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title: "Massnahmenblätter - Teil Landschaft"
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# Massnahmenblätter - Teil Landschaft

## Art. 1 Gemäss {#art_1}

Kantonale Natur- und Heimatschutzverordnung haben die Gemeinden
Verzeichnisse schützenswerter Objekte von lokaler Bedeutung zu erarbeiten, welche
die Basis bilden für die Aufnahme der Objekte in ein kantonales Inventar und die Unterschutzstellung. Zu den schützenswerten Objekten gehören sowohl Natur- und Kulturobjekte, Bauwerke als auch Geotope. Die Gemeinden übernehmen die inventarisierten
und geschützten Objekte in ihre Nutzungspläne. Gemäss Raumentwicklungs- und Baugesetz sind dafür insbesondere Grün- und Naturschutzzonen sowie überlagerte
Schutzzonen festzulegen.
Zurzeit werden durch den Kanton für verschiedene Schutzobjekte von regionaler und
nationaler Bedeutung Schutzmassnahmen erarbeitet (Trockenwiesen und -weiden,
Auenschutzgebiet u.a.). Im Wald wurden durch den Kanton zudem schützenwerte
Waldgebiete (Waldfunktionenplanung) sowie Waldreservat bezeichnet. Die Einbezug
und Berücksichtigung dieser Schutzobjekte muss mit den zuständigen kantonalen Stellen noch geklärt werden.
Die schützenswerten Objekte der Kulturlandschaft von lokaler Bedeutung sind in den
verschiedenen Ortsteilen zurzeit unterschiedlich geschützt. Der Ortsteil Ennenda hat die
naturnahen Flächen sowie Hecken und Trockenmauern in Siedlungsnähe in die Nutzungspläne übernommen. Zudem besteht ein Heckeninventar von 1991. In Netstal
bestehen Naturschutzzonen mit nicht parzellenscharfer Abgrenzung und im Ortsteil
Glarus fehlen entsprechenden Festlegungen in den Nutzungsplänen, aber es wurde im
Jahr 2001 ein Inventar (Schutzzonenplanung für Objekttypen Hecken und Trockenmauern) erarbeitet.
Gemäss kantonalem Richtplan sind im Rahmen der Nutzungsplanungen insbesondere
die fehlenden, schützenwerten Objekte von lokaler Bedeutung noch zu erfassen (Verzeichnisse) und in den Nutzungsplänen darzustellen.
Im Jahr 2012 erarbeitet die Gemeinde Glarus und die Landwirte zusammen ein Vernetzungsprojekt. Dazu werden die naturnahen Objekte in der Kulturlandschaft erfasst.
Neue Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzonen werden oft auf Grund der funktionalen Anforderungen erstellt. Mit einem frühen Einbezug der landschaftlichen Anforderungen - beispielweise auch mit einer abgestimmten Standortwahl - können landschaftsverträgliche Lösungen erarbeitet werden.
Ziel / Grundsätze Das bestehende Landschaftsbild soll erhalten und geschützt werden. Die verschiedenartigen, naturnahen und schützenwerten Objekte sowie die Ruheräume für Fauna und
Flora (insbesondere Wild) sind zu erhalten und zu schützen.
Neue Bauten, Anlagen und Einrichtungen ausserhalb der Bauzonen sind sorgfältig in
die Kulturlandschaft zu integrieren.
Neue Naturobjekte und naturnahe Flächen sind insbesondere in Siedlungsnähe und in
den Erholungsräumen zu schaffen und fördern.
Die noch fehlenden Verzeichnisse schützenswerter Objekte von lokaler Bedeutung sind durch die Gemeinde zu erarbeiten. Das Vorgehen ist mit dem Kanton
sowie mit der Erarbeitung des Vernetzungsprojektes zu koordinieren.
Gemäss kantonalem Raumentwicklungs- und Baugesetz sowie der zugehörigen
Bauverordnung sind für schützenswerte Biotope Grün- oder Naturschutzzonen,
sowie für wertvolle Landschaften überlagernde Schutzzonen in den Nutzungsplänen vorzusehen.
