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title: "Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Computational Biology and Bioinformatics» am Departement Biosysteme der ETH Zürich und an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich sowie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel"
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# Rahmenverordnung über den Joint Degree Masterstudiengang «Computational Biology and Bioinformatics» am Departement Biosysteme der ETH Zürich und an der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich sowie an der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Basel

## § 1 Geltungsbereich {#par_1}

1 Diese Rahmenverordnung regelt die Modalitäten des Joint
Degree Masterstudiengangs Computational Biology and Bioinformatics, welche die Durchführung des Studiengangs an der Mathematischnaturwissenschaftlichen Fakultät der Universität Zürich betreffen.
2 Über Fragen, die in dieser Rahmenverordnung und in der Studienordnung nicht geregelt sind, entscheidet der Lenkungsausschuss.
Trägerschaft und
Akademischer

## § 2 Grad {#par_2}

1 Das Departement Biosysteme der ETH Zürich (D-BSSE)
und die Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät der Universität
Zürich (MNF) sowie die Philosophisch-Naturwissenschaftliche Fakultät der Universität Basel (Phil.-Nat.) sind gemeinsam Träger des spezialisierten Joint Degree Masterstudiengangs Computational Biology and
Bioinformatics (Studiengang), wobei der Studiengang administrativ der
ETH Zürich angegliedert ist. Leading House ist die ETH Zürich.
2 Sie verleihen für einen erfolgreich absolvierten Studiengang gemeinsam den akademischen Grad: «Master of Science ETH UZH
UNIBAS in Computational Biology and Bioinformatics».
3 Der Grad wird wie folgt abgekürzt: MSc ETH UZH UNIBAS CBB.
Anwendbares

## § 3 Recht {#par_3}

1 Das Studienreglement 2017 der ETH Zürich für den Joint
Degree Masterstudiengang Computational Biology and Bioinformatics regelt den gemeinsamen Studiengang am D-BSSE, an der MNF
und der Phil.-Nat., insbesondere die Zulassung zum Studiengang, die
Masterarbeit und den Studienabschluss.
415.462.52 Computational Biology and Bioinformatics
2 Die Rahmenverordnung für das Studium in den Bachelor- und Masterstudiengängen der Mathematisch-naturwissenschaftlichen Fakultät
der Universität Zürich vom 29. Juni 20153 sowie die entsprechende Studienordnung sind anwendbar für alle Modalitäten, die im Zusammenhang mit der Erbringung von Leistungen an der MNF stehen (insbesondere die Regelungen zu Modulen, dem Erwerb von ECTS Credits
und Leistungsnachweisen).
3 Details zu Trägerschaft und Gremien sind in einer gemeinsamen
Vereinbarung* geregelt.

## § 4 Masterarbeit {#par_4}

1 Die Bestimmungen zur Masterarbeit sind abschliessend im
Studienreglement 2017 der ETH Zürich für den Joint Degree Masterstudiengang Computational Biology and Bioinformatics geregelt.
2 Die Masterarbeit umfasst 30 ECTS Credits und kann an der ETH
Zürich, an der UZH, an der Universität Basel, in einem Industrieunternehmen oder an einer Forschungsanstalt bzw. einem Labor absolviert werden.

## § 5 Leistungsausweis {#par_5}

1 Nach Abschluss eines Semesters werden die bestandenen
und nicht bestandenen Module in einem Leistungsausweis dokumentiert. Studienleistungen, die nicht an der UZH erbracht worden sind,
werden gekennzeichnet.
2 Der Leistungsausweis wird in deutscher Sprache ausgestellt. Es
wird eine englische Übersetzung abgegeben.

## § 6 Abschlussdokumente {#par_6}

1 Die Absolventinnen und Absolventen des Studiengangs erhalten die folgenden Dokumente: ein Zeugnis (Academic Record),
eine Urkunde und ein Diploma Supplement. Die Dokumente werden
von der ETH Zürich ausgestellt.
2 Die Urkunde wird mit den Logos der ETH Zürich, der UZH und
der Universität Basel und mit dem Siegel der ETH Zürich versehen.
Sie wird unterzeichnet vonseiten der:
– ETH Zürich von der Rektorin / vom Rektor und von der Vorsteherin / vom Vorsteher des D-BSSE,
– UZH von der Rektorin / vom Rektor und der Dekanin / dem Dekan der MNF,
– Universität Basel von der Rektorin / vom Rektor und der Dekanin /
dem Dekan der Phil.-Nat.
* Vereinbarung zwischen der Universität Zürich (UZH), Mathematisch-naturwissenschaftliche Fakultät, der Philosophisch-Naturwissenschaftlichen Fakultät
der Universität Basel und der ETH Zürich, Departement Biosysteme betreffend
den Joint Degree Masterstudiengang Computational Biology and Bioinformatics
vom 7. November 2016.
Computational Biology and Bioinformatics 415.462.52
3 Das Diploma Supplement ist eine standardisierte Erläuterung des
Studienabschlusses.

## § 7 Rechtsschutz {#par_7}

1 Leistungsausweise gemäss § 5 Abs. 1 unterliegen bezüglich
der für die im letzten Semester neu ausgewiesenen Leistungen der
UZH der Einsprache an das Studiendekanat. Die Einsprache ist dem
Studiendekanat innerhalb von 30 Tagen nach Empfang des Leistungsausweises schriftlich und begründet einzureichen. Der Einspracheentscheid unterliegt dem Rekurs.
2 Für den Rekurs zuständig ist die Rekurskommission der Zürcher
Hochschulen.
1 OS 72, 430; Begründung siehe ABl 2017-07-14.
2 Inkrafttreten: 1. September 2017.
3 LS 415.462.
