
Forum und Schulnutzungen Arbeitsbereiche, die mit
geeigneter akustischer und visueller Zonierung und
Ausstattung unterschiedliche Orte für das selbstorganisierte Lernen und den Aufenthalt zur Verfügung stellen.
Dieser Übergangsbereich verbindet das Forum mit dem
Unterrichtsbereich und dient gleichzeitig der Erschliessung.
Campfire
Learning from experts / storytellers
Watering-hole
Learning from peers
Cave
Learning from oneself
Life
Learning from real world
Mountaintop
Learning from showing & sharing
Charakterisierung der Lernorte1
1 Quelle: David D. Thornburg, 2007, Campfires in Cyberspace:
Primordial Metaphors for Learning in the 21st Century
Das Forum als Versammlungs- und Begegnungsort
Gymnasium Bochum, Hascher & Jehle Architekten
Das Forum als Arbeits- und Aufenthaltsort
ZHAW Winterthur, Pool Architekten
Übersetzung Konzept Thornburg:
Metaphern für urtypische (archetypische) Lernsituationen und Lernumgebungen
Campfire: Feuerstelle, an welcher unter Anleitung in
Diskussionen, Gruppenarbeiten voneinander und
von Lehrpersonen, Experten gelernt wird
Watering hole: Wasserloch, offene Lernumgebung,
in welcher man mit und von den Kolleginnen und
Kollegen lernt
Cave: Höhle, in welche man sich zurückzieht, um
Stoff allein zu lernen und sich zu konzentrieren
Mountain Top: Berggipfel, auf welchem viele Schülerinnen und Schüler Vorträgen der Lehrperson, Experten oder Kolleginnen und Kollegen zuhören
Life: Leben, in welchem am praktischen Beispiel
gelernt oder Hand angelegt wird.
Nutzungskonzept Mittelschulen vom 27.4.2021
Immobilien Aargau August 2021 42IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP
A ALLGEMEINE GESETZE, NORMEN UND RICHTLINIEN
allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG; SAR 713.100) des Kantons Aargau.
Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG; SR 151.3)
Dokumentationen Fachstelle hindernissfreie Architektur
Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen.
Kantonales Energiegesetz
Normenwerk SIA
Schweizer Normenwerk (SN EN)
Normen und Empfehlungen BASPO
Normen, Richtlinien und Empfehlungen bfu
Richtlinen Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen, IMAG:
https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/richtlinien_standards/richtlinien_standards.jsp
Immobilien Aargau August 2021 43IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
B ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN IM MITTELSCHULBEREICH
Raumnutzungsdaten · gemäss SIA Norm 2024:2015
lichte Raumhöhe · min. 3 m, ansonsten abzustimmen auf Nutzung, Raumproportion und Deckenkonstruktion
(z.B. Holzbau)
Boden- und Wandbeläge · widerstandsfähig, unterhaltsarm
Decken · schallabsorbierend gemäss speziellen Raumanforderungen
Schallschutz · gemäss Norm SIA 181
Raumakustik · Nachhallzeit Tsoll: 0.5s - 0.8s (SIA 181)
Sonnenschutz · Sonnenschutz aussenliegend, Antrieb elektrisch als Teil der Raumautomation
Beleuchtung · Lichtsteuerungsautomatik als Teil der Raumautomation
Elektro · Durchsage- und Gonganlage
· ZUKO-Leser bei Zonenübergängen
· Verteilanlagen sind auszulegen nach SWKI EC 102-01 i. V. m. Richlinien IMAG
· zentrale Uhrenanlage mit Uhr in jedem Unterrichtszimmer.
· Vollflächiges WLAN-Netz im ganzen Gebäude
· Konzeptvorschlag Elektromobilität (Auto- und Zweiradabstellplätze)
· Die Erstellung einer Photovoltaikanlagen (PVA) richtet sich grundsätzlich nach den energetischen Anforderungen an das Gebäude. In jedem Fall ist die Infrastruktur für eine vereinfachte Erstellung vorzusehen (Nachrüstung PVA).
· Safety-Anlagen (Brandmeldeanlage, etc.) gem. enschlägigen Vorschriften und Gebäudeversicherung
· Security-Anlagen (CCTV, etc.) sind nutzerspezifisch auszulegen
Energie, Nachhaltigkeit · Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass der sommerliche Wärmeschutz erfüllt werden
kann
Heizung · Wärmeabgabe im Raum mit bedarfsgerechter Regulierung
· Bei Möglichkeit zur freien Kühlung ist eine Flächenheizung zu prüfen
Kühlung · Grundsätzlich soll die Anforderung des sommerlichen Wärmeschutzes bereits durch das
Gebäude erfüllt werden, sodass Kühlung nicht erforderlich wird.
· Freie Kühlung (Grundwasser, Erdsonden o.ä.) soll jedoch geprüft werden
Lüftung · Mechanische Lüftung ist anzustreben, nach Anforderung Energielabel. Regelung bedarfsgerecht.
· Dennoch soll effiziente Fensteröffnung möglich sein.
· Reine Fensterlüftung nur mit Effizienznachweis (z.B. Strömungssimulation)
· Lüftung mit Feuchtrückgewinnung, Platzreserve für Befeuchternachrüstung
Sanitärtechnik · Schulzimmer und WC-Anlagen werden nur mit Kaltwasser ausgerüstet
Gebäudeautomation · Gebäudeleitsystem (GLS) mit gesamtheitlicher Gebäudesicht: Integration der Raumautomation, der Messstellen, der Alarmierungen, etc. in das GLS.
· Zentrale Befehle werden über das GLS abgesetzt (Anbindung an Stundenplan, etc.)
· Fernzugriff gemäss kantonalen Richtlinien
· Schnittstelle zu kantonalem Energiemonitoring
Ausstattung · Die Schulraumtechnik (Wandtafel, Smart Board, Visualizer, Beamer, Monitor, …) soll dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen und wird zusammen mit dem Nutzer erarbeitet.
Immobilien Aargau August 2021 44IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
C1 UNTERRICHTSRÄUME
Boden- und Wandbeläge C13
C14
· Säurebeständig, ableitfähig
Erschliessung · Türen 100 cm Breite
C14 · direkte Verbindung zu Sammlung-/Vorbereitung
C18 · Türen zweiflüglig,150 cm Breite
Schallschutz · Lärmempfindlichkeit mittel gemäss Norm SIA 181
Raumakustik C16
C17
· Elemente zur Differenzierung der Raumakustik (z.B. Vorhänge, Schiebeelemente, etc.)
Sonnen- und Blendschutz C13
C14
· Äusserer Sonenschutz kann von Lehrperson übersteuert werden und dient somit als unterrischtsspezifischer Sonnen- und Blendschutz
Beleuchtung · Tageslicht zwingend
· präsenzgesteuert
· steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle und Lehrerpult aus
· SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG
Elektro C12
C13
C14
· Feste Arbeitplätze (Lehrpersonal, etc.) sind gem. Richline IMAG zu erschliessen
· Für die Erschliessung der Schülerpulte ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen. Dabei ist davon auszugehen, dass die Schülerinnen und Schüler mobile Devices für den Unterricht nutzen
· Installationssysteme für die Kommunikations- und elektrische Erschliessung der AV-Technik
AV-Technik · gemäss Ausstattungsstandards
C18 · Erhöhte Installationsdichte gem. Spezialnutzung
Lüftung C13
C14
· Spez. Anforderungen Abluft (Kapellen, Giftschränke, o.ä.) ev. Ex-Schutz
C18 · Späneabsaugung mit Umluftfilter
Sanitärtechnik C13
C14
C15
· Schulwandbrunnen, Warm- und Kaltwasser
C15 · Ev. weitere spez. Anforderungen (Gipsabscheider, Spaltanlage, o.ä.)
Ausstattung C13
C14
Demonstrationstisch für Lehrperson mit:
· Warm- und Kaltwasseranschluss
· Ausguss mit säurefestem Ablauf
· Gas- und Stromanschlüsse
· Druckluft, Vakuumpumpe
· Schülermediensäulen
Immobilien Aargau August 2021 45IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
C2 SAMMLUNGEN / MEDIOTHEKEN
Erschliessung · Türen 100 cm Breite
Beleuchtung · Tageslicht in Bereich von Arbeitsplätzen zwingend
-präsenzgesteuert
· steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus
-SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG
Elektro · Feste Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen
· Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices,
etc.)
C3 BÜRO
Erschliessung · Türen 100 cm Breite
Beleuchtung · Tageslicht zwingend
· Stehleuchten gem. Vorgaben IMAG
· SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG
Elektro · Feste Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen
Sanitärtechnik · Teeküchen mit KW und WW pro Nutzungscluster
C4 GROSSRÄUME
Erschliessung C42 · Türen 100 cm Breite
C41 · Türen zweiflüglig 200 cm Breite
Beleuchtung C42 · Tageslicht zwingend
C41 · Tageslicht erwünscht
Elektro · Feste Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen
· Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices,
etc.)
· Installtionssysteme für die Kommunikations- und elektrische Erschliessung der Bühnentechnik
Bühnentechnik C41 · Steckdosen und UKV-Anschlüsse im Bodenbereich für spezielle Bühnentechnik
· Stromanschlüsse für Scheinwerfer in der Decke
· Projektionssystem
· Mobiles Misch- und Steuerpult
· Audiovisulle Anlage mit Mikrofon, Lautsprecher, Wiedergabegeräte (CD, DVD)
Kühlung · Ev. Kühlbedarf prüfen
Immobilien Aargau August 2021 46IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
C5 SPORTHALLEN
lichte Raumhöhe · gemäss Sporthallennorm BASPO
Bodenbeläge · Fugenlos (gem. BASPO "Sportanlage Norm 201 Sporthallen"), mit Bodenmarkierung. Die
Bodenhülsen sind der entsprechenden Sportgeräteausrüstung anzupassen.
Wandbeläge · Ballwurfsicher (inkl. verbundene Einrichtungen), glatte Wandbeläge
Decken · Ballwurfsicher (inkl. verbundene Einrichtungen)
Erschliessung · Türen 100 cm Breite
Beleuchtung · Tageslicht erwünscht, indirekt oder Ausrichtung nach N, NO oder NW
· Beleuchtungskörper wartungsarm und mit Ballschutz ausgerüstet
· präsenzgesteuert
· steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus
· SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG
Elektro · Elektroinstallationen im Hallenbereich werden mit Ballschutz realisiert
· Jede Halleninheit wird mit einer Audioanlage ausgerüstet inkl. Verstärker, Regler und
Schnittstelle für digitale Tonträger
· Putzsteckdosen für Hallenreinigung
· Oblicherter, Verschattungen, etc. werden zentral pro Halleneinheit bedient
Ausstattung · Anzeigetafel in Dreifachsporthalle
Immobilien Aargau August 2021 47IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
C6 PRODUKTIONSKÜCHEN
Bodenbeläge · Rutschsicherheit (BFU - Fachdokumentation)
Erschliessung · Türen 100 cm Breite
Beleuchtung · Tageslicht zwingend
· präsenzgesteuert
· steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus
· SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG
Elektro · Licht- und Kraftinstallationen für die Kücheninfrastruktur
· UKV-Anschlüsse für Kassen- und Informationssysteme
· Gegensprechanlage für Anlieferung
Kühlung · Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1
Lüftung · Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1
Sanitärtechnik · Ver- und Entsorgung Gastrokonzept, Fettabscheider prüfen
· Produktionsküche mit Warm- und Kaltwasseranschlüssen
C7 NASSZELLEN
Bodenbeläge · Rutschsicherheit (BFU - Fachdokumentation)
Beleuchtung · präsenzgesteuert
· SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG
Elektro · Steckdosen für Haartrockner und Reinigungsgeräte
Sanitärtechnik · Duschen: Warm- + Kaltwasser
· Regenwassernutzung für WC-Spülung prüfen
Immobilien Aargau August 2021 48IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
C8 NEBENRÄUME
Erschliessung · Türen 100 cm Breite
Beleuchtung · präsenzgesteuert
· SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG
Elektro · temporäre Arbeitplätze sind gem. Richline IMAG zu erschliessen
· Putzsteckdosen
· CEE-Steckdosen / Kleinverteiler für mobile Verbraucher
Heizung · In der Regel unbeheizt
Kühlung · Ev. Kühlung gem. spez. Anforderungen (z.B. IT-Räume)
Lüftung · Minimale Grundlüftung, ansonsten gem. spez. Anforderungen
Sanitärtechnik · Gem. spez. Anforderungen
C9 VERKEHRSFLÄCHEN UND AUFENTHALTSZONEN
Erschliessung · Türen 100 cm Breite
Beleuchtung · Tageslicht zwingend
· Tageslicht- und präsenzgesteuert
· steuer- und dimmmbar von zentraler Stelle aus
· SN EN 12464 i. V. m. Richtlinien IMAG
Elektro · Für Arbeitszonen ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen (mobile Devices, etc.)
· Erschliessung automatische Schliessfächer
· Putzsteckdosen
Immobilien Aargau August 2021 49IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Bezeichnung Raumtypen
C1 Unterricht
C11 Kooperative Arbeitszone
C12 Unterrichtsraum
C13 Fachunterricht NAWI
C14 Fachlabore NAWI
C15 Atelier BIG
C16 Atelier Musik
C17 Atelier Instrumentalräume
C18 Maschine
C2 Sammlung / Mediothek
C3 Büros
C4 Grossräume
C41 Veranstaltungsräume
C42 Aufenthaltsräume
C5 Sporthallen
C6 Produktionsküchen
C7 Nasszellen
C8 Nebenräume
C9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen
Möbelierung
Lehrertisch höhenverstellbar • • • •
Schülertisch bei Bedarf höhenverstellbar • • • • •
Lehrerstuhl höhenverstellbar • • • • • • • •
Schülerstuhl bei Bedasrf höhenverstellbar • • • • • • • •
Korpus Lehrer mit Schubladen,
Materialauszug • • • •
Flügelschrank 100x200x40 • • • • • • • •
Archivgestell •
Saalstuhl • • •
Einbauten
Wandtafel Säulentafel,
höhenverstellbar • • • •
Whiteboard • • • • • • •
Magnetschine • • • • • • • • •
Garderobe • • • • • • •
Spezialausstattung (Audio, Video usw.)
Beamer (WLAN fähig) • • • • • •
Lautsprecheranlage • • • • • • • • • •
Musikanlage • • •
Presenter/Visualizer • • • • •
Telefon (Head-Set) • • •
Immobilien Aargau August 2021 50IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
V BEDARFSKENNZAHLEN
BELEGBARKEIT DER UNTERRICHTSZIMMER
Für die Berechnung der Belegbarkeit der Raumtypen werden drei Raumkategorien unterschieden: nicht
fachspezifischer Unterricht, Fachunterricht und Sport. Das maximale Auslastungspotenzial der Räume für
nichtfachspezifischen Unterricht liegt bei 36 Lektionen pro Woche. Damit wird dem Umstand Rechnung
getragen, dass die Stundenplanung an den Mittelschulen vielfältige innere Verknüpfungen zu berücksichtigen hat. Dazu gehören beispielsweise die zwingende gleichzeitige Durchführung grosser Unterrichtsblöcke wie das mit 6 Wochenlektionen dotierte gymnasiale Schwerpunktfach in der 3. und 4. Klasse und das
mit 4 Wochenlektionen dotierte gymnasiale Ergänzungsfach in der 4. Klasse oder der Unterricht in halben
Abteilungen, wie der Laborunterricht in den Naturwissenschaften.
Das maximale Auslastungspotenzial der Fachunterrichtsräume für Naturwissenschaften liegt bei 25-27
Lektionen pro Woche. Diese Räume sind fachspezifisch mit Labor- und Versuchseinrichtungen ausgebaut.
Dadurch sind sie nicht polyvalent nutzbar, sondern nur im Rahmen des jeweiligen Fachs. Die Räume müssen für die Lektionenblöcke der Schwerpunktfächer Biologie und Chemie sowie Physik und Anwendungen
der Mathematik und der Ergänzungsfächer Chemie, Physik, Biologie eingeplant werden und ausserdem
werden zwischen einzelnen Lektionenblöcken aufwändige Experimente auf- und abgebaut.
Die Sporthallen werden als teuerste Raumressource möglichst optimal ausgelastet. Ihr maximales Auslastungspotenzial liegt bei 40 Wochenlektionen.
Immobilien Aargau August 2021 51IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
SANITÄRRÄUME
Die Berechnung der erforderlichen Anzahl Toiletten erfolgt in Anlehnung an die Norm SN 521 614 (Modulordnung im Bauwesen - Reihensanitärräume) sowie die Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (Gesundheitsschutz) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die BASPO-
Normen massgeblich. Für Frauen und Männer sind grundsätzlich getrennte WC-Anlagen vorzusehen. Sie
sind in eine Vorzone mit Handwaschbecken und eine WC-Anlage zu unterteilen.
Die Minimalanforderung an WC-Anlagen, welche primär Schüler/innen dienen, richtet sich nach der Anzahl Unterrichts- und Fachunterrichts-Räume (Kapazität pro Raum ca. 25 Schüler/innen). Folgende Zahlen
dienen als Richtwerte:
Frauen Toilette (Klosett) 3 4 5 6 7 8 9 10
Lavabo (Waschtisch) 3 4 5 6 7 8 9 10
Männer Toilette (Klosett) 2 3 3 4 4 5 5 6
Pissoir (Urinor) 2 3 3 4 4 5 5 6
Lavabo (Waschtisch) 2 3 3 4 4 5 5 6
Total Anzahl Toiletten + Pissoir 7 10 11 14 15 18 19 22
Die Dimensionierung und Anzahl der WC-Anlagen hängt massgeblich von der räumlichen Situation ab.
Folgende weitere Grundsätze sind dabei zu berücksichtigen:
· Pro Geschoss je 1 WC-Anlage Frauen / Männer
· Pro Geschoss 1 barrierefreies WC (unisex; dient auch als LehrerInnen-WC)
· Spezialnutzungen mit Publikumsverkehr (Aula, Bibliothek etc.) erfordern zusätzliche Kapazitäten. Die Dimensionierung richtet sich nach der Grösse der Spezialnutzungen.
· Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die entsprechenden BASPO-Normen massgeblich.
PUTZRÄUME
Als Mindestanforderung ist pro Geschoss ein mindestens 5 m2 grosser, abschliessbarer Putzraum vorzusehen. Putzräume sind grundsätzlich auch bei guter Verbindung mit Liften sowie in kompakten Gebäuden
vorzusehen, jedoch kann das Ausmass reduziert werden.
Zusätzlich zu den dezentral angeordneten Putzräumen ist mindestens ein zentrales, gut zugängliches Lager für den Hausdienst vorzusehen.
Putzräume sind zu belüften, evt. mit Fensterlüftung, für Putzmaschinen sind Befüll- und Entleermöglichkeiten sicherzustellen, Bodenablauf-Gitter min. 40 x 40 cm.
Immobilien Aargau August 2021 52IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
AUTOABSTELLPLÄTZE
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Berechnung der Auto- und Zweiradabstellplätze das Parkplatz-
und Zonenreglement der jeweiligen Gemeinde massgebend ist.
Die nachfolgende Vergleichsberechnung für Autoabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 281. Diese sieht pro Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot reduziert sich bei besserer Erreichbarkeit mit dem Öffentlichen Verkehr (ÖV-Güteklasse).
Für die Sekundarstufe II ist folgende Berechnung massgeblich: Anzahl Mitarbeitende + (Anzahl Schüler/innen über 18 Jahre) / 10 = Anzahl erforderliche Abstellplätze ohne Reduktion.
Reduktion ÖV-Güteklasse A: 60 - 80 %
Reduktion ÖV-Güteklasse B: 40 - 60 %
Reduktion ÖV-Güteklasse C: 20 - 50 %
Reduktion ÖV-Güteklasse D: 10 - 30 %
Für die untenstehenden Angaben wird angenommen, dass ca. die Hälfte der Schüler/innen über 18 Jahre
alt ist. 22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen
ÖV-Güteklasse PP
A 16 31 23 46 31 62 39 77 46 92
B 31 47 46 69 62 93 77 116 92 139
C 39 62 58 92 77 124 96 154 116 185
D 54 70 81 104 108 139 135 173 162 208
Für einen Autoabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 25 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E-
Autos vorzusehen.
Immobilien Aargau August 2021 53IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
ZWEIRADABSTELLPLÄTZE
Die nachfolgende Vergleichsberechnung für Zweiradabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 065.
Diese sieht pro Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot ist von der Lage und dem Einzugsgebiet abhängig.
Für Mittelschulen (Norm: Gymnasien) ist folgende Berechnung massgeblich:
(Anzahl Mitarbeitende x 0.2) + (Anzahl Schüler/innen x 0.3)
= Minimum Anzahl erforderliche Abstellplätze (Maximum = Anzahl Schüler/innen x 0.5)
22 Abteilungen 33 Abteilungen 44 Abteilungen 55 Abteilungen 66 Abteilungen
Zweiradabstellplätze 158 256 235 381 312 506 389 631 470 762
Für einen Zweiradabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 2 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen für E-
Velos vorzusehen.
Immobilien Aargau August 2021 54IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN
Die Grundlage für Bau- und Raumakustik (Schallschutz) stellt die SIA Norm 181 "Schallschutz im Hochbau" dar. Die Norm behandelt die Anforderung zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten und gibt
Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten. In den allen Projekten sind die gesetzlichen Anforderungen wie auch die entsprechenden Empfehlungen an den Schallschutz innerhalb der
Nutzungseinheiten gemäss SIA 181, Anhang G, Tab. 15, 16, Stufe 1 (s. Abbildungen unten) einzuhalten.
Luft- und Trittschallschutz
Raumkombinationen, welche nicht enthalten sind, sind entsprechend einzuteilen.
Empfehlungen gemäss SIA 181(Ausgabe 2006) an Trennbauteile innerhalb der gleichen Nutzungseinheit
Di bzw. L' in dB:
Nutzung Raum 1 Raum 2 Anforderung Luftschall Anforderung Trittschall
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1
(L' in dB)
Stufe 2
(L' in dB)
Wand 1
(Di in dB)
Türe 2
(R'w+C
in dB)
Wand 1
(Di in dB)
Türe 2
(R'w+C
in dB)
Schule Klasse Klasse 45 38 50 40 60 55
Korridor Klasse 35 30 40 35 60 55
Musikzimmer Klasse 55 43 60 3 50 45
Musikzimmer Musikzimmer 55 43 60 3 50 45
Werken * Klasse 50 40 55 43 50 45
Werken * Werken * 45 38 50 40 50 45
1 Anforderung an Wand ohne Einfluss von Türen und offenen Treppen (Messung mit Vorsatzschalen).
2 gilt als Richtwert für Türflächen von ≤ 2.4 m2, bei grösseren Türenflächen sind die Anforderungen entsprechend zu erhöhen.
Die Anforderungen sind vom jeweiligen Unternehmer entsprechend seiner Berechnung anzupassen.
3 Türen nicht zulässig
* vorläufig nicht vorgesehen
Anmerkung:
Folgende Räume sind unter der Nutzung "Abteilung" (Unterrichtsraum) zu planen:
Unterrichtsräume allgemein, Fachunterrichtsräume wie Biologie und Zeichnen, Gruppenräume, Schülerarbeitsräume, Sitzungszimmer, Picnicräume und Schüleraufenthaltsräume.
Hinweis: Den tiefen Frequenzen und der Einhaltung der Anforderung gemäss Norm (obere Grenzkurve
nach Raumgruppe A und B) ist besondere Beachtung zu schenken. Musikräume müssen zwingend in der
Stufe 2 ausgeführt werden.
Immobilien Aargau August 2021 55IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude
Raumkombinationen, welche nicht enthalten sind, sind entsprechend einzuteilen.
Empfehlungen gemäss SIA 181(Ausgabe 2006) an Geräusche haustechnischer Anlagen und fester Einrichtungen im Gebäude:
Nutzung Dauergeräusche LH
Empfehlung Stufe 1 Empfehlung Stufe 2
Wohnen, Büro, Arbeitszimmer, Altersheim, Spital, Hotel 1 35 30
1 Die Schulnutzung ist analog der oben angeführten Nutzung einzuordnen.
Die Anforderungen an die Raumakustik für z.B. "Unterrichtsräume" sind zum einen in der SIA 181/2006
und weiterführend in der DIN 18041/2004 dargestellt. Die darin gestellt Anforderungen sind zwingend einzuhalten. In Abhängigkeit der Raumnutzung und dem Raumvolumen ergeben sich die jeweiligen Nachhallzeiten Tsoll.
Immobilien Aargau August 2021 56IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
VII FLÄCHENBAUM IMAG BASIEREND AUF SIA 416 / DIN 277
NF
Nutzfläche
Hauptnutz-
HNF1.0
Wohnen
Aufentha
HNF2.0
Büroarbe
HNF4.0
Lagern, V
teilen und
Verkaufe
HNF5.0
Bildung,
Unterrich
Kultur
HNF6.0
Heilen un
Pflegen
NNF7.0
Sonstige
Nutzung
NNF
Nebennutz-
FF
Funktions-
VF
Verkehrsfläche
BUF
Bearbeitete
Umgebungs-
BUF10.0
Verschie
Nutzunge
FF8.0
Betriebst
nische
VF9.0
Verkehrse
schliesssu
und -siche
AGF
Aussen-
ANGF
Aussennetto-
ANGF 0
Aussenn
geschos
UF
Umgebungsnach SIA 416nach IMAG
WE
(Wirtschaftseinheit)
AKF
Aussenkonstruktions-
GSF
Grundstücks-
GF
Geschoss-
Fläche
(Brutto-Grundfläche)
GGF12.
Gebäude
grundfläc
GGF
Gebäudegrundfläche
Grundstück
Die Aussenkonstruktionsfläche
wird nicht erfasst. Sie wird aus
der Differenz zwischen AGF
und ANGF errechnet.
Die Konstruktionsfläche wird
nicht erfasst. Sie wird aus der
Differenz der GF und NGF
errechnet.
KF
Konstruktions-
UUF11.
Verschie
Nutzung
UUF
Unbearbeitete
Umgebungs-
Gebäude
HNF3.0
Produktion,
und Maschin
arbeit, Expe
NGF
Netto-
(Netto-Grundfläche)
Lufträume ab 0,25 m2 und nicht
zugängliche Hohlräume werden von
der Geschossfläche ausgenommen.
Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277
(0001) (0003)
(0004)
(0030) (0033)
(0032)
(0010)
(0011)
(0042)
(0100) (0200)
(0300)
(0110)
(0120)
(0012)
(0013)
(0006)
(0005)
(0021)
(0002)
(0031)
(0041)
Immobilien Aargau August 2021 57IMMOBILIEN-STANDARDS MITTELSCHULEN
nach DIN 277 und IMAG
tnutz- HNF1.0
Wohnen und
Aufenthalt
HNF1.1
Wohnraum
Wohnräume
HNF2.0
Büroarbeit
HNF4.0
Lagern, Verteilen und
Verkaufen
HNF5.0
Bildung,
Unterricht und
Kultur
HNF6.0
Heilen und
Pflegen
NNF7.0
Sonstige
nutz-
HNF1.5
Speiseraum
HNF1.6
Haftraum
Speiseräume Hafträume
HNF2.1
Büroräume
HNF2.3
Besprechung
HNF2.5
HNF2.6
Bedienungsraum
HNF2.7
Aufsichtsraum
HNF2.8
Bürotechnik
BürotechnikräumeAufsichtsräumeBedienungsräumeSchalterräume
HNF3.1
Werkhalle
Werkhallen
HNF3.2
Werkstatt
HNF3.3
Techn. Labor
HNF3.4
Physik-/
Elektrolabor
Technologische
HNF3.5
Chem. Labor
HNF3.6
Tierhaltung
Räume für Tierhaltung
HNF3.7
Pflanzenzucht
Räume für Pflanzenzucht
HNF3.8
HNF3.9
Sonderarbeits-
Küchen
HNF4.1
Lagerraum
HNF4.2
Lagerräume Archive, Sammlungsräume
HNF4.3
Kühlraum
HNF4.4
Annahme- /
Ausgaberaum
Annahme- und
Ausgaberäume
HNF4.5
Verkaufsraum
Verkaufsräume
HNF5.1
Hörsaal
BUF10.0
BUF10.1
FZ-PP
HNF1.2
Gemeinschafts-
HNF1.3
Pausenraum
HNF1.4
Warteraum
WarteräumePausenräumeGemeinschafts-
X.X
ZZZZZZ
Legende:
NNNNNN
Nutzungsart nach DIN 277 (relevant für Raumstempel)
Kurzbezeichnung (relevant für Raumstempel)
Bezeichnung nach DIN 277
HNF2.2
Grossraumbüro
HNF2.4
Konstruktion
HNF6.3
OP
HNF6.5
HNF6.6
Physiotherapie
HNF6.8
Bettenraum (bes.)
FF8.4
Gase
FF8.1
Abwasserraum
Grossraumbüros Konstruktions-
Physikalische, physikalischtechn., elektrotechn. Labors
Chemische, bakteriologische, morphologische Labors
Sonderarbeitsräume
Unterrrichtsräume
mit festem Gestühl
Kühlräume Ausstellungs-
HNF5.2
Unterricht
HNF5.3
Spezialunterricht
HNF5.4
HNF5.5
Sportraum
HNF5.6
Versammlungs-
HNF5.7
Bühne
HNF5.8
Schauraum
HNF5.9
Sakralraum
allgemeiner med.
besonderer med.
Räume für operative
Eingriffe, Endoskopien
und Entbindungen
Strahlendiagnostik
Bettenräume mit allg.
Ausstattung in
Krankenhäusern […]
Bettenräume mit
bes. Ausstattung
FF8.0
Betriebstechnische
FF8.3
Heizung, WW
FF8.2
Wasserversorgung
FF8.5
Elektroraum
FF8.6
Fermeldetechnik
FF8.7
FF8.8
Lift
FF8.9
Technik
NNF7.1
Sanitärraum
NNF7.2
Garderobe
NNF7.3
Abstellraum
NNF7.4
EHP
NNF7.5
Fahrgastfläche
NNF7.7
Schutzraum
VF9.0
Verkehrserschliesssung
und -sicherung
VF9.1
Korridor
VF9.2
Treppe
VF9.3
Liftschacht
VF9.4
FZ-Verkehrs-
Allgemeine Unterrrichts- und Übungsräume ohne festes
Gestühl
Bibliotheksräume Sporträume Versammlungs-
Bühnen-,
Studioräume
Schauräume Sakralräume
Sanitärräume Garderoben Abstellräume Fahrzeugabstell-
Fahrgastflächen Räume für
zentrale Technik
Schutzräume
Abwasseraufbereitung und
-beseitigung
Wasserversorgung
Heizung und
Brauchwassererwärmung
Gase (ausser für
Heizzwecke) und
Flüssigkeiten
Elektrische
Stromversorgung Fernmeldetechnik Raumlufttech.
Aufzugs- und
sonst. betriebstechnische
Flure, Hallen Treppen Schächte für
Fahrzeugverkehrs-
Stand 22.06.2017
ANGF 0.0
Aussennetto-
BUF10.2
Befestigt
UUF11.2
Wasserfläche
Wasserflächen
UUF11.1
Begrünt
GGF12.0
Gebäudegrundfläche Die Gebäudegrundfläche wird
nur in der ersten Tiefe
(GGF12.0) erfasst.
Die Aussennettogeschossfläche
wird nur in der ersten Tiefe
(ANGF0.0) erfasst.
sfläche
ird aus
AGF
UUF11.0
befestigte Flächen
begrünte Flächen
Physiotherapie und
Rehabilitation
Besondere Unterrichts- und Übungsräume ohne festes
Gestühl
HNF3.0
Produktion, Hand-
und Maschinenarbeit, Experimente
HNF6.1
Allgemein med.
HNF6.2
Besondere med.
HNF4.6
Ausstellung
HNF6.7
Bettenraum (allg.)
NNF7.6
Zentr. Technik
HNF6.4
Strahlendiagnostik
Die Einfärbungen der Nutzungsarten dienen einzig der schnelleren Orientierung.
Beim kursiven Text handelt es sich um Erfassungsvorgaben der IMAG.
Struktur bzw. Nutzungsart IMAG
DIN 277
(0200)
(0034)
(1000) (1100) (1200) (1300) (1400) (1500) (1600)
(2000) (2100) (2200) (2300) (2400) (2500) (2600) (2700) (2800)
(3000) (3100) (3200) (3300) (3400) (3500) (3600) (3700) (3800) (3900)
(4000) (4100) (4200) (4300) (4400) (4500) (4600)
(5000) (5100) (5200)
(6100)
(5400)(5300) (5500) (5600) (5700) (5800)
(6000) (6200) (6300) (6400) (6500) (6600) (6700) (6800)
(5900)
(7000) (7100) (7200) (7300) (7400) (7500) (7600) (7700)
(8000) (8100) (8200) (8300) (8400) (8500) (8600) (8700) (8800) (8900)
(9000) (9100) (9200) (9300) (9400)
(0300)
(1010) (1011)
(1022)(1021)(1020)
(0050)
(1012)
(XXXX)
(XXXX)
Codierung SAP für ins SAP übertragene Werte
Codierung SAP für im SAP kalkulierte Werte
April 2021
POLIZEIGEBÄUDE
© 2021 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen
www.ag.ch/immobilienaargau
Immobilien Aargau April 2021 3IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
1 ALLGEMEINES 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Ziel und Zweck 5
1.3 Begriffsdefinition 5
1.4 Arten von Standards 6
2 STANDORTKRITERIEN FÜR POLIZEIGEBÄUDE 7
2.1 Standortperimeter 7
2.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 7
2.3 Zielkriterienkatalog 7
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR POLIZEIGEBÄUDE 8
3.1 Grundlagen 8
3.2 Bürokonzepte 8
3.3 Raumstruktur 8
3.3.1 «Öffentliche Zone» 8
3.3.2 «Mischzone» 8
3.3.3 «Sicherheitszone» 8
3.4 Raumtypen 9
3.5 Elektronische Sicherheitssysteme 9
3.6 Objektsicherung 10
3.7 Standortkategorien 10
3.8 Flächenstandards nach Nutzungsart und Objektgrösse 11
3.8.1 Räume in «Öffentliche Zone» 11
3.8.2 Räume in «Mischzone» 11
3.8.3 Räume in «Sicherheitszone» 12
3.9 Raum- und Ausstattungsstandards je Raumtyp 14
3.10 Arbeitsplatzlayout 14
ANHANG 16
I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 17
II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 18
III 3-Zonenstruktur am Beispiel Stützpunkt (schematische Darstellung) 19
IV Raumstandards und Ausstattungsstandard je Raumtyp 20
V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 31
VI Definition Widerstandsklasse (Resistance Class) 32
VII Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416/DIN 277 33
VIII Beispiel für Arbeitsplatzlayout 34
IX Beispiel für Einstellzelle/Aussackraum 35
Hinweis:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung für beide Geschlechter.
Immobilien Aargau April 2021 4IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
Immobilien Aargau April 2021 5IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
1 ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
Rechtsgrundlage
Die Immobilien-Standards Polizeigebäude wurden
mit dem RRB 2021-000481 vom 28.04.2021 in
Kraft gesetzt.
Laut § 13 des aktuellen Polizeigesetzes richtet sich
der Mindestbestand des Kantonspolizeikorps nach
dem Verhältnis 1:700. Das heisst, pro 700 Einwohner ist mindestens ein Polizist erforderlich.
Die veränderte Strafprozessordnung, welche am
01.01.2011 in Kraft getreten ist, erfordert eine
Anpassung der betrieblichen Abläufe. Gleichzeitig
werden erhöhte Sicherheitsanforderungen betreffend Datenschutz, Personensicherheit und
Diskretion erforderlich. Diese Faktoren und
Entwicklungstendenzen haben eine Veränderung
der Raumstrukturen und somit des Raumbedarfs
zur Folge.
1.2 ZIEL UND ZWECK
Die folgenden Standards sind Instrumente zur
Konzeption und Planung von Polizeigebäuden der
Kantonspolizei Aargau. Sie dienen der Harmonisierung der Ansprüche sowie der transparenten
Herleitung der Raumbegehren. Auf diese Weise
soll der wirtschaftliche Umgang mit den Raumressourcen des Kantons gestärkt werden. Die Standards kommen in erster Linie bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung und lösen keine
Verpflichtung aus, dass bestehende Standorte
gemäss den nachfolgenden Konzepten umgerüstet
werden müssen. Weiter ist projektspezifisch zu
prüfen, welche Räume erforderlich sind und wie
die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen
bestmöglich umgesetzt werden können. So sind
zum Beispiel Hundezwinger nicht für alle Standorte
erforderlich. Gleichzeitig können betriebliche Änderungen und Umstrukturierungen zur Folge haben,
dass bestimmte Raumtypen (3.4) pro Standort nicht
mehr erforderlich sind. Die Standards beschreiben
die allgemeine polizeispezifische Nutzung in den
Polizeigebäuden. Besondere Nutzungsformen wie
beispielsweise diejenigen für Laborräume und
für Spurenauswertung der Forensik oder Trainingseinrichtungen der Sicherheitspolizei bedingen spezielle Anforderungen an Arbeitsplatz- und Rauminfrastruktur. Die Bedürfnisse sind gesondert und
projektbezogen zu evaluieren.
Falls die Kantonspolizei Aargau die Flächen mit
Dritten teilt (Staatsanwaltschaft, REPOL, usw.),
haben sich diese Partner den Immobilien-Standards
Polizeigebäude nach Möglichkeit unterzuordnen.
Eine entsprechende Einigung ist vor Planungsbeginn mit den Mitbenutzern anzustreben. Ebenso
soll eine Synergienutzung (IT-Landschaft, Zutritts-
und Sicherheitssysteme, etc.) in jedem Fall geprüft
1.3 BEGRIFFSDEFINITION
Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf
eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau
eine allgemeine Gültigkeit hat.
Polizeigebäude
Polizei-Kleinobjekt
Objekte mit kleinerem Bestand an Mitarbeitenden
und/oder unregelmässigen Standortpräsenzzeiten
aufgrund der besonderen Organisationsform.
Polizei-Stützpunkt
Polizeistützpunkte sind mittlere bis grössere dezentrale Standorte der Kantonspolizei mit einem Personalbestand von 17 bis 24 Mitarbeitenden (Kategorie
A) und 25 bis 39 Mitarbeitenden (Kategorie B). Die
Standortwahl richtet sich nach geografischen, verkehrstechnischen und kriminalitätsrealen Gesichtspunkten beziehungsweise Kriterien.
Polizei-Grossgebäude
Polizei-Grossgebäude mit über 40 Mitarbeitenden
und/oder interdisziplinären Einheiten und besonderen Arbeitsplatz- und Infrastrukturanforderungen.
Ergänzend nutzt die Kantonspolizei Aargau Objekte,
die aufgrund der besonderen Auftragsform nicht
als Polizeigebäude von aussen erkennbar sind.
Diese verdeckt arbeitenden Einheiten haben keine
Kundenkontakte und werden jeweils gesondert
Immobilien Aargau April 2021 6IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
evaluiert. Die Raum- und Arbeitsplatzanforderungen
unterscheiden sich von den standardisiert genutzten
Polizeigebäuden hinsichtlich ihres Raumbedarfs,
orientieren sich jedoch an den in diesen Standards
definierten Flächen.
1.4 ARTEN VON STANDARDS
Folgende Standards werden definiert:
Standortkriterien
Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im
Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützen
eine transparente Bewertung potenzieller Standorte
für Polizeigebäude.
Raumstruktur
Die Raumstruktur definiert die Anordnung der
Räume in der «3-Zonenstruktur» in Polizeigebäuden.
Raumtypen
Ein Raumtyp fasst verschiedene Raumnutzungsarten zusammen. Die Immobilien-Standards
Polizeigebäude definieren deren neun.
Flächenstandards
Flächenstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der notwendigen
m2-Zahl.
Raumstandards
Raumstandards definieren die Grundanforderungen
an Räume in Bezug auf die Raumkonditionierung
und die Materialisierung.
Ausstattungsstand
Ausstattungsstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der Ausstattung.
Immobilien Aargau April 2021 7IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
Bei der Evaluation von neuen Standorten ist die
nachfolgend definierte Methodik anzuwenden.
2.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte
sieht vor, dass als Grundlage zur Durchführung
von Standortevaluationen das Nutzerdepartement
dem Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des
Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung
des Standortperimeters legt der Regierungsrat
den geografischen Perimeter fest, in dem die
Standortevaluation durchzuführen ist.
2.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATIONEN
potenzielle Standorte für ein Polizeigebäude systematisch und transparent einander gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse setzt sich
aus einem Zielkriterienkatalog zusammen. Die
Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen
Faktoren (Nutzen). Die Zielkriterien sind dabei
prozentual zu gewichten, wobei die Summe aller
Zielkriterien 100 % ist. Die zur Auswahl stehenden
Standorte werden anhand der definierten Zielkriterien mit den Noten 1 bis 5 bewertet. Das Ergebnis
der qualitativen Beurteilung wird anschliessend
den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt. Der beste Standort ist derjenige mit
dem besten Verhältnis zwischen Nutzwertpunkte
und Anlagekosten.
2.3 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen Oberziele mit der entsprechenden projektspezifischen Gewichtung in Absprache mit dem
Nutzer zu berücksichtigen:
· Potential
· Kostenfaktoren
In Anhang II sind die Zielkriterien und die Anforderungen an deren Erfüllung definiert.
2 STANDORTKRITERIEN FÜR POLIZEIGEBÄUDE
Immobilien Aargau April 2021 8IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
3.1 GRUNDLAGEN
Die gesetzlichen Vorgaben und die sicherheitsspezifischen Anforderungen sowie die Normen
und Bestimmungen sind den Raum- und Flächenstandards übergeordnet.
3.2 BÜROKONZEPTE
Im Grundsatz soll in sämtlichen Polizeigebäuden
eine variable Arbeitsplatzgestaltung gelten. Davon
ausgenommen sind Einheiten mit spezifischen
Organisationsformen und/oder individuellen Funktionen. Für Einzel- und Mehrpersonenarbeitsplätze
gilt eine Desk-Sharing-Ratio von 0.8 bis 0.6 (8
beziehungsweise 6 Arbeitsplätze für 10 Mitarbeitende). Der entsprechende umzusetzende Wert
ist projektspezifisch und in Absprache mit der
Nutzereinheit zu definieren.
3.3 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung eines Polizeigebäudes soll nach
Möglichkeit nach dem 3-Zonenmodell strukturiert
werden. Mit klarer Trennung zwischen «Öffentlicher
Zone», «Mischzone» und «Sicherheitszone» werden
den erhöhten Anforderungen an Datenschutz, Personensicherheit und Diskretion bestmöglich Rechnung
getragen. Zusätzlich findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt. Die umzusetzende Zonenstruktur ist projektspezifisch und in Absprache mit
der Nutzereinheit zu definieren. Die nachstehende
Abbildung illustriert die «3-Zonenstruktur». Ferner
ist in Anhang III die «3-Zonenstruktur» mit der jeweiligen Raumzuteilung schematisch abgebildet.
3.3.1 «Öffentliche Zone»
In die «Öffentliche Zone» hat das Publikum Zutritt.
Während den Betriebszeiten besteht keine Zutrittsbeschränkung. In dieser Zone befinden sich der
Warteraum für Kunden sowie der Schalterraum.
Letzterer ist vom Warteraum optisch abgetrennt.
Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung
zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Mischzone». Der Schalter ist mit schusssicherem Glas
zum Kunden ausgestattet.
3.3.2 «Mischzone»
In die «Mischzone» hat nur ein selektiver Personenkreis Zutritt. In dieser Zone befinden sich u.a. die
Einstellzellen, die Aussackräume sowie die Einvernahme- und Besprechungsräume. Beschuldigte und
weitere Personen bewegen sich in dieser Zone nur
in Begleitung eines Polizisten. Geprüfte und autorisierte Personen bewegen sich in der «Mischzone»
frei. Der Übergang von der «Öffentlichen Zone» zur
«Mischzone» ist durch Einbruchschutz/Alarmanlage
zu sichern und von der «Öffentlichen Zone» her
durch eine Schleuse zugänglich.
3.3.3 «Sicherheitszone»
In die «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeitende
der Polizei sowie besonders bestimmte und sicherheitsüberprüfte Personen Zutritt. In dieser Zone
befinden sich Räumlichkeiten der Mannschaft. Die
«Sicherheitszone» ist von der «Öffentlichen Zone»
wie auch von der «Mischzone» her durch eine
Sicherheitsschleuse erschlossen.
Das 3-Zonenmodell ist gleichzeitig ein Sicherheitskonzept zum Schutz der Angestellten der Kantonspolizei Aargau. Eine strikte Einhaltung des Modells
kann aufgrund des Immobilienangebots möglicherweise erschwert werden und bedingt unter Umständen situationsbedingte Abweichungen. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und Flächenplanung
die Machbarkeit im Einklang mit dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu berücksichtigen.
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS
FÜR POLIZEIGEBÄUDE
Öffentliche Zone
Mischzone
Zugang
Jedermann
Begrenzter Personenkreis/Publikum
Kein Zutritt für
Publikum/Nur Polizei
3-Zonenstruktur
Immobilien Aargau April 2021 9IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
Aus immobilienspezifischen Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot in m2, Verhältnismässigkeit
Kosten/Nutzen) kann es sowohl bei der getrennten
Erschliessung als auch in der Raumzuteilung im
Bereich der «Mischzone» und der «Sicherheitszone»
zu Abweichungen kommen. Grundsätzlich sollte
ein barrierefreier Zugang gewährleistet sein.
3.4 RAUMTYPEN
Die Raum- und Flächenarten eines Polizeigebäudes
können in neun Raumtypen zusammengefasst
Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum/Empfang
Warteraum für Kunden, Schalterraum/Empfang
Raumtyp 2: Aufenthalts- und Ruheräume
Aufenthalts- und Ruheräume wenn möglich
inkl. Sanitärraum
Raumtyp 3: Einstellzellen und Aussackräume
Einstellzellen gross und klein, Aussackräume.
Einsperrung nur kurzzeitig, ohne Übernachtung
Raumtyp 4: Einvernahmeräume
Einvernahmeräume gross und klein
Raumtyp 5: Büro-, Besprechungs- und
Rapporträume
Einzelbüro, Mehrpersonenbüro Sachbearbeiter,
Mehrpersonenbüro Empfang/Schalter, Einsatzzentrale/Funkraum, Sitzungszimmer, Rapportraum,
Foto-PC-Raum, Infrastrukturzone
Raumtyp 6: Allgemeine Lager- und Archivräume
Lagerräume Administration, Archivräume,
Lagerräume Fahrzeugzubehör
Raumtyp 7: Polizeispezifische Lager- und
Archivräume
Tresorraum für Waffen/Funkgeräte, Asservatenraum, Lagerraum Untersuchungsakten, Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum
Raumtyp 8: Polizeispezifische Nebenräume
Garderobe/Duschraum, Trockenraum, WC-Anlagen,
Reinigungsraum, IT-Raum
Raumtyp 9: Fahrzeugabstell- und Aussenflächen
Gesicherte/ungesicherte Fahrzeugabstellflächen
inkl. Fahrradabstellflächen, Hundezwinger
Anforderungen an Räume, die ausschliesslich in
Polizei-Grossgebäuden eingeplant werden (zum
Beispiel Schiesskeller) oder einer spezialisierten
Einheit dienen (zum Beispiel Labor Kriminaltechnik,
IT Forensik), sind projektspezifisch zu definieren.
3.5 ELEKTRONISCHE SICHERHEITSSYSTEME
Die folgenden Instrumente der Objektsicherung
stehen je nach Standort des Polizeigebäudes
zur Verfügung und sind bezüglich Sinnhaftigkeit
und Wirkungserfolg einzeln zu prüfen.
Türschliess- und Öffnungssystem
Angestrebt wird ein einheitliches System, welches
auch in bestehenden Gebäuden mit geschütztem
Funksignal betrieben sowie bedarfsgerecht erweitert werden kann. Übrige mechanische Türschliessungen sollen mechatronisch erfolgen (mechanischer Schlüssel, elektronische Chip-Steuerung).
Alle Bürotüren sind für Schlosszylinder vorbereitet.
Mobile Kommunikationsnetze innerhalb
von Gebäuden
Kommunikation ist das zentrale Führungsinstrument der Kantonspolizei. Die informationelle
Vernetzung ist die Basis für eine wirkungsvolle
Polizeiarbeit. Die Funk-Kommunikation – basierend auf Polycom – bildet dabei das Rückgrat
der Führungsfähigkeit der Polizei und wird durch
mobile Anwendungen für Smartphones und Tablets
ergänzt. Jeder Mitarbeiter verfügt demensprechend
über ein Funkgerät, ein Smartphone sowie einen
mobilen Arbeitsplatz. Die flächendeckende Versorgung mit mobilen Sprach- und Datenkommunikationsdiensten innerhalb der Gebäude (inklusive
wenn möglich Parkierung Einsatzfahrzeuge und
Erschliessung bis zu diesen) ist zu gewährleisten
(zum Beispiel WLAN oder ähnliches).
Metalldetektor-Bogen
Die Sicherheitskontrolle beim Hauptzugang von
Polizei-Grossgebäuden wird durch einen Metalldetektor-Bogen technisch unterstützt. Die Besucher
Immobilien Aargau April 2021 10IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
erhalten in Form von Piktogrammen Hinweise zum
Sicherheitsstandard beim Eingang bzw. Empfang.
Der Metalldetektor kann je nach Lage aktiviert
Ein-/Ausbruchsicherung Alarmanlage
Die Gebäude sind mit einem adäquaten Alarmierungssystem für die gefährdeten Zonen (zum Beispiel Raumtyp 7) ausgestattet. Die Alarmauslösung
wird in der Kantonalen Notrufzentrale registriert.
Videoüberwachung
Im Zentrum steht die Qualität des Bildes. Ein Live-
Bild mit Aktivierungsmechanismus wird bei Bewegungen in selektiven Überwachungs-Bereichen
aufgezeichnet. Eine hohe Bildqualität mit entsprechenden Auflösungswerten ist auf sensible und
besonders gefährdete Zonen ausgerichtet.
· Live-Bild mit Aktivierungsmechanismus:
Zugangspforten (Badge-Stellen), Portrait-Kamera
Anmeldung, Einfahrt Garage, Aussenfassade,
Notausgänge.
· Permanente Aufzeichnung (hohe Aufzeichnungsqualität) bei den Polizei-Grossgebäuden mit
Tag- und Nachtfähigkeit:
Arealüberwachung und Gefangenschaft, Zufahrt
Parkierung/Garage, gefährdete Ein-/Ausgänge,
Gebäudeverbindungen, Empfang, Schiesskeller
Zugang und bei Polizeistützpunkten wo sinnvoll
entsprechend angemessene Überwachung.
Die Bewilligung der jeweiligen Videoüberwachung
wird durch die Kantonspolizei Aargau beim Datenschutzbeauftragten eingeholt.
Durchsageanlage
Der Umfang einer Durchsageanlage ist objektspezifisch zu planen.
Brandmelde- und Notlichtanlagen
Die Ausführung erfolgt gemäss Auflagen der
Gebäudeversicherung.
Unterbrechungsfreie Stromversorgung
Die der Kommunikation und der Sicherheit
dienenden Systeme sind über eine zentrale oder
dezentrale USV-Anlage zu versorgen.
Netzersatzanlage (Notstrom)
Bei grossen Standorten ist die Installation einer
Netzersatzanlage zu prüfen. Als Alternative sind
Anschlüsse für den Anschluss einer mobilen Anlage
vorzusehen.
Schockbeleuchtung Objektumgebung,
Fassadennähe bei Polizei-Grossgebäuden:
Das Polizei-Grossgebäude am Standort Telli ist mit
einer vollflächigen Objektumgebungsbeleuchtung
mit sabotagegeschützten Bewegungsmeldern
ausgerüstet. Die Beleuchtung kann auch manuell
gesteuert werden.
3.6 OBJEKTSICHERUNG
Umzäunung bei Polizei-Grossgebäuden:
Das Gebäude ist mit einer wirksamen Abgrenzung
(zum Beispiel Zaun) gesichert.
Bauliche Gebäudesicherung bei Polizei-
Grossgebäuden:
Der Hauptzugang (Empfang) und weitere verletzliche Gebäudeteile sind gegen Sabotageangriffe
oder andere physische Einwirkungen von aussen
geschützt.
3.7 STANDORTKATEGORIEN
Die im nachfolgenden Kapitel definierten Flächenstandards orientieren sich an drei unterschiedlichen
Kategorien (Kat. A, Kat. B, Kat. C). Die Anwendung
des Flächenstandards richtet sich nach der konkreten Belegungs- und Nutzungsform und kann
innerhalb der gleichen Kategorie abweichen. Die in
Kap. 3.8 definierten m2-Angaben sind Richtgrössen.
Polizei-Kleinobjekte nach Definition in Kap. 1.3
sowie Spezialobjekte für Einheiten mit besonderen
Auftragsformen orientieren sich an den Flächenvorgaben für Polizei-Stützpunkte der Kategorie A
sind jedoch hinsichtlich Raumanforderungen
projektspezifisch zu betrachten.
Kategorie A: Polizei-Stützpunkt klein
Stützpunkt bis 24 Mitarbeitende
Immobilien Aargau April 2021 11IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
Kategorie B: Polizei-Stützpunkt gross
Stützpunkt mit mehr als 24 Mitarbeitende
Kategorie C: Polizei-Grossgebäude
Massgeblich in der Anwendung des Flächenstandards innerhalb dieser Kategorie sind die Aufgaben
und Prozesse der konkreten Organisationseinheit.