Neue Bauten und Anlagen sind sorgfältig in die Landschaft zu integrieren. Bei
entsprechenden Baugesuchen ist die Integration mit entsprechenden Massnahmen zu gewährleisten und darzustellen (z.B. Umgebungsplan).
• Erstellung Verzeichnisse schützenswerter Objekte von lokaler Bedeutung und Antrag
für Unterschutzstellung beim Kanton
• Übernahme der schützenswerten Objekte in die Nutzungspläne
• Festlegung Massnahmen für neue Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone im
Baureglement (z.B. Bestimmungen für Einordnung, Standortoptimierung, Umgebungsplan)
Produkt Verzeichnis schützenswerter Objekte
Revidierte Nutzungsplanung
Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bau und Umwelt)
Involvierte Stellen Kanton Glarus (Abteilung Umweltschutz und Energie, Abteilung Landwirtschaft)
Bestehende Grundlagen:
• Schutzzonenplanung Gemeinde Glarus (Objekttypen Hecken und Trockenmauern)
• Heckeninventar Ennenda (1991)
• Waldfunktionenplanung, Nutzungsverträge Waldreservat
• Vernetzungsprojekt Glarus (in Erarbeitung)
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 7
Richtplan Gemeinde Glarus Landschaft L 1.2
Thema 1 Landschaft
Objekt / Gegenstand 1.2 Landwirtschaft
Ausgangslage Die Landwirtschaft inklusive Alpwirtschaft hat in Glarus traditionell einen hohen Stellenwert und der Erhalt der landwirtschaftlichen Nutzflächen eine hohe Bedeutung. Mit
Ausnahme einzelner weniger Flächen in der Hügelzone (Netstal) befinden sich die
landwirtschaftlichen Nutzflächen der Gemeinde Glarus in der Bergzone I bis IV oder
gelten als Sömmerungsflächen. Nördlich Netstal befindet sich voraussichtlich die einzige Fruchtfolgefläche der Gemeinde (Planung in Erarbeitung). Die Bodenbeschaffenheit,
verschiedene kleinflächige und naturnahe Strukturen sowie die Beschattung führen zu
einer angemessen intensiven und grünlandbasierten landwirtschaftlichen Nutzung. Für
die landwirtschaftlichen Nutzflächen sind in der Nutzungsplanung Land- und Alpwirtschaftszonen festzulegen. Zurzeit bestehen mit Ausnahme der Land- und Alpwirtschaftszone "Leimen" im Ortsteil Glarus keine Zonen mit spezieller Nutzung (Speziallandwirtschaftszonen).
Der landwirtschaftliche Strukturwandel hat zur Folge, dass in der Landschaft zahlreiche,
nicht mehr benötigte landwirtschaftliche Gebäude (Gaden) bestehen, die einen wichtigen Stellenwert in der traditionellen Kulturlandschaft (Landschaftsbild) haben. Die Gemeinde besitzt vergleichsweise einen hohen Anteil der landwirtschaftlichen Nutzflächen
in der Gemeinde selber und ist somit auch im Besitz von zahlreichen landwirtschaftlichen Gebäuden (Gaden).
Ziel / Grundsätze Die Gemeinde unterstützt den Erhalt geeigneter Landwirtschaftsflächen und deren
angepasste Nutzung im Gesamtinteresse der Landesversorgung, des Gefahrenschutzes, des Naturschutzes sowie dem Erhalt und Förderung von traditionellen Kulturlandschaften für Erholung und Tourismus. Die Zusammenarbeit Landwirtschaft und Gemeinde ist zu verstärken.
Im Rahmen der Nutzungsplanung sind die Land- und Alpwirtschaftszonen festzulegen. Allfällige Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen (Spezial- und
Intensivlandwirtschaftszonen wie z.B. für Gärtnereien, landwirtschaftliche Verarbeitungsbetriebe etc.) werden nur bei ausgewiesenem konkreten Bedarf im Einzelfall geprüft.
