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# Übergangsordnung für die Tagesschulen der städtischen Volksschule

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412.1161
Übergangsordnung für die Tagesschulen
der städtischen Volksschule
vom 13. Dezember 2022
Die Schulpflege,
gestützt auf Ziffer 3 des Gemeinderatsbeschlusses Nr. 655 vom
21. September 2022 (GR Nr. 2022/249),
beschliesst:
1 Gegenstand, Geltungsbereich
1 Diese Übergangsordnung regelt auf Grundlage der bisherigen Versuchsbestimmungen für das städtische Pilotprojekt mit
gebundenen Tagesschulen, Projektphase II (VB TS 2025) den
Betrieb der Tagesschulen der städtischen Volksschule bis zum
Inkrafttreten der Verordnung über die Tagesschulen der städtischen Volksschule (VTS) am 1. August 2023.
2 Sie gilt für die Schulen, die bereits als Pilotschulen des Projekts
Tagesschule 2025 geführt wurden.
2 Inhaltliche Eckwerte
2.1 Abgestufte Gebundenheit
1 Die Schülerinnen und Schüler aus dem regulären Einzugs
gebiet besuchen die Tagesschule.
2 Die Schülerinnen und Schüler verbringen diejenigen Mittage
gebunden in der Schule, an denen sie nachmittags Unterricht
haben. Da die Lektionenzahl mit dem Alter der Kinder steigt,
nimmt auch die Anzahl der gebundenen Mittage zu.
3 Für die Schülerinnen und Schüler besteht (aufgrund der Freiwilligkeit der Teilnahme) eine Abmeldemöglichkeit für die gebundene Mittagsbetreuung. Abmeldungen von der gebundenen
Mittagsbetreuung bezüglich einzelner Wochentage sowie generell während des laufenden Schuljahres sind grundsätzlich nicht
möglich.
2.2 Einheitliche Zeitpläne
1 Das Modell der Tagesschule entspricht einer Erweiterung der
Blockzeiten bis in den Nachmittag an denjenigen Tagen, an denen am Nachmittag Unterricht stattfindet. Die Mittagszeit wird
auf 80 Minuten festgelegt. Die Schulen können gemäss ihrem
schuleigenen Umsetzungskonzept (vgl. hinten Ziff. 5) die Dauer
der gebundenen Mittage bis zu maximal 90 Minuten verlängern.
Die Ressourcenzuweisung für die gebundenen Mittage erfolgt
in jedem Fall für die Dauer von 80 Minuten. Schülerinnen und
Schüler, die für das Modul 2 der Nachmittagsbetreuung angemeldet sind und deren Nachmittagsunterricht vor 15.30 Uhr endet, können bereits ab Unterrichtsschluss ohne Zusatzkosten an
der Nachmittagsbetreuung teilnehmen.
2 Für die einzelnen Schulstufen gilt:
– Erstes Kindergartenjahr:
Die Schülerinnen und Schüler besuchen an fünf Vormittagen
den Kindergarten. Ergänzend besteht an allen Wochentagen
ein ungebundenes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot
am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag und am Nachmittag bis
18.00 Uhr.
– Zweites Kindergartenjahr:
Die Schülerinnen und Schüler besuchen an fünf Vormittagen sowie am Montag und am Freitagnachmittag den
Kindergarten. Entsprechend ergeben sich zwei gebundene
Mittage. Ergänzend zu den gebundenen Mittagen besteht
an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges
Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag
und am Nachmittag bis 18.00 Uhr.
– Primarstufe, 1. bis 4. Klasse:
Die Schülerinnen und Schüler besuchen an fünf Vormittagen und an drei Nachmittagen den Unterricht. Entsprechend ergeben sich drei gebundene Mittage. Es bestehen
zwei Zeitprofile: Zeitprofil A (Unterricht am Montag , Dienstag und Freitagnachmittag, freier Mittwoch und Donnerstagnachmittag) und Zeitprofil B (Unterricht am Montag ,
Donnerstag und Freitagnachmittag, freier Dienstag und
Mittwochnachmittag). Ergänzend zu den gebundenen Mittagen besteht an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr,
über Mittag und am Nachmittag bis 18.00 Uhr.
– Primarstufe, 5. und 6. Klasse:
Die Schulen entscheiden, ob die Schülerinnen und Schüler
an fünf Vormittagen und an drei Nachmittagen oder an fünf
Vormittagen und vier Nachmittagen den Unterricht besuchen. Entsprechend ergeben sich drei oder vier gebundene
Mittage. Bei drei gebundenen Mittagen bestehen die folgenden zwei Zeitprofile: Zeitprofil A (Unterricht am Montag ,
Dienstag und Freitagnachmittag, freier Mittwoch und Donnerstagnachmittag) und Zeitprofil B (Unterricht am Montag ,
Donnerstag und Freitagnachmittag, freier Dienstag und
Mittwochnachmittag). Bei vier gebundenen Mittagen entfällt einer der beiden freien Nachmittage gemäss Zeitprofil
A oder B. Ergänzend zu den gebundenen Mittagen besteht
an allen Wochentagen ein ungebundenes, kostenpflichtiges
Betreuungsangebot am Morgen ab 7.00 Uhr, über Mittag
und am Nachmittag bis 18.00 Uhr. Die Anzahl Nachmittage
mit Unterricht ergibt sich aus dem schuleigenen Umsetzungskonzept (vgl. hinten Ziff. 5).
– Sekundarstufe:
Die Jugendlichen besuchen an fünf Vormittagen und an
vier Nachmittagen den Unterricht (Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag). Entsprechend ergeben sich vier gebundene Mittage.