3.8 FLÄCHENSTANDARDS NACH NUTZUNGSART UND OBJEKTGRÖSSE
3.8.1 Räume in «Öffentliche Zone»
Raumtyp Kategorie A
Stützpunkt -24 MA
Kategorie B
Stützpunkt >24 MA
Kategorie C
Polizei-Grossgebäude
Warteraum/Kundenzone HNF 1.4 1 20 m2 20 m2 30 m2
Schalterraum HNF 2.5 1 10 m2 20 m2 20 m2
Fahrzeugabstellplatz (Einsatz-
und Besucherfahrzeuge)
FZ-PP 9 Je nach Standort zu bestimmen
(20 m2/Parkplatz inkl. Erschliessung)
Fahrzeugabstellplatz
FZ-PP 9 0,6 Parkplatz pro Mitarbeitende
Kunden-WC m/w
NNF 7.1 8 2 à 4 m2 2 à 4 m2 2 à 4 m2
3.8.2 Räume in «Mischzone»
Raumtyp Kategorie A
Stützpunkt -24 MA
Kategorie B
Stützpunkt >24 MA
Kategorie C
Polizei-Grossgebäude
Einstellzelle HNF 1.1 3 2 à 7 m2 3 à 7 m2 x1 à 7 m2
Aussackraum HNF 1.1 3 1 à 8 m2 2 à 8 m2 x1 à 8 m2
Einvernahmeraum klein
(bis 4 Personen)
HNF 2.1 4 2 à 12 m2 4 à 12 m2 x1
Einvernahmeraum gross
(bis 10 Personen)
HNF 2.1 4 1 à 20 m2 2 à 20 m2 x1
Besprechungsraum HNF 2.3 5 20 m2
(10 Personen)
30 m2
(15 Personen)
30 m2
(15 Personen)
Kunden-WC m/w
NNF 7.1 8 2 à 4 m2 2 à 4 m2 2 à 4 m2
x1: Effektiver Bedarf ist von der Nutzungsform des Gebäudes abhängig.
Immobilien Aargau April 2021 12IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
3.8.3 Räume in «Sicherheitszone»
Raumtyp Kategorie A
Stützpunkt -24 MA
Kategorie B
Stützpunkt >24 MA
Kategorie C
Polizei-Grossgebäude
Büro-, Besprechungs- und Rapporträume
Einzelbüro HNF 2.1 5 18 m2/AP 18 m2/AP 18 m2/AP
Mehrpersonenbüro Kader HNF 2.2 5 13 m2/AP 13 m2/AP 13 m2/AP
Mehrpersonenbüro
Sachbearbeiter
HNF 2.2 5 9 m2/AP 9 m2/AP 9 m2/AP
Sachbearbeiter Empfang
inkl. Schalterraum
HNF 2.5 5 10-18 m2
(für 1 bis 2 Personen)
10-18 m2
(für 1 bis 2 Personen)
10-18 m2
(für 1 bis 2 Personen)
Sachbearbeiter mit
Spezialfunktion
HNF 2.2 5 13 m2/AP 13 m2/AP 13 m2/AP
Einsatzzentrale HNF 2.6 5 10 m2 10 m2 x1
Rapportraum HNF 2.3 5 1 à 24 m2
(für 10 Personen)
1 à 50 m2 x1
Tagesarchiv HNF 4.2 5 15 m2
(für 20 Personen)
15 m2 x1
Foto-PC-Raum HNF 2.8 5 6 m2 6 m2 x1
Bürotechnik HNF 2.8 5 13 m2 13 m2 x1
Allgemeine Lager- und Archivräume
Lagerraum Administration HNF 4.1 6 15 m2
(für 20 Personen)
25 m2 x1
Archivraum HNF 4.2 6 10 m2 15 m2 x1
Lagerraum Fahrzeugzubehör HNF 4.2 6 10 m2 20 m2 x1
Polizeispezifische Lager- und Archivräume
Tresorraum für
Waffen/Funkgeräte
HNF 4.2 7 10 m2 15 m2 x1
Asservatenraum HNF 4.2 7 15 m2 20 m2 x1
Ausrüstung-, Depot- und
Retablierraum
HNF 4.1 7 30 m2
(für 20 Personen)
40 m2
(für 25 Personen)
x1
Immobilien Aargau April 2021 13IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
Raumtyp Kategorie A
Stützpunkt -24 MA
Kategorie B
Stützpunkt >24 MA
Kategorie C
Polizei-Grossgebäude
Polizeispezifische Nebenräume
Trockenraum HNF 3.9 8 12 m2
(für 20 Personen)
18 m2 x1
Ruheraum HNF 1.1 2 13 m2
(für 2 Personen)
26 m2
(für 4 Personen)
x1
Aufenthaltsraum HNF 1.2 2 21 bis 30 m2 31 bis 50 m2 x1
Garderobe/Duschraum Herren
(inkl. WC sep. Erschliessung)
NNF 7.2 8 24 m2
(für 8 Personen)
60 m2
(für 20 Personen)
x1
Garderobe/Duschraum Damen
(inkl. WC sep. Erschliessung)
NNF 7.2 8 12 m2
(für 4 Personen)
18 m2
(für 6 Personen)
x1
WC-Anlagen Herren NNF 7.1 8 Grösse gemäss
Anzahl MA in Bezug
auf Anhang V
WC-Anlagen Damen NNF 7.1 8 Grösse gemäss
Anzahl MA in Bezug
auf Anhang V
Reinigungsraum HNF 7.1 8 6 m2 Anzahl ist
nach Bewirtschaftungskonzept zu
definieren
IT-Raum/Netzwerkschrank NNF 7.6 8 8 m2
Entsorgungsraum NNF 7.3 8 Anzahl ist nach
Bewirtschaftungskonzept zu
definieren
Lager Verbrauchsmaterial HNF 4.1 6 Anzahl ist nach
Bewirtschaftungskonzept zu
definieren
Fahrzeugabstell- und Aussenflächen
Gesicherte Fahrzeugabstellfläche (Patrouillenfahrzeug)
FZ-PP 9 Standort nutzerabhängig
Hundezwinger AGF/HNF 3.6 9 16 m2
(für 2 Hunde)
32 m2
(für 4 Hunde)
x1
x1: Effektiver Bedarf ist von der Nutzungsform des Gebäudes abhängig.
Immobilien Aargau April 2021 14IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
3.9 RAUM- UND AUSSTATTUNGS-
STANDARDS JE RAUMTYP
In Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich
Ausbau, elektrische Installationen und Haustechnik
je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die Regelungen der Kommunikationsinfrastruktur des Kantons
Aargau (KIKA). Ferner ist die Grundausstattung
je Raum festgelegt. Die Gebäude werden nur bei
Bedarf mit GSM-Verstärker ausgerüstet.
In Anhang V sind die Bedarfskennzahlen für
Sanitärräume definiert.
In Anhang VI sind die Widerstandsklassen
für Türen und Fenster definiert.
In Anhang VII ist der Flächenbaum nach
SIA 416/DIN 277 abgebildet.
In Bezug auf die Raumstandards sind weiter
insbesondere folgende Merkblätter und Richtlinien
zu berücksichtigen:
· Richtlinie Nachhaltiges Bauen der
· Richtlinien Gebäudetechnik der
3.10 ARBEITSPLATZLAYOUT
In Anhang VIII sind mögliche Arbeitsplatzlayouts für
Einzel- und Mehrpersonenbüros abgebildet.
Immobilien Aargau April 2021 15IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
Immobilien Aargau April 2021 16IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 17
II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 18
III 3-Zonenstruktur am Beispiel Stützpunkt (schematische Darstellung) 19
IV Raumstandards und Ausstattungsstandard je Raumtyp 20
V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 31
VI Definition Widerstandsklasse (Resistance Class) 32
VII Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416/DIN 277 33
VIII Beispiel für Arbeitsplatzlayout 34
IX Beispiel für Einstellzelle/Aussackraum 35
ANHANG
Immobilien Aargau April 2021 17IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND BEGRIFFSDEFINITIONEN
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
HNF Hauptnutzfläche
NNF Nebennutzfläche
MFP Multifunktionsprinter
SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik-Ingenieuren
UKV-Anschlüsse Universelle Kommunikationsverkabelung
RC Resistance Class (vorher WK = Widerstandsklasse)
BEGRIFFSDEFINITIONEN
Asservatenraum Raum für polizeilich sichergestellte Gegenstände, die zeitlich begrenzt gelagert werden.
Ausrüstungs-, Depot- und
Retablierraum
Raum für persönliche Effekten und Korpsausrüstung für den Ordnungsdienst
und andere Polizeieinsätze (Sondereinheit, Hundeführereinsätze).
Aussackraum Raum zur körperlichen Durchsuchung von polizeilich angehaltenen Personen
und deren Effekten.
Einstellzelle Raum für Personen in polizeilicher Obhut, die für kurze Zeit (nur wenige Stunden)
eingestellt werden.
Einvernahmeraum Raum mit einem oder mehreren Arbeitsplätzen für die polizeiliche Einvernahme
von Personen.
Immobilien Aargau April 2021 18IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
OBERZIEL ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN
1 Lage-/
Betriebsqualität
11 Abdeckung des Flächenbedarfs,
optimale Betriebsorganisation
Maximale Note: Ausreichend verfügbare Fläche, freie Gestaltung
12 Anbindung an Hauptverkehrsachsen, Ausrückzeiten,
Publikumsverkehr
Maximale Note: Nahe zu Hauptverkehrsachsen – direkte Zu- und
Wegfahrt ohne Staugefahr zu Hauptverkehrszeiten, periphere
Lage zu Siedlungsgebieten (auch Industriequartier geeignet)
13 Standortqualität, logistische
Anbindung ÖV
Maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu
anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf
14 Ausreichende Parkflächen Maximale Note: Bedarfsgerechtes Angebot an gesicherten
Parkflächen für Patrouillen- und Dienstfahrzeuge und Parkflächen
für Mitarbeitende sowie Besucherparkplätze
2 Realisierbarkeit 21 Spezifische Hemmnisse Maximale Note: Keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse
seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine
offensichtliche Einsprachegefahr
22 Rechtliche Voraussetzung Maximale Note: Keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem
baureifem Land
23 Zeitliche Verfügbarkeit Maximale Note: Sofort (innert Jahresfrist) verfügbar, resp. gem.
Terminplan Projekt
3 Potential 31 Nutzungsangebot, Ausbaupotential
Maximale Note: Potential einer Ausbaureserve von mehr als
10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage
32 Nutzungsflexibilität für interne
Betriebsabläufe
Maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung,
gesamte Raumnachfrage im Erdgeschoss realisierbar
33 Sicherheit, Technik Maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten/Gebäuden
(die im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehen),
Objektsicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen infolge Lage,
Architektur und Umgebung
4 Kostenfaktoren 41 Investitionskosten Maximale Note: Bestes Verhältnis zwischen Investitionskosten
und Lebenszykluskosten
42 Betriebs- und Gebäudebetriebskosten
Maximale Note: Neubau mit frei wählbarer kompakter
Gebäudegeometrie/-struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften
43 Etappierbarkeit Maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund Grundstückseigenschaften und städtebaulicher Lage beliebig wählbar
II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN
(BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
Immobilien Aargau April 2021 19IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
III 3-ZONENSTRUKTUR AM BEISPIEL STÜTZPUNKT
(SCHEMATISCHE DARSTELLUNG)
Lagerraum
Administration
Lagerraum
Fahrzeugzubehör
Tagesarchiv
Büro Chef
Stützpunkt
Sachbearbeiter,
Empfang
inkl. Schalter
Schalterraum Warteraum/
Kundenzone
Aussackräume
Einstellzelle
Einvernahme-
Serverraum Reinigungsraum
Foto-PC-RaumTeambüro
Sachbearbeiter
InfrastrukturzoneTeambüro
Spezialfunktionen
RapportraumTeambüro
Kader
AsservatenraumTrockenraum
TresorraumGarderobe/
Dusche
Lager Verbrauchsmaterial
Entsorgungsraum
Lager- und Archivräume
in unmittelbarer Nähe
Nebenräume Büroräume
Mischzone
ZoneSicherheitszone
Einsatzzentrale,
Funkraum
Ruheraum
Pausenraum
WC Anlagen
Immobilien Aargau April 2021 20IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM/EMPFANG
Beschreibung Warteraum für Kunden, Schalterraum/Empfang
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht
Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden
Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum
Wandbeläge Abrieb gestrichen
Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen
Türen Widerstandsklasse RC 2, Fenster RC 2 (wo erforderlich, sonst RC 1)
Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig
Abschluss Schalterbereich gegenüber «Mischzone»: Widerstandsklasse RC 4:
Durchschusshemmende Verglasung BR4-NS (nicht splitternd), DIN EN 1522/DIN EN 1063
Schallschutzanforderungen gemäss SIA
Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig
Schwachstrom (ICT) Klingel beim Schalter, Gegensprechanlage, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Heizung Gemäss SIA 380/1
Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard
Sanitärinstallationen Keine
Warteraum Kunden Schalterraum
Möbel/Ausstattung · Sitzbank oder Stühle
· Informationstafel
· Ablage für Infomaterial
· Garderobe
Schaltertheke abgegrenzt mit durchschusshemmender Verglasung BR4-NS (nicht
splitternd), DIN EN 1522/DIN EN 1063
Informatikgeräte keine Videoüberwachung
Raumsicherung Videoüberwachung: Live-Bild mit permanenter Aufzeichnung,
Zutrittskontrolle, Überwachung Kundenschalter
Schliesssystem: BIXI oder, wo weitere Organisationseinheiten des Kantons Aargau
domiziliert sind, INTERFLEX
Alarmierungssystem, individuell je Bauprojekt:
· Restriktive Installation von Bedrohungs- und Einbruchalarm Taster und
Aufschaltung auf dem Alarmnet
· Interne Notrufmöglichkeit (In-Haus-Alarmierung) und sofern unbeantwortet
direkt in KNZ (Alarmnet)
* KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
IV RAUMSTANDARDS UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP
Immobilien Aargau April 2021 21IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
RAUMTYP 2: AUFENTHALTS- UND RUHERÄUME
Beschreibung Aufenthalts- und Ruheräume wenn möglich inkl. Sanitärraum
Grundsatz des Standards Übliches Raumklima, Tageslicht
Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden
Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum
oder Teppich (Nadel- oder Kugelgarn)
Wandbeläge Abrieb gestrichen
Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen
Türen Widerstandsklasse: Keine Klassifizierung
Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig
Beleuchtung Stehleuchten, 200 lx mit Präsenzmelder in Aufenthaltsraum
Aufenthaltsraum: Mehrfachsteckdose im Bereich Teeküche/Getränkeautomaten
Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien
Heizung Nach SIA 380/1
Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard
Sanitärinstallationen Aufenthaltsraum: Lavabo mit Warm- und Kaltwasser, Anschluss für Geschirrspüler
Aufenthaltsraum Ruheraum
Möbel/Ausstattung · Tische, Stühle
· Teeküche, Kühlschrank,
· Getränkeautomaten
· Ablage für Infomaterial
· Infotafel
· Abfalleimer
Ausstattung Polizeistützpunkte:
· Küchenelement mit Kochfeld und
Mikrowellengerät
· 2 Betten
· Ablagekorpus
· Garderobenständer
Telekommunikation Telefonapparat Keine
Informatikgeräte Keine Keine
* KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
Immobilien Aargau April 2021 22IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
RAUMTYP 3: EINSTELLZELLEN UND AUSSACKRÄUME
Beschreibung Einstellzellen gross und klein, Aussackräume. Einsperrung nur kurzzeitig, ohne Übernachtung
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum
In der Regel innenliegend, keine Fenster; Fenster/Sichtschutz ausbruchsicher
Resistente Oberflächen (physisch und biologisch)
Minimale technische Anschlüsse
Beachtung der Vandalensicherheit, Zugänglichkeit an technische Systeme ausserhalb
der Zelle anordnen
Bodenbeläge Widerstandsfähig, abwaschbar wie z. B. Hartbeton/PU-Beschichtung homogen
(keine einzelnen Doppelbodenplatten)
Wandbeläge Widerstandsfähig, abwaschbar wie z. B. Hartbeton beschichtet, Glattputz abwaschbar
gestrichen, Verputz abwaschbar gestrichen (ebenfalls möglich, ist aber rauer)
Decken roh abwaschbar gestrichen
Raumakustik Schallsicher: Schallschutz spezielle Anforderungen nach SIA 181
Türen Widerstandsklasse RC 3
Stahlzargentüre, Stahl-Stützenverstärkung in Leibung, Zarge an Stütze angeschweisst
Durchgangslichtmass mindestens 80 x 200 cm
Türspion zur Sichtkontrolle auf 1.60 m Höhe
Zellentüre mit Essklappe (Scharnier unten), Schliesszylinder RC 3 geprüft
Türknauf ohne Drücker
Innenseite der Zellentüre ohne Knauf oder dergleichen
Sicherheitskette, Kantenschutz über ganze Türblatthöhe gegen das verkratzen
der Sicherheitskette am Türblatt
Keine Alarmüberwachung notwendig
Autonome Schliessanlage (Zylinder als komplett autonome Schliessung wählen)
Sonnenschutz keine Anforderungen
Trennwände Widerstandsklasse RC 3; keine Glasbauteile, Leichtbauwände möglich (Bsp. System Rigips,
«HABITO»-Beplankung, beidseitig zweifach 12.5 mm beplankt, enger Ständerabstand
beachten und Systemherstellervorgaben beachten)
Fenster Nicht notwendig bzw. unerwünscht (Sicherheit)
Allgemein In der Zelle sind alle Leitungen und Apparate unterputz (UP) auszuführen,
Apparateabdeckungen sind mit Sicherheitsschrauben zu befestigen, alle Taster sind
Ruhestromüberwacht und lösen bei Drahtbruch einen Alarm aus
Beleuchtung 300 lx, Schalter ausserhalb der Zelle, Leuchten sind vandalensicher auszuführen (IK),
Abdeckung mit Sicherheitsschrauben montieren
Starkstrom Keine
Schwachstrom (ICT) Alarmtaster im Aussackraum, Zellenruf in der Zelle (Taster ist NUP und mit Sicherheitsschrauben auszuführen)
Zellenruf Je nach Organisation und Struktur des Stützpunktes eignet sich der Zellenruf (das Rufsystem
dient dazu, dass sich ein Insasse bemerkbar machen kann) oder das Zellentelefon
(Gegensprechanlage in der Zelle, die im Bedarfsfall eine Sprachverbindung mit einem
Mobiltelefon aufbaut)
Videoüberwachung Der Bereich in und vor der Zelle wie auch im und vor dem Aussackraum ist nicht
videoüberwacht. Abweichungen sind projektspezifisch möglich.
Immobilien Aargau April 2021 23IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
Heizung Nach SIA 380/1
Keine Heizkörper im Raum (Vandalismus)
Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard
Lüftungsgitter mit Sicherheitsschrauben, bündig eingelassen
Sanitärinstallationen WC und Lavabo ohne Spiegel vandalen- und suizidsicher (zum Beispiel Heavy-Duty
Kombi-Unit mit Notaus-Schalter), Bodenablauf eingelassen und sicherheitsverschraubt,
Wasser von ausserhalb der Zelle abstellbar, Handtrocknung durch Kleintuch (Waschlappen)
und ein suizidhemmender Garderobenhaken
Raummasse
Bodenfläche Min. 7.0 m2
Raumbreite Min. 2.0 m2
Raumhöhe Min. 2.5 m2
Suizid- und Brandschutz
Suizidschutz Vorstehende Bauteile, Kanten und dergleichen, die ein Erhängen begünstigen könnten,
sind zu vermeiden
Brandschutz Brandabschnitte:
Zellen werden seitens AGV als Brandabschnitt EI30 gefordert. Es wird empfohlen, den meist
benötigten Aussackraum direkt vor der Zelle anzuordnen und diesen in den EI30-Brandabschnitt zu integrieren (Erschliessung der Zellen über den Aussackraum). Dadurch kann eine
standardmässige EI30-Abschnitttüre ohne Brandschutzanforderungen eingebaut werden:
· Zellen mit vorgelagertem Aussackraum als einen Brandabschnitt EI30 ausbilden
· Zellenerschliessung über Aussackraum
· Standardmässige EI30-Abschlusstüre bei Aussackraum, Zellentüre dann ohne
Brandschutzanforderungen möglich
Brandmeldeanlage:
Ob eine Brandmeldeanlage erforderlich ist, ergibt sich aus dem Brandschutzkonzept des
Vorhabens (Auflagen AGV). Brandmelder sind der Decke vorstehend und daher aus Sicht
Vandalensicherheit ungünstig, ein schützendes Gitter darf nicht vorgesetzt werden
(Suizidschutz gegen Erhängen).
Einstellzelle Aussackraum
Möbel/Ausstattung Tisch/Bett gemäss Anhang IX Ablagekorpus
Telekommunikation Keine Keine
Informatikgeräte Keine Keine
Zellenruf Alarmtaste
Videoüberwachung Keine Live-Bild ohne Aufzeichnung
Alarmierung Personenbedrohung
(Installation Taster)
Keine Bedrohungstaster auf dem Arbeitstisch
flexibel platziert
* KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
RAUMTYP 3: EINSTELLZELLEN UND AUSSACKRÄUME (FORTSETZUNG)
Immobilien Aargau April 2021 24IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
RAUMTYP 4: EINVERNAHMERÄUME
Beschreibung Einvernahmeräume gross und klein
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht/Sichtschutz
Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden
Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum
oder Teppich (Nadel- oder Kugelgarn)
Wandbeläge Abrieb gestrichen
Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen
Türen Widerstandsklasse RC 2
Fenster verschlossen/verschraubt, Verbundsicherheitsglas VSG P4A (4 Folien),
nach Möglichkeit kein Klarglas
Schallschutzanforderungen Aussengitter oder Aussen-Schutzverglasung möglich.
Einsichtschutz Passender Einsichtschutz von aussen.
Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig
Trennungsmöglichkeit zwischen Opfer/Täter
Beleuchtung 500 lx regulierbar
Mehrfachsteckdose bei Besprechungstisch
Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung
UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien
Mindestens ein Raum mit ID-Scan Installation
Heizung Gemäss SIA 380/1
Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard
Sanitärinstallationen Keine
Einvernahmeraum gross Einvernahmeraum klein
Möbel/Ausstattung 10er Besprechungstisch, Stühle 4er Besprechungstisch, Stühle
Telekommunikation 1 Telefonapparat 1 Telefonapparat
Informatikgeräte 1 PC-Workstation/Drucker 1 PC-Workstation/Drucker
Videoübertragungstechnik: In Polizei-Grossgebäuden installiert, zusätzlich Synergienutzen
mit der Staatsanwaltschaft
* KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
Immobilien Aargau April 2021 25IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
RAUMTYP 5: BÜRO-, BESPRECHUNGS- UND RAPPORTRÄUME
Beschreibung Einzelbüro, Mehrpersonenbüro Sachbearbeiter, Mehrpersonenbüro Empfang/Schalter,
Einsatzzentrale/Funkraum, Sitzungszimmer, Rapportraum, Foto-PC-Raum, Infrastrukturzone
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht
Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden
Bodenbeläge Widerstandsfähig, unterhaltsarm, kostengünstig, nachhaltig wie zum Beispiel Linoleum
oder Teppich (Nadel- oder Kugelgarn)
Wandbeläge Abrieb gestrichen
Raumakustik Gemäss SIA 181 normale Anforderungen, Einsatzzentrale erhöhte Anforderungen
Türen Widerstandsklasse RC 2
Trennwände Gipskartonplatten, 2-schalig
Beleuchtung Stehleuchten 500 lx, Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig
Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen
Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien
Durchsageanlage als Alarmierungsinstrument
Heizung Raumtemperatur gemäss SIA 380/1
Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard
Im Kühlfall ist eine Raumtemperatur von ca. 23 °C anzustreben
Sanitärinstallationen Keine
* KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
Immobilien Aargau April 2021 26IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
Bedarf pro AP
Einzelbüro
Sachbearbeiter (i. d. R.
Mehrpersonenbüro)
Mehrpersonenbüro:
Empfang/Schalter
Mehrpersonenbüro:
Einsatzzentrale/Funkraum
Tagesarchiv im
Mehrpersonenbüro
Sitzungszimmer
Rapport- und
Führungsraum
Foto-PC-Raum
Möbel/Ausstattung
Arbeitstisch/Stuhl 1 1 1 1 1 1
Pultkorpus 1 1 1 1
Besprechungstisch/
Stapel-Stühle
x x (nur
Kaderbüro)
x x
Stauraum offen, geschlossen
(120 cm, 3 Ordner hoch)
1 1 1
Stauraum offen, geschlossen
(160 cm 3 Ordner hoch)
Aktenschrank 1 1
Magnetwand 1 1 1 1
Flipchart 1 1
Garderobe 1 1 1 1 1 1
Telekommunikation 1 1 1 1 1
Informatikgeräte
PC-Workstation 1 1 1 2 1 1 1
Team Drucker/MFP inkl. Korpus * * * * *
Beamer/Grossbildschirm 1 1
Visualizer 1** 1
Weitere
Funkstation 1
MFP Multifunktionsprinter
* Gemäss Zonenkonzept; Einsatzrichtlinien Team-Drucker und MFP-Geräte (Staatskanzlei, 14.01.2010).
Beschaffung durch IT AG
** Sitzungszimmer gross
RAUMTYP 5: BÜRO-, BESPRECHUNGS- UND RAPPORTRÄUME (FORTSETZUNG)
Immobilien Aargau April 2021 27IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
RAUMTYP 6: ALLGEMEINE LAGER- UND ARCHIVRÄUME
Beschreibung Lagerräume Administration, Archivräume, Lagerräume Fahrzeugzubehör
Grundsatz des Standards Trockenes Raumklima, Tageslicht nicht zwingend erforderlich
Technische Grundversorgung
Bodenbeläge Hartbodenbelag, Zementüberzug gestrichen
Wandbeläge Roh gestrichen
Decken Roh gestrichen
Raumakustik Keine Anforderungen
Türen Widerstandsklasse RC 2
Keine Fenster erforderlich
Sonnenschutz Keine Anforderungen
Wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussen liegend
Trennwände Keine Anforderungen
Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder
Schwachstrom (ICT) Keine
Heizung Gemäss SIA 380/1
Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard
Sanitärinstallationen I. d. R. keine
Notwendigkeit Entfeuchtung, wie auch Bodenablauf ist zu prüfen
Lagerraum Administration Archivräume
Möbel/Ausstattung Schrank/Regal Schrank/Regal
Immobilien Aargau April 2021 28IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
RAUMTYP 7: POLIZEISPEZIFISCHE LAGER- UND ARCHIVRÄUME
Beschreibung Tresorraum für Waffen/Funkgeräte, Asservatenraum, Lagerraum Untersuchungsakten,
Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum
Grundsatz des Standards Trockenes Raumklima, Tageslicht nicht zwingend erforderlich
Technische Grundversorgung
Feuerpolizeiliche Vorschriften erfüllt
Bodenbeläge Hartbodenbelag, Zementüberzug gestrichen
Wandbeläge Roh gestrichen
Decken Roh gestrichen
Raumakustik Keine Anforderungen
Türen Tresorraum für Waffen/Funkgeräte: Widerstandsklasse RC 3
Übrige: Widerstandsklasse RC 2
Keine Fenster erforderlich
Sonnenschutz Keine Anforderungen
Wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussen liegend
Trennwände Keine Anforderungen
Beleuchtung 200 lx, Präsenzmelder
Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum: 400 lx
Tresorraum für Waffen/Funkgeräte: Mehrfachsteckdose bei Akku-Ladestation
Ausrüstung-, Depot- und Retablierraum: Starkstromverteiler mit 400 V
Schwachstrom (ICT) I. d. R. keine
Ausrüstungs-, Depot- und Retablierraum: UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien
Heizung Gemäss SIA 380/1
Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard, max. Raumfeuchte 50 % rel. F.
Sanitärinstallationen i. d. R. keine
Notwendigkeit Entfeuchtung, wie auch Bodenablauf ist zu prüfen
Ausrüstungs- Depot- und Retablierraum: Spülbecken (Warm- und Kaltwasser)
Tresorraum für
Waffen/Funkgeräte
Asservatenraum Lagerraum Untersuchungsakten
Ausrüstungs-,
Depot- und
Retablierraum
Möbel/Ausstattung Tresorschrank,
Schrank/Regal
Schrank/Regal,
Arbeitstisch
Schrank/Regal Kleiderschrank/
Regal, Werkbank,
Schuhputzeinrichtung
Telekommunikation - - - -
Informatikgeräte - - - -
Weitere Alarmvorrichtung
für Türe
Kühlschrank
für Proben
- -
* KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
Immobilien Aargau April 2021 29IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
RAUMTYP 8: POLIZEISPEZIFISCHE NEBENRÄUME
Beschreibung Garderobe/Duschraum, Trockenraum, WC-Anlagen, Reinigungsraum, IT-Raum
Grundsatz des Standards Technische Grundversorgung, Tageslicht nicht zwingend erforderlich
Einfacher zweckmässiger Ausbau
Bodenbeläge Garderoben/Duschen, WC-Anlagen: Keramische Platten, Bodenabfluss
Trockenraum: Keramische Platten oder roh gestrichen, Bodenabfluss
Reinigungsraum, IT-Raum: Roh gestrichen/Linoleum
Wandbeläge Garderoben/Duschen, WC-Anlagen: Keramische Platten
Trockenraum: Keramische Platten oder roh gestrichen
Reinigungsraum, IT-Raum: Roh gestrichen
Decken Roh gestrichen
Raumakustik Keine Anforderungen
Türen Türen in Reinigungsraum mind. 90 cm
Je nach Lage IT-Raum, Sicherheitsanorderung RC 2
Sonnenschutz Keine Anforderungen
Trennwände Keine Anforderungen
Beleuchtung 300 lx, Präsenzmelder
Mehrfachsteckdose für Technikgeräte, 230 V (oder 400 V )
Schwachstrom (ICT) Technikraum: IT-Einrichtungen, Alarmeinrichtungen, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien
Heizung Nach SIA 380/1
IT-Raum: 18 °C
Lüftung/Klima Gemäss zu planendem Energiestandard
Trockenraum: Entfeuchter
IT-Raum: Kühlung erforderlich (projektspezifisch maximale Temperatur definieren)
Sanitärinstallationen Garderoben/Duschen, WC-Anlagen: Siehe Anhang V
Trockenraum, Reinigungsraum: Wasseranschluss mit Spültrog
Garderoben/Duschen,
WC-Anlagen
IT-Raum Trockenraum/
Möbel/Ausstattung · Sitzbank
· Kleiderschränke, Ablage
für Einsatztaschen und
Schutzwesten
· Urinal, Klosett, Lavabo
· Bedarf, siehe Anhang V
Arbeitstische · Schrank
· Regal
· Wäscheleine
Telekommunikation - - -
Informatikgeräte - · IT-Komponenten,
PC-Workstation
· Alarmanlage
-
* KIKA-Richtlinien = Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau
Immobilien Aargau April 2021 30IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
RAUMTYP 9: FAHRZEUGABSTELL- UND AUSSENFLÄCHEN
Beschreibung Gesicherte/ungesicherte Fahrzeugabstellflächen inkl. Fahrradabstellflächen, Hundezwinger
Grundsatz des Standards I. d. R. im Freien
Einstellhalle (wenn möglich zwei Ausrückachsen)
Hundezwinger: Vorgaben des TSG (Tierschutzgesetzes) erfüllt
Bodenbeläge Hartzement: Zweckmässige Ausführung
Fahrzeugabstellfläche: Bodenmarkierung
Wandbeläge Roh: zweckmässige Ausführung
Hundezwinger: Gem. Tierschutzgesetz
Decken Roh: zweckmässige Ausführung (mind. Raumhöhe: 2.5 m)
Raumakustik Keine Anforderungen
Türen Gesicherte Fahrzeugabstellfläche: Widerstandsklasse RC 2, resp. so weit wie möglich
und wirtschaftlich sinnvoll RC 3
Sonnenschutz Keine Anforderungen
Trennwände Keine Anforderungen
Beleuchtung Zweckmässige Grundbeleuchtung
Starkstrom Autowaschplatz: Mehrfachsteckdose
Schwachstrom (ICT) Keine Anforderungen
Heizung Nicht vorhanden
Lüftung/Klima Nicht vorhanden
Sanitärinstallationen Nicht vorhanden
Gesicherte
fläche (Patrouillenfahrzeug)
fläche (Dienst-,
Mitarbeiter-,
Besucherfahrzeug)
Zweiradabstellfläche
(gesichert)
Hundezwinger
Ausstattung Bodenmarkierung
Stromanschluss
Bodenmarkierung
Stromanschluss
Fahrradständer
Stromanschluss
gem. Tierschutzgesetz
Immobilien Aargau April 2021 31IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
Quelle: Wegleitung zu den Verordnungen 3 und 4 zum Arbeitsgesetz
Anzahl
Personen
Klosett Urinal Lavabo Dusche
Herren Damen Herren Herren Damen Herren Damen
10 2 1-2 2 2 1-2 1 1
20 3 2 3 3 2 3 1
25 3-4 3 4 3-4 3 3 2
35 4 3 4 4 3 3 2
50 4-5 4 4-5 4-5 3-4 5 3
Bedarfszahlen beziehen sich auf eine Gebäudenutzung mit 75 % Männer und 25 % Frauen.
V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME
Immobilien Aargau April 2021 32IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
Quelle: DIN V ENV 1627)
Widerstandsklasse Erwarteter Tätertyp Widerstandszeit
RC 1 Grundschutz gegen Auf- und Ausbruchversuche mit körperlicher
Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf
(vorwiegend Vandalismus), geringer Schutz gegen den Einsatz
von Hebelwerkzeugen.
keine manuelle Prüfung
RC 2 Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen
Werkzeugen wie Schraubendreher, Zange und Kelle, das
verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
3 min
RC 3 Der Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher
und einem Kuhfuss das verschlossene und verriegelte Bauteil
aufzubrechen.
5 min
RC 4 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und
Schlagwerkzeuge wie Schlagaxt, Stemmeisen, Hammer und
Meissel sowie eine Akku-Bohrmaschine ein.
10 min
RC 5 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie
Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer ein.
15 min
RC 6 Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige
Elektrowerkzeuge, wie Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge
und Winkelschleifer ein.
20 min
VI DEFINITION WIDERSTANDSKLASSE (RESISTANCE CLASS)
Immobilien Aargau April 2021 33
IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
VII FLÄCHENBAUM IMAG BASIEREND AUF SIA 416/DIN 277
nach DIN 277 und IMAG
NF
Nutzfläche
Hauptnutz-
HNF1.0
Wohnen und
Aufenthalt
HNF1.1
Wohnraum
Wohnräume
HNF2.0
Büroarbeit
HNF4.0
Lagern, Verteilen und
Verkaufen
HNF5.0
Bildung,
Unterricht und
Kultur
HNF6.0
Heilen und
Pflegen
NNF7.0
Sonstige
NNF
Nebennutz-
FF
Funktions-
VF
Verkehrsfläche
HNF1.5
Speiseraum
HNF1.6
Haftraum
Speiseräume Hafträume
HNF2.1
Büroräume
HNF2.3
Besprechung
HNF2.5
HNF2.6
Bedienungsraum
HNF2.7
Aufsichtsraum
HNF2.8
Bürotechnik
BürotechnikräumeAufsichtsräumeBedienungsräumeSchalterräume
HNF3.1
Werkhalle
Werkhallen
HNF3.2
Werkstatt
HNF3.3
Techn. Labor
HNF3.4
Physik-/
Elektrolabor
Technologische
HNF3.5
Chem. Labor
HNF3.6
Tierhaltung
Räume für Tierhaltung
HNF3.7
Pflanzenzucht
Räume für Pflanzenzucht
HNF3.8
HNF3.9
Sonderarbeits-
Küchen
HNF4.1
Lagerraum
HNF4.2
Lagerräume Archive, Sammlungsräume
HNF4.3
Kühlraum
HNF4.4
Annahme- /
Ausgaberaum
Annahme- und
Ausgaberäume
HNF4.5
Verkaufsraum
Verkaufsräume
HNF5.1
Hörsaal
BUF
Bearbeitete
Umgebungs-
BUF10.0
BUF10.1
FZ-PP
HNF1.2
Gemeinschafts-
HNF1.3
Pausenraum
HNF1.4
Warteraum
WarteräumePausenräumeGemeinschafts-
X.X
ZZZZZZ
Legende:
NNNNNN
Nutzungsart nach DIN 277 (relevant für Raumstempel)
Kurzbezeichnung (relevant für Raumstempel)
Bezeichnung nach DIN 277
HNF2.2
Grossraumbüro
HNF2.4
Konstruktion
HNF6.3
OP
HNF6.5
HNF6.6
Physiotherapie
HNF6.8
Bettenraum (bes.)
FF8.4
Gase
FF8.1
Abwasserraum
Grossraumbüros Konstruktions-
Physikalische, physikalischtechn., elektrotechn. Labors
Chemische, bakteriologische, morphologische Labors
Sonderarbeitsräume
Unterrrichtsräume
mit festem Gestühl
Kühlräume Ausstellungs-
HNF5.2
Unterricht
HNF5.3
Spezialunterricht
HNF5.4
HNF5.5
Sportraum
HNF5.6
Versammlungs-
HNF5.7
Bühne
HNF5.8
Schauraum
HNF5.9
Sakralraum
allgemeiner med.
besonderer med.
Räume für operative
Eingriffe, Endoskopien
und Entbindungen
Strahlendiagnostik
Bettenräume mit allg.
Ausstattung in
Krankenhäusern […]
Bettenräume mit
bes. Ausstattung
FF8.0
Betriebstechnische
FF8.3
Heizung, WW
FF8.2
Wasserversorgung
FF8.5
Elektroraum
FF8.6
Fermeldetechnik
FF8.7
FF8.8
Lift
FF8.9
Technik
NNF7.1
Sanitärraum
NNF7.2
Garderobe
NNF7.3
Abstellraum
NNF7.4
EHP
NNF7.5
Fahrgastfläche
NNF7.7
Schutzraum
VF9.0
Verkehrserschliesssung
und -sicherung
VF9.1
Korridor
VF9.2
Treppe
VF9.3
Liftschacht
VF9.4
FZ-Verkehrs-
Allgemeine Unterrrichts- und Übungsräume ohne festes
Gestühl
Bibliotheksräume Sporträume Versammlungs-
Bühnen-,
Studioräume
Schauräume Sakralräume
Sanitärräume Garderoben Abstellräume Fahrzeugabstell-
Fahrgastflächen Räume für
zentrale Technik
Schutzräume
Abwasseraufbereitung und
-beseitigung
Wasserversorgung
Heizung und
Brauchwassererwärmung
Gase (ausser für
Heizzwecke) und
Flüssigkeiten
Elektrische
Stromversorgung Fernmeldetechnik Raumlufttech.
Aufzugs- und
sonst. betriebstechnische
Flure, Hallen Treppen Schächte für
Fahrzeugverkehrs-
Stand 22.06.2017
AGF
Aussen-
ANGF
Aussennetto-
ANGF 0.0
Aussennetto-
UF
Umgebungs-
BUF10.2
Befestigt
UUF11.2
Wasserfläche
Wasserflächen
nach SIA 416
nach IMAG
WE
(Wirtschaftseinheit)
AKF
Aussenkonstruktions-
GSF
Grundstücks-
GF
Geschoss-
Fläche
(Brutto-Grundfläche)
UUF11.1
Begrünt
GGF12.0
Gebäudegrundfläche Die Gebäudegrundfläche wird
nur in der ersten Tiefe
(GGF12.0) erfasst.
Die Aussennettogeschossfläche
wird nur in der ersten Tiefe
(ANGF0.0) erfasst.
GGF
Gebäudegrundfläche
Grundstück
Die Aussenkonstruktionsfläche
wird nicht erfasst. Sie wird aus
der Differenz zwischen AGF
und ANGF errechnet.
Die Konstruktionsfläche wird
nicht erfasst. Sie wird aus der
Differenz der GF und NGF
errechnet.
KF
Konstruktions-
UUF11.0
befestigte Flächen
begrünte Flächen
UUF
Unbearbeitete
Umgebungs-
Gebäude
Physiotherapie und
Rehabilitation
Besondere Unterrichts- und Übungsräume ohne festes
Gestühl
HNF3.0
Produktion, Hand-
und Maschinenarbeit, Experimente
HNF6.1
Allgemein med.
HNF6.2
Besondere med.
HNF4.6
Ausstellung
HNF6.7
Bettenraum (allg.)
NNF7.6
Zentr. Technik
HNF6.4
Strahlendiagnostik
NGF
Netto-
(Netto-Grundfläche)
Die Einfärbungen der Nutzungsarten dienen einzig der schnelleren Orientierung.
Beim kursiven Text handelt es sich um Erfassungsvorgaben der IMAG.
Struktur bzw. Nutzungsart IMAG
Lufträume ab 0,25 m2 und nicht
zugängliche Hohlräume werden von
der Geschossfläche ausgenommen.
Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277
(0001) (0003)
(0004)
(0030) (0033)
(0032)
(0010)
(0011)
(0042)
(0100) (0200)
(0034)
(1000) (1100) (1200) (1300) (1400) (1500) (1600)
(2000) (2100) (2200) (2300) (2400) (2500) (2600) (2700) (2800)
(3000) (3100) (3200) (3300) (3400) (3500) (3600) (3700) (3800) (3900)
(4000) (4100) (4200) (4300) (4400) (4500) (4600)
(5000) (5100) (5200)
(6100)
(5400)(5300) (5500) (5600) (5700) (5800)
(6000) (6200) (6300) (6400) (6500) (6600) (6700) (6800)
(5900)
(7000) (7100) (7200) (7300) (7400) (7500) (7600) (7700)
(8000) (8100) (8200) (8300) (8400) (8500) (8600) (8700) (8800) (8900)
(9000) (9100) (9200) (9300) (9400)
(0300)
(0110)
(0120)
(1010) (1011)
(1022)(1021)(1020)
(0050)
(1012)
(0012)
(0013)
(0006)
(0005)
(0021)
(0002) (XXXX)
(XXXX)
Codierung SAP für ins SAP übertragene Werte
Codierung SAP für im SAP kalkulierte Werte
(0031)
(0041)
Immobilien Aargau April 2021 34IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
VIII BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT
100x40x200100x40x200 120x40x110
100x5x150
Pinnwand
100-120 100-120
120-160120-160120-160120-160
100x40x200100x40x200 120x40x110
100x5x150
Pinnwand
100-120 100-120
120-160120-160120-160120-160
100x40x200100x40x200 120x40x110
100x5x150
Pinnwand
100-120 100-120
120-160120-160120-160120-160
100x40x200100x40x200 120x40x110
100x5x150
Pinnwand
100-120 100-120
120-160120-160120-160120-160
Büro Abteilungschef (AC),
Dienstchef (DC), Kat. C
1 Arbeitsplatz mit Korpus und 4 Ablagen
1 Garderobenschrank
1 Sideboard
1 Besprechungstisch für 4 Personen
Büro Postenchef (PC), Kat. B und C
1 Arbeitsplatz mit Korpus und 4 Ablagen
1 Garderobenschrank
1 Sideboard
1 Besprechungstisch für 4 Personen
Büro Postenchef (PC), Stv., Kat. A
2 Arbeitsplätze mit Korpus und 2 Ablagen
2 Garderobenschränke
1 Beistelltisch
1 Besprechungstisch für 2 Personen
Büro Sachbearbeiter
8 Arbeitsplätze mit Korpus und Ablage
4 Aktenschränke
1 Tisch
1 Ablage
Immobilien Aargau April 2021 35IMMOBILIEN-STANDARDS POLIZEIGEBÄUDE
IX BEISPIEL FÜR EINSTELLZELLE/AUSSACKRAUM
komplette Wand
EI 30 | RC3
125 1.44 20 50 125
50 20 1.295 10
114 115
10406
Badge
Badge
Akustik
Steigzone
EI 30
EI 30
RC3
TS
Türspion
Fenstertyp 8
Akustikdecken
luss für Drucker und
nk/Briefkasten
für Natel
Drucker
optional
RC3, Türspion &
Essensöffnung
Netzwerkanschluss
Lüftungsgitter /
Nottelefon
bündig in Wand
eingelassen
Lüftungsgitter /
Nottelefon
bündig in Wand
eingelassen
Liege und Ablage
Liege und Ablage
Notaus
H2O
RC3, Türspion &
Essensöffnung
PVC-Gehäuse
Türe Steuerung
PVC-Gehäuse
Türe Steuerung
Deckenmontage über
abgehängter Decke
LxBxH / 340*290*125
enstertyp 1 Fenstertyp 1 Fenstertyp 1 Fenstertyp 8
komplette Wand
EI 30 | RC3
40 125 3.87 125 2.14 125 1.995 10
1.00 1.40 40 10 55
2.00 85
1.255
1.605
.04
3.325 1.09
2.05
30 125 3.595
3.99 98
2.04
1.46 125 3.585
125 3.585
.69 125 1.175 98
2.04
1.265 125 3.58 10 22
91 1.09
2.05
90 125 1.11 88
2.085
425 88
2.085
1.075
125 4.375
.04
10 10 2.94 10 85 1.09
2.05
30 125 3.585 10 715 15
5 10 945
40 125 82 15 2.00 90 125
125 3.42 125 3.58 10 10 12
4.515 125 4.40 15
Wandausschnitt
für Elektrotrasse
EI 30
I 30
EI 30 EI 30 EI 30
Glas: BR4-NS
Gegensprechanlage
EI 30
Revisionsklappe
SZ
SZZ
Z
EI 30
TS
rät Kühlung
9 x 21
usholzung
x 50 cm
WC Kunden D
BF:3.6 m2
OG1.102
B: Platten
W:Abrieb
D: abge. Decke
Einstellzelle
BF:7.1 m2
OG1.106
B: Epoxidbeschichtung
W:Abrieb, abwaschbar gestrichen
D: Beton gestr.
Einstellzelle
BF:7.7 m2
OG1.108
B: Epoxidbeschichtung
W:Abrieb, abwaschbar gestrichen
D: Beton gestr.
Aussackraum
BF:14.9 m2
OG1.110
B: Linoleum
W:Abrieb
D: Beton gestr.
n
Korridor
BF:33.0 m2
OG1.132
B: Linoleum
W:Abrieb
D: Abgehängte Decke Metall
Korridor
BF:18.0 m2
OG1.126.2
B: Linoleum
W:Abrieb
D: Beton gestr.
Schalter 1AP
BF:17.6 m2
OG1.130
B: Linoleum
W:Abrieb
D: Beton gestr.
BF:13.8 m2
OG1.104
B: Linoleum
W:Abrieb
D: Abgehängte Decke Metall
Elektrov
BF:8.0 m
OG1.16
B: Besta
WC-Waschtischkombination Suizidhemmender Garderobenhaken
Mai 2014 – Version 1.0
STAATSANWALTSCHAFT
www.ag.ch / immobilienaargau
Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich
Fotografie Roger Frei Architekturfotografie
Redaktion IMAG / Büronauten AG, Zürich
© 2014 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau Mai 2014 3ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
1 ALLGEMEINES 5
1.1 Ausgangslage 5
1.2 Ziel und Zweck 5
1.3 Begriffsdefinition / Organisation 6
1.4 Arten von Standards 6
1.5 Staatsanwaltschaft Aargau 7
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT AARGAU 8
2.1 Standortperimeter 8
2.2 Zusammenführung von Verwaltungseinheiten 8
2.3 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen 8
2.4 Zielkriterienkatalog 8
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS FÜR DIE
STAATSANWALTSCHAFT AARGAU 9
3.1 Grundlagen 9
3.2 Raumstruktur 9
3.2.1 «Öffentliche Zone» 9
3.2.2 «Gesicherte Zone» 9
3.2.3 «Sicherheitszone» 9
3.3 Raumtypen 10
3.4 Flächenstandards nach Nutzungsart und Kategorie 10
3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone» 11
3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» 12
3.4.3 Räume in «Sicherheitszone» 15
3.5 Raum- und Ausstattungsstandards je Raumtyp 15
3.6 Arbeitsplatzlayout 15
ANHANG 17
I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 18
II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 19
III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 20
IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 24
V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 32
VI Schallschutzanforderungen 33
VII Widerstandsklassen 37
VIII Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 38
IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 40
Hinweis:
Aus Gründen der leichteren Lesbarkeit wird auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.
Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichberechtigung für beide Geschlechter.
Immobilien Aargau Mai 2014 5ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
1 ALLGEMEINES
1.1 AUSGANGSLAGE
Die Immobilien-Standards Staatsanwaltschaft
Aargau wurden mit dem RRB Nr. 2014-000567
vom 21. Mai 2014 in Kraft gesetzt.
Bis anhin bestehen im Kanton Aargau keine immobilienspezifischen Standards für die Staatsanwaltschaft. Die aktuellen Standorte der einzelnen Staatsanwaltschaften weisen daher und aufgrund der
bestehenden baulichen Gegebenheiten unterschiedliche Raumgrössen und Infrastrukturangebote auf.
Die Ansprüche an den Staat sind in den letzten
Jahren gestiegen. Immer mehr Aufgaben führen
zu einem steigenden Aufwand. Gepaart mit den
immer noch spürbaren Auswirkungen der Finanz-
und Schuldenkrise ist der Kanton Aargau gefordert,
den Verfassungsauftrag eines sparsamen, wirtschaftlichen und konjunkturgerechten Finanzhaushalts zu erfüllen. Das ist der Grund, warum der
Regierungsrat im Rahmen der Leistungsanalyse
im Jahr 2013 rund 200 Massnahmen beschlossen
hat, die zu einer substanziellen Entlastung des
Staatshaushalts führen sollen. Die Massnahme
Nr.: 430-10, definiert neu die Weisung, dass die
Büroflächen bei anstehenden Neubauten und
Mieterausbauten langfristig um 15 % reduziert
Diese Faktoren und Entwicklungstendenzen haben
Veränderungen der Raumstrukturen und somit des
Raumbedarfs zur Folge.
1.2 ZIEL UND ZWECK
Die folgenden Standards sind Instrumente zur
Konzeption und Planung der Rauminfrastruktur
der Staatsanwaltschaft Aargau.
Sie dienen der Harmonisierung der Ansprüche
sowie der transparenten Herleitung der Raumbegehren. Auf diese Weise soll der wirtschaftliche
Umgang mit den Raumressourcen des Kantons
gestärkt werden.
Diese Standards lösen keine Verpflichtung aus,
dass bestehende Büros gemäss den nachfolgenden Konzepten umgerüstet werden müssen. Die
Standards kommen insbesondere bei Neu- und
Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden
Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt
werden können. Betriebliche Änderungen und
Umstrukturierungen haben zur Folge, dass bestimmte Raumtypen pro Standort nicht mehr
erforderlich sind.
Die Standards definieren den möglichen, gemeinsamen Auftritt der Staatsanwaltschaft. Aufgrund
der unterschiedlichen Funktionen der verschiedenen Staatsanwaltschaften kann es in der Ausführung zu Abweichungen vom Standard kommen.
Immobilien Aargau Mai 2014 6ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
1.3 BEGRIFFSDEFINITION / ORGANISATION
Ein Standard definiert eine Sollgrösse in Bezug auf
eine Kennzahl, die innerhalb der Immobilien Aargau
eine allgemeine Gültigkeit hat.
Oberstaatsanwaltschaft
Die Oberstaatsanwaltschaft beaufsichtigt die kantonale Staatsanwaltschaft und die Staatsanwaltschaften für die Bezirke. Sie sorgt für die einheitliche Gesetzesanwendung sowie die sachgerechte
Aufgabenerfüllung der Staatsanwaltschaft.
Im einzelnen Strafverfahren stehen der Oberstaatsanwaltschaft die gleichen Befugnisse wie den
Staatsanwaltschaften für die Bezirke zu. Zudem
kann sie jederzeit ein, bei einer Staatsanwaltschaft
Aargau, hängiges Strafverfahren an sich ziehen
oder einer anderen Staatsanwaltschaft zuteilen.
Die Oberstaatsanwaltschaft umfasst zurzeit rund
20 Arbeitsplätze.
Kantonale Staatsanwaltschaft
Die Kantonale Staatsanwaltschaft untersucht bedeutende Fälle von Wirtschaftskriminalität. Vorwiegend handelt es sich dabei um Vermögensdelikte
mit hohen Deliktsbeträgen und umfangreichen
Akten, Urkundendelikte, Geldwäscherei, etc. Die
Kantonale Staatsanwaltschaft umfasst zurzeit rund
25 Arbeitsplätze.
Staatsanwaltschaften für die Bezirke
Die 6 Staatsanwaltschaften führen die Strafuntersuchung bei Erwachsenen in den Bezirken. Sie
werden bei Ihrer Arbeit durch Assistenzstaatsanwälte und administrative Angestellten unterstützt.
Die Staatsanwaltschaften für die Bezirke können
grob in die folgenden zwei Grössenkategorien unterteilt werden:
a) bis 30 Arbeitsplätze,
b) über 30 Arbeitsplätze
Jugendanwaltschaft
Die Jugendanwaltschaft ist zuständig für Strafverfahren gegen Jugendliche im Alter zwischen 10 bis
18 Jahren.
Sie ist dabei verantwortlich für die Untersuchung
(Sachverhaltsfeststellung und Abklärungen zur
Person), für den Erlass von Strafbefehlen (bei leichteren Fällen), für die Anklageerhebung vor Jugendgericht sowie für den Vollzug sämtlicher Urteile.
Die Jugendanwaltschaft umfasst zurzeit rund
35 Arbeitsplätze.
Allgemein
In der vorliegenden Broschüre wird für alle
Behörden der gemeinsame Begriff Staatsanwaltschaft genutzt.
1.4 ARTEN VON STANDARDS
Folgende Standards werden definiert:
Standortkriterien
Die Standortkriterien definieren die Zielwerte im
Rahmen einer Standortevaluation. Sie unterstützten
eine transparente Bewertung von möglichen Staatsanwaltschaftsstandorten.
Raumstruktur
Die Raumstruktur definiert die «3-Zonenstruktur»
innerhalb der Staatsanwaltschaft Aargau.
Raumtypen
Die verschieden Raumarten sind in 7 Raumtypen
zusammengefasst.
Flächenstandards
Flächenstandards definieren die Grundanforderungen
an Räume bezüglich der notwendigen m²-Zahl.
Raumstandards
Raumstandards definieren die Grundanforderungen
an Räume in Bezug auf die Raumkonditionierung
und die Materialisierung.
Ausstattungsstandards
Ausstattungsstandards definieren die Grundanforderungen an Räume bezüglich der Ausstattung.
