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title: "Bebauungsplan «Im Blatt»"
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# Bebauungsplan «Im Blatt»

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369 391
442 443
444 445 446 447 448 449
415 416 417
401 402 403 404 405 406
101 623
A
F
G
G+
A2
D2
E2
F2
B1
C1
D1
E1
B
C
D
E
V
V
E
E
11,0
W O
N
S
0 10 20 30 40 50 m
Plangrundlage: Digitale Vermessungsdaten, Geozug Ingenieure AG, 07.04.2016
Ordentlicher Bebauungsplan "Im Blatt"
1:500
Vom Gemeinderat verabschiedet am: 12. Dezember 2017
Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin:
Von der Baudirektion vorgeprüft am: 4. April 2018
1. Öffentliche Auflage vom 9. November 2018 bis 10. Dezember 2018
Publiziert im Amtsblatt:
45/46 09.11.2018/16.11.2018
Bescheinigt von der Abteilung Planung Bau
An der Urnenabstimmung beschlossen am: 27. September 2020
Der Gemeindepräsident: Die Gemeindeschreiberin-Stv.:
2. Öffentliche Auflage vom 3. Juni 2022 bis 22. Juni 2022
Publiziert im Amtsblatt:
22/23 03.06.2022/10.06.2022
Vom Regierungsrat des Kantons Zug genehmigt am: 27. Juni 2023
Der Baudirektor:
Gemeinde Neuheim
Roger Bosshart Melanie Imfeld
Urs Hürlimann
Perimeter
Baubereich Hauptbaute
Zu- / Wegfahrt Areal / Notzufahrt
Informationsinhalt
Erschliessungsweg
Gestalteter Freiraum
Bestehende Gebäude
Legende
Inhalt des Beschlusses
Parkhaus
Erschliessungsfläche
Spiel- und Begegnungsbereich
A Genehmigte Baulinien
Veloabstellplatz
Entsorgungsstelle
Erweiterung Parkhaus
V
E
Grösse: Gez.:60/84
Plotfile:
aw
P:\422Neuheim\08 Bebauungsplan im Blatt\Neuh_Bebauungsplan_Im Blatt_plotfile.dwg
JMKontr.:
Büro für Raumplanung AG
Remund + Kuster
Churerstrasse 47 Tel 055 415 00 15
Postfach 147 info@rkplaner.ch
8808 Pfäffikon SZ www.rkplaner.ch
Oberirdische Parkplätze
Ein- /Ausfahrt Parkhaus
Sichtfelder
Erschliessungsfläche Schräglift
Baubereich Nebenbaute
Durchgangsöffnung
Hausdurchgang
Zivilschutzraum
Wildhecke
Private Gärten
Baubereich Zivilschutzraum
Bestimmungen
Zweck
1. Der Bebauungsplan “Im Blatt“ bezweckt:
· den Erhalt der einheitlichen Siedlungstypologie mit Terrassenhäusern,
· eine gute ortsbauliche Einordnung aller Bauten und
· eine verbindliche und detaillierte Regelung der baulichen Anpassungen und Erweiterungen
Bebauung
2. Bauten, Anlagen und Freiräume sind sowohl für sich als auch im Gesamtzusammenhang besonders gut zu gestalten.
3. Hauptbauten dürfen nur innerhalb der im Plan bezeichneten Baubereiche A-G und G+ erstellt werden. Die Geschosse
müssen jeweils rückwärtig um 5.50 - 6.50 Meter zurückversetzt sein. Ausgenommen davon ist das Erdgeschoss sowie der
Baubereich G+.
4. In den Baubereichen A-F gilt die im Bebauungsplan dargestellte Zahl der Geschosse respektive Stufen entsprechend der
Parzellierung beim Erlass des Plans. Diese Geschosszahl ist bei Erneuerungen einzuhalten.
5. Es sind nur Flachdächer zulässig.
6. Zwei oder mehrstöckige Wohnungen sind zulässig.
7. Im Baubereich G und G+ ist eine Parkierungsanlage möglich. Die beim Erlass des Plans erstellte Anlage kann beibehalten
oder wiederaufgebaut und im festgelegten Bereich G+ um ein Geschoss erweitert werden.
8. Die hellen Dachblenden der Terrassen sind als einheitliches Gestaltungselement, wo noch vorhanden, zu erhalten.
9. Auf den westlichen Terrassen der Wohnungen sind verglaste Nebenbauten, wie z.B. Wintergärten, im Ausmass von
max. 24 m² Grundfläche pro Terrasse zulässig. Sie sind mit anthrazitfarbenem Metall zu konstruieren und haben sich
gestalterisch gut in die Bebauung einzuordnen.
