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title: "Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich"
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# Promotionsreglement für die Fachmittelschulen des Kantons Zürich

## § 2 Promotionsfächer {#par_2}

1 Massgeblich für die Promotion sind die Promotionsfächer
gemäss Anhang, sofern sie in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet wurden.
2 Für die Promotion zählt jedes Promotionsfach einfach.

## § 3 Weitere Fächer {#par_3}

Die Noten für weitere Fächer gemäss Lehrplan sind für den
Entscheid über die Promotion nicht massgeblich, werden aber im
Zeugnis aufgeführt.
C. Beurteilung der Leistungen
Zeugnis§ 4.6 1 Mit Ausnahme der letzten beiden Semester wird den Schülerinnen und Schülern für jedes Semester der Ausbildung ein Zeugnis
über ihre Leistungen ausgestellt.
2 Für die letzten beiden Semester vor den Prüfungen für den Abschluss mit Fachmittelschulausweis wird ein Jahreszeugnis ausgestellt.
Im Sinne einer Standortbestimmung wird den Schülerinnen und Schülern auf Ende des Kalenderjahrs eine Zwischenbeurteilung ihrer Leistungen in ganzen und halben Noten mitgeteilt.
413.251.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement

## § 5 Noten {#par_5}

Die Leistungen in den einzelnen Fächern werden mit ganzen
und halben Noten bewertet. 6 ist die höchste, 1 die tiefste Note. Noten
unter 4 stehen für ungenügende Leistungen.

## § 6 Leistungsbeurteilung {#par_6}

1 Bei der Beurteilung der Leistungen ist neben den schriftlichen und praktischen Arbeiten auch die mündliche Leistung angemessen zu berücksichtigen.
2 Die Lehrperson informiert die Klasse rechtzeitig über die Art der
Leistungsbeurteilung.
D. Promotionsentscheide
Entscheid § 7.9 Der Klassenkonvent entscheidet jeweils am Ende einer Zeugnisperiode, letztmals am Ende des 4. Semesters, über die Promotion.

## § 8 Bedingungen {#par_8}

Die Bedingungen für die Promotion sind erfüllt, wenn in allen Promotionsfächern, die in der betreffenden Zeugnisperiode unterrichtet werden,8
a. die doppelte Summe aller Notenabweichungen von 4 nach unten
nicht grösser ist als die Summe aller Notenabweichungen von 4
nach oben und
b. nicht mehr als drei Noten unter 4 erteilt werden.
Provisorische
Promotion und
Nichtpromotion
§ 9.8 1 Schülerinnen und Schüler werden am Ende einer Zeugnisperiode provisorisch promoviert oder nicht promoviert, wenn sie die
Bedingungen für die Promotion nach § 8 nicht erfüllen.
2 Sie werden nicht promoviert, wenn sie bereits einmal provisorisch
promoviert wurden.
Letzte Promotionstermine
§ 10.7 Eine provisorische Promotion kann letztmals Ende des 3. Semesters, eine Nichtpromotion am Ende des 4. Semesters ausgesprochen
werden.

## § 11 Repetition {#par_11}

1 Wer erstmals nicht promoviert wird, wird zu einer Repetition in der nächsttieferen Klassenstufe zugelassen.
2 Während der ganzen Fachmittelschulzeit kann nur einmal repetiert werden. Dies gilt auch, wenn eine Schülerin oder ein Schüler eine
Klasse freiwillig wiederholt.
3 Eine Wiederholung im Anschluss an eine nicht bestandene Abschlussprüfung zur Erlangung eines Fachmittelschulausweises oder nach
einem Wechsel des gewählten Berufsfeldes zählt nicht als Repetition
im Sinne von Abs. 2.9
Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement 413.251.4
E. Besondere Bestimmungen
§ 12.4

## § 13 Besondere Fälle {#par_13}

In besonderen Fällen kann der Klassenkonvent zugunsten
der Schülerin oder des Schülers von §§ 8–12 dieser Promotionsbestimmungen abweichen.
F. Schluss- und Übergangsbestimmungen

## § 14 Inkrafttreten {#par_14}

Dieses Reglement tritt auf Schuljahresbeginn 2007/2008
(20. August 2007) in Kraft.