Immobilien Aargau Mai 2014 7ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
1.5 STAATSANWALTSCHAFT AARGAU
Reinfelden
Laufenburg
Baden
Zurzach
Brugg
Bremgarten
Lenzburg
Aarau
Kulm
Muri
Zofingen
Staatsanwaltschaft Standort
Oberstaatsanwaltschaft Aarau
Kantonale Staatsanwaltschaft Aarau
Jugendanwaltschaft Aarau
Staatsanwaltschaften für die Bezirke
Baden Baden (b)
Brugg-Zurzach Brugg (a)
Lenzburg-Aarau Lenzburg (b)
Muri-Bremgarten Muri (a)
Rheinfelden-Laufenburg Rheinfelden (a)
Zofingen-Kulm Zofingen (a)
umfasst bis 30 Arbeitsplätze
umfasst über 30 Arbeitsplätze
Immobilien Aargau Mai 2014 8ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
2.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht
vor, dass als Grundlage zur Durchführung von
Standortevaluationen und Machbarkeitsstudien das
Bedürfnisdepartement dem Regierungsrat Antrag
zur Genehmigung des Standortperimeters stellt.
Mit der Genehmigung des Standortperimeters legt
der Regierungsrat den geografischen Perimeter fest
in dem die Standortevaluation durchzuführen ist.
2.2 ZUSAMMENFÜHRUNG VON
VERWALTUNGSEINHEITEN
Im Rahmen der Standortevaluation ist jeweils die
Zusammenführung von verschiedenen Verwaltungseinheiten zu prüfen. Die Staatsanwaltschaft verfolgt dabei das Ziel, analog dem Standort Zofingen,
Kompetenzzentren mit anderen Einheiten zu bilden.
Insbesondere ist die Zusammenlegung mit der
Kantons- und der Regionalpolizei, den Bezirksgefängnissen sowie den Bezirksgerichten zu prüfen.
2.3 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATIONEN
mögliche Standorte für die Staatsanwaltschaft
Aargau systematisch und transparent einander
gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse
umfasst einen Zielkriterienkatalog. Die Basis zur
Nutzwertanalyse besteht aus qualitativen Faktoren
(Nutzen). Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung
wird anschliessend den quantitativen Faktoren
(Anlagekosten) gegenübergestellt.
2.4 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative
Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu
· Potential
· Kostentreiber
In Anhang II sind die Erläuterungen zu den
Zielkriterien.
2 STANDORTKRITERIEN FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT
AARGAU
Immobilien Aargau Mai 2014 9ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
3.1 GRUNDLAGEN
Die gesetzlichen Vorgaben und die sicherheitsspezifischen Anforderungen sowie die Normen
und Bestimmungen, insbesondere SIA 500
Hindernisfreie Bauten sind den Raum- und Flächenstandards übergeordnet.
3.2 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung der Staatsanwaltschaft Aargau
soll nach dem 3-Zonenmodell strukturiert werden.
Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone»,
«Gesicherte Zone» und «Sicherheitszone» werden
den erhöhten Anforderungen an den Datenschutz,
die Personensicherheit und die Diskretion bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich findet eine
Optimierung betrieblicher Abläufe statt. Die nachstehende Abbildung illustriert die «3-Zonenstruktur». Ferner ist in Anhang III die «3-Zonenstruktur»
für die unterschiedlichen, organisatorischen Einheiten der Staatsanwaltschaft mit der jeweiligen
Raumzuteilung schematisch abgebildet.
3-Zonenstruktur Zugang:
Jedermann
Staatsanwaltschaft
Begleitetes Publikum
Kein Zutritt für Publikum
Nur Mitarbeitende
Staatsanwaltschaft
Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund des Immobilienangebots möglicherweise
erschwert werden. Grundsätzlich ist bei der
Belegungs- und Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit dem Sicherheitskonzept der
Raumaufteilung zu berücksichtigen.
Aus immobilienspezifischen Gründen (z.B.
Grundriss, Flächenangebot in m², Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es gerade in der
Raumzuteilung im Bereich der «Gesicherten
Zone» und der «Sicherheitszone» zu abweichenden
Raumaufteilungen kommen.
3.2.1 «Öffentliche Zone»
In der «Öffentlichen Zone» hat jedermann Zutritt.
In dieser Zone befindet sich der Empfang mit
Schalter für Kunden. Je nach Immobilie sind WC
Anlagen integriert sowie ein Wartebereich und eine
Akteneinsicht, welche vom Empfang überwacht
werden kann.
Der Empfang mit Schalter bildet die Trennung zwischen der «Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone». Der Empfang mit Schalter ist mit Sicherheitsglas zum Kunden ausgestaltet.
3.2.2 «Gesicherte Zone»
In die «Gesicherte Zone» haben nur die Mitarbeitenden eigenständig Zutritt. Besucher / Kunden
haben nur in Begleitung Zutritt. Der Übergang von
der «Öffentlichen Zone» zur «Gesicherten Zone»
ist durch einen Einbruchschutz/Alarmanlage zu
sichern. In dieser Zone befinden sich die Warteräume der Parteien, die Einvernahmeräume, sowie
die Büroräumlichkeiten der Mitarbeitenden. Die
«Gesicherte Zone» ist von der «Öffentlichen Zone»
her erschlossen.
3.2.3 «Sicherheitszone»
In die «Sicherheitszone» haben nur Mitarbeitende
der Staatsanwaltschaft Aargau Zutritt. In dieser
Zone befinden sich Archive und einzelne Rückzugsbereiche der Mitarbeitenden der Staatsanwaltschaft. Die «Sicherheitszone» kann von der «Öffentlichen Zone» wie auch von der «Gesicherten Zone»
her erschlossen sein.
3 RAUM-, FLÄCHEN- UND AUSSTATTUNGSSTANDARDS
FÜR DIE STAATSANWALTSCHAFT AARGAU
Öffentliche Zone
Immobilien Aargau Mai 2014 10ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
3.3 RAUMTYPEN
Die Raum- und Flächenarten der Staatsanwaltschaft Aargau können in sieben Raumtypen
zusammengefasst werden.
Raumtyp 1: Warte- und Schalterraum
Warteraum für Kunden, Schalterraum
Raumtyp 2: Einvernahmeräume
Einvernahmeräume, Warteraum zur Einvernahme
Raumtyp 3: Büro-, Besprechungsräume
und Aufenthaltsräume
Einzel- und Mehrpersonenbüros, Bibliothek,
Pausenraum / Teeküche, Infrastrukturzone,
Verteilbereich Post intern, Handarchivraum,
Raumtyp 4: Staatsanwaltschaft
spezifische Räume
Medienraum, Akteneinsicht
Raumtyp 5: Lager- und Archivräume
Archivraum, Sicherstellung, Entsorgungsraum,
Lagerraum
Raumtyp 6: Nebenräume
WC-Anlagen, Duschen / Umkleide, Reinigungsraum,
Serverraum
Raumtyp 7: Fahrzeugabstellflächen
Fahrzeugabstellfläche Besucher und Mitarbeitende,
Anlieferung, Vorfahrt und Parkplatz Gefangenentransport, Veloabstellplätze
3.4 FLÄCHENSTANDARDS NACH
NUTZUNGSART UND KATEGORIE
Die im nachfolgenden Kapitel definierten Flächenstandards orientieren sich nach vier unterschiedlichen Organisationseinheiten der Staatsanwaltschaft
die aufgrund ihrer verschiedenen Aufgaben voneinander abweichen können.
Innerhalb der organisatorischen Einheiten kann die
Anzahl der beschäftigten Personen stark differenzieren, daher muss im Einzelfall die Verhältnismässigkeit der notwendigen Räume überprüft werden.
Die folgenden m²-Angaben sind Richtgrössen.
Immobilien Aargau Mai 2014 11ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
3.4.1 Räume in «Öffentliche Zone»
Oberstaats-
Kantonale
Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaften für die Bezirke
Jugend-
Empfang / Schalterraum HNF 2.5 1 10 m2 10 m2 10 m2 10 m2
Sicherheitsschleuse
(vorbereiten)
HNF 2.5 1 5 m2 5 m2 5 m2 5 m2
Warteraum HNF 1.4 1 10 m2 10 m2 2 separate Räume
mit je 10 m²
Akteneinsicht HNF 2.3 4 6 m2
Integriert in
Warteraum
6 m2
Integriert in
Warteraum
NNF 7.1 6 4 m2 4 m2 4 m2 4 m2
Fahrzeugabstellflächen, Nebenräume
Akten/Papier (UG)
NNF 7.3 5 Grösse je nach Standort zu definieren
Anlieferung NNF 7.4 7 Grösse je nach Standort zu definieren
Fahrzeugabstellplatz
(Auto) Besucher
NNF 7.4 7 Anzahl je nach Standort zu definieren
Fahrzeugabstellplatz
(Auto) Mitarbeitende
NNF 7.4 7 Anzahl gemäss Parkplatzverordnung
Tiefgarage oder Vorfahrt
Gefangenentransport / Parkplatz
NNF 7.4 7 Grösse je nach Standort zu definieren
Veloparkierung AGF 7 Siehe Handbuch «Veloparkierung Empfehlung, Realisierung
und Betrieb» Velokonferenz Schweiz
Immobilien Aargau Mai 2014 12ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone»
Oberstaats-
Kantonale
Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaften für die Bezirke
Jugend-
Einvernahmeräume / Nebenräume zur Einvernahme / Besprechungsräume (Doppelnutzung)
(bis ca.10 Pers.)
HNF 2.3 2 25 m² 25 m² (2x) 25 m² (2x)
gross / mit Einvernahmemöglichkeit
(bis ca. 20 Pers.)
HNF 2.3 3 40 m² 40 m² 40 m² 40 m²
klein / mit Einvernahmemöglichkeit (4-6 Pers.)
HNF 2.3 3 15 m² 15 m² 15 m² 15 m²
Medienraum HNF 2.3 4 12 m²
Warteraum / Parteienzimmer
HNF 2.3 2 12 m² 12 m² 12 m² 12 m²
Einzelbüros
Leitender
Oberstaatsanwalt
HNF 2.1 3 24 m²
Stellvert. Leitender
Oberstaatsanwalt
HNF 2.1 3 18 m²
Oberstaatsanwalt HNF 2.1 3 18 m²
Leitender
HNF 2.1 3 18 m² 18 m²
Stellvert. Leitender
HNF 2.1 3 18 m² 18 m²
Staatsanwalt HNF 2.1 3 15 m² 15 m²
Assistenz
HNF 2.1 3 15 m² 15 m²
Leitender
Jugendanwalt
HNF 2.1 3 24 m²
Stellvert. Leitender
Jugendanwalt
HNF 2.1 3 18 m²
Jugendanwalt HNF 2.1 3 15 m²
Sozialarbeiter HNF 2.1 3 15 m²
Wirtschaftsprüfer HNF 2.1 3 15 m²
Immobilien Aargau Mai 2014 13ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» (Fortsetzung)
Oberstaats-
Kantonale
Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaften für die Bezirke
Jugend-
Rechtshilfe HNF 2.1 3 15 m²
Mediensprecher HNF 2.1 3 15 m²
Leiter Vostra HNF 2.1 3 15 m²
Leiter Kanzlei HNF 2.1 3 15 m² 15 m² 15 m² 15 m²
Leiter
HNF 2.1 3 15 m² 15 m² 15 m²
Leiter Finanzen
+ Controlling
HNF 2.1 3 15 m²
Leiter Personal HNF 2.1 3 15 m² 15 m²
Mehrpersonenbüros
Sachbearbeiter HNF 2.1 3 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP
Rechtspraktikanten HNF 2.1 3 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP
Sozialpraktikant HNF 2.1 3 9 m²/AP
Auszubildende HNF 2.1 3 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP 9 m²/AP
Immobilien Aargau Mai 2014 14ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
Oberstaats-
Kantonale
Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaften für die Bezirke
Jugend-
Postraum HNF 7.3 3 10 m² 10 m² 10 m² 10 m²
Infrastrukturzone HNF 2.8 3 15 m² 15 m² 15 m² 15 m²
Handarchivraum HNF 4.2 3 10 m² 10 m² 10 m² 10 m²
Sicherstellung HNF 4.2 5 10m² 10 m²
Pausenraum / Teeküche HNF 1.3 3 20 m² 20 m² a) 25 m²
b) 40 m²
25 m²
WC-Anlagen Damen NNF 7.1 6 Grösse gemäss Anzahl MA in Bezug auf Anhang V
WC-Anlagen Herren NNF 7.1 6 Grösse gemäss Anzahl MA in Bezug auf Anhang V
mit abgetrenntem Lager
Putzmittel
NNF 7.3 6 6 m² 6 m² 6 m² 6 m²
Integriert in andere Räume / Flächen
Bibliothek HNF 5.4 3 6 m² 6 m² 6 m² 6 m²
Aktenablage Kanzlei HNF 4.2 3 10 m² 10 m² 10 m² 10 m²
3.4.2 Räume in «Gesicherte Zone» (Fortsetzung)
Kategorien
a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze
b) umfasst über 30
Immobilien Aargau Mai 2014 15ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
3.4.3 Räume in «Sicherheitszone»
Oberstaats-
Kantonale
Staatsanwaltschaft
Staatsanwaltschaften für die Bezirke
Jugend-
Nebenräume (UG möglich)
Duschraum / Umkleide
Herren
NNF 7.2 6 10 m² 10 m² 10 m² 10 m²
Duschraum / Umkleide
Damen
NNF 7.2 6 10 m² 10 m² 10 m² 10 m²
Sicherstellung HNF 4.2 5 10 m² 20 m² 20 m² 10 m²
Archiv Annahme:
m2 / flm 0.12
HNF 4.2 5 25 m²
(100 lfm)
100 m2 a) 100 m²
b) 140 m²
120 m²
(500 lfm)
Serverraum
(Informatik/Technik)
NNF 7.6 6 6 m² 6 m² 6 m² 6 m²
3.5 RAUM- UND AUSSTATTUNGS-
STANDARDS JE RAUMTYP
In Anhang IV sind die Raumstandards bezüglich
Ausbau, elektrische Installationen und Haustechnik je Raumtyp definiert. Hierbei gelten die
Regelungen der Kommunikationsinfrastruktur
des Kantons Aargau (KIKA). Ferner ist die Grundausstattung je Raum festgelegt.
In Bezug auf die Raumstandards sind weiter
insbesondere folgende Merkblätter und Richtlinien
zu berücksichtigen:
· eco – bau, Merkblätter ökologisches Bauen nach
Baukostenplan BKP
· Richtlinien Gebäudetechnik der Immobilien Aargau
In Anhang V sind die Bedarfszahlen für Sanitärräume definiert.
In Anhang VI sind die Schallschutzanforderungen
zwischen den Räumen definiert.
In Anhang VII sind die Widerstandsklassen für
Türen und Fenster definiert.
In Anhang VIII ist der Flächenbaum nach SIA 416 /
DIN 277 abgebildet.
3.6 ARBEITSPLATZLAYOUT
In Anhang IX sind mögliche Arbeitsplatzlayouts für
Einzel- und Mehrpersonenbüros abgebildet.
Kategorien
a) umfasst bis 30 Arbeitsplätze
b) umfasst über 30
Immobilien Aargau Mai 2014 17ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
I Abkürzungsverzeichnis und Begriffsdefinitionen 18
II Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen (Basis zur Nutzwertanalyse) 19
III 3-Zonenstruktur (schematische Darstellung) 20
IV Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp 24
V Bedarfskennzahlen für Sanitärräume 32
VI Schallschutzanforderungen 33
VII Definition Widerstandsklassen 37
VIII Flächenbaum SIA 416 / DIN 277 38
IX Beispiel für Arbeitsplatzlayout 40
ANHANG
Immobilien Aargau Mai 2014 18ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
I ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS UND BEGRIFFSDEFINITIONEN
ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS
AGF Aussengeschossfläche
HNF Hauptnutzfläche
KIKA-Richtlinien Kommunikationsinfrastruktur des Kantons Aargau (WLAN Anschluss, UMT / LTS-Anschluss)
lfm Laufmeter
MFP Multifunktionsprinter
NNF Nebennutzfläche
RC Resistance Class
SWKI Schweizerischer Verein von Gebäudetechnik – Ingenieuren
UKV-Anschlüsse universelle Kommunikationsverkabelung
BEGRIFFSDEFINITIONEN
Einvernahmeraum mit einem oder mehreren Arbeitsplätzen für die staatsanwaltschaftliche Einvernahme
von Personen.
Sicherstellung Raum für beschlagnahmte Gegenstände, welche verfahrensrelevant sind und zeitlich begrenzt
gelagert werden.
Immobilien Aargau Mai 2014 19ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
OBERZIELE ZIELKRITERIEN ERLÄUTERUNGEN DER ZIELKRITERIEN
1 Lage- /
Betriebsqualität
11 Abdeckung des Flächenbedarfs maximale Note: ausreichend verfügbare Fläche und Parkplätze
12 optimale Betriebsorganisation maximale Note: Freie Gestaltung und reibungslose Betriebsorganisation, geeignete Umsetzung des 3-Zonenkonzepts, Möglichkeit
einer getrennten Erschliessung für Opfer und Täter (2 Parteien)
13 Standortqualität,
logistische Anbindung ÖV
maximale Note: ÖV in Gehdistanz (unter 300 m), in Gehdistanz zu
anderen Verwaltungseinheiten, in Gehdistanz zu Dienstleistungsangebot für den täglichen Bedarf
2 Realisierbarkeit 21 spezifische Hemmnisse maximale Note: keine Bewilligungs- und Begründungshindernisse
seitens Bau- und Kreditbewilligungsbehörden zu erwarten, keine
offensichtliche Einsprachegefahr
22 rechtliche Voraussetzung maximale Note: keine Konflikte zur Drittnutzung, Bau auf eigenem
baureifem Land
23 zeitliche Verfügbarkeit maximale Note: sofort (innert Jahresfrist) verfügbar
3 Potential 31 Nutzungsangebot,
Ausbaupotential
maximale Note: Potenzial einer Ausbaureserve von mehr als
10 % der maximal erforderlichen Raumnachfrage
32 Nutzungsflexibilität für interne
Betriebsabläufe
maximale Note: Neubau mit flexibler Geschossgestaltung,
gesamte Raumnachfrage auf einem Geschoss realisierbar
33 Sicherheit, Technik maximale Note: Neubau, abseits von Treffpunkten / Gebäuden
(die im Brennpunkt des öffentlichen Interesses stehen),
Objektsicherheit: Schutz vor äusseren Einwirkungen in Folge
Lage, Architektur und Umgebung, Personenschutz: getrennte und
geschützte Gebäudezugänge für externe Parteien
4 Kostentreiber 42 Betriebs- und Gebäudebetriebskosten
maximale Note: Neubau mit frei wählbarer Gebäudegeometrie /
-struktur aufgrund der Grundstückeigenschaften
43 Etappierbarkeit maximale Note: Etappierbarkeit aufgrund Grundstückseigenschaften und städtebaulicher Lage beliebig wählbar
II ERLÄUTERUNG DER ZIELKRITERIEN FÜR STANDORTEVALUATIONEN
(BASIS ZUR NUTZWERTANALYSE)
Immobilien Aargau Mai 2014 20ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
OBERSTAATSANWALTSCHAFT
Aktenablage
Leiter Kanzlei
Leitender
Oberstaatsanwalt
Stv. Leitender
Oberstaatsanwalt
Leiter
Finanzen +
Controlling
Leiter Personal
Leiter Vostra
WC Anlagen
Damen und Herren
Schalter,
Sachbearbeiter
Oberstaatsanwalt
Finanzen +
Controlling
Personal
Mediensprecher
(Medienstelle)
Sicherstellung
Postraum
Ein- und Ausgang
Auszubildende
Praktikanten
Duschraum/
Umkleide (D/H)
ca. 10 Pers
Warteraum/
Parteienzimmer
klein (ca. 4-6 Pers.),
gross (ca. 20 Pers.),
Pausenraum/
Medienraum
Serverraum
(Informatik/
Technik)
Warteraum,
Kundenzone,
Akteneinsicht
und Veloabstellplätze für
Besucher/
Tiefgarage,
Vorfahrt
Gefangenentransport
BüroräumeArchiv- und
Empfang/
Zone
in unmittelbarer Nähe
III 3-ZONENSTRUKTUR (SCHEMATISCHE DARSTELLUNG)
Immobilien Aargau Mai 2014 21ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
KANTONALE STAATSANWALTSCHAFT
Aktenablage
Leiter Kanzlei
Leitender
Stv. Leitender
Leiter
WC Anlagen
Damen und Herren
Schalter,
Sachbearbeiter
Assistenz
Sicherstellung
Postraum
Ein- und Ausgang
Auszubildende
Wirtschaftsprüfer
Rechtshilfe
Praktikanten
Duschraum/
Umkleide (D/H)
ca. 10 Pers
ca. 10 Pers
Warteraum/
Parteienzimmer
klein (ca. 4-6 Pers.),
gross (ca. 20 Pers.),
Sicherstellung
BibliothekPausenraum/
Serverraum
(Informatik/
Technik)
Warteraum,
Kundenzone,
und Veloabstellplätze für
Besucher/
BüroräumeArchiv- und
Empfang/
Zone
in unmittelbarer Nähe
Tiefgarage,
Vorfahrt
Gefangenentransport
Immobilien Aargau Mai 2014 22ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
STAATSANWALTSCHAFTEN FÜR DIE BEZIRKE
Aktenablage
Leiter Kanzlei
Leitender
Stv. Leitender
Leiter
(Amtskasse)
Pausenraum/
WC Anlagen
Damen und Herren
Schalter,
Sachbearbeiter
Assistenz
Sicherstellung
Postraum
Ein- und Ausgang
Auszubildende
Praktikanten
Duschraum/
Umkleide (D/H)
ca. 10 Pers
ca. 10 Pers
Warteraum/
Parteienzimmer
klein (ca. 4-6 Pers.),
gross (ca. 20 Pers.),
Sicherstellung
Serverraum
(Informatik/
Technik)
Warteraum,
Kundenzone,
Akteneinsicht
und Veloabstellplätze für
Besucher/
Tiefgarage,
Vorfahrt
Gefangenentransport
BüroräumeArchiv- und
Empfang/
Zone
in unmittelbarer Nähe
Immobilien Aargau Mai 2014 23ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
JUGENDANWALTSCHAFT
Aktenablage
Leiter Kanzlei
Leitender
Jugendanwalt
Stv. Leitender
Jugendanwalt
Leiter
Leiter Personal
WC Anlagen
Damen und Herren
Schalter,
Sachbearbeiter
Jugendanwalt
Sozialarbeiter
Personal
Sicherstellung
Postraum
Ein- und Ausgang
Auszubildende
Praktikanten
Duschraum/
Umkleide (D/H)
klein (ca. 4-6 Pers.),
gross (ca. 20 Pers.),
Warteraum/
Parteienzimmer
Pausenraum/
Serverraum
(Informatik/
Technik)
Warteraum,
Kundenzone
und Veloabstellplätze für
Besucher/
BüroräumeArchiv- und
Empfang/
Zone
in unmittelbarer Nähe
Immobilien Aargau Mai 2014 24ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
RAUMTYP 1: WARTE- UND SCHALTERRAUM
Beschreibung Warteraum für Kunden, Schalterraum
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum mit Tageslicht;
Bodenbeläge Kunststein oder Linoleum
Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181 zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz
Türen / Fenster Widerstandsklasse: RC4
Abschluss gegenüber «gesicherte Zone»: Widerstandsklasse, RC4 schusssicheres Glas
(DIN EN 1522/DIN EN 1063), Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI
Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, Tageslicht abhängig
Schwachstrom (ICT) Klingel beim Schalter, Handalarmtaster beim Empfang, Gegensprechanlage
UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Vorbereitung Installation eines Sicherheitsbogen vorbereiten
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024 : 3,1 Einzelbüro
Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume
Warteraum Kunden Schalterraum
Möbel / Ausstattung Sitzbank oder Stühle Schaltertheke abgegrenzt mit schusssicherem
Glas und schusssicherem Unterbau
Informationstafel
Ablage für Infomaterial
Garderobe
Abfalleimer
Telekommunikation 1 Telefonapparat 1 Telefonapparat
Informatikgeräte keine Videoüberwachung
(muss angeschrieben und fest eingebaut sein)
IV RAUMSTANDARD UND AUSSTATTUNGSSTANDARD JE RAUMTYP
Immobilien Aargau Mai 2014 25ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
RAUMTYP 2: EINVERNAHMERÄUME
Beschreibung Einvernahmeraum, Warteraum zur Einvernahme
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht / Sichtschutz
Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden, feuerpolizeiliche Vorschriften, ausbruchsicher und geschützt von äusseren Einwirkungen / Anordnung der Einvernahmeräume, dass
verschiedene Parteien, wenn möglich, ohne Kontakt zugeführt werden können.
Bodenbeläge Linoleum
Raumakustik Nachhallzeit T° nach SIA 181, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500Hz
Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine speziellen Anforderungen, Fenster verschlossen/verschraubt
Trennwände Leichtbauwand, Trennungsmöglichkeit zwischen Opfer / Täter
Beleuchtung 500 lx, regulierbar
Starkstrom Wandsteckdose bei Eingang, Mehrfachsteckdose bei Besprechungstisch
Schwachstrom (ICT) Alarmvorrichtung mit Taster im Einvernahmeraum, UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Mindestens ein Raum mit ID-Scan Installation
Videoübertragung Audio- + Videoübertragung zwischen allen drei Einvernahmeräumen
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024 : 3,1 Einzelbüro
Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume, Zu- und Abluft
Möbel / Ausstattung Belegung bis 10 Personen, Besprechungstische mit Stühle
Telekommunikation 1 Telefonapparat
Informatikgeräte 1 PC-Workstation / Drucker
Weitere Videoüberwachung (festeingebaut)
Immobilien Aargau Mai 2014 26ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
RAUMTYP 3: BÜRO-, BESPRECHUNGSRÄUME UND AUFENTHALTSRÄUME
Beschreibung Einzel- und Mehrpersonenbüros, Bibliothek, Pausenraum / Teeküche, Infrastrukturzone,
Verteilbereich Post intern, Handarchivraum, Besprechungsräume
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht
Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden
Bodenbeläge Linoleum oder Teppich
Raumakustik Nachschallzeit T° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz
Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifischen Anforderungen
Beleuchtung 500 lx mit Präsenzmelder, bildschirmtauglich, tageslichtabhängig
Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen
Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024:3.1 Einzel- / Gruppenbüro
Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume
Immobilien Aargau Mai 2014 27ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
1er Büro, 24m2
1er Büro, 15-18m2
Mehrpersonenbüro
Bedarf pro AP
Sitzungszimmer
Handarchivraum
Akteneinsicht
Aussenstehende
Kopierer, Material
Verteilbereich Post
intern
Pausenbereich /
Tee küche
Möbel / Ausstattung
Arbeitstisch / Stuhl • • • • • • •
Druckermöbel • • •
Pultkorpus • • •
Besprechungstisch / Stühle 4 – 6er 2 – 4er • • • •
Stauraum offen / geschlossen
(120 cm / 3 Ordner hoch)
• • • • •
Stauraum abschliessbar,
geschlossen
(120 cm / 3 Ordner hoch)
• • •
Regal / Zeitschriftenauslage • lfm
Aktenschrank • • • •
Regalsystem, z.B. Compactusanlage mit Sicherheitsanforderungen
•
Magnetwand • • •
Flip-Chart • • •
Garderobe • • • • • • •
Telekommunikation • • • • • • •
Informatikgeräte
PC-Workstation • • • • •
Drucker / MFP* • • MFP MFP
Beamer •
Visualizer •
Weitere
Kalt- / Warmwasseranschluss •
Mikrowelle •
* MFP Multifunktionsprinter
Gemäss Zonenkonzept; Einsatzrichtlinien Team Drucker und MPF-Geräte (Staatskanzlei, 14.01.2010)
Immobilien Aargau Mai 2014 28ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
RAUMTYP 4: STAATSANWALTSCHAFT SPEZIFISCHE RÄUME
Beschreibung Medienraum, Akteneinsicht
Grundsatz des Standards Raumklima entspricht einem allgemeinen Büroraum, Tageslicht
Technische Anschlüsse sind pro Zone vorhanden
Bodenbeläge Linoleum oder Teppich
Raumakustik Nachschallzeit T° nach SIA 181 / 1988, zwischen 0.5 bis max. 0.8 s bei 500 Hz
Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifischen Anforderungen
Beleuchtung 500 lx, bildschirmtauglich, Tageslicht abhängig
Mehrfachsteckdose bei Arbeitsplätzen
Schwachstrom (ICT) UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024:3.1 Einzel- / Gruppenbüro
Lüftung / Klima i.d.R natürlich belüftete Räume
Immobilien Aargau Mai 2014 29ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
RAUMTYP 5: LAGER- UND ARCHIVRÄUME
Beschreibung Archivraum, Sicherstellung, Entsorgungsraum, Lagerraum
Grundsatz des Standards Trockenes Raumklima, Lüftungsanlage, Tageslicht nicht zwingend erforderlich
Technische Grundversorgung, Feuerpolizeiliche Vorschiften erfüllt
Bodenbeläge Hartbodenbelag, Zementüberzug gestrichen
Wandbeläge roh gestrichen
Decken roh gestrichen
Raumakustik Keine Anforderungen
Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifischen Anforderungen
Sonnenschutz Keine Anforderungen
Wenn Fenster vorhanden: Lamellenstoren, aussenliegend, Bedienung manuell
Trennwände Schallschutzanforderungen siehe Anhang VI
Beleuchtung 100 lx mit Präsenzmelder
Schwachstrom (ICT) keine
Heizung Raumtemperatur: nach SIA 381 / 1, Merkblatt 2024, 12.2 Nebenräume
Lüftung / Klima Zu- und Abluft, max. Raumfeuchte 50 % rel.F.
Sanitärinstallationen i.d.R. keine
Sicherstellung Archivräume
Möbel / Ausstattung Schrank / Regal / Tisch Schrank / Regal / Tisch
Immobilien Aargau Mai 2014 30ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
RAUMTYP 6: NEBENRÄUME
Beschreibung WC-Anlagen, Dusche / Umkleide, Reinigungsraum, Serverraum
Grundsatz des Standards Technische Grundversorgung, Tageslicht nicht zwingend erforderlich
Bei Reinigungsräumen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen:
· EKAS Richtlinie, «Brennbare Flüssigkeiten, Lagerung und Umgang»
· SUVA pro Checkliste, «Lagern von leichtbrennbaren Flüssigkeiten»
Bodenbeläge WC-Anlage, Dusche / Umkleide: keramische Platten
Reinigungsraum: roh gestrichen / Linoleum
Wandbeläge WC-Anlage, Dusche / Umkleide: keramische Platten / Putz gestrichen
Reinigungsraum: roh gestrichen / Linoleum
Reinigungsraum: roh gestrichen
Raumakustik Keine Anforderungen
Türen / Fenster Widerstandsklasse: keine spezifische Anforderungen
Türe in Reinigungsraum min. 90 cm und nach aussen öffnend
Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII
Sonnenschutz Keine Anforderungen
Schallschutzanforderungen siehe Anhang VII
Beleuchtung 200 lx, Präsenzmelder
Mehrfachsteckdose 230V
Schwachstrom (ICT) Technikraum: Servereinrichtungen, Alarmeinrichtugen,
UKV-Anschlüsse gem. KIKA-Richtlinien*, Gegensprechanlage
Heizung Raumtemperaturen: nach SIA 382 / 1, Merkblatt 2024:
12.2 Nebenräume = Reinigungsraum
12.4 WC = WC-Anlage
12.5 Garderoben / Duschen = Dusche / Umkleide
Serverraum 18˚ C
Lüftung / Klima Zu- und Abluft
Sanitärinstallationen WC / Umkleide / Duschen: siehe Anhang IV
Reinigungsraum: Bodenablauf
WC-Anlage Duschen / Umkleide Reinigungsraum
Möbel / Ausstattung Pissoire, Klosett, Lavabo Dusche, Lavabo
Raum zum Umkleiden
Schrank, Regal
Immobilien Aargau Mai 2014 31ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
RAUMTYP 7: FAHRZEUGABSTELL- UND AUSSENFLÄCHEN
Beschreibung Fahrzeugabstellfläche, Vorfahrt und Parkplatz Gefangenentransport, Anlieferung,
Veloparkplätze. Bei Veloparkplätzen sind folgende Richtlinien zu berücksichtigen:
Velokonferenz Schweiz, Handbuch «Veloparkierung Empfehlungen, Realisierung und Betrieb»
Grundsatz des Standards im Freien, Einstellhalle
Bodenbeläge Keine spezifischen Anforderungen
Wandbeläge Roh: zweckmässige Ausführung
Decken Roh: zweckmässige Ausführung
Raumakustik Keine Anforderungen
Türen / Fenster Keine Anforderungen
Sonnenschutz Keine Anforderungen
Trennwände Keine Anforderungen
Beleuchtung Zweckmässige Grundbeleuchtung
Starkstrom Autowaschplatz: Mehrfachsteckdose
Schwachstrom (ICT) Keine Anforderungen
Heizung keine
Lüftung / Klima keine
Fahrzeugabstellfläche
Mitarbeiter /Besucher
Vorfahrt
Gefangenentransport
Anlieferung Veloparkplätze
Ausstattung Bodenmarkierung Bodenmarkierung,
mit entsprechenden
Sicherheitsanforderungen
Bodenmarkierung Siehe Handbuch
Immobilien Aargau Mai 2014 32ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
Quelle: Wegleitung zur Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (seco 2006)
Anzahl
Personen
Klosett Urinor Waschtisch Dusche
Herren Damen Herren Herren Damen Damen / Herren
10 1–2 1–2 1–2 1–2 1–2 –
20 2 2–3 2–3 2 2 1
25 2–3 3 – 4 3 2–3 3 – 4 1
35 3 4 3 3 4 2
50 4 5 4 3 – 4 4–5 2
V BEDARFSKENNZAHLEN FÜR SANITÄRRÄUME
Immobilien Aargau Mai 2014 33ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
VI SCHALLSCHUTZANFORDERUNGEN
1. GRUNDSÄTZE DER SIA 181 (2006)
«SCHALLSCHUTZ IM HOCHBAU»
(Auszug aus der Norm)
Allgemeines
In der SIA Norm 181 (2006) werden Anforderungen
für den Schallschutz gegen lnnenlärm zwischen
Nutzungseinheiten (Luftschall, Trittschall, Körperschall, Geräusche haustechnischer Anlagen und
fester Einrichtungen im Gebäude) festgelegt. Die
folgenden Ausführungen beziehen sich insbesondere auf den Luftschall und den Trittschall.
Für die Handhabung von Innenlärm innerhalb der
gleichen Nutzungseinheit sind Empfehlungen in
Anhang G mit niedrigeren (Stufe 1) und höheren Anforderungen (Stufe 2) angegeben. Es ist jeweils projektspezifisch zu entscheiden, welche Stufe umgesetzt werden soll. Die definierten Werte sind als
Planungsgrundlage und Empfehlungen zu verstehen.
Grundsätzlich sind die Empfehlungen gemäss SIA
Norm 181 Tabelle 15 als Planungsgrundlage zu
verwenden. Für Räume mit erhöhten Anforderungen an Vertraulichkeit, werden die entsprechenden
Empfehlungen separat ausgewiesen.
Keine Anforderungen gelten für den Schallschutz
von Räumen, die planmässig nur kurzfristig durch
Personen genutzt werden, wie Abstellräume,
Treppenhäuser, Laubengänge, Einstellgaragen,
Heizungs-, Haustechnik usw.
Legende
LS Luftschall
TS Trittschall
Di Anforderungswert für Luftschall interner
Quellen in dB
L’ Anforderungswert für Trittschall in dB
Immobilien Aargau Mai 2014 34ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
2. SUBJEKTIVE EMPFINDUNG DES SCHALLSCHUTZES IN ABHÄNGIGKEIT
VOM GRUNDGERÄUSCH
Luftschallschutz (SIA Norm 181, Tab. 17)
Spektral- und volumenkorrigierte bewertete Standard-Schallpegeldifferenz Di'tot in [dB]
Grundgeräusch liegt bei 30dB(A)
30 gut zu verstehen
40 teilweise zu verstehen
45 hörbar, jedoch nicht zu verstehen
55 kaum hörbar
Grundgeräusch:
20 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel in Wohnungen zur Abendzeit
30 dB(A) entspricht einem üblichen Grundgeräuschpegel bei Einzelbüronutzung
Aufgrund der vorliegenden Nutzung wird von einem Grundgeräuschpegel von ca. 30 dB(A) ausgegangen.
Dies entspricht den Angaben der VDI Richtlinie Nr. 2569 «Schallschutz und akustische Gestaltung im Büro».
3. VERGLEICH DER ANFORDERUNGSSTUFEN
Die Norm SIA 181 regelt den Schallschutz zwischen verschiedenen Nutzungseinheiten. Als Hilfe für
die Planer und als Grundlage für entsprechende vertragliche Vereinbarungen enthält die nachfolgende
Tabelle, der SIA 181 Anhang G, Empfehlungen für den Schallschutz zwischen Räumen innerhalb einer
Nutzungseinheit. In der Tabelle 15 erfolgt die Zuordnung der Anforderungen zur Raumnutzung zu den
Schallarten und den Komfortstufen (Stufe 1 mit niedrigeren und Stufe 2 mit höheren Anforderungen).
Empfehlungen für Trennbauteile innerhalb einer Nutzungseinheit Di bzw. L’ in dB
(SIA Norm 181, Tab. 15, Auszug Nutzung Büro)
Nutzung Raum 11 Raum 21 Empfehlung Luftschall Empfehlung Trittschall
Stufe 1 Stufe 2 Stufe 1 Stufe 2
Büro Büro Büro 35 40 60 55
Büro Sitzung 40 45 60 55
Büro Direktion 45 50 60 55
Korridor Büro 30 35 60 55
Sitzung Direktion 45 50 60 55
Korridor Direktion 35 40 60 55
Sitzung Sitzung 40 45 60 55
Korridor Sitzung 30 35 60 55
1 Empfehlungen für Räume ohne Einfluss der Türen und offener Treppen (Messung mit Vorsatzschalen)
Immobilien Aargau Mai 2014 35ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
4. ANGABEN FÜR DIE RÄUMLICHKEITEN DER STAATSANWALTSCHAFT
Anforderungen Luftschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz
Angaben gemäss Tabelle 15 der SIA 181, Stufe 1, mit Ergänzungen der Schalldämmanforderungen
der einzelnen Bauteile.
Raum 1 Raum 2 Anforderung
gesamt Di [dB]
Anforderung
Wand R’W [dB]
Anforderung
Türen R’W [dB]
Schall-Längsleitung Fassade
Büro Büro 35 37 32 42
Büro Sitzung 40 42 37 47
Büro Direktion 45 47 37 47
Korridor Büro 30 32 27 37
Sitzung Direktion 45 47 37 52
Korridor Direktion 35 37 32 42
Sitzung Sitzung 40 42 37 47
Korridor Sitzung 35* 37 32 42
* Von der Norm abweichender Empfehlungswert
Anforderungen Trittschall für Räume mit normaler Anforderung an den Schallschutz
Für Räumlichkeiten mit normalen Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe
1 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 60 dB empfohlen.
Immobilien Aargau Mai 2014 36ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
Anforderungen Luftschall Räume mit erhöhten Anforderungen an die Vertraulichkeit
Räume mit Anspruch an Vertraulichkeit müssen immer gesamtheitlich betrachtet werden.
In der nachfolgenden Tabelle wurden Anforderungen an Räume mit Vertraulichkeit in Anlehnung an
die VDI 2569 zusammengestellt.
Raum 1 Raum 2 Anforderung
gesamt Di [dB]
Anforderung Wand
R’W [dB]
Anforderung Türen
R’W [dB]
Schall-Längsleitung
Fassade
Büro- und
50 52 Doppeltüre 57
Nebenräume1
allgemein zugänglich
50 52 Doppeltüre 57
Korridore 45 48 37 52
Nebenräume 2
nicht allgemein
zugänglich
35 38 32 42
Einvernahmeräume Einvernahmeräume 50 52 Doppeltüre 57
Einvernahmeräume Büro- und
50 52 Doppeltüre 57
Einvernahmeräume Staatsanwaltschaft
spez. Räume
50 52 Doppeltüre 57
Einvernahmeräume Nebenräume1
allgemein zugänglich
50 52 Doppeltüre 57
Einvernahmeräume Korridore 45 48 37 52
Einvernahmeräume Nebenräume 2
nicht allgemein
zugänglich
35 38 32 42
1 Allgemein zugängliche Räume wie z.B. Kaffeeräume, Kopier- und Vorräume
2 Nicht allgemein zugängliche Räume wie z.B. Lager- und Archivräume
Anforderungen Trittschall für Räume mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz
Für Räumlichkeiten mit erhöhten Anforderungen an den Schallschutz wird pauschal die Empfehlungsstufe
2 gemäss Tabelle 15 der SIA 181 von L‘ > 55 dB empfohlen.
Zum Vergleich die Anforderungen bei zwei Nutzungseinheiten, z.B. bei EFH oder MFH:
MINDESTANFORDERUNGEN
Vergleich Mietwohnungsbau
Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB]
mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 52 53
ERHÖHTE ANFORDERUNGEN
Vergleich Eigentumswohnungsbau
Senderaum Empfangsraum LS, Di [dB] TS, L’ [dB]
mässig, z. B. Zimmer mittel, z.B. Zimmer 55 50
Immobilien Aargau Mai 2014 37ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
1. DEFINITION
Quelle: DIN EN 1627
Widerstandsklasse Widerstandszeit Tätertyp / Vorgehensweise (Modus operandi)
RC 1 N (neu) 3 Minuten Es wird ein zerstörungsfreier Manipulationstest mit Kleinwerkzeugen durchgeführt.
Bauteile der Widerstandsklasse weisen einen Grundschutz gegen Aufbruchversuche mit
körperlicher Gewalt wie Gegentreten, Gegenspringen, Schulterwurf, Hochschieben und
Herausreissen (vorwiegend Vandalismus) auf. Die Klasse wird lediglich mit Standardfensterglas ausgeführt.
RC 2 N (neu) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
Ein direkter Angriff auf die eingesetzte Verglasung ist nicht zu erwarten. Die Klasse wird
lediglich mit Standardfensterglas (d.h. ohne Sicherheitsverglasung) ausgeführt.
RC 2 (alt WK 2) 3 Minuten Der Gelegenheitstäter versucht, zusätzlich mit einfachen Werkzeugen, wie Schraubendreher, Zange und Keil, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
Eine Verglasung gemäss EN 356 ist ab der Klasse RC 2 vorgeschrieben.
RC 3 (alt WK 3) 5 Minuten Der gewohnt vorgehende Täter versucht zusätzlich mit einem zweiten Schraubendreher
und einem Kuhfuss, das verschlossene und verriegelte Bauteil aufzubrechen.
RC 4 (alt WK 4) 10 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Sägewerkzeuge und Schlagwerkzeuge, wie Schlagaxt,
Stemmeisen, Hammer und Meissel, sowie eine Akku-Bohrmaschine ein.
RC 5 (alt WK 5) 15 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder
Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 125 mm ein.
RC 6 (alt WK 6) 20 Minuten Der erfahrene Täter setzt zusätzlich leistungsfähige Elektrowerkzeuge, wie z.B. Bohrmaschine, Stich- oder Säbelsäge und Winkelschleifer mit einem max. Scheibendurchmesser von 250 mm ein.
VII WIDERSTANDSKLASSEN
2. EMPFEHLUNG DER POLIZEILICHEN
BERATUNGSSTELLE
Die polizeiliche Beratungsstelle hat in einer Empfehlung (März 2014) die Minimalstandards der
Verwaltungssicherheit festgelegt. Davon abweichende Werte behalten ihr Gültigkeit, sind jedoch
als sogenannte Maximalstandards zu betrachten.
Die Empfehlung bezieht sich insbesondere auf
die geforderten Widerstandsklassen bei der Trennung zwischen öffentlicher Zone und gesicherter
Zone oder Sicherheitszone sowie Einstellzellen
und Einvernahmeräumen. Zudem wird das Thema
Einbruchhemmung behandelt, welches sich auf
die Widerstandsklassen der Türen und Fenster der
Gebäudeaussenhülle bezieht.
Immobilien Aargau Mai 2014 38ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
VIII FLÄCHENBAUM SIA 416 / DIN 277
Quelle: SIA Dokumentation d 0165
GSF
Grundstücksfläche
AGF *
Aussengeschoss-
GF
Geschossfläche
(Brutto-Grundfläche
BGF) **
GGF
Gebäudegrundfläche
UF
NGF
Nettogeschossfläche (Netto-
Grundfläche)
KF
Konstruktionsfläche
(Konstruktions-
Grund fläche KGF)
BUF
Bearbeitete
UUF
Unbearbeitete
NF
Nutzfläche
FF
Funktionsfläche
VF
Verkehrsfläche
Hauptnutzfläche
NNF
Nebennutzfläche
HNF 1
Wohnen und
Aufenthalt
HNF 2
Büroarbeit
HNF 3
Produktion, Hand-
und Maschinenarbeit, Experimente
HNF 4
Lagern, Verteilen
und Verkaufen
HNF 5
Bildung, Unterricht
und Kultur
HNF 6
Heilen und Pflegen
NNF 7
Sonstige Nutzungen
FF 8
Betriebstechnische
VF 9
Verkehrserschliessung und -sicherung
BUF 10
1.1
Wohnräume
2.1
Büroräume
3.1
Werkhallen
Lagerräume
5.1
Unterrichtsräume
mit festem Gestühl
allgemeiner med.
Sanitärräume
8.1
Abwasseraufberei tung
und -beseitigung
9.1
Flure, Hallen
10.1
Immobilien Aargau Mai 2014 39ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
* weitere Gliederung nach SIA 416
(z.B. Balkone, Terrassen, etc.)
** in Klammern und kursiv sind die
Bezeichnungen dargestellt wie sie in der
DIN 227 verwendet werden
1.2
Gemeinschafts-
Grossraumbüros
Archive,
Sammlungsräume
Allgemeine
6.2
besonderer med.
Garderoben
8.2
Wasserversorgung
9.2
Treppen
Pausenräume
Technologische
4.3
Kühlräume
5.3
Besondere
6.3
Räume für operative
Eingriffe, Endoskopien und
Entbindungen
Abstellräume
8.3
Heizung und
Brauchwassererwärmung
9.3
Schächte für
1.4
Warteräume
2.4
Konstruktionsräume
3.4
Physikalische,
Physikalischtechnische, elektrotechnische Labors
Annahme und
Ausgaberäume
Bibliotheksräume
6.4
Strahlendiagnostik
7.4
8.4
Gase (ausser für
Heizzwecke) und
Flüssigkeiten
9.4
Fahrzeugsverkehrs-
1.5
Speiseräume
Schalterräume
3.5
Chemische,
bakteriologische,
morphologische
4.5
Verkaufsräume
5.5
Sporträume
6.5
7.5
Fahrgastflächen
8.5
Elektrische
Stromversorgung
1.6
Hafträume
2.6
Bedienungsräume
3.6
Tierhaltung
4.6
Ausstellungsräume
Versammlungs-
6.6
Physiotherapie und
Rehabilitation
7.6
Räume für zentrale
Technik
8.6
Fernmeldetechnik
2.7
Aufsichtsräume
3.7
Pflanzenzucht
5.7
Bühnen-,
Studioräume
6.7
Bettenräume
mit allg. Ausstattung
in Krankenhäusern,
Pflegeheimen, Heil- und
Pflegeanstalten
7.7
Schutzräume
8.7
Raumlufttechnische
Bürotechnikräume
Küchen
5.8
Schauräume
6.8
Bettenräume mit
bes. Ausstattung
8.8
Aufzugs- und
3.9
Sonderarbeitsräume
5.9
Sakralräume
sonst. betriebstechnische Anlagen
Immobilien Aargau Mai 2014 40ImmobIiIlen Aaeragr uu AaaA aeMaiA 20a1A
IX BEISPIEL FÜR ARBEITSPLATZLAYOUT
Büro 24m²
Arbeitsplatz mit Ablage
Besprechungstisch bis 6 Personen
Büro 15-18m²
Arbeitsplatz mit Ablage
Besprechungstisch bis 4 Personen
Büro Sachbearbeiter 9m² pro AP
Arbeitsplätze mit Ablage
AM SCHANZENGRABEN 15, 8002 ZÜRICH T +41 43 268 59 59 F +41 43 268 59 61 WWW.BUERONAUTEN.CH
PROJEKTVERFASSER
0m 0,5m 2m 3m1m
AUSGABE: 01.2014 MST.: 1:50 GEZ.: th / yr
120x40x115120x40x115
100x42x189100x42x189100x42x189
IST 30m2
SOLL 24m2
100x42x189100x42x189
100x42x189100x42x189
100x42x189
AM SCHANZENGRABEN 15, 8002 ZÜRICH T +41 43 268 59 59 F +41 43 268 59 61 WWW.BUERONAUTEN.CH
PROJEKTVERFASSER
0m 0,5m 2m 3m1m
Departement
Finanzen und Ressourcen
IMMOBILIEN Aargau
Tellistrasse 67,
Telli-Hochhaus
5001 Aarau/AG
T. +41 62 835 35 00
F. +41 62 835 00 09
WWW.AG.IMMOBILIENAARGAU.CH
AUSGABE: 01.2014 MST.: 1:50 GEZ.: th / yr
IST 18m2
SOLL 15m2
120x40x115120x40x115
Einzelbüro: Mittleres Kader
Besprechungstisch Rechteckig
100x42x189
Nr. 3.1 Nr. 3.1 Var.
AM SCHANZENGRABEN 15, 8002 ZÜRICH T +41 43 268 59 59 F +41 43 268 59 61 WWW.BUERONA
PROJEKTVERFASSER
0m 0,5m 2m1m
Departement
Finanzen und Ressourcen
IMMOBILIEN Aargau
Tellistrasse 67,
Telli-Hochhaus
5001 Aarau/AG
T. +41 62 835 35 00
F. +41 62 835 00 09
WWW.AG.IMMOBILIENAA
AUSGABE: 01.2014 MST.: 1:50 G
SOLL 15m2
120x40x115120x40x115
80x42x18980x42x189
Nr. 3.1 Var.
Departement
Finanzen und Ressourcen
IMMOBILIEN Aargau
Tellistrasse 67,
Telli-Hochhaus
5001 Aarau/AG
T. +41 62 835 35 00
F. +41 62 835 00 09
WWW.AG.IMMOBILIENAARGAU.CH
Arbeitsplatz Mehrpersonenbüro
IST = SOLL 4 x 9m2
Juni 2021 – Version 1.0
AARGAUER
KUNSTHAUS
IMMOBILIEN
KULTUR
STANDARDS
www.ag.ch / immobilienaargau
Konzept und Gestaltung Driven GmbH, Zürich
Fotografie Aargauer Kunsthaus, David Aebi, ullmann.photography
Redaktion IMAG / planconsult W+B AG, Basel
Digitalversion 1.0
© 2021 Kanton Aargau, Departement Finanzen und Ressourcen
Immobilien Aargau Juni 2021 3ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2
1 VORWORT 5
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE 6
2.1 Geltungsbereich 6
2.2 Zweck und Ziele 6
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG 7
3.1 Staatsauftrag 7
3.2 Aufgaben, Organisation und Umfeldentwicklung 7
4 STANDORTKRITERIEN 10
4.1 Standortperimeter 10
4.2 Bewertungsmethodik für Standortevaluation 10
4.3 Zielkriterienkatalog 10
4.4 Standort Aargauer Kunsthaus 10
5 RAUMSTANDARDS / RAUMANFORDERUNGEN 11
5.1 Grundlagen 11
5.2 Flächenstandards 11
5.3 Raumqualität / Qualitätsanforderungen 11
5.4 Raumstruktur 11
5.5 Raumgruppen 12
6 ANFORDERUNGEN AARGAUER KUNSTHAUS 14
6.1 Flächenbedarfsprogramm Prognose 2030 14
6.2 Zonendiagramm mit Waren- und Personenfluss 15
6.3 Spezifische Nutzeranforderungen 16
7 ANNEX 18
Immobilien Aargau Juni 2021 5ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2
1 VORWORT
Das Aargauer Kunsthaus ist ein national und international ausstrahlendes Kompetenzzentrum für
Schweizer Kunst und das möchten wir weiter ausbauen – auf wissenschaftlicher Ebene ebenso wie
im Sinn einer breiten Teilhabe. Das Haus bemüht
sich dezidiert um das Kunstschaffen in diesem Land
– in Form anspruchsvoller Ausstellungen zu Protagonistinnen und Protagonisten sowie Themen der
Schweizer Kunst und insbesondere durch die Aufarbeitung und die häufigen Neupräsentationen der
Sammlung. Die Sammlung mit rund 20’000 Werken
ist eine der bedeutendsten und umfassendsten öffentlichen Sammlungen von Schweizer Kunst vom ausgehenden 18. Jahrhundert bis heute und somit nationales Kulturgut, das für möglichst viele Bevölkerungssegmente optimal zugänglich gemacht werden soll.
Die Sammlungspflege und -erweiterung steht
ebenso im Fokus wie ihre innovative Vermittlung.
Im Bereich der Ausstellungstätigkeit greifen wir
gesellschaftsrelevante Themen unserer Zeit auf,
um eine offene Plattform zu sein, auf der wir auf
Augenhöhe und im Austausch mit den Besuchenden
sind und Raum für intellektuelle und emotionale
Berührung bieten. Unser Ziel ist auch in Zukunft,
die Kunst in der Schweiz immer wieder auf überraschende und dialogische Art erlebbar zu machen
und dadurch zum Magneten für Kunstschaffende
und ein noch diverseres Publikum zu werden.
Um diese Position und diese Ziele auch weiterhin
sicherzustellen, muss sich das Aargauer Kunsthaus
auch räumlich weiterentwickeln können. Dabei
stehen nicht in erster Linie mehr Ausstellungsflächen
im Zentrum, sondern andere, funktional spezifische
Räume und Anforderungen an die Infrastruktur:
Das sind zusätzliche Räume für die Bewirtschaftung,
Pflege und Aufbewahrung der Sammlung, um
Schäden zu verhindern, eigene Restaurierungen
durchführen zu können und mit Werkstätten und
Depotmöglichkeiten logistische Vereinfachungen zu
schaffen. Die Sammlung wächst jedes Jahr um ca.