Zur Stärkung der Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft, Naturschutz und
Tourismus und weiterer landschaftlicher Anliegen schafft die Gemeinde eine
neue Arbeitsgruppe oder die bestehende Arbeitsgruppe für die Organisation der
Pachtvergaben wird ergänzt und mit zusätzlichen Aufgaben betraut. Die Arbeitsgruppe erörtert die Situation der Landwirtschaftsbetriebe und deren Bedürfnisse,
greift je nach Dringlichkeit spezifische Themen auf, stimmt diese mit den Anliegen der Gemeinde, der Naherholung, des Tourismus und des Naturschutzes ab
und stellt entsprechende Anträge an den Gemeinderat.
Sie erarbeitet insbesondere Massnahmen und entsprechende Anträge für die
Gewährleistung optimaler landwirtschaftlichen Rahmenbedingungen, den Erhalt
der nicht mehr landwirtschaftlich genutzten, landschaftsprägenden Bauten in der
Landschaft (Unterhalt, Umnutzungsmöglichkeiten etc.) und zur Landschaftsaufwertung.
• Bildung einer Arbeitsgruppe (ev. bestehende Arbeitsgruppe für Pachtvergaben ergänzen)
• Festlegung Land- und Alpwirtschaftszonen in der Nutzungsplanung
• Abklärungen Bedarf spezieller Landwirtschaftszonen für besondere Nutzungen
Produkt Revidierte Nutzungsplanung
Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Werkhof / Forst)
Involvierte Stellen Kanton Glarus (Abteilung Landwirtschaft, Abteilung Umweltschutz und Energie), landwirtschaftliche Organisationen
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Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 9
Richtplan Gemeinde Glarus Landschaft L 1.3
Thema 1 Landschaft
Objekt / Gegenstand 1.3 Siedlungsbegrenzung
Ausgangslage Das für die Landwirtschaft geeignete Kulturland ist begrenzt und wurde in den letzten
Jahren durch die Siedlungsentwicklung immer mehr eingegrenzt. Bauten und deren
Umgebungsgestaltung am Siedlungsrand prägen die angrenzenden Landschaftsräume
und haben in Glarus unterschiedliche Qualitäten.
Ziel / Grundsätze Zum Schutz der Landwirtschaft und der wertvollen Kulturlandschaft ist die Siedlungsentwicklung nach innen zu fördern und nach Aussen mit langfristigen Siedlungsgrenzen
abzuschliessen. Mit den Siedlungsgrenzen ist ein ästhetisch guter Abschluss zu gewährleisten.
Die bezeichneten Siedlungsbegrenzungen werden als langfristige Abschlüsse
des Siedlungsgebietes im Richtplan festgelegt. Diese sind im Rahmen der Nutzungsplanung einzuhalten. Geringfügige Arrondierungen und Zonenanpassungen sind möglich. Sport- und Freizeitanlagen sind auch ausserhalb der festgelegten Siedlungsränder zulässig, müssen jedoch an die Siedlung angrenzen und
sich gut in die Landschaft integrieren.
Entlang der Siedlungsgrenzen ist bei Bauprojekten und bei bestehenden Quartieren auf eine sorgfältige Gestaltung der Siedlungsränder zu achten. Wichtige Gestaltungselemente bilden die Bepflanzung mit einheimischen Gewächsen sowie
sorgfältig eingepasste Begrenzungen und Stützmauern. Im Rahmen von Überbauungsplänen und Baubewilligungsverfahren sind entsprechende Umgebungspläne vorzulegen. Die Gemeinde stellt dafür eine Arbeitshilfe zur Verfügung. Die
Gestaltungsanforderungen werden in das Baureglement aufgenommen.
