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title: "Burgruine lagerplatzreglement"
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provisions: 1
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# Burgruine lagerplatzreglement

## text {#text}

Reglement
zur Benützung
des Lagerplatzes
Obere Burg
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1) Die verantwortliche Lagerleitung verpflichtet sich die Einhaltung der nachstehenden
Bestimmungen sicherzustellen. Durch die Unterzeichnung des beiliegenden Formulars
"Reservationsanfrage Burgruine-Lagerplatz" (Beilage 1) bestätigt die Lagerleitung die
Kenntnisnahme und ihr Einverständnis zu diesen Bestimmungen.
2) Auf dem Lagerplatz werden nur Gruppen zugelassen, die einem nationalen Verband oder
einer Dachorganisation angehören. Über Ausnahmen entscheidet die Gemeinde Schelle nberg.
3) Das Lagerplatzgelände und dessen Umgebung befinden sich während und nach Abschluss
des Lagers in ordentlichem Zustand.
4) Die sanitären Anlagen sind von der Benutzergruppe täglich zu reinigen. Das WC-Papier für
die Toiletten ist vom Mieter zu besorgen.
5) Brennholz und Bauholz kann nach Absprache mit dem Lagerplatzwart bestellt werden.
6) Es dürfen keine Lagerbauten und Aktivitäten getätigt werden, welche das bestehende Gelände und die Burgruine schädigen bzw. verändern. Vor allem dürfen keine Steine von den
Mauern der Burgruine entfernt, versetzt oder anderweitig genutzt werden. Es dürfen auch
keine Befestigungen direkt an den Burgmauern angebracht werden.
7) Lagerfeuer dürfen nur an den dafür vorgesehenen Plätzen entfacht werden.
Der sachgemässe Umgang mit Feuer ist durch die Lagerleitung sicherzustellen.
8) Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist untersagt.
9) Die angrenzende Burgruine ist im Besitz des Historischen Vereins für das Fürstentum
Liechtenstein. Die Hinweise und Vorschriften des Historischen Vereins sind verbindlich zu
befolgen. Das Zelten auf dem Areal der Burgruine und das Klettern auf den Mauern sind
verboten.
10) Die Verwendung von Lautsprecheranlagen, Soundmaschinen und ähnlichem ist untersagt.
11) Die Nachtruhe, festgelegt von 23 Uhr bis 6 Uhr morgens, ist einzuhalten.
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12) Für die Zufahrt von ein bis maximal zwei Fahrzeugen zum Lagergelände ist spätestens bei
Lagerbeginn eine Fahrbewilligung bei der Gemeindeverwaltung einzuholen.
a) Beim Lagerplatz abgestellte Fahrzeuge ohne diese Bewilligung werden von der
Gemeindepolizei gebüsst. Fahrzeuge ohne Fahrbewilligung sind grundsätzlich auf dem
Parkplatz bei der Säga zu parkieren.
b) Das Befahren des Lagerplatzgeländes (Wiese) mit jeder Art von Fahrzeugen ist
verboten. Bei Verstössen gegen diese Bestimmung, erstattet die Gemeinde Anzeige
wegen mutwilliger Sachbeschädigung. Zudem werden die Kosten für die
Instandstellung der Wiese in Rechnung gestellt.
13) Die Lagerleitung ist dafür verantwortlich, dass sich Gäste und Besucher des Lagers ebenfalls an die Bestimmungen dieses Reglements halten. Verstösse Dritter, welche die Lagerleitung nicht beeinflussen kann, meldet sie der Gemeindepolizei, dem Lagerplatzwart oder
der Gemeindeverwaltung.
14) Die Lagerleitung stellt das unterzeichnete Formular "Reservationsanfrage Burgruine-
Lagerplatz" zur Benützung des Lagerplatzes mindestens vier Wochen vor Lagerbeginn der
Gemeindeverwaltung zu.
15) Bei der Platzübergabe zu Beginn des Lagers ist eine Kaution von 300.- Franken in bar an
den Lagerplatzwart zu bezahlen. Bei der Abrechnung am Schluss des Lagers wird die Ka ution nur dann vollumfänglich zurückerstattet, sofern der Lagerplatz in ordentlichem Zustand
und ohne Sachschäden abgetreten wird.
16) Pro Lagerteilnehmer und Nacht werden dem Mieter 2.- Franken in Rechnung gestellt. Dieser Betrag wird mit allen anderen Kosten (Abfallentsorgung, Fahrbewilligung, u.a.) beim
Abschluss des Lagers von der Gemeindekasse in Rechnung gestellt. (Beilage 3: Gebührenverrechnung). Das Formular "Gebührenverrechnung" muss im Rahmen der Platzabnahme vor der Abreise von der Lagerleitung und vom Lagerplatzwart unterzeichnet werden.
17) Die Haftpflicht- und Unfallversicherung ist Sache des Lagerplatzmieters. Die Gemeinde
Schellenberg als Lagerplatzvermieterin lehnt jede Haftung ab.
18) Bei Verstössen gegen dieses Reglement kann die Gemeinde die Gruppe auffordern, das
Lager vorzeitig abzubrechen.
19) Über die Lagerplatzvermietung werden informiert:
Vorsteher, Gemeindeverwaltung, Gemeindepolizei.
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20) Die folgenden Dokumente bilden einen integrierenden Bestandteil dieses Reglements
- Formular Reservationsanfrage Burgruine-Lagerplatz
- Formular Fahrbewilligung
- Formular Gebührenverrechnung
Dieses Reglement ersetzt das Reglement vom 11. Februar 2004. Es wurde vom Gemeinderat in seiner Sitzung vom 7. März 2012 genehmigt und tritt sofort in Kraft.
Schellenberg, 7. März 2012
Gemeinde Schellenberg
Norman Wohlwend, Vorsteher