10. In den Baubereichen Nebenbauten sind Nebenbauten, wie z.B. Wintergärten, im Ausmass von max. 48 m² Grundfläche
zulässig. Wohnnutzungen sind nicht zulässig. Die Nebenbauten sind mit anthrazitfarbenem Metall zu konstruieren und haben
sich gestalterisch gut in die Bebauung einzuordnen. Nebenbauten haben einen Grenzabstand von 2.50 m einzuhalten. Er
kann mit schriftlicher Zustimmung des Nachbarn verringert oder ganz aufgehoben werden. Gegenüber der im
Bebauungsplan ausgeschiedenen Erschliessungsfläche Grundstück Nr. 585 ist kein Grenzabstand einzuhalten.
11. In den Baubereichen Nebenbauten gemäss Bebauungsplan sind nur Kleinbauten und Anbauten im Sinne der Verordnung
zum Planungs- und Baugesetz zulässig.
12. Bei Fassadensanierungen ist bezüglich Material- und Farbwahl auf das ursprüngliche Konzept des Architekten Fritz Stucky
sowie auf die angrenzenden Bauten Rücksicht zu nehmen. Wesentliche Elemente sind die hellen geradlinigen
Terrassenstirnen und die eher dunkel gehaltenen Fassaden.
Nutzungen
13. Die Baubereiche A-F sind für das Wohnen sowie für nicht störende Gewerbe- und Dienstleistungsbetriebe bestimmt.
14. Die Umnutzung von bestehenden Abstell- und Installationsräumen sowie Vorräumen (nicht öffentliche Hausdurchgänge)
innerhalb der Baubereiche Hauptbauten für Zwecke gemäss Ziffer 1 hiervor ist soweit möglich, als die allgemeinen
Anforderungen an die Wohnhygiene bzw. die allgemeinen Anforderungen an Arbeitsplätze es erlauben.
15. Im Gebäude des Baufelds G und G+ darf nur parkiert werden. Wohnnutzungen sind unzulässig.
Erschliessung
16. Die Zu- und Wegfahrt darf nur an der bezeichneten Stelle erfolgen.
17. Parkplätze dürfen nur an den im Plan bezeichneten Stellen realisiert werden. Es sind maximal 97 Parkplätze zulässig.
18. An den bezeichneten Stellen sind gut zugängliche Veloabstellanlagen vorhanden und dauernd diesem Zwecke zu
erhalten.
19. Der Schräglift ist beizubehalten, dauernd zu erhalten und bei Bedarf im Rahmen privater Vereinbarungen der
Berechtigten neu zu erstellen.
20. Die Durchgangsbreite, der im Plan bezeichneten Hausdurchgänge von minimal 1.20 m muss zu jeder Zeit freigehalten
werden. Private Möblierungen sind zulässig, sofern sie die erforderliche Durchgangsbreite nicht beeinträchtigen.
21. Die Breite der Durchgangsöffnungen muss mindestens 1.20 m betragen. Diese sind grösstenteils transparent auszuführen.
22. Die im Plan bezeichneten Erschliessungswege ausserhalb der Baubereiche müssen eine Breite von mind. 1.80 m
aufweisen. Bei Treppenanlagen gilt eine Mindestbreite von 1.20 m.
23. Erschliessungsflächen, Erschliessungswege, Hausdurchgänge und der Schräglift müssen allgemein zugänglich sein.
24. Vordächer oder ähnliche auskragende Bauteile über Durchgangsöffnungen und weiteren Hauseingängen auf den Nordsowie Südfassaden der Baubereiche Hauptbaute sind nicht zulässig.
Freiraum
25. Die im Plan bezeichneten gestalteten Freiräume sind zu erhalten. Die Grünflächen sind mit standortgerechten,
einheimischen Pflanzen zu versehen.
26. Der im Plan bezeichnete Spiel- und Begegnungsbereich ist mit kinderfreundlichen Spielgeräten und Sonnenschutz
auszustatten, sowie aufenthaltsfreundlich und flexibel nutzbar auszugestalten. Er ist mehrheitlich zu begrünen. Für die
Begrünung sind standortgerechte Pflanzen zu verwenden. Bei einer Erweiterung des Parkhauses ist der Spiel- und
Begegnungsbereich im gleichen oder grösseren Ausmass wieder zu realisieren.
27. Die Flachdächer (inkl. Einstellhalle) können, soweit sie nicht als Terrasse oder als Zugänge zu technischen Einrichtungen
genutzt werden, mit energietechnischen Anlagen belegt werden.
Ver- und Entsorgung
28. Im bezeichneten Bereich ist eine gemeinsame Entsorgungsstelle vorhanden und dauernd zu diesem Zwecke zu erhalten.
Schlussbestimmungen
29. Sofern dieser Bebauungsplan keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt die Bauordnung der Gemeinde Neuheim.
Der Gemeinderat kann im Sinne von § 57 der Verordnung zum Planungs- und Baugesetz vom 1. Januar 2019 (VPBG)
Ausnahmen gestatten.
Kanton Zug
Bescheinigt von der Abteilung Planung Bau
Dat.: 11.09.2019, rev. 16.08.2023