300 Arbeiten, und gewisse Werke zeitgenössischer
Kunst stellen im Vergleich zu historischen Werken
durch Material und Umfang besondere Anforderungen an Lagerung und Handling.
Das Besucherverhalten hat sich stark verändert. Das
Publikum stellt hohe Ansprüche an das Besuchserlebnis im Museum und erwartet eine gute Infrastruktur. Das reicht vom Angebot des Museumscafés (heute aus Platzgründen eingeschränkt) bis
zur besseren Zugänglichkeit zu Toiletten und Garderoben. In der Absicht, noch stärker ein Ort für viele
Menschen und möglichst diverse Gruppen zu
werden, sind wir eine Partnerschaft mit Pro Infirmis
unter dem Label «Kultur Inklusiv» eingegangen.
Dabei geht es um barrierefreie Zugänge ebenso wie
um neue Angebote im Bereich der Kunstvermittlung.
Die Vermittlung generell hat in der Museumslandschaft stark an Bedeutung gewonnen. Das Aargauer
Kunsthaus hat dabei in der Schweiz bereits eine
Pionierrolle gespielt und wird heute als sehr aktiv
und innovativ wahrgenommen. Die Besuchenden
werden zunehmend über Anlässe (Sonderveranstaltungen, Rundgänge, Workshops etc.) erlebnisorientiert angesprochen. Die im kantonalen Kulturkonzept
formulierte Stärkung der kulturellen Teilhabe, auf die
sich unsere Arbeit ausrichtet, benötigt physischen
Raum, wie multifunktionale Veranstaltungsräume
und Ateliers.
Das Team des Aargauer Kunsthauses ist in den
letzten zehn Jahren inkl. Projektmitarbeitende und
Praktikantinnen, um dreissig Personen gewachsen.
Aus betrieblicher Sicht fehlen derzeit genügend
grosse Pausenräume für das Personal. Obwohl
Arbeitsplätze jetzt schon durch Teilzeitangestellte
und befristet Angestellte flexibel geteilt werden,
besteht ein Bedarf von acht Arbeitsplätzen. Die
Museumsarbeit beinhaltet für die meisten Mitarbeitenden die physische Arbeit an Objekten und
in gemischten Projektteams vor Ort.
Dieser Entwicklungsbedarf und entsprechende
Handlungsoptionen wurden 2019 im Rahmen einer
mit dem renommierte Kultur-Beratungsbüro Heller
Enterprises, Zürich erarbeiteten Studie klar aufgezeigt. Die damit verbundenen strategischen Grundlagen werden im Moment auf Abteilungsebene
konsolidiert und ausformuliert. Sie fliessen ein in
das sich in Erarbeitung befindende Kulturkonzept
2023–2028, welches dem Regierungsrat im 3. Quartal
2022 zur Gutheissung unterbreitet werden soll.
1. Juni 2021
Katharina Ammann
Direktorin Aargauer Kunsthaus
Immobilien Aargau Juni 2021 6ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2
2 GELTUNGSBEREICH, ZWECK UND ZIELE
2.1 GELTUNGSBEREICH
Diese Immobilien-Standards dienen als Leitfaden
für die Planung und Realisierung von einem Neubau
oder Umbau im Kanton Aargau und sind als Vorgabe Bestandteil des Planungs- und Ausführungsauftrags. Durch diese Immobilien-Standards kann
eine gezielte, ressourcenschonende und vor allem
nutzergerechte Flächenevaluation, Projektplanung
und -realisierung durch die Immobilien Aargau
stattfinden.
Die Standards und Kennzahlen als Instrument
zur Führung des Immobilienbestandes des
Kantons Aargau nehmen Bezug auf die IST- und
SOLL-Flächenanalyse von 2020.
Die provisorischen Immobilien-Standards Aargauer
Kunsthaus wurden vom Regierungsrat am
1. September 2021 mit dem RRB Nr. 2021-001040
zur Kenntnis genommen.
2.2 ZWECK UND ZIELE
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als
Raumstandards zu verstehen und enthalten keine
Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards. Das
Dokument ist inskünftig als verbindliche Planungsgrundlage für das Aargauer Kunsthaus im Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden.
Die Raumstandards sind für Planende und Behörden
bestimmt. Sie ergänzen die Richtlinien des Kantons
und gelten als Vorgaben für die Planung – von der
Vorprojektstufe bis zur Übergabe an die Benutzenden.
Immobilien Aargau Juni 2021 7ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2
3 STAATSAUFTRAG, AUFGABEN UND UMFELDENTWICKLUNG
1 SAR 495.200 Kulturgesetz vom 31.03.2009 (Stand 01.08.2013); § 18 Aargauer Kunsthaus
Das Aargauer Kunsthaus besteht seit 1959 und ist
eines der wichtigsten Kunstmuseen der Schweiz.
Seine Ausstrahlung beruht insbesondere auf dem
vor allem der Gegenwartskunst verpflichteten
Ausstellungsprogramm und der herausragenden
Sammlung. Diese stellt die wichtigste öffentliche
Kollektion an Schweizer Kunst vom 18. Jahrhundert
bis in die Gegenwart dar.
3.1 STAATSAUFTRAG
Das Aargauer Kunsthaus ist eine öffentliche
Institution mit kantonalem Sammelauftrag. Das
Aargauer Kunsthaus stellt aus, sammelt, bewahrt
und vermittelt physische und digitale Kunst.
Kulturgesetz1
§ 18 Aargauer Kunsthaus
· unterhält eine Kunstsammlung mit Schwerpunkt
Schweizer Kunst,
· erschliesst und erforscht die Sammlungsobjekte,
· vermittelt der Bevölkerung die Sammlung
durch Ausstellungen, Veranstaltungen und
Publikationen,
· kann weitere Aktivitäten wie Wechselausstellungen durchführen.
3.2 AUFGABEN, ORGANISATION UND
UMFELDENTWICKLUNG
3.2.1 Aufgaben
Die Erschliessung, Pflege und Erforschung der stetig
wachsenden Sammlung ebenso wie deren Vermittlung und fachspezifische Beratungen stellen die
zentralen Aufgaben dar. Das Aargauer Kunsthaus
beteiligt sich am internationalen Kulturaustausch
durch Koproduktionen und Leihgaben.
Das Aargauer Kunsthaus präsentiert jährlich rund
sieben grössere und kleinere Sammlungs- und
Wechselausstellungen. Gezeigt werden bedeutende
nationale und internationale Positionen. Ein besonderes Augenmerk gilt zudem dem jungen Kunstschaffen sowie den Künstlerinnen und Künstlern
aus der Region.
Durch ein innovatives, breit gefächertes Vermittlungsangebot werden die Ausstellungen und die
– immer wieder neu präsentierte – Sammlung der
Öffentlichkeit, diversen und insbesondere jungen
Publikumsschichten nähergebracht. Damit fördert
das Aargauer Kunsthaus den Zugang zur bildenden
Kunst und bietet Raum für eine differenzierte und
überraschende Auseinandersetzung.
3.2.2 Organisation
Das Aargauer Kunsthaus ist eine Sektion der Abteilung Kultur des Departementes Bildung, Kultur und
Sport des Kantons Aargau. Als solche bildet sie ihre
Ziele und Leistungen im Aufgaben- und Finanzplan
ab. Dabei orientiert sie sich am regierungsrätlichen
Entwicklungsleitbild, am Leitbild des Departements
BKS sowie an den im Kulturkonzept des Kantons
Aargau formulierten kulturpolitischen Zielen.
Das Aargauer Kunsthaus ist eine Public-private-
Partnership zwischen dem Kanton Aargau und
dem Aargauischen Kunstverein. Die Leitlinien zu
den Aufgaben und zur Lastenverteilung sind in
einem Vertrag geregelt zwischen dem Kanton
Aargau und dem Aargauischen Kunstverein, die
die Kunsthauspolitik gegenseitig abstimmen.
Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:
· Der Kanton betreibt und unterhält das Aargauer
Kunsthaus und stellt die Infrastruktur bereit.
Der Kunstverein nutzt diese Infrastruktur und
veranstaltet Wechselausstellungen und Vermittlungsprogramme.
· Der Kunstverein hinterlegt seine Kunstsammlung
im Aargauer Kunsthaus und stellt sie zu Ausstellungszwecken zur Verfügung. Der Unterhalt geht
zu Lasten des Kantons.
· Das Ausstellungsprogramm wird von der
Direktion des Aargauer Kunsthauses festgelegt
und dem Vorstand des Aargauischen Kunstvereins präsentiert.
· Der Kunstverein schlägt dem Departement
Bildung, Kultur und Sport Werke vor, die zu
Lasten des Swisslos-Fonds anzuschaffen sind.
· Für die allgemeine Ausstellungsproduktion
erhält der Kunstverein im Rahmen der bewilligten
Kredite einen jährlichen Betrag des Kantons.
Immobilien Aargau Juni 2021 8ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2
· Die Einnahmen aus den Museums- und Wechselausstellungen werden zwischen Kanton und
Kunstverein prinzipiell hälftig geteilt.
3.2.3 Umfeldentwicklung und Massnahmen
Der Kanton Aargau soll als attraktiver Wohn- und
Wirtschaftsstandort weiterentwickelt werden. Dabei
spielen das kulturelle Angebot und das Aargauer
Kunsthaus als einer der kulturellen Leuchttürme eine
wichtige Rolle. Das Aargauer Kunsthaus strahlt mit
seinen Aktivitäten weit über den Kanton und immer
wieder über die Landesgrenzen hinaus.
Die 20’000 Werke umfassende Sammlung des
Aargauer Kunsthauses gilt als eine der wichtigsten
Sammlungen der Schweizer Kunst und bildet die
Basis des Museums. Sie besteht aus der Sammlung
des Aargauischen Staates (Kanton Aargau) und der
Sammlung des Aargauischen Kunstvereins sowie
aus wichtigen Dauerleihgaben. Das bestehende
Sammlungskonzept beruht auf einer Tradition, die
der Aargauische Kunstverein im 19. Jahrhundert
begründet hat: Es wird gesammelt in der Zeit.
Was den Ruf und die Identität des Aargauer Kunsthauses über die Jahrzehnte ausgemacht hat, ist
heute die Strategie vieler Schweizer Museen. Immer
weniger Institutionen können es sich leisten, rückwirkend kunsthistorische Lücken über kostspielige
Ankäufe zu schliessen und erwerben deshalb Gegenwartskunst. Und nur wenige Häuser können sich
Ausstellungen und Ankäufe wichtiger internationaler
Gegenwartskünstler leisten und zeigen u. a. auch
deshalb Schweizer Kunstschaffen. In diesem Umfeld
agiert das Aargauer Kunsthaus heute und investiert
deshalb gezielt in Substanz und Innovation.
Die vorwiegend auf Schweizer Kunst spezialisierte
Sammlung macht in ihrem Umfang und ihrer Qualität die Substanz des Hauses aus und darauf bauen
wir auf. Die Ausstellungs- und Vermittlungstätigkeit
wird sich noch stärker um die Sammlung drehen.
Dabei werden wir ihre Pflege, ihre Kontextualisierung und ihre Bedeutung als kulturelles Erbe thematisieren und sie dem Publikum über digitale und
analoge Gefässe noch besser zugänglich machen.
Mit dem Ausbau der Sammlung Online und innovativer digitaler Vermittlungsformate reagiert das
Aargauer Kunsthaus auf die Zeichen der Zeit in
Wissenschaft und Vermittlung. Auch hier steht
über die aktive Auseinandersetzung und Partizipation
die kulturelle Teilhabe als kulturpolitisches Ziel im
Zentrum. So wurde etwa das Projekt «Sammlung
Aargauer Kunsthaus – DIY!» als Best-Practice-Beispiel
für die Publikation «Teilhabe am Kulturerbe» von
NIKE (Nationale Informationsstelle zum Kulturerbe)
ausgewählt. Es ist gesamtschweizerisch das einzige
Teilhabeprojekt eines Kunstmuseums in diesem
Kontext.
Neben der fokussierten und sogfältigen Auseinandersetzung mit Schweizer Kunst als Spezialisierung
des Hauses stellen wir die aktuellen gesellschaftlichen Fragen unserer Zeit durch thematische
Ausstellungen und Sonderveranstaltungen, die im
Vergleich zu den grossen Kunstmuseen der Schweiz
offener und experimenteller angelegt sein können.
3.2.4 Digitalisierung
Die Digitalisierung ist für das Aargauer Kunsthaus in
drei Bereichen besonders relevant: Erschliessung der
Sammlung, Kunstvermittlung und Kommunikation.
Abgesehen von den enormen Vorteilen der Digitalisierung in zahlreichen Bereichen der täglichen Arbeit
bleibt diese dennoch für die Mitarbeitenden des
Aargauer Kunsthauses in den meisten Fällen an das
physische Objekt und den realen Raum gebunden.
Die datenbankbasierte Sammlung Online stellt im
Open Access Informationen zu den Sammlungswerken bereit. Die Anzahl der publizierten Werke
sowie die Funktionalitäten werden laufend erweitert.
Angestrebt wird die Verknüpfung mit einem kantonsübergreifenden Kulturgüterportal und der Europeana sowie die Synchronisierung der Personendaten mit dem SIKART Lexikon. Dieses Instrument
ist die Grundlage sowohl für die wissenschaftliche
Verwendung als auch für die Kunstvermittlung.
Immobilien Aargau Juni 2021 9ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2
Die digitale Vermittlung spielt eine wichtige Rolle
innerhalb des gesamten Vermittlungsangebots
des Aargauer Kunsthauses, das im nationalen
Kontext als innovativ wahrgenommen wird. Dazu
gehören dialogische Führungen, interaktive Online-
Workshops, Augmented-Reality-Rundgänge (eigene
App) oder die viel beachtete «Sammlung Aargauer
Kunsthaus – DIY!», bei der die Besuchenden mit
der eigens dafür entwickelten App mit dem digitalen
Bildarchiv der Sammlung Online des Aargauer Kunsthauses im Museumsraum selber Kuratierungen
vornehmen können. Die digitale Vermittlung löst
keinesfalls die physische Begegnung mit dem
Original ab, sondern wird als komplementäre Möglichkeit zu analogen Formaten genutzt.
Im Bereich der Kommunikation spielen neben den
Informationen auf der Webseite die sozialen Medien
eine grosse Rolle, um Personen anzusprechen,
die nicht physisch vor Ort sind. Über Facebook und
Instagram bieten wir Hintergrundinformationen
ebenso wie spielerischen Zugang zu Haus, Sammlung und Ausstellungen mit dem Ziel, möglichst
viele, auch jüngere Personen anzusprechen und
verschiedene Anreize für einen Besuch im Aargauer
Kunsthaus zu schaffen.
Immobilien Aargau Juni 2021 10ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2
4 STANDORTKRITERIEN
4.1 STANDORTPERIMETER
Der Generalablaufplan (GAP) für Bauprojekte sieht
vor, dass als Grundlage zur Durchführung von
Standortevaluationen das Nutzerdepartement dem
Regierungsrat Antrag zur Genehmigung des
Standortperimeters stellt. Mit der Genehmigung
des Standortperimeters legt der Regierungsrat den
geografischen Perimeter fest, in dem die Standortevaluation durchzuführen ist.
4.2 BEWERTUNGSMETHODIK FÜR
STANDORTEVALUATION
mögliche Standorte für die Verwaltung Aargau
einander systematisch und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse umfasst einen
Zielkriterienkatalog. Die Basis zur Nutzwertanalyse
besteht aus qualitativen Faktoren (Nutzen). Das
Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten)
gegenübergestellt.
4.3 ZIELKRITERIENKATALOG
Für die Standortevaluation sind folgende qualitativen
Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung zu
· Potenzial
· Kostentreiber
Im Annex 7.6 sind die Erläuterungen zu den allgemein gültigen Zielkriterien aufgeführt.
4.4 STANDORT AARGAUER KUNSTHAUS
Das Aargauer Kunsthaus ist am Aargauerplatz verankert. Eine Veränderung des Standortes ist nicht
erstrebenswert, da der zentrale Standort für die
Bürgerinnen und Bürger zugänglich ist und das
Stadtbild massgeblich prägt.
Immobilien Aargau Juni 2021 11ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2
5 RAUMSTANDARDS/ RAUMANFORDERUNGEN
5.1 GRUNDLAGEN
Gesetzliche Vorgaben und sicherheitsspezifische
Anforderungen sowie die Normen und Bestimmungen, insbesondere SIA 500 Hindernisfreies Bauen,
sind den Standards übergeordnet.
5.2 FLÄCHENSTANDARDS
Für die häufigsten Typen öffentlicher Gebäude werden
Flächenstandards als äusserer Rahmen der Raumprogramme definiert. Die Flächen sind nicht für jeden
einzelnen Raum vorgegeben, sondern für definierte
Bereiche und lassen innerhalb dieser im Einzelfall
unterschiedliche Raumeinteilungen zu. Dies ist sinnvoll für die effiziente Nutzung des Bestandes und wird
auch bei Neubauten als zweckmässig zur Realisierung
verschiedener Nutzungskonzepte betrachtet.
Die Festlegung des konkreten Raumprogramms für
ein Projekt erfolgt gemeinsam mit den Nutzenden,
deren Einbeziehung vor der Objektplanung auch als
wichtig für die spätere Akzeptanz erachtet wird. Die
Flächenstandards gelten unmittelbar für Neubauten.
Sie sind ebenso Zielwerte für Umnutzungen in vorhandenen Gebäuden, soweit es die Gebäudestruktur
zulässt. Hierbei müssen ggf. die Zusammenfassung
von mehreren Objektflächen zu einem grösseren
Bereich (Herausnahme von Trennwänden) oder die
Unterteilung von grösseren Objektflächen in mehrere
kleineren Bereiche (Teilung, Neubau von Trennwänden) geprüft werden.
5.3 RAUMQUALITÄT/
QUALITÄTSANFORDERUNGEN
Eine der wichtigsten Prämissen eines Kunsthauses
ist die Sicherheit der Werke. Das Aargauer Kunsthaus dokumentiert und sammelt Schweizer Kunst
und dokumentiert somit wichtige politische und
gesellschaftliche Entwicklungen anhand von Zeichnungen, Skulpturen, Malereien, Fotografien, Installationen und digitalen Medien. Dem Schutz dieser
unersetzlichen Werke vor Bränden, Erdbeben, Sabotage und Diebstahl ist entsprechend den international für Kulturgüter geltenden Standards Rechnung
zu tragen. Dem Schutz der Kulturgüter dienen auch
die unten definierten Depotbedingungen. Auch
in den Ausstellungsräumen spielt die Sicherheit der
Werke eine wichtige Rolle. Die Lagerkonditionen
sind hier ebenfalls einzuhalten.
Zudem geht es um ideale akustische Verhältnisse,
um trotz offener Räume Nebengeräusche auszublenden und so eine auf das Werk fokussierte Atmosphäre zu schaffen. Nebenräume wie ein Veranstaltungsraum und der Vermittlungsraum (Atelier) sind
so anzuordnen, dass diese keine akustischen Störungen hervorrufen. Spezifische Nutzeranforderungen
sind in Kapitel 6 aufgeführt.
Zusammengefasst sind folgende Anforderungen
zu beachten:
· Gut erschlossene Depots mit Klimatisierung unter
Kulturgüterschutzbedingungen
· Publikumsgerechte Benutzungsräume
(Ausstellungsräume und Vermittlungsräume)
· Einladender offener Empfangs- und Veranstaltungsbereich
· Sachgerechte Werkstätten und Verwaltungsräume
im Hintergrund
5.4 RAUMSTRUKTUR
Die Raumaufteilung des Aargauer Kunsthauses
soll nach dem 4-Zonenmodell strukturiert werden.
Mit klarer Trennung zwischen «Öffentliche Zone»,
«Gesicherte Zone», «Sicherheitszone» sowie «Sicherheitszone PLUS» (IV im Raumprogramm) wird den
erhöhten Anforderungen an den Datenschutz und an
die Sicherheit sowie einer gestaffelten Zugänglichkeit bestmöglich Rechnung getragen. Zusätzlich
findet eine Optimierung betrieblicher Abläufe statt.
Die nachstehende Abbildung illustriert die «4-Zonenstruktur». Ferner zeigt in Kapitel 6 das Zonendiagramm diese Struktur auf.
Eine strikte Einhaltung des Modells kann aufgrund
des Immobilienangebots möglicherweise erschwert
werden. Grundsätzlich ist bei der Belegungs- und
Flächenplanung die Machbarkeit im Einklang mit
dem Sicherheitskonzept der Raumaufteilung zu
berücksichtigen. Aus immobilienspezifischen Gründen (z. B. Grundriss, Flächenangebot in m², Verhältnismässigkeit Kosten/Nutzen) kann es gerade bei
Immobilien Aargau Juni 2021 12ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2
der Raumzuteilung im Bereich der «Eingangszone»
und dem «Nutzerbereich mit Zugangskontrolle»
zu abweichenden Raumaufteilungen kommen.
5.4.1 «Öffentliche Zone» (I)
In der «Öffentlichen Zone» haben alle Zutritt. In
dieser Zone befinden sich neben dem Eingangsbereich auch ein Shop und ein Bistro sowie die Bibliothek und ein Veranstaltungsraum. Hinzu kommen
Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein
Sanitätsraum. Die Empfangstheke, welche im Eingangsbereich liegt, bildet die Trennung zwischen der
«Öffentlichen Zone» und der «Gesicherten Zone».
5.4.2 «Gesicherte Zone» (II)
Zur «Gesicherten Zone» haben nur die Besuchenden
Zutritt, welche sich an der Empfangstheke ein Ticket
gekauft haben bzw. sich dort für die jeweilige Veranstaltung angemeldet haben. Zu dieser Zone gehören
die gesamte Ausstellungsfläche sowie das Atelier.
Diese Zone ist von der «Öffentlichen Zone» her erschlossen und wird durch Mitarbeitende bewacht;
die Ausstellungsfläche wird vereinzelt mit Kameras
überwacht. Aussentüren sowie Türen zu Fluchtwegen müssen alarmgesichert sein.
5.4.3 «Sicherheitszone» (III)
In dieser Zone befinden sich die Büroräumlichkeiten,
Werkstätten und Personalräume der Mitarbeitenden.
Weiter sind hier die Depots und die verschiedenen
Lagerräumlichkeiten angesiedelt. Zusätzlich befindet
sich hier auch die An-/Ablieferung sowie die Entsorgung. Die «Sicherheitszone» soll über einen eigenen
Ein-/Ausgang verfügen aber auch von den anderen
Zonen her erschlossen sein.
5.4.4 «Sicherheitszone PLUS» (IV)
Zur «Sicherheitszone PLUS» haben nur bestimmte
Mitarbeitende des Aargauer Kunsthauses Zutritt.
Hier befinden sich die Depots und die Restaurierungswerkstatt. Die «Sicherheitszone PLUS» soll
von der «Sicherheitszone» her erschlossen sein.
5.5 RAUMGRUPPEN
Generell umfasst die Institution zwei Bereiche mit
jeweils sehr unterschiedlichen Funktionen:
· Transparent und offen präsentiert sich der öffentliche Bereich und der gesamte Nutzungsbereich
mit den Ausstellungsflächen und dem Atelier.
· Auf Effizienz und Sicherheit ausgerichtet sind die
Depots, Werkstätten und die Fachbereiche mit
Verwaltung. Diese sind für das Publikum weder
zugänglich noch einsehbar.
Eingangsbereich (1)
Der Eingangsbereich liegt in der «Öffentlichen Zone»
und bildet eine publikumsaktive Übergangszone
zwischen dem Aussenraum und dem Innenbereich
der Institution. Ziel ist es, einen Empfangsbereich
zu gestalten, der auch als öffentlicher Aufenthalts-
und Begegnungsort für Passanten, Besuchende,
Mitarbeitende und die Quartierbevölkerung dient.
Garderoben und Toiletten für Besuchende sowie ein
Sanitätsraum sind hier ebenfalls untergebracht.
Publikumsbereich (2)
Der Publikumsbereich liegt ebenfalls in der «Öffentlichen Zone». Ausgenommen ist das Atelier, welches
in der «Gesicherten Zone» liegt. Es wurden im
Raumprogramm bestimmte Räume vorgesehen,
die sich zur Eingangszone hin orientieren und
auch externen Nutzenden zur Verfügung stehen
(z. B. bei Vermietung).
Diese extern nutzbaren Räume sind folgende:
· Bistro
· Shop
· (Huber-)Bibliothek
· Veranstaltungsraum
I Öffentliche Zone
II Gesicherte Zone
III Sicherheitszone
IV Sicherheitszone
PLUS
Immobilien Aargau Juni 2021 13ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2
Diese Räume sollen auch unabhängig von den
Öffnungszeiten des Aargauer Kunsthauses zugänglich sein. Das Bistro sollte auch von aussen zugänglich sein. Die betrieblichen Abläufe und die innenräumlichen Abhängigkeiten sind dabei zwingend
einzuhalten. Die Anlieferung und Lagerzugänglichkeit für die Gastronomie müssen ausserhalb der
Sichtbarkeit für die Besuchenden gewährleistet sein.
Ausstellungsbereich (3)
Der Ausstellungsbereich befindet sich in der
«Gesicherten Zone». Er ist eine räumlich fliessende,
offene Zone mit unterschiedlichen Möglichkeiten
der Raumtrennung, um den jeweiligen Ausstellungsformaten gerecht zu werden. Die Trockenbausysteme
sollten wie bisher aus dem «Wolfsburgersystem»
bestehen. Diverse Möglichkeiten für EDV und Elektroanschlüsse müssen gegeben sein, sodass eine
möglichst grosse Flexibilität für die Präsentation
der Werke gegeben ist. Wichtig sind die statischen
Auslegungen der Böden, die je nach Stockwerk mit
1,5–2,5 t/m2 Nutzlast ausgelegt sein sollten.
Die Ausstellungsfläche muss sowohl klimatisch wie
auch sicherheitstechnisch überwachbar sein. Die
Personenflüsse sollten vom Eingangsbereich her gut
kontrollierbar sein, sodass die Anwesenheit von
Besuchenden per Videoüberwachung und physisch
gewährleistet werden kann.
Depot (4)
Die Depots müssen nach den Richtlinien des Kulturgüterschutzes erbaut und unterhalten werden.
Werkstätten (5)
Diese Raumgruppe dient der Annahme und Abgabe
der Kunstwerke, der Restaurierung von Werken
und dem Ausstellungsbau. Vom Prinzip her gibt es
für die einzelnen Tätigkeiten je einen Arbeitsraum.
Die Objekte und Mitarbeitenden bewegen sich je
Arbeitsgang von Raum zu Raum. Kurze Wege sind
deshalb für die Arbeiten wichtig. Die Verbindung
zu den restlichen Raumgruppen, insbesondere den
Depots und den Ausstellungsräumen, ist durch eine
gute Erschliessung mit breiten und schwellenlosen
Wegen zu gewährleisten.
Zu den Werkstätten zählen unter anderem folgende
Räume:
· Wareneingang
· Werkstatt Museumstechnik
· Zwischenlager
· Quarantäneraum
· Restaurierungsatelier
Fachbereiche inkl. Verwaltung (6)
Die Büros und Meetingräume sind in der «Sicherheitszone» untergebracht und nur mit einem Badge
zugänglich. Hier arbeiten die Verwaltung und die
jeweiligen Fachbereiche, die Abteilungsleitenden
und generell all jene Mitarbeitende, deren Tätigkeit
nicht den ständigen, direkten Kontakt mit der Kundschaft oder den Werken voraussetzt. Zur Förderung
des internen Austauschs und einer optimalen Kommunikation befinden sich die meisten Arbeitsplätze
in Gruppenbüros. Die Büros der Technik befinden
sich räumlich zwischen denen der Verwaltung und
der Werkstätten, sodass die wichtigsten Räume in
unmittelbarer Nachbarschaft liegen.
Für eine optimale Kommunikation sind die einzelnen
Abteilungen gruppiert. Es soll mehrere Begegnungszonen geben: Eine Zone im Aufenthaltsraum für
alle Mitarbeitenden und eine Kaffeeküche. Der
Kopierraum und die Postfächer sollten zentral angeordnet werden. Die Sitzungszimmer müssen gut
erreichbar innerhalb dieser Raumgruppe liegen.
Die für die Raumgruppe Ausstellungsbereich und
Publikumsbereich zuständigen Mitarbeitenden
erledigen hier administrative Hintergrundarbeiten.
Für die Arbeit im Benutzungsbereich selbst, wie
etwa die Shopverwaltung, die Aufsicht, Ticketausgabe oder die Beratung, stehen diesen Mitarbeitenden Arbeitsplätze im Publikumsbereich zur
Verfügung.
Infrastruktur und Betriebsräume (7)
In dieser nicht öffentlich zugänglichen Raumgruppe
befinden sich Lagerräumlichkeiten, das Büro des
Hauswarts und Räume, die dem Gebäudeunterhalt
und der Warenanlieferung dienen. Dies sind die
Lager für die Werkstätten, das Lager für IT und
das Lager Mobiliar sowie der Putzraum inkl. Lager
für Putzutensilien. Das Zwischenlager für die Kunstobjekte ist explizit den Werkstätten zugeordnet.
Immobilien Aargau Juni 2021 14ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2
6 ANFORDERUNGEN AARGAUER KUNSTHAUS
6.1 FLÄCHENBEDARFSPROGRAMM
PROGNOSE 2030
Zur Herleitung der benötigten Flächen wurden
zusammen mit den Nutzenden Mengengerüste für
die Zukunft erarbeitet. Betrachtet wurden dabei die
Anzahl Mitarbeitende und dazugehörige Arbeitsplätze sowie auch die Anzahl Besuchende und Veranstaltungsteilnehmer. Weiter wurden Prognosen
zur Entwicklung der Sammlung erarbeitet.
Aus den Mengengerüsten ist mithilfe verschiedener
Flächenkennzahlen der Flächenbedarf ermittelt
worden. Dabei sind für den Bürobereich vor allem
die Vorgaben der «Immobilien-Standards Verwaltung
Kanton Aargau» (Stand: Oktober 2015) berücksichtigt worden. Für die Bereiche der Depots wurde
eine Prognose vom Aargauer Kunsthaus in Bezug
auf die Sammlungsstrategie zugrunde gelegt. Die
Flächen aller anderen Bereiche wurden mittels
weiterer Standards oder Erfahrungswerten ermittelt.
Nachfolgend ist das Flächenbedarfsprogramm für
das Aargauer Kunsthaus aufgeführt. Ein detailliertes
Raumprogramm ist im Annex unter Kapitel 7.2
zu finden.
Nr. Nutzung Nutzfläche in m²
1 Eingangsbereich 325
2 Publikumsbereich 690
3 Ausstellungsbereich 2’875
4 Depots 2’785
5 Werkstätten 185
6 Fachbereiche und Verwaltung 535
7 Infrastruktur und Betriebsräume 1’405
Total 8’800
Feinstaub
Grenzwerte PM10. F9-Filter für Filterung Zuluft.
Maximaler Grenzwert 75 μg/m3.
Maximaler Jahresmittelwert 20 μg/m3.
Allgemein sind staubabweisende Oberflächen
vorzusehen.
Gasförmige Luftschadstoffe
(Schwefeldioxid, Stickoxide, Ozon)
ISO-Norm 11799 angestrebt. Grenzwerte laut
Luftreinhalteverordnung.
Immobilien Aargau Juni 2021 15ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2
6.2 ZONENDIAGRAMM MIT WAREN- UND PERSONENFLUSS
Öffentliche Zone (I)
Gesicherte Zone (II)
Sicherheitszone (III)Sicherheitszone PLUS (IV)
gelegentlicher Warenfluss
Atelier
Bistro
Ein-/Ausgang
Personal und Waren
Ein-/Ausgang
Personal und Waren
Restaurierungsatelier Quarantäneraum
Shop
Veranstaltungsraum
Büros Fachbereiche
inkl. Verwaltung
Fachbibliothek
Personalbereich
Betriebliche Lager
Lager Bau- und
Ausstellungsmaterial
Zwischenlager
Ausstellungsfläche
Depot
Werkstatt
Museumstechnik
Anlieferung
Empfangsbereich
Kunden
Mitarbeitende Waren
Personenfluss (öffentlich) Warenfluss
Mitarbeitende Waren
Immobilien Aargau Juni 2021 16ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2
6.3 SPEZIFISCHE
NUTZERANFORDERUNGEN
Für die Ausstellungsflächen, die Depots und das
Archiv gelten als oberstes Ziel die Minimierung der
klimatischen Schwankungen. Die Räumlichkeiten
sollten so ausgebildet sein, dass für ein stabiles und
gleichmässiges Klima technische Massnahmen in
möglichst geringem Umfang erforderlich sind. Es
ist eine möglichst technologiearme Klimatisierung
anzustreben; die Architektur der Räume soll hierbei
unterstützend wirken.
In den Depots und im Archiv ist ein täglicher Luftaustausch (1 Raumvolumen pro Tag) ausreichend.
Es ist jedoch für eine stetige und gleichmässige
Umwälzung der Luft zu sorgen. Die Ermittlung der
genauen Klimawerte für verschiedene Kunstobjekte
sollte nach ISO/TR 19815:2017 erfolgen. Weitere
Vorgaben zur Aufbewahrung von Medien sind DIN
ISO 11799 zu entnehmen. Die Depots und das
Archiv sind möglichst fensterlos zu planen.
Im Ausstellungsbereich ist dem Thema Lichtschutz
eine grosse Bedeutung zuzumessen. Insbesondere in
Räumen mit Tageslicht sind geeignete Schutzmassnahmen vorzusehen, um empfindliche Materialien
vor der UV-Strahlung und dem kurzwelligen Licht zu
schützen. Aber auch die Auswahl des künstlichen
Lichts muss entsprechend den Exponaten ausgewählt werden. Die jeweiligen Vorgaben finden sich
unter anderem in der DIN EN 16893:2018.
In nachfolgender Tabelle sind die Anforderungen an
die Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit für die drei
erwähnten Raumtypen dargestellt.
Raumtyp Sicherheitszone Raumtemperatur und Luftfeuchtigkeit (F)
inkl. Schwankungen pro Tag
Depot IV 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2%
Archiv IV 16-19°C 45-55 % r.L.+/- 3%
Ausstellungsfläche II 21°C +/- 2°C 50% r.L. +/- 2%
Immobilien Aargau Juni 2021 18ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2
7.1 Konzept Depotstruktur, Aargauer Kunsthaus; Juni 2021 19
7.2 Raumprogramm Aargauer Kunsthaus 23
inkl. Ausstattungsstandard und klimatischen Anforderungen
7.3 Richtlinie CAD, Kanton Aargau (Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.4 Nachhaltigkeit (Richtlinie «Nachhaltiges Bauen»)
> zu finden auf: www.ag.ch
7.5 Kulturgüterschutz:
· Internationale Rechtsgrundlagen (u.a. UNESCO-Übereinkommen)
· Nationale Rechtsgrundlagen
· Verordnungen
· Querverweise zu anderen Bundesgesetzen
> zu finden auf: www.babs.admin.ch
7.6 Erläuterung der Zielkriterien für die Standortevaluation (Basis zur Nutzwertanalyse)
> Bitte wenden Sie sich für das Dokument an Immobilien Aargau.
7 ANNEX
Immobilien Aargau Juni 2021 19ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2
7.1 KONZEPT ZUR DEPOTSTRUKTUR DES AARGAUER KUNSTHAUSES
Das Aargauer Kunsthaus bewirtschaftet aktuell drei
Depotstandorte. In den jeweiligen Depots lagern
die Sammlungswerke sowie Kataloge, welche vom
Aargauischen Kunstverein herausgegeben worden
sind. Zudem lagern wir technisches Material für die
Umsetzung von Ausstellungen als auch Verpackungen diverser Kunstobjekte. Die Depots sind auf
drei verschiedenen Standorte verteilt, was besonders
im Bereich der Kunstdepots sinnvoll ist, da so die
Risiken, die durch äussere Einflüsse entstehen könnten, gemindert werden können. Die Aufgliederung
der Depots sieht wie folgt aus:
DEPOT AARGAUER KUNSTHAUS
Das Depot im Aargauer Kunsthaus wird in drei
separate Räume aufgeteilt. Wir unterscheiden
zwischen Depot 1, 2 und 3. Zusätzlich ist hier der
Schutzraum angegliedert.
Das Depot 1 im Aargauer Kunsthaus ist mit Gitterwänden ausgerüstet. An diesen Gitterwänden
hängen die wichtigsten Gemälde unserer Sammlung
sowie sehr heikle Werke, die möglichst nicht transportiert werden sollten. Dies natürlich soweit es die
Grösse der einzelnen Werke erlaubt.
Im Depot 2 werden hauptsächlich Grafiken und
andere Papierarbeiten gelagert. Diese werden in
speziellen Mappen in den diversen Planschränken
aufbewahrt. Bereits gerahmte Papierarbeiten werden ebenfalls dort gelagert. Die Papierarbeiten sind
besonders lichtempfindlich und müssen dadurch
mehrheitlich im Dunkeln untergebracht werden.
Das Depot 3 im Aargauer Kunsthaus ist mit einem
Stangenregal sowie mit einem Rollenregal ausgerüstet. Im Stangenregal werden die grossformatigen
Kunstwerke gelagert, welche an den Gitterwänden
des Depot 1 keinen Platz finden. Im Rollenregal
werden grosse Papierwerke oder abgespannte
Leinwände auf Rollen aufbewahrt, welche aufgrund
ihrer Grösse nur aufgerollt gelagert werden können.
Im Depot 3 befinden sich neben den beiden Regalen
mehrere Gestelle für Skulpturen und kleinere
Installationen. Des Weiteren gibt es noch die sogenannte Zone. In der Zone werden Kunstwerke frei
im Raum gelagert.
Im Schutzraum lagern hauptsächlich unsere Wechselrahmen sowie Kunstwerke, die aus diversen Gründen separat gelagert werden müssen. Beispielweise
solche, die noch nicht inventarisiert sind oder sich in
Abklärung betreffend ihren Zustand befinden.
Kennzahlen zum Depot im Aargauer Kunsthaus
Fläche Depot 1 155 m2
Fläche Depot 2 72,3 m2
Fläche Depot 3 146,8 m2
Fläche Schutzraum 34,9 m2
Total Fläche 409 m2
Anzahl Gitterwände 172 Seiten
Grösse Gitterwände 3,02 x 3,14 m
Fläche Gitterwand 9,48 m2
Total Fläche Gitterwände 1’631 m2
Anzahl Planschränke Metall 21 Stk.
Anzahl Planschränke Holz 4 Stk.
Total Schubladen Planschränke 248 Stk.
Gestelle Depot 2 lm 17 lm
Grösse Stangenregal L 6,1 x T 4,82 x H 3,46 m, mit 16 Abteilen
Grösse Rollenregal L 3,71 x T 4,06 x H 3,52 m, 7 Stangen
Gestelle Dep3 m2 59,05 m2
Immobilien Aargau Juni 2021 20ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2
DEPOT SCHÖNENWERD
Das Depot in Schönenwerd hat die Besonderheit,
dass es nicht auf Aargauer Boden steht. Das Depot
ist in 5 Räume aufgeteilt. Wir unterscheiden folgendermassen:
Der erste Raum ist das Universallager. Hier werden
hauptsächlich mittelgrosse Skulpturen und mittlere
Installationen gelagert. Zudem wird freier Platz mit
technischem Material gefüllt. Das Universallager ist
mit Palettenregalen ausgerüstet.
Der zweite Raum ist das ehemalige Schaulager.
Die ser Raum ist ebenfalls mit Palettenregalen ausgerüstet. Hier befindet sich ein Teil der ca. 100 Paletten
mit Katalogen vom Kunstverein. Zusätzlich sind an
zwei Wänden Gitter angebracht, an welchen ein
Teil des Schaulagers hängt. Dazu gehören die Bilder,
die in die Bürobilderausleihe gehen.
Der dritte Raum, das Hauptlager, ist der Raum, der
fast ohne zusätzliche Infrastruktur auskommt. Ausser
einer Zeile mit Palettenregalen, auf denen der Rest
der Kataloge lagert, sind keine Gestelle verbaut.
Grosse Installationen und Skulpturen sowie grossformatige Bilder nehmen den Rest des Raumes ein.
Angrenzend zum dritten Raum befindet sich der
Technikraum. Hier steht der Monoblock der Lüftungs- und Klimaanlage. Der restliche Platz in
diesem Raum ist mit technischem Aufbaumaterial
für die Ausstellungen gefüllt, wie beispielsweise
Sockel, Vitrinen, Teppiche etc.
Der fünfte Raum ist das Speziallager. Hier wurden
2018 neue Gestelle eingebaut. Der Grossteil der
Bürobilderausleihe wird hier aufbewahrt, ebenfalls
befindet sich hier das Skulpturenlager. Aufgrund der
neuen Gestelle konnte so verdichtet werden, dass
auch die Sammlung Bally, die wir als Dauerleihgabe
beherbergen, darin Platz fand.
Kennzahlen zum Depot Schönenwerd
Fläche Universallager 274,4 m2
Palettengestelle Universallager lm 172,4 lm
Fläche Schaulager 138,7 m2
Palettengestelle Schaulager lm 62,1 lm
Fläche Hauptlager 271,8 m2
Palettengestelle Hauptlager lm 42 lm
Fläche Technikraum 48 m2
Fläche Speziallager 55,6 m2
Gestelle Speziallager lm 141,6 lm
Total Fläche 788,5 m2
Immobilien Aargau Juni 2021 21ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2gu aag0a2lguJ2e A1a2
DEPOT UNTERENTFELDEN
Das Depot Unterentfelden ist ein modernes Depot
und konnte 2016 durch das Aargauer Kunsthaus
bezogen werden. Dieses Depot ist in zwei Räume
aufgeteilt.
Im ersten Raum, in dem sich zurzeit auch das Ringier
Bildarchiv befindet, lagern auf einem Palettengestell
einige Skulpturen, welche beim Umzug in Schönenwerd keinen Platz hatten. Zudem ist ein grosses
Stangenregal für grossformatige Werke eingebaut.
Aufgrund von Platzmangel, müssen gewisse Werke
verpackt gelagert werden und befinden sich in
diversen Verpackungen im Stangenregal. Im ersten
Raum befindet sich auch der Monoblock für die
Lüftungs- und Klimaanlage.
Im zweiten Raum, der durch eine weitere Alarmtüre
vom ersten getrennt ist, befindet sich das Hauptdepot. Auch hier sind Gitterwände eingebaut. Zudem
gibt es hier noch Planschränke für Papierarbeiten.
Die grösste Lagerfläche bieten die Regale. In diesen
Fachbodenregalen finden kleinere und mittelgrosse
Werke wie beispielsweise gerahmte Papierwerke,
Ölgemälde und Fotografien bis hin zu kleineren
Objekten Platz.
Kennzahlen zum Depot Unterentfelden
Fläche Erster Raum 438 m2
Davon Ringier Bildarchiv 203 m2
Fläche Zweiter Raum 563 m2
Total Fläche 1’001 m2
Anzahl Gitterwände 64 Seiten
Grösse Gitterwände 7,85 x 2,8 m
Fläche Gitterwand 21,98 m2
Fläche Total Gitterwände 1406,72 m2
Regale lm 85 lm
Anzahl Planschränke 13 Stk.
Total Schubladen Planschränke 152 Stk.
Grösse Stangenregal L 10,75 x T 4,9 x H 3,46 m mit 16 Abteilen
Fläche Stangenregal 52,67 m2
Nutzbare Fläche Palettenregal 32 m2
Immobilien Aargau Juni 2021 22ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu aag0a2lguJ2e A1a2
LAGER UNTERENTFELDEN
Zusätzlich zu den beschriebenen Depots werden wir,
voraussichtlich ab Frühjahr 2021, ein weiteres Lager
im selben Gebäude in Unterentfelden bewirtschaften. Dieses Lager befindet sich im UG und ist weder
klimatisiert noch alarmgesichert. Es ist teilweise
mit Palettenregalen ausgerüstet und wird sämtliche
Kataloge sowie technisches Material, welche wir für
die Ausstellungsaufbauten brauchen, beherbergen.
Dazu gehören Teppiche, Akkustikpaneele, Sockel,
Plexiglashauben und diverse Verpackungen.
Im April 2021 konnte man das neue Lager in Unterentfelden im Untergeschoss beziehen. Dies entschärft die Lagersituation der Kunstsammlung
enorm. Einerseits wird dadurch nichtunnötig teurer
Lagerplatz für Kataloge, Sockel, Teppiche etc. besetzt
und andererseits können wir bei der Ausstellungsplanung und den Umbauten ökonomisch und ökologisch sinnvoll agieren und somit viele Ressourcen
einsparen. Da sich das Lager und Depot am selben
Standort befinden, ist die Logistik einfach und
arbeitssparend. Zusätzlich kann damit die Brandlast
in den Kunstdepots minimiert werden. Neben Katalogen und dem technischen Material können endlich
auch Transportrahmen, Klimakisten und sonstige
Kunstverpackungen gut gelagert werden und nehmen damit der Kunstsammlung keinen Platz mehr
weg. Künftig wird das Aargauer Kunsthaus auch
Kunstverpackungen von Wechselausstellungen bei
sich beherbergen und muss diese nicht teuer extern
zwischenlagern.
Kennzahlen Lager Unterentfelden
Grösse Lager kann erst im Herbst 2021 genau definiert werden
Fläche Lager 650 m2
Nutzbare Fläche Palettenregale kann erst im Herbst 2021 genau definiert werden
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RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS
TOTAL 8’800 46
1 Eingangsbereich 325 1
1.1 Foyer 200 I TL HNF
Soll auch für Veranstaltungen genutzt werden
können.
Türen/Fenster: Sicherheitstüre zum Ausgang, barrierefrei,
Automatiktür
1.2 Empfangstheke 25 1 I TL HNF
Empfang und
Ticketverkauf
Stark-/Schwachstrom: Anschluss für Kassenanlage
Sonstiges: aussreichend Ablagefläche für Infomaterial, Kopfhörer
für Führungen, etc.
1.3 Garderobe Besucher 40 I NNF
Sonstiges: Schliessfächer in verschiedenen Grössen und Formen
1.4 Kinderwagenraum 10 I NNF
1.5 Sanitätsraum 10 I HNF
Grösse gemäss
Immobilien Standards
1.6 WC Besucher
35 I NNF
Damen: 5 WC / 3 Waschtische
Herren: 3 WC / 3 Urinale /
2 Waschtische
1.7 IV-WC Besucher 5 I NNF
7.2 RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS INKL. AUSSTATTUNGSSTANDARD UND KLIMATISCHE ANFORDERUNGEN
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RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS
2 Publikumsbereich 690 0
2.1 Bistro 100 I TL 8.11/
8.12
1.5
Soll auch ausserhalb
der Öffnungszeiten
Kunsthaus genutzt
werden können.
Sonstiges: Gastrotheke inkl. aller benötigen Anschlüsse für
Geräte etc., Sitzmöglichkeiten für Gäste
2.2 Shop 40 I TL 6.3 HNF
4.5
in Anlehnung an den
IST-Bestand
Sonnenschutz:aussenliegend, automatisch
Sonstiges: Ausstellregale und -sockel
2.3 Bibliothek 150 I TL HNF
in Anlehnung an den
IST-Bestand
Sonstiges: Standregale bzw. Regale an den Wänden
2.4 Atelier/
Vermittlungsraum
100 II TL 8.6 HNF
5.3
Sonnenschutz: aussenliegend, manuell steuerbar
Sonstiges: flexible Möblierung für unterschiedliche
Veranstaltungen, mind. 5 Waschbecken für die Teilnehmenden
2.5 Veranstaltungsraum 300 200 I TL 8.7 HNF
Soll auch ausserhalb
der Öffnungszeiten
Kunsthaus genutzt
werden können.
Grundlage für die Berechnung:
1.5 m²/Gast (Kantonsbibliothek
St.Gallen)
Wände: eine Wand sollte ggf. als Projektionsfläche für den
Beamer dienen
Türen/Fenster: grossflächige Fenster
Sonnenschutz: aussenliegend
Stark-/Schwachstrom: Veranstaltungstechnik
Sonstiges: flexible Möblierung für unterschiedliche Veranstaltungen
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RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS
3 Ausstellungsbereich
2’875 0
3.1 Ausstellungsfläche
(innen)
2’875 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L.
+/- 2%
II HNF
5.8
Boden: widerstandsfähig, unterhaltsarm, akustisch dämpfend
Wände: höhere Nutzlasten
Türen/Fenster: Aussentüren bzw. Türen zu Fluchtwegen
alarmgesichert, Fenster mit UV-Schutz und nicht öffenbar
Sonnenschutz: innenliegend, flexibel steuerbar
Stark-/Schwachstrom: flexibles Beleuchtungssystem, mehrere
Starkstromsteckdosen
Nutzlasten: mind. 1’000 kg/m²
4 Depot 2’785 1
4.1 Depot 2’600 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L.
+/- 2%
IV KL HNF
Die Fläche ergibt sich
aus der Summe aller
IST-Flächen (1’911 m²)
plus der geschätzten
Zunahme der Werke bis
2030 (+6’900 Werke)
in Verbindung mit dem
groben IST-Kennwert
10.5 Werke pro m².
4.2 Arbeitsplatz
Depotverwaltung
15 1 IV HNF
4.3 Archiv 70 4.5 16-19°C
45-55 %
IV KL HNF
Standregal Kulturgüterschutzraum
Türen/Fenster: Türen abschliessbar, keine Fenster
4.4 Zwischenlager 100 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L.
+/- 2%
IV KL HNF
Zwischenlagerung der
Kunstwerke bei An-/Abtransport in Gestellen
oder Palettenregalen
Türen: Möglichkeit der Zugangsbeschränkung, abschliessbar,
Sicherheitstechnik
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RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS
5 Werkstätten 185 0
5.1 Werkstatt
Museumstechnik
125 III TL HNF
Ausreichend Arbeits-
und Lagerfläche (auch
für mobile Werkbänke)
nötig sowie Platz
für die verschiedenen
Maschinen für
die Bearbeitung der
Baumaterialien:
- Bohrmaschine
- Sägen
- Schleifmaschinen
- etc.
Stark-/Schwachstrom: Steckdosen (Stark- und Schwachstrom)
Sonstiges: Druckluftversorgung und (Kalt-) Wasserversorgung nötig
5.2 Restaurierungsatelier
(inkl. Fotoecke)
40 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L.
+/- 2%
Zu- und
Abluft
IV KL HNF
Ausreichend Arbeits-
und Lagerfläche nötig
(vor allem für grossformatige Kunstwerke)
mit flexibler Möblierung
Stark-/Schwachstrom: Starkstromanschlüsse für die Maschinen
5.3 Quarantäneraum 20 4.5 21°C
+/- 2°C
50% r.L.
+/- 2%
sep.
nötig
IV KL HNF
Arbeitstische, Regale
und autonome Lüftung
Türen: abschliessbar, alarmgesichert
Sonstiges: Gestelle
6 Fachbereiche inkl.
Verwaltung
535 43
6.1 Büroarbeitsplätze
Fachbereiche
und Leitung
(inkl. Fokusraum)
350 37 III TL HNF
2.1 /
Überwiegend Mehrpersonenbüros, nur
einzelne Einzelbüros
6.2 Büroarbeitsplätze
Technik
45 5 III TL HNF
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RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS
6.3 Backoffice Store 10 1 III TL HNF
2.1
inkl. Lagerfläche Immobilien-Standards
6.4 Besprechung 70 III TL HNF
2 Räume für 6 Personen
1 Raum für 20 Personen
6.5 Fachbibliothek 20 6.1 HNF
6.6 Infrastrukturzone 30 III HNF
2 Räume: Nähe Büroarbeitsplätze Fachbereiche und Arbeitsplätze Technik
6.7 Postraum 10 III HNF
7 Infrastruktur und
Betriebsräume
1’405 1
7.1 Werkstatt/Lager
Hauswart
15 1 III NNF
Sonnenschutz: Möglichkeit zur Verdunklung
Wasseranschluss
7.2 Putzraum inkl. Lager
Reinigungsmaterial
10 III NNF
Verwaltung Kanton Aargau:
Anzahl Räume gemäss
Betriebskonzept
Boden: Fliesen
Wände: Fliesen
Sonstiges: Schränke und Gestelle für Reinigungsmaterialien
7.3 Lager Printmaterial 50 III HNF
Lager für Flyer, Postkarten, Ausstellungsbroschüren, Jahresberichte, Kataloge etc.
Türen/Fenster: abschliessbar
Sonstiges: Gestelle
7.4 Lager
Ausstellungsmaterial
750 III HNF
Materiallager für
Ausstellungen: Sockel,
Hauben, Vitrinen,
Teppiche, etc.
Türen/Fenster: abschliessbar
Immobilien Aargau Juni 2021 28ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu J2e A0a2 uJaeAoeuaag1a2
RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS
7.5 Lager Baumaterial 150 III HNF
Lager für techn. Aufbaumaterial wie Wandelemente «Wolfsburger
System»
Türen/Fenster: abschliessbar
Sonstiges: Gestelle
7.6 Materialraum Atelier 40 III 2.4 HNF
Lager für Gebrauchsgegenstände im Atelier
Türen/Fenster: abschliessbar
Sonstiges: Gestelle
7.7 Lager Veranstaltungsmobiliar
20 III 2.5 HNF
Lager für Veranstaltungsrack, Stühle,
Tische, Flügel, etc.
Türen/Fenster: abschliessbar
7.8 Pausenraum mit
90 III TL HNF
Für zusätzliche Mitarbeitende während BfdK
braucht es temporäre
Pausenräumlichkeiten.
40 Sitzplätze für 78 Mitarbeitende,
pro Sitzplatz 2.25 m² (Erfahrungswert Planconsult)
7.9 WC Personal
35 III NNF
Für zusätzliche Mitarbeitende während BfdK
braucht es temporäre
WC-Anlagen.
Kanton Aargau (Wegleitung zur
Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz)
Damen: 5 WC / 4-5 Waschtische
Herren: 4 WC / 4 Urinale / 3-4
Waschtische
7.10 Personalgarderobe
inkl. Duschen
50 III NNF
Für zusätzliche Mitarbeitende während BfdK
braucht es temporär
Garderoben.
