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title: "Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen"
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provisions: 6
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# Gebührentarif für arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen

## Art. 1 von der Regierung erlassen am 27. November 2012 {#art_1}

Gesuche um erstmalige Erteilung von Bewilligungen
1 Für die Überprüfung von Gesuchen werden je Gesuch folgende Gebühren erhoben:
a) Aufenthaltsbewilligungen Fr. 200.–
b) Kurzaufenthaltsbewilligungen Fr. 100.–
c) Kurzaufenthaltsbewilligungen für die Erbringung einer grenzüberschreitenden
Dienstleistung
1. betreffend die erste Person Fr. 80.–
2. für jede weitere Person Fr. 30.–

## Art. 2 {#art_2}

Gesuche um Verlängerung von Bewilligungen
1 Für Gesuche um Verlängerung einer Aufenthaltsbewilligung sowie um Verlängerung oder Erneuerung einer Kurzaufenthaltsbewilligung wird eine Gebühr von 80
Franken je Gesuch erhoben.

## Art. 3 {#art_3}

Besonders aufwendige Fälle
1 Bei besonders aufwendigen Fällen im Zusammenhang mit der erstmaligen Erteilung oder mit der Verlängerung oder Erneuerung von Aufenthalts- und Kurzaufenthaltsbewilligung erfolgt ein Zuschlag von 50 Prozent.

## Art. 4 {#art_4}

Weitere Verfügungen
1 Die Gebühren für weitere Verfügungen werden nach Zeitaufwand bemessen.
1) SR 142.209
* Änderungstabellen am Schluss des Erlasses
618.170

## Art. 5 {#art_5}

Aufhebung bisherigen Rechts
1 Der Gebührentarif für die arbeitsmarktliche Überprüfung von Ausländergesuchen
vom 20. Dezember 1994 wird aufgehoben.

## Art. 6 {#art_6}

Inkrafttreten
1 Diese Verordnung tritt am 1. Januar 2013 in Kraft.
618.170
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung AGS Fundstelle
27.11.2012 01.01.2013 Erlass Erstfassung -
618.170
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung AGS Fundstelle
Erlass 27.11.2012 01.01.2013 Erstfassung -