• Konkretisierung und Festlegung Siedlungsbegrenzung in der Nutzungsplanung
• Festlegung Massnahmen für neue Bauten und Anlagen am Siedlungsrand im Baureglement (z.B. Bestimmungen für Anordnung, Begrünung, Umgebungsplan)
Produkt Revidierte Nutzungsplanung
Arbeitshilfe/Merkblatt zu Gestaltung Siedlungsränder
Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bau und Umwelt)
Involvierte Stellen
Abbildung 1:
Richtplangebiete: langfristige Siedlungsränder
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 11
Richtplan Gemeinde Glarus Landschaft L 1.4
Thema 1 Landschaft
Objekt / Gegenstand 1.4 Grünkorridor
Ausgangslage Zur Strukturierung der Siedlungsgebiete, zur Erhaltung charakteristischer Siedlungsstrukturen, zur Sicherstellung von Naherholungsräumen und für die ökologische Vernetzung werden Grünkorridore (Siedlungstrenngürtel) festgelegt. Im räumlichen Leitbild
von Glarus ist ein Grünkorridor zwischen den Ortsteilen Netstal / Riedern und Glarus
enthalten.
Ziel / Grundsätze Der Grünkorridor zwischen Ortsteilen Netstal / Riedern und Glarus ist zu erhalten und
aufzuwerten.
Der im Leitbild bezeichnete Grünkorridor verfolgt drei Ziele:
• grossräumige Freihaltung des Landschaftskorridors vom Klöntal bis zur Linth
und entsprechende Begrenzung der beidseitigen Siedlungsräume;
• die ökologische Vernetzung und die Gestaltung als vielfältige und aufgewertete
Kulturlandschaft;
• Aufwertung der Naherholungsqualität mit attraktiven Fuss- und Radwegen sowie die Ausstattung mit kleinräumigen und landschaftsverträglichen Erholungseinrichtungen (Sitzgelegenheiten, Rastplätze), abgestimmt auf die Bedürfnisse der Landwirtschaft.
In der Nutzungsplanung wird die Festlegung einer überlagerten Landschaftsschutzzone (überlagerte Schutzzone) geprüft.
Neue landwirtschaftliche Bauten sind zu vermeiden, bzw. nur unter Wahrung des
offenen Charakters des Landschaftskorridors zulässig.
• Nutzungsplanung (Festlegung geeigneter Zonen, Optimierung Wegnetz)
• Einbezug in das im Richtplan unter L 2.1 aufgenommenen modular aufgebaute Freiraumkonzept
Produkt Revidierte Nutzungsplanung
Modul im kommunalen Freiraumkonzept
Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bau und Umwelt)
Involvierte Stellen
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Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 13
Richtplan Gemeinde Glarus Landschaft L 2.1
Thema 2 Siedlungsinterne Freiräume
Objekt / Gegenstand 2.1 Freiraumkonzept
Ausgangslage Unter dem Begriff Freiräume werden innerhalb des Siedlungsraums verstanden:
• Öffentliche Freiräume (Plätze, Gassen und Strassenräume etc.)
• Grünräume (Parkanlagen, Wiesen, Uferbereiche etc.) sowie siedlungsnahe Naherholungsräume wie der Grünkorridor gemäss L 1.4
• Sport- und Freizeitanlagen (Spielplätze, Schwimmbäder, Sportplätze etc.)
• Private Freiräume (soweit sind für die Siedlungsgestaltung massgeblich sind wie
beispielweise ortstypische Vorgärten)
Die Siedlungsqualitäten und die Klassierung der Ortsteile Glarus und Ennenda als
Ortsbilder von nationaler Bedeutung werden massgeblich durch die Qualitäten der
Freiräume mitbestimmt. Grünanlagen, Pärke, Plätze, Vorgärten sowie charakteristische
Freiraumelemente wie Brunnen oder Begrenzungsmauern prägen den Siedlungsraum
und sind durch qualitativ ungenügende Umgestaltungen und Umnutzungen (z.B. Parkplätze) gefährdet. Für den Ortsteil Glarus wurde 2004 eine Inventar und Reglement für
den Schutz der Vorgärten erarbeitet (Reglement zur Gestaltung der Vorgärten der Gemeinde Glarus) aber in die vorliegende Form nicht festgesetzt.
Glarus als Kantonshauptort hat ein breites Angebot an Sport- und Freizeitanlagen.
Gemäss Kantonalem Richtplan gelten die Sport- und Freizeitanlagen Buchholz, das
Schwimmbad Ygruben und das Schwimmbad Netstal als Sportanlagen von regionaler
Bedeutung. Von regionaler Bedeutung ist zudem die 300m-Schiessanlagen Allmeind.
