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title: "Richtlinien für die Beanspruchung des Pensenpools des Gemeinderates"
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provisions: 3
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# Richtlinien für die Beanspruchung des Pensenpools des Gemeinderates

## Art. 1 Anspruch <strong>*</strong> {#art_1}

1
Um einen Anspruch aus dem Pensenpool zu haben, muss die zusätzliche Aufgabe bzw. das Projekt länger als einen Monat andauern und mindestens 40 Stunden betragen; d.h. Mehraufwendungen bis 40 Stunden werden nicht entschädigt.

## Art. 2 Aufgaben/Projekte {#art_2}

1
Bei folgenden Aufgaben bzw. Projekten besteht Anspruch aus dem Pensenpool:
a) *
&hellip;
b)
besondere Situationen in einer Abteilung (z.B. lange Absenz des Abteilungsleiters)
c)
Übernahme neuer Aufgaben
d)
grössere Projekte

## Art. 3 Entschädigung {#art_3}

1
Die Höhe der Entschädigung bzw. des Pensums aus dem Pool wird vom Gemeinderat im Einzelfall festgelegt. Wer einen Anspruch aus dem Pensenpool geltend machen will, hat dem Gemeinderat nach Beendigung der Aufgabe bzw. des Projekts einen schriftlichen Antrag mit Auflistung der Zusatzstunden und der erwarteten Entschädigung bzw. des erwarteten Zusatzpensums zu unterbreiten.
2
Soll bei länger andauernden Projekten im Voraus ein entsprechendes Pensum zur Verfügung gestellt werden, ist dies ebenfalls mit einem Antrag zu begründen. Zudem sind die aufgewendeten Stunden zu erfassen und nach Beendigung des Projekts abzurechnen.