2 Duschen für Herren, 1 Dusche
für Damen
Sonstiges: Abschliessbare Schliessfächer
7.11 An-/Ablieferung
(Kunst- und Ausstellungsmaterial)
80 III HNF
Anlieferung mit LKW
(Sicherheitsschleuse)
abwaschbar, Bodenrinne
Sonstiges: Videoüberwachung, Nutzlast 20 kN/m²
Immobilien Aargau Juni 2021 29ImmobIiIlen Aaeragr uJ2iA2guu J2e A0a2 uJaeAoeuaag1a2
RAUMPROGRAMM AARGAUER KUNSTHAUS
7.12 An-/Ablieferung
(Waren Bistro, Veranstaltungen, Shop)
15 III HNF
abwaschbar, Bodenrinne
Sonstiges: Videoüberwachung
7.13. Entsorgung 30 III HNF
7.14 Küche (zu Bistro) 60 III 2.1 HNF
Boden: Fliesen
Wände: Fliesen
7.15 Lager Küche 10 III 2.1 HNF
Erschliessungszonen (Sicherheitsstufen)
I Öffentliche Zone: Besucher
II Gesicherte Zone: Besucher (bewacht)
III Sicherheitszone: Mitarbeitende
IV Sicherheitszone PLUS: Nur Mitarbeitende mit Zugangsberechtigung
Belichtung zwingend
TL Tageslicht
KL Kunstlicht
Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales Kanton Aargau HFGS
Immobilien-Standard
Planconsult W+B AG, Basel
Bereich Strategische Planungen
Ralf Weishaupt, Projektleiter
Marco Hagmann, Projektmitarbeiter
Version 1
Basel, 19. Januar 2024
AN 6923, rw/mh
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines...............................................................................................................................4
1.1 Geltungsbereich ...............................................................................................................4
1.2 Zweck und Ziele ...............................................................................................................4
1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen ....................................... 4
1.4 Design der Prozesse........................................................................................................4
1.5 Anwendung der Raumtabellen .........................................................................................5
1.6 Anforderungen an die Bauweise ......................................................................................5
2 Organisation der HFGS ............................................................................................................6
2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits- und Sozialschulen ....................................................... 6
2.2 Bildungsgänge der HFGS ................................................................................................6
2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven ............................................... 7
3 Pädagogisch-didaktische und schulorganisatorische Ausrichtung und Nutzungskonzept
3.1 Räumlich-pädagogisches Konzept ...................................................................................8
3.1.1 Pädagogische Leitsätze .......................................................................................8
3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb ................................................ 8
3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung ..............................................................................9
3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung ....................................... 9
3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit ................. 9
3.2 Nutzungskonzept HFGS ................................................................................................ 10
3.2.1 Gesamtanlage.................................................................................................... 10
3.2.2 Forum ................................................................................................................11
3.2.3 Lernwelt .............................................................................................................12
3.2.4 TT Pflege ...........................................................................................................13
3.2.5 TT Operationstechnik ......................................................................................... 13
3.2.6 Betriebswelt ....................................................................................................... 14
3.2.7 Aussenbereich ................................................................................................... 14
4 Standortkriterien .....................................................................................................................15
4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen .............................................................. 15
4.2 Zielkriterienkatalog ......................................................................................................... 15
5 Raum-, Flächen- und Ausstattungsstandards ...................................................................... 16
5.1 Strukturierungssysteme ................................................................................................. 16
5.1.1 Norm SIA 416 .................................................................................................... 16
5.1.2 Nutzungsbereiche .............................................................................................. 16
5.1.3 Raumtypen ........................................................................................................ 16
5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich ...................................................................... 19
5.3 Bedarfsermittlung ...........................................................................................................27
5.3.1 Hauptnutzfläche (HNF) ...................................................................................... 27
5.3.2 Geschossfläche (GF) ......................................................................................... 27
5.3.3 Gebäudegrundfläche (GGF)............................................................................... 27
5.3.4 Bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) ............................................................... 28
5.3.5 Grundstückfläche (GSF) .................................................................................... 28
5.3.6 Bedarf weiterer Partner ...................................................................................... 28
Anhang.........................................................................................................................................29
I. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................. 29
II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen ................................................... 30
III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp .................................................. 32
IV. Bedarfskennzahlen ........................................................................................................ 48
V. Schallschutzanforderungen............................................................................................ 50
VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 ................................................... 51
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die Immobilien-Standards für die Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales (HFGS) dienen als
Leitfaden für die Konzeption, Planung und Realisierung eines Neubaus, eines Umbaus oder eines
Erweiterungsbaus an der HFGS. Sie ermöglichen eine ressourcenschonende und nutzungsgerechte
Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung der Bauprojekte. Sie sind eine der Vorgaben
des Planungs- und Ausführungsauftrags.
Die Immobilien-Standards HFGS wurden am xx.xx.xxxx vom Regierungsrat beschlossen (RRB Nr.
xxx).
1.2 Zweck und Ziele
Die Immobilien-Standards der HFGS unterstützen die Nutzer bei der Bedürfnisformulierung, leisten
einen Beitrag zur Stärkung des politischen Verständnisses für die Anliegen der Schulen und erleichtern den Dialog zwischen den Disziplinen Pädagogik und Architektur. Die Immobilien-Standards dienen der Implementierung des neuen strategischen und pädagogisch-didaktischen Konzept der
HFGS.
Die Immobilien-Standards sind als verbindliche Planungsgrundlage in Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden und für Planende und Behörden bestimmt. Sie gelten als Vorgaben
für die Planung von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an den Nutzer. Sie definieren und erklären
architektonische und pädagogische Begriffe im Kontext eines kooperativen Planungsprozesses.
Ausserdem beschreiben sie Prozesse und Methoden zur Bedarfsermittlung der Infrastruktur und
definieren räumliche Zielgrössen und Kennzahlen. Sie gewährleisten somit eine transparente Herleitung der Raumansprüche.
1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine
Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards und zu Spezialnutzungen. Gesetzliche Vorgaben und
sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die relevanten Normen und Bestimmungen, die von
Ämtern publiziert werden, sind den Standards übergeordnet. Sie sind in der jeweils aktuell gültigen
Version beizuziehen.
1.4 Design der Prozesse
Das Departement BKS hat gemeinsam mit der HFGS ein Nutzungskonzept erarbeitet. Dieses fasst
die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Nutzers der Gebäude zusammen. Auf Basis
der pädagogisch-didaktischen Leitsätze und architektonischen Bestandesaufnahmen werden die
Nutzungsbereiche und die benötigten Raumtypen (Typisierung und Standardisierung der Räume
sowie die räumlichen Anforderungen) abgeleitet aus den schulischen Abläufen im Dialog entwickelt.
Der Planungs-, Bau- und Bewilligungsprozess erfolgt nach dem jeweils aktuellen Generalablaufplan
(GAP).
1.5 Anwendung der Raumtabellen
Eine Standardisierung der Schulnutzung der HFGS impliziert eine Harmonisierung des Raumbedarfs des zukünftigen Standorts der HFGS. Für die Aufnahme des Wachstums der Studierenden
wird ein neuer Standort benötigt, der in den kommenden Jahren geplant, gebaut und/oder bezogen
wird. Stand heute ist jedoch die zukünftige Situation zu einem gewissen Teil noch ungewiss. Dort
wo es aus denkmalpflegerischen oder bautechnischen Gründen Raumstrukturen zu erhalten gilt,
sind Abweichungen von diesen Standards zu erwarten. Die Immobilien-Standards der HFGS kommen daher insbesondere bei Neu- und Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu
prüfen, welche Räume wo erforderlich sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können.
Mit dem beiliegenden Raummodell können beliebige Standortgrössen durch manuelle Eingabe simuliert und skaliert werden. Grundsätzlich werden die Standortgrössen im Basismodell nach Anzahl
skaliert.
1.6 Anforderungen an die Bauweise
In einer Gesellschaft, die sich immer schneller entwickelt, ändern sich die Anforderungen an Bauten,
und somit auch an Schulbauten stetig. Änderungen von ökologischen Anforderungen, der Unterrichtsform, von politischen, rechtlichen und finanziellen Vorgaben sowie der technische Fortschritt
erfordern eine gewisse Flexibilität der Bauweise. Eine Anpassung der Räume und der Technik muss
ohne Eingriffe in die Grundstruktur möglich sein.
2 Organisation der HFGS
2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits- und Sozialschulen
Die Berufsausbildung im Bereich Gesundheit und Soziales ist von grossem öffentlichem Interesse.
Aufgrund der demografischen Entwicklung wie dem allgemeinen Bevölkerungswachstum und der
Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch-technischen Fortschritt sowie der Einkommensentwicklung entsteht ein Zusatzbedarf der zukünftigen Fachkräfte. Hinzu kommt der Ersatzbedarf der Fachkräfte aufgrund von Pensionierungen und Berufsaustritten.
Auf Bundesebene ergab sich mit der Annahme der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) durch die Stimmbevölkerung am 28. November 2021 unter anderem eine Verpflichtung
der Kantone, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Nebst finanziellen Auswirkungen für den Kanton Aargau liegt die weitere Umsetzung der Ausbildungsoffensive in
der Verantwortung des Kantons, welcher zum Ziel hat, die Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der
Pflege zu erhöhen.
2.2 Bildungsgänge der HFGS
Pflege
Die Vollzeitausbildung des Bildungsgangs Pflege dauert drei Jahre. Mit einer Vorbildung als Fachfrau/Fachmann Gesundheit dauert die Ausbildung in der Regel nur zwei Jahre. Die Ausbildung hat
jährlich zwei Starttermine: Im März und im September. Pro Startzeitpunkt gibt es aktuell je fünf Studiengänge (z.B. Frühling 2023, Herbst 2023). Der Studienbetrieb läuft während 48 Wochen pro Jahr
à fünf Unterrichtstagen pro Woche. Die Anzahl Studierender kann pro Studiengang stark variieren,
wobei die Studiengänge situativ unterschiedlich aufgeteilt werden (z.B. Vorlesung für gesamten Studiengang, Arbeit in Grossgruppen, Arbeit in Kleingruppen, etc.). Ebenfalls beinhaltet diese Ausbildung eine Berufs- bzw. Praktikumstätigkeit. Daher sieht die Ausbildung vor, dass zwischen Theoriesemester an der HFGS und Praxissemester in Praxisbetrieben abgewechselt wird.
Operationstechnik
Beim Bildungsgang Operationstechnik handelt es sich um ein dreijähriges Vollzeitstudium mit Ausbildungsbeginn im März oder im September. Der jährliche Studienbetrieb beträgt 49 Wochen à fünf
Unterrichtstage pro Woche. Die Ausbildung gliedert sich in Blockwochen sowie mehrwöchige Praktika, wobei die Abfolge der Unterrichtsblöcke bedarfsorientiert ist und die Praktika unterschiedliche
Dauer haben.
Sozialpädagogik
Der Bildungsgang Sozialpädagogik ist eine berufsbegleitende Ausbildung in drei oder vier Jahren,
wobei die dreijährige Ausbildung zusammen mit dem zweiten Jahr der vierjährigen Ausbildung
startet. Die Studiengänge starten jeweils jährlich im September mit 39 Wochen Studienbetrieb pro
Jahr. Durch den dualen Charakter des Studienbetriebs sind es in der Regel zwei Unterrichtstage pro
Woche. Parallel zu den Unterrichtstagen findet eine einschlägige Berufstätigkeit mit einem Beschäftigungsgrad von mindestens 50% sowie eine begleitete Praxis statt.
Fachmaturität
Studierende mit einem Fachmittelschulabschluss können während dem Studium an der HFGS ihren
Fachmaturitätsabschluss erlangen.
Abbildung 1: Geltungsbereich der Immobilien-Standards HFGS
2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven
Die Lehr- und Lernarrangements der HFGS befähigen die Studierenden, selbstständig und selbstorganisiert vollständige Handlungen (im theoretischen und praktischen Bereich) ausführen zu können.
Im Zentrum der HFGS steht die Befähigung der Studierenden zur kompetenten Bewältigung des
Berufsalltags in einer sich wandelnden Arbeitswelt. Die Lehrpersonen wenden in Präsenz- und Distanzformaten vielfältige, wirksame Lehr- und Lernformen in unterschiedlichen Gruppengrössen an.
Ziel dabei ist es, den Studierenden einerseits das benötigte Fachwissen zu vermitteln. Weiter soll
auch die Sozial- und Problemlösungskompetenz entwickelt und gefördert werden. Mit diesem
Unterrichtssetting berücksichtigt die HFGS die Bedürfnisse der Studierenden nach Individualisierung und Flexibilisierung angemessen und weckt die Lust am Lernen.
3 Pädagogisch-didaktische und schulorganisatorische Ausrichtung und Nutzungskonzept
3.1 Räumlich-pädagogisches Konzept
Die Immobilien-Standards der HFGS basieren auf dem räumlich-pädagogischen Konzept, welches
von der Schulleitung der HFGS im Rahmen der Erstellung des Nutzungskonzeptes HFGS erarbeitet
worden sind. Das räumlich-pädagogische Konzept zeigt auf, welche pädagogisch-didaktischen und
schulorganisatorischen Ausrichtungen an der HFGS handlungsleitend sind. Die folgenden zentralen
Leitsätze definieren die Anforderungen an den Raum- und Flächenbedarf.
3.1.1 Pädagogische Leitsätze
• Die Lehr- und Lernarrangements der HFGS befähigen die Studierenden zu kompetentem
Handeln in einer sich wandelnden Arbeitswelt (Persönlichkeitsentwicklung, soziale Fähigkeiten, Allgemeinbildung, etc.).
• Die Lehrpersonen wenden in Präsenz- und Distanzformaten vielfältige, wirksame Lehr- und
Lernformen an (u.a. Problem Based Learning (PBL), Fertigkeitsunterrichts (Skills Training),
Fallbesprechungen, etc.) und fördern nachhaltige Lern-, vernetzte Denk- und aktive Erkenntnisprozesse, Analyse- und Problemlösungsfähigkeiten sowie die Lust am Lernen.
• Die Lehrpersonen entwickeln ihre berufsbezogenen und pädagogischen Kompetenzen systematisch weiter und werden dabei von ihren Vorgesetzen unterstützt.
• Die Strukturen der Bildungsgänge sowie die Lehr- und Lernformen berücksichtigen die Bedürfnisse von Studierenden nach Individualisierung und Flexibilisierung angemessen.
3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb
• Die HFGS ist organisiert in drei Bildungsgänge. Diese sind weiter gegliedert in einzelne Studiengänge pro Jahrgang.
• Die Ausbildung findet an zwei Lernorten statt (Studium an der HFGS und Lernen in der beruflichen Praxis). In den Bildungsgängen Operationstechnik und Pflege ist der Unterricht
Training und Transfer an beiden Lernorten integriert. Dieser Unterricht findet in der Regel in
Spezialräumen statt.
• Aufgrund der unterschiedlichen Lehr- und Lernarrangements (VL, Simulationen usw.) und
der pädagogischen Haltung auf neue Arbeitsweisen (Flexibilisierung, New Work, VUCA) und
unterschiedliche Lernbedürfnisse (Individualisierung) einzugehen, findet der Unterricht in unterschiedlichen Gruppengrössen statt.
• Komplexitätsreduktion bei Studiengangplanung (Stunden- und Raumplanung) mit dem Ziel
einer wiederkehrenden Raumnutzung
• Die Schule ist in einem definierten Rahmen auch ausserhalb der Unterrichtszeiten zugänglich.
3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung
• Die Schule ist ein attraktiver Lern-, Arbeits- und Lebensraum für Studierende und Mitarbeitende.
• Die Nutzungsbereiche und Räume der HFGS fördern sowohl den Austausch unter den Studierenden als auch den Austausch zwischen der HFGS und der Praxis.
• Verschiedene Raumtypen mit einer hohen Raum- und Nutzungsflexibilität ermöglichen einen
zeitgemässen Unterricht mit unterschiedlichen attraktiven Lernsettings und grosser Methodenvielfalt.
• Die multifunktionale Nutzung möglichst vieler Räume erhöht deren Auslastung.
3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung
• Die HFGS ist nahe am Menschen und bietet Raum für den Austausch und Begegnungen
zum Thema Gesundheit und Soziales.
• Die HFGS steht im interkantonalen Wettbewerb. Daher ist die optimale Erreichbarkeit mit
dem ÖV ein entscheidender Wettbewerbsfaktor.
• Der Aussenraum der Schule ist Aufenthalts- und Erholungsraum.
3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit
• Die HFGS leistet mit ihrer Bildungsarbeit einen systematischen Beitrag zur Entwicklung der
ausgebildeten Professionen/Berufe.
• Die HFGS wirkt dem Fachkräftemangel entgegen und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zum Erfolg der Betriebe im Gesundheits- und Sozialwesen.
• An der HFGS werden Heterogenität und Inklusion gelebt.
• Bei der Erstellung von neuen Schulen sowie bei Bauprojekten an bestehenden Schulen wird
auf eine langfristig effektive und effiziente Verwendung der öffentlichen Mittel geachtet.
3.2 Nutzungskonzept HFGS
Das Nutzungskonzept der HFGS gründet auf dem räumlich-pädagogischen Konzept und den Dimensionierungen an den bestehenden Schulstandorten. Es beschreibt die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Nutzers sowie die wichtigsten, flächenrelevanten Anforderungen an die
Bewirtschaftung und den Betrieb der Gebäude.
Das Nutzungskonzept dient als Grundlage für die Architekturwettbewerbe für neue Schulgebäude.
Ebenfalls dient es auch als Grundlage für eine allfällige Raumbestellung an einem bestehenden
Schulgebäude, wobei jeweils die Bedingungen vor Ort zu projektspezifischen Anpassungen an den
Vorgaben des Nutzungskonzepts führen können.
3.2.1 Gesamtanlage
Mit der Erbringung von Dienstleistungen für die zukünftigen Berufsleute und die Betriebe im Bereich
Gesundheit und Soziales leistet die HFGS einen wesentlichen Beitrag zur Funktionsfähigkeit der
Gesellschaft.
Der zukünftige Standort der HFGS bringt die Berufe im Bereich Gesundheit und Soziales der Öffentlichkeit näher und schafft Begeisterung. Nebst der reinen Vermittlung von Fachwissen trägt die
HFGS auch zur allgemeinen Entwicklung von Kompetenzen zur Befähigung und Bewältigung des
Berufsalltages bei. Dazu gehört das Trainieren von Fertigkeiten genauso wie die Förderung von
sozialen Fähigkeiten. Mit diesem ganzheitlichen Ansatz bietet die HFGS eine Plattform zur Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden und fungiert somit sowohl als Ausbildungsort als auch als
sozialer Treffpunkt. Zusätzlich führt die HFGS Weiterbildungen durch und bietet Tagungen im Bereich Gesundheit und Soziales an.
Dies bedingt, dass die Schule eine hohe Aufenthaltsqualität aufweist und den Austausch von Studierenden und Lehrpersonen aller Bildungsgänge fördert. Die Ausgestaltung der Nutzungsbereiche
der HFGS schafft einen attraktiven Lern-, Arbeits- und Begegnungsraum für Studierende und Mitarbeitende. Zudem fördert das Gebäude die Öffnung zur Aussenwelt, schafft Akzeptanz und repräsentiert den Bereich Gesundheit und Soziales adäquat in der Gesellschaft.
Abbildung 2: Funktionsschema Gesamtanlage
3.2.2 Forum
Über den Haupteingang eröffnet sich den Eintretenden das als zentraler Ankunfts- und Begegnungsort belebte Forum. Der lichtdurchflutete und stimmungserzeugende Raum verbindet Innen- und Aussenwelt und verleiht den Eintretenden Orientierung in die innere Struktur der Schule. Das Forum
steht sinnbildlich für die Wichtigkeit des Bereichs Gesundheit und Soziales, was auch in dessen
Raumwirkung widergespiegelt werden soll. Das Forum verbindet als Zentrum der Schule die verschiedenen Nutzungsbereiche und dient der horizontalen und vertikalen Erschliessung.
Das Foyer und der Empfang bilden zusammen den Eingangsbereich innerhalb des Forums. Weiter
sind ein offener Bereich mit Aulafunktion, offene Arbeitsplätze, die Mediothek, die Verpflegungszone
inklusiv Freeflow/Ausgabe und die Küche dem Forum zugehörig.
Der Bereich mit Aulafunktion bietet einen einladenden und charakteristischen Raum für schulische
sowie öffentliche Veranstaltungen. Dabei handelt es sich nicht um einen fixen Raum, der explizit nur
für Anlässe jeglicher Art vorgesehen ist, sondern viel eher um eine multifunktional nutzbare Fläche.
Durch die Möglichkeit der Abtrennung wird Flexibilität erzeugt und schafft bei Bedarf Raum für
Anlässe mit einer Personenbelegung von bis zur Hälfte der anwesenden Personen (Studierende
und Mitarbeitende). Kurze Wege zur Verpflegungszone erlauben eine Bewirtung vor, während oder
nach Anlässen. Der Bereich wird genutzt für Vorträge, Tagungen, Informationsveranstaltungen oder
als Forum zwischen Praxis und Schule (z.B. Austauschgefäss mit Berufsbildner:innen aus den Betrieben, usw.). Im schulischen Kontext können im Bereich mit Aulafunktion beispielsweise Vorlesungen oder Kollaborationen mehrerer Studiengänge stattfinden.
Die Mediothek ist innerhalb der Schule die zentrale Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung für
Studierende und ein ebenso angenehmer Lernort. Zur Mediothek gehört ein Nebenraum bzw. ein
Lager. Zusätzlich bietet das Forum offene Arbeitsplätze, an denen allein oder in Gruppen gearbeitet
werden kann.
Mit einer Küche ausgestattet, bietet die Verpflegungszone Platz für rund einen Drittel der anwesenden Personen (Studierende und Mitarbeitende). Sie grenzt an den Bereich mit Aulafunktion und
besitzt einen Zugang zum Aussenraum.
Aufgrund dieser multifunktionalen Nutzung des Forums (Veranstaltungen, Treffpunkt, konzentriertes
Arbeiten, usw.) stellen sich besondere Anforderungen an die Lüftung, das Licht und die Akustik.
3.2.3 Lernwelt
Im Zentrum der HFGS steht gemäss den pädagogisch-didaktischen Leitsätzen der HFGS (vgl. Kapitel 3) die Befähigung der Studierenden zur kompetenten Bewältigung des Berufsalltags in einer
sich wandelnden Arbeitswelt. Die Lehrpersonen wenden in Präsenz- und Distanzformaten vielfältige,
wirksame Lehr- und Lernformen in unterschiedlichen Gruppengrössen an. Ziel dabei ist es, den Studierenden einerseits das benötigte Fachwissen zu vermitteln. Weiter soll auch die Sozial- und Problemlösungskompetenz entwickelt und gefördert werden. Mit diesem Unterrichtssetting berücksichtigt
die HFGS die Bedürfnisse der Studierenden nach Individualisierung und Flexibilisierung angemessen und weckt die Lust am Lernen.
In der Lernwelt findet der Unterricht für sämtliche Bildungsgänge der HFGS statt. Nebst dem konventionellen Unterricht und den Vorlesungen wird dieser Nutzungsbereich für Übungen und Gruppenarbeiten, Simulationen im Bereich Sozialpädagogik (TT SozPäd), Prüfungsabnahmen sowie Lernen und Selbststudium der Studierenden genutzt. Zudem dient er dem Austausch unter den Studierenden und als Begegnungszone von Studierenden und Lehrpersonen.
Die Unterrichtsräume sind mit einer Raumgrösse von 80 m2 standardisiert und gleichzeitig flexibel
ausgestattet. Direkt angebunden an die Unterrichtsräume sind die Gruppenräume und die offenen
Lernlandschaften.
Die Gruppenräume und die offenen Lernlandschaften bilden zusammen die kooperative Lern- und
Arbeitszone. Bei der offenen Lernlandschaft handelt es sich dabei um eine gestaltbare und offene
Einheit (160 m2), welche multifunktional nutzbar ist. Sie ist als offene Fläche zu verstehen, welche
Studierende aus verschiedenen Bildungs- und Studiengängen zum kollaborativen und individuellen
Arbeiten nutzen können. Zudem dient sie den Studierenden zum spontanen, gegenseitigen Austausch. Dadurch soll die Präsenzzeit der Studierenden an der HFGS erhöht und der soziale Austausch gefördert werden. Die Einheiten der offenen Lernlandschaften sind räumlich voneinander
getrennt. Die Anzahl der offenen Lernlandschaften steht im direkten Verhältnis zu der Anzahl Unterrichtsräumen (1 zu 6). Wünschenswert ist, dass jedes Stockwerk über eine offene Lernlandschaft
verfügt, auch wenn diese flächenmässig kleiner ausgestattet ist.
Standardisierte Gruppenräume ersetzen diverse unterschiedliche Raumtypen und müssen daher
flexibel nutzbar sein (z.B. Virtual Reality Raum, Ruheraum, Studio/Filmraum etc.). Deshalb wird darin eine offene Fläche sowie flexibles Mobiliar benötigt. Die Unterrichtssettings Training und Transfer
Sozialpädagogik finden in den Gruppenräumen statt und benötigen mobile Videoinstallationen. Dabei handelt es sich um audiovisuelle Installationen, welche die unkomplizierte Präsentation von multimedialen Inhalten (z.B. gefilmte Übungssequenzen als Feedback, visualisierte Lerninhalte etc.)
ermöglichen.
Für Unterrichtsformate mit Grossgruppen eignen sich die Hörsäle. Wünschenswert ist eine angrenzende Anordnung von den Hörsälen an die Unterrichtsräume.
3.2.4 TT Pflege
Im Nutzungsbereich Training und Transfer Pflege findet ein handlungsorientierter Unterricht statt,
bei welchem Fähigkeiten und Fertigkeiten in einem realitätsnahen Umfeld vermittelt und trainiert
werden. Zusätzlich werden in diesem Nutzungsbereich auch interprofessionelle Trainings und Workshops angeboten. Der Nutzungsbereich setzt sich aus dem Übungsraum TT Pflege, Materialraum,
Umkleideraum, Stationszimmer und dem Ausgussraum zusammen.
Der Übungsraum TT Pflege ist für 12 Studierende ausgelegt und beinhaltet vier Betten. Im Raum
integriert ist ein Besprechungs- und Arbeitsbereich für Kleingruppen. Zur Durchführung der Performanzprüfungen befinden sich angrenzend an die Übungsräume TT Pflege Beobachtungsschläuche,
welche idealerweise zwischen zwei Übungsräumen TT Pflege liegen. Diese Beobachtungsschläuche sind demnach beidseitig verglast. Nach Möglichkeit grenzt an die Übungsräume TT Pflege ein
Gruppenraum (Nutzungsbereich Lernwelt). Eine weitere Anforderung an den Übungsraum TT Pflege
ist die Möglichkeit, diesen in einen Unterrichtsraum transformieren zu können. Dafür ist eine standardisierte Grösse von 80 m2 sowie flexibles Mobiliar erforderlich.
Zu einem Cluster von acht Übungsräumen TT Pflege gehört je ein Materialraum, zwei Stationszimmer sowie ein Ausgussraum.
Das Stationszimmer beinhaltet einen Sterilgut-Verpackungstisch (4 m2), acht Visitenwagen, Mobiliar
für Material und zwei Sitzplätze als Notiz-Möglichkeit enthält. Das Stationszimmer muss unmittelbar
an die Übungsräume TT Pflege angrenzen oder zwischen den Übungsräumen TT Pflege liegen.
Der Ausgussraum weist eine Länge von sechs bis acht Metern sowie eine Breite von drei bis vier
Metern aus. Dieser ist mit Gestellen auf einer Längsseite und prozessorientiert angeordneten Ausgussinstallationen auf der anderen Längsseite bestückt. Der Ausgussraum muss unmittelbar an die
Übungsräume TT Pflege angrenzen oder dazwischen liegen.
3.2.5 TT Operationstechnik
Die Vermittlung der praxisorientierten Fähigkeiten beim Bildungsgang Operationstechnik HF findet
im Nutzungsbereich Training & Transfer Operationstechnik (TT OT) statt. Zusätzlich finden in diesen
Räumlichkeiten im Rahmen des Weiterbildungsangebots der HFGS auch Hygiene-Seminare statt.
Dazu sind Übungsräume TT OT (Operationssaal), Lager OP sowie Umkleideräume vorgesehen.
Die Übungsräume TT OT sind jeweils mit zwei Operationstischen ausgestattet. Idealerweise befinden sich angrenzend an die einzelne Übungsräume TT OT Gruppenräume (Nutzungsbereich Lernwelt). Der Lagerraum für das OP-Material, diverse Unterrichts-Anschauungsmaterialien, Anatomie-
Modelle, Bildwandler, Transportliegen etc. liegt in der idealen Raumanordnung zwischen den beiden
OP-Sälen und grenzt an je einen Umkleideraum mit Schleusenfunktion.
Der Umkleideraum ist ausgelegt für zehn Personen und beinhaltet eine Schleusenfunktion, um in
den sterilen OP-Saal zu gelangen. Als Verbindung dient eine mit einem Sensor elektronisch auslösbare Schiebetür. Die beiden OP-Säle grenzen je mit der Schleusenfunktion an einen Umkleideraum.
Ebenfalls denkbar ist ein Umkleideraum zwischen den beiden OP-Sälen mit entsprechenden Zugängen in beide OP-Säle. Die bauliche Ausgestaltung wird projektspezifisch beurteilt.
3.2.6 Betriebswelt
Die Betriebswelt dient dem Aufenthalt von Schulleitung und Mitarbeitenden. Hier findet sowohl ein
Austausch von Verwaltung und Lehrpersonen als auch der persönliche Austausch mit Studierenden
(z.B. Sprechstunde Fachstelle Gesundheit, Gespräche zwischen Schulleitung und Studierenden)
statt. Sämtliche Aufenthalts- und Büroräumlichkeiten von Schulleitung, Administration und der Lehrpersonen sind in der offenen Bürolandschaft untergebracht. Der modernen Ausrichtung der HFGS
entsprechend haben die Schulleitungsmitglieder ihren Arbeitsplatz ebenfalls in der offenen Bürolandschaft. Auf Einzelbüros wird verzichtet. Eine Unterteilung der offenen Bürolandschaft in zwei
Einheiten, in welchen je ca. 50 Mitarbeitende Platz finden, ist erwünscht. Diese zwei Einheiten sind
idealerweise etwas voneinander separiert.
In der Betriebswelt ersetzen standardisierte Gruppenräume respektive Sitzungszimmer diverse unterschiedliche Raumtypen und müssen daher flexibel nutzbar sein (z.B. als Ruheraum, Aufenthaltsraum, Besprechung Lehrpersonen usw.). Für fokussiertes Arbeiten stehen Fokusräume zur Verfügung. Zusätzlich stehen Telefonboxen zur Verfügung. Diese sollen durch eine sinnvolle Akustiklösung zu verringerten Lärmemissionen in der Bürolandschaft beitragen.
3.2.7 Aussenbereich
Der Aussenbereich umfasst Grünflächen und Hartbereiche auf gedeckten und ungedeckten Flächen
mit folgenden Nutzungen:
Erschliessung / Auto- und Veloabstellplätze:
Bereiche mit Hartbelag dienen der Erschliessung des Gebäudes. Die Warenannahme und Entsorgung sind sinnvoll und praktisch angeordnet. Die Zufahrt zu diesen Bereichen ist mit einem LKW
hindernisfrei möglich (Belieferung Wäsche, TT Material Pflege und OT, etc. Ebenfalls ist die Zufahrt
zur zentralen Ver- und Entsorgungsstelle mit einem LKW gewährleistet.
Die Zufahrt und Parkierungsfläche sind an einer für den Schulbetrieb störungsfreien Lage vorzusehen. Grundsätzlich sollen die Parkierungsflächen von den Aufenthaltsflächen getrennt angeordnet
Aufenthalt und Verpflegung:
Der Aufenthalts- und Verpflegungsbereich erweitert die Fläche der Mensa und grenzt daher unmittelbar an die Mensa im Forum des Gebäudes. Attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten mit unterschiedlich ausgestalteten Sitzgelegenheiten sind sowohl im Hartbereich als auch im Grünbereich anzuordnen.
Lernfläche
Mit der Bepflanzung werden abgetrennte Nischen und Sitzgelegenheiten geschaffen, welche für individuelles Lernen genutzt werden können. Dazu können sich Rasenflächen wie auch ein Hartbereich eignen.
Erholung
Auf Rand und Restflächen ist eine möglichst hohe Biodiversität anzustreben. Dafür wird beispielsweise mit offen gehaltenem Biotop, lockerer Heckenbepflanzung, Buntbrache oder Magerwiese
Rechnung getragen.
4 Standortkriterien
4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen
Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die HFGS systematisch
und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse basiert auf einem Zielkriterienkatalog, bei dem die Nachhaltigkeitsdimensionen (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) und die Anspruchsgruppen angemessen berücksichtigt werden. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus
qualitativen Faktoren. Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt.
4.2 Zielkriterienkatalog
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung
zu berücksichtigen:
- Optimale Lage- und Betriebsqualität
- Hohes Potenzial (Studierende, Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft)
- Plangemässe Realisierbarkeit
- Geringer Ressourcenverbrauch
Die Zielkriterien sind im Anhang II dokumentiert. Je nach Aufgabenstellung sind einzelne Kriterien
mehr oder weniger relevant, und es können einzelne Kriterien berücksichtigt werden. Die Gewichtung der Zielkriterien erfolgt ebenfalls aufgabenspezifisch.
5 Raum-, Flächen- und Ausstattungsstandards
5.1 Strukturierungssysteme
5.1.1 Norm SIA 416
Die Norm SIA 416 definiert Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie aus ihnen abgeleiteten
Volumen. Zu den Anwendungsbereichen dieser Flächensystematik gehören Flächen- und Volumennachweise als Grundlage von Variantenvergleichen, Kostenermittlungen, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen usw.
In den vorliegenden Flächenstandards HFGS werden vorwiegend Hauptnutzflächen (HNF) und bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) definiert. Aus diesen beiden Flächenarten lassen sich entsprechende Kennwerte ableiten. Die Flächensystematik gemäss Norm SIA 416 ist im Anhang VI dokumentiert. Die Zuweisung Raum zu Flächenart ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersichtlich.
5.1.2 Nutzungsbereiche
Die Nutzungsbereiche definieren Gruppen von funktional und räumlich zusammengehörenden Räumen. Sie geben in der Projektierung Hinweise für die räumliche Anordnung von Raumgruppen (Cluster) und deren Beziehungen untereinander. Folgende Nutzungsbereiche werden definiert:
- 100 Forum
- 200 Lernwelt
- 300 TT Pflege
- 400 TT Operationstechnik
- 500 Betriebswelt
- 600 Infrastruktur
- 700 Aussenraum
5.1.3 Raumtypen
Die Raumtypen definieren Gruppen von Räumen, die dieselben Raum- und Ausstattungsstandards
aufweisen. Die Raumstandards sowie die Raumtypenblätter befinden sich in Anhang III. Die detaillierte Quantifizierung (z.B. Anzahl Steckdosen etc.) sind projektspezifisch zu definieren. Folgende
Raumtypen werden definiert (die Zuweisung Raum zu Raumtypen ist in den Tabellen in Kapitel 5.2.
ersichtlich):
A Allgemeine Gesetze und Normen
B Allgemeine Standards / Anforderungen
C Nutzungsspezifische Anforderungen
C1 Unterrichtsräume Allgemein
C11 Unterrichtsraum
C12 Hörsaal
C13 Gruppenraum / Sitzungszimmer
C14 Offene Lernlandschaft
C15 Filmraum
C16 VR-Raum
C2 TT Pflege
C21 Übungsraum TT Pflege
C22 Stationszimmer
C23 Ausgussraum
C3 TT OT
C31 Übungsraum TT OT
C4 Mediotheken
C41 Mediotheken
C5 Büros
C51 Fokusraum
C52 Telefonbox
C53 offene Bürolandschaft
C54 Empfang / Sekretariat
C55 Arbeitsplätze offen
C56 Büro Hauswartung
C6 Grossräume
C61 Bereich mit Aulafunktion
C7 Küche
C8 Nasszellen
C9 Nebenräume
C91 Materialraum / Lager
C92 Umkleideraum
C93 Werkstatt
C10 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen
C101 Verpflegungszone
C102 Freeflow / Ausgabe
Übergeordnete Gesetze und Standards
Basis-Standard
Erweiterter Standard
5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich
Die in den nachfolgenden Tabellen definierten Flächenstandards gliedern sich nach den unter Kapitel 5.1. beschriebenen Nutzungsbereichen. Die m2-Angaben pro Nutzungsbereich sind Flächenbudgets. Die einzelnen Raumpositionen sind Orientierungsgrössen und können projektspezifisch
variieren.
Die Bedarfsermittlung für detaillierte Raumprogramme richtet sich nach den nachfolgend definierten
Flächenstandards nach Raum und Nutzungsart. Die Anzahl durch die Stundenplanung belegbarer
Räume wird durch die Anzahl Gruppen und die Belegbarkeit einzelner Raumtypen bestimmt (s. Anhang IV). In den nachfolgenden Tabellen wird die Raumanzahl für die Standortgrösse ausgewiesen,
welche für 71 Gruppen ausgelegt ist.
Für Räume, die nicht in direkter Abhängigkeit zur Studententafel stehen, werden ausser der Anzahl
Gruppen noch andere Bezugsgrössen beigezogen (z.B. zur Berechnung Arbeitsplätze, Mensa etc.).
Bei der Dimensionierung von Arbeitsplätzen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal wird pro
Vollzeitäquivalent, resp. einem Vollzeitpensum mit einem Arbeitsplatz gerechnet. Die wichtigsten
Planungswerte (Durchschnitt) stellen sich wie folgt dar:
Anzahl Gruppen 71
Anzahl Gruppen pro Tag 37
Gruppengrösse Pflege (Zielwert) 25
Gruppengrösse OT (Zielwert) 25
Gruppengrösse SozPäd (Zielwert) 22
Anzahl MA Schulleitung, Administration, ICT,
Hausdienst (VZÄ)
0.4 MA Admin/Gruppe
Lehrpersonen pro Tag 2 Lehrpersonen (VZÄ) pro Gruppe pro Tag
Arbeitsplätze Lehrpersonen 1 Arbeitsplatz pro Lehrperson (VZÄ) pro Tag
Sitzplätze Mensa 8.7 Sitzplätze Mensa pro Gruppe pro Tag
Sitzplätze Aula 0.6 Sitzplätze Aula pro Studierende pro Tag
Tabelle 1: Berechnungsparameter Flächenstandards
Flächenbedarf Forum
100 Forum
101 Empfang HNF 2.2 C54 1 pro 1 Anlage 50
102 Bereich mit Aulafunktion HNF 5.6 C61 1 pro 1 Sitzplatz Aula 0.4
103 Arbeitsplätze offen HNF 5.2 C55 1 pro
100 Anzahl SuS/Tag
104 Verpflegungszone HNF 1.5 C101 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 1.8
105 Freeflow / Ausgabe HNF 3.8 C102 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 0.3
106 Küche inkl. Nebenraum HNF 3.8 C7 1 pro 1 Anlage 140
107 Mediothek HNF 5.4 C41 1 pro 1 Anlage 160
108 Nebenraum /
Lager Mediothek
HNF 2.2 C91 1 pro 1 Anlage 20
Tabelle 2: Flächenbedarf Forum
Flächenbedarf Forum pro Standortgrösse
Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2
100 Forum
101 Empfang 1 50
102 Bereich mit Aulafunktion 520 208
103 Arbeitsplätze offen 9 90
104 Verpflegungszone 320 576
105 Freeflow / Ausgabe 320 96
106 Küche inkl. Nebenraum 1 140
107 Mediothek 1 160
108 Nebenraum / Lager Mediothek 1 20
Total 1’340
Tabelle 3: Flächenbedarf Forum pro Standortgrösse
Flächenbedarf Lernwelt
200 Lernwelt
201 Unterrichtsraum 1) HNF 5.2 C11 1 pro 1.2 Anzahl
Gruppen/Tag
202 Hörsaal HNF 5.2 C12 1 pro 5 Anzahl
Gruppen/Tag
203 Gruppenraum HNF 5.2 C13 1 pro 1 Unterrichtsfläche
(UR+HR)
204 Offene Lernlandschaft HNF 5.2 C14 1 pro 6 Unterrichtsräume 160
Tabelle 4: Flächenbedarf Lernwelt
1) In den Unterrichtsräumen sind die Raumtypen C15 Filmraum und C16 VR-Raum inkludiert.
Dadurch ergibt sich ein Total von 31 Unterrichtsräumen (29 Unterrichtsräume plus je ein Film- und
VR-Raum).
Flächenbedarf Lernwelt pro Standortgrösse
Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2
200 Lernwelt
201 Unterrichtsraum 31 2’480
202 Hörsaal 8 1’600
203 Gruppenraum 30 1’200
204 Offene Lernlandschaft 6 960
Total 6’240
Tabelle 5: Flächenbedarf Lernwelt pro Standortgrösse
Flächenbedarf TT Pflege
300 TT Pflege
301 Übungsraum TT Pflege HNF 6.7 C21 1 pro 1.2 Gruppen
Pflege/Tag
302 Materialraum HNF 4.1 C91 1 pro 8 Übungsraum TT
Pflege
303 Stationszimmer HNF 2.2 C23 1 pro 4 Übungsraum TT
Pflege
304 Ausgussraum HNF 6.1 C24 1 pro 8 Übungsraum TT
Pflege
Tabelle 6: Flächenbedarf TT Pflege
Flächenbedarf TT Pflege pro Standortgrösse
Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2
300 TT Pflege
301 Übungsraum TT Pflege 10 800
302 Materialraum 2 40
303 Stationszimmer 3 90
304 Ausgussraum 2 60
Total 990
Tabelle 7: Flächenbedarf TT Pflege pro Standortgrösse
Flächenbedarf TT OT
400 TT OT
401 Übungsraum TT OT (OP) HNF 6.3 C31 1 pro 3 Gruppen OT/Tag 80
402 Lager OP HNF 4.1 C91 1 pro 2 Übungsraum TT
OT (OP)
403 Umkleideraum NNF 7.2 C92 1 pro 2 Übungsraum TT
OT (OP)
Tabelle 8: Flächenbedarf TT OT
Flächenbedarf TT OT pro Standortgrösse
Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2
400 TT OT
401 Übungsraum TT OT (OP) 2 160
402 Lager OP 1 80
403 Umkleideraum 1 15
Total 255
Tabelle 9: Flächenbedarf TT OT pro Standortgrösse
Flächenbedarf Betriebswelt
500 Betriebswelt
501 Gruppenraum/
Sitzungszimmer
HNF 2.3 C13 1 pro 40 LP und Admin/Tag
502 Fokusraum HNF 2.1 C51 1 pro 8 LP und Admin/Tag
503 Offene Bürolandschaft HNF 5.2 C53 1 pro 1 Arbeitsplatz LP
und Admin
504 Telefonbox C52 1 pro 10 Arbeitsplätze LP
und Admin
Tabelle 10: Flächenbedarf Betriebswelt
Flächenbedarf Betriebswelt pro Standortgrösse
Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2
500 Betriebswelt
501 Gruppenraum / Sitzungszimmer 3 120
502 Fokusraum 13 104
503 Offene Bürolandschaft 100 1’000
504 Telefonbox 10 20
Total 1’244
Tabelle 11: Flächenbedarf Betriebswelt pro Standortgrösse
Flächenbedarf Infrastruktur
600 Infrastruktur
601 Büro Hauswartung HNF 2.1 C56 1 pro 1 Anlage 10
602 Werkstatt Hauswartung HNF 3.2 C93 1 pro 1 Anlage 15
603 Umkleideraum TT Pflege HNF 5.5 C92 1 pro 1 Anlage 30
604 Garderobe Personal
Mensa
HNF 5.5 C92 1 pro 1 Anlage 35
605 Lager Pflege NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 250
605 Lager Sozialpädagogik NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 40
607 Lager Allgemein NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 80
608 Lager IT/FDE NNF 7.6 C91 1 pro 1 Anlage 10
609 Lager Archiv NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 40
610 Lager Möbel NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 200
611 Lager Bibliothek NNF 4.2 C91 1 pro 1 Anlage 15
Tabelle 12: Flächenbedarf Infrastruktur
Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse
Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2
600 Infrastruktur
601 Büro Hauswartung 1 10
602 Werkstatt Hauswartung 1 15
603 Umkleideraum TT Pflege 1 30
604 Garderobe Personal Mensa 1 35
605 Lager Pflege 1 125
Total 215
Tabelle 13: Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse
Flächenbedarf Aussenraum
700 Aussenraum
701 Hartbereich BUF 1 pro 1 Studierende 7
702 Grünbereich BUF 1 pro 1 Studierende 7
703 Infrastruktur BUF 1 pro 1 Studierende 0.5
704 Parkierung BUF n.a. n.a.
Tabelle 14: Flächenbedarf Aussenraum
Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse
Pos. Nr. Bezeichnung Anz. m2
700 Aussenraum
701 Hartbereich BUF 6’034
702 Grünbereich BUF 6’034
703 Infrastruktur BUF 431
704 Parkierung BUF n.a.
Total 12’499
Tabelle 15: Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse
5.3 Bedarfsermittlung
5.3.1 Hauptnutzfläche (HNF)
Da die Planungswerte standortspezifisch variieren können (z.B. Personalstruktur, Arbeitsplatzkonzept, Verpflegungskonzept etc.), sind die Werte in den Flächenstandards als Richtgrössen pro
Gruppe in Abhängigkeit zur Standortgrösse ableiten.
Total Hauptnutzfläche m2
m2 HNF Total 10’284
m2 HNF pro Gruppe pro Tag 278
Tabelle 16: Richtgrössen HNF pro Standort
5.3.2 Geschossfläche (GF)
Geschossflächen ergeben sich projektspezifisch. Sie setzen sich aus den Hauptnutzflächen (HNF),
den Nebennutzflächen (NNF), den Verkehrsflächen (VF), den Funktionsflächen (FF) und den Konstruktionsflächen (KF) zusammen (vergleiche auch Anhang VI). Da in einem frühen Projektstadium
noch kein architektonisches Konzept vorliegt, wird insbesondere für die Ermittlung des Arealbedarfs
und der Grobkosten das HNF-Raumprogramm mit einem Faktor hochgerechnet. Für diese Berechnungen wird ein Faktor von 1.8 bis 2.0 Geschossfläche zu Hauptnutzfläche (GF / HNF) angenommen oder ein Faktor von 0.5 bis 0.56 Hauptnutzfläche zu Geschossfläche (HNF / GF). Diese Werte
resultieren aus verschiedenen Benchmarks im Bereich Höhere Fachschulen (Durchschnittswert verschiedener Referenzobjekte). Gegenüber den beiden Immobilien-Standards Mittelschulen und
BFGS, welche jeweils Faktoren von 1.8 GF / HNF respektive 0.56 HNF / GF vorgeben, fehlen im
Raumprogramm der HFGS die Sporthallen. Diese weisen üblicherweise ein sehr effizientes Verhältnis von Hauptnutzfläche und Geschossfläche auf und ermöglichen so in den übrigen Nutzungsbereichen relativ zu den Hauptnutzflächen leicht höhere Geschossflächen. In der konkreten Umsetzung können diese Werte je nach Rahmenbedingung stark variieren.
Total Geschossfläche m2
m2 GF Total 18'500 – 20’500
m2 GF pro Gruppe pro Tag 500 – 550
Tabelle 17: Richtgrösse GF pro Standort (gerundet)
5.3.3 Gebäudegrundfläche (GGF)
Die ermittelte Geschossfläche lässt Rückschlüsse auf die Gebäudegrundfläche zu. Dazu ist die Geschossigkeit im entsprechenden Kontext zu bestimmen (GF/Anzahl Geschosse = GGF). Neben der
qualitativen Beurteilung von städtebaulichen Gesichtspunkten sind auch funktionale Kriterien zu beachten. In der Regel sollten Bauten im Bereich Höherer Fachschulen nicht mehr als vier Vollgeschosse (oberirdisch) aufweisen. Damit würde die Gebäudegrundfläche rund 5'000 m2 betragen.
Damit werden kurze Wege und eine effiziente Entfluchtung des Gebäudes gewährleistet. In dichten
urbanen Situationen kann aber eine grössere Höhenentwicklung des Gebäudes nötig werden. In
jedem Fall ist aber eine Überschreitung der Hochhausgrenze zu vermeiden. Ein Untergeschoss ist
für Neben- und Technikräume, allenfalls aber auch für Versammlungsräume ausreichend. Wird die
Parkierung unterirdischen gelöst, werden gegebenenfalls weitere Untergeschosse nötig.
5.3.4 Bearbeitete Umgebungsflächen (BUF)
Die bearbeitete Umgebungsfläche beinhaltet alle Nutzungsarten des Aussenraumes. Die notwendige Fläche für den Aussenraum ist abhängig vom Angebot in der näheren Umgebung.
5.3.5 Grundstückfläche (GSF)
Die Grundstücksfläche setzt sich zusammen aus der Gebäudegrundfläche (GGF) und der Umgebungsfläche (UF = BUF). Die aus den Flächenstandards abgeleitete Grundstücksfläche stellt gleichzeitig den Arealbedarf für Erweiterungen oder Neubauten in Abhängigkeit zur Standortgrösse dar.
Im Minimum sind die Gebäudegrundfläche sowie die absolut zwingenden Erschliessungsflächen
notwendig. Für die HFGS ist eine Grundstücksfläche von mindestens 7'000 m2 notwendig. Optimal
sind ca. 17'000 m2.
5.3.6 Bedarf weiterer Partner
Die langfristige Entwicklungsstrategie für die kantonalen Gesundheits- und Sozialschulen sieht für
die HFGS vor, dass sich nach Möglichkeit weitere Partner aus dem Bildungsbereich im Gesundheits-
und Sozialwesen an einem gemeinsamen Standort niederlassen. Je nach Bedarf dieser Partner sind
die Anforderungen an die vorstehend definierten Flächen entsprechend zu erhöhen.
Anhang
I. Abkürzungsverzeichnis
AP Arbeitsplatz
BKS Department Bildung, Kultur und Sport (Kanton Aargau)
BUF Bearbeitete Umgebungsfläche
DFR Departement Finanzen und Ressourcen (Kanton Aargau)
DIN Deutsches Institut für Normung
VZÄ Vollzeitäquivalent
GF Geschossfläche
HF Höhere Fachschule
HFGS Höhere Fachschule Gesundheit und Soziales
HNF Hauptnutzfläche
LP Lehrpersonen
NNF Nebennutzfläche
OT Operationstechnik
OP Operation
SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
SN Schweizer Normenwerk
SozPäd Sozialpädagogik
SPA Sitzplatz Aula
SPM Sitzplatz Mensa
SuS Studentinnen und Studenten
VF Verkehrsfläche
II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen
Oberziele
(Gewichtung)
Zielkriterien
Erläuterungen der Zielkriterien
1 Optimale Lage- / Betriebsqualität
11 Gute Erreichbarkeit Beispielsweise Lage des Schulstandortes im
Verhältnis zu Wohnorten der Studierenden,
ÖV-Güteklasse, Distanz zum nächsten Bahnhalt, Potenzial Fuss- und Veloverkehr
12 Hohe Aufenthaltsqualität Beispielsweise Wohlbefinden und Möglichkeit
zu verschiedenen Lernsituationen, Ruhephasen und sozialem Austausch aufgrund Exposition Grundstück, Einrichtungen im Umfeld,
Lärm- und Luftimmissionen
13 Hohe Nutzungsflexibilität für interne
Betriebsabläufe
Beispielsweise flexible Raumnutzung nach
Raumtypen, flexible Binnenstrukturierung des
vorhandenen Raums mit Gestaltungsfreiheiten
für verschiedene Unterrichtsformen und Arbeitsstrukturen, Weglängen zwischen Raumtypen / Clustern
14 Genügende Abdeckung des
Flächenbedarfs Aussenflächen
Beispielsweise optimale verfügbare Fläche gemäss Raumprogramm unter Einbezug der
stadträumlichen Gegebenheiten
2 Hohes Potenzial (Studierende, Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft)
21 Studierendenpotenzial Grösse des potenziellen Einzugsgebiets
22 Ausreichendes Erweiterungspotenzial
Beispielsweise Flächen- und Volumenreserven
(potenzielle HNF)
23 Hohe Ausstrahlungskraft Beispielsweise Setzen neuer Akzente, Katalysatorwirkung, Chancen für weitere gesellschaftliche und kulturelle Belebung, Erhöhung
Standortgunst
für verschiedene Unterrichtsformen und Arbeitsstrukturen, Weglängen zwischen Raumtypen / Clustern
3 Plangemässe Realisierbarkeit
31 Förderlicher rechtlicher Rahmen Beispielsweise Notwendigkeit von Eigentumsübertragungen,
Bewilligungen und Dienstbarkeiten seitens
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer;
Raumplanerische Hürden
32 Passender Zeitrahmen Beispielsweise Zeitgerechtes Angebot an Unterrichtsräumen
33 Geringe Projektrisiken Beispielsweise bauliche, finanzielle Risiken,
Einsprachegefahr
4 Geringer Ressourcenverbrauch
41 Hohe Energieeffizienz Beispielsweise Kompaktheit, Energieverbrauch, minimale graue Energie
42 Optimales Ausschöpfen von
Synergien
Beispielsweise Abdeckung eines Teils des
Raumprogramms durch bereits bestehende Infrastrukturen an anderen öffentlichen Einrichtungen, Möglichkeit zur Abdeckung von zusätzlichem konkreten Raumbedarf durch andere öffentliche Einrichtungen.
III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp
A Allgemeine Gesetze, Normen und Richtlinien
Allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG;
SAR 713.100) des Kantons Aargau.
Allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG;
SAR 713.100) des Kantons Aargau.
Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG; SR 151.3)
Dokumentationen Fachstelle hindernisfreie Architektur
Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen.