## § 15 Übergangsbestimmung {#par_15}

Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung im Schuljahr 2005/06 und 2006/07 begonnen haben und diese 2008 bzw. 2009
beenden, gilt weiterhin das Reglement für die Diplommittelschulen des
Kantons Zürich vom 9. Januar 1979.
Übergangsbestimmung zur Änderung vom 6. März 2023
(OS 78, 155)
Für Schülerinnen und Schüler, die die Ausbildung vor dem Schuljahr 2023/2024 begonnen haben, richten sich die Promotionsfächer gemäss § 2 nach dem Anhang in der Fassung vom 22. August 2011.
1 OS 62, 405.
2 Eingefügt durch Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500;
ABl 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.
3 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500;
ABl 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.
4 Aufgehoben durch Beschluss des Bildungsrates vom 20. Juni 2011 (OS 66, 500;
ABl 2011, 1995). In Kraft seit 22. August 2011.
5 Obsolet.
6 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6. Juli 2020 (OS 75, 389; ABl
2020-08-07). In Kraft seit 16. Juni 2020.
413.251.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement
7 Fassung gemäss Berichtigung vom 21. Februar 2022 (OS 77, 137). In Kraft seit
16. Juni 2020.
8 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 14. März 2022 (OS 77, 277;
ABl 2022-03-25). In Kraft seit 1. August 2022.
9 Fassung gemäss Beschluss des Bildungsrates vom 6. März 2023 (OS 78, 155;
ABl 2023-03-10). In Kraft seit 1. August 2023.
Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement 413.251.4
Anhang zum Promotionsreglement FMS (Promotionsfächer je Profil)9
Pädagogik Kommunikation
und Information
Gesundheit und
Naturwissenschaften
Sprachen Sprachen Sprachen
Deutsch Deutsch Deutsch
Französisch Französisch Französisch
Englisch Englisch Englisch
Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik
Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik
Mathematik, Naturwissenschaften, Informatik
Mathematik Mathematik Mathematik
Biologie Biologie Biologie
Chemie Chemie Chemie
Physik Physik Physik
Informatik Informatik Informations- und Kommunikationstechnologien
Informations- und Kommunikationstechnologien
Informations- und Kommunikationstechnologien
Geistes- und Sozialwissenschaften
Geistes- und Sozialwissenschaften
Geistes- und Sozialwissenschaften
Geschichte Geschichte Geschichte
Geografie Geografie Geografie
Staats-, Wirtschafts-
und Rechtskunde
Staats-, Wirtschafts-
und Rechtskunde
Staats-, Wirtschafts-
und Rechtskunde
Praxis Psychologie
und Kommunikation
Praxis Psychologie
und Kommunikation
Praxis Psychologie
und Kommunikation
Musische Fächer Musische Fächer Musische Fächer
Bildnerisches Gestalten Bildnerisches Gestalten Bildnerisches Gestalten
Musik Musik Musik
413.251.4 Fachmittelschulen des Kantons Zürich – Promotionsreglement
1 Anrechnung der Note zu einem Drittel im Fach Musik
2 Anrechnung der Note zu einem Viertel in das entsprechende Sprachfach
Pädagogik Kommunikation
und Information
Gesundheit und
Naturwissenschaften
Berufsfeldbezogene Fächer Berufsfeldbezogene Fächer Berufsfeldbezogene Fächer
Profilspezifisches
Integrationsfach:
Profilspezifisches
Integrationsfach:
Profilspezifisches
Integrationsfach:
– Pädagogik – Medien und
Kommunikation
– Bewegung und Gesundheit
– Medien und
Kommunikation
– Interkulturelle
Kommunikation
Integriertes Projekt
Nachhaltigkeit
– Rhetorik und Auftrittskompetenz
– Rhetorik und Auftrittskompetenz
Biologie
Integriertes musisches oder
sozialwissenschaftliches
Projekt
Französisch Chemie
Bildnerisches Gestalten Französische
Kommunikation2
Physik
Musik Englisch Informatik
Chor1 Englische Kommunikation2 Ethik und Kultur
Bildnerisches Gestalten
oder Musik
Medien und Gestaltung Vorbereitung
Fachmaturitätspraktikum,
Studienvorbereitung
Biologie Integriertes musisches oder
sozialwissenschaftliches
Projekt
Integriertes Projekt Kommunikation und Information
Journalistisches Schreiben
Vorbereitung
Fachmaturitätspraktikum,
Studienvorbereitung