Ziel / Grundsätze Die Gemeinde Glarus sichert den Erhalt und die qualitative Weiterentwicklung von wertvollen Freiräumen sowie charakteristischen Freiraum-Elementen (Mauern, Kanäle o.a.)
und legt in der Nutzungsplanung geeignete Nutzungszonen und allenfalls Schutzzonen
fest.
Glarus sorgt für eine gute Versorgung mit öffentlichen Sport- und Freizeitanlagen sowie
deren Erreichbarkeit mit attraktiven und sicheren Wegen und mit dem öffentlichen Verkehr.
Die Gemeinde erarbeitet ein modular aufgebautes Freiraumkonzept mit vier Teilbereichen:
• Modul 1: Sport- und Freizeitanlagen (Sport- und Schulanlagen, Spielplätze,
Schwimmbad u.a.) beispielsweise in Form eines GESAK (Gemeindesportanlagenkonzept)
• Modul 2: öffentliche Freiräume (Plätze, Strassenräume, Wegnetz, Gewässer
u.a.)
• Modul 3: Grünräume (Pärke, Vorgärten, wichtige Landschaftskammern im Siedlungsraum u.a.)
• Modul 4: Naherholungsräume (u.a. Grünkorridor Klöntal-Linth)
Im Rahmen der Nutzungsplanung sind mit geeigneten Massnahmen wertvolle
Freiräume, Vorgärten und charakteristische Freiraumelemente zu sichern (Freihalte-/Grünzonen, überlagernde Schutzzonen wie z.B. Vorgartenzonen, Parkzonen oder als Schutzobjekte für Einzelbäume, Brunnen o.a.).
Im Buchholz soll ein multifunktionaler Platz entstehen. Er soll als Erweiterung
des Parkplatzangebotes für grössere Anlässe, als Stellplatz von Festzelten und
auch als Stellplatz für Wohnmobiltouristen und Fahrende dienen.
• Erarbeitung Freiraumkonzept (Teilbereich Sport- und Freizeitanlagen ist im Jahr 2012
vorgesehen)
• Nutzungsplanung (Festlegung geeigneter Zonen, Bestimmung im Baureglement)
Produkt Modular aufgebautes Freiraumkonzept
Revidierte Nutzungsplanung
Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bau und Umwelt)
Involvierte Stellen
Abbildung 2:
Richtplangebiete Freiraum / Grünraum, Prüfung Freiraumnutzungen,
Multifunktionaler Platz im Buchholz
Als eine Grundlage dient das Reglement zur Gestaltung der Vorgärten der Gemeinde
Glarus (2004).
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 15
Richtplan Gemeinde Glarus Landschaft L 2.2
Thema 2 Siedlungsinterne Freiräume
Objekt / Gegenstand 2.2 Familiengartenareale
Ausgangslage In Glarus gibt es zahlreiche Familiengärten, die einen wichtigen Stellenwert im Freizeitangebot der Gemeinde haben.
Der Bestand an Familiengärten lässt sich in drei Kategorien gliedern:
• Planungsrechtlich gesichert Areale ohne weiteren Handlungsbedarf;
• bestehende Areale, welche nicht planungsrechtlich gesichert sind, aber im Richtplan
als Bestand berücksichtigt sind;
• Areale, welche im Konflikt stehen mit Massnahmen der Siedlungsentwicklung, insbesondere Entwicklungsschwerpunkte der Innenentwicklung oder Eignungsgebiete
Siedlungserweiterung. Zu diesen Arealen sollen, soweit der Bedarf ausgewiesen ist,
Ersatzstandorte geprüft werden.
Ziel / Grundsätze Die Gemeinde Glarus stellt ein ausreichendes, bedarfsgerechtes Angebot an Familiengärten zur Verfügung. Im Rahmen der Richtplanung sollen Konflikte mit der angestrebten Siedlungsentwicklung bereinigt werden.
