---
title: "Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Slowakei"
id: 89a3fcea-262e-4be2-bca8-b32451a4c11b
authority: ch
place: "Confederation"
applies_also_from: []
kind: decree
in_force: true
number: "672.969.0"
publisher_url: https://www.fedlex.admin.ch/eli/cc/2012/503/de
solon_url: https://solon.orangecat.ch/law/89a3fcea-262e-4be2-bca8-b32451a4c11b
language: de
in_force_from: 2012-08-08
date_basis: publisher
status: consolidated
source_url: https://fedlex.data.admin.ch/filestore/fedlex.data.admin.ch/eli/cc/2012/503/20120808/de/html/fedlex-data-admin-ch-eli-cc-2012-503-20120808-de-html-7.html
read_on: 2026-10-23
sha256: a102ff9ab485eb4b9a6510441f4d360374094d2477e10908a7b4390100d9575d
provisions: 2
---

# Bundesbeschluss über die Genehmigung eines Protokolls zur Änderung des Doppelbesteuerungsabkommens zwischen der Schweiz und der Slowakei

## Art. 1 {#art_1}

1 Das Protokoll vom 8. Februar 2011 zur Änderung des Abkommens vom 14. Februar 1997 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Slowakischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen wird genehmigt.
2 Der Bundesrat wird ermächtigt, das Protokoll zu ratifizieren.
3 Die Schweiz entspricht einem Amtshilfegesuch, wenn dargelegt ist, dass es sich nicht um eine «fishing expedition» handelt, und die Slowakei:
a. die steuerpflichtige Person identifiziert, wobei diese Identifikation auch auf andere Weise als durch Angabe des Namens und der Adresse erfolgen kann; und
b. den Namen und die Adresse des mutmasslichen Informationsinhabers angibt, soweit sie der Slowakei bekannt sind.
4 Die Eidgenössische Steuerverwaltung wird ermächtigt, auf eine gegenseitige Anerkennung der in Absatz 3 dargestellten Auslegung hinzuwirken.
5 Bei der Anwendung der Vorgaben von Absatz 3 Buchstabe b beachtet die Schweiz als ersuchter Staat die Grundsätze der Proportionalität und der Praktikabilität.
AS 2012 4227
SR 0.672.969.01

## Art. 2 {#art_2}

Dieser Beschluss untersteht dem fakultativen Staatsvertragsreferendum für Verträge, die wichtige rechtsetzende Bestimmungen enthalten oder deren Umsetzung den Erlass von Bundesgesetzen erfordert, nach Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 der Bundesverfassung.