Kantonales Energiegesetz
Normenwerk SIA
Schweizer Normenwerk (SN EN)
Normen und Empfehlungen BASPO
Normen, Richtlinien und Empfehlungen bfu
Richtlinien Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen, IMAG:
https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/richtlinien_standards/richtlinien_standards.jsp
B Allgemeine Anforderungen Tertiärstufe 3b
Raumnutzungsdaten - gemäss SIA Norm 2024:2015
Lichte Raumhöhe - min. 3 m, ansonsten abzustimmen auf Nutzung,
Raumproportion und Deckenkonstruktion (z.B.
Holzbau)
Boden- und Wandbeläge - widerstandsfähig, unterhaltsarm
Decken - schallabsorbierend gemäss speziellen Raumanforderungen
Schallschutz - gemäss Norm SIA 181
Raumakustik - Nachhallzeit Tsoll: 0.5s - 0.8s (SIA 181)
Sonnenschutz - Sonnenschutz aussenliegend, Antrieb elektrisch
Beleuchtung - Lichtsteuerungsautomatik als Teil der Raumautomation
Elektro - Durchsage- und Gonganlage
- ZUKO-Leser bei Zonenübergängen
- Verteilanlagen sind auszulegen nach SWKI EC
102-01 i. V. m. Richtlinien IMAG
- zentrale Uhrenanlage mit Uhr in jedem Unterrichtszimmer
- Vollflächiges WLAN-Netz im ganzen Gebäude
- Konzeptvorschlag Elektromobilität (Auto- und
Zweiradabstellplätze)
- Die Erstellung einer Photovoltaikanlagen (PVA)
richtet sich grundsätzlich nach den energetischen
Anforderungen an das Gebäude. In jedem Fall ist
die Infrastruktur für eine vereinfachte
Erstellung vorzusehen (Nachrüstung PVA).
- Safety-Anlagen (Brandmeldeanlage, etc.) gem.
einschlägigen Vorschriften und Gebäudeversicherung
- Security-Anlagen (CCTV, etc.) sind nutzerspezifisch
Energie, Nachhaltigkeit - Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass der
sommerliche Wärmeschutz erfüllt werden kann
Heizung - Wärmeabgabe im Raum mit bedarfsgerechter Regulierung
- Bei Möglichkeit zur freien Kühlung ist eine Flächenheizung zu prüfen
Kühlung - Grundsätzlich soll die Anforderung des sommerlichen Wärmeschutzes bereits durch das Gebäude
erfüllt werden, sodass Kühlung nicht erforderlich
wird.
- Freie Kühlung (Grundwasser, Erdsonden o.ä.) soll
jedoch geprüft werden
Lüftung - Mechanische Lüftung ist anzustreben, nach Anforderung Energielabel. Regelung bedarfsgerecht.
- Dennoch soll effiziente Fensteröffnung möglich
sein.
- Reine Fensterlüftung nur mit Effizienznachweis
(z.B. Strömungssimulation)
- Lüftung mit Feuchtrückgewinnung, Platzreserve für
Befeuchternachrüstung
Sanitärtechnik - Schulzimmer und WC-Anlagen werden nur mit
Kaltwasser ausgerüstet
Gebäudeautomation - Gebäudeleitsystem (GLS) mit gesamtheitlicher Gebäudesicht: Integration der Raumautomation, der
Messstellen, der Alarmierungen, etc. in das GLS.
- Zentrale Befehle werden über das GLS abgesetzt
(Anbindung an Stundenplan, etc.)
- Fernzugriff gemäss kantonalen Richtlinien
- Schnittstelle zu kantonalem Energiemonitoring
Ausstattung - Die Schulraumtechnik (Wandtafel, Smart Board,
Visualizer, Beamer, Monitor, …) soll dem aktuellen
Stand der Technik entsprechen und wird zusammen mit dem Nutzer erarbeitet
C1 Unterrichtsräume
Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen
Direkte Nachbarschaft zu Aussenraum
Wand Projektionsfläche
magnetisch
abwaschbar (v.a. um Lavabo)
Akustik Lärmempfindlichkeit mittel / Räume vor
Emissionen und Immissionen genügend
geschützt
Breite spezial: 1.2 x 2.1 m i.L.
Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang
muss auf die schalldämmende Wirkung
der Türen besonders geachtet werden
(analog Schalldämmwert Wände)
- Spezielle Anforderungen Abluft (Kapellen, Giftschränke, o.ä.)
- Evtl. Ex-Schutz
Sanitär Schulwandbrunnen, Kaltwasser
(Beamer / Docking Station)
Feste Arbeitsplätze (Lehrpersonal, etc.)
sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen
Für die Erschliessung der Schülerpulte ist
ein flexibles Erschliessungssystem zu
wählen. Dabei ist davon auszugehen,
dass die Schülerinnen und Schüler mobile
Devices für den Unterricht nutzen
Beleuchtung Tageslicht zwingend
steuer- und dimmbar
C2 TT Pflege
Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Lernwelt
Barrierefrei (Nutzungsbereich TT Pflege
auf demselben Stock)
- Desinfektionsmittelbeständig
(Alkohol, Jod)
- PVC / Vinyl
Wand abwaschbar (v.a. um Lavabo)
Performanz C21 Spiegelverglasung für Beobachtungsmöglichkeit
C21 Videokameras (3-4 Stück) inkl. Mikrofon,
strategisch positioniert
C21 Freisprechanlage
Akustik Erhöhte Anforderungen gemäss SIA 181
Breite spezial: 1.2 x 2.1 m i.L.
Bettengängige Spitalzimmertür
Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang
muss auf die schalldämmende Wirkung
der Türen besonders geachtet werden
(analog Schalldämmwert Wände)
Lamellenstoren aussenliegend (Sonnenschutz)
Sanitär Kaltwasser und Warmwasser
Waschbecken Plättlischild
(CAE-kompatibel)
C21 zu jedem Pflegebett zwei Dreifachsteckdose zugeordnet
C21 Medienleiste mit Sauerstoff, Druckluft und
Vacuum (alle: abgebildet aber nicht funktionsfähig) sowie Patienten- und Rearufsystem (funktionsfähig)
Beleuchtung Tageslicht zwingend
Deckenleuchten
steuer- und dimmbar
manuell
C3 TT OT
Lage im Gebäude Keine Vorgabe
- Desinfektionsmittelbeständig
(Alkohol, Jod)
- PVC / Vinyl
Wand Projektionsfläche
abwaschbar (v.a. um Lavabo)
Akustik Erhöhte Anforderungen gemäss SIA 181
Türen Schiebetür (kontaktlos mit Sensor oder
mit Push-Knopf)
Breite spezial: 1.2 x 2.1 m i.L.
Bettengängige Spitalzimmertür
Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang
muss auf die schalldämmende Wirkung
der Türen besonders geachtet werden
(analog Schalldämmwert Wände)
Falls Fenster vorhanden: Lamellenstoren
aussenliegend (Sonnenschutz)
Falls Fenster vorhanden: Innenliegender
- Lüftungsflügel oder effiziente Lüftung
C31
Sanitär Kaltwasser und Warmwasser
Waschbecken Plättlischild
(CAE-kompatibel)
Beleuchtung Deckenleuchten
steuer- und dimmbar
manuell
C4 Mediotheken
Lage im Gebäude Keine Vorgabe
Wand abwaschbar (v.a. um Lavabo)
Akustik Empfehlung Stufe 1 gemäss SIA 181
Breite Standard: 1 m i.L.
Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang
muss auf die schalldämmende Wirkung
der Türen besonders geachtet werden
(analog Schalldämmwert Wände)
Sanitär Keine Vorgaben
Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie
IMAG zu erschliessen
Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles
Erschliessungssystem zu wählen (mobile
Devices, etc.)
Beleuchtung Tageslicht in Bereich von Arbeitsplätzen
steuer- und dimmbar von zentraler Stelle
aus
Individuelle AP-Beleuchtung
C5 Büros
Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Forum
Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Lernwelt
Wand langlebig, robust, pflegeleicht
Akustik Erhöhte Anforderungen (Genügende
Schalldämpfung) / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge-
Breite Standard: 1 m i.L.
Bei den Verbindungstüren zum Gang
muss auf die schalldämmende Wirkung
der Türen besonders geachtet werden
(analog Schalldämmwert Wände)
Sanitär Kaltwasser
Elektro Wlan-Versorgung
(Beamer / Docking Station)
Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie
IMAG zu erschliessen
EDV Installationen:
- 1x UKV-Anschluss pro WLAN-Access-Point
- 1X UKV-Anschluss pro Arbeitsplatz
- UKV-Anschlüsse für Multifunktionsprinter
- Bedien-/Auslöseeinheit der Sprachalarmierungs- und Gonganlage
Beleuchtung Deckenleuchten (LED)
Stehleuchten gemäss Vorgaben IMAG
Individuelle AP-Beleuchtung SN EN 12464 i.
manuell SN EN 12464 i.
C6 Grossräume
Lage im Gebäude Eingangsbereich
Wand langlebig, robust, pflegeleicht
Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge-
Türen Breite Standard: 1 m i.L.
Sanitär Kaltwasser
Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie
IMAG zu erschliessen
Allfällige Installationssysteme für die
Kommunikations- und elektrische Erschliessung der Bühnentechnik
Beleuchtung Deckenleuchten (LED)
steuer- und dimmbar (muss Inhouse steuerbar oder programmierbar sein)
Individuelle AP-Beleuchtung SN EN 12464 i.
manuell SN EN 12464 i.
C7 Küche
Lage im Gebäude Keine Vorgaben
- rutschsicher
- Plättli
Wand Plättli
Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor
Emissionen und Immissionen genügend
geschützt
Apparate mit Geräuschemissionen
Vibrationen
Türen Breite Standard: 1 m i.L.
Verdunkelung
Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) gemäss SIA 180
- Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1
gemäss Richtlinie
Kühlung
- Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1
gemäss Richtlinie
Sanitär Kaltwasser und Warmwasser
Ver- und Entsorgung Gastrokonzept, Fettabscheider prüfen
Spezielle Elektroinstallationen (z.B.
Steckdosen 400 V)
Beleuchtung manuelle Licht- und Kraftinstallationen für
die Kücheninfrastruktur
dimmbar
Tageslicht zwingend
C8 Nasszellen
Lage im Gebäude An den Kernen
- rutschsicher
- Plättli, wenige Fugen
Wand Plättli
Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge-
Breite Standard: 1 m i. L.
Schliessanlage Keine Schliessung
WC-Trenntüren abschliessbar
Keine Vorgaben
Gem. Richtlinie
Sanitär Kaltwasser- und Warmwasseranschlüsse
für Duschen
Kaltwasser
Elektro KW-Anschlüsse
Beleuchtung präsenzgesteuert
SN EN 12464 i. V.
m. Richtlinien
C9 Nebenräume
Lage im Gebäude An den Kernen
Raumhöhe Keine spez. Anforderungen
- säure- und lösungsmittelbeständig
- rutschsicher
Wand abwaschbar
Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge-
Apparate mit Geräuschemissionen
Breite: 1.2 m i. L.
Schliessanlage Elektronisches Schliesssystem (Badge
online/offline)
WC-Trenntüren abschliessbar
Keine Vorgaben
gemäss Richtlinie
Kühlung
- Gem. spez. Anforderungen (z.B. IT)
Sanitär Keine spez. Anforderungen
Elektro Wlan-Versorgung
Beleuchtung CEE-Steckdosen / Kleinverteiler für mobile Verbraucher
SN EN 12464 i. V.
m. Richtlinien
C10 Verkehrsflächen und Aufenthaltszone
Lage im Gebäude Haupteingang
- säure- und lösungsmittelbeständig
- Schmutzschleuse mit 3 Zonen für
Grobschmutz, Feinstaub und die Aufnahme von Restfeuchtigkeit
- mind. 2.5 m
Wand Robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend
Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor
Emissionen und Immissionen genügend
geschützt
Apparate mit Geräuschemissionen
Vibrationen
Türen Keine spez. Anforderungen
Keine spez. Anforderungen
Sanitär Bodenablauf
Kaltwasser-Anschluss
Beleuchtung Tageslicht zwingend
Deckenleuchten
Individuelle AP-Beleuchtung
steuer- und dimmbar
IV. Bedarfskennzahlen
Belegbarkeit der Unterrichtszimmer
Für die Berechnung der Belegbarkeit liegen die Anzahl Gruppen zugrunde. Aufgrund der Tatsache,
dass sämtliche Ausbildungen Praktika mit unterschiedlicher Dauer beinhalten, wird auf die Wochenlektionen als Berechnungsgrundlage verzichtet. Stattdessen stützt sich die Belegbarkeit auf die sich
im Schulhaus befindenden Gruppen zu Spitzenzeiten ab. Die flexiblen Nutzungsmöglichkeiten der
Schulräume sorgen für eine optimale Auslastung.
Sanitärräume
Die Berechnung der erforderlichen Anzahl Toiletten erfolgt in Anlehnung an die Norm SN 521 614
(Modulordnung im Bauwesen – Reihensanitärräume) sowie die Verordnung 33 zum Arbeitsgesetz
(Gesundheitsschutz) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die BASPO-Normen massgeblich. Für Frauen und Männer sind grundsätzlich getrennte
WC-Anlagen vorzusehen. Sie sind in eine Vorzone mit Handwaschbecken und eine WC-Anlage zu
unterteilen. Das barrierefreie WC ist ebenfalls als genderneutrales WC zu verstehen.
Die Minimalanforderung an WC-Anlagen, welche primär den Studierenden dienen, richtet sich nach
der Anzahl Unterrichtsräume. Zusätzlich wird projektspezifisch der Geschlechteranteil der Studierendenzahlen bei der Erstellung der WC-Anlagen miteinbezogen.
Die Dimensionierung und Anzahl der WC-Anlagen hängt massgeblich von der räumlichen Situation
ab. Folgende weitere Grundsätze sind dabei zu berücksichtigen:
• Pro Geschoss mindestens 1 WC Anlage Frauen / Männer
• Pro Geschoss mindestens 1 barrierefreies WC (genderneutral; dient auch WC für Lehrpersonen)
• Spezialnutzungen mit Publikumsverkehr (Aula, Bibliothek etc.) erfordern zusätzliche Kapazitäten. Die Dimensionierung richtet sich nach Grösse der Spezialnutzungen.
• Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die entsprechenden BASPO-Normen massgeblich.
Putzräume
Als Mindestanforderung ist pro Geschoss ein mindestens 5 m2 grosser, abschliessbarer Putzraum
vorzusehen. Putzräume sind grundsätzlich auch bei guter Verbindung mit Liften sowie in kompakten
Gebäuden vorzusehen, jedoch kann das Ausmass reduziert werden.
Zusätzlich zu den dezentral angeordneten Putzräumen ist mindestens ein zentrales, gute zugängliches Lager für den Hausdienst vorzusehen.
Putzräume sind zu belüften, evt. Mit Fensterlüftung, für Putzmaschine sind Befüll- und Entleerungsmöglichkeiten sicherzustellen, Bodenablauf-Gitter min. 40 x 40 cm.
Autoabstellplätze
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Berechnung der Auto- und Zweiradabstellplätze des
Parkplatz- und Zonenreglement der jeweiligen Gemeinde massgebend ist.
Für einen Autoabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 25 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen
für E-Autos vorzusehen.
Zweiradabstellplätze
Die Berechnung für Zweiradabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 065. Diese sieht pro
Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot ist von der Lage und dem Einzugsgebiet abhängig.
Für einen Zweiradabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 2 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen
für E-Velos vorzusehen.
V. Schallschutzanforderungen
Die Grundlage für Bau- und Raumakustik (Schallschutz) stellt die SIA Norm 181 «Schallschutz im
Hochbau» dar. Die Norm behandelt die Anforderung zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten
und gibt Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten. In allen Projekten
sind die gesetzlichen Anforderungen wie auch die entsprechenden Empfehlungen an den Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheiten gemäss SIA 181, Anhang G, Tab. 15, 16, Stufe 1 einzuhalten.
VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277
Berufsfachschule Gesundheit und Soziales Kanton Aargau BFGS
Immobilien-Standard
Planconsult W+B AG, Basel
Bereich Strategische Planungen
Ralf Weishaupt, Projektleiter
Marco Hagmann, Projektmitarbeiter
Version 1
Basel, 19. Januar 2024
AN 6923, rw/mh
Inhaltsverzeichnis
1 Allgemeines...............................................................................................................................4
1.1 Geltungsbereich ...............................................................................................................4
1.2 Zweck und Ziele ...............................................................................................................4
1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen ....................................... 4
1.4 Design der Prozesse........................................................................................................5
1.5 Anwendung der Raumtabellen .........................................................................................5
1.6 Anforderungen an die Bauweise ......................................................................................5
2 Organisation der BFGS ............................................................................................................6
2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits- und Sozialschulen ....................................................... 6
2.2 Bildungsgänge der BFGS ................................................................................................6
2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven ............................................... 8
3 Pädagogisch-didaktische und schulorganisatorische Ausrichtung und Nutzungskonzept
3.1 Räumlich-pädagogisches Konzept ...................................................................................8
3.1.1 Pädagogische Leitsätze .......................................................................................8
3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb ................................................ 9
3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung ..............................................................................9
3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung ....................................... 9
3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit ................. 9
3.2 Nutzungskonzept BFGS................................................................................................. 10
3.2.1 Gesamtanlage.................................................................................................... 10
3.2.2 Forum ................................................................................................................11
3.2.3 Unterricht ...........................................................................................................12
3.2.4 Spezialunterricht Naturwissenschaften .............................................................. 13
3.2.5 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen ........................................................ 13
3.2.6 Administration und Schulleitung ......................................................................... 13
3.2.7 Sport ..................................................................................................................14
3.2.8 Aussenbereich ................................................................................................... 14
4 Standortkriterien .....................................................................................................................15
4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen .............................................................. 15
4.2 Zielkriterienkatalog ......................................................................................................... 15
5 Raum-, Flächen- und Ausstattungsstandards ...................................................................... 16
5.1 Strukturierungssysteme ................................................................................................. 16
5.1.1 Norm SIA 416 .................................................................................................... 16
5.1.2 Nutzungsbereiche .............................................................................................. 16
5.1.3 Raumtypen ........................................................................................................ 16
5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich ...................................................................... 19
5.3 Bedarfsermittlung ...........................................................................................................29
5.3.1 Hauptnutzfläche (HNF) ...................................................................................... 29
5.3.2 Geschossfläche (GF) ......................................................................................... 29
5.3.3 Gebäudegrundfläche (GGF)............................................................................... 30
5.3.4 Bearbeitete Umgebungsfläche BUF ................................................................... 30
5.3.5 Grundstücksfläche (GSF) ................................................................................... 30
Anhang.........................................................................................................................................31
I. Abkürzungsverzeichnis .................................................................................................. 31
II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen ................................................... 32
III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp .................................................. 34
IV. Bedarfskennzahlen ........................................................................................................ 49
V. Schallschutzanforderungen............................................................................................ 51
VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277 ................................................... 52
1 Allgemeines
1.1 Geltungsbereich
Die Immobilien-Standards für die Berufsfachschule Gesundheit und Soziales (BFGS) dienen als
Leitfaden für die Konzeption, Planung und Realisierung eines Neubaus, eines Umbaus oder eines
Erweiterungsbaus an der BFGS. Sie ermöglichen eine ressourcenschonende und nutzungsgerechte
Flächenevaluation, Projektplanung und -realisierung der Bauprojekte. Sie sind eine der Vorgaben
des Planungs- und Ausführungsauftrags.
Die Immobilien-Standards BFGS wurden am xx.xx.xxxx vom Regierungsrat beschlossen (RRB Nr.
xxx).
1.2 Zweck und Ziele
Die Immobilien-Standards der BFGS unterstützen die Nutzer bei der Bedürfnisformulierung, leisten
einen Beitrag zur Stärkung des politischen Verständnisses für die Anliegen der Schulen und erleichtern den Dialog zwischen den Disziplinen Pädagogik und Architektur. Die Immobilien-Standards dienen der Implementierung des neuen strategischen und pädagogisch-didaktischen Konzept der
BFGS.
Die Immobilien-Standards sind als verbindliche Planungsgrundlage in Zusammenhang mit Raumbereitstellungen anzuwenden und für Planende und Behörden bestimmt. Sie gelten als Vorgaben
für die Planung von der Vorprojektstufe bis zur Übergabe an den Benutzer. Sie definieren und erklären architektonische und pädagogische Begriffe im Kontext eines kooperativen Planungsprozesses. Ausserdem beschreiben sie Prozesse und Methoden zur Bedarfsermittlung der Infrastruktur
und definieren räumliche Zielgrössen und Kennzahlen. Sie gewährleisten somit eine transparente
Herleitung der Raumansprüche.
1.3 Bezug zu gesetzlichen Vorgaben, Normen und Bestimmungen
Die vorliegenden Immobilien-Standards sind als Raumstandards zu verstehen und enthalten keine
Empfehlungen zu Bau- und Energiestandards und zu Spezialnutzungen. Gesetzliche Vorgaben und
sicherheitsspezifische Anforderungen sowie die relevanten Normen und Bestimmungen, die von
Ämtern publiziert werden, sind den Standards übergeordnet. Sie sind in der jeweils aktuell gültigen
Version beizuziehen.
1.4 Design der Prozesse
Das Departement BKS hat gemeinsam mit der BFGS ein Nutzungskonzept erarbeitet. Dieses fasst
die quantitativen und qualitativen Anforderungen des Nutzers der Gebäude zusammen. Auf Basis
der pädagogisch-didaktischen Leitsätze und architektonischen Bestandesaufnahmen werden die
Nutzungsbereiche und die benötigten Raumtypen (Typisierung und Standardisierung der Räume
sowie die räumlichen Anforderungen) abgeleitet aus den schulischen Abläufen im Dialog entwickelt.
Der Planungs-, Bau- und Bewilligungsprozess erfolgt nach dem jeweils aktuellen Generalablaufplan
(GAP).
1.5 Anwendung der Raumtabellen
Eine Standardisierung der Berufsfachschulnutzung impliziert eine Harmonisierung des Raumbedarfs der beiden zukünftigen Standorte der BFGS. Für die Aufnahme des Wachstums der Lernenden
werden neue Standorte benötigt, die in den kommenden Jahren geplant, gebaut und/oder bezogen
werden. Stand heute ist jedoch die zukünftige Situation zu einem gewissen Teil noch ungewiss. Die
Immobilien-Standards der BFGS können daher nicht den Anspruch erheben, den Raumbedarf über
beide zukünftigen Standorte einheitlich zu gewährleisten. Dort wo es aus denkmalpflegerischen oder
bautechnischen Gründen Raumstrukturen zu erhalten gilt, sind Abweichungen von diesen Standards zu erwarten. Die Immobilien-Standards der BFGS kommen daher insbesondere bei Neu- und
Umbauvorhaben zur Anwendung. Es ist projektspezifisch zu prüfen, welche Räume wo erforderlich
sind und wie die Standards in bestehenden Grundrissstrukturen bestmöglich umgesetzt werden können.
Mit dem beiliegenden Raummodell können beliebige Standortgrössen durch manuelle Eingabe simuliert und skaliert werden. Grundsätzlich werden die Standortgrössen im Basismodell nach Anzahl
Sporthallen skaliert (drei bis fünf Sporthallen).
1.6 Anforderungen an die Bauweise
In einer Gesellschaft, die sich immer schneller entwickelt, ändern sich die Anforderungen an Bauten,
und somit auch an Schulbauten stetig. Änderungen von ökologischen Anforderungen, der Unterrichtsform, von politischen, rechtlichen und finanziellen Vorgaben sowie der technische Fortschritt
erfordern eine gewisse Flexibilität der Bauweise. Eine Anpassung der Räume und der Technik muss
ohne Eingriffe in die Grundstruktur möglich sein.
2 Organisation der BFGS
2.1 Umfeldentwicklung Gesundheits- und Sozialschulen
Die Berufsausbildung im Bereich Gesundheit und Soziales ist von grossem öffentlichem Interesse.
Aufgrund der demografischen Entwicklung wie dem allgemeinen Bevölkerungswachstum und der
Alterung der Bevölkerung, dem medizinisch-technischen Fortschritt sowie der Einkommensentwicklung entsteht ein Zusatzbedarf der zukünftigen Fachkräfte. Hinzu kommt der Ersatzbedarf der Fachkräfte aufgrund Pensionierungen oder Berufsaustritten.
Auf Bundesebene ergab sich mit der Annahme der Volksinitiative «Für eine starke Pflege» (Pflegeinitiative) durch die Stimmbevölkerung am 28. November 2021 unter anderem eine Verpflichtung
der Kantone, dass genügend diplomierte Pflegefachpersonen zur Verfügung stehen. Nebst finanziellen Auswirkungen für den Kanton Aargau liegt die weitere Umsetzung der Ausbildungsoffensive in
der Verantwortung des Kantons, welche zum Ziel hat, die Anzahl Ausbildungsabschlüsse in der
Pflege zu erhöhen.
2.2 Bildungsgänge der BFGS
AGS
Die Ausbildung zur Assistentin bzw. zum Assistenten Gesundheit und Soziales mit eidgenössischem
Berufsattest (AGS EBA) startet einmal pro Jahr und dauert zwei Jahre. In beiden Ausbildungsjahren
sind neun Wochenlektionen vorgesehen. Die Ausbildung ist gegliedert in die Lernbereiche Schule,
Praxis und überbetriebliche Kurse. Im Lernbereich Schule wird unterschieden zwischen Berufskundeunterricht, Allgemeinbildender Unterricht und Sportunterricht.
FaBe
An der BFGS werden bei der Ausbildung zur Fachperson Betreuung mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (FaBe EFZ) die beiden Fachrichtungen Kinderbetreuung (FaBe K) und Menschen mit
Beeinträchtigung (FaBe MmB) mit ein bis zwei Schultagen pro Woche (zwei Schultage im 1. und 2.
Lehrjahr, ein Schultag im 3. Lehrjahr) angeboten. Die Ausbildung dauert drei Jahre für die Grundbildung und zwei Jahre für die Nachholbildung und startet einmal jährlich. Die Ausbildung ist gegliedert
in die Lernbereiche Schule, Praxis und überbetriebliche Kurse. Im Lernbereich Schule wird unterschieden zwischen Berufskundeunterricht, Allgemeinbildender Unterricht und Sportunterricht.
FaGe
Die Ausbildung zur Fachperson Gesundheit mit eidgenössischem Fähigkeitszeugnis (FaGe EFZ)
startet einmal pro Jahr und dauert in der Grundbildung drei Jahre und in der Nachholbildung zwei
Jahre. Dafür sind ein bis zwei Schultage pro Woche (zwei Schultage im 1. und 2. Lehrjahr, ein
Schultag im 3. Lehrjahr) vorgesehen. Gestartet wird diese Ausbildung einmal jährlich. Die Ausbildung ist in die Lernbereiche Schule, Praxis und überbetriebliche Kurse gegliedert. Im Lernbereich
Schule wird zwischen Berufskundeunterricht, Allgemeinbildender Unterricht und Sportunterricht unterschieden.
BM
Die Berufsmaturität Gesundheit und Soziales kann lehrbegleitend in den Ausbildungen FaBe und
FaGe erlangt werden (BM1) sowie auch nach der beruflichen Grundbildung in Teil- oder Vollzeit.
Weitere Angebote
Zusätzlich werden weitere Kurse angeboten wie beispielsweise Allgemeinbildender Unterricht für
Erwachsene (ABUfE).
Abbildung 1: Geltungsbereich der Immobilien-Standards BFGS
2.3 Pädagogische und didaktische Entwicklungsperspektiven
Die Lehr- und Lernarrangements der BFGS befähigen die Lernenden, selbstständig und selbstorganisiert vollständige Handlungen (im theoretischen Bereich) ausführen zu können. Nebst Fachwissen
(Berufskundeunterricht, BKU) und Allgemeinwissen (ABU, Sport, Berufsmaturität) werden Sozial-,
Selbst-, Methoden- und Fachkompetenz im Kontext schulischer Bereich vermittelt. Hinzu kommen
Weiterbildungen.
Mit dem Konzept des transformativen Lernens befähigt die BFGS die Lernenden zur kritisch-reflektiven Auseinandersetzung mit Themen und Sachverhalten. Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden in der Rolle als Lerncoaches mit dem Fokus der Begleitung des Lernprozesses und der
Vorgabe von Struktur, Lernzielen und Lernstrategien. Für die sich daraus ergebenden Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten und individualisierter Unterricht sind innerhalb der Unterrichtsblöcke
Gruppenräume sowie Zonen mit offenen Arbeitsplätzen erforderlich.
Trotz der zunehmenden Digitalisierung wird der Unterricht auch künftig grossmehrheitlich im Präsenzformat an der Schule im Abteilungsverband stattfinden (pro anwesende Abteilung wird u.a. ein
Unterrichtsraum benötigt). Jedoch ergeben sich aufgrund des zunehmend flexibilisierten und individualisierten Unterrichts und dessen Einfluss auf die Unterrichtsweise unterschiedliche Lehr- und
Lernarrangements. Aus diesem Grund bedarf es verschiedener Raumtypen mit einer hohen Raum-
und Nutzungsflexibilität, damit ein zeitgemässer Unterricht mit grosser Methodenvielfalt ermöglicht
werden kann.
3 Pädagogisch-didaktische und schulorganisatorische Ausrichtung und Nutzungskonzept
3.1 Räumlich-pädagogisches Konzept
Die Immobilien-Standards der BFGS basieren auf dem räumlich-pädagogischen Konzept, welches
von der Schulleitung der BFGS im Rahmen der Erstellung des Nutzungskonzeptes BFGS erarbeitet
worden sind. Das räumlich-pädagogische Konzept zeigt auf, welche pädagogisch-didaktischen und
schulorganisatorischen Ausrichtungen an der BFGS handlungsleitend sind. Die folgenden zentralen
Leitsätze definieren die Anforderungen an den Raum- und Flächenbedarf.
3.1.1 Pädagogische Leitsätze
• Mit dem Konzept des transformativen Lernens befähigt die BFGS die Lernenden zur kritischreflektiven Auseinandersetzung mit Themen und Sachverhalten.
• Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden in der Rolle als Lerncoaches mit dem Fokus
der Begleitung des Lernprozesses und der Vorgabe von Struktur, Lernzielen, Lernstrategien.
• Die Lehr- und Lernarrangements der BFGS befähigen die Lernenden, selbständig und
selbstorganisiert vollständige Handlungen (im theoretischen Bereich) ausführen zu können.
• Die BFGS fördert die Aneignung und Anwendung digitaler Kompetenzen ihrer Lernenden.
3.1.2 Leitsätze zur Schulorganisation und Schulbetrieb
• Die BFGS ist organisiert in die drei Berufs- und Nachholbildungen AGS, FaBe, FaGe sowie
in die Berufsmaturität und ABUfE. Diese Ausbildungen werden weiter in einzelne Klassen
gegliedert, wobei der Unterricht vorwiegend in einem Unterrichtszimmer stattfindet.
• Unterrichtung der Fächer Berufskenntnisse, Allgemeinbildung, Naturwissenschaften (BM)
und Sport, wobei der grösste Teil der Lektionen auf das Fach Berufskenntnisse fällt.
• Vermehrter Einsatz digitaler Lehr- und Lernmethoden, jedoch wird der schulische Unterricht
grossmehrheitlich in Präsenz an der Schule und im Abteilungsverband erfolgen.
• Unterschiedliche Klassengrössen aufgrund eines zunehmend flexibilisierten und individualisierten Unterrichts und einer veränderten Unterrichtsweise (Rolle Lehrperson als Lerncoach).
3.1.3 Leitsätze zur Raumgestaltung
• Die Schule ist ein attraktiver Lern-, Arbeits- und Lebensraum für Lernende und Mitarbeitende.
• Für Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten und individualisierter Unterricht sind innerhalb
der Unterrichtsblöcke Gruppenräume sowie Zonen mit offenen Arbeitsplätzen erforderlich.
• Die multifunktionale Nutzung möglichst vieler Räume erhöht deren Auslastung.
• Das vielfältige Raumangebot ermöglicht einen zeitgemässen Unterricht mit grosser Methodenvielfalt.
3.1.4 Leitsätze zum Bezug zum Standort und zur Umgebung
• Die Lage der zwei Standorte der BFGS soll möglichst zentral im Kanton liegen, um eine
optimale Erreichbarkeit zu garantieren (BFGS muss mit ÖV mindestens in ca. 90 Minuten
innerhalb der Kantonsgrenzen erreichbar sein).
• Der Aussenraum der Schule ist Aufenthalts- und Erholungsraum sowie Lehr- und Lernort.
3.1.5 Leitsätze zur gesellschaftspolitischen Ausrichtung und Nachhaltigkeit
• Durch eine zukunftsorientierte und nachhaltige Ausbildung wird ein wichtiger Beitrag zur Entwicklung des Berufsbildes geleistet.
• Durch die Nähe und den Austausch mit der Gesellschaft trägt die BFGS dazu bei, Begeisterung für die Berufe im Bereich Gesundheit und Soziales zu schaffen.
• An der BFGS werden Heterogenität und Inklusion gelebt.
3.2 Nutzungskonzept BFGS
Das Nutzungskonzept der BFGS gründet auf dem räumlich-pädagogischen Konzept und den Dimensionierungen an den bestehenden Schulen. Es beschreibt die quantitativen und qualitativen
Anforderungen des Nutzers sowie die wichtigsten, flächenrelevanten Anforderungen an die Bewirtschaftung und den Betrieb der Gebäude.
Das Nutzungskonzept dient als Grundlage für die Architekturwettbewerbe für neue Schulgebäude.
Ebenfalls dient es als Grundlage für eine allfällige Raumbestellung an einem bestehenden Schulgebäude, wobei jeweils die Bedingungen vor Ort zu projektspezifischen Anpassungen an den Vorgaben des Nutzungskonzepts führen können.
3.2.1 Gesamtanlage
Die langfristige Infrastrukturlösung sieht als Standortstrategie eine Konzentration des Schulbetriebes an zwei Standorten vor. Aufgrund der prognostizierten Grösse wird eine Aufteilung auf zwei
gleichwertige Standorte mit identischem Bildungsangebot angestrebt, welche unterschiedliche Einzugsgebiete abdecken. Die beiden zukünftigen Standorte der BFGS schaffen Begeisterung für die
Berufe im Gesundheitswesen und befähigen die Lernenden für den Berufsalltag im theoretischen
und schulischen Bereich. Nebst den schulischen Anforderungen trägt die BFGS auch zur Stärkung
des sozialen Umfelds der Lernenden und Angestellten bei und bietet so eine Plattform zu Persönlichkeitsentwicklung. Die Schule fungiert somit als Ausbildungsort und sozialer Treffpunkt. Daher
sollen die Schulen eine hohe Aufenthaltsqualität aufweisen und grundsätzlich auch nach Unterrichtsschluss öffentlich zugänglich sein. Die Ausgestaltung der Nutzungsbereiche der BFGS schafft einen
attraktiven Lern-, Arbeits- und Lebensraum für Lernende und Mitarbeitende. Zudem fördern die Gebäude die Öffnung zur Aussenwelt, schaffen Akzeptanz und repräsentieren den Bereich Gesundheit
und Soziales adäquat in der Gesellschaft. Die Sportinfrastruktur soll auch von Vereinen genutzt
werden können. Im Zuge der Digitalisierung wird der Effekt des transformativen Lernens verstärkt,
was in einem vielfältigeren, individuelleren und effizienter gestalteten Schulalltag resultiert. So ermöglichen die beiden Gebäude flexible und zeitgemässe Unterrichtsformate (Plenum, Grossgruppen, Kleingruppen) sowie flexibilisierte Angebote im Bereich Nachholbildung (modulartig) mit grosser Methodenvielfalt. Die multifunktionale Nutzung möglichst vieler Räume erhöht deren Auslastung.
Abbildung 2: Funktionsschema Gesamtanlage
3.2.2 Forum
Über den Haupteingang eröffnet sich den Eintretenden das als zentraler Ankunfts- und Begegnungsort belebte Forum. Der lichtdurchflutete und stimmungserzeugende Raum verbindet Innen- und Aussenwelt und verleiht den Eintretenden Orientierung in die innere Struktur der Schule. Das Forum
steht sinnbildlich für die Wichtigkeit des Bereichs Gesundheit und Soziales, was auch in dessen
Raumwirkung widergespiegelt werden soll. Das Forum verbindet als Zentrum der Schule die verschiedenen Nutzungsbereiche und dient der horizontalen und vertikalen Erschliessung.
Ein offener Bereich mit Aulafunktion, die Mediothek, die Verpflegungszone inklusiv Freeflow/Ausgabe und die Küche sind dem Forum zugehörig.
Der Bereich mit Aulafunktion bietet einen einladenden und charakteristischen Raum für schulische
sowie öffentliche Veranstaltungen. Dabei handelt es sich nicht um einen fixen Raum, der explizit nur
für Anlässe jeglicher Art vorgesehen ist, sondern viel eher um eine multifunktional nutzbare Fläche.
Dementsprechend kann dieser Raum auch als Aufenthalts-, Arbeits- sowie Lernort genutzt werden.
Durch die Möglichkeit der Abtrennung wird Flexibilität erzeugt und schafft bei Bedarf Raum für Anlässe mit einer Personenbelegung von bis zur Hälfte der anwesenden Lernenden. Kurze Wege zur
Verpflegungszone erlauben eine Bewirtung vor, während oder nach Anlässen. Im schulischen Kontext können im Bereich mit Aulafunktion beispielsweise diverse Aufführungen, Theater, spezifische
Aufträge, Unterrichtssettings mit Bewegung oder Kollaborationen zweier Klassen stattfinden.
Die Mediothek ist innerhalb der Schule die zentrale Anlaufstelle zur Informationsbeschaffung für
Lernende und ein ebenso angenehmer Lernort. Nebst den Gestellen mit den Medien weist die Mediothek auch eine Vielzahl von Tischen aus, an denen alleine oder in Gruppen gearbeitet werden
kann. Zur Mediothek gehört ein Nebenraum bzw. ein Lager.
Mit einer Küche ausgestattet, bietet die Verpflegungszone Platz für ca. ein Drittel der anwesenden
Lernenden und Angestellten. Sie grenzt an den Bereich mit Aulafunktion und besitzt einen Zugang
zum Aussenraum.
Aufgrund dieser multifunktionalen Nutzung des Forums (Veranstaltungen, Treffpunkt, konzentriertes
Arbeiten, usw.) stellen sich besondere Anforderungen an das Licht und die Akustik.
3.2.3 Unterricht
Gemäss den pädagogisch-didaktischen Leitsätzen der BFGS (vgl. Kapitel 3) werden die Lernenden
der BFGS mit dem Konzept des transformativen Lernens zur kritisch-reflektiven Auseinandersetzung mit Themen und Sachverhalten befähigt. Die Lehrpersonen unterstützen die Lernenden in der
Rolle als Lerncoaches mit dem Fokus der Begleitung des Lernprozesses und der Vorgabe von Struktur, Lernzielen und Lernstrategien. Für die sich daraus ergebenden Unterrichtsformen wie Gruppenarbeiten und individualisierter Unterricht sind innerhalb der Unterrichtsblöcke Gruppenräume sowie
Zonen mit offenen Arbeitsplätzen erforderlich.
Trotz der zunehmenden Digitalisierung wird der Unterricht auch künftig grossmehrheitlich im Präsenzformat an der Schule im Abteilungsverband stattfinden (pro anwesende Abteilung wird u.a. ein
Unterrichtsraum benötigt). Jedoch ergeben sich aufgrund des zunehmend flexibilisierten und individualisierten Unterrichts und dessen Einfluss auf die Unterrichtsweise unterschiedliche Lehr- und
Lernarrangements. Aus diesem Grund bedarf es verschiedener Raumtypen mit einer hohen Raum-
und Nutzungsflexibilität, damit ein zeitgemässer Unterricht mit grosser Methodenvielfalt ermöglicht
werden kann.
Die Unterrichtsräume sind nach einem definierten Cluster angeordnet. Pro sechs Unterrichtsräume
ist eine Fläche für kollaboratives Arbeiten (3 Einheiten à 40m2) direkt angebunden. Diese sogenannte kooperative Lern- und Arbeitszone kann mit Gruppenräumen oder offenen Lernlandschaften
flexibel gestaltet werden. Das Verhältnis von offenen und geschlossenen Räumen ist den unterrichtspezifischen Anforderungen projektspezifisch anzupassen. Bei der offenen Lernlandschaft handelt es sich um eine gestaltbare und offene Einheit. Sie ist als offene Gruppenraumfläche zu verstehen, welche Lernende aus verschiedenen Abteilungen sowohl zum kollaborativen Arbeiten und zum
gegenseitigen Austausch als auch zum individuellen Arbeiten einlädt. Bei der Gestaltung sollen die
Verkehrsflächen wo möglich miteinbezogen werden, damit eine optimale Flächennutzung entsteht.
Standardisierte Gruppenräume ersetzen diverse unterschiedliche Raumtypen und müssen daher
flexibel nutzbar sein. Die Flexibilität der Nutzung wird mit offener Fläche sowie flexiblem Mobiliar
unterstützt. Das Raum-Cluster beinhaltet zudem einen Fokusraum, der als Raum für vertrauliche
Besprechungen oder fokussiertes Arbeiten dient.
3.2.4 Spezialunterricht Naturwissenschaften
Der Spezialunterricht Naturwissenschaft umfasst im Wesentlichen drei Raumtypen: Naturwissenschaftslabor, Unterrichtszimmer Naturwissenschaften sowie Vorbereitungszimmer/ Lager. Sämtliche Räume im Nutzungsbereich Spezialunterricht Naturwissenschaft werden fächerübergreifend
(Physik, Biologie, Chemie) genutzt. Naturwissenschaftslabore haben zum Zweck, praktische Übungen und Versuche durchzuführen. Idealerwiese befinden sich die Labore im Erdgeschoss, damit
Experimente bei Bedarf auch im Freien durchgeführt werden können. Die Unterrichtszimmer Naturwissenschaften sind so auszustatten, dass Lehrpersonen Versuche an einem grossen Tisch im vorderen Bereich vorführen und Lernende einfache Versuche am Arbeitsplatz durchführen können.
Aufgrund dieser multifunktionalen Nutzung mit Versuchen sind die Räume flächenmässig grösser
als die standardisierten Unterrichtsräume. Sowohl bei den Unterrichtszimmern als auch bei den Laboren sind die entsprechenden Anschlüsse (Sauerstoff, Gas, Strom usw.) sicherzustellen. Die Vorbereitungszimmer/Lager sind räumlich von den Laboren zu trennen, sollen jedoch direkt an die Labore angrenzen. Die Vorbereitungszimmer dienen den Lehrpersonen dazu, Versuche ohne Beisein
von Lernenden vorzubereiten.
3.2.5 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen
Das Lehrerzimmer dient als Rückzugs- und Aufenthaltsort für das Lehrpersonal. Ziel des Raumes
ist ein regelmässiger Austausch des gesamten Lehrpersonals der BFGS während längerer Pausen
(z.B. Mittagspause, Zwischenstunden usw.). Eine gute Zugänglichkeit und Erreichbarkeit innerhalb
des Gebäudes muss gegeben sein, sodass die Laufwege für das Lehrpersonal optimal auf den täglichen Schulbetrieb abgestimmt sind.
Die Räumlichkeiten zur Vorbereitung der Lehrpersonen (40 m2) befinden sich in unmittelbarer Nähe
der Unterrichtszimmer. Sie dienen neben dem Vorbereiten des Unterrichts auch dem schnellen Austausch der sich auf demselben Stockwerk befindenden Lehrpersonen in kurzen Pausen.
Die Lehrpersonen-Mediothek als Informationsquelle für Lehrpersonen soll innerhalb des Gebäudes
ebenfalls gut zugänglich sein. Alternativ zu einem separaten Raum ist eine Integration in das Lehrerzimmer denkbar. Der Nutzungsbereich Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen soll sich angrenzend oder in der Nähe der Räumlichkeiten der Schulleitung befinden.
3.2.6 Administration und Schulleitung
Um flache Hierarchien zu verkörpern und kurze Dienstwege zu ermöglichen, befinden sich die
Schulleitungsbüros, das Sekretariat, sowie die ICT-Räume in unmittelbarer Nähe. Die Schulleitung
soll präsent und nahbar sein. Damit persönlich gestellte Anfragen und Anliegen kanalisiert werden
können und die Schulleitung entlastet wird, soll das Sekretariat den Schulleitungsbüros und der ICT
vorgelagert sein. Der Empfang ist direkt beim Eingang zu verorten.
Den Schulleitungsmitgliedern stehen Einzelbüros zur Verfügung, welche auch einen Besprechungstisch für zwei Personen beinhalten. Sitzungen mit mehr Teilnehmenden (bis zu acht Personen) finden in den Sitzungszimmern statt, welche von der Fläche den Gruppenräumen (40 m2) entsprechen.
Fachschaftssitzungen und weitere Besprechungen mit mehr als acht Personen finden im Tagungsraum in der Grösse eines Unterrichtszimmers (80 m2) statt. Für die Hauswartung ist ein kleines Büro
vorgesehen. Die ICT erhält nebst einem kleinen Büro auch eine Werkstatt (Nutzungsbereich Infrastruktur), welche gleichzeitig als Lager von diversem technischem Material dient und ebenfalls Platz
für den Server hat.
3.2.7 Sport
Der Schulsport ist ein unverzichtbarer Bestandteil umfassender Bildung. Er soll die Freude an der
Bewegung und am gemeinschaftlichen Sporttreiben wecken und die Einsicht vermitteln, dass sich
kontinuierliches Sporttreiben positiv auf die körperliche, soziale, emotionale und geistige Entwicklung auswirkt und als Ausgleich zum beruflichen sowie schulischen Alltag dient. Gleichzeitig soll
Sport in der Schule Fähigkeiten wie Fairness, Toleranz, Teamgeist, Mitverantwortung und Leistungsbereitschaft fördern und festigen.
Der Nutzungsbereich Sport beinhaltet Sporthallen mit dazugehörigen Vorbereitungsräumen für die
Lehrpersonen, sowie Kraft- und Gymnastikräume. Im Aussenbereich sind Rasen- und Tartanplatz,
Laufbahn, Weitsprunganlage und Beachvolleyballfeld vorgesehen. Zusätzlich zu diesen Flächen
sind Geräteräume für Innen- und Aussenbereich sowie Garderoben für Lernende und Lehrpersonen
einzuplanen.
Die Sportinfrastruktur mit den Sporthallen und den Aussenanlagen können prinzipiell losgelöst vom
Schulkomplex stehen. Sie sollen nicht ausschliesslich durch das Schulgebäude erreicht werden können, sondern weisen separate Eingänge aus. Dadurch werden Vereinen und anderen Nutzern ausserhalb der BFGS die Anlagen ausserhalb der Unterrichtszeiten zugänglich gemacht.
3.2.8 Aussenbereich
Der Aussenbereich umfasst Grünflächen und Hartbereiche auf gedeckter sowie ungedeckter Fläche
mit folgenden Nutzungen:
Erschliessung / Auto- und Veloabstellplätze:
Bereiche mit Hartbelag dienen der Erschliessung der Gebäude. Die Warenannahme und Entsorgung sind sinnvoll und praktisch angeordnet. Die Sporthallen sowie Aussensportanlagen schliessen
unmittelbar an das Schulgebäude an. Die Zufahrt zu diesen Bereichen ist hindernisfrei und die Zufahrt zur zentralen Ver- und Entsorgungsstelle mit einem LKW gewährleistet.
Die Zufahrt und Parkierungsfläche sind an einer für den Schulbetrieb störungsfreien Lage vorzusehen. Grundsätzlich sollen die Parkierungsflächen von den Aufenthaltsflächen getrennt angeordnet
Aufenthalt und Verpflegung:
Der Aufenthalts- und Verpflegungsbereich erweitert die Fläche der Mensa und grenzt daher unmittelbar an die Mensa im Forum des Gebäudes. Attraktive Aufenthaltsmöglichkeiten mit unterschiedlich ausgestalteten Sitzgelegenheiten sind sowohl im Hartbereich als auch im Grünbereich anzuordnen.
Unterrichts- und Lernfläche
Mit der Bepflanzung werden abgetrennte Nischen und Sitzgelegenheiten geschaffen, welche für einen Unterricht im Freien oder für individuelles Lernen genutzt werden können. Dazu können sich
Rasenflächen wie auch ein Hartbereich eigenen.
Erholung
Auf Rand und Restflächen ist eine möglichst hohe Biodiversität anzustreben. Dafür wird beispielsweise mit offen gehaltenem Biotop, lockerer Heckenbepflanzung, Buntbrache oder Magerwiese
Rechnung getragen.
4 Standortkriterien
4.1 Bewertungsmethodik für Standortevaluationen
Mit Unterstützung einer Nutzwertanalyse können mögliche Standorte für die BFGS systematisch
und transparent gegenübergestellt werden. Die Nutzwertanalyse basiert auf einem Zielkriterienkatalog, bei dem die Nachhaltigkeitsdimensionen (Gesellschaft, Wirtschaft, Umwelt) und die Anspruchsgruppen angemessen berücksichtigt werden. Die Basis zur Nutzwertanalyse besteht aus
qualitativen Faktoren. Das Ergebnis der qualitativen Beurteilung wird anschliessend den quantitativen Faktoren (Anlagekosten) gegenübergestellt.
4.2 Zielkriterienkatalog
Für die Standortevaluation sind folgende qualitative Oberziele mit der entsprechenden Gewichtung
zu berücksichtigen:
- Optimale Lage- und Betriebsqualität
- Hohes Potenzial (Lernende, Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft)
- Plangemässe Realisierbarkeit
- Geringer Ressourcenverbrauch
Die Zielkriterien sind im Anhang II dokumentiert. Je nach Aufgabenstellung sind einzelne Kriterien
mehr oder weniger relevant, und es können einzelne Kriterien berücksichtigt werden. Die Gewichtung der Zielkriterien erfolgt ebenfalls aufgabenspezifisch.
5 Raum-, Flächen- und Ausstattungsstandards
5.1 Strukturierungssysteme
5.1.1 Norm SIA 416
Die Norm SIA 416 definiert Flächen von Grundstücken und Gebäuden sowie aus ihnen abgeleiteten
Volumen. Zu den Anwendungsbereichen dieser Flächensystematik gehören Flächen- und Volumennachweise als Grundlage von Variantenvergleichen, Kostenermittlungen, Wirtschaftlichkeitsüberlegungen usw.
In den vorliegenden Flächenstandards BFGS werden vorwiegend Hauptnutzflächen (HNF) und bearbeitete Umgebungsflächen (BUF) definiert. Aus diesen beiden Flächenarten lassen sich entsprechende Kennwerte ableiten. Die Flächensystematik gemäss Norm SIA 416 ist im Anhang VI dokumentiert. Die Zuweisung Raum zu Flächenart ist in den Tabellen in Kapitel 5.2 ersichtlich.
5.1.2 Nutzungsbereiche
Die Nutzungsbereiche definieren Gruppen von funktional und räumlich zusammengehörenden Räumen. Sie geben in der Projektierung Hinweise für die räumliche Anordnung von Raumgruppen (Cluster) und deren Beziehungen untereinander. Folgende Nutzungsbereiche werden definiert:
- 100 Forum
- 200 Unterricht
- 300 Spezialunterricht Naturwissenschaften
- 400 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen
- 500 Administration und Schulleitung
- 600 Sport
- 700 Infrastruktur
- 800 Aussenraum
5.1.3 Raumtypen
Die Raumtypen definieren Gruppen von Räumen, die dieselben Raum- und Ausstattungsstandards
aufweisen. Die Raumstandards sowie die Raumtypenblätter befinden sich in Anhang III. Die detaillierte Quantifizierung (z.B. Anzahl Steckdosen etc.) sind projektspezifisch zu definieren. Folgende
Raumtypen werden definiert (die Zuweisung Raum zu Raumtypen ist in den Tabellen in Kapitel 5.2.
ersichtlich):
A Allgemeine Gesetze und Normen
B Allgemeine Standards / Anforderungen
C Nutzungsspezifische Anforderungen
C1 Unterrichtsräume Allgemein
Unterricht
C11 Unterrichtsraum
C12 Gruppenraum /offene Lernlandschaft
C13 Fokusraum
Spezialunterricht Naturwissenschaften
C14 Naturwissenschaftslabor
C15 Unterrichtszimmer NW
C16 Vorbereitungszimmer
C2 Mediotheken
C3 Büros
C31 Einzelbüro
C32 Sekretariat / Empfang
C33 Tagungsraum
C34 Büro ICT
C35 Lehrerzimmer
C36 Vorbereitung Lehrpersonen
C37 Büro Hauswartung
C4 Grossräume
C41 Bereich mit Aulafunktion
C5 Sporthallen
C6 Küche
C7 Nasszellen
C8 Nebenräume
C81 Materialraum / Lager
C82 Umkleideraum
C83 Werkstatt
C9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszonen
C91 Verpflegungszone
C92 Freeflow / Ausgabe
Übergeordnete Gesetze und Standards
Basis-Standard
Erweiterter Standard
5.2 Flächenstandards nach Nutzungsbereich
Die in den nachfolgenden Tabellen definierten Flächenstandards gliedern sich nach den unter Kapitel 5.1. beschriebenen Nutzungsbereichen. Die m2-Angaben pro Nutzungsbereich sind Flächenbudgets. Die einzelnen Raumpositionen sind Orientierungsgrössen und können projektspezifisch
variieren.
Die Bedarfsermittlung für detaillierte Raumprogramme richtet sich nach den nachfolgend definierten
Flächenstandards nach Raum und Nutzungsart. Die Anzahl durch die Stundenplanung belegbarer
Räume wird durch die erforderlichen Lektionen und die Belegbarkeit einzelner Raumtypen bestimmt
(s. Anhang IV). In den nachfolgenden Tabellen wird die Raumanzahl in Abhängigkeit der Standortgrösse ausgewiesen.