Gestützt auf eine Bestandsaufnahme und eine Bedarfsabklärung stellt die Gemeinde ein attraktives und bedarfsgerechtes Angebot an Familiengartenarealen
mit den notwendigen Infrastrukturen zur Verfügung. Es sind auch neue Formen
von Familiengärten (Freizeitgärten, Gemeinschaftsgärten) zu prüfen.
Im Rahmen der Nutzungsplanung sind bestehende, noch nicht planungsrechtlich
gesicherte sowie bei Bedarf neue Familiengartenareale soweit zweckmässig planungsrechtlich zu sichern und mit der angestrebten Siedlungsentwicklung abzustimmen.
Für bestehende Familiengartenareale, welche aufgrund der angestrebten Siedlungsentwicklung aufgehoben werden, stellt die Gemeinde rechtzeitige Ersatzstandorte bereit.
• Aufnahme des aktuellen Bestands und Bedarfs für Familiengärten
• Erarbeitung Familiengartenstrategie (Modul im Rahmen Freiraumkonzept)
• Festlegung Familiengartenareale und Sicherung der Flächen in der Nutzungsplanung
(Grünzone, Familiengartenzone) sowie Abstimmung mit der Siedlungsentwicklung.
Produkt Modul des Freiraumkonzepts: Familiengärten
Revidierte Nutzungsplanung
Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bau und Umwelt)
Involvierte Stellen Familiengartenvereine (z.B. Verein Freizeitgärten Glarus)
Folgende Familiengärten sollen auch weiterhin als solche genutzt werden können:
• Gärten Nordstrasse Glarus
• Gärten Buchholz Glarus
• Gärten Seilbahn Ennenda
• Gärten Sportplatz Netstal
• Gärten Bahnhof Netstal
Das Gebiet Feld ist bereits heute als Zone für Freizeitgärten zoniert und erfährt daher
keine Änderung.
In folgenden Gebieten soll eine Überprüfung der Nutzung erfolgen:
• Gärten zwischen Weidmann / Eberle
• Gärten zwischen Tridonic / Cornetto Ennenda
• Gärten Riedern
Für diese Familiengärten werden im Falle einer Nutzungsänderung gemäs Handlungsanweisung Ersatzstandorte bereitgestellt.
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 17
Richtplan Gemeinde Glarus Landschaft L 3.1
Thema 3 Tourismus und Erholung
Objekt / Gegenstand 3.1 Tourismuskonzept
Ausgangslage Auf der Basis des Gesetzes zur Entwicklung des Tourismus (Tourismusentwicklungsgesetz vom 6. Mai 2007) evaluierte der Kanton in Zusammenarbeit mit den Gemeinde
und Vertretern der touristischen Leistungsträgern die bisherige Entwicklung des Tourismus im Kanton Glarus und erarbeitete den prioritären Handlungsbedarf.
Als Resultat liegt nun die kantonale Tourismusstrategie 2012 bis 2015 vor. Der Gemeinderat Glarus nahm im positiven Sinne Kenntnis von den Grundlagen und dem
aktuellen Stand der kantonalen Tourismusstrategie Glarnerland 2012-2015.
Die Gemeinde Glarus bietet sowohl städtisches Flair wie auch naturnahe Erholung und
bietet dadurch ideale Voraussetzungen für die gewählte Stossrichtung („Kontraste" im
Rahmen der geplanten touristischen Weiterentwicklung. Glarus als Zentrum des Kantons nimmt im Zusammenspiel mit den Tourismusangeboten in Glarus Nord und Glarus
Süd komplementäre Funktionen wahr. Die drei touristischen Prioritäten für die Gemeinde Glarus sind:
• Aufwertung des Zentrums (Kultur- und Einkaufsmeile)
• Verbindung Glarus/Klöntal sowie Glarus/Glarus Süd (Städtebauliches Ereignis
in den Alpen)
• Schlechtwetterprogramme
Die Bearbeitung dieser drei Schwerpunkte soll in enger Zusammenarbeit mit privaten
touristischen Leistungsträgern und insbesondere der beauftragten Tourismusorganisation erfolgen.