2.3 Gestaffelte, warme Mahlzeiten
Alle Schülerinnen und Schüler erhalten eine warme Mahlzeit am
Mittag gemäss heutigem Standard. Um die Infrastruktur optimal
zu nutzen, können die Schülerinnen und Schüler gestaffelt verpflegt werden und/oder selbständig den Zeitpunkt wählen, an
dem sie essen wollen. Die konkrete Mittagsorganisation wird im
Umsetzungskonzept der Schule festgehalten (vgl. hinten Ziff. 5).
2.4 Stärkung des pädagogischen Freiraums der
Schulen
1 Die Tagesschule fördert das Zusammenwirken von Unterricht
und Betreuung und erweitert damit den pädagogischen Freiraum der Schulen.
2 Durch die verlängerte Präsenz der Schülerinnen und Schüler
ergeben sich Möglichkeiten für informelle Bildungsangebote und
sozialpädagogisch gestaltete Lerngelegenheiten.
3 Die Ausgestaltung des pädagogischen Freiraums wird von den
Schulen in ihrem Umsetzungskonzept festgehalten (vgl. hinten
Ziff. 5).
2.5 Aufgabenstunden
1 Betreute Aufgabenstunden («Aufgabenhilfe») sind Bestandteile
der Tagesschulen. Abmeldungen sind möglich. Die Modalitäten
zur Abmeldung halten die Schulen in ihrem Umsetzungskonzept
fest (vgl. hinten Ziff. 5).
2 Die in der Pilotphase II des Projekts Tagesschule 2025 zusätzlich zu den regulär zugewiesenen Aufgabenstunden zugeteilten
Ressourcen für weitere Aufgabenstunden umfassen zwei Stunden (120 Minuten) pro Klasse und Woche für die 1. bis 6. Primarklassen. Den Einsatz dieser zusätzlichen Ressourcen halten die
Schulen in ihrem Umsetzungskonzept fest (vgl. hinten Ziff. 5).
3 Abmeldung von den gebundenen Mittagen
1 Wird eine Schülerin oder ein Schüler während des laufenden
Schuljahres neu einer Tagesschule zugeteilt, können die Eltern/
Erziehungsberechtigten diese oder diesen innert 10 Tagen nach
Erhalt der Zuteilungsbestätigung von den gebundenen Mittagen
abmelden.
2 Die Abmeldung ist schriftlich an die zuständige Kreisschulbehörde zu richten.
3 Erfolgt keine Abmeldung, kommt zwischen den Eltern/Erziehungsberechtigten und dem Schulamt eine «Betreuungsvereinbarung» für die gebundenen Mittage zustande.
4 Tariffestlegung
1 Die Tarife sind wie folgt festgelegt:
– Kindergarten, Primarstufe und Sekundarstufe, Mittagstarif
für gebundene Mittage: Einheitstarif Fr. 6.–.
– Kindergarten und Primarstufe, Mittagstarif für ungebundene
Mittage sowie Nachmittagstarife: Tarife gemäss Anhang 3
VO KB1.
– Sekundarstufe, Mittagstarif für ungebundene Mittage: Tarife
gemäss Anhang 3 VO KB.
2 Im Falle einer wirtschaftlichen Notlage richtet sich eine allfällige
Reduktion der Elternbeiträge für die ungebundenen Betreuungsangebote nach Art. 16 Abs. 2 VO KB. Ist bei den gebundenen
Mittagen der Einheitstarif höher als der entsprechende Tarif für
die ungebundene Mittagsbetreuung mit anwendbarem Beitragsfaktor, kann ein Gesuch um Reduktion des Elternbeitrags für die
1 Verordnung über die familienergänzende Kinderbetreuung in der Stadt Zürich
(VO KB) vom 12. März 2008, AS 410.130.
gebundenen Mittage gestellt werden. Der reduzierte Elternbeitrag für die gebundene Mittagsbetreuung richtet sich nach dem
jeweils gültigen Beitragsfaktor. Die entsprechenden Prozesse
werden durch die Schulpflege in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung in der Stadt Zürich2 festgelegt.
5 Umsetzungskonzept
Jede Schule verfügt über ein von der zuständigen Kreisschulbehörde genehmigtes Umsetzungskonzept, das die konkrete
Ausgestaltung der Tagesschule im Rahmen dieser Übergangsordnung regelt.
6 Allgemeine Geschäftsbedingungen der
schulischen Betreuung3
Die Rahmenbedingungen für die Inanspruchnahme der gebundenen und der ungebundenen Betreuungsangebote werden zuhanden der Eltern/Erziehungsberechtigten von der Schulpflege
in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der schulischen Betreuung in der Stadt Zürich festgehalten.
7 Ressourcenzuweisung
Die für das Schuljahr 2022/23 vorgenommene Ressourcen
zuweisung bleibt unverändert.
8 Inkrafttreten, Aufhebung der bisherigen
Versuchsbestimmungen und Befristung
1 Diese Übergangsordnung tritt am 1. Januar 2023 in Kraft.
2 Auf diesen Zeitpunkt hin werden die Versuchsbestimmungen
für das städtische Pilotprojekt mit gebundenen Tagesschulen,
Projektphase II (VB TS 2025, AS 412.115) vom 4. September
2018 aufgehoben.
3 Die Übergangsordnung gilt befristet bis 31. Juli 2023.
2 Einsehbar unter stadt zuerich.ch/agb betreuung.
3 Einsehbar unter stadt zuerich.ch/agb betreuung.
