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title: "Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „50 Jahre Internationales Jahr der Frau“)"
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# Bekanntmachung über die Ausprägung von deutschen Euro-Gedenkmünzen im Nennwert von 20 Euro (Gedenkmünze „50 Jahre Internationales Jahr der Frau“)

## (XXXX) {#norm_1}

Gemäß den §§ 2, 4 und 5 des Münzgesetzes vom 16. Dezember 1999 (BGBl. I S. 2402) hat die Bundesregierung beschlossen, zum Thema „50 Jahre Internationales Jahr der Frau“ eine deutsche Euro-Gedenkmünze im Nennwert von 20 Euro prägen zu lassen. Die Münze bildet den Auftakt einer mehrjährigen Serie „Prägende Frauen“ (2025 bis 2035), in deren Focus die Würdigung weiblicher Lebensleistungen und Persönlichkeiten steht.
Die Prägung erfolgt durch die Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe (Prägezeichen G).
Der Entwurf stammt von dem Künstler Jordi Truxa aus Neuenhagen bei Berlin.
Die Bildseite zeigt im Zentrum das internationale Frauenzeichen mit einem eingearbeiteten mathematischen Gleichheitszeichen. Darum entwickelt sich linksseitig eine Globushälfte, rechtsseitig ein Frauenprofil. Die Umschrift und Jahreszahl bilden eine Klammer um das Bildmotiv. Die Mittelachse, die vom äußeren linken Rand durch den Globus, das Frauenzeichen und das Frauenprofil verläuft, bestimmt die Blickrichtung der Frau und unterstreicht ihre zentrale Rolle in der Welt.
Die Wertseite zeigt einen Adler, den Schriftzug „BUNDESREPUBLIK DEUTSCHLAND“, Wertziffer und Wertbezeichnung, das Prägezeichen „G“ der Staatlichen Münzen Baden-Württemberg, Prägestätte Karlsruhe, die Jahreszahl 2025 sowie die zwölf Europasterne. Zusätzlich ist die Angabe „SILBER 925“ aufgeprägt.
Der glatte Münzrand enthält in vertiefter Prägung die Inschrift:
„GLEICHHEIT - ENTWICKLUNG - FRIEDEN ♀“.
Die Münze besteht aus Sterlingsilber (Ag 925). Sie hat eine Masse von 18 Gramm, einen Durchmesser von 32,5 Millimetern und wird in den beiden Prägequalitäten Stempelglanz und Spiegelglanz hergestellt.

## Schlussformel {#schlussformel}

Der Bundesminister der Finanzen

## Anlage {#anlage}

(Fundstelle: BGBl. 2025 I Nr. 192, S. 2)