Ziel / Grundsätze Glarus mit den verschiedenen Ortsteilen sowie die naturnahe Landschaft bieten ideale
Voraussetzung für die angestrebte Entwicklung im Tourismus. Zu intensive und nicht
abgestimmte Nutzungen können aber die bestehenden Natur- und Kulturwerte gefährden. Neue und auch bestehende touristische Angebote sind in Zusammenarbeit mit
Beteiligten laufend auf deren Verträglichkeit mit Natur, Landschaft sowie Forst- und
Landwirtschaft abzustimmen. Dies betrifft insbesondere die bestehenden touristischen
Hotspots wie Klöntal, Aeugsten oder Ennetberge. Für das Gebiet Aeugsten ist eine
Abstimmung von Tourismus und Naturschutz dringend notwendig, um die weitere Entwicklung gezielter zu unterstützen. Mit den Schwerpunkten "Kultur- und Einkaufsmeile"
sowie "Schlechtwetterprogramme" wird auch die Verbindung und Abstimmung mit der
Raum- und Freiraumplanung der Gemeinde aufgezeigt. Zahlreiche touristische Angebote sind gleichzeitig wichtige Erholungs- und Freizeitangebote für die lokale Bevölkerung
und somit ein wichtiges Voraussetzung für die Attraktivität und Wohnqualität der Gemeinde und für das Standortmarketing.
Die Gemeinde sorgt für ein bedürfnisgerechtes, mit der kantonalen Tourismusstrategie abgestimmtes und breit abgestütztes kommunales Tourismuskonzept.
Sie fördert die Zusammenarbeit mit den verschiedenen touristischen Institutionen
aber auch Verbände, Vertretern von Landwirtschaft, Gewerbe, Freizeit und Sport
zusammen.
Die Synergien des Tourismusangebotes mit den Erholungsangeboten für die
lokale Bevölkerung sind zu nutzen (Abstimmung mit Freiraumkonzept).
Für das Gebiet Äugsten ist ein Besucherlenkungskonzept zu erarbeiten. Das
Konzept ist mit dem Besucherlenkungskonzept Tektonikarena Sardona, welches
sich an den Vorgaben eines sanften Tourismus orientiert und dem Wild- und Naturschutz Rechnung trägt, zu koordinieren und ergänzt dieses punktuell.
• Erarbeitung Tourismuskonzept
Produkt Tourismuskonzept
Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Gemeindekanzlei)
Involvierte Stellen Diverse Organisationen, Institutionen und Vereine mit Bezug zum Tourismus
Kantonale Tourismusstrategie 2012 bis 2015
Kommunales Alpkonzept (in Bearbeitung)
Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 19
Richtplan Gemeinde Glarus Landschaft L 4.1
Thema 4 Gewässer
Objekt / Gegenstand 4.1 Abstimmung Hochwasserschutz
Ausgangslage Die Linth wird hochwassersicher ausgebaut. Es besteht ein Vorprojekt für den Hochwasserschutz der Linth im Bereich der Ortsteile Glarus und Ennenda, welches nach der
Vernehmlassung bei Bund, Kanton und Gemeinde in einem Bauprojekt konkretisiert
wird (ab 2012). Es sind gemäss Vorprojekt verschiedene Aufweitungen des Gewässerraumes im Siedlungsgebiet vorgesehen (Gebiet Bahnhof Glarus und Ennenda), welche
gemäss räumlichem Leitbild gleichzeitig für Siedlungsentwicklungen und für öffentliche
Freiräume vorgesehen sind.
Ziel / Grundsätze Die geplanten Massnahmen für den Hochwasserschutz werden mit der geplanten Siedlungsentwicklung abgestimmt.
Die weitere Siedlungsplanung (kommunaler Richtplan, Nutzungsplan) wie auch
die Planung öffentlicher Freiräume (Freiraumkonzept) erfolgt in enger Zusammenarbeit mit den Projektarbeiten des Hochwasserschutzes (Bauprojekt).