Für Räume, die nicht in direkter Abhängigkeit zur Stundentafel stehen, werden ausser der Anzahl
Abteilungen noch andere Bezugsgrössen beigezogen (z.B. zur Berechnung Arbeitsplätze, Mensa
etc.). Bei der Dimensionierung von Arbeitsplätzen für Lehrpersonen und Verwaltungspersonal wird
pro Vollzeitäquivalent, resp. einem Vollzeitpensum mit einem Arbeitsplatz gerechnet. Die wichtigsten Planungswerte (Durchschnitt) für den gesamten Raumbedarf der beiden zukünftigen Standorte
stellen sich wie folgt dar:
Anzahl Abteilungen 232
Anzahl Abteilungen pro Tag 82
Abteilungsgrössen (Zielwert) 23 Lernende pro Abteilung
Abteilungsgrösse AGS (Zielwert)
14 Lernende pro Abteilung
Anzahl MA Schulleitung, Administration (VZÄ)
0.4 MA Admin/Abteilung pro Tag
Lehrpersonen pro Tag 2 Lehrpersonen (VZÄ) pro Abteilung pro Tag
Arbeitsplätze Lehrpersonen 1 Arbeitsplatz pro Lehrperson (VZÄ) pro Tag
Arbeitsplätze Administration 1 Arbeitsplatz pro VZÄ MA Admin
Sitzplätze Mensa 7.7 Sitzplätze Mensa pro Abteilung pro Tag
Sitzplätze Aula 0.5 Sitzplätze Aula pro Lernende pro Tag
Tabelle 1: Berechnungsparameter Flächenstandards
Flächenbedarf Forum
100 Forum
101 Mediothek HNF 5.4 C2 1 pro 1 Anlage 200
102 Nebenraum / Lager
Mediothek
HNF 4.1 C81 1 pro 1 Anlage 20
103 Bereich mit Aulafunktion HNF 5.6 C41 1 pro 1 Sitzplatz Aula 1
104 Verpflegungszone HNF 1.5 C91 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 1.8
105 Freeflow/Ausgabe HNF 3.8 C92 1 pro 1 Sitzplatz Mensa 0.3
106 Küche inkl. Nebenraum HNF 3.8 C6 1 pro 1 Anlage 140
Tabelle 2: Flächenbedarf Forum
Flächenbedarf Forum pro Standortgrösse
100 Forum
101 Mediothek 1 200 1 200 1 200
102 Nebenraum / Lager
Mediothek
1 20 1 20 1 20
103 Bereich mit Aulafunktion
370 370 490 490 570 570
104 Verpflegungszone 270 486 350 630 400 720
105 Freeflow / Ausgabe 270 81 350 105 400 120
106 Küche inkl. Neben-
1 140 1 140 1 140
Total 1’297 1’585 1’770
Tabelle 3: Flächenbedarf Forum pro Standortgrösse
Flächenbedarf Unterricht
200 Unterricht
201 Unterrichtsraum HNF 5.2 C11 1 pro 7.2 Lektionen 80
202 Gruppenraum /
offene Lernlandschaft
HNF 5.2 C12 1 pro 2 Abt/Tag 40
203 Fokusraum HNF 2.1 C13 1 pro 6 Abt/Tag 15
Tabelle 4: Flächenbedarf Unterricht
Flächenbedarf Unterricht pro Standortgrösse
200 Unterricht
201 Unterrichtsraum 36 2’880 46 3’680 53 4’240
202 Gruppenraum /
offene Lernlandschaft
18 720 23 920 26 1’040
203 Fokusraum 6 90 8 120 9 135
Total 3’690 4’720 5’415
Tabelle 5: Flächenbedarf Unterricht pro Standortgrösse
Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften
300 Spezialunterricht Naturwissenschaften
301 Naturwissenschaftslabor HNF 5.3 C14 1 pro 1 Anlage 80
302 Unterrichtszimmer NW HNF 5.3 C15 1 pro 5.2 Lektionen 100
303 Vorbereitungszimmer /
HNF 4.1 C16 1 pro 1 Naturwissenschaftslabor (Raum 301)
Tabelle 6: Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften
Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften pro Standortgrösse
300 Spezialunterricht Naturwissenschaften
301 Naturwissenschaftslabor
1 80 1 80 1 80
302 Unterrichtszimmer
NW
2 200 2 200 3 300
303 Vorbereitungszimmer / Lager
1 50 1 50 1 50
Total 330 330 430
Tabelle 7: Flächenbedarf Spezialunterricht Naturwissenschaften pro Standortgrösse
Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen
400 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen
401 Lehrerzimmer HNF 2.2 C35 1 pro 20 Lehrpersonen/Tag
402 Mediothek LP HNF 5.4 C2 1 pro 1 Anlage 40
403 Vorbereitung Lehrpersonen
HNF 2.2 C36 1 pro 6 Unterrichtsräume 40
Tabelle 8: Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen
Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen pro Standortgrösse
400 Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen
401 Lehrerzimmer 4 320 5 400 6 480
402 Mediothek LP 1 40 1 40 1 40
403 Vorbereitung Lehrpersonen
6 240 8 320 9 360
Total 600 760 880
Tabelle 9: Flächenbedarf Aufenthalt und Vorbereitung Lehrpersonen pro Standortgrösse
Flächenbedarf Administration und Schulleitung
500 Administration und Schulleitung
501 Sekretariat / Empfang HNF 2.2 C32 1 pro 1 Anlage 50
502 Einzelbüro HNF 2.1 C31 1 pro 1 Schulleitungsmitglied
503 Sitzungszimmer /
Gruppenraum
HNF 2.3 C12 1 pro 8 AP Admin 40
504 Tagungsraum HNF 2.3 C33 1 pro 1 Anlage 80
505 Büro ICT HNF 2.1 C34 1 pro 1 Anlage 20
506 Werkstatt ICT HNF 3.2 C83 1 pro 1 Anlage 40
507 Büro Hauswartung HNF 3.2 C37 1 pro 1 Anlage 20
Tabelle 10: Flächenbedarf Administration und Schulleitung
Flächenbedarf Administration und Schulleitung pro Standortgrösse
500 Administration und Schulleitung
501 Sekretariat /
Empfang
1 50 1 50 1 50
502 Einzelbüro 4 60 4 60 4 60
503 Sitzungszimmer /
Gruppenraum
2 80 3 120 3 120
504 Tagungsraum 1 80 1 80 1 80
505 Büro ICT 1 20 1 20 1 20
506 Werkstatt ICT 1 40 1 40 1 40
507 Büro Hauswart 1 20 1 20 1 20
Total 350 390 390
Tabelle 11: Flächenbedarf Administration und Schulleitung pro Standortgrösse
Flächenbedarf Sport
600 Sport
601 Sporthalle
(Doppelturnhalle)
HNF 5.5 C5 1 Doppelhalle 910
602 Geräteraum
(Doppelturnhalle)
HNF 4.1 1 pro 1 Doppelhalle 180
603 Garderobe LP
(Doppelturnhalle)
HNF 5.5 C82 1 pro 1 Doppelhalle 36
604 Umkleideraum mit
Duschraum (Doppelturnhalle)
HNF 5.5 C82 4 pro 1 Doppelhalle 45
601 Sporthalle
(Dreifachturnhalle)
HNF 5.5 C5 1 Dreifachhalle 1’372
602 Geräteraum
(Dreifachturnhalle)
HNF 4.1 1 pro 1 Dreifachhalle 270
603 Garderobe LP
(Dreifachturnhalle)
HNF 5.5 C82 1 pro 1 Dreifachhalle 36
604 Umkleideraum mit
Duschraum (Dreifachturnhalle)
HNF 5.5 C82 6 pro 1 Dreifachhalle 45
605 Kraftraum /
Gymnastikraum
HNF 5.5 C5 1 pro 1 Anlage 140
606 Vorbereitung LP HNF 2.2 C36 1 pro 1 Anlage 40
607 Rasenplatz* BUF 1 pro 1 Anlage 7’420
608 Tartanplatz* BUF 1 pro 1 Anlage 1’260
609 Laufbahn + Weitsprung BUF 1 pro 1 Anlage 800
610 Beachvolleyball - Feld BUF 1 pro 2 Sporthallen 350
611 Geräteraum aussen HNF 4.1 1 pro 1 Anlage 50
Tabelle 12: Flächenbedarf Sport
*sofern genügend Fläche vorhanden.
Flächenbedarf Sport pro Standortgrösse
*sofern genügend Fläche vorhanden.
600 Sport
601 Sporthalle
(Doppelturnhalle)
0 0 2 1’820 1 910
602 Geräteraum
(Doppelturnhalle)
0 0 2 360 1 180
603 Garderobe LP
(Doppelturnhalle)
0 0 2 72 1 36
604 Umkleideraum mit
Duschraum (Doppelturnhalle)
0 0 8 360 4 180
601 Sporthalle
(Dreifachturnhalle)
1 1’372 0 0 1 1’372
602 Geräteraum
(Dreifachturnhalle)
1 270 0 0 1 270
603 Garderobe LP
(Dreifachturnhalle)
1 36 0 0 1 36
604 Umkleideraum mit
Duschraum (Dreifachturnhalle)
6 270 0 0 6 270
605 Kraftraum /
Gymnastikraum
1 140 1 140 1 140
606 Vorbereitung LP 1 40 1 40 1 40
607 Rasenplatz* 1 7’420 1 7’420 1 7’420
608 Tartanplatz* 1 1’260 1 1’260 1 1’260
609 Laufbahn + Weitsprung
1 800 1 800 1 800
610 Beachvolleyball -
Feld
1 350 2 700 2 700
611 Geräteraum
aussen
1 50 1 50 1 50
Total 12’008 13’022 13’664
Tabelle 13: Flächenbedarf Sport pro Standortgrösse
Flächenbedarf Infrastruktur
700 Infrastruktur
701 Lager gross NNF 4.2 C81 2 pro 1 Anlage 40
702 Lager klein NNF 4.2 C81 4 pro 1 Anlage 20
703 Werkstatt HNF 3.2 C83 1 pro 1 Anlage 35
Tabelle 14: Flächenbedarf Infrastruktur
Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse
700 Infrastruktur
701 Lager gross 1 40 1 40 1 40
702 Lager klein 1 20 1 20 1 20
703 Werkstatt 1 35 1 35 1 35
Total 95 95 95
Tabelle 15: Flächenbedarf Infrastruktur pro Standortgrösse
Flächenbedarf Aussenraum
800 Aussenraum
801 Hartbereich BUF 1 pro 1 Lernende 7
802 Grünbereich BUF 1 pro 1 Lernende 7
803 Infrastruktur BUF 1 pro 1 Lernende 0.5
804 Parkierung BUF n.a. n.a.
Tabelle 16: Flächenbedarf Aussenraum
Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse
800 Aussenraum
801 Hartbereich BUF 5’117 6’880 7’945
802 Grünbereich BUF 5’117 6’880 7’945
803 Infrastruktur BUF 366 492 568
804 Parkierung BUF n.a. n.a. n.a.
Total 10’600 14’252 16’458
Tabelle 17: Flächenbedarf Aussenraum pro Standortgrösse
5.3 Bedarfsermittlung
5.3.1 Hauptnutzfläche (HNF)
Da die Planungswerte standortspezifisch variieren können (z.B. Personalstruktur, Arbeitsplatzkonzept, Verpflegungskonzept etc.) sind die Werte in den Flächenstandards als Richtgrössen zu verstehen.
Aus dem Total aller HNF-Positionen lassen sich Richtgrössen pro Abteilung in Abhängigkeit zur
Standortgrösse ableiten. Da einige Kernnutzungen unabhängig von den Standortgrössen zur Verfügung gestellt werden müssen, ist der Bedarf an Hauptnutzflächen mit zunehmender Standortgrösse
kleiner:
Total Hauptnutzfläche
m2 HNF Total 8'540 10’722 12’464
m2 HNF Total ohne Sport 6’362 7’880 8’980
m2 HNF pro Abteilung pro
Tag (ohne Sport)
182 175 173
Tabelle 18: Richtgrössen HNF pro Standort
5.3.2 Geschossfläche (GF)
Geschossflächen ergeben sich projektspezifisch. Sie setzen sich aus den Hauptnutzflächen (HNF),
den Nebennutzflächen (NNF), den Verkehrsflächen (VF), den Funktionsflächen (FF) und den Konstruktionsflächen (KF) zusammen (vergleiche auch Anhang V). Da in einem frühen Projektstadium
noch kein architektonisches Konzept vorliegt, wird insbesondere für die Ermittlung des Arealbedarfs
und der Grobkosten das HNF-Raumprogramm mit einem Faktor hochgerechnet. Für diese Berechnungen wird ein Faktor 1.8 Geschossfläche zu Hauptnutzfläche (GF / HNF) angenommen oder ein
Faktor 0.56 Hauptnutzfläche zu Geschossfläche (HNF / GF). Diese Werte resultieren aus verschiedenen Benchmarks im Berufsfachschulbereich (Durchschnittswert verschiedener Referenzobjekte).
In der konkreten Umsetzung können diese Werte je nach Rahmenbedingung stark variieren.
Total Geschossfläche
m2 GF Total 15’500 19’500 22’500
m2 GF Total ohne Sport 11’500 14’500 16’500
m2 GF pro Abteilung pro
Tag (ohne Sport)
327 315 311
Tabelle 19: Richtgrösse GF pro Standortgrösse (gerundet)
5.3.3 Gebäudegrundfläche (GGF)
Die ermittelte Geschossfläche lässt Rückschlüsse auf die Gebäudegrundfläche zu. Dazu ist die Geschossigkeit im entsprechenden Kontext zu bestimmen (GF / Anzahl Geschosse = GGF). Neben
der qualitativen Beurteilung von städtebaulichen Gesichtspunkten sind auch funktionale Kriterien zu
beachten. In der Regel sollten Bauten im Berufsfachschulbereich nicht mehr als vier Vollgeschosse
(oberirdisch) aufweisen. Dies würde für die drei Standortgrössen bedeuten, dass die Gebäudegrundfläche mindestens rund 3'000 bis 4'000 m2 beträgt, wenn die Sporthallen komplett unterirdisch erstellt werden. Bei oberirdischer Erstellung erhöht sich die Gebäudegrundfläche auf mindestens
knapp 5'000 bis 7'500 m2.
Mit der Beschränkung auf vier Vollgeschosse werden kurze Wege und eine effiziente Entfluchtung
des Gebäudes gewährleistet. In dichten urbanen Situationen kann aber eine grössere Höhenentwicklung des Gebäudes nötig werden. In jedem Fall ist aber eine Überschreitung der Hochhausgrenze zu vermeiden. Ein Untergeschoss ist für Neben- und Technikräume, allenfalls aber auch für
Versammlungsräume ausreichend. Wird die Parkierung unterirdisch gelöst, werden gegebenenfalls
weitere Untergeschosse nötig.
5.3.4 Bearbeitete Umgebungsfläche BUF
Die bearbeitete Umgebungsfläche beinhaltet alle Nutzungsarten des Aussenraumes. Dabei gilt es
zu differenzieren, ob flächenintensive Aussensportanlagen am Standort vollständig, teilweise oder
gar nicht angeboten werden (z.B. Auslagerung in benachbarte Areale). Eine Bedarfserhebung für
den Aussenraum muss insbesondere dieser Gegebenheit Rechnung tragen. Die notwendige Fläche
für den Aussenraum ohne Sport ist zudem abhängig vom Angebot in der näheren Umgebung.
5.3.5 Grundstücksfläche (GSF)
Die Grundstücksfläche setzt sich zusammen aus der Gebäudegrundfläche (GGF) und der Umgebungsfläche (UF = BUF). Die aus den Flächenstandards abgeleitete Grundstücksfläche stellt gleichzeitig den Arealbedarf für Erweiterungen oder Neubauten in Abhängigkeit zur Standortgrösse dar.
Im Minimum sind die Gebäudegrundfläche sowie die absolut zwingenden Erschliessungsflächen
notwendig. Insgesamt sind bei den drei möglichen Standortgrössen mindestens 5'000 bis 6'000 m2
Grundstücksfläche notwendig. Optimal sind ca. 20'000 bis 25'000 m2.
Anhang
I. Abkürzungsverzeichnis
Abt Abteilung
ABU Allgemeinbildung
ABUfE Allgemeinbildung für Erwachsene
AGS Assistent/in Gesundheit und Soziales
AP Arbeitsplatz
BASPO Bundesamt für Sport
BFGS Berufsfachschule Gesundheit und Soziales
BKS Department Bildung, Kultur und Sport (Kanton Aargau)
BM Berufsmaturität
BUF Bearbeitete Umgebungsfläche
DFR Departement Finanzen und Ressourcen (Kanton Aargau)
DIN Deutsches Institut für Normung
EFZ Eidgenössisches Fähigkeitszeugnis
FaBe K Fachperson Betreuung Fachrichtung Kind
FaBe MmB Fachperson Betreuung Fachrichtung Menschen mit Beeinträchtigung
FaGe Fachperson Gesundheit
FTE Full time equivalent
GF Geschossfläche
HNF Hauptnutzfläche
LP Lehrpersonen
NHB Nachholbildung
NNF Nebennutzfläche
NW Naturwissenschaften
SH Sporthalle
SIA Schweizerischer Ingenieur- und Architektenverein
SN Schweizer Normenwerk
SPA Sitzplatz Aula
SPM Sitzplatz Mensa
Lernende Schülerinnen und Schüler
TZ Teilzeit
VF Verkehrsfläche
VZ Vollzeit
II. Erläuterung der Zielkriterien für Standortevaluationen
Oberziele (Gewichtung)
Zielkriterien
Erläuterungen der Zielkriterien
1 Optimale Lage- / Betriebsqualität
11 Gute Erreichbarkeit Beispielsweise Lage des Schulstandortes im
Verhältnis zu Wohnorten der Lernenden, ÖV-
Güteklasse, Distanz zum nächsten Bahnhalt,
Potenzial Fuss- und Veloverkehr
12 Hohe Nutzungsflexibilität für interne Betriebsabläufe
Beispielsweise flexible Raumnutzung nach
Raumtypen, flexible Binnenstrukturierung des
vorhandenen Raums mit Gestaltungsfreiheiten
für verschiedene Unterrichtsformen und Arbeitsstrukturen, Weglängen zwischen Raumtypen / Clustern
13 Hohe Aufenthaltsqualität Beispielsweise Wohlbefinden und Möglichkeit
zu verschiedenen Lernsituationen, Ruhephasen und sozialem Austausch aufgrund Exposition Grundstück, Einrichtungen im Umfeld,
Lärm- und Luftimmissionen
14 Genügende Abdeckung des
Flächenbedarfs Aussenflächen
Beispielsweise optimale verfügbare Fläche gemäss Raumprogramm unter Einbezug der
stadträumlichen Gegebenheiten
2 Hohes Potenzial (Lernende, Erweiterungspotenzial, Ausstrahlungskraft)
21 Lernendenpotenzial Beispielsweise optimale Grösse des potenziellen Einzugsgebiets
22 Ausreichendes Erweiterungspotenzial
Beispielsweise Flächen- und Volumenreserven
(potenzielle HNF)
23 Hohe Ausstrahlungskraft Beispielsweise Setzen neuer Akzente, Katalysatorwirkung, Chancen für weitere gesellschaftliche und kulturelle Belebung, Erhöhung
Standortgunst
3 Plangemässe Realisierbarkeit
31 Förderlicher rechtlicher Rahmen Beispielsweise Notwendigkeit von Eigentumsübertragungen,
Bewilligungen und Dienstbarkeiten seitens
Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer;
Raumplanerische Hürden
32 Passender Zeitrahmen Beispielsweise zeitgerechtes Angebot an Unterrichtsräumen
33 Geringe Projektrisiken Beispielsweise bauliche, finanzielle Risiken,
Einsprachegefahr
4 Geringer Ressourcenverbrauch
41 Hohe Energieeffizienz Beispielsweise Kompaktheit, Energieverbrauch, minimale graue Energie
42 Optimales Ausschöpfen von
Synergien
Beispielsweise Abdeckung eines Teils des
Raumprogramms durch bereits bestehende Infrastrukturen an anderen öffentlichen Einrichtungen, Möglichkeit zur Abdeckung von zusätzlichem konkreten Raumbedarf durch andere öffentliche Einrichtungen.
III. Raumstandard und Ausstattungsstandard je Raumtyp
A Allgemeine Gesetze, Normen und Richtlinien
Allgemeine Gesetze, insbesondere Bauverordnung (BauV; SAR 713.121) und Baugesetz (BauG;
SAR 713.100) des Kantons Aargau
Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes (BehiG; SR 151.3)
Dokumentationen Fachstelle hindernisfreie Architektur
Brandschutzvorschriften der Vereinigung kantonaler Feuerversicherungen
Kantonales Energiegesetz
Normenwerk SIA
Schweizer Normenwerk (SN EN)
Normen und Empfehlungen BASPO
Normen, Richtlinien und Empfehlungen bfu
Richtlinien Gebäudetechnik und nachhaltiges Bauen, IMAG:
https://www.ag.ch/de/dfr/immobilien/richtlinien_standards/richtlinien_standards.jsp
B Allgemeine Anforderungen Sekundarstufe II Berufsfachschulen
Raumnutzungsdaten - gemäss SIA Norm 2024:2015
Lichte Raumhöhe - min. 3 m, ansonsten abzustimmen auf Nutzung,
Raumproportion und Deckenkonstruktion
(z.B. Holzbau)
Boden- und Wandbeläge - widerstandsfähig, unterhaltsarm
Decken - schallabsorbierend gemäss speziellen Raumanforderungen
Schallschutz - gemäss Norm SIA 181
Raumakustik - Nachhallzeit Tsoll: 0.5s - 0.8s (SIA 181)
Sonnenschutz - Sonnenschutz aussenliegend, Antrieb elektrisch
Beleuchtung - Lichtsteuerungsautomatik als Teil der Raumautomation
Elektro - Durchsage- und Gonganlage
- ZUKO-Leser bei Zonenübergängen
- Verteilanlagen sind auszulegen nach SWKI EC
102-01 i. V. m. Richtlinien IMAG
- Zentrale Uhrenanlage mit Uhr in jedem Unterrichtszimmer
- Vollflächiges WLAN-Netz im ganzen Gebäude
- Konzeptvorschlag Elektromobilität (Auto- und
Zweiradabstellplätze)
- Die Erstellung einer Photovoltaikanlagen (PVA)
richtet sich grundsätzlich nach den energetischen
Anforderungen an das Gebäude. In jedem Fall ist
die Infrastruktur für eine vereinfachte
Erstellung vorzusehen (Nachrüstung PVA).
- Safety-Anlagen (Brandmeldeanlage, etc.) gem.
einschlägigen Vorschriften und Gebäudeversicherung
- Security-Anlagen (CCTV, etc.) sind nutzerspezifisch
Energie, Nachhaltigkeit - Das Gebäude soll so konzipiert werden, dass der
sommerliche Wärmeschutz erfüllt werden kann
Heizung - Wärmeabgabe im Raum mit bedarfsgerechter Regulierung
- Bei Möglichkeit zur freien Kühlung ist eine Flächenheizung zu prüfen
Kühlung - Grundsätzlich soll die Anforderung des sommerlichen Wärmeschutzes bereits durch das
Gebäude erfüllt werden, sodass Kühlung nicht erforderlich wird.
- Freie Kühlung (Grundwasser, Erdsonden o.ä.) soll
jedoch geprüft werden
Lüftung - Mechanische Lüftung ist anzustreben, nach Anforderung Energielabel. Regelung bedarfsgerecht.
- Dennoch soll effiziente Fensteröffnung möglich
sein.
- Reine Fensterlüftung nur mit Effizienznachweis
(z.B. Strömungssimulation)
- Lüftung mit Feuchtrückgewinnung, Platzreserve für
Befeuchternachrüstung
Sanitärtechnik - Schulzimmer und WC-Anlagen werden nur mit
Kaltwasser ausgerüstet
Gebäudeautomation - Gebäudeleitsystem (GLS) mit gesamtheitlicher Gebäudesicht: Integration der Raumautomation, der
Messstellen, der Alarmierungen, etc. in das GLS.
- Zentrale Befehle werden über das GLS abgesetzt
(Anbindung an Stundenplan, etc.)
- Fernzugriff gemäss kantonalen Richtlinien
- Schnittstelle zu kantonalem Energiemonitoring
Ausstattung - Die Schulraumtechnik (Wandtafel, Smart Board,
Visualizer, Beamer, Monitor, …) soll dem
aktuellen Stand der Technik entsprechen und wird
zusammen mit dem Nutzer erarbeitet
C1 Unterrichtsräume
Lage im Gebäude C11/C12/C13 Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Aufenthalt und Vorbereitung
Lehrpersonen
C14/C15 Direkte Nachbarschaft zu Aussen-
C14/C15/C16
- säure- und lösungsmittelbeständig, ableitfähig
Wand Projektionsfläche
Magnetschiene
abwaschbar (v.a. um Lavabo)
C14/C15/C16 säurebeständig, ableitfähig
Akustik Lärmempfindlichkeit mittel / Räume
vor Emissionen und Immissionen genügend geschützt
Breite Standard: 1 m i.L.
Bei den Verbindungstüren zu den
Gruppenräumen und den Türen zum
Gang muss auf die schalldämmende
Wirkung der Türen besonders geachtet werden (analog Schalldämmwert
Wände)
Schliessanlage elektronisches Schliesssystem
(Badge online / offline) inkl. Zugang
zum Gebäude
Innenliegender Blendschutz (zur totalen Verdunkelung)
Heizung, Lüftung,
Raumtemperatur (Grad Celsius)
- Sommer opt. 24 / max. 26, Winter
opt. 22 / min. 21
Sanitär Kaltwasser
C14/C15/C16 Kaltwasser und Warmwasser
C15 12 V (Anschluss Tisch Lernende)
C15 Transformator (Korpus LP)
Spezielle Anschlüsse und Installationen Audio-/ Videotechnik mit Hauptschalter (Beamer / Docking Station)
Feste Arbeitsplätze (Lehrpersonal,
etc.) sind gem. Richtlinie IMAG zu erschliessen
Für die Erschliessung der Schülerpulte ist ein flexibles Erschliessungssystem zu wählen. Dabei ist davon
auszugehen, dass die Schülerinnen
und Schüler mobile Devices für den
Unterricht nutzen.
Beleuchtung Tageslicht zwingend
steuer- und dimmbar (muss Inhouse
steuerbar oder programmierbar sein)
Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V.
m. Richtlinien IMAG
C2 Mediotheken
Lage im Gebäude Keine Vorgabe
Wand abwaschbar
Akustik SIA 181 Empfehlung Stufe 1 gemäss SIA 181
Breite Standard: 1 m i.L.
Bei den Verbindungstüren zu den Gruppenräumen und den Türen zum Gang
muss auf die schalldämmende Wirkung
der Türen besonders geachtet werden
(analog Schalldämmwert Wände)
Sanitär Keine Vorgaben
Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie
IMAG zu erschliessen
Für flexible Arbeitszonen ist ein flexibles
Erschliessungssystem zu wählen (mobile
Devices, etc.)
Beleuchtung Tageslicht in Bereich von Arbeitsplätzen
steuer- und dimmbar (muss Inhouse steuerbar oder programmierbar sein)
Individuelle AP-Beleuchtung
C3 Büros
Lage im Gebäude Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Forum
Direkte Nachbarschaft zu Nutzungsbereich Unterricht
Wand langlebig, robust, pflegeleicht
Akustik Erhöhte Anforderungen (Genügende
Schalldämpfung) / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge-
Breite Standard: 1 m i.L.
Bei den Verbindungstüren zum Gang
muss auf die schalldämmende Wirkung
der Türen besonders geachtet werden
(analog Schalldämmwert Wände)
Heizung, Lüftung,
Raumtemperatur (Grad Celsius)
- Sommer opt. 24 / max. 26, Winter
opt. 22 / min. 21
Sanitär Kaltwasser
Elektro Wlan-Versorgung
(Beamer / Docking Station)
Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie
IMAG zu erschliessen.
C32/C33 EDV Installationen:
- 1x UKV-Anschluss pro WLAN-Access-Point
- 1X UKV-Anschluss pro Arbeitsplatz
- UKV-Anschlüsse für Multifunktionsprinter
- Bedien-/Auslöseeinheit der Sprachalarmierungs- und Gonganlage
Beleuchtung Deckenleuchten (LED)
Stehleuchten gemäss Vorgaben IMAG
Individuelle AP-Beleuchtung SN EN 12464 i.
manuell SN EN 12464 i.
Lichtstärke gemäss SN EN 12464 i. V.
m. Richtlinien IMAG
C4 Grossräume
Lage im Gebäude Eingangsbereich
Wand langlebig, robust, pflegeleicht
Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge-
Türen Breite standard: 1 m i.L.
Heizung, Lüftung, Klima Raumtemperatur (Grad Celsius) gemäss SIA 180
Sanitär Kaltwasser
Feste Arbeitsplätze sind gem. Richtlinie
IMAG zu erschliessen
Allfällige Installationssysteme für die
Kommunikations- und elektrische Erschliessung der Bühnentechnik
Beleuchtung Deckenleuchten (LED)
steuer- und dimmbar (muss Inhouse steuerbar oder programmierbar sein)
Individuelle AP-Beleuchtung SN EN 12464 i.
manuell SN EN 12464 i.
C5 Sporthallen
Lage im Gebäude Keine Vorgabe
Raumhöhe Gemäss Sporthallennorm BASPO BASPO «Sportanlage Norm 201
Sporthallen»
- Ggf. erhöhte Anforderungen
- Fugenlos mit Bodenmarkierung. Die
Bodenhülsen sind der entsprechenden Sportgeräteausrüstung anzupassen
BASPO «Sportanlage Norm 201
Sporthallen»
Wand Projektionsfläche
langlebig, robust, pflegeleicht
Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge-
Türen Breite Standard: 1 m i.L.
externer Zugang sichergestellt
- Spez. Anforderungen an Lüftung aufgrund Wärmeentwicklung
Sanitär Keine spez. Anforderungen
Beleuchtung Deckenleuchten (LED)
steuer- und dimmbar (muss Inhouse steuerbar oder programmierbar sein)
manuell SN EN 12464 i.
C6 Küche
Lage im Gebäude Keine Vorgaben
- rutschsicher
- Plättli
Wand Plättli
Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor
Emissionen und Immissionen genügend
geschützt
Apparate mit Geräuschemissionen
Vibrationen
Türen Breite Standard: 1 m i.L.
Verdunkelung
- Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1
gemäss Richtlinie
Kühlung
- Gem. Richtlinie SWKI VA 102-1
gemäss Richtlinie
Sanitär Kaltwasser und Warmwasser
Ver- und Entsorgung Gastrokonzept, Fettabscheider prüfen
Spezielle Elektroinstallationen (z.B.
Steckdosen 400 V)
Beleuchtung manuelle Licht- und Kraftinstallationen für
die Kücheninfrastruktur
dimmbar
Tageslicht zwingend
C7 Nasszellen
Lage im Gebäude An den Kernen
- rutschsicher
- Plättli, wenige Fugen
Wand Plättli
Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge-
Breite Standard: 1 m i. L.
Schliessanlage Keine Schliessung
WC-Trenntüren abschliessbar
Keine Vorgaben
gemäss Richtlinie
Sanitär Kaltwasser- und Warmwasseranschlüsse
für Duschen
Kaltwasser
Elektro KW-Anschlüsse
Beleuchtung präsenzgesteuert
SN EN 12464 i. V.
m. Richtlinien
C8 Nebenräume
Lage im Gebäude An den Kernen
Raumhöhe Keine spez. Anforderungen
- säure- und lösungsmittelbeständig
- rutschsicher
Wand abwaschbar
Akustik Mindestanforderungen / Räume vor Emissionen und Immissionen genügend ge-
Apparate mit Geräuschemissionen
Breite: 1.2 m i. L.
Schliessanlage Elektronisches Schliesssystem (Badge
online/offline)
WC-Trenntüren abschliessbar
Keine Vorgaben
gemäss Richtlinie
Kühlung
- Gem. spez. Anforderungen (z.B. IT)
Sanitär Keine spez. Anforderungen
Elektro Wlan-Versorgung
Beleuchtung CEE-Steckdosen / Kleinverteiler für mobile Verbraucher
SN EN 12464 i. V.
m. Richtlinien
C9 Verkehrsflächen und Aufenthaltszone
Lage im Gebäude Haupteingang
- säure- und lösungsmittelbeständig
- Schmutzschleuse mit 3 Zonen für
Grobschmutz, Feinstaub und die Aufnahme von Restfeuchtigkeit
Wand Robust, langlebig, pflegeleicht, schmutzabweisend
Akustik Erhöhte Anforderungen / Räume vor
Emissionen und Immissionen genügend
geschützt
Apparate mit Geräuschemissionen
Vibrationen
Türen Keine spez. Anforderungen
Keine spez. Anforderungen
Sanitär Bodenablauf
Kaltwasser-Anschluss
Beleuchtung Tageslicht zwingend
Deckenleuchten
Individuelle AP-Beleuchtung
steuer- und dimmbar
IV. Bedarfskennzahlen
Belegbarkeit der Unterrichtszimmer
Für die Berechnung der Belegbarkeit der Raumtypen sind vier Räume entscheidend: Unterrichtsraum, Unterrichtszimmer Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie) und die Sporthalle. Das maximale Auslastungspotenzial der Unterrichtsräume liegt bei 36 Lektionen pro Woche. Damit wird
dem Umstand Rechnung getragen, dass die Stundenplanung an der BFGS vielfältige innere Verknüpfungen zu berücksichtigen hat.
In den Gruppenräumen findet eine Parallelnutzung statt. Das bedeutet, dass das Unterrichtsformat
so ausgelegt ist, dass sich eine Abteilung in derselben Lektion für spezifische Arbeiten aus dem
Unterrichtsraum in Gruppenräume verschiebt.
Das maximale Auslastungspotenzial der Unterrichtszimmer Naturwissenschaften liegt bei 26 Lektionen pro Woche. Diese Räume sind mit Labor- und Versuchseinrichtungen ausgebaut. Dadurch
sind sie nicht polyvalent nutzbar, sondern nur im Rahmen des Naturwissenschaftsunterrichts (Biologie, Physik und Chemie).
Die Sporthallen werden als teuerste Raumressource möglichst optimal ausgelastet. Ihr maximales
Auslastungspotenzial liegt bei 40 Lektionen pro Woche.
Sanitärräume
Die Berechnung der erforderlichen Anzahl Toiletten erfolgt in Anlehnung an die Norm SN 521 614
(Modulordnung im Bauwesen – Reihensanitärräume) sowie die Verordnung 33 zum Arbeitsgesetz
(Gesundheitsschutz) der Schweizerischen Eidgenossenschaft. Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die BASPO-Normen massgeblich. Für Frauen und Männer sind grundsätzlich getrennte
WC-Anlagen vorzusehen. Sie sind in eine Vorzone mit Handwaschbecken und eine WC-Anlage zu
unterteilen. Das barrierefreie WC ist ebenfalls als genderneutrales WC zu verstehen.
Die Minimalanforderung an WC-Anlagen, welche primär den Lernenden dienen, richtet sich nach
der Anzahl Unterrichtsräume (Kapazität pro Raum ca. 25 Lernende). Die effektive Anzahl WC-Anlagen für Herren und Damen wird projektspezifisch gemäss Geschlechteranteil der Lernenden festgelegt.
Die Dimensionierung und Anzahl der WC-Anlagen hängt massgeblich von der räumlichen Situation
ab. Folgende weitere Grundsätze sind dabei zu berücksichtigen:
• Pro Geschoss mindestens 1 WC Anlage Frauen / Männer
• Pro Geschoss mindestens 1 barrierefreies WC (genderneutral; dient auch WC für Lehrpersonen)
• Spezialnutzungen mit Publikumsverkehr (Aula, Bibliothek etc.) erfordern zusätzliche Kapazitäten. Die Dimensionierung richtet sich nach Grösse der Spezialnutzungen.
• Für die WC-Anlagen der Sportanlagen sind die entsprechenden BASPO-Normen massgeblich.
Putzräume
Als Mindestanforderung ist pro Geschoss ein mindestens 5 m2 grosser, abschliessbarer Putzraum
vorzusehen. Putzräume sind grundsätzlich auch bei guter Verbindung mit Liften sowie in kompakten
Gebäuden vorzusehen, jedoch kann das Ausmass reduziert werden.
Zusätzlich zu den dezentral angeordneten Putzräumen ist mindestens ein zentrales, gute zugängliches Lager für den Hausdienst vorzusehen.
Putzräume sind zu belüften, evt. Mit Fensterlüftung, für Putzmaschine sind Befüll- und Entleerungsmöglichkeiten sicherzustellen, Bodenablauf-Gitter min. 40 x 40 cm.
Autoabstellplätze
Grundsätzlich ist zu beachten, dass für die Berechnung der Auto- und Zweiradabstellplätze des
Parkplatz- und Zonenreglement der jeweiligen Gemeinde massgebend ist.
Für einen Autoabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 25 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen
für E-Autos vorzusehen.
Zweiradabstellplätze
Die Berechnung für Zweiradabstellplätze beruht auf der Norm VSS SN 640 065. Diese sieht pro
Schulstufe Richtwerte vor. Das erforderliche Angebot ist von der Lage und dem Einzugsgebiet abhängig.
Für einen Zweiradabstellplatz inkl. Verkehrsfläche ist mit ca. 2 m2 zu rechnen. Es sind Ladestationen
für E-Velos vorzusehen.
V. Schallschutzanforderungen
Die Grundlage für Bau- und Raumakustik (Schallschutz) stellt die SIA Norm 181 «Schallschutz im
Hochbau» dar. Die Norm behandelt die Anforderung zwischen unterschiedlichen Nutzungseinheiten
und gibt Empfehlungen für den Schallschutz innerhalb von Nutzungseinheiten. In allen Projekten
sind die gesetzlichen Anforderungen wie auch die entsprechenden Empfehlungen an den Schallschutz innerhalb der Nutzungseinheiten gemäss SIA 181, Anhang G, Tab. 15, 16, Stufe 1 einzuhalten.
VI. Flächenbaum IMAG basierend auf SIA 416 / DIN 277
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 1 von 49
HANDBUCH PRODUKTKATALOG IMMOBILIEN
IMMOBILIEN AARGAU
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 2 von 49
1 Einleitung ..............................................................................................................................3
1.1 Ausgangslage ....................................................................................................................3
1.2 Zweck des Dokuments .......................................................................................................3
1.3 Aufbau des Dokuments ......................................................................................................3
1.4 Abgrenzung........................................................................................................................ 3
1.5 Grundlagen ........................................................................................................................4
2 Grundlagen des Produktkatalogs.........................................................................................5
2.1 Struktur des Produktkatalogs..............................................................................................5
2.2 Anwendungszwecke des Produktkatalogs .......................................................................... 5
2.3 Aufbau des Produktkatalogs ...............................................................................................5
3 Betriebsmodelle ....................................................................................................................6
3.1 Einteilung und Übersicht der Betriebsmodelle .....................................................................6
3.2 Zuordnungskriterien Betriebsmodelle..................................................................................7
3.3 Übersicht Verantwortung / Kosten und Organisation ........................................................... 8
3.4 Zuständigkeiten ..................................................................................................................9
3.5 Koordination / Schnittstellen ............................................................................................. 10
3.6 Kostenstruktur .................................................................................................................. 12
4 Produktgruppenbeschrieb .................................................................................................. 13
4.1 Portfolioprodukte .............................................................................................................. 13
4.2 Projekt- & Bauprodukte .................................................................................................... 20
4.3 Produkte zur Objektsteuerung .......................................................................................... 23
4.4 Betriebs- & Instandhaltungsprodukte ................................................................................ 29
4.5 Produkte der Nutzerservices ............................................................................................ 35
4.6 Interne Produkte............................................................................................................... 41
Änderungskontrolle
Version Datum Erstellt von Bemerkungen
1 24.11.2020 André Jachalski Freigabe durch GL am 24.11.2020
2 08.10.2021 Stefan Roost Verbesserung Durchgängigkeit mit Immobilienstrategie, Modellbezeichnungen und –beschreibung, Produktgruppen,
Produktbezeichnungen und –zuordnungen, Neuanordnung
Produktbereiche entlang Lebenszyklus Gebäude, Detailierung Verantwortlichkeiten, Einfügen Schnittstellen, Abbildungsnummerierung Lauftext, konsistente Modellbezeichnung in Abbildungen, Anpassungen Layout
3 31.10.2022 Nikolaus Seitzinger
Stefan Roost
Michel Henzi
Abgleich mit Terminologie GAF, Einfügen Zuordnungskriterien, Verantwortlichkeitssystematik, weitere Vereinheitlichung von Begriffen, diverse Inputs durch Bereiche
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 3 von 49
1 Einleitung
1.1 Ausgangslage
Alle Immobilien erfüllen ihren Zweck in einem vielschichtigen Umfeld mit diversen Anspruchsgruppen.
Aus diesem Umstand erwächst eine Vielzahl von Anforderungen an alle beteiligten Rollen insbesondere, aber nicht nur an den Eigentümer und Betreiber.
Das vorliegende "Handbuch Produktkatalog Immobilien" (in der Folge lediglich Produktkatalog genannt) schärft Strukturen und schafft eine Klassifikation aller Aktivitäten rund um die Immobilie (Portfolio-, Projekt- und Facility-Management). Um die gewünschte Transparenz zu erreichen, sind alle relevanten Immobiliendienstleistungen in Produktgruppen zusammengefasst.
Damit bildet der Produktkatalog die Grundlage für die verschiedenen Tätigkeiten rund um die Planung,
Entwicklung, Verwaltung und den Betrieb der kantonalen Immobilien.
Das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien Aargau) ist zentral mit diesen Aufgaben betraut.
1.2 Zweck des Dokuments
Das Dokument dient dazu:
• die Produkte und Produktgruppen zu veranschaulichen
• die Verantwortlichkeiten zwischen dem DFR und den Nutzerdepartementen im Umfeld der kantonalen Immobilien zu regeln
• das Gesamtverständnis zu schärfen in dem die verschiedenartigen Leistungen aufgezeigt sind
1.3 Aufbau des Dokuments
Dieses Dokument ist in die folgenden vier Kapitel unterteilt:
I. Einleitung in die Grundlagen des Produktkatalogs (Ziele und Umfang)
II. Anwendungszwecke und Aufbau des Produktkatalogs
III. Erläuterungen zu den drei Betriebsmodellen mit Verantwortlichkeiten
IV. Hauptteil mit Beschrieb der Produkte und Produktgruppen
1.4 Abgrenzung
Dieses Handbuch liefert keine Detaillierung der Organisationen oder zugehörigen Aufgaben innerhalb
des DFR oder der Nutzerdepartemente. Weiter stellt dieses Dokument den Rahmen des Produktkatalogs dar. Entsprechend werden die Verantwortlichkeiten grundsätzlich in den verschiedenen Betriebsmodellen (vgl. Kapitel 3) zugewiesen und in separaten Leistungsvereinbarungen (z.B. der "Leistungsvereinbarung Immobilien") weiter konkretisiert.
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 4 von 49
1.5 Grundlagen
Der Aufgabenbereich 430 Immobilien basiert auf dem Konzept des Public Real Estate Management
(PREM). Dieses ist definiert "als eine strategische Gesamtkonzeption für den öffentlichen Sektor, die
den heterogenen Immobilienbestand auf Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene im Hinblick auf die
geltenden Ziele optimieren soll". Entsprechend sind in dieser ganzheitlichen Betrachtung neben den
politischen Zielen zusätzliche Einflussfaktoren wie Ökonomie, soziale Gesichtspunkte, Technik und
Ökologie berücksichtigt. Das Departement Finanzen und Ressourcen nimmt gegenüber der Öffentlichkeit und gegenüber den Departementen die Rolle des Immobilieneigentümers und Bauherren ein.
Diese Vertretung beinhaltet vor allem die Verantwortung und Kompetenzen zur Umsetzung der in der
Immobilienstrategie verankerten Teilziele.
Das PREM-Konzept ist in der Immobilienverordnung verankert. Der Produktkatalog baut auf der Immobilienverordnung auf und schärft diese mit der Definition von Produkten und Betriebsmodellen rund
um die Immobilie. Damit unterstützt er die Schärfung des gemeinsamen Immobilienverständnisses. Im
Zentrum steht die gesamtheitliche Betrachtung der Immobilie und deren Nutzung entlang ihres Lebenszyklus. Die Aufgaben gemäss Abbildung 1 sind über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie
zu erbringen:
Abbildung 1: Aufgaben und Sektionen von Immobilien Aargau im PREM-Kontext
Als Kompetenzzentrum für Immobilienfragen optimiert Immobilien Aargau den ökonomischen und
ökologischen Ressourceneinsatz durch das
• Betreiben eines aktiven Portfoliomanagements, planen und beraten unter Wahrung des kulturellen Auftrags;
• Erstellen von Immobilien und mieten/vermieten von Objekten;
• Betreuen der Nutzer des kantonalen Immobilienbestands;
• Sicherstellung des nachhaltigen Substanzwerterhalts und einer optimalen Bedarfsabdeckung;
• Definieren von Standards zur Unterstützung der Nutzer und zur Erreichung der Immobilienbezogenen Ziele
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 5 von 49
2 Grundlagen des Produktkatalogs
2.1 Struktur des Produktkatalogs
Der Produktkatalog besteht aus dem vorliegenden Handbuch, einer Detailbeschreibung der Produkte
(Produktbeschreibung) und einer Übersicht inkl. Kurzbeschreibungen über alle relevanten Aspekte
(Übersicht Produktkatalog Immobilien). Zur Unterstützung seiner Anwendung wird der Produktkatalog
durch Leistungsvereinbarungen ergänzt.
2.2 Anwendungszwecke des Produktkatalogs
Der Produktkatalog bildet die Basis, um den steigenden Anforderungen an die Immobilien und deren
Nutzung professionell anzugehen. Zudem schafft er Transparenz bezüglich den zu erbringenden Produkten, den zentralen Rollen sowie den Verantwortlichkeiten auf den verschiedenen relevanten Stufen.
Hauptanwendungswecke des Produktkatalogs:
• Werkzeug für die koordinierte und gezielte Führung der kantonalen Immobilien
• Basis für Verantwortlichkeitsregelungen (IST-Situation und SOLL-Konzepte) zwischen den verschiedenen Beteiligten
• Zuweisung der Verantwortungen und zugehörige Prozesse und Zusammenarbeit
• Kommunikationsmittel zwischen DFR und Nutzerdepartementen
• Harmonisierung und Vereinfachung von Ausschreibungen
• Entwicklung und Gruppierung von Kennzahlen (Dashboards)
• Aufbau und Strukturierung von Betriebskonzepten
2.3 Aufbau des Produktkatalogs
Im Produktkatalog werden fünf Produktbereiche für die immobilienorientierten Produkte und
ein Produktbereich mit IMAG-internen Produkten (organisationsorientiert) beschrieben.
Damit bildet der Produktkatalog das breite Spektrum der Immobilien-Produkte und deren Leistungen
ab. Die fünf immobilienorientierten Produktbereiche sind dabei den unterschiedlichen Phasen im Lebenszyklus der Immobilien zuordenbar.
Abbildung 2: Produktgruppenstruktur
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 6 von 49
Jedes der einzelnen Produkte besteht wiederum aus Teilprodukten welche wiederum aus deren Tätigkeiten gebildet werden. Somit wird jeder Produktbereich durch vier Ebenen (Produktgruppe, Produkt, Teilprodukt und Tätigkeit) ergänzt.
Abbildung 3: Hierarchieebenen Produktkatalog
3 Betriebsmodelle
3.1 Einteilung und Übersicht der Betriebsmodelle
Grundsätzlich wird zwischen drei Betriebsmodellen unterschieden: dem "Betreibermodell", dem "Verwaltungsmodell" und dem "Managementmodell" (vgl. Abbildung 4).
Unterstützung der Kernprozesse zu Gunsten der Nutzerdepartemente und ein transparentes, sowie
der Realität entsprechendes Bild über alle Immobilienaktivitäten des Kantons sind dabei die zentralen
Ziele. Um diese zu erreichen, stellt das DFR eine entsprechende Organisation und aggregiert die Daten über alle Modelle hinweg.
Die Betriebsmodelle unterscheiden sich in der Aufgabenteilung und der Zuständigkeiten zwischen dem
DFR und dem Nutzerdepartement. Die folgende Darstellung visualisiert die grundlegenden Verantwortlichkeiten (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG):
Abbildung 4: Schema der Betriebsmodelle
Alle Gebäude sind einem der drei Betriebsmodelle zugeordnet.
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 7 von 49
3.2 Zuordnungskriterien Betriebsmodelle
Damit die Zuordnung der Gebäude in ein Betriebsmodell erfolgen kann, ist das Portfolio nach Nutzungsart der Gebäude gruppiert. Die Zuweisung der Gebäude zum jeweiligen Betriebsmodell erfolgt
pro Nutzungsart einheitlich.
Allgemeine Zuordnungskriterien:
• Pro Gebäude gibt es ein Betriebsmodell
• Eine unbebaute Parzelle gehört grundsätzlich in dasselbe Betriebsmodell wie das dazugehörige
Gebäude
• Die Betriebsmodellzuweisung ist unabhängig von der Art der Flächenanbindung (Eigentum oder
Mieter) durch den Kanton, massgebend ist wiederum die Nutzungsart / der Nutzer
Spezielle Zuordnungskriterien:
I. Zuordnung zum Betreibermodell ist sinnvoll wo:
- eine sehr spezifische Nutzungsart vorliegt
- die Nutzerprozesse untrennbar mit der Immobilie verbunden sind
- die Sicherheitsanforderungen und daraus die Anforderungen an die spezifische Technik sehr
hoch sind
II. Zuordnung zum Verwaltungsmodell ist sinnvoll wo:
- eine sehr spezifische Nutzungsart einer Innenfläche / Teilfläche eines Areals / eines Gebäudes vorliegt
- respektive wo die Nutzerprozesse untrennbar mit der Teilfläche verbunden sind
III. Zuordnung zum Managementmodell ist sinnvoll wo:
- Es sich um ein Gebäude mit üblicher / gängiger Nutzung (gemessen an allen Gebäuden)
handelt
- Das Gebäude einfach verschiedenen Nutzungen zugeführt werden könnte (einfache Entkopplung Nutzerprozesse / Nutzung und Gebäude)
Ergänzendes zum Thema "Wirtschaftseinheit"
Die Immobilien sind zu Wirtschaftseinheiten (WE) zusammengefasst. Diese Wirtschaftseinheiten, umgangssprachlich auch Areale, umfassen:
- eine oder mehrere geographisch zusammengehörige Immobilien inkl. deren dazugehöriger Umgebungsfläche
- die auf der gleichen oder angrenzenden Parzelle liegen
- an eine gemeinsame Erschliessung angeschlossen sind
- und/oder in einem Gesamtüberbauungsplan realisiert wurden
In Ausnahmefällen (bspw. historische Bauten, besondere Immobilien, etc.) kann es sinnvoll sein, Immobilien, obschon sich die oben genannten Punkte erfüllen liessen, zu separaten Wirtschaftseinheiten
/ Arealen zusammenzufassen.
Pro Wirtschaftseinheit können mehrere Betriebsmodelle angewendet werden.
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 8 von 49
3.3 Übersicht Verantwortung / Kosten und Organisation
Resultierend aus der Rolle des Eigentümervertreters obliegt die Verantwortung für die übergeordnete
Steuerung der Immobilien (Portfolioprodukte, Projekt- und Bauprodukte sowie die steuernden Produkte zur Objektsteuerung) dem DFR.
Zur Wahrnehmung der Eigentümerverantwortung, Sicherstellung eines einheitlichen Leistungsniveaus
und zum Management der immobilienbezogenen Risiken, definiert das DFR verbindliche Standards.
Die Betriebsmodelle und die Verantwortungszuweisung bezüglich der Produkte
Im Grundsatz sind alle relevanten Verantwortungsaspekte (u.A. Eigentümer, Betreiber, Vorortorganisation, Leistungserbringung, Budgetierung & Kosten) pro Betriebsmodell auf Stufe Produktgruppe, in
einzelnen Dimensionen auf Stufe Produkt, zugewiesen.
Die folgende Auflistung zeigt die grundlegenden Rollen sowie die Verantwortung für die Leistungserbringung pro Betriebsmodell (Orange: Nutzerdepartement, Blau: IMAG):
Betreibermodell Verwaltungsmodell Managementmodell
Eigentümer Vertreter IMAG IMAG IMAG
Betreiber Nutzer IMAG / Nutzer IMAG
Koordinationspersonen Immobilien Nutzer Nutzer Nutzer
Gebäude-/ Arealverantwortliche Nutzer Nutzer Nutzer
Leistungserbringung pro Produktegruppe
IMAG interne Produkte IMAG IMAG IMAG
Portfolioprodukte IMAG IMAG IMAG
Projekt-/ Bauprodukte IMAG IMAG IMAG
Produkte zur Objektsteuerung IMAG / Nutzer IMAG IMAG
Betriebs-/ und Instandhaltungsprodukte Nutzer IMAG / Nutzer IMAG
Produkte der Nutzerservices Nutzer IMAG / Nutzer IMAG / Nutzer
Organisation der notwendigen Tätigkeiten zur Erbringung der Produktegruppe
Bei der verantwortlichen Organisationseinheit
Budget- und Kostenhoheit pro Produktegruppe Bei der verantwortlichen Organisationseinheit
Tabelle 1: Matrix der Betriebsmodelle
Die Verantwortung wird pro Betriebsmodell auf der Stufe der einzelnen Produkte definiert (Orange:
Nutzerdepartement, Blau: IMAG):Fehler! Verweisquelle konnte nicht gefunden werden.
Abbildung 5: Schematische Darstellung der Zuständigkeiten pro Betriebsmodell
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 9 von 49
Verantwortungszuweisung auf Anlagen- bzw. Raumebene
Die genaue Verantwortungszuweisung pro Gebäude auf Anlagen- bzw. Raumebene erfolgt in einer
Gebäude-Schnittstellenliste als Anhang zur Leistungsvereinbarung Immobilien (vgl. 3.4 Zuständigkeiten).
3.4 Zuständigkeiten
Die Immobilienverordnung (ImmoV) regelt die Zuständigkeiten des DFR und der Nutzerdepartemente im Grundsatz. Zu ihrer Konkretisierung dienen der Produktkatalog sowie die Leistungsvereinbarung Immobilien (LVImmo).
