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title: "Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige"
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provisions: 8
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# Verordnung über die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige

## § 1 {#par_1}

Geltungsbereich
1 Die vorliegende Verordnung regelt die Gebühren im Bereich der Maturitätskurse für Berufstätige.

## § 2 {#par_2}

Definition
1 Die Definition des Wohnsitzes im Sinne dieser Verordnung richtet sich nach Art. 4 des Regionalen
Schulabkommens (RSA 2009).

## § 3 {#par_3}

Einschreibegebühr
1 Die Einschreibegebühr beträgt CHF 200.
2 Die Einschreibegebühr ist mit Einreichung der Anmeldung fällig.
3 Die Einschreibegebühr wird in keinem Fall zurückerstattet.

## § 4 {#par_4}

Kursgeld
1 Das Kursgeld beträgt pro Semester CHF 800.
2 Für Kursteilnehmende, die während eines Semesters in den Bildungsgang eintreten, wird das Kurs -
geld pro rata temporis erhoben.

## § 5 {#par_5}

Zahlungstermin
1 Das Kursgeld wird semesterweise erhoben.
2 Das Kursgeld ist innert der in der Rechnung festgelegten Zahlungsfrist zu begleichen. Als Stichtage
für die Rechnungstellung gelten der 31. Januar und der 31. August.
3 Das Kursgeld kann in zwei Raten oder semesterweise beglichen werden.

## § 6 {#par_6}

Teilerlass
1 In Härtefällen kann das Kursgeld für Personen mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt auf schriftliches
und begründetes Gesuch hin vom Erziehungsdepartement reduziert werden.

## § 7 {#par_7}

Rückerstattung
1 Bei Austritten sind die Stichtage 31. Januar und 31. August massgebend für die Erhebung des Kursgeldes. Bezahltes Kursgeld wird nicht zurückerstattet.

## § 8 {#par_8}

Schulgeld
1 Für Kursteilnehmende mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Basel-Stadt wird zusätzlich zum Kursgeld gemäss der Schulgeldverordnung und dem Regionalen Schulabkommen ein Schulgeld erhoben.
1) SG 410.100.
Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung 460.210
Schlussbestimmung
Diese Verordnung ist zu publizieren; sie wird auf Beginn des Schuljahres 2010/11 am 9. August 2010
wirksam. Auf den gleichen Zeitpunkt wird die Kursgeldverordnung für die Maturitätskurse für Berufstätige vom 18. Oktober 2005 aufgehoben.
Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung 460.210
Änderungstabelle - Nach Beschluss
Beschluss Inkrafttreten Element Änderung Fundstelle
01.06.2010 09.08.2010 Erlass Erstfassung KB 05.06.2010
Maturitätskurse für Berufstätige: Gebührenverordnung 460.210
Änderungstabelle - Nach Artikel
Element Beschluss Inkrafttreten Änderung Fundstelle
Erlass 01.06.2010 09.08.2010 Erstfassung KB 05.06.2010