Die Hochwasserschutzmassnahmen, die Festlegung der Gewässerräume gemäss
Gewässerschutzgesetz sowie die geplanten Aufweitungen sind im Rahmen der
Bauprojektierung so vorzusehen und zu konkretisieren, dass eine Siedlungs- und
Freiraumentwicklung in den betreffenden Gebieten möglich ist.
• Frühzeitige Abstimmung und Koordination der Planungsarbeiten Bauprojekt Hochwasserschutz Linth mit den zuständigen kantonalen Amtsstellen und dem Projektteam für den Hochwasserschutz
• Festlegung von Gewässerraumzonen für die Linth in der Nutzungsplanung
Produkt Abgestimmte Entwicklung von neuen Siedlungen und Freiräumen mit dem Hochwasserschutz im Gebiet Glarus und Ennenda
Revidierte Nutzungsplanung
Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bau und Umwelt)
Involvierte Stellen Kanton Glarus (Abteilung Umweltschutz und Energie, Hauptabteilung Tiefbau (Fachstelle Wasserbau), Abteilung Wald (Fachstelle Naturgefahren))
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Metron Raumentwicklung AG / Stahlrain 2 / Postfach / CH-5201 Brugg 21
Richtplan Gemeinde Glarus Landschaft L 4.2
Thema 4 Gewässer
Objekt / Gegenstand 4.2 Einbezug Gewässer in Siedlungs- und Freiraumentwicklung
Ausgangslage Verschiedene Fliessgewässer und insbesondere Kraftwerkskanäle in Glarus haben
sowohl historisch als auch bezüglich der Siedlungs- und Freiraumstruktur einen hohen
Stellenwert in den verschiedenen Ortsteilen.
In der Nutzungsplanung sind für Gewässer gemäss Raumentwicklungs- und Baugesetz
des Kantons Gewässerraumzonen festzulegen. Ausdehnung und Nutzungen in den
Gewässerräumen haben sich nach dem Gewässerschutzgesetz und der Gewässerschutzverordnung zu richten. Der Kanton erarbeite dazu Gewässerraumkarten und
Umsetzungsrichtlinien bis Ende 2012.
Ziel / Grundsätze Der Schutz der Gewässer ist im Rahmen der Nutzungsplanung festzulegen.
Die Wasseranlagen (Wasserkraftanlagen, Kanäle, Brunnen, Wasserversorgung) sind
als kulturgeschichtlich wichtiges Merkmal von Glarus gezielter in die Siedlungs- und
Freiraumplanung zu integrieren, mit Hochwasserschutzmassnahmen abzustimmen und
mit verschiedene Massnahmen zu inszenieren (Fusswege entlang Kanäle, Zugang
Linth, Freiraumgestaltungen mit Wasser etc.).
In der Nutzungsplanung sind auf der Basis der kantonalen Vorgaben (Gewässerraumkarten/Umsetzungsrichtlinien) Gewässerraumzonen festzulegen. Im Rahmen
der Festlegung sind die Bedeutung der Gewässer als Siedlungs- und Freiraum
unter Berücksichtigen der historischen Entwicklung und des Stellenwertes für
das charakteristische Siedlungsbild zu berücksichtigen.
Der Erhalt der Fliessgewässer und Kanäle, der Zugang sowie die Integration in
die Siedlungs- und Freiraumentwicklung ist mit der der Nutzungsplanung und
abgestimmt auf das Freiraumkonzept sicher zu stellen.
Es sind Möglichkeiten zu prüfen, die Fliessgewässer und Kanäle als Teil der Geschichte und als eigenständiges und charakteristisches Element der Siedlungen
besser zu inszenieren.
• Integration und Abstimmung der Gewässerplanung mit der Siedlungs- und Freiraumentwicklung (u.a. Einbezug Freiraumkonzept)
• Festlegung der Gewässerraumzonen in der Nutzungsplanung
Produkt Revidierte Nutzungsplanung mit definierten Gewässerraumzonen
Konzeption für die Siedlungs- und Freiraumgestaltung im Gewässerbereich (Teil Freiraumkonzept)
Federführung Gemeinde Glarus (Hauptabteilung Bau und Umwelt)
Involvierte Stellen
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