Abbildung 6: Schematische Darstellung, Konkretisierung der ImmoV bis auf Gebäude-Ebene
Leistungsvereinbarung Immobilien (LVImmo)
Die LVImmo werden zwischen dem DFR und dem Nutzerdepartement je Betriebsmodell auf Stufe
Generalsekretariat abgeschlossen:
a) Leistungsvereinbarung Immobilien "Betreibermodell"
b) Leistungsvereinbarung Immobilien "Verwaltungsmodell"
c) Leistungsvereinbarung Immobilien "Managementmodell"
Wobei jeweils pro Nutzerdepartement für die angewendeten Betriebsmodelle eine LVImmo gefertigt
wird, das heisst im maximalen Fall drei.
Leistungsvereinbarung für temporäre Nutzungen
Werden Flächen zeitlich begrenzt genutzt, wird dafür eine Leistungsvereinbarung zwischen Immobilien
Aargau (IMAG) und der Abteilung der raumnutzenden Organisationseinheit abgeschlossen. Die Leistungsvereinbarung orientiert sich an den zentralen Inhalten der am besten geeigneten LVImmo.
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 10 von 49
Einheitlicher Durchführungsprozess und verbindliche Standards
Das DFR trägt die Beschaffungsverantwortung über alle Produkte. Die Produktverantwortung startet
bei der Phase "Ausführung" und gilt für die folgenden Phasen im Durchführungsprozess (Ausführung
bis zur Kostenverrechnung, vgl. Abbildung 7).
Abbildung 7: Durchführungsprozess
Die definierten Standards sind für alle verbindlich umzusetzen, welche die Ausführungsverantwortung für im Produktkatalog definierte Produkte, Produktgruppen oder ganze Produktbereiche tragen.
Nur mit durchgängigen Prozessen, welche auf einheitlichen Grundlagen basieren, kann die Vereinheitlichung der Leistungsqualität und die Wahrung der Betreiber- und Eigentümerverantwortung gewahrt werden.
3.5 Koordination / Schnittstellen
Die Nutzerdepartemente und ihre innerdepartementalen Verantwortlichkeiten zum Thema Immobilien
sind unterschiedlich organisiert.
Unter anderem werden folgende zentrale Tätigkeiten unterschiedlich umgesetzt: Definition und Koordination von Raumbegehren; Langfristplanung der Raumbedürfnisse der Nutzerdepartemente; Ansprechpartner bei Umsetzung von baulichen und nutzungsspezifischen Massnahmen.
Für die zentrale Führung der Immobilien ist das DFR auf einheitliche Immobilienrollen in jedem Nutzerdepartement auf strategischer, taktischer und operativer Ebene angewiesen.
Abbildung 8: Stufengerechte Schnittstellen Nutzerdepartement / Departement Finanzen und Ressourcen
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 11 von 49
Tabelle 2 zeigt die detaillierte Übersicht zu den jeweiligen Ebenen:
Strategisch Taktisch Operativ
Koordination oberste Führungsstufe mittlere Führungsstufe Stufe mit direkter Betriebsverantwortung
Periodizität einmal jährlich mehrmals jährlich laufend
Teilnehmer Nutzer GS, Koordinationsperson
Immobilien
Koordinationsperson Immobilien
Gebäude- / Arealverantwortliche
Teilnehmer IMAG AL, SL SL, FBL, Manager FBL, Manager
Ziele - Mittel- bis langfristige
Betrachtung mit Fokus auf die Langefrist
- Rückblick auf Umgesetztes / Vereinbartes
- Abstimmung von
übergeordneten Aspekten des Immobilienbetriebs
- Steuerung der laufenden strategischen
Massnahem
- Koordination von zukünftigen Vorhaben
- Überprüfung der
langfristigen Planung
- Mittel- bis kurzfristig
Betrachtung mit Fokus auf Planung
- Rückblick auf Umgesetztes / Vereinbartes
- Abstimmung von
zentralen Aspekten
des Immobilienbetriebs
- Steuerung der laufenden taktischen
Massnahmen
- Koordination von zukünftigen Projekten
- Überprüfung der mittelfristigen Planung
- Kurzfrist Betrachtung
mit Fokus auf die aktuell anstehenden
Themen
- Rückblick auf Umgesetztes / Vereinbartes
- Abstimmung im operativer Immobilienbetrieb
- Steuerung der laufenden operativen
Massnahmen
- Koordination von zukünftigen Aktionen
- Überprüfung der
kurzfristigen Planung
Tabelle 2: Schnittstellenübersicht
Strategische Zusammenarbeit, Koordination auf oberster Führungsstufe
Einmal jährlich finden Immobiliengespräche statt. Teilnehmer sind die Leitung der IMAG (Abteilungsleiter, Sektionsleiter Portfoliomanagement und Immobilienmanagement) sowie Generalsekretär/in
und Koordinationspersonen Immobilien des Nutzerdepartements.
Taktische Zusammenarbeit, Koordinationspersonen Immobilien
Die Koordinationspersonen Immobilien kennen die Abläufe und Prozesse im eigenen Departement.
Zudem verfügen sie über das Netzwerk zu den entsprechenden Ansprechpartnern. Das bau- und immobilientechnische Fachwissen wird durch das Departement Finanzen und Ressourcen (Immobilien
Aargau) bereitgestellt.
Die Nutzerdepartemente übertragen den Koordinationspersonen Immobilien die erforderlichen Kompetenzen mit dem Ziel, nutzerspezifische Entscheidungen unkompliziert und effizient herbeiführen zu
können.
Den Koordinationspersonen Immobilien obliegen primär die folgenden Aufgaben:
• Aufbau und Pflege der Immobilienverantwortlichkeiten im eigenen Nutzerdepartement
• Koordination der eigenen Raumbedürfnisse innerhalb der übergeordneten Vorgaben
• Management der Immobiliendaten gemäss angewendeten Betriebsmodellen
• Sicherstellung eines stufengerechten Informationsflusses in Immobilienbelangen im eigenen Departement (top-down und bottom-up).
• Teilnahme an den jährlichen Departementsgesprächen zu Immobilienthemen
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 12 von 49
Operative Zusammenarbeit, Gebäude- / Arealverantwortliche
Die Nutzerdepartemente müssen die Vertretung für die betrieblichen Immobilienbelange pro Gebäude
an eine (vorzugsweise in Gebäudenähe befindliche) Stelle delegieren. Wenn mehrere Departemente
ein Gebäude gemeinsam nutzen, dann erfolgt die Absprache und Benennung eines Vertreters (Gebäudeverantwortliche) durch diese Departemente. Der Gebäudeverantwortliche arbeitet eng mit den
Nutzervertretern der raumnutzenden Departemente zusammen und koordiniert die Gebäudebelange.
Wenn mehrere Gebäude zu einem Areal zusammengefasst sind, dann wird die Schnittstelle auf Areal-
Ebene sichergestellt. Das heisst, die u.U. verschiedenen Gebäudeverantwortlichen benennen einen
Arealverantwortlichen, welcher die Vertretung für betrieblichen Immobilienbelange des gesamten Areals wahrnimmt.
Diese Funktion erhält die Kompetenzen und Verantwortlichkeiten um die liegenschaftsbezogenen Aufgaben umsetzen zu können.
3.6 Kostenstruktur
Alle immobilienbezogenen Kosten werden gemäss Kontierungsanleitung (Anhang zur Weisung Handbuch über die wirkungsorientierte Steuerung von Aufgaben und Finanzen (HAF)) verbucht / rapportiert.
Diese Struktur ermöglicht eine Zuweisung der Kosten zu den jeweiligen Produkten. Die daraus resultierende Transparenz ermöglicht die zentrale Führung der Immobilien.
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 13 von 49
4 Produktgruppenbeschrieb
Die folgenden Beschreibungen umreissen den Inhalt der jeweiligen Gruppe. Die Informationen sind
jeweils kompakt gefasst um einen Überblick der Produktgruppen zu vermitteln.
4.1 Portfolioprodukte
Portfolioprodukte Portfoliosteuerung
Beschrieb Produktgruppe Gemäss übergeordneter kantonaler Ziele werden Strategien entwickelt und ein
Rahmenwerk von Standards und Richtlinien geschaffen, welches es ermöglicht das Immobilienportfolio anhand unterschiedlicher Kriterien zu steuern. Die
Steuerung erfolgt dabei mit der Hilfe von Monitoring, Benchmarks und Reporting von Gesamt- und Teilportfolios. Einen weiteren Aufgabenbereich bildet
das strategische Flächenmanagement, welches mit Prognosen und Effizienzvorgaben eine Grundlage für die Flächenplanung darstellt. Basierend auf der
Planung wird die Ressourcenallokation in Neubau-, Sanierungs- oder Nutzeranpassungsprojekten getätigt. Durch die Portfoliosteuerung wird sichergestellt, dass die Immobilien in den Gesamt- und Teilportfolios den Vorgaben
entsprechend geplant und betrieben werden.
Ergebnisse / Ziele - Umsetzen der kantonalen sowie immobilienspezifischen Vorgaben
- Sicherstellung ökonomischer und ökologischer Ressourceneinsatz
- Substanzwerterhalt
- Abdeckung der Raumbedürfnisse zu Marktkonditionen und in Betracht der
der demographischen Entwicklung
- Wahrung Nachhaltigkeit und kulturelle Aspekte
- Wirtschaftlicher Umgang mit den vorhandenen Ressourcen (Marktkonditionen)
Produkte - Immobilienstrategie
- Strategieentwicklung Teilportfolios
- Portfoliostandards und Richtlinien
- Portfoliobewertung
- Portfoliocontrolling
- Strategisches Flächenmanagement
- Szenarien Planung Portfolio
- Projektportfolioverwaltung
- Vertragsmanagement zur Flächensicherung
- Immobilientransaktionen
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Portfolioprodukte Portfoliooptimierung
Beschrieb Produktgruppe Abstimmung und Justierung der kantonalen Immobilien in Abhängigkeit von
äusseren und inneren Einflüssen. Auf Basis von kontinuierlichen Beobachtungen des Umfelds werden Auswirkungen auf das Portfolio beurteilt und adäquate Optimierungsvorschläge abgeleitet. Im Rahmen von kurz-, mittel- und
langfristigen Planungen findet eine Massnahmenumsetzung statt. Im Fokus
stehen bei diesen Aufgaben stets die Optimierung des Flächenbedarfs, die
Optimierung der Flächenbedarfsdeckung und das Lebenszyklusmanagement
des Portfolios. Zudem dienen die Daten und die abgeleiteten Erkenntnisse als
Grundlage für die weiterführenden Aktivitäten im Rahmen der Portfolioprodukte.
Ergebnisse / Ziele - Optimaler Flächenbedarf und Flächenbedarfsdeckung
- Nachhaltige Wertsicherung der Immobilie
- Zeitnahes Erkennen und Reagieren auf Änderungen im Umfeld
- Standardisierung der Leistungserbringung
- Datenbasierte Kontrollfunktion
Produkte - Datenverarbeitungsgrundlagen
- Markt- und Umfeldbeobachtung
- Portfolioplanung
- Portfolioanalysen
- Portfoliooptimierung
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Portfolioprodukte Portfoliorisikomanagement
Beschrieb Produktgruppe Gezieltes erkennen von Risiken und Definition von Massnahmen für den Umgang mit möglichen Auswirkungen. Dieser dynamische Prozess der Evaluation, Messung, Bewertung und Bearbeitung von Risiken findet auf Stufe Gesamt- und Teilportfolio statt. Risiken werden systematisch identifiziert und
deren Eintrittswahrscheinlichkeiten sowie die Auswirkungen abgeschätzt. Je
nach Ausprägung werden anschliessend geeignete adäquate Risikostrategien
definiert. Die Umsetzung und Kontrolle der Ergebnisse schliessen den Kreislauf ab und bilden den neuerlichen Ausgangspunkt für die Risikobetrachtung.
Der Risikoprozess ist daher eine proaktive Handlung zur Erkennung und Umgang mit Gefahren.
Die Produktgruppe gewährleistet die Absicherung der Strategieziele durch periodische Risikoanalysen und die Einleitung von Gegenmassnahmen.
Ergebnisse / Ziele - Sensibilisierung für Risiken
- Unterstützung Risikokultur
- Erkennen relevanter Risiken
- Vermeidung unbewusster Handlungen
- Vermeiden / Minimieren von Risiken
Produkte - Risikodefinition
- Risikobeurteilung (Mehrjahresplanung & Jahreskoordination)
- Massnahmendefinition
- Portfolio-Risikomatrix
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Portfolioprodukte Bedarfsmanagement
Beschrieb Produktgruppe Die Produktgruppe «Bedarfsmanagement» wird eingesetzt zur Plausibilisierung wie auch Ermittlung, Formulierung und Koordination des Nutzerbedarfs.
Der Prozess ist eng an die Bedürfnisse der Nutzer gebunden. Die Produktgruppe nimmt die Bedürfnisse entgegen und leistet Unterstützung in der Formulierung und Ausarbeitung des Bedarfs. Dabei wird der Bedarf in der geforderten Art und Qualität definiert, geprüft und freigegeben. Zusätzliche
Grundlagen und Rahmenbedingungen werden abhängig vom Bedarf systematisch analysiert und Lösungen werden ermittelt. Lösungsskizzen bauen auf einer Szenario-Bildung auf, wobei Nutzwerte und Kosten ausgearbeitet und gegenübergestellt werden um Angebot und Nachfrage abzustimmen. Nach dem
Umsetzungsentscheid erfolgt die Übergabe an das Projektmanagement.
Ergebnisse / Ziele - Erkennen und verstehen der Bedarfe
- Sachliche und fachliche Bedarfsbeschreibung (definitive Nutzerbestellung)
- Verschiedene Lösungsszenarien
- Umsetzungsreife Vorprojektdefinition
Produkte - Bedarfsformulierung
- Lösungsevaluation
- Kosten-/Nutzenanalyse (Ermittlung Wirtschaftlichkeit)
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Portfolioprodukte Immobiliensteuerung
Beschrieb Produktgruppe Umsetzung von Massnahmen zur aktiven Analyse, Planung, Steuerung, Umsetzung und Kontrolle des Einzelobjekts unter Anwendung der übergeordneten Vorgaben. Durch gezieltes Handeln wird sichergestellt, dass die erwähnten Vorgaben objektspezifisch angewendet / umgesetzt werden. Mit der
Wahrnehmung einer übergeordneten Kontrollfunktion kann die Qualität sichergestellt und ein effektives Risikomanagement betrieben werden.
Ergebnisse / Ziele - Optimale Nutzung der Liegenschaft aufgrund Objektstrategie
- Den Vorgaben entsprechendes Halten / Betreiben der Immobilie
- Bewusster Umgang mit immobilienbezogenen Risiken
- Sicherstellung Werkseigentümer- und Betreiberhaftung
Produkte - Vertretung Eigentümerinteressen
- Objektkonzepte und Strategien
- Objektbewertung
- Objektcontrolling
- Objektanalysen und Berichte
- Objektoptimierungen
- Objektqualitätsmanagement
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Portfolioprodukte Dienstleistersteuerung
Beschrieb Produktgruppe Steuerungsaufgaben für den zielgerichteten Einsatz von externen Dienstleistern. Durch die klare Organisation, eine bewusst definierte Aufgabenabgrenzung, Führung und Kostenkontrolle werden strategische, operative, rechtliche
und vertragliche Risiken überwacht und minimiert.
Dies wird vor allem durch aktives Management folgender Punkte erreicht:
- Kunden/Dienstleisterbeziehung
- Anforderungen
- Risiken
- Vorschriften
- Projekten im Dienstleistungskontext
- Serviceportfolios (in ihrer Gesamtheit)
- Finanzen / Kosten
- Servicelevel
- Verträge
- Auftrags- / Service-Ausführung
- Leistungsmessung
Ergebnisse / Ziele - Dienstleisterportfolio entspricht den Vorgaben
- Dienstleister erfüllen die Erwartungen / vertraglichen Leistungen
- Auftraggeber hält Vorschriften ein
- Risiken aus Auftragsvergaben werden konsequent überwacht
Produkte - Dienstleister-Vertragsmanagement
- Leistungsmessung Dienstleister
- Dienstleistungs-Risikomanagement
- Management / Steuerung Dienstleisterprojekte
- SLA-Definition
- Ausführungskontrolle
- Schnittstellenmanagement Dienstleister
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 19 von 49
Portfolioprodukte Dingliche Rechte
Beschrieb Produktgruppe Ausführung der Prüfung und Analyse vor Immobilientransaktionen, Baubewilligungen sowie der Bau- und Nutzungsordnungen in der Rolle des Eigentümervertreters. Daneben werden für alle Immobilien die im Grundbuch vorgemerkten Rechte eingeräumt, beantragt, vollzogen und verwaltet. Die
dinglichen Rechte regeln, nach Schweizer Recht, die unmittelbare Herrschaft
über eine Sache. Sie erstrecken sich über bewegliche Sachen und Grundstücke und gelten als absolute Rechte gegenüber jedermann.
Ergebnisse / Ziele - Rechtssicherheit des Eigentums
- Unbeeinträchtigte Nutzung der Immobilien gemäss Objekt- resp. Immobilienstrategie
- Nachhaltige Wertsicherung der Liegenschaften
Produkte - Kauf und Verkaufsrechte
- Dienstbarkeiten
- Baubewilligungen Dritter
- Bau- und Nutzungsordnung
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 20 von 49
4.2 Projekt- & Bauprodukte
Projekt-/Bauprodukte Nutzungsbedingte Projekte
Beschrieb Produktgruppe Nutzungsanpassungen basierend auf dem Bedarf der Nutzerdepartemente
und Mietern. Das jeweilige Nutzerdepartement ist daher für die Produktgruppe bestimmend, wonach die Eigenschaften einer Liegenschaft entsprechend angepasst werden.
Alle Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur-
und Architektenvereins (SIA) geplant und durchgeführt:
- Phase 0: Initialisierung
- Phase 1: Strategische Planung
- Phase 2: Vorstudie
- Phase 3: Projektierung
- Phase 4: Ausschreibung
- Phase 5: Realisierung
Damit umfassen «Nutzungsbedingte Projekte» den Zyklus von Neu- und
Umbauten gemäss den Bedürfnissen des Nutzerdepartements bis hin zu
Reparaturen und Instandsetzungen von Gebäudebestandteilen. Dies beinhaltet ebenfalls die Dokumentation der Aktivitäten mittels Erfolgs- und Investitionsrechnungen als finanzielle Kontrolle der Projekte.
Ergebnisse / Ziele - Bedarfsgerechte Flächennutzung
- Betriebsgestaltung gemäss Anforderungen Nutzerdepartement
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen
Produkte - Neubauten
- Instandsetzungen- & Reparaturen Investitionsrechnung
- Instandsetzungen & Reparaturen Erfolgsrechnung
- Mieterausbauten
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 21 von 49
Projekt-/Bauprodukte Gebäudebedingte Projekte
Beschrieb Produktgruppe Sanierungen, Neu- und Nutzungsanpassungen aufgrund des Bedarfs einer
Wiederherstellung oder Instandsetzung einer Liegenschaft. Im Gegensatz
zur Produktgruppe «Nutzungsbedingte Projekte» sind hier nicht die spezifischen Anforderungen der Nutzerdepartemente, sondern der Erhalt des Gebäudes im Vordergrund.
Alle Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur-
und Architektenvereins (SIA) geplant und durchgeführt:
- Phase 0: Initialisierung
- Phase 1: Strategische Planung
- Phase 2: Vorstudie
- Phase 3: Projektierung
- Phase 4: Ausschreibung
- Phase 5: Realisierung
Durch die Produktgruppe wird die Gebrauchstauglichkeit und Sicherheit der
Immobilien langfristig gewährleistet. Die Wiederherstellung kann dabei aperiodisch erfolgen und nimmt gegenüber regelmässigen und einfachen Massnahmen der Instandhaltung ein umfänglicheres Ausmass an.
Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung der Gebäude-Gebrauchstauglichkeit
- Werterhalt der Immobilie
- Angemessenes Kosten-Nutzen-Verhältnis von Investitionen
Produkte - Neubauten
- Instandsetzung Grosszyklisch
- Instandsetzungen & Reparaturen Investitionsrechnung
- Instandsetzungen & Reparaturen Erfolgsrechnung
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 22 von 49
Projekt-/Bauprodukte Bauherrenmandate
Beschrieb Produktgruppe Bauherrenberatung bei Sanierungs- und Instandsetzungsprojekten.
Die Projekte werden gemäss den Phasen des Schweizerischen Ingenieur-
und Architektenvereins (SIA) geplant und für den Auftraggeber durchgeführt:
- Phase 2: Vorstudie
- Phase 3: Projektierung
- Phase 4: Ausschreibung
- Phase 5: Realisierung
Die Produktgruppe begleitet damit alle Teilphasen in einem Bauvorhaben.
Ergebnisse / Ziele - Fachliche Unterstützung bei Bauprojekten
- Sicherstellung der Gebäudefunktion
- Durchführung gemäss anerkannten Richtlinien
Produkte - Bauherrenberatung
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 23 von 49
4.3 Produkte zur Objektsteuerung
Produkte zur
Objektsteuerung Bewirtschaftung
Beschrieb Produktgruppe Operative, kaufmännische und administrative Verwaltung von Immobilien im
Interesse des Eigentümers. Dabei werden auf Basis von Vorgaben entsprechende Aktivitäten durchgeführt. Die Bewirtschaftung übernimmt treuhänderisch die Eigentümerfunktion und ist Ansprechpartner für Nutzerdepartement
und Mieter. Während des gesamten Nutzungszeitraums der Immobilie sorgt
die Bewirtschaftung für ein optimales Verhältnis zwischen Nutzungsanforderungen und Nutzungsmöglichkeiten. Einen wichtigen Teil bildet dabei der Bauwerksunterhalt. Ebenfalls erstellt die Bewirtschaftung wo vereinbart die Nebenkostenabrechnung der Liegenschaft.
Ergebnisse / Ziele - Zufriedenheit Nutzerdepartement
- Wirtschaftlichkeit
- Ausnutzung Immobilienpotenzial
- Bauwerkserhaltung
- Nachhaltige Verwaltung
- Strategiekonforme Massnahmenplanung pro Immobilie
- Standardisierte mittelfristige Massnahmenplanung und -dokumentation
Produkte - Vermietung
- Drittverwaltungsmanagement
- Anmietung
- Verpachtung
- Pachtung
- Betreuung Nutzerdepartemente
- Betreuung Mieter
- Nebenkostenabrechnung
- Parkplatzmanagement
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 24 von 49
Produkte zur
Objektsteuerung Liegenschaftsfinanzen
Beschrieb Produktgruppe Durch die gezielte Führung und Kontrolle der Zahlungsströme werden die finanziellen Ressourcen optimal genutzt. Sowie das Budget ausgeglichen gestaltet zur mittel- / langfristigen Planung der finanziellen Mittel zur Befriedigung
der Nutzungsbedürfnisse / des Immobilienbedarfs. Regelmässiges erarbeiten
von Auswertungen, als Grundlage für die Portfolio- und Immobiliensteuerung.
Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungserbringung
- Standardisierung der Liegenschaftsfinanzen
- Transparenz durch Finanzdokumentation
- Finanzielle Planungssicherheit
- Genauigkeit und Verlässlichkeit der Finanzplanung
Produkte - Objektbuchhaltung
- Abrechnungen
- Objektbudgetierung
- Abschreibungen, Gebühren und sonstige Abgaben
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 25 von 49
Produkte zur
Objektsteuerung Operatives Flächenmanagement
Beschrieb Produktgruppe Erfüllen der Anforderung, dass Fläche in der bestellten Qualität und zum geplanten Zeitpunkt in der notwendigen Menge bereitgestellt wird. Dies mit dem
Ziel, dass die Fläche die Leistungserbringung bestmöglich unterstützt. Die
Strategie der Flächennutzung und des Flächenmix (Nutzung und Art der Nutzungsanbindung z.B. Eigentum, Miete etc.) basiert auf den übergeordneten
Vorgaben (Immobilienverordnung, Immobilienstrategie etc.) und berücksichtigt
u.A. aktuelle und zukünftige Anforderungen der Nutzerdepartemente, gesamtgesellschaftliche Entwicklung und Nachhaltigkeit. Wichtige Bestandteile sind
die Prognose der Flächenentwicklung sowie die Definition von Anforderungen
der Nutzerdepartemente und Raumkonzepten um Flächeneffizienz und Flächenkosten in der vorgegebenen Bandbreite bereitstellen zu können. Zur
Überprüfung der Strategieumsetzung werden auch im Flächenmanagement
regelmässig erhobene / aktualisierte Kennzahlen beigezogen. Durch die Flächenerfassung und Bedarfsanalyse (Trends) werden wichtige Grundlagen für
weiterführende Produkte im Bereich Bewirtschaftung erstellt.
Ergebnisse / Ziele - Optimierte und bedarfsgerechte Flächennutzung
- Transparenz durch Flächendokumentation
- Zufriedenheit Nutzerdepartement
- Leerstandmanagement
- Flächenportfolio- und Trend-Analyse
Produkte - Flächenplanung
- Flächenerfassung
- Flächenanalyse
- Flächendarstellung
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 26 von 49
Produkte zur
Objektsteuerung Liegenschaftsvermarktung
Beschrieb Produktgruppe Eine der Haupttätigkeiten besteht darin die Immobilie auf die Bedürfnisse des
Markts auszurichten. Dabei ist der Aufbau eines Beziehungsnetzwerks ein genauso wichtiger Faktor wie die Abstimmung mit der Bewirtschaftung und der
Betriebsführung. Die Sicherung der Marktgängigkeit liefert einen wichtigen
Beitrag zum Gesamterfolg.
Ergebnisse / Ziele - Effiziente Prozessgestaltung der Vermietung
- Standardisierung der Leistungserbringung
- Zufriedenheit Nutzerdepartement
- Leerstandmanagement
- Marktgängige Immobilie
- Vielschichtiges Beziehungsnetzwerk
Produkte - Flächenvermarktung
- Vermarktungsprozesse
- Objektmarketing
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 27 von 49
Produkte zur
Objektsteuerung Strategische Betriebsführung
Beschrieb Produktgruppe Aktivitäten zur Erreichung der betrieblichen Eigentümerziele. Dabei werden
entsprechende Informations-, Planungs-, Steuerungs- und Kontrollaufgaben
für einen reibungslosen Betrieb definiert und übernommen. Es gilt eine nutzungsoptimale Bereitstellung von Flächen, Infrastruktur und Services zum vorteilhaftesten Kosten-/Nutzenverhältnis und auf einem akzeptierten Risikoniveau zu gewährleisten. Damit wird ein bedeutender Beitrag zum Gesamterfolg
und zur langfristigen Nutzung einer Immobilie geleistet.
Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs
- Qualitätssicherung des Betriebs
- Zuweisung Betreiberverantwortung und Eigentümerhaftung
- Vorgaben / Orientierungsrahmen für operative Betriebsführung
Produkte - Umsetzung Objektstrategie
- Sicherstellen Betreiberverantwortung
- Sicherstellen Eigentümerhaftung
- Betriebsvorbereitung
- Führung Betriebsorganisation
- Betriebscontrolling
- Betriebliche Qualitätssicherung
- Beschaffung Objektdienstleistungen
- Betriebliches Vertragsmanagement
- Energiemanagement
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 28 von 49
Produkte zur
Objektsteuerung Digitale Datenbereitstellung
Beschrieb Produktgruppe Systemsteuerung und -verwaltung sowie Qualitätsprüfung von Daten aus der
gesamten Systemlandschaft. Als Qualitätssicherungsinstanz wird sichergestellt, dass alle relevanten Daten aktuell und vorhanden sind sowie regelmässig gepflegt werden. Bestrebungen für eine digitale Vereinheitlichung werden
kanalisiert mit dem Ziel die Effizienz der betrieblichen Prozesse zu erhöhen
(vereinfachen und beschleunigen). Die Objektsysteme schaffen Transparenz,
um eine effiziente Flächennutzung und Bewirtschaftung sicherzustellen.
Zudem ist die Planung und die Überwachung der Transformation von "analogen" zu vollständig digitalisierten Prozessen eine weitere zentrale Leistung.
Ergebnisse / Ziele - Effizientes Datenmanagement
- Standardisierte Datengrundlage
- Angemessene Qualitätssicherung
Produkte - Stammdatenpflege
- Objektinformation und -Navigation
- Pflege IT-Systemlandschaft Abteilung
- Datenmanagement Kern- und Umsysteme Abteilung
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 29 von 49
4.4 Betriebs- & Instandhaltungsprodukte
Betriebs- und
Instandhaltungsprodukte Operative Betriebsführung
Beschrieb Produktgruppe Umfasst die Inbetriebnahme, Abnahme und Übernahme von neuen technischen und infrastrukturellen Anlagen oder Gebäuden. Mit der Koordination und
Steuerung des Betriebs wird sichergestellt, dass eine definierte Zurverfügungstellung der Anlagen und Gebäude stattfindet. Die Aufgaben erfolgen unter
anderem durch Rundgänge zur anlagen- und bauteilübergreifenden Inspektion
und Mängelverfolgung. Die Anlagen und Prüfpunkte werden fristgerecht überprüft und eine Betriebsdokumentation geführt. Die Nutzerdepartemente profitieren von den Informationen bezüglich Anlagen und Gebäude.
Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs
- Transparenz durch Betriebsdokumentation
- Information und Kommunikation an Nutzerdepartemente
Produkte - Planung Regelbetrieb
- Betriebsübernahme / -aufnahme
- Objektbetrieb
- Mängel und Gewährleistung
- Auftragsmanagement
- Betriebsdokumentation
- Inventarmanagement
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 30 von 49
Betriebs- und
Instandhaltungsprodukte Anlagenbetrieb
Beschrieb Produktgruppe Sicherstellung des vorschriftsgemässen Betriebs und Unterhalt von Gebäudeanlagen. Der Prozess beginnt bei der Übernahme neuer Anlagen und setzt
sich im Betrieb fort bis hin zur Störungsbehebung. Dies bedarf einer laufenden
Planung bezüglich Ressourcen und Personal, wie Handwerker und Pikettdiensten, um den Betrieb ganzheitlich zu sichern. Die Produktgruppe beinhaltet zudem das Anlagenreporting der Störungsbehebungen, um diese zu analysieren und in Zukunft vermeiden oder vermindern zu können. Ziel ist die
wirtschaftliche und sichere Betriebsoptimierung der vorhandenen Anlagen auf
Basis der Betriebsdatenauswertung und den geforderten Verfügbarkeiten. Betriebliche Anforderungen werden dabei an Bedürfnisse des Nutzerdepartements angepasst, um die definierten Verfügbarkeiten der Anlagen zu gewährleisten.
Ergebnisse / Ziele - Sicherstellen der definierten Verfügbarkeiten der Anlagen / Flächen
- Sicherstellung eines optimalen Betriebs der Anlagen
- Zufriedenheit Nutzerdepartement
- Kontinuierliche Überwachung der Anlagen
- Kostenmanagement durch ein transparentes Betriebsdatenmanagement
Produkte - Planung Anlagenbetrieb
- Übernahme
- Betreiben
- Störungsbehebung
- Pikettdienst
- Betriebsoptimierungen
- Handwerkerdienste
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 31 von 49
Betriebs- und
Instandhaltungsprodukte Instandhaltung (Erhaltung)
Beschrieb Produktgruppe Technische und administrative Massnahmen zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit und Verfügbarkeit der technischen und infrastrukturellen Gebäudeanlagen und -bauteile. Das Ziel der Gebäudeinstandhaltung besteht darin, ein
nach wirtschaftlichen und sicherheitsrelevanten Gesichtspunkten nutzbare
und verwertbare Immobilie gemäss den Vorgaben der Eigentümerschaft zu
erhalten. Dies beginnt bei der Definition einer Strategie zur Festsetzung der
Regelmässigkeit der Überprüfungen und der Massnahmenplanung. Inspektionen und Wartungen dienen zur regelmässigen Erkennung von möglichen Abweichungen des Verschleisses und Funktionalität sowie der Instandstellung
der Abweichungen. Durch eine gezielte Instandhaltung wird die Betriebsdauer
von Anlagen und deren Anschaffungskosten an der definierten Objektstrategie
ausgerichtet. Eine lückenlose Dokumentation der Inspektionen, Wartungen
und allfälligen Instandsetzungen wird sichergestellt. Diese Transparenz macht
eine Überprüfung der umgesetzten Massnahmen möglich. Die Nutzerdepartemente profitieren von der sicheren Benutzung und Einsatzbereitschaft im Rahmen der definierten Verfügbarkeiten der technischen und infrastrukturellen Anlagen.
Ergebnisse / Ziele - Bewahrung der Gebrauchstauglichkeit von Anlagen
- Gesetzeskonformität
- Sicherstellung des optimalen Betriebs der Anlagen
Produkte - Instandhaltungsstrategie
- Instandhaltungsplanung
- Inspektion (Überwachung)
- Wartung (Instandhaltung)
- Instandsetzung & Massnahmen
- Verbesserung
- Ersatz / Erneuerung
- Neuanschaffung (Veränderung)
- Abbruch / Rückbau
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 32 von 49
Betriebs- und
Instandhaltungsprodukte Ver- und Entsorgung
Beschrieb Produktgruppe Versorgung mit unterschiedlichen Medientypen (z.B. Strom, Gas, Wasser,
Fernwärme, Kommunikation, etc.). Dies beinhaltet die Aushandlung von Konditionen, das Überprüfen von Restbeständen und die zeitgerechte Nachbestellung nach klar definierten Regeln (z.B. Mindestbestände, Beschaffungshorizonte etc.). Das Identifizieren und Ausnutzen von Optimierungspotenzial über
alle Medien wird zielgerichtet und laufend vorgenommen.
Der zweite Bestandteil umfasst die Entsorgung von Abfall und Wertstoffen aus
dem Gebäudebetrieb. Grundlage bilden dabei objektspezifische Ver- und Entsorgungskonzepte sowie die Konzepte für die Sondertrennung, welche die effiziente und umweltgerechte sowie gesetzteskonforme Entsorgung des Abfalls
(alle Fraktionen) zum Ziel haben.
Ergebnisse / Ziele - Bedarfsgerechte Medienversorgung
- Kosten- und umweltgerechte Abfallentsorgung
- Sicherung der Datenvernichtung
Produkte - Medienversorgung
- Telekommunikationsversorgung
- Materialversorgung
- Abfallentsorgung
- Recycling-Abfälle
- Dokumentenvernichtung
- Datenträgerentsorgung
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 33 von 49
Betriebs- und
Instandhaltungsprodukte Reinigung und Pflege
Beschrieb Produktgruppe Gewährleisten der Reinigung und Pflege aller Immobilien im Innen- wie auch
im Aussenbereich. Dafür werden übergeordnete Reinigungsstandards und objektspezifische Reinigungsziele definiert. Sowie die entsprechende Organisation und Ressourcen für die Ausführung bereitgestellt. Als Arbeits- und Kontrollmittel werden Reinigungspläne erstellt und deren Ausführung kontrolliert.
Ergebnisse / Ziele - Aufrechterhalten des Gebäudes
- Einhaltung der Standards
- Zufriedenheit Nutzerdepartement durch Pflege der Immobilie
Produkte - Unterhaltsreinigung
- Zwischen- und Grundreinigung
- Reinigung Umgebung / Aussenflächen
- Reinigung Baukörper / Fassade
- Spezial- / Sonderreinigungen
- Notreinigungen
- Winterschutzmassnahmen
- Schädlingsbekämpfung
- Umgebungspflege, Gärtnerei- und Pflanzenarbeiten
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 34 von 49
Betriebs- und
Instandhaltungsprodukte Sicherheit
Beschrieb Produktgruppe Gewährleisten der Objekt-, Anlagen- und Personensicherheit. Dafür werden
objektspezifische Schutzziele und -massnahmen zur Erreichung dieser Ziele
definiert sowie die entsprechende Organisation inkl. Ressourcen bereitgestellt.
Dafür werden Sicherheits- und Notfallpläne erstellt und deren Ablauf präventiv
geübt. Die Produktgruppe definiert zudem den Einsatz eines Sicherheitsdienstes und entsprechende Schliessverwaltung zur Objektsicherung.
Ergebnisse / Ziele - Gewährleistung Personenschutz
- Einhaltung der regulatorischen Anforderungen
- Sicherstellung eines sicheren Betriebs
- Gewährleistung Sicherheit Nutzerdepartement
Produkte - Baulicher Objektschutz
- Betrieblicher Objektschutz
- Interventionsdienst
- Schliessmanagement
- Personensicherheitsdienste
- Eventsicherheit
- Berechtigungen / Bewilligungen
- Verkehrsmanagement
- Eigentumsschutz
- Notrufzentrale (besetzen, betreiben)
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 35 von 49
4.5 Produkte der Nutzerservices
Nutzerservices Arbeitsschutz & Gesundheit
Beschrieb Produktgruppe Sicherstellung der Zielerreichung in den Themen sowie die dafür notwendige
Organisation. Beim Thema Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz steht die
Sicherheit der Nutzerdepartemente bzw. Mieter sowie aller Besucher im Vordergrund. Sicherheitsrisiken für Nutzerdepartement und Mieter werden dabei
identifiziert und Gegenmassnahmen frühzeitig ergriffen. Dies umfasst einerseits gesundheitliche Aspekte und andererseits Notfallpläne. Die Sicherheit
am Arbeitsplatz sowie Bedienungs- und Nutzungssicherheit von Anlagen und
Gebäudeteilen stehen dabei im Vordergrund. Im Thema Umwelt wird ein umweltgerechter Betrieb durch regelmässige Überprüfung entsprechender Kennzahlen sichergestellt.
Ergebnisse / Ziele - Einhaltung der Arbeitssicherheit
- Umweltgerechter Betrieb
Produkte - Gesundheitsschutz & Arbeitssicherheit
- Umweltschutzdienste
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 36 von 49
Nutzerservices Empfangs- und Conciergedienste
Beschrieb Produktgruppe Beinhaltet u.A. die Anmeldung und Vermittlung von Besuchern und Lieferanten, Betreuen des Nutzerdepartements und Auskunftserteilung, Zutrittskontrollen und Ausweiserstellung sowie zusätzlichen Conciergedienst wie z.B. Wäschereiservice, Reservation von Hotels und Restaurants, Schneidereiservice
etc.
Die Nutzerdepartemente bekommen durch diese Produktgruppe ein zentrales
Informations- und Zutrittsmanagement, speziell für externe Besucher. Die zusätzlichen Conciergedienste erhöhen den Komfort des Nutzerdepartements
und sind zusätzliche Services für Mitarbeitende.
Ergebnisse / Ziele - Besucherzufriedenheit
- Sicherstellung Zutrittskontrolle
- Erhöhung Mitarbeiterzufriedenheit
Produkte - Empfangsservices
- Sitzungszimmerservices
- Wäschereiservices
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 37 von 49
Nutzerservices Logistik & Transport
Beschrieb Produktgruppe Organisation und Verteilung von Gütern sowie Personen. Dies geschieht gebäudeintern durch die Bereitstellung von Postservices für den Brief- und Paketumschlag. Die Bewirtschaftung des Mobiliars sowie Büromaterial und deren Lagerung gehört ebenso zur Produktgruppe, um Nutzerdepartementen
die benötigte Ausstattung zu gewährleisten. Eine vorausschauende Planung
und Dokumentation unterstützten zudem interne Arbeitsprozesse. Unterschiedliche Reise- und Transportdienstleistungen garantieren den Waren-
und Personentransport auch ausserhalb des Gebäudes. Diese Produktgruppe ermöglicht eine termingerechte und sichere Lieferung von unterschiedlichen Gütern und übernimmt die Reisesteuerung für das Nutzerdepartement.
Ergebnisse / Ziele - Sicherstellung des Betriebs
- Gewährleistung der Gebäudeausstattung
- Termingerechte und kosteneffiziente Verwaltung von Waren
Produkte - Büromaterialservice
- Postservices
- Mobiliarmanagement
- Umzüge
- Lagermanagement
- Fuhrparkmanagement
- Reisedienstleistungen
- Transportdienstleistungen
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 38 von 49
Nutzerservices Verpflegung
Beschrieb Produktgruppe Leistungen zur Unterstützung von Veranstaltungen und Verpflegungen der
Nutzerdepartemente. Bequeme Verpflegungsmöglichkeiten innerhalb des Gebäudes gemäss Bedürfnissen. Der Cateringservice übernimmt dabei unterschiedliche Verpflegungsdienste gemäss dem gewünschten Service-Level.
Der Verpflegungsservice wird des Weiteren auch zur Koordination bei Veranstaltungen im Objekt eingesetzt. Für Anlässe gibt es neben dem gastronomischen Service ebenfalls einen Veranstaltungsservice um Events des Nutzerdepartements kostenbewusst durchzuführen. Dabei werden sämtliche
Aufgaben und deren Koordination übernommen, um einen Event zu planen,
durchzuführen und Nacharbeiten abzuschliessen.
Ergebnisse / Ziele - Qualitätsgerechte Verpflegung der Nutzerdepartemente
- Sicherstellung des Service-Levels
- Wirtschaftliche Durchführung von Veranstaltungen
Produkte - Catering und Gastronomie
- Eventmanagement
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 39 von 49
Nutzerservices IT-Services
Beschrieb Produktgruppe Pflege der Schnittstellen zu den IT-Organisationen der Nutzerdepartemente.
Sicherstellen der Einbindung in Aktivitäten / Umbauten / Projekte wo massgeblich. Basierend auf der Relevanz der IT-Infrastruktur ist Fach- und Besteller-Kompetenz für IT-Anlagen sicherzustellen welche fest mit dem Gebäude
verbunden sind und nicht zur Betriebseinrichtung (z.B. Beamer, Smartscreens etc.) gehören.
Ergebnisse / Ziele - IT-Infrastruktur (ohne Betriebseinrichtung) nach Vorgaben
- Effizientes Schnittstellenmanagement mit IT-Organisationen
Produkte - Schnittstellenmanagement zu IT
- Bestellungen IT-Services
- Beratung IT-Ausrüstung AP
- Beratung IT-Ausrüstung SiZi
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 40 von 49
Nutzerservices Bibliothek- und Dokumentenservices
Beschrieb Produktgruppe Services zur Dokumentenverwaltung und deren Inventarisierung. Ziel ist eine
effiziente Verwaltung und Bereitstellung von Dokumenten. Erfassung und
Aufbewahrung der Unterlagen gemäss Datenschutz sowie Kopierservice um
Unterlagen in unterschiedlicher Form verwenden und weiterleiten zu können,
Bibliotheksservices zur Bereitstellung von verschiedenen Medien. Unterstützend übernimmt eine Administrationsstelle die interne Koordination übergeordneter Verzeichnis- und Adressverwaltung. Nutzerdepartemente haben
durch diese Produktgruppe einen breiten Zugang zur Dokumentenaufbereitung sowie Weiterverarbeitung. Dokumente werden so zentral verwaltet und
deren Verfügbarkeit für das Nutzerdepartement ist sichergestellt.
Ergebnisse / Ziele - Unterstützung des Betriebs gemäss Service-Level
- Sichere und effiziente Dokumentenverwaltung
- Zentrale Anlaufstelle für Administrationsdienste
Produkte - Administrationsservices
- Bibliotheksdienste
- Büroservices
- Dokumentenmanagement
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 41 von 49
4.6 Interne Produkte
Die internen Produkte werden lediglich in der vorliegenden internen Version des Handbuchs beschrieben.
Interne Produkte Leitung Abteilung
Beschrieb Produktgruppe Gesamtheit der Grundsätze der Unternehmensführung (ähnlich Corporate
Governance). Ist der rechtliche und faktische Ordnungsrahmen für die Leitung
und Überwachung der Abteilung im Sinne aller relevanten Anspruchsgruppen.
Der Ordnungsrahmen wird massgeblich durch rechtliche Vorgaben und übergeordnete Vorgaben des Departements bestimmt.
Das Leitungssystem besteht aus allen relevanten Gesetzen, Richtlinien, Leitbilder und Prozesse der Unternehmensleitung und –überwachung (Steuerungs- und Regelungssystem)
Ergebnisse / Ziele - Effektives Steuerungs- und Regelungssystem
Produkte - Strategie und Ziele IMAG
- Corporate Riskmanagement
- Qualitätsmanagement
- Prozess- und Managementmodell
- Anspruchsgruppenmanagement
- Begehrensmanagement
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 42 von 49
Interne Produkte Controlling IMAG
Beschrieb Produktgruppe Finanzbuchhaltung und Controlling der IMAG auf übergeordneter Ebene. Damit ist die Produktgruppe weiterführender als die Durchführung des Rechnungswesens und der Betriebsbuchhaltung. Zusätzlich werden Informationen
zentral gesammelt und ausgewertet, um diese intern als Entscheidungsgrundlage und Monitoring zu nutzen. Das Controlling liefert Grundlagen zur Steuerung der IMAG und ermöglicht, mittels Reporting der definierten Kennzahlen
und Benchmarks, eine Überprüfung des Zielerreichungsgrads der finanztechnischen Vorgaben. Dadurch können Korrekturmassnahmen in Falle von Soll-
Ist-Abweichungen ergriffen werden. Durch das Controlling erhalten Verantwortliche umfassende und detaillierte Transparenz zur finanziellen Situation
der IMAG und können darauf basiert Entscheidungen und die zukünftige Planung festlegen.
Ergebnisse / Ziele - Standardisierte Qualitätssicherung
- Sicherstellung der wirtschaftlichen Leistungserbringung
- Transparenz und Kontrolle der Zielerreichung
Produkte - Finanzinformationen
- Reporting IMAG
- IKS IMAG
- Reporting Sektionen
- Jahresbericht
- Aufgaben- und Finanzplanung
- Finanzkennzahlen Immobilien
- Monatsabschluss
- Finanzielle Projekt- und Anlagedaten
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 43 von 49
Interne Produkte Corporate Finanzen
Beschrieb Produktgruppe Steuerung von Finanzierungsquellen und -strukturen sowie Investitionsentscheiden. Dabei werden insbesondere das Accounting und die Finanzplanung
in Zusammenarbeit mit der Abteilung Finanzen überwacht. Zum Leistungsumfang zählen das Analysieren und Bestimmen der optimalen Finanzierungsstruktur für Projekte sowie das Beisteuern von Kapital für Kreditanträge bei
Bauvorhaben. In diesem Zusammenhang stehen auch die Buchhaltung und
Steuerung von Abschreibungen. Durch diese Produktgruppe wird eine Wertsicherung gewährleistet, da die Produkte transparente Entscheidungen und eine
effiziente Ressourcenplanung ermöglichen.
Ergebnisse / Ziele - Nachhaltige Wertsicherung der Immobilie
- Optimierte Finanzierungsstruktur
- Sicherstellen der Qualität
Produkte - Überwachung Accounting
- Finanzierungsstrukturen
- Finanzielle Sicht in Kreditanträgen für Bauvorhaben
- Anlagebuchhaltung
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 44 von 49
Interne Produkte Beschaffung
Beschrieb Produktgruppe Definition von Vorgaben im Thema Beschaffung sowie Durchführung von strategischen Beschaffungsmassnahmen.
Strategische Beschaffung
Während Beschaffungsmassnahmen für operative Zwecke in der Regel im
Rahmen definierter Geschäftsprozesse bearbeitet werden, kann es in Fällen
mit besonderer Bedeutung, zum Beispiel wenn sie strategisch wichtig sind,
zweckmässig sein, die Beschaffung formal als Projekt abzuwickeln. Meilensteine können u.A. sein: Beschaffungsplanung, Angebotsplanung, Angebotseinholung, Auswahl Lieferanten oder Dienstleister, Vertragsabwicklung und
Vertragsbeendigung
Operative Beschaffung
Prozess von der Bedarfsklärung über Bedarfsdokumentation zur Bestellung
und Lieferkontrolle
Ergebnisse / Ziele - Standardisierte Leistungsnachfrage
- Qualitätssicherung
- Rechtssicherheit
Produkte - Beschaffungsvorgaben
- Rechtliche Vorgaben / Compliance
- Beschaffungsevaluation
- Beschaffungsprojekte
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 45 von 49
Interne Produkte Vertragsmanagement
Beschrieb Produktgruppe Tätigkeiten rund um die Erstellung, Anwendung sowie Archivierung von Verträgen. Es werden standardisierte Vertragsvorlagen geschaffen, welche der
vorliegenden Gesetzgebung entsprechen und Nutzerdepartementen Richtlinien für den Vertragsumgang bieten. Die zentrale Verwaltung und Dokumentation der Verträge ermöglichen zudem eine Transparenz der Vertragserfüllung durch Überprüfung der Vertragskennwerte. Die Produktgruppe ist somit
mit den Produktgruppen «Zentrales Qualitätsmanagement» sowie «Corporate
Riskmanagement» verknüpft, um die Umsetzung der Richtlinien zu gewährleisten und Risiken durch entsprechende Vertragsbedingungen zu minimieren.
Ergebnisse / Ziele - Standardisierte und gesetzeskonforme Vertragsbedingungen
- Risikomanagement durch Vertragscontrolling
- Entscheidungsgrundlage für den Vertragsumgang
Produkte - Vertragsverwaltung
- Vertragsstandards
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 46 von 49
Interne Produkte Nachhaltigkeit
Beschrieb Produktgruppe Strategien und Aktivitäten, um die internen sowie rechtlichen Nachhaltigkeitsrichtlinien einzuhalten. Nachhaltigkeitsaspekte werden systematisch analysiert
und Massnahmen eingeleitet, um die Ziele erreichen zu können. Die Vorgaben
werden durch die Organisationsstrategie sowie durch Gesetze gegeben. Eine
laufende Überprüfung der Aktivitäten ist nötig, um Gesetzesänderungen und
Abweichungen vorausschauend adaptieren zu können. Die Produktgruppe fordert daher nicht nur datenbasierte Analysen der Prozesse und Kenngrössen,
sondern auch Schulungen, um Verhaltensweisen entsprechend anzupassen.
Die Aktivitäten sichern den Nutzerdepartementen somit nachhaltige Liegenschaften.
Ergebnisse / Ziele - Berücksichtigung der Wirtschaftsdimensionen
- Berücksichtigung der Gesellschaftsdimensionen
- Berücksichtigung der Umweltdimensionen
- Fachgruppe Nachhaltiges Bauen und Bewirtschaften (NBB)
Produkte - Umweltstandards
- Gesellschaftsstandards
- Wirtschaftsstandards
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 47 von 49
Interne Produkte Wissensmanagement
Beschrieb Produktgruppe Prozessorientierte Steuerung mit der Zielsetzung, den Wissenstransfer innerhalb der Organisation transparent und effizient zu gestalten. Dafür werden relevante Inhalte gespeichert und dokumentiert, um diese der breiten Nutzung
zur Verfügung zu stellen. Die Produktgruppe verknüpft und interpretiert Informationen, um diese zu einem strukturierten Wissen zusammenzufügen. Die
Digitalisierung bietet hierbei Optimierungspotenzial, um die Verarbeitung sowie Nutzung intelligent zu gestalten. Dies umfasst die Evaluation der relevanten Inhalte, den Aufbau und die Pflege von geeigneten Strukturen zum Transfer des Wissens sowie die Beauftragung und Schulung der Ressorts zur Pflege
der Inhalte. Durch die Analyse des gesammelten Wissens lassen sich Prozesse optimieren und weiterentwickeln. Dies ermöglicht verbesserte Abläufe
für Nutzerdepartemente sowie Zugang und Ausführungen zu betriebsrelevanten Themen.
Ergebnisse / Ziele - Knowhow-Transfer
- Innovative Prozessgestaltung
- Sicherstellen der Wissenstransparenz
Produkte - Grundlagen
- Vorgaben
- Wissenscontrolling
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 48 von 49
Interne Produkte Digitalisierung
Beschrieb Produktgruppe Übergreifender Aufbau, Koordination und Steuerung von Datenstrukturen und
IT-Systemen. Durch die zentrale Verwaltung und Bereitstellung von digitalen
Daten und Informationen kann der Immobilienbetrieb langfristig optimiert und
Prozesse effizienter gestaltet werden. Die Zusammenschliessung der verwendeten IT-Systeme gewährleistet die Komptabilität und ermöglicht die Digitalisierung von analogen Tätigkeiten und damit eine Produktivitätssteigerung. Die
Produktgruppe stellt zudem den Datenschutz gemäss rechtlichen Vorgaben
sicher und passt interne Richtlinien laufend an die Gesetzgebung an. Den Nutzerdepartementen stehen dadurch einheitliche und verknüpfte Systeme zur
Verfügung, welche den Umgang mit Daten sowie den Informationsaustausch
und die Zusammenarbeit erleichtern.
Ergebnisse / Ziele - Bereitstellung von adressatengerechten Datensätzen
- Optimierte und effiziente Betriebsprozesse
- Transparenter Daten- und Informationsfluss
- Gewährleistung des Datenschutzes
Produkte - Datenstruktur IMAG
- Systemlandschaft
- CAD-Systemverwaltung
- CAFM-Systemverwaltung
- Datenoptimierung
- Datenschutz
- Digitalisierung der Leistungserbringung
Handbuch Produktkatalog Immobilien – Version 3 49 von 49
Interne Produkte Administration
Beschrieb Produktgruppe Administrations- und erweiterte Assistenzaufgaben um den operativen Betrieb
sicherzustellen. Diese umfassen organisatorische und administrative Tätigkeiten, welche das Kerngeschäft unterstützen.
Insbesondere übernimmt die Produktgruppe die Supportleistungen in den Bereichen Berichtswesen, IT-Koordination, Personalwesen, Wohnbauförderung
der Kantone Aargau und Luzern und fungiert als Drehscheibe der Abteilung
für interne und externe Kunden. Die Verwaltung kann dabei sach- oder personenbezogen sein und wird zunehmend digital geführt.
Ergebnisse / Ziele - Optimierte Betriebsprozesse
- Standardisierung der Leistungserbringung
- Fokus der Nutzerdepartement auf operativen Betrieb
Produkte - Assistenz Abteilungsleitung
- Allgemeine Abteilungsassistenz
- Berichtswesen
- IT-Koordination
- Wohnbauförderung
- Interne Leistungsabrechnung
- Personaladministration
